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Transkript:

A mbulanter F achdienst W ohnen M ünchen ======================================g~üêéëäéêáåüí=omns== Gefördert von der Landeshauptstadt München Sozialreferat

Jahresbericht 1 Einleitung 1.1 Anbindung an den Träger 1.2 Historie 1.3 Anschrift, Verkehrsanbindung 2 Die verschiedenen Angebote - Schaubild des Ambulanten Fachdienstes Wohnen München 2.1 Unterstütztes Wohnen 2.1.1 Konzept & Ziel 2.1.2 Betreuungstypen 2.1.3 Stellenplan für das Unterstützte Wohnen (Typ A, B, C & PW) 2.1.4 Rechtliche Grundlage und Finanzierung 2.1.5 Statistische Übersicht Unterstütztes Wohnen 2.1.5.1 Altersstruktur 2.1.5.2 Familienstand 2.1.5.3 Staatsangehörigkeit 2.1.5.4 Schulbildung 2.1.5.5 Berufsausbildung 2.1.5.6 Einkommen 2.1.5.7 Überschuldung 2.1.5.8 Unterkunft vor Hilfebeginn 2.1.5.9 Aufenthaltsdauer in Monaten 2.1.5.10 Wohnsitz nach dem Ausscheiden/nach Ende der Maßnahme 2.1.5.11 Zu- und Abgänge 2.2 Betreutes Wohnen 2.2.1 Konzept & Ziel 2.2.2 Zielgruppe 2.2.3 Stellenplan 2.2.4 Rechtliche Grundlage und Finanzierung 2.2.5. Statistische Übersicht Betreutes Einzelwohnen und Therapeutische Wohngemeinschaft 2.2.5.1 Altersstruktur 2.2.5.2 Familienstand 2.2.5.3 Staatsangehörigkeit 2.2.5.4 Schulbildung 2.2.5.5 Berufsausbildung 2.2.5.6 Einkommen 2.2.5.7 Überschuldung 2.2.5.8 Unterkunft vor Hilfebeginn 2.2.5.9 Aufenthaltsdauer in Monaten 2.2.5.10 Wohnsitz nach dem Ausscheiden/nach Ende der Maßnahme 2.3 Aufsuchende SozialArbeit (ASA) 2.3.1. Konzept & Ziel 2.3.2 Zielgruppe Seite 4 4 4 5 5 6 6 6 7 7 7 9 10 10 11 12 13 14 14 16 18 19 20 20 20 21 21 21 21 22 22 23 23 24 24 25 26 28 29 29 29 2

2.3.3 Stellenplan 2.3.4. Auftragsgrundlage und Finanzierung 2.3.5 Maßnahmenstart/-dauer 2.3.6 Statistische Übersicht Aufsuchende SozialArbeit (ASA) und Präventive Nachsorgeberatung (NaSo) 2.3.6.1 Beauftragungen ASA und Präventive Nachsorgeberatung (NaSo) in je Monat und Sozialbürgerhaus 2.3.6.2 ASA-Fälle in Bearbeitung/abgeschlossen zum 31.12. 2.3.6.3 Beauftragungsgrund und erreichte Kontakte ASA 2.3.6.4 Geschlecht des Haushaltsvorstandes und Haushaltstruktur ASA 2.3.6.5 Art der Tätigkeiten: bei Beauftragungen Zwangsräumung (ZR)/Normal (nzr) ASA 2.3.6.6 ASA-Fallergebnis nach Sozialbürgerhäusern 2.3.6.7 NaSo-Fälle in Bearbeitung/abgeschlossen zum 31.12. 2.3.6.8 Geschlecht des Haushaltsvorstandes und der Haushaltsstruktur NaSo 2.3.6.9 Beauftragungsgrund NaSo 2.4 Clearinghaus an der Leipartstraße 2.4.1 Konzept 2.5.2 Zielgruppe 2.4.3 Ausstattung 2.4.4 Stellenplan 2.4.5 Rechtliche Grundlage und Finanzierung 2.4.6 Standort 2.4.7. Statistische Übersicht Clearinghaus 2.4.7.1 Altersstruktur 2.4.7.2 Geschlecht 2.4.7.3 Familienstand 2.4.7.4 Staatsangehörigkeit 2.4.7.5 Einkommen 2.4.7.6 Überschuldung 2.4.7.7 Unterkunft vor Hilfebeginn 2.4.7.8 Aufenthaltsdauer in Monaten 2.4.7.9 Wohnsitz nach dem Ausscheiden 3 Qualitätssicherung 3.1 Besprechungen/ Klausurtage/ Supervision 3.2 Dokumentation 3.3 Fachtagungen 3.4 Gremien 3.5 Fort- und Weiterbildung 3.6 Qualitätsmanagementsystem DIN EN ISO 9001:2008 4 Ausblick auf 2017 5 Danke! Anhang I Fallbericht Aufsuchende Sozialarbeit (ASA) II Freizeitmaßnahmen im AFWM 30 30 30 31 31 32 32 32 33 33 34 34 35 36 36 36 36 37 37 37 37 38 38 38 39 39 39 40 40 41 42 42 42 42 43 43 44 45 45 46 46 47 3

1 Einleitung 45 1.1 Anbindung an den Träger Der Katholische Männerfürsorgeverein München e.v. widmet sich dem Dienst am Menschen aus sozialer und caritativer Verantwortung. Der Verein leistet ohne Rücksicht auf Religion und Herkunft Hilfe für Menschen, die sich aufgrund körperlicher, geistiger, psychischer, wirtschaftlicher oder sozialer Umstände in einer Notlage befinden oder hiervon bedroht werden und auf Unterstützung angewiesen sind. Zu diesem Zweck stellt der Verein strukturelle und individuelle Hilfeformen bereit, die den Bedürfnissen Hilfesuchender unter den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden. Der Verein unterhält soziale Dienste, Einrichtungen, Wohnungen und Arbeitsmöglichkeiten. Der Schwerpunkt liegt in der kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Hilfe für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, für Suchtkranke, Straffällige und Arbeitslose. Der Verein macht die Öffentlichkeit auf die Probleme der Wohnungslosigkeit, der Suchtkrankheit und der Straffälligkeit aufmerksam und vertritt die Anliegen der davon betroffenen Menschen. Zur Verwirklichung seiner Ziele sucht der Verein die Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Institutionen. 1.2 Historie Der Ambulante Fachdienst Wohnen München hat im April 2008 die Arbeit aufgenommen. Die offizielle Eröffnungsfeier fand im Juli 2008 statt. Die Bereiche Unterstütztes Wohnen und Betreutes Wohnen wurden bereits 2008 installiert. Der Bau des Clearinghauses Leipartstraße war Ende 2008 abgeschlossen. Das Haus wurde im Dezember durch die Katholische Siedlungswerk GmbH an den KMFV übergeben und ab Januar 2009 konnten die ersten Haushalte einziehen. Ende Januar 2009 wurde dann das Haus feierlich eingeweiht. Im Januar 2009 konnte außerdem der Bereich Aufsuchende SozialArbeit (ASA) bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten die Arbeit aufnehmen. Dieser Bereich wurde im Rahmen des Gesamtkonzeptes Landeshauptstadt München Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen installiert. Weitere Ausgestaltungen und Ausweitungen in den verschiedenen Bereichen wurden in den Folgejahren umgesetzt: Ausweitung der Platzzahl im Unterstützten Wohnen Typ A; Ausweitung und Umverteilung der Platzzahl im Bereich Unterstütztes Wohnen Typ B und Typ C; Ausweitung des Aufgabengebietes um die Bereiche Begleitung von Räumungen und Präventive Nachsorgeberatung bei der ASA; Erweiterung des Angebotes im Unterstützten Wohnen um den Typ PW (Pro Wohnen); Erweiterung und Umverteilung der Platzzahlen im Bereich BEW/TWG. Die Erweiterung um ein weiteres Clearinghaus ist geplant. Die Fertigstellung und Einweihung wird für das Frühjahr 2018 erwartet. 4

