zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 "Am Schwan - Nord " in Wesel

Ähnliche Dokumente
Versickern statt ableiten

Baugebiet Makartstraße in Pforzheim

(UKHEXQJVERJHQ ]XU (UPLWWOXQJ GHU YHUVLHJHOWHQ *UXQGVW

Fachbeitrag Altlasten

Regenwasserversickerung

BUC Immobilien GmbH Areal Makartstraße Pforzheim. Regenwasserbeseitigungskonzept

Erläuterungsbericht. zu den wasserrechtlichen Unterlagen

V e r s i c k e r n s t a t t a b l e i t e n.

Gutachten über die Möglichkeit zur. für das BV: B-Plan 99 Dorpe-Südost. in Kürten-Spitze

BV Am Waldgraben GbR, Waldkirch Buchholz

Bauvorhaben Erweiterung Kita Gropiusweg in Bochum Gutachterliche Stellungnahme zu den oberflächennahen bergbaulichen Verhältnisse

& PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH

Hydrogeologisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 253 für den Bereich Düsseldorfer Str./Itterbach/Stadtgrenze

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

ENTWÄSSERUNGSANTRAG (3-fach einreichen)

Antrag gem. 8, 9 und 10 WHG und gem. 58 Abs. 2 LWG (3-fach)

Untere Wasserbehörde Recklinghausen

Versickerung von Regenwasser: Möglichkeiten, gesetzliche, normative Vorgaben

& PARTNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH

BAUORGANISATION H.J. SCHÜLLER GMBH & CO. KG Werscher Str Würselen

Merkblatt Versickern statt ableiten Informationen zur Bodenentsiegelung und Regenwasserversickerung

Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Bericht Nr Moorweg Horstedt - Stapel. 02. April 2015 (über das Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Umwelttechnik, Zeven)

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

Antrag auf eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis und Einleiten von Niederschlagswasser in den Irlbach nach 15 WHG WASSERRECHTLICHE ERLAUBNIS

7 Umweltamt - Untere Wasserbehörde - Brückstraße Dortmund

1 Rechtliche und technische Grundlagen

Datum: Umweltamt Bearb: Fr.Risch/Hr. Rosenhahn. Untere Wasserbehörde - AZ: /

A 92 München - Landshut

IBF. Ingenieurbüro Finster. Erläuterung

4. Was zählt zu der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung?

Abendforum Anders Bauen wegen Klimawandel Thema: Regenwasser Versickerung

Unterlage E-6.7 Entwässerungs- und wasserrechtliche Anträge

STADT MARBACH AM NECKAR

MERKBLATT ZUR VERSICKERUNG VON OBERFLÄCHENWASSER

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Innovationen für Ihr Kanalnetz

Baugrunduntersuchung

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Horb betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates - öffentlich -

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

ALBBRUCK GESPLITTETE ABWASSERGEBÜHR

Merkblatt. - Angabe der Gauß-Krüger-Koordinaten, Bessel-Ellipsoid (Rechts- und Hochwert) der geplanten Versickerung

Gemarkung: Flur: Flurstück: Straße: Ort:

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

Kreis Rendsburg-Eckernförde Untere Wasserbehörde

VERSICKERUNGS-HANDBUCH

Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Bewertungssystem und Ökokonto imbodenseekreis. Anlage 5

Straßenentwässerung Rechtsgrundlagen und Anforderungen

Bundesstraße 301. Freising Au i. d. Hallertau. Bauvorhaben. Nordostumfahrung Freising PLANFESTSTELLUNG


Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Bewilligungsverfahren für Erdwärmesonden im Kanton Basel-Landschaft. Merkblatt für Bauherrschaft

Integrales Konzept zur Umsetzung des 45 BauO NW für die kreisangehörigen Kommunen im Rhein.-Berg. Kreis

Elmer Immobilien GmbH Dr.-Rau-Allee Warendorf. köster projekt Röntgenstrasse Arnsberg

Kreis Segeberg Stand: 12/2015

Januar / Februar 2005

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser und gereinigtem häuslichen Schmutzwasser

Kölner Statistische Nachrichten - 1/2015 Seite 7 Statistisches Jahrbuch 2015, 92. Jahrgang. Kapitel 0: Stadtgebiet und Flächennutzung


