Technische Versicherungen R+V-Spezialkonzept für die Maschinen- und Kasko versicherung von landwirtschaftlichen Maschinen bis zu einem Alter von max. 8 Jahren Schadenbeispiel: Ein Steinbrocken geriet beim Dreschen in das Schneidwerk eines Mähdreschers. Hierbei wurden Mähbalken, Dreschkorb und Dreschtrommel stark beschädigt. Schadenhöhe: 15.000 Jahresnettoprämie: Versicherungssumme: 150.000 Prämiensatz: 10,0 (Rabattmöglichkeiten siehe Antrag) Jahresnettoprämie: 1.500 zzgl. Versicherungssteuer Zur Absicherung der Leistungsfähigkeit Ihres landwirtschaftlichen Betriebes sollte außer der notwendigen Wartung und Pflege die Maschinen- und Kaskoversicherung für die technischen Anlagen und Geräte zur Absicherung gegen Schäden nicht fehlen. Versichert sind z. B. Schäden durch: Erweiterungen des Versicherungsschutzes > Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, > Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, > Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (gilt nur bei fahrbaren Maschinen), > Brand, Blitzschlag, Explosion (nur bei fahrbaren Maschinen optional gegen Prämienzuschlag versicherbar), > Versagen von Sicherheitseinrichtungen, > Kurzschluss, Überstrom, Überspannung. Nicht versichert sind z. B. Schäden durch: > Aufräumungs- und Entsorgungskosten (gemäß Abschnitt A 6 Nr. 3 a ABMG/AMB), > Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich (gemäß Abschnitt A 6 Nr. 3 b ABMG/AMB), > Bewegungs- und Schutzkosten (gemäß Abschnitt A 6 Nr. 3 c ABMG/AMB), > Luftfrachtkosten (gemäß Abschnitt A 6 Nr. 3 d ABMG/AMB), > Fundamente (nur bei stationären Maschinen) (gemäß Klausel T226003) sind jeweils bis zu 10.000 auf erstes Risiko mitversichert. > betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß), > Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser (nur bei stationären Maschinen), > Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Kernenergie, > Brand, Blitzschlag, Explosion (nur bei stationären Maschinen). Die Aufzählung ist beispielhaft und abhängig vom Deckungsumfang und den Versicherungsbedingungen, die Ihrem jeweiligen Vertrag zugrunde liegen.
Antrag für die Maschinen- und Kaskoversicherung von landwirtschaftlichen Maschinen Alter je Anlage und Maschine max. 8 Jahre Polizzen-Nr. Neuantrag Polizzenänderung Vermittler.-Nr. Produkt-Nr. TV6220/6230 Angaben des Antragstellers Name, Vorname, Firma PLZ Ort Straße Hausnummer Versicherungsbeginn (12:00 Uhr) Versicherungsablauf (12:00 Uhr) Versicherungsort Für fahrbare und transportable Geräte gemäß Gruppe I und II: innerhalb Österreichs. Für stationäre Anlagen und Maschinen gemäß Gruppe III: jeweiliges Betriebsgrundstück innerhalb Österreichs. Falls von o. g. Anschrift abweichend: Straße, Hausnummer PLZ, Ort Risikofragen Hinweis: Wird eine (oder mehrere) mit * versehene Antwort angekreuzt, dann ist zur Antragsaufnahme der zuständige Direktionsbeauftragte bzw. die Fachabteilung einzubeziehen! 1. Handelt es sich bei den zu versichernden Anlagen und Maschinen um Prototypen? * 2. Werden die zu versichernden Anlagen und Maschinen nach den Vorschriften des Herstellers bzw. der Hersteller regelmäßig gewartet? * 3. Sind für die zu versichernden Anlagen und Maschinen serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar? * 4. Sollen Zusatzausrüstungen mitversichert werden? Wenn, bitte Angaben eintragen und in der Versicherungssumme berücksichtigen. 5. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. 6. Gab es Vorschäden bei den zu versichernden Anlagen und Maschinen? Wenn Frage 6 mit beantwortet ist, bitte nachstehende Übersicht ausfüllen. Jahr Versicherungsgesellschaften; sofern Vorvertrag bestand (Name und Anschrift) Polizzennummer Ablauf Gekündigt durch Versicherer Kunde Jahr Schadenanzahl Schadenhöhe ( ) Schadenbelastung im laufenden Jahr und innerhalb der vergangenen drei Jahre Informationen zu besonderen Ereignissen, Großschäden, Regressen etc. 2
Vertragsgrundlagen Das Versicherungsverhältnis richtet sich nach dem Antrag. Zusätzlich gelten: Allgemeine Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) aktuelle Fassung Klauseln Allgemeine Maschinenversicherungsbedingungen (AMB) aktuelle Fassung Klauseln TK2507 Angleichung der Prämien und Versicherungssummen TK3507 Angleichung der Prämien und Versicherungssummen T260015 Aufräumungs- und Entsorgungskosten T360054 Aufräumungs- und Entsorgungskosten T260016 Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich T360055 Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich T260017 Bewegungs- und Schutzkosten T360056 Bewegungs- und Schutzkosten T284100 Betrieb von Verbrennungsmotoren mit Pflanzenöl T384431 Betrieb von Verbrennungsmotoren mit Pflanzenöl T274501 Selbstbehalt T324429 Ausschluss Feuer T226003 Fundamente T374501l Selbstbehalt T246004 