1.3 Anschrift, Verkehrsanbindung Die Büroräume des Ambulanten Fachdienstes Wohnen München befinden sich im Stadtteil Untergiesing und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U1 & U2 Haltestelle Kolumbusplatz; Metrobuslinie 52, Haltestelle Winterstraße) gut erreichbar. Hier haben die Mitarbeiter/innen für die Bereiche Unterstütztes Wohnen, Betreutes Wohnen und Aufsuchende Sozialarbeit ihre Büroräume. Anschrift: Ambulanter Fachdienst Wohnen München Kühbachstraße 11 81543 München Tel. (089) 130 143 9-0 Fax: (089) 130 143 9-11 E-Mail: afwm@kmfv.de Internet: www.kmfv.de Anschrift: Clearinghaus Leipartstraße Leipartstraße 2 81369 München Tel: (089) 750 75 46 0 Fax: (089) 750 75 46 10 E-Mail: afwm-chl@kmfv.de 2 Die verschiedenen Angebote - Schaubild des Ambulanten Fachdienstes Wohnen München Der Ambulante Fachdienst Wohnen München setzt sich aus folgenden Teilbereichen zusammen: Ambulanter Fachdienst Wohnen München im KMFV Unterstütztes Wohnen Betreutes Wohnen 53 SGB XII Aufsuchende Sozialarbeit & präventive Nachsorgeberatung Clearing-Haus KomPro C 38 WE Typ A Typ B Typ C Typ PW TWG 1:6 BEW 1:6 BEW 1:8 Von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte 1 Zi. (32) 2 Zi. (5) 3 Zi. (1) 52 Plätze 6 Plätze 45 Plätze 12 Plätze 7 Plätze 5 Plätze 5 Plätze Sozialregionsverbund Ost/ Mitte 32 Plätze 10 Plätze 3 Plätze 5

2.1 Unterstütztes Wohnen 2.1.1 Konzept & Ziel Insbesondere ehemalige Bewohner von Wohnungslosenhilfeeinrichtungen, deren Hilfebedarf häufig gekennzeichnet ist durch besondere soziale Schwierigkeiten, Suchtproblematik, physische und psychische Beeinträchtigungen, Arbeitslosigkeit und fehlende soziale Bindungen, sollen durch Nachbetreuung befähigt werden, soziale Kompetenzen, die zum Erhalt einer Wohnung gehören, unter Anleitung zu erwerben, zu trainieren oder auszubauen. Ein weiteres Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung der Klienten, die materielle Existenzsicherung, die Hilfe bei lebenspraktischen Problemen, Aufbau und Sicherung eines sozialen Umfeldes, Vermeidung von Straffälligkeit, Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit, sowie das Erlernen eines reflektierten und moderaten Alkoholkonsums. 2.1.2 Betreuungstypen Unterstütztes Wohnen Typ A ist ein Wohn- und Unterstützungsangebot in Wohngemeinschaften. Hier stehen insgesamt 52 Einzelzimmer in verschiedenen Wohngemeinschaften zur Verfügung. Jede Wohngemeinschaft teilt sich Küche und Bad. Das Wohnangebot ist an das Unterstützungsangebot gebunden. Unterstütztes Wohnen Typ B bietet ambulante Nachsorge (i.d.r.) für ehemalige Bewohner/innen von Wohnungslosenhilfeangeboten, die eine eigene Wohnung beziehen und eine nachsorgende Betreuung zur Stabilisierung der Lebenssituation im eigenen Wohnraum für eine Übergangszeit benötigen. Sechs Personen können hier unterstützt werden. Unterstütztes Wohnen Typ C bietet ambulante Nachsorge (i.d.r.) für ehemalige Bewohner/innen von Wohnungslosenhilfeangeboten, die eine eigene Wohnung beziehen und die aufgrund ihrer besonderen Lebensverhältnisse, verbunden mit sozialen Schwierigkeiten, langfristig zuverlässige, kontinuierliche ambulante fachliche Unterstützung, Beratung und Begleitung benötigen. Hier stehen 45 Unterstützungsplätze zur Verfügung. Unterstütztes Wohnen Typ PW (Pro Wohnen / Wohnen auf Probe) bietet (i.d.r.) ehemaligen Bewohner/innen von Wohnungsloseneinrichtungen die Möglichkeit in eine vom Träger angemietete Wohnung zu ziehen und mit ambulanter sozialpädagogischer Unterstützung ein Jahr das Wohnen im eigenen Wohnraum zu erproben. Nach erfolgreichem Abschluss der Erprobungsphase erhält die/der Bewohner/in einen eigenen Mietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter. 6

2.1.3 Stellenplan für das Unterstützte Wohnen (Typ A, B, C & PW) Der Stellenplan umfasst folgende Stellen: Unterstütztes Wohnen Typ A 0,753 Leitung 5,633 Sozialarbeiter/innen 0,881 Verwaltung 0,807 Haustechnik 0,202 Hauswirtschaft Unterstütztes Wohnen Typ B 0,06 Leitung 0,5 Sozialarbeiter/innen 0,07 Verwaltung 0,03 Haustechnik 0,03 Hauswirtschaft Unterstütztes Wohnen Typ C 0,35 Leitung 2,5 Sozialarbeiter/innen 0,55 Verwaltung 0,23 Haustechnik 0,18 Hauswirtschaft Unterstütztes Wohnen Typ PW 0,17 Leitung 1 Sozialarbeiter/innen 0,359 Wohnungs-/Verwaltung 0,2 Haustechnik 0,05 Hauswirtschaft 2.1.4 Rechtliche Grundlage und Finanzierung Rechtsgrundlage für das Unterstützte Wohnen sind die 67 und 73 SGB XII. Die Finanzierung erfolgt über eine Entgeltvereinbarung mit der Landeshauptstadt München. 2.1.5 Statistische Übersicht und Arbeitsschwerpunkte Unterstütztes Wohnen Die Auslastung im Unterstützten Wohnen betrug in Typ A 97,64, in Typ B 95,9, in Typ C 98,12 und in Typ PW 74,86. Leider konnten in Typ PW nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze belegt werden, da nicht ausreichend Wohnungen zur Verfügung gestellt werden konnten. Im Unterstützten Wohnen Typ C wurden vier Frauen betreut, im Unterstützen Wohnen Typ B und Typ PW jeweils eine Frau. Der Hauptschwerpunkt der Klientenarbeit im Bereich Unterstütztes Wohnen Typ A, ergänzend zu den anderen unten genannten Schwerpunkten die für alle Betreuungstypen 7

