Wie kann man kleine und mittlere Unternehmen beim präventiven Lärmschutz effizient unterstützen? Dipl.-Ing. Christof Barth, Systemkonzept Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh, Köln Christof.Barth@.de Meine sehr geehrten Damen und Herren, Wie kann man kleine und mittlere Unternehmen beim präventiven Lärmschutz effizient unterstützen? Mit dieser Frage möchte ich Sie ein klein wenig aus den Niederungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung entführen, um sie aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Aber zunächst damit Sie das im Folgenden gesagte besser einordnen können, drei Sätze zu Systemkonzept: Systemkonzept Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh Aachener Straße 68, 50674 Köln Wir sind ein interdisziplinäres Team, das Forschung mit der Praxis verbindet in Betriebsprojekten, Unternehmensberatung und Qualifizierung verknüpft. Forschung Forschungstransfer Betriebsprojekte Unternehmensberatung Sicherheit und Gesundheit Arbeit und Technik Organisation und Management Qualität und Umweltschutz Wir kümmern uns um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit mit all den betrieblichen und überbetrieblichen Schnittstellen. Aus- und Fortbildung Betriebliche Qualifizierung Lärm 21. 9. 2007 F 2 Konzepte und Durchführung Wir entwickeln nicht nur Konzepte, sondern setzen uns auch dem Risiko der Praxis aus. So ist das auch mit dem BAuA- Projekt, von dem ich Ihnen in meinem kleinen Vortrag berichten möchte. Darin geht es um die Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU. In einem Vorprojekt hatten wir analysiert, wie KMU zu ihren Lärmproblemen kommen. Jetzt wollten wir Vermeidungskonzepte entwickeln und nach KMU suchen, bei denen wir die Konzepte exemplarisch erproben konnten. BAuA-Projekt Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU Vorprojekt: Wie entsteht Lärm in KMU? Entwicklung von Konzepten Sondierung von Kleinunternehmen-Berater-System mit Investitionsabsichten Beispielhafte Erprobung mit Auswertung von Erfahrungen Lärm 21. 9. 2007 F 3
Aus dem Vorprojekt haben wir u.a. folgende Erkenntnisse gewonnen und für die Konzeptentwicklung herangezogen: 1.) Maschinen haben in KMU meist hohe Standzeiten und größere Baumaßnahmen macht ein Kleinunternehmer wohl nur einmal in seinem Unternehmerleben. Prämissen aus dem Vorprojekt Beschaffungs- und Bauprojekte sind bei Kleinunternehmen seltene Ereignisse. Kleinbetriebe haben weder die personellen noch die fachlichen Ressourcen für systematische Planungsprozesse. Investitionsideen reifen im Kopf des Unternehmers; wenn die Entscheidung fällt, muss es schnell gehen. Arbeitsschutzberatung kommt in Planungsprozessen regelmäßig zu spät. Kleinbetriebe verausgaben sich bei Investitionen häufig so stark, dass Arbeitsschutzmaßnahmen und Nachbesserungen auf längere Sicht nicht mehr möglich sind. 2.) Meist läuft alles über den Unternehmer. Der ist dann Lärm 21. 9. 2007 F 4 überlastet. Sein Know-how und seine Erfahrungen mit solchen Planungsprozessen sind gering. 3.) Investitionsideen reifen lange in seinem Kopf. Wenn er sich dann entschlossen hat (und vielleicht noch ein Kunde entsprechend bearbeitete Produkte nachfragt), muss die Investition schnell realisiert werden. 