Haftungsrisiken von Konversionsflächen erkennen und sicher bewältigen

Ähnliche Dokumente
Militärkonversion - Altlastenbearbeitung

Das Werksgelände der BASF Grenzach GmbH - eine Betrachtung aus Altlastensicht

Stadt Köln Stand 03/2017 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Willy-Brandt-Platz Köln

Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am

Der neue Art. 13a BayBodSchG

Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft

Rechtliche Grundlagen für die Bearbeitung von bodenrechtlichen Schadensfällen

Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga

Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz

Viele Flächen im Stadtgebiet Frankfurt wurden industriell/ gewerblich genutzt oder liegen in Bereichen mit Auffüllungen oder Ablagerungen.

B-Plan "Zwätzen-Nord" abfall- und bodenschutzrechtliche Situation

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)

Sächsisches Altlastenkataster - Statistische Auswertung 2014

Gesetz. zum Schutz des Bodens

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 511 des Abgeordneten Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1110

Aktuelles aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr. Dr. Iris Blankenhorn, AQS Jahrestagung 2004/2005, 10. März 2005, Stuttgart

Pressekonferenz. zur. Altlastenbeseitigung am Kehlstein nach 13 Bundesbodenschutzgesetz

Gesetz zum Schutz des Bodens. (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)

Vermerk Gemeinden und Altlasten

U. Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bayerisches Bodenschutzgesetz - BayBodSchG) Vom 23.

Das Umweltschadensgesetz (USchadG) im Bereich des Bodenschutzes

Untersuchungen von Böden und Sedimenten im Umfeld von Erdgasförderplätzen

Kurzbericht zur Altlastensituation im Landkreis Spree-Neiße

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen bei stillgelegten gemeindeeigenen Hausmülldeponien

Verordnung des Bodenplanungsgebietes Innersteaue im Landkreis Hildesheim (BPG-VO)

PFC-Symposium - PFC-Belastung Mittelbaden und ihre Herausforderungen für das Wasserecht. Aktueller Stand der juristischen Debatte

Der Rechtsrahmen für die Erfassung und Bewertung von Altlasten und Altlastenverdachtsflächen

Kooperation versus Interessenskonflikt - Rechte und Pflichten bei Behördenkontakten

Umweltschadensgesetz. - rechtliche Auswirkungen von undichten Abscheidern für Betriebe und Behörden. Ulrich Rauscher Rechtsanwalt

BAUEN - BODENSCHUTZ - ALTLASTEN HINWEISE FÜR KAUFINTERESSENTEN, BAUHERREN UND PLANER

Grundwassersanierung Waldsiedlung

Bericht des ALA über Bundesweite Kennzahlen zur Altlastenstatistik

Leitfaden Abfallrecht

Planungs- und Projektentwicklungsgesellschaft Dr. Eisele mbh

Bericht des ALA über Bundesweite Kennzahlen zur Altlastenstatistik

Interdisziplinäres Projekt / Planspiel Neubebauung Gelände Innenstadt Unterlagen zum Bearbeitungsteil Altlasten

Inge Neeb. Grundwasser, Baugrund und Altlasten

Umweltschadensgesetz (USchadG)

Die Grundpflichten bei der Einstellung des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 5 Abs. 3 BImSchG

Bodenuntersuchungen nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) des ehemaligen Rieselfeldes Karolinenhöhe

C h e c k l i s t e n

Altlasten im Landkreis Goslar

Haushalt 2017/2018. Landkreis Uckermark. Produktbereich 56 Umweltschutz. Ertrags- und Aufwandsarten. Teilergebnishaushalt - EUR - Planung 2019

Baumaßnahmen und Bodenschutz bei Altstandorten Anspruch und Realität

Umweltverträglicher Betrieb von Wurfscheibenanlagen unter Berücksichtigung des Bodenschutzgesetzes

Fachinformationssystem Altlasten Land Brandenburg

Erfassung und Bewertung von Altlasten

Standort Morgenstern / Altlast Florentz Maßnahmen und vertragliche Vereinbarungen

Arbeitspapier. zur. Baugrundprüfung II

Die Verfüllung obertägiger Abgrabungen Bergrecht, Naturschutzrecht, Abfallrecht, Bodenschutzrecht, Wasserrecht

M e r k b l a t t. für Beteiligte in wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren / Verfahren auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis

Vertragliche Regelungen zwischen Sanierungspflichtigen und Behörde zur Absicherung von NA-Prozessen

Flächenrecycling unter Berücksichtigung des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft am Beispiel des ehemaligen IBM-Geländes in Mainz

Einführung in die Wertermittlung bei kontaminierten Flächen

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz

Bodenschutzrechtliche Anforderungen an den Erosionsschutz

Bezirksregierung Köln

Haftungen im Abfallrecht ein Überblick

Fakultät Umweltwissenschaften Fachrichtung Hydrowissenschaften, IAK Pirna. Was ist "Stoffstrommanagement"? Was ist "Abfallwirtschaft und Altlasten"?

