B & K Special Förderprogramme und hilfen für Startups und kleine und mittlere Unternehmen

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10/2016 B & K Special Förderprogramme und hilfen für Startups und kleine und mittlere Unternehmen I. Allgemeines Gründung oder Ausbau eines Unternehmens jede Investition will finanziert werden. Finanzierungsfehler oder unzureichende Finanzmittel sind eine häufige Ursache für den Weg in die Krise. Umgekehrt kann eine solide Gründungs- und Wachstumsfinanzierung entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens beitragen. Neben der üblichen Kreditfinanzierung durch Banken gibt es eine Reihe von interessanten Finanzierungsmöglichkeiten über Förderprogramme und Finanzhilfen, die sowohl unter Beteiligung von öffentlichen (Bund, Länder, EU) als auch privaten Fördergebern angeboten werden. Diese Fördermöglichkeiten sind i.d.r. gebunden an die Erfüllung der Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der EU. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Fördermöglichkeiten aus den Bereichen Existenzgründung, -festigung und Unternehmensfinanzierung. Teilweise umfasst dies auch Fördermöglichkeiten aus dem Bereich Forschung & Innovation. 1 II. KMU-Definition der EU Für die Einordnung als KMU sind zum einen die folgenden Kennzahlen relevant: Unternehmenskategorie Zahl der Umsatz oder Bilanzsumme Mitarbeiter unter höchstens höchstens mittelgroß 250 50 Mio. 43 Mio. klein 50 10 Mio. 10 Mio. mikro 10 2 Mio. 2 Mio. Zum anderen ist die Unternehmensstruktur relevant. Da KMU, die Teil einer größeren Unternehmensstruktur sind, sich anders als echte KMU auf eine stärkere wirtschaftliche Position stützen und nach dem Willen der Kommission nicht von Unterstützungsmaßnahmen für KMU profitieren sollen, lässt sich die Einordnung als KMU nicht nur rein schematisch nach den Kennzahlen bestimmen. Die EU hat zur Berücksichtigung von Verflechtungen mit 1 Die Informationen sind im Wesentlichen der Website www.foerderdatenbank.de entnommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt hier neben weiteren Informationen auch eine Recherche-Plattform zur Verfügung. 1

anderen Unternehmen ein Erklärungsmuster veröffentlicht. 2 III. Förderarten Grundsätzlich unterscheidet man folgende Förderarten: 1. Zuschuss Ein Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Zuwendung, die von Bund oder Ländern gewährt wird. Die Zuschussgewährung ist i.d.r. an einen speziellen Unternehmensgegenstand gebunden, z.b. im Energiebereich, der Förderung unternehmerischen Know-hows, usw. Explizit genannt sei hier der Zuschuss für Wagniskapital. Mit diesem Zuschuss fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) private Investoren (insbesondere Business Angels 3 ), die neu ausgegebene Geschäftsanteile an jungen, innovativen KMU erwerben. Der private Investor kann sich einer Beteiligungs- GmbH bedienen. Das KMU muss als Kapitalgesellschaft geführt oder gegründet werden, darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss seinen Hauptsitz in der EU mit wenigstens einer Zweigniederlassung in Deutschland haben. Die Beteiligung muss für mindestens drei Jahre gehalten werden. Weitere Voraussetzungen nennt die entsprechende Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 2 Vgl. hierzu www.foerderinfo.bund.de/de/kmu-definitionder-europaeischen-kommission mit weiteren links. 3 Business Angels sind erfahrene Manager oder Unternehmer, die jungen Unternehmen neben ihrem Kapital (BMWi) 4. Die Höhe der Förderung beträgt 20 % des Ausgabepreises der Anteile. Je Investor werden pro Kalenderjahr maximal Beteiligungen bis zu einem Betrag von 250.000 bezuschusst, die maximale Fördersumme beträgt 50.000. Je Unternehmen können Beteiligungen im Wert von bis zu 1 Mio. pro Jahr bezuschusst werden, die maximale Fördersumme beträgt 200.000. Die Geltungsdauer der Förderung ist nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31.12.2016 begrenzt. Es gilt das Datum der Antragseinreichung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 2. Förderkredite Förderkredite sind zinsverbilligte Darlehen mit Erleichterungen für die Rückzahlung und bei den Sicherheiten, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) oder dem Landesförderinstitut gewährt werden. 5 Einige KfW-Gründer- und Wachstumskredite für KMU seien hier genannt: ERP-Gründerkredit - StartGeld Die KfW übernimmt bis zu 80 % des Kreditausfallrisikos. Die Kredithöchstsumme beträgt T 100 bei einem effektiven Jahreszins von ab rd. 2,0 % bei einer Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren, einer tilgungsfreien Zeit von 1 bzw. 2 Jahren und einer Zinsauch ihr Know-how und Kontaktnetzwerk zur Verfügung stellen. 4 Richtlinie des BMWi v. 2.4.2014, Bundesanzeiger Amtlicher Teil v. 17.4.2014; Informationen des BMWi, Stand August 2015. 5 Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der Kfw sowie bei anderen Kreditinstituten. 2

