Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung

Ähnliche Dokumente
Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung

Medikationsmanagement: Gemeinsame (Zukunfts-)Aufgabe der Apotheker(n) und Ärzte

Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung

Lösungsansätze aus Sicht der Apothekerschaft

Das E-Health-Gesetz: Was können wir vom neuen Medikationsplan erwarten?

ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT (AMTS)

Faktenblatt POLYMEDIKATION. Definition. Häufigkeit der Polymedikation bei GKV-Versicherten. Medikationsplan nach 31a SGB V

Modellvorhaben nach 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung (ARMIN ARzneiMittelINitiative Sachsen-Thüringen)

Ursachen (unerwünschter) Polymedikation laut DEGAM-Leitlinie 3

Pressegespräch Medikationsmanagement

Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Medikationsanalyse. Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Stand der Revision:

Faktenblatt POLYMEDIKATION. Definition. Häufigkeit der Polymedikation bei GKV-Versicherten. Medikationsplan nach 31a SGB V

Risiken der Polymedikation besser beherrschen

Modellvorhaben nach 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung (ARMIN ARzneiMittelINitiative Sachsen-Thüringen) Leipzig,

Risiken der Polymedikation besser beherrschen

Polypharmazie und PRISCUS-Liste: Bewertung und Lösungsansätze aus Sicht des KV-Systems

Dr. Thomas Müller-Bohn, Süsel 20. Eppendorfer Dialog 6. Dezember 2016

Themenheft Arzneimitteltherapiesicherheit AVP

Das patientenindividuelle Arzneimittelkonto: Ärzte nehmen Warnhinweise ernst!

Ein Projekt der Apothekerkammern Nordrhein, Nordrhein, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Bremen

Bundeseinheitlicher Medikamentenplan

rund 200 ausgewählte Wirkstoffe

Sektorenübergreifendes. Arzneimitteltherapie-Management

Gemeinsame Stellungnahme

Das richtige Arzneimittel für den richtigen Patienten

Warum ist eine Medikamentenanamnese und umstellung notwendig?

"Digitalisierung im Gesundheitswesen" HEALTHY SAXONY. Thomas Dittrich Vorsitzender Sächsischer Apothekerverband e. V.

Interprofessionelle Zusammenarbeit als Schlüssel zu mehr AMTS?

Arbeitsgemeinschaft GESUNDHEIT 65 PLUS. Vorstellung einer NON PROFIT - Initiative im Gesundheitswesen

Umsetzung der Handlungsempfehlung Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus Welchen Beitrag leistet closed-loop medication?

Rabattverträge. Hamburg, 18. September Stefanie Mevissen Leiterin Gesundheitspolitik Sandoz Pharmaceuticals GmbH

Teilnahme- und Einwilligungserklärung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und

Aktionsbündnis Patientensicherheit Jahrestagung 2017 Elektronischer Medikationsplan

Förderverein für ärztliche Fortbildung in Hessen e. V. Frankfurt am Main, 27. Mai 2015

AMNOG: Wichtige Änderungen für die Praxis ab 1. Januar 2011

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e. V.

ARBEITSBOGEN 11: ARZNEIMITTELBERATUNG ÄRZTLICHE VERORDNUNGEN

Vereinbarung zur Durchführung eines Medikations- Check im Rahmen des Hausarztvertrages vom ( Medikations- Check ) zwischen

FAQ zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016

Faktenblatt Thema: Arzneimittelmarkt

PATHOS PATIENTEN-THERAPIE-OPTIMIERUNGS-SYSTEM Unser Beitrag zur Steigerung der Effizienz und Qualität in der Arzneimittelversorgung

FAQ zum bundeseinheitlichen Medikationsplan ab 1. Oktober 2016

(4) Anhand dieser Evidenzbewertungen wurden die geprüften Wirkstoffe als Standard, als Reserve oder als Nachrangig zu verordnen eingestuft.

Zeit zum Handeln - finanzielle Stabilität in der Krankenversicherung ist keine Utopie!

Der Arzneimittelmarkt im Jahr 2008

Digitales berufsgruppenübergreifendes Medikamentenmanagement im stationären Behandlungsprozess

Polypharmazie im Alter: Eine Einführung

Fakten und Zahlen Thema: Arzneimittelfestbeträge

Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung (PRIMA)

Welche Rolle hat der Apotheker bei der Patientenberatung zur Medikation?