4.) An Arbeitsschutz denkt der Unternehmer häufig erst, wenn Probleme auftreten oder Auflagen drohen, im günstigsten Fall bei der Inbetriebnahme. Dann ist der Berater automatisch derjenige, der an der schönen neuen Maschine, auf die man so stolz ist und für die man viel Geld ausgegeben hat, herummäkelt und neue Kosten verursacht. 5.) Leider verausgaben sich kleinere Unternehmen bei Investitionen häufig so stark, dass für Nachbesserungen kein Geld mehr zur Verfügung steht. So schließt sich der Kreis und erklärt die hohen Standzeiten und seltenen Ereignisse aus der 1. Prämisse. Wenn Sie die Prämissen insgesamt ansehen, fallen zwei Dinge auf: Plötzlich ist hier von Kleinbetrieben die Rede. Die Strukturen von Mittelbetrieben (bis 250 Beschäftigte) unterscheiden sich von Klein- und Kleinstbetriebsstrukturen deutlich: Was bei Mittelbetrieben noch klappt, funktioniert bei Klein- und Kleinstbetrieben noch lange nicht. Umgekehrt schon eher. Deshalb fokussieren wir im Folgenden auf Kleinbetriebe. Zweitens kommt das Thema Lärm hier gar nicht vor. Denn diese Merkmale gelten übergreifend. Unsere weiteren Überlegungen sind daher auch Pionierleistungen für andere Aspekte. Und Lärmaspekte schwingen bei allen Prämissen mit: Beschafft werden häufig leistungsstärkere Maschinen (damit auch höherem Lärmpotenzial). Die Fachkenntnisse des Unternehmers zu Lärmentstehung und Lärmschutz dürften bescheiden sein. In dem kleinen Planungszeitfenster bis zur Beschaffung wird es auch mit Gefährdungsbeurteilung, Lärmprognose und Maßnahmenableitung knapp. Und Nachbesserungen zum Lärmschutz sind besonders teuer bei geringer Wirksamkeit. Aus diesen Prämissen haben wir Konsequenzen für die Konzeptentwicklung gezogen:
Lärmschutz muss insbesondere in Kleinunternehmen präventiv in der Planung erfolgen, oder er erfolgt gar nicht. Der Berater muss vom Unternehmer frühzeitig informiert werden. Das ist ein Knackpunkt. Konsequenzen Lärmschutz/Arbeitsschutz funktioniert in Kleinbetrieben nur präventiv. Unternehmer muss den Berater frühzeitig informieren. Beratung bei Investitionsplanungen muss absoluten Vorrang haben. Die Beratung muss zeitnahe und bedarfsgerecht erfolgen. Der Berater muss den Kleinunternehmer sowohl fachlich als auch zeitlich unterstützen und entlasten. Die seltenen Chancen zur Beratung bei Investitionsplanungen müssen konsequent Lärm 21. 9. 2007 F 5 genutzt werden. Hierfür benötigt der Berater Spielräume. Er muss buchstäblich alles stehen und liegen lassen, sobald er die Chance zur Beratung in der Planung hat. Die Beratung muss zeitnah praxistaugliche konkrete Entscheidungsvorlagen liefern. In der Investitionsplanung ist der Unternehmer als meist einziger Hauptakteur (Planer/Manager/Entscheider) völlig überlastet. Er muss die Investition seines Lebens vorantreiben, was für ihn Neuland ist, und gleichzeitig den Betrieb aufrechterhalten. Dazu muss er zahlreiche Vertragspartner koordinieren. Häufig kommen weitere Schwierigkeiten hinzu, die den Unternehmer überhaupt erst zu der Investition bewegt haben, z. B. wirtschaftliche Schwierigkeiten, zunehmende Konkurrenz, neue Technologien. Das ist die Chance des Beraters, wenn er es versteht, das Vertrauen des Unternehmers zu gewinnen und ihn effizient zu entlasten. Unser Grundkonzept sieht vor, dass der Berater unabhängig von konkreten Beratungsanlässen zunächst einige Aufbauarbeit leisten muss, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, bei einem konkreten Handlungsanlass sofort reagieren zu können: Er muss die präventiven Beratungsangebote formulieren und vor allem organisatorische Voraussetzungen schaffen. Konzepte Lärm 21. 