Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. 119. Änderung des Erstattungskodex



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Transkript:

Freigabe zur Abfrage: 30. August, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 141 Jahr: Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 119. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/2004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 131/, wird wie folgt geändert: (2), (3), L3, L4, L5,... N Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z.b.: 20 g (2) Maximalmenge 2 Packungen zu je 20 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss vom verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Facharzt/Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurolgie Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Grünen Bereich des Erstattungskodex bezieht sich auf eine oder mehrere ärztliche Fachgruppen. Nach gesicherter Diagnostik und Vorliegen eines Therapiekonzeptes durch den angegebenen Facharzt/die angegebene Fachärztin kann die Verordnung auch durch einen Arzt/eine Ärztin für Allgemeinmedizin erfolgen. Medizinisch indizierte fachärztliche Kontrollen müssen jedoch regelmäßig vom angegebenen Facharzt/von der angegebenen Fachärztin durchgeführt werden. Für Verordnungen außerhalb dieser Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chefund kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: vom dung vom Abilify Maintena 300 mg Plv. und 1 St. N05AX12 1.9. 24.7. Abschnitt Lsgm. zur Herst. einer Depot IV/2933 Inj.susp. Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmäßig ist Abilify Maintena 400 mg Plv. und Lsgm. zur Herst. einer Depot Inj.susp. Verwendung laut Fachinformation, wenn eine perorale Therapie nicht angezeigt oder zweckmäßig ist Verfahrensnummer 1 St. N05AX12 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2932 1/7

HVSV www.avsv.at Nr. 141/ Candesartan/HCT "Actavis" 32 mg/12,5 mg Tabl. Candesartan/HCT "Actavis" 32 mg/25 mg Tabl. 2 C09DA06 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2984 2 C09DA06 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2985 Tolura 20 mg Tabl. 28 St. 2 C09CA07 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2970 Tolura 40 mg Tabl. 2 C09CA07 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2971 Tolura 80 mg Tabl. 2 C09CA07 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2972 Zerlinda 4 mg/100 ml Inf.lsg. Knochenprozesse neoplastischer Genese Zoledronsäure "Sandoz" 5 mg/ 100 ml Inf.lsg. PatientInnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadäquatem Trauma. Bei M. Paget des Skeletts: Erstverordnung und Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung Zoledronsäure "Teva Pharma" 5 mg Inf.lsg. in Flaschen PatientInnen mit Knochenbruchkrankheit (Osteoporose) mit hohem Frakturrisiko oder vorhergegangenen Frakturen nach inadäquatem Trauma. Bei M. Paget des Skeletts: Erstverordnung und Kontrollen durch entsprechende Fachabteilung 1 St. 2 M05BA08 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2986 1 St. M05BA08 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2994 1 St. M05BA08 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2988 A2. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: vom dung vom nummer Verfahrens N Levetiracetam "Stada" 500 mg Filmtabl. Aufnahme einer weiteren Packungsgröße 100 St. N03AX14 1.9. 24.7. Abschnitt VPG/230 N Levetiracetam "Stada" 1000 mg Filmtabl. Aufnahme einer weiteren Packungsgröße 100 St. N03AX14 1.9. 24.7. Abschnitt VPG/229 2/7