MA/MM Medikationsanalyse Medikationsmanagement

KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG. Die elektronische Behandlungsinformation. Mit Sicherheit für Sie.

emp/amts- Datenmanagement elektronischer Medikationsplan / Arzneimitteltherapiesicherheit

Der Arzneimittelmarkt im Jahr 2008

Protokoll. der 31. Sitzung des Ärztlichen Beirates. am Mittwoch, den 26. August in der. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.

Leitfaden zur Berechnung der Pharmaquoten in den 73c Verträgen AOK BW und Bosch BKK

Geriatrische Medikationsanalyse

1. Nachtrag. zum. zwischen der. AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. - im Folgenden AOK PLUS genannt - und der/dem

Kommentar zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Das Konstanzer Modell Entlassmanagement aus Sicht der Krankenhausapotheke

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Anlage 2 Empfehlungen und Erläuterungen

2. Nachtrag. zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V vom in der Fassung des 1. Nachtrages vom

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach 31 a SGB V zum 1. Oktober Fragen und Antworten (FAQ) des Deutschen Apothekerverbandes e. V.

Medikationsmanagement

Wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln mittels einer Vertragssoftware

Frank Meyer Stabsbereichsleiter Unternehmensentwicklung KVWL, Dortmund

STATEMENT WOLFGANG SPÄTH, VORSTANDSVORSITZENDER PRO GENERIKA E.V.

Aktuelles aus der Gesundheitspolitik: e-medikationsplan, e-health Gesetz, Entlassrezept, GKV-VSG und mehr! Die Perspektive des Krankenhauses

S3C Wirkstoffverordnung und Medikationskatalog Thüringen (Ergänzung) Stand März Seite 1

2. Nachtrag. zum. zwischen der. AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. - im Folgenden AOK PLUS genannt - und der/dem

Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei der Versorgung von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern durch pharmazeutische Betreuung

Arzneimittelinitiative Sachsen -Thüringen ARMIN Modellvorhaben nach 63 SGB V zur Optimierung der Arzneimittelversorgung

Der GKV-Arzneimittel-Markt im Jahr 2009

Integrierte Versorgung durch Hausärztinnen, Hausärzte und Apotheken

Expopharm Düsseldorf, 6. bis 9. Oktober Eröffnungsveranstaltung 6. Oktober Grußwort. Hans-Georg Hoffmann

Leitfaden zur Berechnung der Pharmaquoten in den 73c / 140a Verträgen AOK BW und Bosch BKK

Ausgabe April SPECTRUMK ARZNEIMITTEL MAGAZIN. In dieser Ausgabe: Fokus Bedienquote

5. Diskussionsforum SEG 6 und 7 Auswirkungen der Arzneimittelversorgung im Krankenhaus auf den ambulanten Bereich

Univ.-Prof. Dr. Günter Neubauer

Arzneimittel und Gesundheitsreform

Modulare Fortbildung Medikationsanalyse, Medikationsmanagement

Arbeitskreis 1 Arzneimittelversorgung: Herausforderungen infolge der Bevölkerungsentwicklung

Politische und ökonomische Grundlagen. des deutschen Gesundheitssystems (Einführung in das Management im Gesundheitswesen) Wrap-up

Die PKV als Partner der öffentlichen Apotheken

Integriert. Versorgt. Erprobt.

Ältere Patienten unterschätzen die Risiken bei der Einnahme mehrerer Arzneimittel

Medikationsfehler und wie man sie vermeidet

Herzlich Willkommen zur 3. Ausgabe 2016 der WINPNEU News!

Rabatte bei Arzneimitteln: Hohe Qualität, ohne Zuzahlung für Sie. Bosch BKK. Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung

UNERWÜNSCHTE ARZNEIMITTELWIRKUNGEN? So schützen Sie sich!

Rechnen Sie mit Arzneimittel -Therapie- Sicherheit! i:fox. Der digitale Arzneimittel- Therapie-Sicherheitscheck.