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Sanierungsverträge - ein hervorragendes Instrument zur Lösung von Altlastenproblemen. Rechtsanwalt Ulrich Steffen München

Beschlußempfehlung und Bericht

AAV-Fachtagung am Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht

Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz

Kleinwald bei Trampe. Obj.-Nr.: BB provisionsfrei. Größe: Orientierungswert (Kauf): 6,606 ha nach Gebot.

Verantwortlichkeiten der Abfallwirtschaftsbeteiligten

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie

Verwertungspflichten im Abfall-, Immissionsschutz- und Atom recht

Landesamt für Umwelt und Geologie

Bodenuntersuchungen nach der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) des ehemaligen Rieselfeldes Karolinenhöhe

Stadt Ingelheim am Rhein Informationen zum Rahmensanierungsplan Altablagerungen 219 (B ) und 202 (B )

Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz. - Ständiger Ausschuss Altlasten

Gru nlandumbruch im Uberschwemmungsgebiet

S a t z u n g zur Regelung der kommunalen Abfallentsorgung in der Gemeinde Walkertshofen

Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- Klaus Hoffmann.

Förderrichtlinie Altlasten - Gewässerschutz

Ausnahmegenehmigung als Allgemeinverfügung:

Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen

Berliner Gesetz. zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz Bln BodSchG) Vom 24. Juni 2004*

Aufkommen und Entsorgung kommunaler Klärschlämme im Land Sachsen-Anhalt

10 ALTLASTEN Umweltpolitische Ziele Situation und Trends. Boden und Wasser vor Verunreinigung durch Altlasten schützen

Umweltschutz im Kreis Euskirchen

Altablagerung Süderfeldstraße Flächen-Nr.: /01

Umweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

KONVERSION. Habil Albayrak Negar Jahadi Rafigh Fachbereich 06 - Stadtumbau und Stadterneuerung

Fundstelle: GVBl 1999, S. 36 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 6, 10 und 13a geänd. ( 1 Nr. 174 V v , 286)

Prof. Dr. Andreas Haratsch Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht. Modul-Abschlussklausur

Umweltschadengesetz und Umweltversicherung

Wissenswertes zum Umweltschutz von A-Z

Fachgespräche Arbeitshilfe zur Sanierung von Grundwasserverunreinigungen - Einführung, Anlass, Rechtsgrundlagen

Materialverwertung auf oder in Böden

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode. Drucksache 13/6701. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Bodens

Juristische Fragen der Integralen Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin

Transkript:

Haftungsrisiken von Konversionsflächen erkennen und sicher bewältigen Dr. Sigrid Wienhues Fachanwältin für Verwaltungsrecht Seite 1

Konversionsflächen (Wikipedia) Konversion (Stadtplanung) aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Begriff Konversion (auch Umnutzung oder Nutzungsänderung) beschreibt in der Stadtplanung die Wiedereingliederung von Brachflächen in den Wirtschafts- und Naturkreislauf oder die Nutzungsänderung von Gebäuden. Der Begriff entstand im Zuge der Umnutzung ehemaliger militärischer Anlagen (Konversionsflächen) und wurde speziell für diese verwendet. Im Laufe der Jahre fand der Begriff auch bei anderen Entwicklungsflächen Anwendung. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts bezeichnete der Begriff Konversion dagegen meist die Umwandlung von Flächen für militärische Zwecke. Hierbei kann es sich je nach Lage um eine bauliche Wiedernutzung (Inwertsetzung) oder um eine freiräumliche Folgenutzung (Revitalisierung) handeln. Im Rahmen der Innenentwicklung der Städte steht die Wiedernutzbarmachung von Flächen und soweit möglich auch von Hochbauten im Vordergrund. Es ist aber durchaus auch in dicht bebauter Umgebung die Anlage eines Stadtteilparks angemessen. Seite 2