bindung über die gesamte Laufzeit. Eigenkapital ist nicht notwendig. Es werden nahezu alle Vorhaben finanziert. Der ERP- Gründerkredit StartGeld wird durch eine Garantie ermöglicht, die aus dem EU- Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) sowie aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gestellt wird. ERP-Kapital für Gründung Die KfW übernimmt bis zu 100 % des Kreditausfallrisikos. Die Kredithöchstsumme beträgt T 500 bei einem Sollzins von ab 0,4 % bei einer Laufzeit von 15 Jahren, einer tilgungsfreien Zeit von 7 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren. Eigenkapital ist in Höhe von mindestens 10 % erforderlich. Es werden nahezu alle Investitionen finanziert. Mit dem Programm werden speziell Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmen (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit) gefördert. ERP-Gründerkredit Universell Dieses Programm bietet verschiedene Produktnummern an, von denen für KMU die Nr. 76 vorgesehen ist. Die KfW übernimmt 50 % des Kreditausfallrisikos. Die Kredithöchstsumme beträgt 25 Mio. bei einem effektiven Zinssatz von ca. 1 % bis 5,5 % (sog. risikogerechter Zinssatz), einer Laufzeit von 5/10/20 Jahren, einer tilgungsfreien Zeit von 1/2/3 Jahren und einer Zinsbindung über die gesamte Laufzeit. Es werden nahezu alle Vorhaben im In- und Ausland finanziert. Gefördert werden Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt tätig sind, sowie bei Investitionen im Ausland auch Tochterunternehmen solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland. ERP-Innovationsprogramm Finanziert werden die marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Deutschland. Gefördert werden hiermit zusammenhängende Kosten, die innerhalb von 2 Jahren nach Antragstellung anfallen. Antragsberechtigt sind Freiberufler und Unternehmen, die sich mehrheitlich in privatem Besitz befinden und seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind. Die Höchstgrenze für den Gruppenumsatz beträgt 500 Mio. Das Programm beinhaltet verschiedene Finanzierungspakete. ERP-Beteiligungsprogramm Kapitalsuchende Unternehmen erhalten als Beteiligungsnehmer neues Beteiligungskapital über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Letztere erhalten als Beteiligungsgeber einen günstigen Refinanzierungskredit aus dem ERP- Beteiligungsprogramm. 6 6 Vgl. hierzu im Einzelnen unter III. c. ERP- Beteiligungsprogramm. 3