Transkript:

Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung 07. Oktober 2011

Problemfelder in der Arzneimittelversorgung NON-COMPLIANCE 1) POLYPHARMAZIE 2) 50 % der Medikamente werden nicht eingenommen Therapieversagen Krankenhausaufenthalte Ambulante Zusatzkosten bedeutender Risikofaktor für unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) 1) Nicht verordnungsgemäße Einnahme von Arzneimitteln 2) Hier: Dauermedikation mit mindestens 5 Arzneimitteln 2

Non-Compliance in der Arzneimitteltherapie "Wenn Patienten behaupten, ihre Arzneimittel regelmäßig eingenommen zu haben, sagen sie oft nicht die Wahrheit." Hippokrates (ca. 460 377 v. Chr.), griechischer Philosoph und Arzt Einnahmetreue bei Langzeittherapien liegt bei lediglich 50 % Non-Compliance führt zur Verdreifachung des Abstoßungsrisikos nach Nierentransplantation und ist Ursache von 50 % der sogenannten Therapieversager bei Hypertonie verursacht jährlich mehrere Milliarden Euro direkte Kosten u.a. aufgrund von Krankenhauseinweisungen i In Deutschland werden jährlich Arzneimittel im Wert von über einer Milliarde Euro entsorgt Verunsicherung der Patienten entsteht auch durch Namensunterschiede zwischen verordnetem und abgegebenem Präparat Quellen: Bierwirth/Paust 2004; Sonnenmoser 2002; Buschmann 1998; Heier 2006; WHO-Report 2003; Stephenson 1999; Vlaminck 2007 3

Risikofaktor Polypharmazie Polypharmazie Morbidität 26 % der GKV-Patienten 5 Wirkstoffe Patienten > 70 Jahre Ø 6 Arzneimittel Selbstmedikation Über 40 % der abgegebenen Arzneimittel OTC 22 % der OTC-AM für Patienten > 65 Jahre Unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) 5 % der Krankenhausaufnahmen aufgrund von UAE Quellen: Thürmann 2007; ABDA 2009; DAPI 2010 4

Gemeinsames Konzept von ABDA und KBV MEDIKATIONSMANAGEMENT Erfassung und Prüfung der Gesamtmedikation, Vermeidung von UAE und Förderung der Compliance WIRKSTOFF- VERORDNUNG MEDIKATIONS- KATALOG Festlegung von Mitteln der Wahl sowie Reservewirkstoffen für versorgungsrelevante Indikationen (keine Positivliste Positivliste ) Verordnung von Wirkstoffen anstelle von spezifischen Präparaten 5

Ziele - Medikationsmanagement ECKPUNKTE Freiwillige Teilnahme von Patienten mit mindestens 5 systemischen Arzneimitteln in der Dauermedikation Ansprache des Patienten durch Arzt, Apotheker oder GKV 1) (Gutschein Medikationsmanagement) Kontinuierliche Betreuung und enge Abstimmung zwischen einem Arzt und einem Apotheker Geteilte Honorierung von 360 EUR pro Patient pro Jahr ERGEBNISSE/FOLGEN/ZIELE Stärkere, aktive Rolle der Ärzte und Apotheker im Versorgungsmanagement Steigerung der Compliance Erstellung und Aktualisierung vollständiger Medikationspläne inklusive der Selbstmedikation Reduktion von Arzneimittelrisiken u.a. durch Prüfung von Arzneimittel- itt interaktionen sowie Vermeidung von Doppelverordnungen 1) 14-tägiges Widerspruchsrecht der GKV bei begründeten Zweifeln 6

Ablaufschema Medikationsmanagement (1) 1) Mindestens 5 systemische Arzt 3, 4) Arzneimittel in der Dauermedikation Patient mit Polypharmazie 1) GKV 2) des 3, 4) Apotheker Freiwillige Teilnahme, Auswahl von 1 Arzt + 1 Apotheker 2) Gutschein Medikations- management oder 3) Ansprache durch Arzt oder Apotheker 4) Information über Aufnahme des Patienten in Medikationsmanagement an GKV (14- tägiges Widerspruchsrecht) 7

Ablaufschema Medikationsmanagement (2) durch Arzt ODER Apotheker Erfassung Gesamtmedi- kation AMTS- Prüfung 5,6) Erstellung Medika- tionsliste Datenabgleich Arzt - Apotheker 5) AMTS = Arzneimitteltherapiesicherheit 6) Im Falle der Prüfung durch Apotheke: Bei akuten Risiken direkter Arztkontakt 8

Ablaufschema Medikationsmanagement (3) Gespräch Arzt-Patient ggf. Anpassung MEDIKATIONSPLAN Gespräch Apotheker-Patient ggf. Anpassung Kontinuierliche Betreuung, Kommunikation bei Änderung der Medikation oder neu auftretenden Problemen in der Arzneimitteltherapie. Ggf. Abstimmung mit anderen Ärzten. 9