:? C;DI?E D? ;H K D= :;H I?9A ;H I9>? 9> J %#*

Antrag. Kreisverwaltung Unna Fachbereich Natur und Umwelt Sachgebiet Wasser und Boden Platanenallee Unna DER LANDRAT

Genehmigungspraxis aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde, hier: UWB Frankfurt am Main

Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren

Antrag auf Einzelveranlagung zur Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

ERSCHLIEßUNG DES SÜDLICHEN BEREICHES DES B-PLANES NR RATZEBURG. Bauherr: A. G. Heinemann GmbH & Co. KG BAUGRUNDGUTACHTEN

Studie. Potenzielle Standorte für Hochwasserpolder und Deichrückverlegungen an den Gewässern Elbe, Mulde, Saale und Weiße Elster

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Entwässerungs- und abwassertechnische Planungen für ein ländliches Außengebiet einer Verbandsgemeinde

Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg - Berlin. 2.3 Abfalltechnische in situ Beprobung

Flur: Gemarkung: Flurstück: Größe: m²

Ingenieurbüro für Grundbau und Umwelttechnik Günther & Lippick GbR

Exposé. Technische Universität Berlin Abteilung Gebäude- und Dienstmanagement - IV D Straße des 17. Juni Berlin

BV Schwennauhof, Glücksburg Landkreis Schleswig-Flensburg / Schleswig-Holstein Deutschland

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

Örtliche Regendaten zur Bemessung nach Arbeitsblatt DWA-A 138. Regenspende r D(T) [l/(s ha)] für Wiederkehrzeiten

Einleitung und Versickerung von Regenwasser im Zusammenhang mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

ich hoffe Sie hatten ein angenehmes Wochenende und wir können unser kleines Interview starten, hier nun meine Fragen:

Darstellende Geometrie, WS 15/16, Hilfsblatt V2, Gerade in kotierter Projektion

Grundwasserhydraulik Und -erschließung

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Technischer Erläuterungsbericht für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Rapphofsmühlenbach, Schölsbach und Alten Schölsbach

Informationen zur Einführung. der getrennten Abwassergebühr

Einführung der getrennten Abwassergebühr Allgemeine Fragen

Ecology - Economy - Low Energy. Niedrigenergiekonzepte für Neu- und Altbauten. Förderprogramm. Baumäcker

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserförderung

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR GESPLITTETEN ABWASSERGEBÜHR

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Leistungsverzeichnis Q-Bic Plus

DACHBEGRÜHNUNGEN DACHTERRASSEN BEFAHRBARE DACHFLÄCHEN 0.5

28. Februar Geologischer Dienst für Bremen. Praktische Hinweise zur optimalen. Wiedervernässung von Torfabbauflächen. Joachim Blankenburg.

Transkript:

Ingenieurbüro für Geo- und Umwelttechnik Luitpoldstraße 52 45881 Gelsenkirchen 0209. 177 877 6 PartG, AG Essen, PR 1527 Steuernr.: 319/5848/0566 Sparkasse Gelsenkirchen, IBAN: DE27 420 500 010 116 017 198 Konzept zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 "Am Schwan - Nord " Auftraggeber: Hansestadt Wesel Fachbereich Stadtentwicklung Team Bauleit- und Verkehrsplanung 45476 Mülheim an der Ruhr Bearbeiter: Dr. Lutz Jendrzejewski Projekt Nr.: 649/14 Umfang: 13 Seiten 4 Anlagen 2 Tabelle Gelsenkirchen, den 02.03.2015

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Veranlassung und Aufgabenstellung... 5 2 Verwendete Unterlagen... 6 3 Örtliche Verhältnisse... 7 4 Untersuchungsprogramm... 8 5 Untersuchungsergebnisse... 9 5.1 Bodenverhältnisse... 9 5.2 Grundwasserverhältnisse... 10 5.3 Durchlässigkeitsbeiwerte (k f -Werte)... 10 6 Gutachterliche Bewertung... 11 6.1 Standortbewertung... 11 6.2 Hinweise zur Planung und Ausführung... 12 Seite 2 von 13

Teil 1 Erläuterungsbericht zu den versickerungstechnischen Untersuchungen Seite 3 von 13