HVSV www.avsv.at Nr. 141/ A3. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: vom Entscheidung vom Verfahrensnummer Betnovate Lotion 20 ml D07AC01 1.9. 24.7. Abschnitt VSTR/ 498 Solcoseryl Augengel 5 g S01XA 1.9. 24.7. Abschnitt VSTR/ 499 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: vom dung vom L6 Invokana 100 mg Filmtabl. 10 St. 3/7 Verfahrensnummer A10BX11 1.9. 24.7. Abschnitt IV/3048 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung mit Canagliflozin hat nur als SecondlineTherapie als Monotherapie bei MetforminUnverträglichkeit oder Kontraindikation, wenn mit kostengünstigeren Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich (ATCCode A10BB, A10BF, A10BX) nachweislich nicht das Auslangen gefunden werden kann, oder als Kombinationstherapie mit Metformin und/oder einem Sulfonylharnstoff oder als Kombinationstherapie mit Insulin mit oder ohne Metformin oder als Kombinationstherapie mit Metformin und Pioglitazon zu erfolgen. Canagliflozin wird in Kombination mit DPPIVHemmern oder Gliniden nicht erstattet. Kein Einsatz bei einer KreatininClearance kleiner 45 ml/min. Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Alle 6 Monate ist eine HbA1cBestimmung durchzuführen. Canagliflozin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Tivicay 50 mg Filmtabl. J05AX12 1.9. 24.7. Abschnitt IV/2946 In Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln bei therapienaiven oder mit antiretroviraler Therapie (ART) vorbehandelten, HIV1infizierten PatientInnen ab 12 Jahren, mit oder ohne IntegraseInhibitorResistenzen. Die Therapieeinleitung und regelmäßige kontrollen sind von einem Arzt/einer Ärztin, der/die Erfahrung in der Behandlung der HIVInfektion besitzt, durchzuführen. Simponi 100 mg Inj.lsg. in einer Fertigspr. 1 St. L04AB06 1.9. 11.7. Abschnitt IV/2917 über 100 kg Körpergewicht, bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drugs), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss und wenn mit der 50 mgwirkstoffstärke nach 3 oder 4 Dosen kein ausreichendes klinisches Ansprechen erzielt werden konnte. Die Anwendung von Golimumab soll in Kom

HVSV www.avsv.at Nr. 141/ bination mit Methotrexat erfolgen. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle Zentren, die 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener PatientInnen über 100 kg Körpergewicht, bei Versagen von mindestens zwei DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat und wenn mit der 50 mg Wirkstoffstärke nach 3 oder 4 Dosen kein ausreichendes klinisches Ansprechen erzielt werden konnte. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen PatientInnen über 100 kg Körpergewicht mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern, bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten und wenn mit der 50 mgwirkstoffstärke nach 3 oder 4 Dosen kein ausreichendes klinisches Ansprechen erzielt werden konnte. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die mit einem Körpergewicht unter 80 kg zur Initialtherapie mit einem Körpergewicht ab 80 kg zur Initial und Erhaltungstherapie bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. Simponi 100 mg Inj.lsg. in vorgefülltem Injektor 1 St. L04AB06 1.9. 11.7. Abschnitt IV/2916 über 100 kg Körpergewicht, bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drugs), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss und wenn mit der 50 mgwirkstoffstärke nach 3 oder 4 Dosen kein ausreichendes klinisches Ansprechen erzielt werden konnte. Die Anwendung von Golimumab soll in Kombination mit Methotrexat erfolgen. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle Zentren, die 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener PatientInnen über 100 kg Körpergewicht, bei Versagen von mindestens zwei DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat und wenn mit der 50 mg Wirkstoffstärke nach 3 oder 4 Dosen kein ausreichendes klinisches Ansprechen erzielt werden konnte. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen PatientInnen über 100 kg Körpergewicht mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern, bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten und wenn mit der 50 mgwirkstoffstärke nach 3 oder 4 Dosen kein ausreichendes klinisches Ansprechen erzielt werden konnte. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die mit einem Körpergewicht unter 80 kg zur Initialtherapie mit einem Körpergewicht ab 80 kg zur Initial und Erhaltungstherapie bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. 4/7