"Altlasten": Definitionen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, 2 Abs. 3, 4, 5, 6, 7) Schädliche Bodenveränderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen. Verdachtsflächen im Sinne dieses Gesetzes sind Grundstücke, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen besteht. Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind 1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Seite 3

"Altlasten": Definitionen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG, 2 Abs. 3, 4, 5, 6, 7) Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Sanierung im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen 1. zur Beseitigung oder Verminderung der Schadstoffe (Dekontaminationsmaßnahmen), 2. die eine Ausbreitung der Schadstoffe langfristig verhindern oder vermindern, ohne die Schadstoffe zu beseitigen (Sicherungsmaßnahmen), 3. zur Beseitigung oder Verminderung schädlicher Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Bodens. Seite 4

Haftung Öffentlich-rechtlich Im Verhältnis zur zuständigen Behörde Für Veränderungen/Gefahren im Bereich Boden Gewässer Luft Biodiversität Abfallbehandlung/ -entsorgung Zivilrechtlich Im Verhältnis zu (privaten) Vertragsspartnern Im Rahmen von Grundstückskaufverträgen Im Rahmen von Vertragsverhältnissen bei Maßnahmen auf dem Grundstück Im Verhältnis zwischen mehreren öffentlich-rechtlich Haftenden Seite 5

Öffentlich-rechtliche Haftung Schutzgut: Luft Schutzgut: Biodiversität Schutzgut: Grundwasser Bundes- Bodenschutzgesetz Umweltschadensgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Schutzgut: Boden Wasserhaushaltsgesetz Bundes- Immissionsschutzgesetz Seite 6

Öffentlich-rechtliche Haftung Nutzungsabhängige Prüf- und Maßnahmenwerte Bodenschutzrecht Nutzungsunabhängige Grenzwerte Abfallrecht Nutzungsunabhängiger Schadensausgleich Umweltschadensrecht Nutzungsabhängige Grenz- und Orientierungswerte Wasserrecht Seite 7

Öffentlich-rechtliche Haftung Wo Wer Wofür WHG, 89 Einleiter Anlagenbetreiber Ersatz von Schäden, die sich aus einer Gewässerveränderung ergeben USchadG, 5, 6 Verursacher ( Verantwortlicher ) Bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Schadenabwendende Maßnahmen Sanierung Krw- / AbfG, 5 Abfallerzeuger Abfallbesitzer Vermeidung Verwertung ordnungsgemäß und schadlos Beseitigung ordnungsgemäß und schadlos Seite 8

Öffentlich-rechtliche Haftung Wo Wer Wofür BBodSchG Verursacher und dessen Gesamtrechtsnachfolger Grundstückseigentümer Nutzer (Inhaber tatsächlicher Gewalt) Gesellschafts- oder handelsrechtlich Verantwortlicher für Grundstück / aufgegebenes Grundstück Sanierung = Dekontaminierungsund Sicherungsmaßnahmen Grundstückseigentümer und Nutzer auch für schadenabwendende Maßnahmen Früherer Eigentümer, der um die Verunreinigung wusste / wissen musste Seite 9

Behördliches Handeln Ziele und Voraussetzungen Es ist (nur) sicherzustellen, dass keine Gefahr von der Altlast ausgeht. Parameter für die Beurteilung der Gefahr: Nutzungsabhängigkeit Welcher Nutzung wird das Grundstück zugeführt / welche Nutzung wird fortgeführt? Maßgeblich sind die Vorgaben der Bauleitplanung und/oder der tatsächlichen Nutzung / Umgebungsprägung je sensibler die Nutzung, um so höher ist die Gefahr Schutzgutbetroffenheit, Umgebungsbelastung und -sensibilität Welche Schutzgüter können gefährdet werden? Gewässer? Biotope? Besonders sensible Nutzungen (Kindergärten)? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Schutzgutverletzung? Das aktuelle (fehlende) Sanierungsbedürfnis ist durch die zuständige Umweltbehörde festzustellen. Seite 10

Behördliches Handeln Maßnahmen (Anordnung) Orientierende Untersuchung Anordnung Detailuntersuchung Anordnung von Überwachungsmaßnahmen Anordnung Sanierungsmaßnahmen (Dekontaminierungs- oder Sicherungsmaßnahmen) Anordnung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplan Sanierungsvertrag Seite 11

