Reparaturwerkstatt Einsatzort zur Ableistung von Arbeitsstunden sowie Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen

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(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

Transkript:

Anlage zur Informationsvorlage 1786 Reparaturwerkstatt Einsatzort zur Ableistung von Arbeitsstunden sowie Schaffung von niederschwelligen Arbeitsplätzen a. Problemstellung Der Arbeitskreis Justiz hat sich intensiv mit der Zuweisung und Ableistung von Arbeitsstunden beschäftigt. Arbeitsstunden sind eine Auflage der Staatsanwaltschaft oder des Jugendgerichtes bei jugendlichen und heranwachsenden Straftätern. Dabei sind folgende Kenntnisse gewonnen worden: Die Zahlen der Einsatzstellen verringern sich aufgrund der negativen Erfahrungen mit den Jugendlichen (z.b. Diebstähle, Sachbeschädigungen etc.). Einrichtungen schränken die Teilnehmerzahl ein, da sie Täter von gewissen Delikten wie Diebstahl, BTM usw. nicht beschäftigen wollen. Durch Unzuverlässigkeit der jugendlichen Straftäter und nicht Einhalten von Absprachen wird eine große Anzahl von gerichtlichen Auflagen im Rahmen von Arbeitsstunden nicht erfüllt. Einsatzstellen für die Ableistung von 40 und mehr Arbeitsstunden sind äußerst begrenzt, da ihre Öffnungszeiten lediglich bis max. 16.30 Uhr bestehen und nur an Werktagen von Montag bis Freitag zur Verfügung stehen. Als Einsatzstellen zur Ableistung von Arbeitsstunden an Wochenenden stehen lediglich eine geringe Anzahl Plätze im Vogelpark bzw. der Fauna zur Verfügung. Die nicht vorhandene pädagogische Betreuung in diesen Einsatzstellen führt oftmals zu einem Abbruch der zugewiesenen Auflagen, da keine Gespräche in schwierigen Situationen zur weiteren Ableistung geführt werden. Bei Regelverletzungen und Unpünktlichkeit zu vereinbarten Terminen kommt es häufig zu Ärger in den Einsatzstellen, die daraufhin die Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe beenden. b. Größenordnung Ca. 200 Jugendlichen und Heranwachsenden wird im Rahmen eines Strafverfahrens die Auflage erteilt, Arbeitsstunden abzuleisten. Davon müssen 50 %, also ca. 100 Personen, vom Jugendrichter zu einem Anhörungstermin geladen werden, da die Stunden nicht oder nicht vollständig abgeleistet wurden. Dies bedeutet die Verhängung eines Beugearrestes in der Regel von 2 Wochen. Wiederum 50 % davon müssen den Beugearrest antreten.

c. Neue Zielrichtung Die bisherigen Ausführungen zeigen, dass die Bedingungen zur Ableistung von Arbeitsstunden sowohl inhaltlich als auch wie im Gesetz vorgesehen erzieherisch verändert werden müssen. In den Kommentaren zu den 10 und 15 Jugendgerichtsgesetz (JGG) wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Ableistung von Arbeitsstunden anderen pädagogischen Maßnahmen des Jugendamtes, wie z.b. sozialen Gruppenarbeiten, gleichzustellen ist. Mit der Einrichtung der nachfolgend beschriebenen Maßnahme könnte Solingen den hohen Anspruch an die Voraussetzungen des JGG erfüllen. Die Zuweisung in die Reparaturwerkstatt soll für Jugendliche und Heranwachsende erfolgen, die eine jugendrichterliche Weisung/Auflage zu pädagogisch betreuten Arbeitsleistungen erhalten haben und die erkennen lassen, dass sie einer pädagogischen Förderung bedürfen. Zusätzliche Gruppenangebote während der Maßnahme sollen der Aufarbeitung der Straftat durch Gespräche während der Arbeit ergänzen und dienen der Prävention vor neuen Straftaten. d. Projektidee: Solinger Reparaturwerkstatt e.v. (Arbeitstitel) Projektidee ist die Konzipierung einer stationären Einrichtung zur Ableistung von Arbeitsstunden. Zielgruppe: 14- bis 20-jährige Jugendliche und Heranwachsende, unter dem Namen Solinger Reparaturwerkstatt e.v.. ca. 50 Jugendliche/Heranwachsende mit 40 bis 150 Arbeitsstunden aus den Jugendstrafverfahren. ca. 10 Jugendliche mit Ordnungswidrigkeits-Auflagen, in der Regel in Folge von Schulabsentismus, wenn Geldbußen in eine große Anzahl von Arbeitsstunden umgewandelt werden. ca. 20 Straftäter mit Bewährungsauflagen, die üblicherweise einen Umfang von 100 bis 150 Arbeitsstunden aufweisen. Gesamtanzahl der Jugendlichen/Heranwachsenden, die in dieser stationären Einrichtung eingesetzt werden sollen: ca. 80 Personen mit durchschnittlicher Arbeitsstundenhöhe von 70 Stunden. Dies bedeutet insgesamt 5.600 Arbeitsstunden müssen in dieser Einrichtung abgeleistet werden. Denen stehen Öffnungszeiten von 1.152 Stunden gegenüber, sofern 24 Stunden wöchentliche Öffnungszeit zugrunde gelegt wird bei einem Jahresöffnungsschnitt von 48 Wochen.