Anlagenverzeichnis Anlage 1: Übersichtslageplan im Maßstab 1:25.000 Anlage 2: Lageplan im Maßstab 1:2.000 Anlage 3: Schichtenprofile KRB 1 bis 5 Anlage 4: Darstellung der Bohrlochauffüllversuche Seite 4 von 13

1 Veranlassung und Aufgabenstellung Der Fachbereich Stadtentwicklung der Hansestadt Wesel plant die Aufstellung des Bebauungsplans Am Schwan - Nord im Süden des Stadtteils Lackhausen. Das auf den öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser soll vorzugsweise ortsnah in den Untergrund versickert werden. Die technischen Möglichkeiten zur Ableitung und Versickerung sollten daher in einer Studie geprüft, bewertet und geplant werden. Die geologie:büro Dr. Jendrzejewski & Wefers PartG wurde von der Hansestadt Wesel am 06.01.2015 mit der Ausarbeitung der Studie beauftragt. Der Teil 1 umfasst die versickerungstechnische Untersuchung des Untergrunds sowie die nach 51a LWG und DWA-Merkblatt A 138 maßgeblichen Bewertungen, Angaben und Empfehlungen. Der Teil 2 beinhaltet das darauf aufbauende technische Konzept und die planerische Darstellung. Dieser Teil wurde von der Ingenieurbüro R.A.Patt GmbH, Voerde, im Unterauftrag erarbeitet. Seite 5 von 13

2 Verwendete Unterlagen Die folgenden Unterlagen wurden für die Erstellung des Berichts berücksichtigt: DWA DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E.V. (April 2005): Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, Arbeitsblatt A 138. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2001): Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:25.000, Blatt 4305 Wesel. HANSESTADT WESEL, FACHBEREICH 1, TEAM BAULEIT- UND VERKEHRS- PLANUNG (ohne Datum): Gestaltungskonzept Bebauungsplan Nr. 237 "Am Schwan - Nord", 1:500. LANUV LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHER- SCHUTZ NRW (26.02.2015): Fachinformationssystem ELWAS-WEB, Internet-Abfrage, Wasserstandsdaten 1954-1988 der Grundwassermessstelle 041230280, Wasserstandsdaten 1989-2007 der Grundwassermessstelle 046531385. MUNLV MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRT- SCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW (26.05.2004): Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren SMBl. NRW 772. Seite 6 von 13

3 Örtliche Verhältnisse Das Bebauungsplangebiet Nr. 237 Am Schwan - Nord liegt im Süden von Wesel-Lackhausen. Es umfasst eine Fläche von rd. 5,5 ha und wird von der Emmericher Straße im Westen, von der Ida-Noddack-Straße im Norden und vom Hohen Weg im Osten begrenzt (s. Anlagen 1 und 2). Das Gelände weist überwiegend Höhen zwischen rd. 25,5 und 25,8 m +NN auf. Nur das Flurstück 875 im Nordwesten liegt mit rd. 26,6 m +NN auf einem erkennbar höheren Niveau. Mit rd. 25,2 m +NN kann der Tiefpunkt inmitten des Plangebietes verortet werden. Das vorläufige Gestaltungskonzept sieht eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor, die vom Hohen Weg und von der Straße Am Schwan aus erschlossen werden. Zwischen der Emmericher Straße und der Straße Am Schwan ist ein Gehölzstreifen vorgesehen. Im Südwesten des Plangebietes besteht auf dem Flurstück 699 ein umfangreicher landwirtschaftlicher Betrieb mit zehn Gebäuden, der im Zuge der Neubebauung zurückgebaut werden soll. Das Flurstuck 875 im Nordwesten wurde in der Vergangenheit zur Aufstellung und Wartung von Kraftfahrzeugen sowie zuletzt als Lagerplatz genutzt. Die dort bestehenden Hallen sollen ebenfalls zurück gebaut werden. Im Nordosten liegen zudem fünf bereits mit Wohnhäusern bebaute Grundstücke, die zukünftig in den Geltungsbereich des Bebauungsplan fallen werden. Die übrigen Flurstücke werden als Ackerland genutzt, lagen zum Zeitpunkt der Geländeuntersuchungen jedoch brach. Seite 7 von 13

