Berufsbildungsbericht. Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer München als zuständige Stelle nach 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz

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Transkript:

Berufsbildungsbericht Tätigkeit der Rechtsanwaltskammer München als zuständige Stelle nach 71 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz Geschäftsjahr vom 1.1.216 bis 31.12.216

2 Inhaltsverzeichnis I. Bericht über die Bestandsveränderungen bei den Berufsausbildungsverträgen 3 1) Bestandsveränderungen 3 2) Ausbildung und dann? 6 II. Bericht über die Tätigkeit der Abteilung XI 6 III. Bericht über die Tätigkeit des Berufsbildungsausschusses ( 77 BBiG) 7 IV. Bericht über die Tätigkeit der Ausbildungsberater und der Kammer als zuständige Stelle 8 V. Prüfungswesen 8 1) Prüfungsausschüsse 8 2) Aufgabenausschuss 8 3) Statistische Auswertungen der Prüfungsergebnisse 9 VI. Fortbildung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in 11 VII. Begabtenförderung berufliche Bildung 12 VIII. Werbemaßnahmen 13 IX. Statistik 13 X. Veröffentlichungen in den Mitteilungen und Newsletter 14 XI. Zuständigkeiten für Aus- und Fortbildung 14 Anlagen Anlage: Artikel zur Aus- und Fortbildung in den Kammermitteilungen 216

3 Berufsbildungsbericht 216, 81 Abs. 1 BRAO Aufgaben nach dem Berufsbildungsgesetz, 71 Abs. 4 BBiG I. Bericht über die Bestandsveränderungen bei den Berufsausbildungsverträgen 1. Bestandsveränderungen 216 a) Zugänge Seit 2 lässt sich die folgende Entwicklung der Zahl der Neuzugänge feststellen. 7 6 5 4 563 623 655 65 554 557 551 51 512 476 462 438 392 437 386 374 371 3 2 1 2 21 22 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 215 216 Für das Berichtsjahr 216 wurden 371 Berufsausbildungsverträge neu registriert. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Minus von,8 % zu verzeichnen. Die Zahl der neuen Ausbildungsverträge bezieht sich auf den Bestand zum 31.12. eines jeden Jahres.

4 Die Auszubildenden der neu registrierten Ausbildungsverträge haben folgende schulische Vorbildung: 1% 1% 2% Hochschul/Fachhochschulreife Realschule oder gleichwertiger Abschluss Hauptschulabschluss ohne Schulabschluss 69% b) Wechsel der Ausbildungskanzlei Im Jahr 216 haben 64 Auszubildende ihre Ausbildungskanzlei gewechselt: 4 35 36 Im ersten Lehrjahr 3 25 2 Im zweiten Lehrjahr 2 15 1 5 8 Im dritten Lehrjahr

5 c) Löschungen Im Jahr 216 haben insgesamt 133 Auszubildende aller drei Ausbildungsjahrgänge ihre Ausbildung vorzeitig beendet und nicht mehr anderweitig fortgeführt. Von 443 Neuverträgen im Jahr 216 sind 72 vorzeitig aufgelöst worden: 6 54 Vor Ausbildungsbeginn 5 4 In der Probezeit 3 2 14 Im gegenseitigen Einvernehmen 1 4 d) Gesamtbestand Der Gesamtbestand ergab zum 31.12.216: 1.128 Berufsausbildungsverhältnisse. e) Ausbildungsvergütung Die Rechtsanwaltskammer München hatte als zuständige Stelle die Mindestvergütung im Zeitraum 1.9.213 bis 31.12.216 wie folgt festgelegt: 1. Ausbildungsjahr: 6,- Euro 2. Ausbildungsjahr: 7,- Euro 3. Ausbildungsjahr: 8,- Euro Für alle Neuverträge (ausgenommen Wechsler) mit Ausbildungsbeginn ab dem 1.1.217 gelten folgende Mindestsätze: 1. Ausbildungsjahr: 7,- Euro 2. Ausbildungsjahr: 8,- Euro 3. Ausbildungsjahr: 9,- Euro

