Offizielle Wettkampfregeln GBA e.v.

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Transkript:

Stand 12. März 2015 Offizielle Wettkampfregeln GBA e.v. Fassung 01-2015 Offizielle Wettkampfregeln GBA e.v. Im nachfolgenden wird German Barbecue Association e.v. mit GBA abgekürzt. Gültigkeit Diese Regeln sind für jeden Wettkampf der GBA ab 1.1.2015 gültig und finden als offizielle Wettkampfregeln für alle GBA Wettkämpfe Anwendung. Regelwerke älteren Datums haben keine Gültigkeit mehr. Die GBA ist Inhaber der Urheberrechte an diesem Regelwerk. Die Regeln gelten für Stadt-, Regional-, Landes-, und Bundesmeisterschaften. Wettkampfleitung Die Wettkampfleitung obliegt der GBA und von der GBA bevollmächtigten Personen. Die Wettkampfleitung übernimmt keine Aufgaben und Haftungsverpflichtungen des Veranstalters. Ausschreibungen werden in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter von der GBA erstellt. Jurymarschall Bei jedem Wettkampf muss ein Jurymarschall der GBA anwesend sein. Der Jurymarschall überwacht den ordnungsgemäßen und regelkonformen Ablauf des Wettkampfes. Dem Jurymarschall und seinen Bevollmächtigten obliegt die Einweisung und Schulung der Juroren. Wettkampfplatz Der Bereich, in dem die Teams Ihre Speisen zubereiten ist das sogenannte Wettkampfkaro. Die Größe ist nicht vorgeschrieben und wird je nach Ausschreibung individuell bestimmt. Start und Ende Der Wettkampf beginnt mit Ausgabe der Warenkörbe und endet mit der Abgabezeit des letzten Gerichtes. Grillteams Ein Grillteam besteht aus mindestens zwei und maximal 10 Personen. Innerhalb des Wettkampfkaros dürfen sich während des Wettkampfes aber maximal 8 Teammitglieder gleichzeitig aufhalten. Jedes Grillteam stellt einen(e) Teamchef(in). Die Kommunikation zwischen Wettkampfleitung und Team läuft nur über den(die) Teamchef(in). Das Team kann sich einen Namen geben, der dann entsprechend kommuniziert wird. Der Name kann frei gewählt werden (z.b. ABC-Griller). Der Name sollte nicht zu lang sein (Probleme bei Urkundendruck usw.) Die Wettkampfleitung behält sich eine sinnvolle Abkürzung vor, falls der Name zu lang ist. Sponsorenbestandteile im Teamnamen sind nicht zugelassen (z.b. Firma XY-Grillteam). Soweit ein(e) Teamchef(in) Inhaber(in) einer Firma ist, darf die Firmenbezeichnung im Teamnamen geführt werden. Startklassen Der Wettkampf ist in zwei Startklassen geteilt: Amateure und Profis. Ein Start in zwei Klassen innerhalb eines Wettbewerbes ist nicht möglich. Seite 1 von 8

Amateurklasse Die Startklasse sieht keine Beschränkungen der ausgeübten Berufe der Teammitglieder vor. Nach einem Sieg in dieser Klasse auf der Deutschen Grill- und BBQ Meisterschaft darf jedoch nur noch in der Profiklasse gestartet werden. Siege des gleichen Teams dieser Klasse sind bei Stadt,- Regional, Landesmeisterschaften beliebig oft möglich. Profiklasse Die Startklasse sieht keine Beschränkungen der ausgeübten Berufe der Teammitglieder vor. Jedes Grillteam ist startberechtigt. Ein Grillteam, welches in der Profiklasse einen Wettkampf absolviert hat, kann bei späteren Wettkämpfen nicht mehr in der Amateurklasse starten. Deutscher Grill- und BBQ-König Dieser Titel ist die höchste deutsche Einzelauszeichnung für besondere Leistungen der Grillkunst. Nur der/die Teamchef/-in eines Teams der Profiklasse kann Deutscher Grill- und BBQ-König [Jahreszahl] werden. Der Titel darf bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe amtierend geführt werden. Anmerkung: Die Jahreszahl kann dann entfallen. Deutsche Grillmeister Dieser Titel ist die höchste Team-Auszeichnung eines Grillteams der Profiklasse für besondere Leistungen der Grillkunst. Nur dieses Team darf den Titel Deutsche Grillmeister [Jahreszahl] verwenden. Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe amtierend geführt werden. Anmerkung: Die Jahreszahl kann dann entfallen. Deutsche Amateurgrillmeister Dieser Titel ist die höchste Auszeichnung eines Grillteams der Amateurklasse für besondere Leistungen der Grillkunst. Nur dieses Team darf den Titel Deutsche Amateurgrillmeister [Jahreszahl] verwenden. Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe amtierend geführt werden. Anmerkung: Die Jahreszahl kann dann entfallen. Landesgrillmeister Dieser Titel ist die höchste Auszeichnung für das Siegerteam eines Wettkampfes auf Ebene der Bundesländer (z.b. Hessische Grillmeisterschaft) Nur dieses Team darf den Titel z.b. Hessische Grillmeister [Jahreszahl] verwenden. Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe amtierend geführt werden. Anmerkung: Die Jahreszahl kann dann entfallen. Landesmeisterschaften werden ausschließlich gemäß den Regularien der Amateurklasse durchgeführt Regionale Meister Dieser Titel ist die höchste Auszeichnung für das Siegerteam eines Wettkampfes auf Ebene der Regionen (z.b. Sauerländer Meisterschaft / Sauerländer Grillmeister) Nur dieses Team darf den Titel z.b. Sauerländer Grillmeister [Jahreszahl] verwenden. Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe amtierend geführt werden. Anmerkung: Die Jahreszahl kann dann entfallen. Regionale Meisterschaften werden ausschließlich gemäß den Regularien der Amateurklasse durchgeführt Seite 2 von 8

Stadtgrillmeister Dieser Titel ist die höchste Auszeichnung für das Siegerteam eines Wettkampfes auf Ebene der Städte (z.b. Dortmunder Stadtgrillmeisterschaft / Dortmunder Stadtgrillmeister) Nur dieses Team darf den Titel z.b. Dortmunder Grillmeister [Jahreszahl] verwenden. Dieser Titel darf von dem Grillteam bis zur Austragung des nächsten Wettkampfes zu diesem Titel auch mit der Angabe amtierend geführt werden. Anmerkung: Die Jahreszahl kann dann entfallen. Stadtgrillmeisterschaften werden ausschließlich gemäß den Regularien der Amateurklasse durchgeführt. Grillgeräte Grundsätzlich sind alle Grillgeräte bis auf Kontaktgrills erlaubt. Herde und Kochplatten sind nicht erlaubt. Alle Grillgeräte müssen den allgemeinen Sicherheitsbedingungen entsprechen. Dies wird bei Beginn eines Wettkampfes überprüft. Die Teams sind für die Grillgeräte und die davon ausgehende Gefahr selbst verantwortlich und haftbar. Die Sicherheit von Eigenbauten von Gas- und Elektrogeräten ist mit Urkunde einer TÜV-Prüfung zu belegen. Grillmethoden Das Gargut muss auf dem Rost gegart (grilliert) werden. Ob dabei die direkte oder indirekte Grillmethode angewendet wird, ist nicht von Belang. Grillgeräte mit Bratplatten sind zugelassen, wenn die Bratplatten keinen Rand haben und darin nicht frittiert werden kann. Bratplatten dürfen eingeölt werden, dieses muss aber ablaufen können. Im Zweifelsfall ist der Jurymarshall zu befragen. Töpfe & Pfannen Schalen usw. sind nicht erlaubt. Behälter zum Zubereiten einer Sauce oder Glasur sind jedoch erlaubt. Die Materialbeschaffenheit (Aluminium, Edelstahl, Gusseisen etc.) ist dem Team überlassen. Das heißt nicht, dass darin Hauptbestandteile