4 Untersuchungsprogramm Zur Erkundung des Bodenaufbaus wurden im Plangebiet am 19.02.2015 fünf jeweils rd. 2,0 m tiefe Kleinrammbohrungen mit einem gestaffelten Durchmesser von 50/40 mm ausgeführt. Die Bohransatzstellen wurden unter Auslassung der bebauten Flurstücke über das Plangebiet verteilt. Sie wurden nach Lage und Höhe vermessen. Als Bezugspunkt diente ein Kanaldeckel in der Fahrbahn der Straße Am Schwan, dessen Niveau im Plan des Gestaltungskonzepts mit 25,79 m +NN angegeben ist (s. Anlage 2). Zur Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit der Böden wurden die Bohrungen KRB 1, 4 und 5 mit einer an der Sohle offenen Verrohrung gesichert und darin jeweils ein instationärer Bohrlochauffüllversuch (Open-End- Test) ausgeführt. Die Bohrlöcher wurden dazu laufend mit Wasser aufgefüllt, bis im Umfeld ein weitgehend stationärer Fließzustand angenommen werden konnte. Anschließend wurde die Absenkung des Wasserspiegels in der Verrohrung nach der Zeit bestimmt. Seite 8 von 13

5 Untersuchungsergebnisse 5.1 Bodenverhältnisse Die Schichtenfolge beginnt mit einem rd. 0,2-0,4 m mächtigen Oberboden (Schicht I). Darunter folgt flächendeckend ein feinsandiger, schwach toniger Schluff, der genetisch als Auenlehm des Rheins anzusprechen ist (Schicht II). Demgegenüber weist die Geologische Karte 1:25.000 für das Plangebiet eine Sandbedeckung aus, die durch die aktuellen Untersuchungen nicht bestätigt werden konnte. Unter dem Lehm folgt dann ein mittelsandiger Feinsand, der als Auensand anzusprechen ist (Schicht III). Darunter sind Kiessande der eiszeitlichen Niederterrasse zu erwarten, die jedoch nicht erbohrt wurden. Die Aufschlussbohrungen sind in Anlage 3 gemäß DIN 4023 dargestellt. Der Bodenaufbau ist in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Schichtenfolge, Schichtmächtigkeiten und Höhenquoten der Schichtgrenzen Schichteinheit Material Mächtigkeit [m] Basisniveau [m +NN] I: Oberboden Schluff, feinsandig, schwach humos; braun; erdfeucht II: Auenlehm Schluff, feinsandig, schwach tonig, braun; erdfeucht III: Auensand Feinsand, mittelsandig; hellbraun, braun; erdfeucht 0,20 0,40 25,12 25,68 0,50 1,50 23,88 24,78 > 1,30 nicht erbohrt In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die Böden zusätzlich anhand der Lösbarkeit und der Frostempfindlichkeit klassifiziert. Tabelle 2: Bodenmechanische Eigenschaften Schichteinheit Gruppen DIN 18196 Klassen DIN 18300 Lagerungsdichte bzw. Konsistenz Frostempfindlkt. ZTVE-StB II: Auenlehm UL, UM 4 (2) + steif F3 III: Auensand SE, SU 3 (2) + mitteldicht F1 F2 + Schicht bei Aufgrabungen und Zutritt von Wasser fließgefährdet Seite 9 von 13