gelten, ist der Bereich Wohnungssuche, mit allen erforderlichen Unterstützungsleistungen: Unterstützung bei der Stellung eines Antrages auf geförderten Wohnraum, Unterstützung bei der Wohnungssuche und im Umgang mit den entsprechenden Wohnungssuch-Plattformen, Klärung der Einkommenssituation und Schuldenregulierung. Für alle Bereiche lagen Arbeitsschwerpunkte u.a. in der Anbindung an Schuldnerberatungsstellen, Motivierung der Klienten im Bereich Gesundheit, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Befähigung im Alltag, Unterstützung zum Erhalt der Mietfähigkeit und in der Hilfe zur Verselbständigung. Je nach Bedarf und Ressourcen der Klienten vereinbaren die Sozialarbeiter mit den Klienten zusammen Termine, z.b. bei Schuldnerberatungsstellen, Ärzten, Beratungsstellen, unterstützen bei der Zusammenstellung von Unterlagen und begleiten, wenn erforderlich, zum ersten Termin. Sie zeigen Möglichkeiten zur kostengünstigen Freizeitgestaltung auf und bringen Gleichgesinnte bei Gruppenveranstaltungen zusammen. Sie unterstützen und üben mit den Klienten den Umgang mit Behörden und Vermietern und weisen bei Bedarf auf die Notwendigkeiten von Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit (z.b. bei Mietzahlungen) hin. Der Fachbereich Hauswirtschaft ist in allen Bereichen des Unterstützten Wohnens tätig und arbeitet stets in engem Austausch mit dem Sozialdienst. Je nach Unterstützungsbedarf der Klienten leitet die Hauswirtschaftskraft Bewohner bei der Haushaltsführung an und unterstützt WGs in der gemeinsamen Haushaltsführung z.b. mit Putzplänen. Sie leitet zum wirtschaftlichen Umgang mit dem Haushaltsgeld an, erteilt Hygiene-Unterweisungen, gibt Informationen und Anleitung zu einer gesunden und preisbewussten Ernährung und zum wirtschaftlichen Einkaufen. Sie führt Bewohner in die Wäschepflege ein, gibt Tipps zur preisgünstigen und effizienten Reinigung der Wohnung/des Zimmers und überprüft dies bei Bedarf und bietet regelmäßig eine Kochgruppe an. Gemeinsam mit dem Sozialdienst ist die Hauswirtschaftskraft besonders in den WGs auch regelmäßig vor Ort, bei Klienten mit einer eigenen Wohnung finden Hausbesuche je nach Bedarf nach Absprache statt. Auch mit den Haustechnikern ist sie in regelmäßigem Austausch. 8

2.1.5.1 Altersstruktur In allen Bereichen sind nur sehr wenige Klienten unter 30 Jahren vertreten, in Typ A waren knapp 10 der Klienten unter 30 Jahren, in den anderen Betreuungstypen war es jeweils eine Person. Bei Typ A und Typ PW liegt der Altersschwerpunkt zwischen 40 und 59 Jahren. Bei Typ C waren über 70 der Betreuten älter als 50 Jahre alt. Altersstruktur: Typ A Typ B in in Bis 17 Jahren 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 18 bis 20 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 21 bis 24 Jahre 4 4,71 4,94 0 0,00 0,00 25 bis 29 Jahre 4 4,71 2,47 1 8,33 0,00 30 bis 39 Jahre 11 12,94 25,93 2 16,67 25,00 40 bis 49 Jahre 28 32,94 25,93 2 16,67 8,33 50 bis 59 Jahre 24 28,24 27,16 5 41,67 50,00 60 bis 64 Jahre 8 9,41 8,64 2 16,67 0,00 65 bis 69 Jahre 6 7,06 4,94 0 0,00 8,33 70 bis 79 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 8,33 80 Jahre und älter 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 Altersstruktur: Typ C Typ PW in in Bis 17 Jahren 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 18 bis 20 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 21 bis 24 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 5,00 25 bis 29 Jahre 1 1,75 3,33 1 5,56 0,00 30 bis 39 Jahre 6 10,53 13,33 3 16,67 25,00 40 bis 49 Jahre 9 15,79 16,67 6 33,33 35,00 50 bis 59 Jahre 27 47,37 41,67 5 27,78 25,00 60 bis 64 Jahre 6 10,53 15,00 3 16,67 10,00 65 bis 69 Jahre 7 12,28 10,00 0 0,00 0,00 70 bis 79 Jahre 1 1,75 0,00 0 0,00 0,00 80 Jahre und älter 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 9

2.1.5.2 Familienstand In allen vier Betreuungstypen ist festzustellen, dass der größte Teil der Klienten ledig oder geschieden ist. Familienstand: Typ A Typ B in in Ledig 50 58,82 59,26 3 25,00 50,00 Verheiratet 2 2,35 0,00 1 8,33 0,00 Lebensgemeinschaft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Getrennt lebend 7 8,24 7,41 2 16,67 8,33 Geschieden 25 29,41 33,33 6 50,00 41,67 Verwitwet 1 1,18 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 Familienstand: Typ C Typ PW in in Ledig 31 54,39 56,67 8 44,44 60,00 Verheiratet 4 7,02 6,67 1 5,56 5,00 Lebensgemeinschaft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Getrennt lebend 3 5,26 5,00 0 0,00 5,00 Geschieden 18 31,58 28,33 9 50,00 30,00 Verwitwet 1 1,75 3,33 0 0,00 0,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 2.1.5.3 Staatsangehörigkeit Der Anteil der nichtdeutschen Klienten liegt in Typ A bei knapp 46, in Typ B bei 66, in Typ C bei ca. 40 und in Typ PW bei 55. Im Vergleich zum Vorjahr gab es nur bei Typ B eine deutliche Verschiebung. Staatsangehörigkeit: Typ A Typ B in in Deutsch 46 54,12 53,09 4 33,33 75,00 Europäische Union 16 18,82 16,05 2 16,67 0,00 Sonstige 23 27,06 30,86 6 50,00 25,00 Staatenlos 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 10

Staatsangehörigkeit: Typ C Typ PW in in Deutsch 34 59,65 55,00 8 44,44 45,00 Europäische Union 9 15,79 18,33 3 16,67 15,00 Sonstige 14 24,56 26,67 7 38,89 40,00 Staatenlos 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 2.1.5.4 Schulbildung In allen Bereichen hat die Mehrheit der Klienten mindestens einen Hauptschulabschluss (zwischen 40 und 61 ), viele sogar Mittlere Reife oder Abitur (zwischen 17 und 48 ). Der Anteil der Klienten ohne Abschluss ist nach wie vor sehr gering. Schulbildung: Typ A Typ B in in Kein Schulabschluss 6 7,06 9,88 0 0,00 0,00 Hauptschule 34 40,00 45,68 7 58,33 58,33 Mittlere Reife 22 25,88 22,22 2 16,67 16,67 Abitur 19 22,35 19,75 0 0,00 0,00 Sonstiges 3 3,53 2,47 0 0,00 0,00 Keine Angabe 1 1,18 0,00 3 25,00 25,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 Schulbildung: Typ C Typ PW in in Kein Schulabschluss 4 7,02 8,33 0 0,00 10,00 Hauptschule 28 49,12 56,67 11 61,11 55,00 Mittlere Reife 11 19,30 13,33 2 11,11 20,00 Abitur 3 5,26 11,67 2 11,11 5,00 Sonstiges 3 5,26 3,33 3 16,67 5,00 Keine Angabe 8 14,04 6,67 0 0,00 5,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 11

2.1.5.5 Berufsausbildung Zwischen 33 (Typ B) und 67 (Typ PW) der Klienten haben eine Berufsausbildung, wenige sogar einen Hochschulabschluss (z.b. Typ PW 11, Typ A 9 ). In allen Bereichen ist allerdings festzustellen, dass zwischen 22 und 58 der Betreuten keine Ausbildung oder nur eine Anlernausbildung nachweisen können. Berufsausbildung: Typ A Typ B in in Keine Ausbildung 22 25,88 38,27 5 41,67 33,33 Anlernausbildung 2 2,35 6,17 2 16,67 8,33 Berufsabschluss 50 58,82 46,91 4 33,33 58,33 Hochschulabschluss 8 9,41 7,41 0 0,00 0,00 Sonstiger Abschluss 2 2,35 1,23 0 0,00 0,00 Keine Angabe 1 1,18 0,00 1 8,33 0,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 Berufsausbildung: Typ C Typ PW in in Keine Ausbildung 18 31,58 41,67 3 16,67 45,00 Anlernausbildung 11 19,30 13,33 1 5,56 5,00 Berufsabschluss 23 40,35 36,67 12 66,67 45,00 Hochschulabschluss 1 1,75 1,67 2 11,11 5,00 Sonstiger Abschluss 1 1,75 3,33 0 0,00 0,00 Keine Angabe 3 5,26 3,33 0 0,00 0,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 12