Ablaufschema Medikationsmanagement Arzt 3) Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5) Erstellung Medikationsliste PATIENT Freiwillige Teil- MIT POLY- GKV 2) nahme, Auswahl Datenabgleich PHARMAZIE 1) von 1 Arzt + 4) 1 Apotheker Apotheker 3) Erfassung Gesamtmedikation AMTS- Prüfung 5,6) Erstellung Medikationsliste 1) Mindestens s 5 systemische sc e Arzneimittel in der Dauermedikation ed at 2) Gutschein Medikationsmanagement a age e t 3) Information über Aufnahme des Patienten in Medikationsmanagement an GKV; 14-tägiges Widerspruchsrecht 4) Erstellung der Medikationsliste durch Arzt ODER Apotheker, Auswahl erfolgt durch Patienten 5) AMTS = Arzneimitteltherapiesicherheit 6) Bei akuten Risiken direkter Arztkontakt Kontinuierliche Betreuung, Kommunikation bei Änderung der Medikation oder neu auftretenden Problemen in der Arzneimitteltherapie. Ggf. Abstimmung mit anderen Ärzten Gespräch Arzt-Patient ggf. Anpassung MEDIKATIONSPLAN ggf. Anpassung Gespräch Apotheker- Patient 10

Medikationsmanagement: t Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker Apotheker übernehmen keine Aufgaben im Zusammenhang mit Indikationsstellung g( (Ausnahme: OTC) Kontraindikationen Apotheker informiert Arzt, z.b. über: Doppelverordnungen / -einnahmen (z.b. bei Inanspruchnahme mehrerer Ärzte) Verdacht auf Arzneimittelviel(miss-)gebrauch Interaktionen etc. Auffälligkeiten bezüglich Therapietreue / Compliance Arzt und Apotheker informieren den Patienten über die praktische Arzneimittelanwendung und fördern die Therapietreue Apotheker informiert Patienten über Lagerung von Arzneimitteln 11

Medikationskatalog BEISPIEL HERZINSUFFIZIENZ Candesartan ECKPUNKTE Bundesweit einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte Versorgung Für versorgungsrelevante Indikationen => Mittel der Wahl und Reservewirkstoffe (keine Positivliste!) Steuerung von ca. 2/3 des GKV-Arzneimittelumsatzes Kostendämpfungspotenzial: Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen d t Statt Richtgrößenregelung => Versorgungsziele Eskalationsmechanismen zur Erreichung der Versorgungsziele (vorranging Beratung & Fortbildung) 12

Wirkstoffverordnung BEISPIELE HEUTE KÜNFTIG ECKPUNKTE Arzt verordnet Wirkstoff, Stärke, Menge, Darreichungsform Apotheke wählt Fertigarzneimittel unter Berücksichtigung von Rabattverträgen aus Wirkstoffname auf Arzneimittelpackung auch für Ältere deutlich lesbar Verordnung konkreter Präparate in medizinisch begründeten Fällen möglich Leichtere Erstellung eines Medikationsplans (=AMTS) Keine Verunsicherung der Patienten durch Namensunterschiede zwischen abgegebenem und rezeptiertem Präparat: Steigerung der Akzeptanz und damit Compliance 13

Wirkstoffverordnung erleichtert Erstellung Medikationsplan und fördert damit Arzneimitteltherapiesicherheit Aktuell Durch Rabattverträge kann es zu Änderungen des vom Arzt erstellten Medikationsplan in der Apotheke kommen. Mit Wirkstoffverordnung Plan des Arztes bleibt bestehen Unsicherheiten aufgrund von Differenzen zwischen verordnetem und abgegebenem Medikament werden verringert. Präparat Stärke 8:00 12:00 18:00 Wirkstoff Stärke 8:00 12:00 18:00 Metobeta Delix Zocor 50mg 1 0 1 5mg 1/2 0 0 20mg 0 0 1 Metoprolol 50mg 1 0 1 Ramipril 5mg 1/2 0 0 Simvastatin 20mg 0 0 1 14

Arzneimittelversorgung - Qualitätssteigerung & Kostendämpfung Bestandteile Reduktion von Krankenhauseinweisungen Reduktion Arzneimittelausgaben Medikationsmanagement Medikationskatalog Direkte Umstellung auf Generika nach Patentablauf Wirkstoffverordnung Ergebnisse Substitution von Analogarzneimitteln und Verordnung von Standardwirkstoffen SSigni Kostendämpfung Qualitätssteigerung Reduktion von Arzneimittelrisiken Steigerung der Compliance Leitliniengerechte Arzneimitteltherapie Erstellung korrekter Medikationspläne Steigerung der Compliance 15