5.2 Grundwasserverhältnisse Die lokale Grundwasserströmung ist nach Archivunterlagen unseres Hauses mit sehr flachem Gradienten nach Westen auf den Rhein ausgerichtet. Das über das Internet verfügbare Fachinformationssystem ELWAS-WEB (LANUV, 2015) gibt für die rd. 150 m westlich des Plangebiets gelegene Grundwassermessstelle 046531 385 einen höchsten Wasserstand von rd. 20,4 m +NN an. Die rd. 100 m südlich gelegenen Messstelle 041230280 zeigte in den 1960er Jahren Höchstwerte um rd. 21,6 m +NN und danach bis zur Außerbetriebnahme im Jahr 1988 Wasserstände bis maximal rd. 20,7 m +NN. Daraus kann für das Plangebiet ein Mindestflurabstand von rd. 4,5 m unter der Geländeoberkante (u. GOK) abgeschätzt werden. Während der Feldarbeiten wurde kein Grundwasser angetroffen. Die Schichten waren in den Bohrungen lediglich erdfeucht. 5.3 Durchlässigkeitsbeiwerte (k f -Werte) Die Bohrlochauffüllversuche wurden als Open-End-Tests durchgeführt. Der Durchlässigkeitsbeiwert K f der betrachteten Schicht berechnet sich daraus gemäß folgender empirischer Bestimmungsgleichung: K f = Q / 5,5 x r x h (Q = Sickerrate, r = Radius Sickerrohr, h = Druckspiegelhöhe) Die danach für den Auensand (Schicht III) ermittelten K f -Werte schwanken zwischen rd. 2,9 x10-5 und 1,4x10-4 m/s. Das Material ist insgesamt als durchlässig gemäß DIN 18130 zu bezeichnen. Die Sickerversuche sind in Anlage 4 graphisch dargestellt. Um den für die weitere Planung relevanten Bemessungs-k f -Wert der ungesättigten Bodenzone zu erhalten, sind die aus den Felduntersuchungen ermittelten k f -Werte gemäß DWA-A 138, Anhang B, mit dem Faktor 2 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich im Mittel ein Wert 1,5 x10-4 m/s, der für die weitere Planung zugrunde gelegt werden kann. Seite 10 von 13

6 Gutachterliche Bewertung 6.1 Standortbewertung Ausschlusskriterien für die Niederschlagswasserversickerung, die sich aus der Geländeneigung, dem Grundwasserstand oder der Grundwasserfließrichtung, aus Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen 1 sowie aus Auflagen behördlich festgesetzter Schutzgebiete ergeben können, bestehen nach den vorliegenden Untersuchungs- und Rechercheergebnissen nicht. Die in DWA-A 138 formulierten Planungsgrundsätze werden im Bebauungsplangebiet 237 erfüllt, so dass eine Niederschlagswasserversickerung dort grundsätzlich möglich ist. Der oberflächennahe Auenlehm ist aufgrund seines hohen Feinkornanteils und der damit verbundenen, geringen Wasserdurchlässigkeit jedoch als ungeeignet einzustufen. Auf die Errichtung von flachen Versickerungsmulden muss daher im gesamten Plangebiet verzichtet werden. Dem gegenüber eignen sich die unterlagernden Sande gut für die Niederschlagswasserversickerung. Deren Durchlässigkeit liegt deutlich über der in DWA-A 138 für Mulden-Rigolen-Anlagen formulierten Mindestanforderung von 1x10-6 m/s. Geringer durchlässige Horizonte können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ein hydraulischer Anschluss an die Sande ist durch einen Aushub des Auenlehms bzw. durch einen Austausch gegen Material mit höherer Wasserdurchlässigkeit möglich. Dadurch ergibt sich für eine zentrale Regenwasserversickerung eine Beckenanlage mit einer Sohle im Niveau der Auensande als Vorzugsvariante. Für eine dezentrale Versickerung sind Rigolen- und Mulden-Rigolen-Anlagen sinnvoll und empfehlenswert. Der Bodenaushub bzw. -austausch erfordert nach den aktuellen Untersuchungsergebnissen Arbeitstiefen zwischen rd. 0,7 und 1,7 m u. GOK, im Bereich des höher gelegenen Flurstücks 875 voraussichtlich auch darüber hinaus. Aufgrund der engräumig wechselnden Ablagerungsbedingungen im Rheintal ist nicht auszuschließen, dass die Sande 1 Telefonat vom 26.02.2015 mit Herrn Fischer, Fachgruppe Wasser- und Abfallwirtschaft (60-3). Seite 11 von 13