e. Erforderliche Rahmenbedingungen Nach Einschätzung des Arbeitskreises Justiz sind dafür folgende Voraussetzungen notwendig: Die Einrichtung soll einem freien Verband angeschlossen werden. Ein leerstehendes Fabrikgebäude, evtl. mit vorhandenen Arbeitsstrukturen sowie Sozialräumen und sanitären Anlagen, soll als Einsatzstelle zur Verfügung stehen. Zur pädagogischen Begleitung wird von dem freien Träger eine 100%ige Sozialarbeiterstelle eingerichtet. Diese Stelle wird beratend unterstützt durch die Mitarbeiter/innen der Jugendgerichtshilfe und der Bewährungshilfe. 2 arbeitssuchende, arbeitslos gemeldete Handwerker über 50 Jahre mit Erfahrung als Ausbilder zur Betreuung der Jugendlichen vor Ort und Vermittlung von Fachkenntnissen werden eingestellt, z.b. Elektriker, Schreiner, etc. Die Solinger Reparaturwerkstatt e.v. verfolgt das Ziel, Haushaltsgegenstände, Kleinmöbel u.a. Gebrauchsgegenstände von Solinger Bürgern/innen wieder instand zu setzen. Des Weiteren kann über kleinere Aufträge für Kindertagesstätten, Schulen und weitere soziale Einrichtungen nachgedacht werden. Außerdem ist die Herstellung von kleineren Alltagsgegenständen möglich, die einmal jährlich zum Verkauf angeboten werden könnten. Es ist beabsichtigt, feststehende Öffnungszeiten für diese Einrichtung festzuschreiben: Montag - Freitag 14-18 Uhr Samstag 10-14 Uhr. f. Finanzvolumen (Schätzung) Es wird ein Finanzvolumen benötigt, was folgenden Rahmen umfassen sollte: Erforderliche Personalressourcen: Sozialarbeit 1 Handwerk 1,5 Erforderliche : 157.000 Einmalige (Transporter, Inventar) 45.000 Gesamtkosten: 202.000 Jährliche art Miete der Werkshalle: Ca. 12.000 für Arbeitsmaterial: Ca. 10.000 100 % Sozialarbeiterstelle: 55.000 (ggf. geringe Abweichung je nach Tarif Träger) 2 arbeitssuchende, arbeitslos gemeldete Handwerker über 50 Jahre 72.000 mit Qualifikation zur Ausbildung und einem Beschäftigungsumfang von 30 Stunden pro Woche

art laufende wie Strom, Wasser, Versicherung (Möglichkeit der Unterstützung durch den Verein Impuls e.v. bis 2019) ca. 8000 Gesamt: 157.000 Einmalige Anschaffungen art für Inventar 30.000 Einmaliger Aufwand zur Anschaffung eines Transporters mit dem es ca. 15.000 möglich ist, Gegenstände, z.b. bei älteren Solinger Bürgern/innen, abzuholen Gesamt: 45.000 Der Finanzrahmen müsste je nach Umsetzungsart und Objekt sowie Träger bei einer konkreten Finanzplanung genau kalkuliert werden. Es handelt sich um eine erste grobe schätzung. Inwieweit Sponsoring möglich ist bei Ausstattung, Bereitstellung einer Werkhalle, etc. ist bis jetzt nicht geklärt. Betriebskosten hängen ab von Größe, baulichem Zustand, etc. eines möglichen Objektes. g. Kooperationspartner Für die Einrichtung eines Reparaturwerkstatt e.v. stehen momentan folgende Kooperationspartner zur Verfügung: Jugendgerichtshilfe Bewährungshilfe Clearingstelle Jobcenter Jugend- und Drogenberatung h. Besondere Zielgruppe jugendliche Flüchtlinge Die Mitglieder des Arbeitskreises Justiz vertreten die Auffassung, dass die geschaffene und dann vorhandene Infrastruktur dieser Einrichtung außerhalb der beschriebenen Öffnungszeiten äußerst sinnvoll zur Beschäftigung von jugendlichen Flüchtlingen genutzt werden könnte. Durch die Tätigkeit in dieser Einrichtung besteht die Möglichkeit, handwerkliche Fähigkeiten zu erwerben und gleichzeitig die deutschen Sprachkenntnisse zu verbessern.

i. Weitergehende Projektentwicklung Ausbau der Reparaturwerkstatt im Vormittagsbereich zu einem Arbeitsprojekt mit schulischen Lerninhalten (eventuell auch Erwerb Schulabschluss) für die Zielgruppe der Schulverweigerer in Solingen. Ein Konzept sollte sich orientieren an dem Modell der Jugendhilfewerkstatt Solingen.