oder Beilagen gekocht, geschmort, gebacken oder anderweitig gegart werden dürfen. Die Anwendung von Folien, mit dem Zweck das Grillgut vor Austrocknung zu schützen, ist erlaubt. Es sind Behälter erlaubt, die z.b. aus Lochblechen oder Gitter bestehen. Hier ist entscheidend, dass die darin befindlichen Speisen im heißen Luftstrom des Grills gegart werden, also keine Möglichkeit der Flüssigkeitshaltung besteht. Den teilnehmenden Teams wird dringend empfohlen, sich im Zweifel vor dem Wettbewerb beim Jurymarschall zu erkundigen. Zubereitung der Speisen Die Speisen müssen vor Ort während des Wettkampfes frisch zubereitet werden. Der Hauptbestandteil, sowie die Beilagen eines jeden Ganges müssen vom Grill kommen. Nicht auf dem Grill zubereitete Speisen werden nicht bewertet. Definition der Hauptkomponente Die Hauptkomponente ergibt sich aus der Gangbezeichnung, wie z.b. Spareribs mit Beilage Hier sind die Spareribs die Hauptkomponente. Hiervon Abweichend sind die Wertungsgänge Vegetarisches BBQ und Dessert. Definition der Beilage Die Wahl der Beilage ist, sofern nicht anders in der Ausschreibung erwähnt, immer freigestellt. Die Beilage sollte pflanzlichen Ursprungs sein. Ein Rinderfilet kann z.b. keine Beilage zu einer Hauptkomponente sein. Ungegrillte Salate, Saucen oder dekorative Elemente zählen nicht zur Beilage. Seite 3 von 8

Definition Fisch mit Beilage Sofern ein Gang als Fischgericht ausgeschrieben ist, wird hier ausdrücklich Fisch und nicht Meeresfrüchte verlangt. Schalen- oder Krustentiere könnten als Dekoration bewertet werden. Definition Bratwurstgericht mit Beilage Sofern ein Gang als Bratwurstgericht ausgeschrieben wird, gilt für die Bratwurst, dass diese zwar geschnitten sein darf, in ihrer Form aber noch als Wurst erkennbar sein muss. Ob die Wurst mit oder ohne Darm präsentiert wird ist dabei nicht von Belang. Die Herstellung von Würsten während des Wettkampfes mit frischem Brät ist nicht erlaubt. Das Bratwurstbrät kann aus Rind-, Schwein-, Lamm-, Geflügel-, Wild- oder Kalbfleisch hergestellt sein. Besonderheiten Vegetarisches BBQ Sofern ein Gang als vegetarisches BBQ ausgeschrieben wird, ist ausdrücklich kein veganes Gericht, sondern ein Gericht ohne Fisch, Meeresfrüchte, Geflügel und Fleisch gemeint. Milch-und Eierprodukte sind zulässig. Das vegetarische BBQ soll mit klar erkenntlicher Hauptkomponente und Beilage komponiert sein und wird auch so bewertet. Die Wahl der Hauptkomponente und Beilage ist, sofern in der Ausschreibung nicht anders erwähnt, frei. Der Hauptbestandteil sollte im Idealfall dabei auch optisch (durch die Art des Anrichtens, oder die Menge etc.) erkennbar sein. In Einzelfällen kann ein vom Jurymarschall erhaltenes Fähnchen die Hauptkomponente markieren. Besonderheit Dessert Hier sind ausdrücklich alle Töpfe, Formen und sonstige Behälter gleich welchen Materials erlaubt. Hauptkomponente und Beilage müssen ebenfalls auf dem Grill zubereitet sein. Anzahl und Auswahl der Wertungsgänge Die Anzahl und Auswahl der Wertungsgänge werden individuell in der Ausschreibung der Stadt-, oder Regional- Landes- oder Bundesmeisterschaft Wettkampfausschreibungen festgelegt. Warenkörbe Sofern Warenkörbe gestellt werden, können diese Pflicht- und Wahlprodukte enthalten. Pflichtprodukte müssen verwendet werden und dürfen nicht durch eigene Produkte ersetzt werden. Wahlprodukte können verwendet werden und dürfen durch eigene Produkte ersetzt werden. Saucen