2.1.5.6 Einkommen Die meisten Klienten leben nach wie vor von Arbeitslosengeld II. Zwischen 17 und 33 der Klienten haben Erwerbseinkommen. Einkommen: Typ A Typ B in in Erwerbseinkommen 22 25,88 32,10 2 16,67 25,00 SGB III / ALG I 7 8,24 8,64 1 8,33 0,00 Rente / Pension 6 7,06 2,47 0 0,00 16,67 Unterhalt Angehörige 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Vermögen 1 1,18 0,00 0 0,00 0,00 SGB II / ALG II 44 51,76 51,85 7 58,33 58,33 SGB XII / Sozialhilfe 2 2,35 3,70 1 8,33 0,00 Sonstige öffentliche Mittel 0 0,00 0,00 1 8,33 0,00 Weitere Einnahmen 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Kein Einkommen 3 3,53 1,23 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 Einkommen: Typ C Typ PW in in Erwerbseinkommen 12 21,05 23,33 6 33,33 20,00 SGB III / ALG I 1 1,75 0,00 1 5,56 10,00 Rente / Pension 11 19,30 20,00 0 0,00 0,00 Unterhalt Angehörige 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Vermögen 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 SGB II / ALG II 32 56,14 53,33 9 50,00 65,00 SGB XII / Sozialhilfe 1 1,75 3,33 2 11,11 5,00 Sonstige öffentliche Mittel 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Weitere Einnahmen 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Kein Einkommen 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 13

2.1.5.7 Überschuldung Überschuldung: Typ A Typ B in in Ja 43 50,59 51,85 10 83,33 66,67 Nein 39 45,88 45,68 0 0,00 25,00 Keine Angabe 3 3,53 2,47 2 16,67 8,33 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 Überschuldung: Typ C Typ PW in in Ja 29 50,88 51,67 10 55,56 65,00 Nein 6 10,53 43,33 6 33,33 30,00 Keine Angabe 22 38,60 5,00 2 11,11 5,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 2.1.5.8 Unterkunft vor Hilfebeginn Unterkunft vor Hilfebeginn: Typ A Typ B in in Wohnung 1 1,18 1,23 0 0,00 0,00 Bei Familie / Partner 1 1,18 1,23 0 0,00 0,00 Bei Bekannten 5 5,88 6,17 0 0,00 0,00 Firmenunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Frauenhaus 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Ambulante Wohnform 8 9,41 12,35 7 58,33 58,33 Hotel / Pension 1 1,18 3,70 1 8,33 0,00 Notunterkunft 53 62,35 55,56 2 16,67 16,67 Krankenhaus 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Stationäre Einrichtung 7 8,24 11,11 2 16,67 25,00 Haft 8 9,41 8,64 0 0,00 0,00 Ersatzunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Ohne Unterkunft 1 1,18 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 85 100,00 100 12 100,00 100 14

Unterkunft vor Hilfebeginn: Typ C Typ PW in in Wohnung 5 8,77 6,67 0 0,00 0,00 Bei Familie / Partner 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Bei Bekannten 0 0,00 0,00 1 5,56 0,00 Firmenunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Frauenhaus 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Ambulante Wohnform 33 57,89 50,00 11 61,11 45,00 Hotel / Pension 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Notunterkunft 9 15,79 26,67 3 16,67 30,00 Krankenhaus 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Stationäre Einrichtung 10 17,54 16,67 3 16,67 25,00 Haft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Ersatzunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Ohne Unterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 57 100,00 100 18 100,00 100 15

2.1.5.9 Aufenthaltsdauer in Monaten Durch den angespannten Wohnungsmarkt gelingt es leider nicht, alle Klienten aus Typ A innerhalb der vorgesehenen Betreuungsdauer in einen eigenen Wohnraum weiter zu vermitteln. Bei 13 der ausgezogenen Klienten und 1 Bewohner der noch in einer Wohngemeinschaft lebt, wurde/ist die maximale Aufenthaltsdauer von 30 Monaten überschritten. Aufenthaltsdauer in Monaten: Typ A Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 5 13,89 16,67 14 28,57 25,49 von 4 bis 6 0 0,00 6,67 6 12,24 7,84 von 7 bis 9 2 5,56 13,33 4 8,16 9,80 von 10 bis 12 5 13,89 10,00 9 18,37 5,88 von 13 bis 15 2 5,56 3,33 5 10,20 1,96 von 16 bis 18 1 2,78 13,33 2 4,08 11,76 von 19 bis 21 0 0,00 10,00 2 4,08 3,92 von 22 bis 24 4 11,11 6,67 1 2,04 9,80 von 25 bis 27 0 0,00 0,00 1 2,04 5,88 von 28 bis 30 4 11,11 10,00 4 8,16 1,96 von 31 bis 33 2 5,56 0,00 0 0,00 1,96 von 34 bis 36 3 8,33 0,00 1 2,04 3,92 von 37 bis 39 1 2,78 0,00 0 0,00 5,88 von 40 bis 42 2 5,56 6,67 0 0,00 1,96 von 43 bis 45 5 13,89 0,00 0 0,00 1,96 ab 46 bis 48 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 49 bis 51 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 ab 52 0 0,00 3,33 0 0,00 0,00 GESAMT 36 100,00 100 49 100,00 100 Aufenthaltsdauer in Monaten: Typ B Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 0 0,00 0,00 3 50,00 50,00 von 4 bis 6 1 16,67 0,00 2 33,33 50,00 von 7 bis 9 0 0,00 0,00 1 16,67 0,00 von 10 bis 12 5 83,33 83,33 0 0,00 0,00 von 13 bis 15 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 16 bis 18 0 0,00 16,67 0 0,00 0,00 ab 19 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 6 100,00 100 6 100,00 100 16

Aufenthaltsdauer in Monaten: Typ C Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 0 0,00 0,00 2 4,76 20,93 von 4 bis 6 1 6,67 0,00 7 16,67 2,33 von 7 bis 9 0 0,00 5,88 5 11,90 9,30 von 10 bis 12 0 0,00 23,53 2 4,76 4,65 von 13 bis 15 0 0,00 0,00 7 16,67 2,33 von 16 bis 18 0 0,00 0,00 1 2,38 11,63 von 19 bis 21 1 6,67 5,88 4 9,52 2,33 von 22 bis 24 1 6,67 11,76 1 2,38 9,30 von 25 bis 27 0 0,00 5,88 1 2,38 2,33 von 28 bis 30 1 6,67 11,76 3 7,14 4,65 von 31 bis 33 0 0,00 0,00 1 2,38 4,65 von 34 bis 36 1 6,67 0,00 3 7,14 2,33 von 37 bis 39 0 0,00 0,00 1 2,38 0,00 von 40 bis 42 1 6,67 5,88 1 2,38 0,00 von 43 bis 45 0 0,00 0,00 2 4,76 9,30 von 46 bis 48 2 13,33 0,00 0 0,00 6,98 von 49 bis 51 0 0,00 11,76 0 0,00 2,33 von 52 bis 54 0 0,00 0,00 0 0,00 2,33 von 55 bis 57 3 20,00 0,00 0 0,00 2,33 von 58 bis 60 3 20,00 11,76 1 2,38 0,00 ab 61 1 6,67 5,88 0 0,00 0,00 GESAMT 15 100,00 100 42 100,00 100 Aufenthaltsdauer in Monaten: Typ PW Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 0 0,00 0,00 6 66,67 22,22 von 4 bis 6 0 0,00 0,00 2 22,22 11,11 von 7 bis 9 1 11,11 0,00 0 0,00 33,33 von 10 bis 12 4 44,44 63,64 1 11,11 33,33 von 13 bis 15 1 11,11 27,27 0 0,00 0,00 von 16 bis 18 1 11,11 9,09 0 0,00 0,00 von 19 bis 21 2 22,22 0,00 0 0,00 0,00 von 22 bis 24 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 ab 25 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 9 100,00 100 17