Transporte, Werkstattaufenthalte, T374510 Selbstbehalt bei Entwendung Revisionen versicherter Sachen Versicherungssumme Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, da sonst auch im Teilschadenfall Unterversicherung besteht. Der Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage). Die Versicherungssummen werden bei der Vereinbarung der Klauseln TK2507/TK3507 (obligatorisch) nach dem Stand der Preise für Investitionsgüter, Stand März 1971, angegeben. Die Umrechnung erfolgt anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes für die Preisentwicklung des Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte Gruppe Investitionsgüter durch den Versicherer. Versicherte Sachen Gruppe I z. B.: Schlepper, Traktoren, Zugmaschinen, Futtermischwagen, Miststreuer. Gruppe II z. B.: Mähdrescher, Häcksler, Vollerntemaschinen wie Kartoffel-, Rüben-, Gemüse-, Traubenvollernter, Bodenbearbeitungsmaschinen wie Eggen, Pflüge, Fräsen, Großraumladewagen, Strohpressen, Saat- und Drillmaschinen, Pflanzenschutztechnik. Gruppe III (stationäre Maschinen) z. B.: Tanks, Silos, Pressen, Melkanlagen, Fütterungsanlagen, Band- und Saugförderanlagen, Kessel, Pumpen, Stromaggregate. 3
Prämiensatz/Selbstbehalt Gruppe I Gruppe II Gruppe III Prämiensatz Selbstbehalt Prämiensatz Selbstbehalt Prämiensatz Selbstbehalt 14,1 1.000 10,0 1.000 5,0 500 10,0 2.500 6,6 2.500 3,3 1.000 Bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt der Selbstbehalt: 10 %, mind. der vereinbarte Selbstbehalt. 2,0 2.500 Maschinenverzeichnis/Prämienermittlung Pos. Art der Maschine/ Anbaugeräte Hersteller Typ Serien-Nr. Bauhr Vers.-Summe (Listenpreis) Prämiensatz im 1. Vers.-Jahr Nettoprämie im 1. Vers.-Jahr 1 x = Fragen zu Position 1: Wird die Maschine vermietet? Wenn, gilt ein Zuschlag von 20 % auf den o. g. Prämiensatz als vereinbart. Mitversicherung des Feuerrisikos? Wenn, wird der jeweilige Prämiensatz der Gruppe I oder II um 3 erhöht. 2 x = Fragen zu Position 2: Wird die Maschine vermietet? Wenn, gilt ein Zuschlag von 20 % auf den o. g. Prämiensatz als vereinbart. Mitversicherung des Feuerrisikos? Wenn, wird der jeweilige Prämiensatz der Gruppe I oder II um 3 erhöht. Gesamt-Versicherungssumme/Gesamtnettoprämie: Mehrjährigkeitsrabatt (Vertragslaufzeit 3 Jahre) in Höhe von 10 %: Schadenabhängiger Sonderrabatt (gekoppelt an eine Schadenquote von 60 %) in Höhe von 20 %: Gesamtnettoprämie (Mindestnettoprämie: 250): Risikomanagement/-vorsorge und Qualitätssicherungsmaßnahme, 20 % Rabatt: zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer: Gesamtbruttoprämie: Bei Ratenzahlung gelten folgende Zuschläge: halbjährlich = 3 %, vierteljährlich = 5 %, monatlich = 8 %, Mindestbetrag je Rate = 25. Bemerkungen 4
SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) Im Zuge des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs (SEPA) gibt es für jeden Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Die der R+V Allgemeine Versicherung lautet DE6300100000136090. Zusammen mit der Mandatsreferenz, die wir Ihnen gesondert mitteilen, ist eine eindeutige Identifizierung des (SEPA-)Lastschriftmandats gegeben. IBAN BIC Der Kontoinhaber ist der Versicherungsnehmer. Der Kontoinhaber ist nicht der Versicherungsnehmer. Adresse des Kontoinhabers (nur erforderlich, wenn dieser vom Versicherungsnehmer abweicht): Vorname, Name (Kontoinhaber) Straße, Hausnummer PLZ Ort Ich ermächtige Sie, Zahlungen von meinem Konto mitels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Ihnen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlagnen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Spätestens fünf Tage vor der SEPA-Lastschrift informiert der Zahlungsempfänger über Abbuchung und Betrag. Für diesen Vertrag gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten, die Klauseln TK3507, T360054, T360055, T360056, T384431, T324429, T374501l, T374510 und die Allgemeine Maschinenversicherungsbedingungen (AMB), die Klauseln TK2507, T260015, T260016, T260017, T284100, T274501l, T226003, T246004 sowie die gemäß Antrag individuell vereinbarten Klauseln und besonderen Vereinbarungen in der jeweils aktuellen Fassung. Ich habe die Verbraucherinformationen, die Hinweise auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und auf das Widerspruchsrecht gegen Werbung und Markt- und Meinungsforschung gelesen. Ich habe ein Beratungsprotokoll erstellt und dem Kunden ausgehändigt. Unterschrift Vermittler Vermittlernummer Datum Unterschrift Antragsteller 00 234 70 9526 AUS 0 01.14 R+V Allgemeine Versicherung AG, Niederlassung Österreich Hauptbevollmächtigter: Dkfm. Dr. Martin Beste. Sitz: Wilhelmstraße 68, 1120 Wien, Firmenbuch: HG Wien Fn 351083z, UID-Nr. ATU 65994944, DVR 4003621 Hauptsitz: R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 5