zwischen den Aufschlusspunkten auch auf einem höheren oder tieferen Niveau anzutreffen sind. 6.2 Hinweise zur Planung und Ausführung Aufgrund des voraussichtlich geringen Verkehrsaufkommens auf den wenig befahrenen Erschließungsstraßen halten wir es aus gutachterlicher Sicht für fachlich vertretbar, die Abflüsse über eine belebte Oberbodenschicht ohne zusätzliche Vorbehandlung in den Untergrund zu versickern. In ähnlichen Fällen hat sich die UWB beim Kreis Wesel bereits für eine solche Variante ausgesprochen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Wasserbehörde wird jedoch empfohlen. Eine Versickerung über Rigolen ohne Oberbodenpassage ist nur für Abflüsse von Dachflächen ohne unbeschichtete Metallkomponenten sowie von Terrassenflächen erlaubnisfähig. Abflüsse von Dachflächen mit unbeschichtete Metallkomponenten, von Hofflächen ohne häufigen Fahrzeugwechsel sowie von Geh- und Radwegen dürfen demgegenüber nur über eine belebte Oberbodenschicht in den Untergrund versickert werden. Eine weitere Vorbehandlung ist in der Regel jedoch nicht erforderlich. Für den Bau und Betrieb der Versickerungsanlagen bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel beantragt werden muss. Im Hinblick auf die erforderlichen Erdarbeiten weisen wir darauf hin, dass Baugruben über 1,25 m Tiefe gemäß DIN 4124 nur mit einer regelgerechten Sicherung oder standsicheren Böschung angelegt werden dürfen. Die Sohle und die Böschungen des Beckens bzw. des Muldenelements sollte in einer Stärke von 0,1 m mit Oberboden angedeckt und durch Raseneinsaat begrünt werden. Der Bodenaushub ist um die Stärke der Oberbodenauflage tiefer und breiter auszuführen. Die Sohle sollte horizontal angelegt werden, um eine optimale Versickerung zu erreichen. Der k f -Wert der Oberbodenauflage übt einen maßgeblichen Einfluss auf den Flächenbedarf der Versickerungsanlage aus. Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 138 sollte er 1x10-5 m/s betragen. Entsprechend der Durch- Seite 12 von 13

lässigkeit der Auensande halten wir im konkreten Fall 1x10-4 m/s für sinnvoll und ausreichend. Für den Fall, dass Mulden-Rigolen-Anlagen zu Ausführung kommen sollen, ist zur Gewährleistung der Filterfestigkeit zwischen Oberboden und Austauschboden je nach Körnung des Austauschbodens ein Schutzvlies (Geotextil) einzuplanen. Ein einschichtiger Vliesstoff aus Polyethylen mit einem Flächengewicht von 150-200 g/m 2 wird als ausreichend angesehen. Gelsenkirchen, den 02.03.2015 Dipl.-Geol. Hans-Peter Wefers Beratender Ingenieur IK-Bau NRW Seite 13 von 13

Luitpoldstraße 52, 45881 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 177-87 76, Fax: 0209 / 177-45 991 Konzept zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 Am Schwan - Nord Übersichtslageplan Projektnr.: 649 / 14 Hansestadt Wesel Datum: gezeichnet / geprüft: Maßstab: 02.03.2015 Her / Je 1 : 25.000 Anlagen-Nr.: 1

20 1232 1233 10 632 636 631 637 1704 1 630 638 628 673 18 493 2 819 1599 1094 1093 1092 996 1523 1522 1518 6 1468 1 1280 820 30 32 1712 35 1714 Spielpl. 1694 609 613 18 610 612 16 14 1600 1601 1602 10a-10c 1296 1295 12 1603 1297 1695 42 171 N 611 1706 634 1725 119 120 15 633 13 11 9 1607 246 7 5 1726 8 6 1606 KRB 1 172 L e g e n d e : 485 616 3 4 KRB = Kleinrammbohrung 617 61 1 2 KRB 3 488 KRB = Kleinrammbohrung mit Sickerversuch 618 674 629 KRB 2 20 241 = Schachtdeckel 672 782 620 = Bebauungsplangebiet 138 230 231 KRB 4 229 10 6 8 708 289 4 KRB 5 236 12 Luitpoldstraße 52, 45881 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 177-87 76, Fax: 0209 / 177-45 991 Höhenbezugspunkt = 25,79 [m NN] Hoher Weg 32 Konzept zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 Am Schwan - Nord 240 3 Projektnr.: 649 / 14 Hansestadt Wesel Lageplan 1 30 44 151 33 278 279 150 38 153 152 123 40 247 Am Schwan 36 29 Datum: gezeichnet / geprüft: Maßstab: Anlagen-Nr.: 02.03.2015 Her / We 1 : 2.000 2

&'&&('&& )'*+ *,-((-*&&&!""#$ "#$ "%" $.*',.++( -/&*&01(22+223'4/&*&01(22,.00( 9$:; "#$6-*)2 <"6<= 7=!5-/3,01(, %"/ 1$ / / 6-/ &*-&)-*&(. %>6,&*) 718 )