2.1.5.10 Wohnsitz nach dem Ausscheiden/ nach Ende der Maßnahme In Typ A konnten von 36 Klienten, die ausgeschieden sind, 19 Personen (52,8 ) in eine eigene Wohnung, in eine Wohnung des Typ PW oder in eine private Wohngemeinschaft ziehen. In Typ C konnte bei 12 Personen (73 ) die Wohnung erhalten werden. Ein Klient konnte in eine Langzeiteinrichtung vermittelt werden, hier hatte sich der gesundheitliche Zustand altersbedingt deutlich verschlechtert, sodass ein dauerhafter Verbleib in der eigenen Wohnung keine Perspektive mehr war. Wohnsitz nach dem Ausscheiden/ Ende der Maßnahme: Typ A Typ B in in Eigene Wohnung 14 38,89 40,00 6 100,00 83,33 Private WG 1 2,78 6,67 0 0,00 0,00 Altenwohnheim 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Langzeittherapie 1 2,78 0,00 0 0,00 0,00 Pension 2 5,56 3,33 0 0,00 0,00 Eingliederungseinrichtung 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Beschützende Einrichtung 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Einrichtung nach 53 SGB XII 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Betreute WG 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Wohnheim 2 5,56 0,00 0 0,00 0,00 Klinik 2 5,56 0,00 0 0,00 0,00 Verstorben 1 2,78 3,33 0 0,00 0,00 Haft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Notunterkunft 2 5,56 3,33 0 0,00 0,00 PartnerIn / Familie 0 0,00 13,33 0 0,00 16,67 Probewohnen AFWM 4 11,11 6,67 0 0,00 0,00 Unbekannt 7 19,44 23,33 0 0,00 0,00 GESAMT 36 100,00 100 6 100,00 100 18

Wohnsitz nach dem Ausscheiden/nach Ende der Maßnahme: Typ C Typ PW in in Eigene Wohnung 11 73,33 76,47 8 88,89 90,91 Private WG 1 6,67 5,88 0 0,00 0,00 Altenwohnheim 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Langzeittherapie 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Pension 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Eingliederungs-einrichtung 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Beschützende Einrichtung 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Einrichtung nach Paragraph 53 SGB XII 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Betreute WG 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Betreutes Einzelwohnen 0 0,00 5,88 0 0,00 0,00 Wohnheim 1 6,67 0,00 0 0,00 0,00 Klinik 1 6,67 5,88 0 0,00 0,00 Verstorben 1 6,67 0,00 1 11,11 0,00 Haft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Notunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 PartnerIn / Familie 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Unbekannt 0 0,00 5,88 0 0,00 9,09 GESAMT 15 100,00 100 9 100,00 100 2.1.5.11 Zu und Abgänge Zu- und Abgänge Typ A Typ B 2015 2015 Zugänge 34 32 7 5 Abgänge 36 30 6 6 Zu- und Abgänge Typ C Typ PW 2015 2015 Zugänge 15 15 9 9 Abgänge 15 17 9 11 19

2.2 Betreutes Wohnen Beim Betreuten Wohnen nach 53 SGB XII stehen fünf Plätze als Betreutes Einzelwohnen (BEW) mit einem Betreuungsschlüssel 1:6, fünf Plätze mit einem Betreuungsschlüssel 1:8 und sieben Plätze in Therapeutischen Wohngemeinschaften (TWG) mit einem Betreuungsschlüssel 1:6 zur Verfügung. 2.2.1 Konzept & Ziel Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der Situation von seelisch behinderten Menschen in den Bereichen Gesundheit, soziale Beziehungen, Selbstversorgung und Wohnen, Arbeit und berufliche Integration sowie Tagesgestaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen am individuellen Hilfebedarf ausgerichtet und können in der Intensität zwischen Information und Beratung bis hin zu einem intensiven individuellen Angebot ausgeprägt sein. Die Bearbeitung bzw. Bewältigung der Suchterkrankung und/oder der psychischen Erkrankung/ Behinderung, der Erhalt oder die Verbesserung der Behandlungsbereitschaft, die Bewusstmachung von gesundheitsschädlichen Lebensweisen, die Vermeidung von Rückfällen und die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung bei Krankheit und psychiatrischer Versorgung bei akuten oder sich abzeichnender Krisen sowie die Bewältigung der Folgen von Behinderungen sind Schwerpunkte der Arbeit. Tragfähige soziale Bezüge sollen aufgebaut, dysfunktionale Beziehungen kritisch reflektiert und die Integration in ein soziales Umfeld erreicht werden. Außerdem sind das Erreichen einer selbständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung, die Sicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage sowie die Bewältigung von Problemlagen, die durch Lebenskrisen etc. entstanden sind, Ziele dieser Maßnahmen. Für sieben TWG-Plätze stehen zwei Wohnungen mit je zwei und eine Wohnung mit drei möblierten Einzelzimmern zur Verfügung. Jede Wohngemeinschaft teilt sich Küche, Bad und Gemeinschaftsraum. 2.2.2 Zielgruppe Zielgruppe ist i.d.r. der Personenkreis der (vormals) wohnungslosen Männer) ab 21 Jahren, mit einer alkoholbedingten Suchterkrankung und/oder seelischen Behinderung (Doppel- oder Mehrfachdiagnose) oder Männer, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind und - die in weniger intensiven Betreuungsformen nicht adäquat versorgt sind - die sich nur mit intensiver Unterstützung (für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer) wieder in die Struktur eines Lebens in einer eigenen Wohnung hineinfinden können und - die diese Hilfeform als die für sich geeignete wünschen und - die in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. 20

2.2.3 Stellenplan TWG 0,055 Leitung 1,167 Sozialarbeiter/innen 0,12 Verwaltung BEW 1:6 0,042 Leitung 0,833 Sozialarbeiter/innen 0,083 Verwaltung BEW 1:8 0,042 Leitung 0,5 Sozialarbeiter/innen 0,083 Verwaltung 0,125 Hauswirtschaft 2.2.4 Rechtliche Grundlage und Finanzierung - 53, 58, 75 ff SGB XII - SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Eingliederungsverordnung 60 SGB XII Kostenträger der Maßnahme ist der Bezirk Oberbayern. 2.2.5 Statistische Übersicht Betreutes Einzelwohnen und Therapeutische Wohngemeinschaften 2.2.5.1 Altersstruktur Sowohl im Betreuten Einzelwohnen 1:6 als auch im BEW 1:8 waren die meisten Klienten zwischen 30 und 59 Jahre alt. In den Therapeutischen Wohngemeinschaften waren fast 90 der Bewohner über 40 Jahre alt. Altersstruktur: BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in Bis 17 Jahren 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 18 bis 20 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 21 bis 24 Jahre 1 11,11 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 25 bis 29 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 30 bis 39 Jahre 2 22,22 11,11 2 25,00 14,29 1 12,50 18,18 40 bis 49 Jahre 2 22,22 22,22 1 12,50 28,57 3 37,50 36,36 50 bis 59 Jahre 3 33,33 66,67 4 50,00 57,14 1 12,50 36,36 60 bis 64 Jahre 1 11,11 0,00 1 12,50 0,00 3 37,50 9,09 Ab 65 Jahre 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 21

2.2.5.2 Familienstand In den Bereichen BEW und TWG sind die meisten der betreuten Klienten ledig. Familienstand: BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in Ledig 7 77,78 66,67 4 50,00 57,14 5 62,50 63,64 Verheiratet 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Lebensgemeinschaft Getrennt lebend 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 1 11,11 11,11 1 12,50 0,00 0 0,00 0,00 Geschieden 1 11,11 22,22 3 37,50 42,86 3 37,50 36,36 Verwitwet 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 2.2.5.3 Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit: BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in Deutsch 7 77,78 88,89 5 62,50 42,86 7 87,50 81,82 Europäische Union 1 11,11 11,11 1 12,50 14,29 0 0,00 9,09 Sonstige 1 11,11 0,00 2 25,00 42,86 1 12,50 9,09 Staatenlos 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 22