9. 2007 F 7 Aufbau- und Ausbauprozess des Beraters Beratungsprofil definieren und Voraussetzungen schaffen Kundenbeziehung pflegen und Beratungsprofil vermitteln Netzwerk und Wissenspool aufbauen und pflegen Handlungsanlässe für Investitionsplanungen sondieren Prozessbegleitende Beratung Nutzungsphase Handlungsanlass Investitionsprozess im Unternehmen Sondierungsphase Planungsphase Realisierungsphase Er muss den Kontakt zu seinen Kunden pflegen, sie sensibilisieren und Beratungsangebote praxisnah vermitteln Er muss ein möglichst branchenspezifisches Expertennetzwerk und einen Wissenspool aufbauen. Solche Ansätze gibt es ja teilweise schon. Sie befassen sich
allerdings vor allem mit Arbeitsschutzmanagement und Gesundheitsförderung. Hieran kann angeknüpft werden. Netzwerk und Wissenpool Andere Berater (Sifas, BÄ) Technologieberaterin von Fachverbänden und Kammern Er muss schließlich bei Gesprächen mit dem Unternehmer Investitionsplanungen ak- tiv aufspüren. Unternehmer Angebot Nachfrage Beraterin Wissenspool (kleinbetriebsbezogen, branchenspezifisch, präventiv orientiert) Netzwerk Hersteller, Lieferaten Will dann ein Unternehmer investieren, beginnt möglichst früh in der Planung die prozessbegleitende Beratung. Lärm 21. 9. 2007 F 17 Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers Experten vom Fachausschuss; BGIA Dann haben wir in der Sondierung Berater gesucht, die Klein- Sondierung und Sondierungsergebnisse Sondierung: betriebe mit Investitionsabsichten betreuen, bei denen lärmintensive Verfahren eine Rolle spielen. Die Berater mussten guten Zugang zu dem Kleinbetrieb haben. Sowohl Berater als 6.Vertrauensbasis auch Kleinbetrieb mussten bereit sein, sich auf das Projekt mit seiner präventiven Ausrichtung einzulassen. Das erforderte eine gute Vertrauensbasis, zumal Lärm 21. 9. 2007 F 8 sehr tiefgreifende Einblicke in die Handlungs- und Entscheidungsweisen zu gewähren waren. 1.Kleinunternehmen-Berater-System 2.Guter Überblick und guter Zugang zu Kunden 3.Betriebe mit Investitionsabsichten ermitteln 4.Lärmintensive Verfahren oder Arbeitsmittel 5.Bereitschaft zur präventiven Ausrichtung Arbeitsschutz/Lärmschutz-Beratung von Kleinbetrieben bei der Investitionsplanung findet praktisch nicht statt! Das waren zugegeben anspruchsvolle Auswahlkriterien, und das in wirtschaftlich schwieriger Zeit (2004/2005). Dennoch war das Ergebnis erschreckend: Arbeitsschutz/Lärmschutzberatung von Kleinbetrieben bei der Investitionsplanung findet praktisch nicht statt! Trotz intensiver Suche bei renommierten Beratern praktisch keine Beispiele gefunden. Dabei verlangt bereits die EU-Lärmrichtlinie 2003/10/EG in den Erwägensgründen: Eine Verringerung der Exposition gegenüber Lärm lässt sich wirkungsvoller dann erreichen, wenn bereits bei der Planung der Arbeitsplätze und Arbeitsstätten Präventivmaßnahmen ergriffen werden und die Arbeitsmittel sowie die Arbeitsverfahren und -methoden so gewählt werden, dass die Gefahren vorrangig bereits am Entstehungsort verringert werden. Die UVV BGV A2 verlangt anlassbezogene Betreuung von Kleinbetrieben vor allem bei der Planung von Arbeitsbedingungen (verschiedene Anlässe).