und Gewürze müssen nicht selbst frisch zubereitet werden. Bei der Verwendung von Fertigsaucen und Gewürzen muss jedoch aus werblichen Gründen die Produktverpackung entfernt oder abgeklebt werden und darf für die Jury und Besucher nicht sichtbar sein. Geheimer Warenkorb Sofern ein Wertungsgang mit geheimen Warenkorb gestellt wird, dürfen ausschließlich nur Produkte aus diesem Korb verwendet werden. Es dürfen lediglich mitgebrachte Gewürze und Saucen verwendet werden. Speisen zur Blinddegustation Sofern nach der Ausschreibung eine Blindjury eingesetzt wird, sind die Speisen in neutralen, von der Wettkampfleitung ausgegebenen Containern, zu präsentieren. In den Food Containern darf nichts außer den Speisen sein! Andere Fähnchen als die vom Jurymarschall oder ähnliche Markierungen, die zu Rückschlüssen auf die Herkunft des Gerichtes dienen könnten sind nicht zugelassen. Wenn ein Team ein oft verwendetes Gericht zur Wertung einreicht, gilt das nicht als Hinweis auf das betreffende Team. Im Seite 4 von 8

Bedarfsfall kann ein Team erläuternde Hinweise zum Gericht geben. Damit sind nicht die Namen des Gerichtes gemeint, sondern z.b. Der Käsekuchen wurde auf dem Grill zubereitet oder Das ist eine Kümmelschnecke. In jedem Fall muss dieser Hinweis vor Abgabe vom Jurymarschall geprüft und unterzeichnet werden. Hinweise, die Rückschlüsse auf das Team zulassen sind nicht erlaubt. Bei Regelverstoß ist der Jurymarschall umgehend hinzu zu ziehen und es darf keine Wertung des Gerichtes erfolgen. Hygiene Hygienebestimmungen der EU und der Länderbestimmungen zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind einzuhalten. Das Wettkampfkaro soll jederzeit repräsentativ, sauber und ordentlich aussehen. Kontrollen Die Wettkampfleitung kann einen oder mehrere Kommissare einsetzen, die die Einhaltung des Regelwerks und der Hygienebestimmungen überprüfen. Den Kommissaren ist uneingeschränkt Zugang zum Wettkampfkaro zu gewähren. Auf Verlangen des Kommissars haben die Grillteams alle Lebensmittelbehältnisse wie Kühlschrank, Kisten, etc. vorzuzeigen und zu öffnen. Mit Anmeldung und Start akzeptieren die Teams diese Kontrollen. Verstöße gegen das Regelwerk können Punktabzug oder die vollständige Streichung des betroffenen Gerichtes nach sich ziehen. Die Entscheidung erfolgt durch einfachen Mehrheitsentscheid durch den Jurymarshall und zwei Juroren. Juroren Die GBA kann für eine Meisterschaft einen Jurychef, der für die Einteilung und Schulung der Juroren zuständig ist, bestimmen. Sofern nicht anders angegeben, kann dieser auch Fragen der Juroren zu Bewertungen beantworten. Bei der Deutschen Grill-und BBQ-Meisterschaft werden nur Juroren eingesetzt, die eine Schulung absolviert und somit ein Zertifikat mit Jurorennummer und Jurorenpass erhalten haben. Davon wird nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen. Bei allen anderen Meisterschaften müssen alle Juroren an der Juroreneinweisung, die in der Regel am Wettkampftag stattfindet, teilnehmen. Juroren werden vor Wettkampfbeginn offiziell und öffentlich vereidigt. Juroren werden als Tischjuroren und als Blindjuroren (sofern ausgeschrieben) im Rotationsprinzip eingesetzt. Die Einteilung erfolgt durch den Jurymarschall oder Jurychef während des Wettkampfes. Die Teams gewähren den Juroren auf Wunsch Einblick in die Lebensmittelhaltung und Zubereitung. Die von der GBA eingesetzten Juroren verpflichten sich, alle Speisen, über die sie