enersys ing. gmbh biel Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 1

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Transkript:

25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 1

GEAK -Expert seit 2009 - "Blower Door" Test für Minergie - Suche nach Schwachstellen in der Gebäudehülle Luftdurchlässigkeit (Bauschäden) - Qualitätssicherung neuer Gebäude - EDV-Räume (Gaslöschanlagen) Die Sonnenbahn- und Horizontbestimmung: Ergebnisse über die zu erwartende Sonneneinstrahlung. 25.08.2016 a-wert-messung für die Fugendurchlässigkeit von Türen und Fenstern Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 2

Zur Info www.enersys-ing.ch + enersys@hotmail.com 079 290 39 39 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 3

Der GEAK als Planungsinstrument - In gewissen Fällen obligastorisch (www.be.ch) - Der "GEAK «wird nur anerkannt wenn der Expert zertifiziert ist - In der Schweiz gibt es ca. 1 100 Experten Info: www.geak.ch Bern ist einer der aktivsten Kantone. Die Subventionen stehen in direkt Verbindung mit dem GEAK oder Geak Plus. 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 4

Was bietet der GEAK? Anlässlich einer Hausbegehung erkennt der GEAK-Experte Schwachstellen des Gebäudes. Diese werden in einem Bericht festgehalten und helfen so dem Hauseigentümer, ineffiziente Massnahmen bei der Hausmodernisierung zu vermeiden. Ein an individuelle Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmtes Investitionsbudget ermöglicht eine Etappierung der Massnahmen, um die künftigen Energiekosten zu senken und den Wohnkomfort zu erhöhen. 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 5

Der GEAK wurde auf Grund der Normen SN EN 15217 und 16603 - SIA 2031 (2009) entwickelt. Europäische Normen erlauben eine grosse Freiheit für die Mitgliederländer. CEN (Europäisches Komitee für Normung) SN EN auf europäischer Ebene erarbeitete Norm, die in das Schweizer Normenwerk aufgenommen wurde. 10.04.2015 Kommunikation SIA Vernehmlassung - Merkblatt SIA 2031 Der SIA unterbreitet folgenden Normentwurf zur Vernehmlassung: prsia 2031 Energieausweis für Gebäude. 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 6

GEAK, Gebäudeenergieausweis der Kantone Der Gebäudeenergieausweis der Kantone zeigt, wie viel Energie ein Wohngebäude, einfacher Verwaltungs- oder Schulbau bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und andere elektrische Verbraucher benötigt. Er schafft einen Vergleich zu anderen Gebäuden und gibt Hinweise für Verbesserungsmassnahmen 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 7

25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 8

Energiebezugsfläche (EBF) = 190 m 2 Ist- Zustand Effizienz Gebäudehülle ~200 kwh/m 2 a entspricht ca. 3 200 l/an Oel Effizienz Gesamtenergie ~450 kwh/m 2 a ca. 72 000 kwh gem. Standardbenützung 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 9

Quelle: www.energie-umwelt.ch 1MJ=0.28kWh 1kWh = 3.6 MJ 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 10

1 kwh=3.6 MJ 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 11

Verteilung in % 4% 7% 16% Dach Wände 4% Fenster Nat. Lüftung 15% 54% Boden Wärmebrücken 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 12

Verteilung in % 4% 7% Dach 16% Wände 4% Fenster Nat. Lüftung 15% Boden 54% Wärmebrücken 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 13

Verteilung in % 16% 4% 7% Dach Wände 4% Fenster Nat. Lüftung 15% 54% Boden Wärmebrücken 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 14

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VARIANTE A: Alte DV - Fenster beibehalten Dämmungen: Fassade Dach Boden Fenêtres inchangées DV Isolation périphérique Toiture isolée Plancher isolé EBF + 30m 2 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 16

VARIANTE B: Neue 3 IV - Fenster Dämmungen: Fassade Dach Boden EBF + 30m 2 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 17

VARIANTE C: Neue 3 IV - Fenster Dämmungen: Fassade Dach Boden EBF unverändert 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 18

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EBF = 220 m 2 220 m 2 190 m 2 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 21

EBF = 220 m 2 220 m 2 190 m 2 Gewinn 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 22

Steuerabzug berücksichtigen Beispiel: Familie: 2 Erwachsene und 2 Kinder Haus 1950 zu sanieren in Biel Amtlicher Wert Fr. 380.000.- Mietwert Fr. 16 000.- Einkommen Fr. 100 000.- Schulden Fr. 360 000.- Schuldzinsen Fr. 9 000.- Kosten Gesamtsanierung ca. Fr. 300 000.- Abziehbare Kosten ca. 50% Fr. 150 000.- Steuerbetrag pro Jahr Fr. 7 500.- Abziehbare Kosten Fr. 150 000.- Steuern pro Jahr Fr. 500.- Unterhaltskosten verteilt auf 2 Jahre 2 x 75 000.- Steuererleichterung zwischen Fr. 7 000.- und Fr. 14 000.- 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 23

Exit 1. Kantonale Förderbeiträge ca.13 000.- à 15 000.- 2. Förderung des Gebäudeprogrammes ca. 8 000.- à 11 000.- 3. Steuererleichterungen ca.7 000.- à 14 000.- 4. TOTAL von 28 000.- bis 40 000.- 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 24

Exit Innendämmung oder Aussendämmung? - Tauwasserproblematik bei Innendämmung die aufgenommenen Feuchtenmengen müssen im Sommer austrocknen können bei Innendämmung Nutzfläche - 15 m 2 Beispiel: Bodenfläche 2 x 95m 2 = 190 m 2 Aussendämmung, Nutzfläche 190 m 2 Innendämmung 20 cm 175 m 2 Nutzfläche: (-)15 m 2 Annahme Fr. 3 000.- /m 2 Wertminderung Fr. 45'000.- 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 25

Exit Aussenwand 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 26

Keine Kondensation in diesem Abschnitt Exit 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 27

Weiteres Vorgehen Generelle Empfehlung 1 Senden Sie eine Kopie des GEAK Plus an den Kanton. Beantragen Sie zugleich den Förderbeitrag. Verlangen Sie mehrere Offerte für die vorgeschlagenen Arbeiten. Beantragen Sie beim Kanton mit dem Formular " Beitragesuch Bauten" die Subvention. Beiträge: bei eine Verbesserung von 3 bis 4 Klassen liegen die Förderbeiträge zwischen Fr. 70.- und Fr. 80.-/m 2 Förderbeiträge Bund "das Gebäudeprogramm " - Formular ausfüllen (Internet) und per Post einsenden Warten Sie auf die Stellungsnahmen des Kantons und des Bundes 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 28

Weiteres Vorgehen Generelle Empfehlung 2 Nach Abschluss der Umbauarbeiten wird das Gebäude vom Expert besucht und der GEAK wird angepasst Bitte beachten: der GEAK ist noch keine Garantie für Förderungsbeiträge des Kantons und des Bundes 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 29

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 25.08.2016 Revision Kantonale Energieverordnung (KEnV) 30