3. Beteiligungsfinanzierung Aktuell werden Beteiligungen im Wesentlichen mit folgenden Programmen gefördert: ERP-Startfonds/coparion Die KfW Bankengruppe beteiligt sich im Rahmen des ERP-Startfonds an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Beteiligung soll den Finanzierungsbedarf für die Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen decken. Voraussetzungen sind u.a., dass es sich um ein kleines Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KU) handelt, und dass sich ein weiterer Beteiligungsgeber als Leadinvestor in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Anträge können jedoch nur noch für Folgefinanzierungsrunden von Portfoliounternehmen gestellt werden. Das BMWi hat im März 2016 gemeinsam mit der KfW und dem europäischen Investitionsfonds (EIF) den Co-Investitionsfonds coparion gestartet. Coparion beteiligt sich als eigene Gesellschaft direkt an innovativen Startups und jungen Technologieunternehmen und löst das Neugeschäft des ERP-Startfonds ab. Mikromezzaninefonds Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Die Fondsbeteiligung kann bis zu 50.000 betragen und eröffnet kein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht. Voraussetzung ist u.a., dass das Unternehmen eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lässt. ERP-Beteiligungsprogramm Im Rahmen dieses Programms beteiligen sich private Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen (KU und KMU) und erhalten zur Refinanzierung Kredite. Förderfähig sind insbesondere Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Existenzgründungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio., in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. Die Antragstellung erfolgt direkt bei privaten Beteiligungsgesellschaften. Voraussetzung ist u.a., dass es sich um eine Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder eine Konsolidierung der Finanzverhältnisse handelt. High-Tech Gründerfonds Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) ist eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMWi, und diverse namhafte Wirtschaftsunternehmen sind. Der HTGF erwirbt 15 % der Anteile und stellt so Risikokapital zur Verfügung. Dar- 4

über hinaus gewährt er ein nachrangiges Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren, das später in Eigenkapital gewandelt wird. Alternative Finanzierungsformen hierzu sind möglich. Voraussetzungen sind u.a.: o der/die Gründungsgesellschafter stellen 10 % der Beteiligungssumme des HTGF, wovon die Hälfte andere Investoren (Business Angels, private und öffentliche Investoren) übernehmen können o die Aufnahme der operativen Tätigkeit liegt maximal 1 Jahr zurück o das Unternehmen erfüllt die Kriterien der EU für kleine Unternehmen o Sitz und Standort des Unternehmens oder einer selbständigen Zweigniederlassung ist Deutschland o die technologische Innovation des Unternehmens hat deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltige profitable Markt- sowie signifikante Wachstumschancen Über den Beteiligungsprozess im Einzelnen informiert die Website des HTGF. ERP/EIF-Wachstumsfazilität Hier schließen sich ERP-Sondervermögen und EIF mit weiteren erfolgreichen Wagniskapitalfondsinvestoren im Rahmen des ERP/EIF-Portfolio zusammen und errichten Co-Investitionsfonds, die sich an innovativen Wachstumsunternehmen beteiligen. Ansprechpartner ist der EIF. 4. Ausfallbürgschaften Bürgschaftsbanken der Bundesländer übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Bank- oder Förderkredite bis zu einem Betrag von 1,25 Mio., wenn andernfalls wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Sie bürgen für bis zu 80 % des zu besichernden Kreditbedarfs. Die Bürgschaftsbank prüft, ob das Finanzierungsvorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. 5. Garantien Ziel und Gegenstand im Bereich der Existenzgründung und Unternehmensfinanzierung ist i.d.r. die Übernahme von Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen durch Bürgschaftsbanken, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kämen. Wesentliche Voraussetzungen sind, dass die Beteiligung die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz erwarten lässt, die Laufzeit der Beteiligung 10 Jahre nicht überschreitet sowie die Beteiligung nicht der Sanierung der Finanzverhältnisse dient, sondern vornehmlich zur Finanzierung folgender Vorhaben: Kooperation, Innovationsprojekte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationa- 5

lisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Existenzgründungen. Die Beteiligungshöhe soll den Nominalbetrag von 1,25 Mio. nicht überschreiten. Die Garantie darf 70 % der Beteiligungssumme nicht überschreiten. IV. Förderorganisationen Es gibt zahlreiche Förderorganisationen des Bundes, der Länder und der EU. Eine Übersicht, wer was macht und wofür Ansprechpartner ist, findet sich auf der Website Förderdatenbank.de. V. Ausblick Da der Standort Deutschland attraktiver für Startups werden soll, werden vermehrt neue Programme aufgelegt bzw. Mittel bereitgestellt. Das Fördergeschehen in Deutschland ist so ständig im Wandel. Insbesondere für Startups und KMU kann es sich lohnen, zu prüfen, ob eine geförderte Finanzierung in Betracht kommt. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen 6