Daher ist als klares Ziel zu setzen: Bei jeder Planung größerer Investitionen in KMU muss fachkundige branchenspezifische Präventionsberatung bedarfsgerecht stattfinden. Ziel Bei jeder Planung größerer Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen muss fachkundige und branchenspezifische Präventionsberatung bedarfsgerecht stattfinden. Dennoch haben wir zumindest in einem Kleinbetrieb die Ansätze erproben können. Dabei haben wir interessante Erkenntnisse und Erfahrungen gewinnen können. Lärm 21. 9. 2007 F 9 Ich will hier bewusst auch die Probleme ansprechen, an denen weiter gearbeitet werden muss: Erprobung: Beispiel Maschinenkauf Aufgabe des Beraters: Beraten bei der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl; Lärmemissionsdaten von den Herstellern 6 Hersteller vergleichbarer Maschinen auf der Fachmesse um Lärmemissionsdaten gebeten Kein Hersteller war in der Lage, auf der Messe entsprechende Angaben zu machen. Nach Wochen hatte trotz Zusage kein Hersteller entsprechende Angaben gemacht. Die Maschinenrichtlinie fordert Lärmangaben an den Bediener- arbeitsplätzen samt Betriebsbedingungen und Messverfahren (MRL, Anlage I, Abschnitt 1.7.3 f). Bei der Planung eines Maschinenkaufs ist es die Aufgabe des Lärm 21. 9. 2007 F 10 Beraters, bei der Gefährdungsbeurteilung und der Auswahl zu beraten. Die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung besagt in 3(1):... Der Arbeitgeber kann sich die notwen- digen Informationen beim Hersteller oder Inverkehrbringer von Arbeitsmitteln... beschaffen..... Unser Berater hat daher 6 Her- fehlte ebenfalls an allen Maschisteller vergleichbarer Maschinen auf der Fachmesse um Lärmemissionsdaten gebeten. Auf der Messe war kein Hersteller auskunftsfähig. Eine Kennzeichnung nen. Obwohl alle Hersteller Angaben zugesagt hatten, hat keiner Wort gehalten. Für die Hersteller hatte das kei- jedoch konnte eine Auswahlbera- tung und Abschätzung nerlei Konsequenzen. Der Berater erforderli-
cher Begleitmaßnahmen nicht durchführen. Und der Kleinbetrieb musste einen lärmtechnischen Blindkauf tätigen. Das tat er dann auch und las in der Betriebsanleitung: 84 db(a) bei 3.000 U/min. Stutzig machte dann aber der Werbetext des Herstellers, der die... stufenlose Drehzahlregulierung von 250 bis 10.000 U/min anpries. Nach der Inbetriebnahme wurde eine orientierende Lärmmessung durchgeführt: Beim Ausfräsen einer Spültassenöffnung aus einer Küchenarbeitsplatte aus Stein mit dem Standardwerkzeug kleiner Fräskopf bei 10.000 U/min wurde am Arbeitsplatz des Bedieners ein Momentanwert von 96 db(a) gemessen. Bei dem ca. einstündigen Vorgang muss der Bediener den Fräskopf mit Hilfe des Haltebögels führen. Erprobung: Beispiel Maschinenkauf Lärmemissionsdaten des Herstellers in der Bedienungsanleitung: Werbetext des Herstellers: Lärm 21. 9. 2007 F 18 84 db(a) bei 3.000 U/min... stufenlose Drehzahlregulierung von 250 bis 10.000 U/min... Orientierende Messung: (Typische Tätigkeit: Ausfräsen einer Spültassenöffnung in eine Küchenarbeitsplatte mit Standardwerkzeug kleiner Fräskopf des Herstellers bei 10.000 U/min; Dauer ca. 1 Stunde): Momentanmesswert am Arbeitsplatz: 96 db(a) Der Betrieb muss also lange mit den Folgen leben. Die Beschäftigten sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Der Bediener klagte bereits über Benommenheit und Kopfschmerzen. Wenn der Unternehmer Pech hat, wird ihm die schöne neue Maschine noch von der Gewerbeaufsicht stillgelegt. Der Berater