6 f) Verhältnis Mitgliederzahl / Ausbildungsverhältnisse Der Gesamtmitgliederzahl von 21.413 (Stand 1.1.217) steht einen Gesamtbestand von 1.128 Ausbildungsverhältnissen gegenüber. 1128 Ausbildende Mitglieder Nicht ausbildende Mitglieder 2285 Dies bedeutet, dass durchschnittlich nur 5,27% aller Mitglieder einen Ausbildungsplatz/ - vertrag bei der Rechtsanwaltskammer München eingetragen haben. Aufgrund des demografischen Rückgangs von Schülerzahlen bleibt gerade im Großraum München eine Anzahl von Ausbildungsplätzen unbesetzt. 2. Ausbildung und dann? Eine Umfrage zur Übernahmequote während der Sommerprüfung 216/II, an der 37 Auszubildende teilgenommen haben, hat folgendes (in Prozent) ergeben: 17,59 4,23 7,82 12,5 4,7 Übernahme Kanzlei andere Kanzlei anderes Unternehmen keine Stelle unschlüssig weitere Ausbildung 19,87 II. Bericht über die Tätigkeit der Abteilung XI Im Berichtszeitraum tagte die Abteilung XI an acht Sitzungstagen. Sie fasste Beschlüsse zu folgenden Themen:

7 - Neue Entschädigungsordnung - Neubestellung für Prüfungsausschüsse und Aufgabenausschuss - Organisation der Abschlussprüfung - Messeteilnahmen - Fragen zum Ausbildungswesen - Anträge nach BQFG - Anträge auf Zulassung zur Abschlussprüfung - Anträge auf Zulassung zur Rechtsfachwirteprüfung - Anträge auf Nachteilsausgleich von Prüfungsteilnehmern - Erhöhung der empfohlenen Mindestvergütung - Anträge auf Eintragung in die Ausbildungsliste - Neubestellung der Ausbildungsberater - Neubestellungen für den Berufsschulbeirat - Absprachen mit Berufsschulen - Verkürzungsanträge der Ausbildungszeit - Behandlung von Rundschreiben anderer Kammern Eine wesentliche Aufgabe der Abteilung XI ist die Prüfung und Unterzeichnung der eingereichten Ausbildungsverträge. Hierzu kam RA Prof. Dr. Steike mindestens zweimal pro Monat in die Kammer, um die Ausbildungsverträge abzuzeichnen. Im Jahr 216 wurden dabei 545 Verträge unterzeichnet. Seit dem 1.1.217 hat Frau RAin Heinicke diese Tätigkeit übernommen. III. Bericht über die Tätigkeit des Berufsbildungsausschusses ( 77 BBiG) Der Berufsbildungsausschuss wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts mit Schreiben vom 28.5.214 für 4 Jahre neu berufen. Als Vorsitzender ist Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Schuppenies gewählt. Im Berichtsjahr haben zwei Sitzungen des Hauptausschusses stattgefunden. Schwerpunkte waren der Ablauf der Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung, der Rückgang der Auszubildenden sowie die Erhöhung der empfohlenen Mindestvergütung. Am 29.6.216 fand erneut ein Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Arbeitsagentur München statt. An dem Erfahrungsaustausch haben ein Teil der Vertreter des Berufsbildungsausschusses teilgenommen. Ein erneutes Treffen mit der Arbeitsagentur ist auch für 217 geplant. Auf Initiative des Berufsbildungsausschusses führte die RAK München eine Abfrage bei den Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr durch, auf welchen Weg sie auf den Ausbildungsberuf aufmerksam gemacht wurden. Diese ergab an folgende Auswertung:

8 5% 3% 3% 7% 11% 13% 14% 25% 19% Kanzleipraktikum Durch Freunde / Bekannte Medien Agentur für Arbeit Über meine Eltern Durch meine Schule Berufsinfotag / Ausbildungsmesse Sonstiges Social-Media-Plattformen IV. Bericht über die Tätigkeit der Ausbildungsberater und der Kammer als zuständige Stelle Für schwierige Auseinandersetzungen zwischen Auszubildenden und Kanzlei hat die Rechtsanwaltskammer München derzeit drei ehrenamtliche Ausbildungsberater/-innen sowie einen Berater bei Streitigkeiten mit dem Ausbilder bestellt. Ihnen obliegt: 1. die Beratung der Ausbilder und Auszubildenden sowie 2. die Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung. Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) Am 1.3.212 ist das BQFG in Kraft getreten. Danach haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss. Die Antragstellung ist bei der RAK München kostenlos. Im Jahr 216 wurden bei der RAK München drei Anträge hierzu eingereicht. Keiner dieser Anträge konnte jedoch aufgrund der mangelnden Kenntnisse im deutschen Recht positiv beschieden werden. Nachqualifizierungen der Antragsstellerinnen wurden nicht erbracht. Eine Abfrage zu den eingegangenen Anträgen erfolgt jährlich durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales. SES-Ausbildungsbegleiter Insgesamt wurde laut letztem Projektstatus vom 31.12.216 des Senior Experten Service (VerA Statistik) 4 Auszubildende im Jahr 216 aus dem Fachbereich RA-Fachangestellte von Ausbildungsbegleitern im Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer München betreut.