zu richten haben zumindest zu probieren. Sie müssen ehrlich und unvoreingenommen taxieren. Juroren sollten keine Lebensmittel Unverträglichkeiten haben. Die Juroren dürfen untereinander keine Wertungen absprechen. Ungenießbare (z.b. roh oder verbrannt) Speisen, oder nicht regelkonforme Speisen dürfen nicht bewertet werden. In diesem Fall ist der Jurymarschall sofort hinzu zu ziehen. Juroren haben bei der Vergabe von unter fünf Punkten eine schriftliche Begründung zur Wertung hinzuzufügen. Bei einer Vergabe von null bis drei Punkten ist zusätzlich der Jurychef oder Jurymarschall hinzuzuziehen. Juroren sollten während des Wettkampfes keinen oder nur mäßig alkoholische Getränke genießen. Juroren, deren Urteilsvermögen auf Grund des Alkoholkonsums eingeschränkt ist müssen vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Das Urteil der Jury gilt als unanfechtbar und kann auch vom Jurymarschall oder Jurychef nicht geändert werden. Juroren, die sich nicht an das Regelwerk halten, können vom Wettkampf ausgeschlossen werden. Seite 5 von 8

Stand 12. März 2015 Offizielle Wettkampfregeln GBA e.v. Fassung 01-2015 In diesem Fall wird von der Wettkampfleitung sofort ein Ersatzjuror gestellt. Juroren haben sich bei Unklarheiten zu regelkonformen Speisen unverzüglich beim Jurychef oder Jurymarschall zu melden und diesen zu Rate zu ziehen. Das gilt auch wenn der Verdacht besteht, die Speise sei gar nicht auf dem Grill hergestellt. Juroren, die nach anderen Kriterien, als in der Juryausbildung vermittelten Grundsätzen urteilen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Bewertung der Speisen Jedes Team wird unabhängig von seiner Startklasse wie folgt gewertet: Jede Speise soll von mindestens 4 Juroren bewertet werden. Zusätzliche Juroren können in der Ausschreibung bestimmt werden. In der Ausschreibung wird weiterhin festgelegt, ob und in welcher Form Blindjuroren und Tischjuroren eingesetzt werden. Blindjuroren müssen so eingesetzt werden, dass diese keine Rückschlüsse auf die Herkunft des Gerichtes erhalten. Tischjuroren bewerten die Speisen innerhalb des Wettkampfkaros. Die Juroren benoten in einer Skala von 0 bis 10. Bei jedem Gang können von jedem Juror max. 50 Punkte vergeben werden, die entsprechend den Prozentangaben gewichtet werden. Das Ergebnis erhält folgende Gewichtung: 1) Gesamteindruck (Optik) des Gerichtes Punkte 0 1 2 3 4 5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 Gewichtung mit 15 % 2) Garzustand des Hauptbestandteils Punkte 0 1 2 3 4 5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 Gewichtung mit 15 % 3) Geschmack des Hauptbestandteils Punkte 0 1 2 3 4 5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 Gewichtung mit 35 % 4) Geschmack der Beilage Punkte 0 1 2 3 4 5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 Gewichtung mit 25 % 5) Geschmackliche Harmonie des Gesamtgerichts Punkte 0 1 2 3 4 5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 Gewichtung mit 10 % Ergänzende Hinweise zur Bewertung: zu 1) Hierzu gehören (Beispiele): o Ausgewogenheit der Größe/Menge der angerichteten Speise zur Tellergröße o Farbliche Abstimmung des Gerichtes (Harmonie oder Kontraste) o Duft des Gerichtes o Kreativität der Kreation zu 2) Hierzu gehören (Beispiele): o Die optische und tatsächliche Garstufe o Ist die Garstufe lebensmittelgerecht o Der Biss des Hauptbestandteiles o Die Saftigkeit zu 3 und 4) Hierzu gehören (Beispiele): o Noch erkennbarer Eigengeschmack o Abstimmung der verwendeten Gewürze zu 5) Hierzu gehören (Beispiele): o Übereinstimmung von Optik, Duft und Geschmack o Geschmackliche Abstimmung zwischen Hauptbestandteil, Beilage und verwendeten Gewürzen Seite 6 von 8

Stand 12. März 2015 Offizielle Wettkampfregeln GBA e.v. Fassung 01-2015 Die genannten Punkte sind als Beispiele zu verstehen, die in der Jurorenausbildung jeweils näher vertieft werden. Funwertung Sofern eine Funwertung ausgeschrieben ist, wird wie folgt bewertet: Punkte 5 6 6,5 7 7,5 8 8,5 9 9,5 10 Für eine Gesamtpunktzahl werden bewertet: Präsentation der Speisen zur Verkostung Präsentation der Schauteller Freundlicher Service Teambekleidung Kontakt zu den Besuchern Sauberkeit und Hygiene des Wettkampfplatzes und Arbeitsflächen Originalität der Gestaltung des Wettkampfbereiches Auswertung Nachdem jede Jurybewertung gewichtet wurde, wird anschließend das beste und das schlechteste Bewertungsergebnis eines jeden Ganges gestrichen (= Streichergebnis). Sollte danach Punktgleichheit herrschen, so entscheidet das höhere Funergebnis für das Teamranking. Die Funwertung wird ohne Streichergebnis bewertet. Nach der Berechnung ist derjenige bzw. das Team mit der höchsten Gesamtpunktzahl Sieger. Ist keine Funwertung ausgeschrieben oder herrscht mit Einbeziehung der Funwertung immer noch Punktegleichstand, so entscheidet das Los, welches durch die betreffenden Teamchefs gezogen wird. Kategorie Sieger: Teams mit der höchsten Punktzahl in Ihrer Klasse und Kategorie Gesamtsieger: Teams mit der höchsten Gesamtpunktzahl aller Kategorien Ihrer Klasse Siegerehrungen Siegerehrungen sind am Tag nach der letzten Wertung durchzuführen. Teamsponsoring Sponsoring der Teams und Refinanzierung durch Förderer ist bei der Deutschen Grill-und BBQ- Meisterschaft generell möglich. Stadt-. Regional-, und Landesmeisterschaften sind von dieser Regelung nicht betroffen. Erlaubte Präsentation von Teamsponsoren: Eine Gesamtfläche von 1,0 x 1,0 m darf frei gestaltet werden. Darüber hinaus gehende Werbung muss während des Wettkampfes abgedeckt seinauf der Teamkleidung (Oberteil, Kappe, Schürze) dürfen die Logos der Teamsponsoren eine Gesamtfläche von bis zu 20 x 20 cm einnehmen. Kommt ein Team der Aufforderung unerlaubte Werbemaßnahmen zu unterlassen nicht nach, kann es vom Wettbewerb ausgeschlossen, oder in besonderen Fällen auch des Platzes verwiesen werden. Medien Alle Teams treten an die GBA sämtliche Rechte an Bild, Wort und Ton sowie Rezept- und Showkreationen für Veröffentlichungen in Print- und Telemedien, insbesondere in Rundfunk, Fernsehen und Internet, für Medien- und Werbezwecke uneingeschränkt und unentgeltlich ab. Seite 7 von 8

Streitigkeiten Entscheidungen die z.b. Punktabzug oder Disqualifikation bewirken, sind mit mehrheitlicher Entscheidung des Jurymarschalls und mind. zweier Juroren zu treffen. Jeder Teamchef/-in hat das Recht, am Wettkampftag gegen regelwidrige Vorfälle Einspruch einzulegen. Einsprüche von Dritten sind nicht zulässig. Der Einspruch muss der Wettkampfleitung schriftlich (auch handschriftlich) bis 24 Uhr des Wettkampftages vorgelegt werden. Spätere Einsprüche sind unzulässig. Über Einsprüche entscheidet ein Schiedsgericht. Dieses besteht aus drei Präsidiumsmitgliedern der GBA, dem Jurymarschall und dreier Juroren. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ebbo Christ, Jurymarschall und Geschäftsführer GBA Seite 8 von 8