rutscht zwangsläufig in die alte klassische Arbeitsschützerrolle: Er muss am neuen Stolz des Unternehmens herummäkeln. Er wird als Probleme-schaffer und Kosten-verursacher wahrgenommen. Betrieb und Berater können eben nicht (wie in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung angesprochen) die not-wendigen Informationen beim Hersteller beschaffen und schon gar nicht können sie sich darauf verlassen. Wenn man das aus der Sicht der Kleinbetriebe und Beschäftigten sieht, ist das ein Skandal und grenzt an fahrlässiger Körperverletzung. Für den Hersteller hat das Ganze dagegen praktisch keine Konsequenzen. Mit diesen Rahmenbedingungen (laute Maschinen) ist der Unternehmer in die Planung des Hallenneubaus angegangen. Der Berater nutzte sein Netzwerk und sein Wissenspool, das er weiter ausbaute. Für die Halle sollte laut BGIA die Schallaus- Erprobung: Hallenbau Beratung des Beraters durch BGIA: Schallausbreitungsminderung pro Abstandsverdopplung mindestens 4 db(a) Aussage im Angebot des Hallenbauers:... Schallschutzberechnungen sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Beratung durch Schalldämmplattenhersteller: 15.000 bis 50.000 zusätzliche Investitionssumme; Voraussichtlicher Effekt in der Halle: 2-3dB(A) Pegelminderung Schalldämmplattenhersteller vertreibt die Produkte nur; den Einbau muss eine Montagefirma übernehmen Hallenbauer: Statik muss neu berechnet werden; keine Gewährleistung wegen Nassbearbeitung Enttäuschter Unternehmer: keine konkreten Lösungsvorschläge Lärm 21. 9. 2007 F 12
breitungsminderung pro Abstandsverdopplung mindestens 4 db(a) betragen. Antwort des Hallenbauers: Da geht nix! Meine Aufgabe ist es, eine neue Halle hinzustellen. Fertig. Dann verwies er auf sein Angebot, wonach Schallschutzberechnungen nicht im Leistungsumfang enthalten sind. Der Berater ließ nicht locker und ließ sich von Schalldämmplattenherstellern beraten. Die Umsetzung der Vorschläge hätte je nach Ausführung 15.000 bis 50.000 bei 2 3 db(a) Pegelminderung gekostet. Den Einbau hätte allerdings eine andere Montagefirma vornehmen müssen. Dann wiederum verweigert der Hallenbauer die Gewährleistung. Er verwies außerdem darauf, dass dann die Hallenstatik neu zu berechnen sei. Spätestens jetzt haben Berater und Unternehmer resigniert. Trotz gutem Willen war keine praktikable Lösung erreichbar. Ich fasse zusammen: 1.) Lärmprävention bei Investitionsplanungen in KMU findet derzeit praktisch noch nicht statt! 2.) Die Informationspolitik der Hersteller blockiert Prävention. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition nach 7 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sind so nicht Lärm 21. 9. 2007 F 15 umsetzbar. Fehlinformation muss Konsequenzen haben. Fazit Praktisch keine Lärmprävention bei Investitionsplanungen Jede Investitionsplanung in KMU erfordert bedarfsgerechte Präventionsberatung Vielversprechende Konzepte; diese stehen aber noch am Anfang und bedürfen breitangelegter Begleitinitiativen Informationsdefizite auf der Herstellerseite blockieren Prävention: 7 LärmVibrationsArbSchV nicht umsetzbar Diese Blockadehaltung der Hersteller muss Konsequenzen haben. 3.) Jede Investitionsplanung in KMU erfordert bedarfsgerechte Präventionsberatung! Das müssen wir in Zukunft flächendeckend sicherstellen! 4.) Dafür gibt es vielversprechende Ansätze, die noch einer längeren Entwicklung und breitangelegter Begleitinitiativen bedürfen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit