Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung 07. Oktober 2011
Problemfelder in der Arzneimittelversorgung NON-COMPLIANCE 1) POLYPHARMAZIE 2) 50 % der Medikamente werden nicht eingenommen Therapieversagen Krankenhausaufenthalte Ambulante Zusatzkosten bedeutender Risikofaktor für unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) 1) Nicht verordnungsgemäße Einnahme von Arzneimitteln 2) Hier: Dauermedikation mit mindestens 5 Arzneimitteln 2
Non-Compliance in der Arzneimitteltherapie "Wenn Patienten behaupten, ihre Arzneimittel regelmäßig eingenommen zu haben, sagen sie oft nicht die Wahrheit." Hippokrates (ca. 460 377 v. Chr.), griechischer Philosoph und Arzt Einnahmetreue bei Langzeittherapien liegt bei lediglich 50 % Non-Compliance führt zur Verdreifachung des Abstoßungsrisikos nach Nierentransplantation und ist Ursache von 50 % der sogenannten Therapieversager bei Hypertonie verursacht jährlich mehrere Milliarden Euro direkte Kosten u.a. aufgrund von Krankenhauseinweisungen i In Deutschland werden jährlich Arzneimittel im Wert von über einer Milliarde Euro entsorgt Verunsicherung der Patienten entsteht auch durch Namensunterschiede zwischen verordnetem und abgegebenem Präparat Quellen: Bierwirth/Paust 2004; Sonnenmoser 2002; Buschmann 1998; Heier 2006; WHO-Report 2003; Stephenson 1999; Vlaminck 2007 3
Risikofaktor Polypharmazie Polypharmazie Morbidität 26 % der GKV-Patienten 5 Wirkstoffe Patienten > 70 Jahre Ø 6 Arzneimittel Selbstmedikation Über 40 % der abgegebenen Arzneimittel OTC 22 % der OTC-AM für Patienten > 65 Jahre Unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) 5 % der Krankenhausaufnahmen aufgrund von UAE Quellen: Thürmann 2007; ABDA 2009; DAPI 2010 4
Gemeinsames Konzept von ABDA und KBV MEDIKATIONSMANAGEMENT Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation, Vermeidung von UAE und Förderung der Compliance WIRKSTOFF- VERORDNUNG MEDIKATIONS- KATALOG Festlegung von Mitteln der Wahl sowie Reservewirkstoffen für versorgungsrelevante Indikationen (keine Positivliste Positivliste ) Verordnung von Wirkstoffen anstelle von spezifischen Präparaten 5
Ziele - Medikationsmanagement ECKPUNKTE Freiwillige Teilnahme von Patienten mit mindestens 5 systemischen Arzneimitteln in der Dauermedikation Ansprache des Patienten durch Arzt, Apotheker oder GKV 1) (Gutschein Medikationsmanagement) Kontinuierliche Betreuung und enge Abstimmung zwischen einem Arzt und einem Apotheker Geteilte Honorierung von 360 EUR pro Patient pro Jahr ERGEBNISSE/FOLGEN/ZIELE Stärkere, aktive Rolle der Ärzte und Apotheker im Versorgungsmanagement Steigerung der Compliance Erstellung und Aktualisierung vollständiger Medikationspläne inklusive der Selbstmedikation Reduktion von Arzneimittelrisiken u.a. durch Prüfung von Arzneimittel- itt interaktionen sowie Vermeidung von Doppelverordnungen 1) 14-tägiges Widerspruchsrecht der GKV bei begründeten Zweifeln 6
Ablaufschema Medikationsmanagement (1) 1) Mindestens 5 systemische Arzt 3, 4) Arzneimittel in der Dauermedikation Patient mit Polypharmazie 1) GKV 2) des 3, 4) Apotheker Freiwillige Teilnahme, Auswahl von 1 Arzt + 1 Apotheker 2) Gutschein Medikations- management oder 3) Ansprache durch Arzt oder Apotheker 4) Information über Aufnahme des Patienten in Medikationsmanagement an GKV (14- tägiges Widerspruchsrecht) 7
Ablaufschema Medikationsmanagement (2) durch Arzt ODER Apotheker Erfassung Gesamtmedi- kation AMTS- Prüfung 5,6) Erstellung Medika- tionsliste Datenabgleich Arzt - Apotheker 5) AMTS = Arzneimitteltherapiesicherheit 6) Im Falle der Prüfung durch Apotheke: Bei akuten Risiken direkter Arztkontakt 8
Ablaufschema Medikationsmanagement (3) Gespräch Arzt-Patient ggf. Anpassung MEDIKATIONSPLAN Gespräch Apotheker-Patient ggf. Anpassung Kontinuierliche Betreuung, Kommunikation bei Änderung der Medikation oder neu auftretenden Problemen in der Arzneimitteltherapie. Ggf. Abstimmung mit anderen Ärzten. 9
Ablaufschema Medikationsmanagement Arzt 3) Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5) Erstellung Medikationsliste PATIENT Freiwillige Teil- MIT POLY- GKV 2) nahme, Auswahl Datenabgleich PHARMAZIE 1) von 1 Arzt + 4) 1 Apotheker Apotheker 3) Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5,6) Erstellung Medikationsliste 1) Mindestens s 5 systemische sc e Arzneimittel in der Dauermedikation ed at 2) Gutschein Medikationsmanagement a age e t 3) Information über Aufnahme des Patienten in Medikationsmanagement an GKV; 14-tägiges Widerspruchsrecht 4) Erstellung der Medikationsliste durch Arzt ODER Apotheker, Auswahl erfolgt durch Patienten 5) AMTS = Arzneimitteltherapiesicherheit 6) Bei akuten Risiken direkter Arztkontakt Kontinuierliche Betreuung, Kommunikation bei Änderung der Medikation oder neu auftretenden Problemen in der Arzneimitteltherapie. Ggf. Abstimmung mit anderen Ärzten Gespräch Arzt-Patient ggf. Anpassung MEDIKATIONSPLAN ggf. Anpassung Gespräch Apotheker- Patient 10
Medikationsmanagement: t Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker Apotheker übernehmen keine Aufgaben im Zusammenhang mit Indikationsstellung g( (Ausnahme: OTC) Kontraindikationen Apotheker informiert Arzt, z.b. über: Doppelverordnungen / -einnahmen (z.b. bei Inanspruchnahme mehrerer Ärzte) Verdacht auf Arzneimittelviel(miss-)gebrauch Interaktionen etc. Auffälligkeiten bezüglich Therapietreue / Compliance Arzt und Apotheker informieren den Patienten über die praktische Arzneimittelanwendung und fördern die Therapietreue Apotheker informiert Patienten über Lagerung von Arzneimitteln 11
Medikationskatalog BEISPIEL HERZINSUFFIZIENZ Candesartan ECKPUNKTE Bundesweit einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte Versorgung Für versorgungsrelevante Indikationen => Mittel der Wahl und Reservewirkstoffe (keine Positivliste!) Steuerung von ca. 2/3 des GKV-Arzneimittelumsatzes Kostendämpfungspotenzial: Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen d t Statt Richtgrößenregelung => Versorgungsziele Eskalationsmechanismen zur Erreichung der Versorgungsziele (vorranging Beratung & Fortbildung) 12
Wirkstoffverordnung BEISPIELE HEUTE KÜNFTIG ECKPUNKTE Arzt verordnet Wirkstoff, Stärke, Menge, Darreichungsform Apotheke wählt Fertigarzneimittel unter Berücksichtigung von Rabattverträgen aus Wirkstoffname auf Arzneimittelpackung auch für Ältere deutlich lesbar Verordnung konkreter Präparate in medizinisch begründeten Fällen möglich Leichtere Erstellung eines Medikationsplans (=AMTS) Keine Verunsicherung der Patienten durch Namensunterschiede zwischen abgegebenem und rezeptiertem Präparat: Steigerung der Akzeptanz und damit Compliance 13
Wirkstoffverordnung erleichtert Erstellung Medikationsplan und fördert damit Arzneimitteltherapiesicherheit Aktuell Durch Rabattverträge kann es zu Änderungen des vom Arzt erstellten Medikationsplan in der Apotheke kommen. Mit Wirkstoffverordnung Plan des Arztes bleibt bestehen Unsicherheiten aufgrund von Differenzen zwischen verordnetem und abgegebenem Medikament werden verringert. Präparat Stärke 8:00 12:00 18:00 Wirkstoff Stärke 8:00 12:00 18:00 Metobeta Delix Zocor 50mg 1 0 1 5mg 1/2 0 0 20mg 0 0 1 Metoprolol 50mg 1 0 1 Ramipril 5mg 1/2 0 0 Simvastatin 20mg 0 0 1 14
Arzneimittelversorgung - Qualitätssteigerung & Kostendämpfung Bestandteile Reduktion von Krankenhauseinweisungen Reduktion Arzneimittelausgaben Medikationsmanagement Medikationskatalog Direkte Umstellung auf Generika nach Patentablauf Wirkstoffverordnung Ergebnisse Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen SSigni Kostendämpfung Qualitätssteigerung Reduktion von Arzneimittelrisiken Steigerung der Compliance Leitliniengerechte Arzneimitteltherapie Erstellung korrekter Medikationspläne Steigerung der Compliance 15
Folgen des Zukunftskonzeptes für die Arzneimittelverordnung Was bleibt bestehen? Was verändert sich? Umsetzung der Rabattverträge Möglichkeit, dem Patienten einen Aut-idem Kreuz in begründeten Fällen Medikationsplan mitzugeben (= Förderung der AMTS) Fokussierung auf den Wirkstoffnamen Medikat katalog Wirtschaftliche Verantwortung (indikationsgerechte Auswahl von Wirkstoff und Verordnungsmenge) Maßnahmen bei festgestellten Unwirtschaftlichkeiten Ablösung der Richtgrößenprüfung als Regelprüfart Eskalationsmodell : Beratung Fortbildung finanzielle Maßnahmen Wirkstoffverordnun ng ions- Medika ationsement manage Kompetenzfelder von Arzt und Apotheker Programm für Patienten mit Polymedikation Praxisabläufe Stärkere Kooperation Arzt / Apotheker Keine Übernahme Medikationsmanagement durch Dritte 16
Aktueller Stand (Oktober 2011) Ziel ist nach wie vor die gesetzliche Verankerung des Leistungsanspruchs von GKV-Versicherten Versicherten im SGB V. Vorschläge zur gesetzlichen Verankerung wurden gemacht. Zahlreiche Hintergrundgespräche wurden geführt. Das Konzept ist (noch) nicht im GKV-Versorgungsstrukturgesetz berücksichtigt. Aktuell erscheint eine regionale Erprobung zum Sammeln von Erfahrungen mit begleitender Evaluation am wahrscheinlichsten (Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz). Am 19. Oktober 2011 findet die Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz statt. 17
Anhang
Wirkstoffverordnung in Europa In 22 der 27 EU Länder werden Ärzte zur Wirkstoffverordnung angehalten In vier Ländern (Estland, Litauen, Portugal und Rumänien) ist die Wirkstoffverordnung verpflichtend In 21 Ländern gibt es aut idem ähnliche Regelungen, durch die Generika abgegeben werden können obligatorisch ist dies jedoch nur in sechs Ländern In einigen europäischen Ländern (z.b. Großbritannien) ist die Wirkstoffverordnung trotz freiwilliger Basis stark verbreitet 19
Gesundheitsausgaben der GKV 2014 [Mrd. EUR] 194,0 Medikationsmanagement Gesundheitsausgaben GKV 2014 1) 1,8 Medikationskatalog 2,1 Mrd. EUR ERLÄUTERUNG Medikationsmanagement ca. 2 Mio. Teilnehmer 2), Steigerung der Compliance und Reduktion der Arzneimittelrisiken Wirkstoffverordnung Honorierung Ärzte/ Apotheker Medikationskatalog steuert 2/3 des GKV-Arzneimittelumsatzes, Einsparungen durch Substitution von 191,9 Analogarzneimitteln und Verordnung 07 0,7 von Standardwirkstoffen 0,7 0,3 Wirkstoffverordnung fördert direkte Umstellung auf Generika nach Patent- auslauf Gesundheitsausgaben GKV 2014 Geteilte Honorierung für das Medikationsmanagements, insgesamt 360 EUR/ Patient/Jahr 1) Ausgehend von 175 Mrd. EUR 2010 (BMG-Daten) unter Fortführung des Wachstums der letzten zehn Jahre von 2,7 % p.a. (CAGR 1999-2009) 2) Bei einer Teilnamequote von 30 %, Einschlusskriterien: mindestens 5 systemische Arzneimittel in der Dauermedikation 20
Bei Inkrafttreten des neuen Versorgungsgesetzes zum 1.1.2012 sind sämtliche Konzeptbestandteile bis 2014 umgesetzt MEDIKATIONSMANAGEMENT Einführung Medikationsmanagement Jan 13 MEDIKATIONSKATALOG 1. STUFE: Umsetzung weiterer Versorgungsziele Jan 12 2. STUFE: Flächendeckende Umsetzung Pilotliste Jan 13 3. STUFE: Flächendeckende Umsetzung Gesamtkatalog Jan 14 WIRKSTOFFVERORDNUNG Einführung Wirkstoffverordnung Anpassung des Packungslayouts, 12-monatige Übergangsphase Jun 12 Jun 12 Jun 13 21