9 V. Prüfungswesen 1. Prüfungsausschüsse ( 2 PO) Insgesamt hat die Rechtsanwaltskammer derzeit in München 3 Prüfungsausschüsse und jeweils einen weiteren Prüfungsausschuss in den Landgerichtsbezirken Augsburg, Ingolstadt, Kempten, Straubing und Traunstein eingerichtet. Die letzte Bestellung der Prüfungsausschussmitglieder erfolgte zum 1.4.214 für vier Jahre. Es sind derzeit insgesamt 96 Mitglieder ehrenamtlich in diesem Bereich tätig. 2. Aufgabenausschuss ( 19 PO) Die letzte Bestellung aller Ausschussmitglieder erfolgte zum 1.9.214 für 4 Jahre. Als Vorsitzender wurde Herr Rechtsanwalt Friedemann Bubendorfer gewählt. Im Jahr 216 hat der Aufgabenausschuss 4-mal getagt. Es wurden die jeweiligen Prüfungsaufgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfung erstellt (erstmals auch die Zwischenprüfung nach der neuen Ausbildungsverordnung), Abläufe zur Abschlussprüfung nach der neuen Ausbildungsverordnung vorgeschlagen sowie die Prüfungstermine festgelegt. 3. Statistische Auswertungen der Prüfungsergebnisse a) Zwischenprüfung ( 14 PO) An der Zwischenprüfung 216 waren insgesamt 357 Prüflinge nach der neuen und 3 nach der alten Ausbildungsverordnung beteiligt; zudem haben 9 Prüflinge aus organisatorischen Gründen die Zwischenprüfung bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart abgelegt. Ergebnisse der Zwischenprüfung 216 aller Prüfungsausschüsse der RAK München: Kommunikation & Büroorganisation Rechtsanwendung 246 14 7 142 185 3 gut befriedigend mangelhaft % 2% 4% 6% 8% 1% b) Abschlussprüfungen ( 18 PO) Die Rechtsanwaltskammer führt zweimal jährlich Abschlussprüfungen durch. Insgesamt nahmen an den Abschlussprüfungen 216/I und 216/II 411 (sowie 1 bei der RAK Stuttgart) Prüflinge teil.

1 Ergebnisse der Abschlussprüfungen Winterprüfung 216/I (PA München III) Gesamtnotenübersicht Abschlussprüfung 216/I Durchfallquote 2 18 16 14 12 1 8 6 4 2 9 15 19 5 4 31% 69% 1 2 3 4 5 6 Gesamtnote Sommerprüfung 216/II Gesamtnotenübersicht der Abschlussprüfung 216/II Durchfallquote 16 14 135 16% 12 1 8 84 92 6 4 2 13 29 6 1 2 3 4 5 6 Gesamtnote 84%

11 Prüfungsordnung Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung ist mit Wirkung zum 1.8.215 in Kraft getreten. Die angepasste Prüfungsordnung der Kammer wurde durch den Berufsbildungsausschuss am 9.3.216 gemäß 79 Abs. 4 BBiG beschlossen und vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 27.6.216 gemäß 47 Abs. 1 Satz 2 BBiG genehmigt. Sie findet für alle Ausbildungsverhältnisse Anwendung, für die die ReNoPat Ausbildungsverordnung vom 29.8.214 gilt. Die bisherige Prüfungsordnung vom 5.3./22.1.28 und 21.1.29 findet für Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1.8.215 geschlossen wurden und noch bestehen, Anwendung. VI. Fortbildung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in Die Rechtsanwaltskammer München unterhält zusammen mit den Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg zwei Prüfungs- und Aufgabenausschüsse. Die Prüfungs- und Aufgabenausschüsse wurden am 1.4.214 bestellt. Vorsitzender des Prüfungsausschusses I (München) ist Rechtsanwalt Friedemann Bubendorfer, Vorsitzender des Prüfungsausschusses II (RAK Nürnberg) ist Rechtsanwalt Alexander Grünert. Die Fortbildungsprüfung zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in bei den Rechtsanwaltskammern München und Nürnberg fand auch im Berichtsjahr 216 wieder großen Anklang. Die Fortbildungsprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Es haben im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München erneut 65 Prüflinge teilgenommen, von denen 43 Teilnehmer/innen die Prüfung mit Erfolg abgeschlossen haben. Ergebnisse der Teilnehmer mit bestandener Fortbildungsprüfung "Geprüfte Rechtsfachwirte" 216 Durchfallquote 25 2 15 1 5 21 22 1 2 3 4 Gesamtnote 34% 66%