,, *!!"""#$%#& $'%!$!( %! "!)!"""#$%#&$'% )#&!( %!%! "!), *!!"""#$%#& $'%!$!( %! "!)!"""#$%#&$'% )#&!( %!%! "!) +#$%#)) $%#& %! %!"!) #)) #)& %&), +#$%#)) $%#& %! %!"!) #)) #)& %&),, -!#). $)%/ 0 $(# 1 234,+%5234, 33 9.)9!&'%$$>$#(!& #%!!&$. %&#)?;'%,?#@$ <%$$)%)@$ 67()234 #)."#! 8%)!2 &9#)4&.:")2 *%/$)%2 ; %&,2 <4= 2

+ )!!!"#$"% #&$ # '$! ( +, )!!!"#$"% #&$ # '$! (,!!!"#$"% '$ $! (!!!"#$"%#&$ ("% '$ $! ( + *"#$"((#$"% $ $! ( "(("(%$%( + +,, *"#$"((#$"% #&$#!!"%$ $! ( "(("(%$%(, + - "(.#($/,,0#'" 1234+,*$5234+ 33 9.(9 %&$##>#"' % "$ %#.$%"(?;&$+?"@# <$##($(@# 67'(234 "(.!" 8$( 2 %9"(4%.:!(2 )$/#($2 ;$%+2 <4= 2

(!!!"#$"% &"% # '$! &,!!!"#$"%#*$ &"%$! &,) ) +"#$"&&#$"% $ $! & "&&"&%$%& ), - "&.#&$/ )0#'" 1234),+$5234), 33) 9.&9 %*$##>#"' % "$ %#.$%"&?;*$,?"@# "&.!" 67'&234) <$##&$&@# 8$& 2 %9"&4%.:!&2 ($/#&$2 ;$%,2 ) <4= )2

Absenkung [m] 0,00-0,20-0,40-0,60-0,80-1,00-1,20-1,40-1,60-1,80-2,00 0,1 1 10 100 1000 Zeit [min] Sickerkurve KRB 1 k -Wert: 1,40 x 10 f m/sec Sohle Sickerrohr: 2,00 m unter GOK Sohlfläche Sickerrohr: 5,1 cm -4 2 Luitpoldstraße 52, 45881 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 177-87 76, Fax: 0209 / 177-45 991 Konzept zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 Am Schwan - Nord Hansestadt Wesel Projektnr.: 649 / 14 Darstellung des Bohrlochauffüllversuches KRB 1 Datum: gezeichnet / geprüft: Maßstab: Anlagen-Nr.: 02.03.2015 Her / Je 4.1

Absenkung [m] 0,00-0,20-0,40-0,60-0,80-1,00-1,20-1,40-1,60-1,80-2,00 0,1 1 10 100 1000 Zeit [min] Sickerkurve KRB 4 k -Wert: 2,91 x 10 f m/sec Sohle Sickerrohr: 2,00 m unter GOK Sohlfläche Sickerrohr: 5,1 cm -5 2 Luitpoldstraße 52, 45881 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 177-87 76, Fax: 0209 / 177-45 991 Konzept zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 Am Schwan - Nord Hansestadt Wesel Projektnr.: 649 / 14 Darstellung des Bohrlochauffüllversuches KRB 4 Datum: gezeichnet / geprüft: Maßstab: Anlagen-Nr.: 02.03.2015 Her / Je 4.2

Absenkung [m] 0,00-0,20-0,40-0,60-0,80-1,00-1,20-1,40-1,60-1,80-2,00 0,1 1 10 100 1000 Zeit [min] Sickerkurve KRB 5 k -Wert: 5,82 x 10 f m/sec Sohle Sickerrohr: 2,00 m unter GOK Sohlfläche Sickerrohr: 5,1 cm -5 2 Luitpoldstraße 52, 45881 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 177-87 76, Fax: 0209 / 177-45 991 Konzept zur Regenwasserversickerung im Bebauungsplangebiet Nr. 237 Am Schwan - Nord Hansestadt Wesel Projektnr.: 649 / 14 Darstellung des Bohrlochauffüllversuches KRB 5 Datum: gezeichnet / geprüft: Maßstab: Anlagen-Nr.: 02.03.2015 Her / Je 4.3