2.2.5.4 Schulbildung Im Bereich BEW/TWG haben über 75 der Klienten einen Schulabschluss. Schulbildung: BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in 2 22,22 11,11 2 25,00 14,29 1 12,50 9,09 Hauptschule 5 55,56 66,67 4 50,00 42,86 3 37,50 63,64 Mittlere Reife 1 11,11 11,11 1 12,50 28,57 3 37,50 18,18 Abitur 1 11,11 11,11 1 12,50 14,29 1 12,50 9,09 Sonstiges 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 2.2.5.5 Berufsausbildung Im Bereich BEW 1:6 hatten 56, im BEW 1:8 63 und im Bereich TWG 75 der Klienten einen Berufsabschluss (oder Hochschulabschluss). Berufsausbildung: Keine Ausbildung Kein Schulabschluss Anlernausbildung Berufsabschluss Hochschulabschluss Sonstiger Abschluss Keine Angabe BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in 4 44,44 22,22 3 37,50 28,57 2 25,00 36,36 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 4 44,44 66,67 4 50,00 57,14 6 75,00 63,64 1 11,11 11,11 1 12,50 14,29 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 23

2.2.5.6 Einkommen Keiner der Klienten in den Bereichen BEW und TWG hatte Erwerbseinkommen. Einkommen: Erwerbseinkommen BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 SGB III / ALG I 1 11,11 0,00 1 12,50 0,00 0 0,00 9,09 Rente / Pension Unterhalt Angehörige 0 0,00 11,11 0 0,00 14,29 2 25,00 18,18 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Vermögen 1 11,11 0,00 1 12,50 0,00 0 0,00 0,00 SGB II / ALG II 4 44,44 66,67 5 62,50 71,43 6 75,00 63,64 SGB XII / Sozialhilfe Sonstige öffentliche Mittel Weitere Einnahmen Kein Einkommen 3 33,33 22,22 1 12,50 14,29 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 9,09 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 2.2.5.7 Überschuldung Überschuldung: BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in Ja 5 55,56 88,89 7 87,50 71,43 7 87,50 81,82 Nein 3 33,33 11,11 1 12,50 28,57 1 12,50 18,18 Keine Angabe 1 11,11 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 24

2.2.5.8 Unterkunft vor Hilfebeginn Unterkunft vor Hilfebeginn: BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in Wohnung 7 77,78 55,56 7 87,50 85,71 0 0,00 0,00 Bei Familie / Partner Bei Bekannten 0 0,00 11,11 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 1 12,50 9,09 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Frauenhaus 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Ambulante Wohnform Hotel / Pension 2 22,22 22,22 1 12,50 14,29 2 25,00 27,27 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Notunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 1 12,50 18,18 Krankenhaus 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 1 12,50 9,09 Stationäre Einrichtung 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 3 37,50 36,36 Haft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Firmenunterkunft Ersatzunterkunft Ohne Unterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Keine Angabe 0 0,00 11,11 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 9 100,00 100 8 100,00 100 8 100,00 100 25

2.2.5.9 Aufenthaltsdauer in Monaten Aufenthaltsdauer in Monaten: BEW 1:6 Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 1 20,00 0,00 1 25,00 33,33 von 4 bis 6 0 0,00 0,00 0 0,00 16,67 von 7 bis 9 0 0,00 0,00 1 25,00 16,67 von 10 bis 12 2 40,00 33,33 0 0,00 0,00 von 13 bis 15 0 0,00 0,00 2 50,00 0,00 von 16 bis 18 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 19 bis 21 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 22 bis 24 0 0,00 33,33 0 0,00 0,00 von 25 bis 27 0 0,00 0,00 0 0,00 16,67 von 28 bis 30 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 31 bis 33 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 34 bis 36 1 20,00 0,00 0 0,00 0,00 von 37 bis 39 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 40 bis 42 0 0,00 0,00 0 0,00 16,67 von 43 bis 45 1 20,00 0,00 0 0,00 0,00 von 46 bis 48 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 49 bis 51 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 ab 52 0 0,00 33,33 0 0,00 0,00 GESAMT 5 100,00 100 4 100,00 100 Aufenthaltsdauer in Monaten: BEW 1:8 Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 0 0,00 50,00 0 0,00 0,00 von 4 bis 6 0 0,00 0,00 2 40,00 20,00 von 7 bis 9 0 0,00 0,00 1 20,00 0,00 von 10 bis 12 0 0,00 50,00 0 0,00 0,00 von 13 bis 15 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 16 bis 18 1 33,33 0,00 0 0,00 40,00 von 19 bis 21 2 66,67 0,00 0 0,00 0,00 von 22 bis 24 0 0,00 0,00 0 0,00 40,00 Ab 25 bis 27 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 28 bis 30 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 31 bis 33 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 34 bis 36 0 0,00 0,00 2 40,00 0,00 von 37 bis 39 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 ab 40 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 3 100,00 100 5 100,00 100 26

Aufenthaltsdauer in Monaten: TWG Haushalte ausgezogen Haushalte aktuell wohnhaft in in bis 3 0 0,00 0,00 1 14,29 28,57 von 4 bis 6 0 0,00 0,00 0 0,00 14,29 von 7 bis 9 0 0,00 0,00 0 0,00 14,29 von 10 bis 12 1 100,00 25,00 0 0,00 0,00 von 13 bis 15 0 0,00 0,00 1 14,29 14,29 von 16 bis 18 0 0,00 25,00 1 14,29 14,29 von 19 bis 21 0 0,00 25,00 1 14,29 14,29 von 22 bis 24 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 25 bis 27 0 0,00 0,00 1 14,29 0,00 von 28 bis 30 0 0,00 0,00 1 14,29 0,00 von 31 bis 33 0 0,00 0,00 1 14,29 0,00 von 34 bis 36 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 37 bis 39 0 0,00 25,00 0 0,00 0,00 von 40 bis 42 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 von 43 bis 45 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 ab 46 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 GESAMT 1 100,00 100 7 100,00 100 27

2.2.5.10 Wohnsitz nach dem Ausscheiden/nach Ende der Maßnahme Im Bereich BEW 1:6 sind 4 von 5 ausgeschiedenen Klienten in ihrer eigenen Wohnung verblieben. Im Bereich BEW 1:8 ist ein Klient in der eigenen Wohnung geblieben, ein Klient konnte zu Verwandten ziehen. Im Bereich TWG konnte die ausgeschiedene Person in eine eigene Wohnung ziehen. Wohnsitz nach dem Ausscheiden/nach Ende der Maßnahme: Eigene Wohnung BEW 1:6 BEW 1:8 TWG in in in 4 80,00 66,67 1 33,33 100,00 1 100,00 50,00 Private WG 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Partner/in / Familie Altenwohnheim Langzeittherapie 0 0,00 0,00 1 33,33 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Pension 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Eingliederungs einrichtung Beschützende Einrichtung Einrichtung nach 53 SGB XII 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Betreute WG 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Wohnheim 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Verstorben 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Unbekannt 0 0,00 33,33 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Notunterkunft 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 Klinik stationär 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 25,00 Haft 1 20,00 --- 1 33,33 --- 0 0,00 --- Probewohnen 0 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0 0,00 25,00 GESAMT 5 100,00 100 3 100,00 100 1 100,00 100 28

2.3 Aufsuchende SozialArbeit (ASA) Das Aufgabenfeld Aufsuchende SozialArbeit (ASA) bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten im Katholischen Männerfürsorgeverein München e.v. (KMFV) ist Teil des Gesamtkonzeptes Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen der Landeshauptstadt München. Die ASA des KMFV ist für den Sozialregionsverbund Ost-Mitte zuständig und somit für folgende fünf Sozialbürgerhäuser: Mitte (SBH-M), Orleansplatz (SBH-ORL), Berg am Laim-Trudering-Riem (SBH-BTR), Ramersdorf-Perlach (SBH-RP), Giesing-Harlaching (SBH-GH). Ab Juli 2011 wurde der Aufgabenbereich um die präventive Nachsorgeberatung (NaSo) erweitert. 2.3.1 Konzept & Ziel Ziele des Gesamtkonzeptes der Landeshauptstadt München Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen sind: - Erhaltung und nachhaltige Sicherung bedrohter Mietverhältnisse von Münchner Bürgerinnen und Bürgern, - Vermeidung von Räumungsklagen und -urteilen sowie Zwangsräumungen, - Reduktion der Kosten für die Unterbringung von akut wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern. Aufgaben/Anforderungen an die Mitarbeiter/innen der Aufsuchenden Sozialarbeit sind - eine schnelle Kontaktaufnahme (schriftlich, telefonisch, angemeldete und unangemeldete Hausbesuche) zu den betroffenen Haushalten, - große Flexibilität bei den Hausbesuchen bzw. in der Arbeitszeit (bei Bedarf Hausbesuche frühmorgens und abends, ggf. im Einzelfall Einsatz am Wochenende), - die Klärung der Mietprobleme und Wohnsituation vor Ort, - Unterstützung und Motivation des Haushalts zur (weiteren) Mitwirkung, - die Herstellung (bzw. Wiederherstellung) des Kontaktes zum Sozialbürgerhaus, insbesondere zur FaSt (Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit), - bei Bedarf Vermittlung der Haushalte an die Haushaltsbudgetberatung, Schuldnerberatung und an weitere ambulante Hilfen (z.b. sozialpsychiatrischer Dienst, ambulante Suchthilfe, etc.), - bei Bedarf sozialpädagogische Stellungnahmen bei Wiederholungsfällen für die FaSt - bei Bedarf Vorbereitung und Begleitung bei der Wohnungsräumung (wenn das Mietverhältnis nicht erhalten werden kann) und Hilfestellung bei der Klärung der weiteren Unterbringung, - präventive Nachsorgeberatung für bis zu sechs Monate (Verlängerung um weitere 6 Monate möglich), für Haushalte deren Wohnraum erhalten werden konnte, zur Stabilisierung und weiteren Bearbeitung von Wohnangelegenheiten und Vermittlung zu weiterführenden Hilfen. 2.3.2 Zielgruppe - Münchner Bürgerinnen und Bürger (Alleinstehende, Paare, Familien etc.), die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, - Mieterinnen und Mieter, die sich auf Anschreiben der FaSt in den Sozialbürgerhäusern (SBH) nicht melden, 29

- Haushalte, die den Beratungskontakt zur FaSt abbrechen, - Haushalte, bei denen Klärungsbedarf im Bereich der Mietfähigkeit besteht, - Haushalte deren Mietverhältnis erhalten werden konnte und die im Anschluss noch weitergehenden Beratungsbedarf im Bereich Wohnen haben, in den Münchner Stadtbezirken 1 (Altstadt, Lehel), 2 (Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt), 3 (Maxvorstadt), 5 (Au-Haidhausen), 13 (Bogenhausen), 14 (Berg am Laim), 15 (Trudering- Riem), 16 (Ramersdorf, Perlach), 17 (Obergiesing) und 18 (Untergiesing-Harlaching). 2.3.3 Stellenplan 0,42 Leitung 7,5 Sozialarbeiter/innen 2.3.4 Auftragsgrundlage und Finanzierung Auftragsgrundlagen sind folgende Entscheidungen: - Münchner Gesamtplan II Soziale Wohnraumversorgung - Wohnungslosenhilfe / Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 17.03.2004 - Beschluss des Sozialausschusses vom 06.12.2007 Münchner Gesamtplan II, Soziale Wohnraumversorgung - Wohnungslosenhilfe, Teilbereich Prävention, Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleituntersuchung des Modellprojektes zur Qualifizierung der städtischen Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen, stadtweite Umsetzung der Ergebnisse im Jahr 2008 - Beschluss des Sozialausschusses vom 03.07.2008 Ausschreibung von Trägerschaften Qualifizierung der Maßnahmen zum Erhalt von Mietverhältnissen, Trägerschaft Sozialregionsverbund Nord/Süd/West mit 5 Sozialregionen, Trägerschaft Sozialregionsverbund Ost/Mitte mit 5 Sozialregionen, Verträge für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011. - Beschluss des Sozialausschusses vom 04.05.2010 - Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.06.2010 - Beschluss des Sozialausschusses vom 24.03.2011 - Beschluss des Sozialausschusses vom 20.09.2012 - Beschluss der Vollversammlung vom 24.10.2012 Die Kosten für die Maßnahme werden von der Landeshauptstadt München übernommen. 2.3.5 Maßnahmenstart/-dauer Start der Maßnahme war der 01.01.2009. Die Maßnahme war zunächst auf drei Jahre (bis 31.12.2011) befristet. Die Erprobungsphase wurde um ein weiteres Jahr verlängert (bis 31.12.2012). Ab Herbst 2010 wurde eine weitere 0,75 Stelle, aufgrund der deutlich höheren Fallzahlen als ursprünglich gedacht und der Ausweitung des Aufgabenfeldes um den Bereich Begleitung von Räumungen, genehmigt. Im Jahr 2011 wurden ab Juli drei weitere Stellen für das Aufgabenfeld präventive Nachsorgeberatung zugeschaltet. Seit 01.01.2013 ist die Maßnahme als dauerhaftes Angebot in der Landeshauptstadt München installiert. 30

2.3.6 Statistische Übersicht Aufsuchende SozialArbeit (ASA) und Präventive Nachsorgeberatung (NaSo) 2.3.6.1 Beauftragungen ASA und Präventive Nachsorgeberatung (NaSo) in je Monat und Sozialbürgerhaus In der ersten Darstellung sind alle Beauftragungen der Aufsuchenden SozialArbeit (ASA) und der Präventiven Nachsorgeberatung (NaSo) aufgelistet, die neu im Jahr beauftragt wurden. Bei den 928 Gesamt-Beauftragungen handelt es sich um 882 ASA- und 46 Nachsorge-Fälle. Die Fallzuweisungen sind im Vergleich zum Vorjahr fast gleich geblieben. Beauftragung ASA & Präventive Nachsorge (NaSo) gesamt in je Monat und SBH Zeitraum SBH-M SBH-Orl SBH-BTR SBH-RP SBH-GH Gesamt 2015 01.01. - 31.01. 18 14 12 28 13 85 79 01.02. - 29.02. 21 12 11 18 14 76 70 01.03. - 31.03. 19 17 15 22 26 99 93 01.04. - 30.04. 12 14 11 15 12 64 87 01.05. - 31.05. 13 9 17 16 11 66 74 01.06. - 30.06. 18 11 11 20 15 75 98 01.07. - 31.07. 14 7 15 22 21 79 75 01.08. - 31.08. 17 8 7 23 20 75 66 01.09. - 30.09. 17 14 11 19 14 75 82 01.10. - 31.10. 17 13 16 16 12 74 73 01.11. - 30.11. 13 11 15 20 18 77 67 01.12. - 31.12. 15 10 18 25 15 83 63 Gesamt 194 140 159 244 191 928 927 Gesamt Beauftragungen ASA Zeitraum 2015 01.01. - 31.01. 84 75 01.02. - 29.02. 71 69 01.03. - 31.03. 94 87 01.04. - 30.04. 62 85 01.05. - 31.05. 65 67 01.06. - 30.06. 71 88 01.07. - 31.07. 77 73 01.08. - 31.08. 74 61 01.09. - 30.09. 69 77 01.10. - 31.10. 67 69 01.11. - 30.11. 70 62 01.12. - 31.12. 78 58 Gesamt 882 871 Gesamt Beauftragungen NaSo Zeitraum 2015 01.01. - 31.01. 1 4 01.02. - 29.02. 5 1 01.03. - 31.03. 5 6 01.04. - 30.04. 2 2 01.05. - 31.05. 1 7 01.06. - 30.06. 4 10 01.07. - 31.07. 2 2 01.08. - 31.08. 1 5 01.09. - 30.09. 6 5 01.10. - 31.10. 7 4 01.11. - 30.11. 7 5 01.12. - 31.12. 5 5 Gesamt 46 56 Ab Punkt 2.3.6.2 erfolgt die Auswertung zunächst für die ASA-Fälle. Die Auswertung für die Fälle der präventiven Nachsorge folgt im Anschluss ab Punkt 2.3.6.7. 31