Folgen des Zukunftskonzeptes für die Arzneimittelverordnung Was bleibt bestehen? Was verändert sich? Umsetzung der Rabattverträge Möglichkeit, dem Patienten einen Aut-idem Kreuz in begründeten Fällen Medikationsplan mitzugeben (= Förderung der AMTS) Fokussierung auf den Wirkstoffnamen Medikat katalog Wirtschaftliche Verantwortung (indikationsgerechte Auswahl von Wirkstoff und Verordnungsmenge) Maßnahmen bei festgestellten Unwirtschaftlichkeiten Ablösung der Richtgrößenprüfung als Regelprüfart Eskalationsmodell : Beratung Fortbildung finanzielle Maßnahmen Wirkstoffverordnun ng ions- Medika ationsement manage Kompetenzfelder von Arzt und Apotheker Programm für Patienten mit Polymedikation Praxisabläufe Stärkere Kooperation Arzt / Apotheker Keine Übernahme Medikationsmanagement durch Dritte 16

Aktueller Stand (Oktober 2011) Ziel ist nach wie vor die gesetzliche Verankerung des Leistungsanspruchs von GKV-Versicherten Versicherten im SGB V. Vorschläge zur gesetzlichen Verankerung wurden gemacht. Zahlreiche Hintergrundgespräche wurden geführt. Das Konzept ist (noch) nicht im GKV-Versorgungsstrukturgesetz berücksichtigt. Aktuell erscheint eine regionale Erprobung zum Sammeln von Erfahrungen mit begleitender Evaluation am wahrscheinlichsten (Änderungsantrag zum Versorgungsstrukturgesetz). Am 19. Oktober 2011 findet die Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz statt. 17

Anhang

Wirkstoffverordnung in Europa In 22 der 27 EU Länder werden Ärzte zur Wirkstoffverordnung angehalten In vier Ländern (Estland, Litauen, Portugal und Rumänien) ist die Wirkstoffverordnung verpflichtend In 21 Ländern gibt es aut idem ähnliche Regelungen, durch die Generika abgegeben werden können obligatorisch ist dies jedoch nur in sechs Ländern In einigen europäischen Ländern (z.b. Großbritannien) ist die Wirkstoffverordnung trotz freiwilliger Basis stark verbreitet 19

Gesundheitsausgaben der GKV 2014 [Mrd. EUR] 194,0 Medikationsmanagement Gesundheitsausgaben GKV 2014 1) 1,8 Medikationskatalog 2,1 Mrd. EUR ERLÄUTERUNG Medikationsmanagement ca. 2 Mio. Teilnehmer 2), Steigerung der Compliance und Reduktion der Arzneimittelrisiken Wirkstoffverordnung Honorierung Ärzte/ Apotheker Medikationskatalog steuert 2/3 des GKV-Arzneimittelumsatzes, Einsparungen durch Substitution von 191,9 Analogarzneimitteln und Verordnung 07 0,7 von Standardwirkstoffen 0,7 0,3 Wirkstoffverordnung fördert direkte Umstellung auf Generika nach Patent- auslauf Gesundheitsausgaben GKV 2014 Geteilte Honorierung für das Medikationsmanagements, insgesamt 360 EUR/ Patient/Jahr 1) Ausgehend von 175 Mrd. EUR 2010 (BMG-Daten) unter Fortführung des Wachstums der letzten zehn Jahre von 2,7 % p.a. (CAGR 1999-2009) 2) Bei einer Teilnamequote von 30 %, Einschlusskriterien: mindestens 5 systemische Arzneimittel in der Dauermedikation 20

Bei Inkrafttreten des neuen Versorgungsgesetzes zum 1.1.2012 sind sämtliche Konzeptbestandteile bis 2014 umgesetzt MEDIKATIONSMANAGEMENT Einführung Medikationsmanagement Jan 13 MEDIKATIONSKATALOG 1. STUFE: Umsetzung weiterer Versorgungsziele Jan 12 2. STUFE: Flächendeckende Umsetzung Pilotliste Jan 13 3. STUFE: Flächendeckende Umsetzung Gesamtkatalog Jan 14 WIRKSTOFFVERORDNUNG Einführung Wirkstoffverordnung Anpassung des Packungslayouts, 12-monatige Übergangsphase Jun 12 Jun 12 Jun 13 21