Behördliches Handeln Sanierungsvertrag Grundlage: Sanierungsuntersuchung Sanierungsplan Inhalt: Sanierungsziele (z.b. schadstoff- oder auch schutzgutbezogen) Sanierungsmaßnahmen, Überwachungsmaßnahmen i.r.e. Sanierungsplans: Einbeziehung sonstiger etwa erforderlicher öffentlich-rechtlicher Zulassungen (z.b. abfallrechtliche Genehmigungen) Ziel/Zweck: abgestimmtes Vorgehen, Vermeidung von Anordnungen, Sanierungsbestätigung/Feststellung altlastenfrei Seite 12

Zivilrechtliche Haftung Ausgangssituation Haftung gegenüber staatlichen Stellen kann NICHT vertraglich ausgeschlossen werden Haftung auch nach Grundstücksveräußerung möglich (Verkäuferperspektive) Haftung auf für vor dem Erwerb verursachte Verunreinigungen möglich (Käuferperspektive) gesetzlicher Ausgleichsanspruch nach Verursachungsbeiträgen, wenn einer von mehreren Verantwortlichen durch den Staat zu Sanierungsmaßnahmen herangezogen wird und/oder Maßnahmen abgeschlossen wurden ( 24 BBodSchG, 9 USchadG) - wenn keine andere vertragliche Regelung getroffen wurden, denn Regelung ist vertraglich - ggf. auch gestuft - abdingbar! Seite 13

Zivilrechtliche Haftung Regelungen im Grundstückskaufvertrag Regelungsmechanismen bei behördlichen Anordnungen/Maßnahmen: Wer soll zwischen den Vertragsparteien für welche Maßnahmen tatsächlich und wirtschaftlich verantwortlich sein? z.b. Freistellungsverpflichtungen Freistellung, wenn Aufforderung zu Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen der vertraglich Verpflichtete führt die Maßnahmen gegenüber der Behörde aus Wirtschaftliche Freistellung oder Ausgleich für Kosten, die aufgrund behördlicher Maßnahmen und Anordnungen entstehen/entstanden sind. Seite 14

Zivilrechtliche Haftung Regelungen im Grundstückskaufvertrag Regelungsmechanismen bei behördlichen Anordnungen/Maßnahmen: Handlungs- und Informationspflichten Gegenseitige Unterrichtung bei der Anordnung behördlicher Maßnahmen Verpflichtung, fristwahrend Rechtsbehelfe gegen behördliche Maßnahmen einzulegen Verpflichtung/Berechtigung, Rechtsbehelfsverfahren gegenüber Behörde/ Gericht zu führen, Kostentragungsregelung, umfang des Rechtsmittelzugs. Verpflichtung, gemeinsam an einer Sanierungsvereinbarung mit der Umweltbehörde mitzuwirken und sie umzusetzen. Seite 15

Zivilrechtliche Haftung Regelungen im Grundstückskaufvertrag Gestaltungsmöglichkeiten Verkäufer macht Grundstück sauber und verkauft es (teurer) Mehraufwand für sauberes Grundstück wird bewertet und eingepreist Untersuchung wird durch den Verkäufer beauftragt und Untersuchungsergebnisse dem Käufer zur Verfügung gestellt Käufer wird ermächtigt Untersuchungen durchzuführen Käufer und Verkäufer einigen sich über Untersuchung / Untersuchungsumfang / untersuchendes Unternehmen / Regelung über die Kosten tatsächlicher Aufwand wird vom Käufer oder Verkäufer bis zu einem bestimmten Limit getragen Es ist zu klären, ob die Maßnahmen grundsätzlich oder nur im Falle einer behördlichen Anordnung durchgeführt werden. die gewählte Lastenverteilung beeinflusst die Gestaltung der Haftungsregelungen Seite 16

Zivilrechtliche Haftung Regelungen mit Unternehmen zum Beispiel: Sachverständige/Gutachter Regelungen zur Abstimmung mit der zuständigen Behörde/ Einbeziehung der Sanierungsziele Generalunternehmer/Bauunternehmer/Entsorgungsunternehmen Untersuchung hinsichtlich aufzunehmender Materialien (Abfallklassen) Informationspflichten/Abstimmung mit der zuständigen Behörde Bodenmanagement (aushubbegleitender Separation) Verwertungs-/Entsorgungsnachweise Seite 17

Kontakt Dr. Sigrid Wienhues Rechtsanwältin / Fachanwältin für Verwaltungsrecht Partnerin Tel: 040-35922-263 s.wienhues@gvw.com Große Bleichen 21 20354 Hamburg Seite 18