2.3.6.2 ASA-Fälle in Bearbeitung/abgeschlossen zum 31.12. wurde die ASA in 882 Fällen beauftragt. Hinzu kommen 169 Fälle, die bereits im Jahr 2015 beauftragt, aber in noch weiter bearbeitet wurden, sodass insgesamt 1051 Fälle zur Bearbeitung anstanden. Von diesen 1051 Fällen konnten 867 bis zum 31.12. abgeschlossen werden. 184 Fälle waren zum Jahresende noch nicht abgeschlossen, die Bearbeitung wird 2017 fortgesetzt. Fälle in Bearbeitung / abgeschlossen ASA zum 31.12. SBH-M SBH-Orl SBH-BTR SBH-RP SBH-GH Gesamt 2015 Fälle in Bearbeitung 33 26 47 51 27 184 175 Fälle abgeschlossen 189 124 152 205 197 867 898 Gesamt 222 150 199 256 224 1051 1073 Die statistische Auswertung erfolgt ab 2.3.6.3 nur noch für die abgeschlossenen Fälle. 2.3.6.3 Beauftragungsgrund und erreichte Kontakte ASA Von insgesamt 867 abgeschlossenen Fällen wurden 598 als normale Beauftragung (Kündigung, Räumungsklage oder Mahnung vor Räumung) durch die FaSt gemeldet, 269 Fälle wurden beauftragt, weil die Zwangsräumung kurz bevor stand. konnten 596 (68,7 ) der Haushalte, für die eine Beauftragung erfolgte, persönlich erreicht werden. In 269 Fällen war es leider nicht möglich, trotz mehrfacher Hausbesuche zu unterschiedlichen Tageszeiten, an verschiedenen Tagen und mehrerer schriftlicher Nachrichten, einen persönlichen Kontakt zum Haushalt herzustellen. Beauftragungsgrund & erreichte Kontakte 2015 Anzahl Kontakt Anzahl Kontakt Zwangsräumung 269 190 275 224 Normale Beauftragung 598 406 623 471 GESAMT 867 596 898 695 2.3.6.4 Geschlecht des Haushaltsvorstandes und Haushaltsstruktur ASA Bei insgesamt 867 Haushalten waren in 554 Fällen (63,9 ) die Haushaltsvorstände männlich. Bei den 1-Personen-Haushalten (517) waren 67,5 (349) männlich. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der Mehrpersonen-Haushalte prozentual weiter leicht gesunken (40,6, 41,87 2015, 44,3 2014, 38,5 2013). Bei den Haushalten, die angetroffen wurden, wurde die vom Amt gemeldete Haushaltsstruktur entsprechend der tatsächlichen Situation korrigiert (z.b. wird ein Haushalt als Ein-Personen-Haushalt gemeldet, es stellt sich dann aber heraus, dass noch ein/e Lebenspartner/in aufgenommen wurden). Bei Haushalten, zu denen kein Kontakt hergestellt werden konnte, wurde in der Statistik der Stand der Beauftragung übernommen. Geschlecht des Haushaltsvorstand & Haushaltsstruktur ASA Geschlecht Mehrpersonen HH 1 Personen HH Gesamt 2015 männlich 205 349 554 591 weiblich 146 167 313 307 Gesamt 352 517 867 898 32

2.3.6.5 Art der Tätigkeiten: bei Beauftragung Zwangsräumung (ZR)/ Normal (nzr) ASA entfielen auf einen Hausbesuch, bei dem der betroffene Haushalt angetroffen wurde, etwa 5,8 erfolglose Hausbesuche. 2015 kamen auf einen erfolgreichen Hausbesuch ungefähr 3,3 Hausbesuche, bei denen der Haushalt nicht angetroffen wurde. Der Aufwand einen Haushalt zu erreichen war im Vergleich zum Vorjahr deutlich höher. Die Begleitungen bei Zwangsräumungen sind weiter leicht gestiegen. Im Jahr 2013 beispielsweise wurden 1007 Fälle bearbeitet es war aber nur in 104 Fällen eine Begleitung bei der Räumung erforderlich (2014 862 bearbeitete Fälle und 132 Begleitungen bei Räumung, 2015 898 bearbeitete Fälle und 147 Begleitungen bei Räumung). Neben Beratungsgesprächen, die bereits während der angetroffenen Hausbesuche oder auch telefonisch erfolgen, finden noch spezielle vereinbarte Beratungsgespräche im Büro oder in der Wohnung statt (wobei sich nicht trennscharf definieren lässt, wann es sich um einen Hausbesuch mit Beratung oder eine Beratung in der Wohnung handelt, wodurch die Beratungen / Wohnung nur selten als explizites statistisches Kriterium erfasst wird). Art der Tätigkeiten: bei Beauftragung Zwangsräumung (ZR/Normal (nzr)) Beauftragungsgrund ZR (269) nzr (598) Gesamt (867) 2015 (898) Begleitung Zwangsräumung 115 42 157 147 Begleitungen / Klient 11 7 18 116 Beratung / Büro 21 56 77 125 Beratung / Wohnung 3 2 5 13 Hausbesuch - HH angetroffen 59 195 254 333 Hausbesuch - nicht angetroffen 439 1035 1474 1115 Schriftverkehr 236 768 1004 1147 Telefonat (Dritte) 810 1066 1876 2863 Telefonat (Klient) 530 922 1452 2071 2.3.6.6 ASA-Fallergebnis nach Sozialbürgerhäusern konnte in 283 Fällen, das entspricht 32,6, das Mietverhältnis dadurch erhalten werden, dass der Haushalt ausstehende Mieten selbst gezahlt hat oder es zu einer Mietschuldenübernahme durch die FaSt kam (2015: 34, 2014: 32, 2013: 37 ; 2012: 36, 2011: 39 ). Auffallend ist nach wie vor, dass im Bereich des Sozialbürgerhauses Ramersdorf-Perlach wieder bei fast 36 (2015:36, 2014: 28, 2013: 36 ) der Fälle das Mietverhältnis durch Selbstzahlung der Schulden durch den Haushalt erhalten werden konnte, wohingegen dieser Wert in den anderen Sozialbürgerhäusern deutlich geringer ausfällt. In den anderen Häusern lag der Anteil an Selbstzahlern zwischen 9 und knapp 18 (2015: 12-27, 2014: 6-19, 2013: 14-24 ). Prozentual auf die Gesamtzahl der Fälle, die in einem Sozialbürgerhaus vorkommen gerechnet, liegt der Anteil der Räumungen zwischen 18 (SBH Ramersdorf-Perlach) und kanpp 35 (SBH Orleansstraße). In insgesamt 317 Fällen kam es entweder zu einer Zwangsräumung (217 = 25 ) oder der Erhalt der Wohnung war durch den Haushalt nicht gewünscht (7 = 0,8 ), war nicht möglich (14 = 1,6 ; z.b. weil die Wohnung zu groß, zu klein oder zu teuer war) oder die Wohnung war bereits vom Haushalt aufgegeben (79 = 9,1 ). Bei den Fällen mit dem Fallergebnis Frist wurde der Fall ohne Fallergebnis nach 3 Monaten abgeschlossen (z.b. weil kein Kontakt zum Haushalt zustande kam; der Kontakt zustande kam, aber der Haushalt nicht mitgewirkt hat, sich der Wohnstatus aber auch nicht derart 33