12 Gesamtübersicht "Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in" 16 14 12 1 8 6 4 2 Teilnehmer aller bayerischen Kammern davon Teilnehmer RAK München davon Bestanden RAK München 1998 2 21 23 24 25 26 27 28 29 21 211 212 213 214 215 216 Meisterbonus / Meisterpreis Die berufliche Bildung des Fortbildungsberufes Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in wird seitens der Staatsregierung mit der Vergabe des Meisterbonus und Meisterpreises gesponsert. Alle erfolgreichen Teilnehmer/innen erhalten einen Meisterbonus in Höhe von 1.,. Gleichzeitig verleiht das Bay. Staatsministerium der Justiz an die 2% besten Absolventen mit mindestens der Note gut einen Meisterpreis. VII. Begabtenförderung berufliche Bildung Mit der Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sollen junge Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die ihre besondere Leistungsfähigkeit während der Ausbildung unter Beweis gestellt haben, gefördert werden. Über drei Jahre können sie Zuschüsse von bis zu 6., für die Finanzierung anspruchsvoller berufsbegleitender Weiterbildung erhalten. In die Begabtenförderung wurden im Berichtsjahr 6 Stipendiaten aufgenommen. Insgesamt befanden sich 19 Stipendiaten in der Förderung. Das Gesamtvolumen der Förderung im Berichtszeitraum betrug 25.,. Auch für das nächste Jahr stehen der Kammer Mittel für die Förderung von Stipendiaten zur Verfügung.

13 Folgende Maßnahmen wurden in den drei Jahren insgesamt gefördert: 25 2 25 15 1 5 3 3 1 1 1 Rechtsfachwirte Wirtschaftsfachwirte Bilanzbuchhalter Fremdsprachen Fernstudium BWL Fortbildungskurse Recht 7 von den insgesamt 19 Stipendiatinnen haben mehrere Maßnahmen in Anspruch genommen. VIII. Werbemaßnahmen Die Rechtsanwaltskammer München hat 216 an 6 Berufsausbildungsmessen und Job-Fit Messen teilgenommen. Auf den einzelnen Informationsveranstaltungen präsentierte die Kammer München den Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsseite auf der Homepage der RAK München wurde auch im Jahr 216 überarbeitet und aktualisiert. Auf der Homepage wird ausführlich über die Berufsaus- und Fortbildungsmöglichkeiten informiert. Außerdem ist eine Ausbildungs-, Praktikums- und Stellenbörse auf der kammereigenen Homepage verfügbar. Auf der bereits eingerichteten Facebook-Seite erscheinen Infos für Auszubildende, Schüler und Rechtsfachwirte über aktuelle Themen. Die Facebook-Seite der RAK München hat derzeit 442 Likes. Das Ausbildungssiegel der RAK München wird derzeit von 6 Kanzleien geführt. IX. Statistik Nach der Vorgabe des Statistischen Bundesamtes nach 84 bis 88 BBiG hat die RAK München jährlich eine umfassende Berufsbildungsstatistik mit einer Vielzahl von Erhebungen an folgende Stellen zu erstellen: - Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung - BRAK - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) - Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg - Arbeitsagenturen aller Bezirke im Bezirk des Oberlandesgerichts München - Arbeitsgemeinschaft für angewandte Sozialforschung GmbH

14 - Bundesverband der Freien Berufe - Berufsschule München. X. Veröffentlichungen in den Mitteilungen und Newsletter In den Mitteilungen und Newsletter der RAK München werden regelmäßig die Termine für die jeweiligen Prüfungen veröffentlicht. Auch erfolgt eine kleine Statistik zu der Teilnehmerzahl und Noten der vorangegangenen Prüfungen. Es erfolgten Sonderveröffentlichungen zu den Themen: - Anhebung der Mindestsätze der Ausbildungsvergütung, 3/216 - Neue Prüfungsordnung, 3/216 Anlage: Artikel zur Aus- und Fortbildung in den Kammermitteilungen 216 XI. Zuständigkeiten für Aus- und Fortbildung Abteilung des Vorstandes XI Frau Rechtsanwältin Petra Heinicke, München (Vorsitzende) Frau Rechtsanwältin Marion Reisenhofer, Ingolstadt Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörn Steike, Dachau Herr Rechtsanwalt Werner Weiss, Augsburg Leitung der Ausbildungsabteilung Frau Elisabeth Schwärzer Mitarbeiterinnen der Aus- und Fortbildung Frau Angelika Bunte Frau Simone Hafeneder Herr Florian Schmidt Ausbildungsberater/innen der Rechtsanwaltskammer München Frau Rechtsanwältin Petra Heinicke, München Frau Rechtsfachwirtin Katharina Heinrichsberger, Rosenheim Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörn Steike, Dachau