HVSV www.avsv.at Nr. 141/ B2. Änderung der Verwendung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: vom dung vom nummer Verfahrens Simponi 50 mg Inj.lsg. in einer Fertigspr. 1 St. L04AB06 1.9. 11.7. Abschnitt VVW/ 305 bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drugs), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Die Anwendung von Golimumab soll in Kombination mit Methotrexat erfolgen. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle Zentren, die 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens zwei DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen PatientInnen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die unter 80 kg Körpergewicht zur Erhaltungstherapie bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. Simponi 50 mg Inj.lsg. in vorgefülltem Injektor 1 St. L04AB06 1.9. 11.7. Abschnitt VVW/ 306 bei Versagen von mindestens einem DMARD (diseasemodifying antirheumatic drugs), wobei Methotrexat in ausreichender Dosierung und ausreichender Dauer verabreicht worden sein muss. Die Anwendung von Golimumab soll in Kombination mit Methotrexat erfolgen. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle Zentren, die 2. Aktive und progressive PsoriasisArthritis erwachsener PatientInnen bei Versagen von mindestens zwei DMARDs (diseasemodifying antirheumatic drugs) inklusive Methotrexat. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen PatientInnen mit schwerer Wirbelsäulensymptomatik und erhöhten Entzündungsparametern bei Versagen konventioneller Therapiemöglichkeiten. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach Rheumatologie oder durch Zentren, die unter 80 kg Körpergewicht zur Erhaltungstherapie bei Versagen, Unverträglichkeit oder Kontraindikation der konventionellen Therapien. Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch einen Facharzt/eine Fachärztin mit Additivfach für Gastroenterologie. 5/7

HVSV www.avsv.at Nr. 141/ Zelboraf 240 mg Filmtabl. 56 St. L01XE15 1.9. 24.7. Abschnitt VII/1403 14 Zur Monotherapie von erwachsenen PatientInnen mit BRAF V600 Mutation positivem (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanom. Nachweis einer positiven BRAF V600 Mutation mit einer validierten Testmethode. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, gegebenenfalls Tumorboard. Regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen onkologisch spezialisierten Facharzt/eine Fachärztin; sowie regelmäßige EKGKontrollen. B3. Änderung der Bezeichnung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: vom dung vom nummer Verfahrens Vesanoid 10 mg Kaps. 100 St. L01XX14 1.9. vormals Vesanoid "Roche" 10 mg Kaps. Eine Kostenübernahme ist möglich zur Induktion der Remission bei akuter Promyelozytenleukämie. Diagnose, Erstverordnung und engmaschige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilungen und Zentren. C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode vom Revolade 75 mg Filmtabl. 14 St. B02BX05 22.7. 28 St. Escitalopram "Hexal" 5 mg Filmtabl. 10 St. N06AB10 1.8. Escitalopram "Hexal" 10 mg Filmtabl. 10 St. N06AB10 1.8. Escitalopram "Hexal" 15 mg Filmtabl. 10 St. N06AB10 1.8. Escitalopram "Hexal" 20 mg Filmtabl. 10 St. N06AB10 1.8. Moderiba 200 mg Filmtabl. 168 St. J05AB04 1.8. Moderiba 400 mg Filmtabl. 56 St. J05AB04 1.8. Moderiba 600 mg Filmtabl. 56 St. J05AB04 1.8. Zoledronsäure "Accord" 4mg/5ml 1 St. M05BA08 8.8. Konz. zur Herst. einer Inf.lsg. Oprymea 1,57 mg Retardtabl. 10 St. N04BC05 14.8. Paroxetin "ratiopharm GmbH" 10 St. N06AB05 18.8. 20 mg Filmtabl. Azyter 15 mg/g Augentropf. im 6 St. S01AA26 19.8. Einzeldosisbehältnis Wilate 500 I.E. FVIII und 500 I.E. 1 St. B02BD06 1.9. VWF Plv. u. Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. Wilate 1000 I.E. FVIII und 1000 I.E. VWF Plv. u. Lsgm. zur Herst. einer Inj.lsg. 1 St. B02BD06 1.9. 6/7

HVSV www.avsv.at Nr. 141/ * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Vesanoid 10 mg Kaps. (vormals Vesanoid "Roche" 10 mg Kaps.) erfolgte auf Grund der Übermittlung der aktuellen Fachinformation mit Stand 12/2013. Für den Hauptverband: Schelling Wurzer 7/7