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Transkript:

Künftige Herausforderungen im Ackerbau in Ungarn durch das Verbot der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide Szolnok 16. September 2013 Farkas István Pflanzenschutzamt, Komitat Vas farkasist@nebih.gov.hu nebih.gov.hu,, 20-411 411-0383

Inhaltsübersicht 1. DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 485/2013 DER KOMMISSION Vorgeschichte und Regelung 2. A Betroffene Insektizide Raps B Schädlinge - Herausforderungen 3. A Betroffene Insektizide Mais B Schädlinge Maiswurzelbohrer 4. Überblick: clothianidin, thiacloprid, acetamiprid

Wirtschaftliche Bedeutung der Neonicotinoide Quelle: wikipedia

Zugelassene Neonicotinoid-Wirkstoffe im Ackerbau in Ungarn Clothianidin Imidacloprid Thiacloprid Acetamiprid Thiametoxam Einstufung: bienengefährlich Einstufung: nicht bienengefährlich Beizen, Spritzmittel Spritzmittel

Im Frühjahr 2012 wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse über subletale Auswirkungen von Neonicotinoiden auf Bienen veröffentlicht. Die EU-Kommission beauftragte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit einer aktuellen wissenschaftlichen Bewertung des Risikos für Bienen. Auf der Grundlage des Berichts der EFSA schränkte die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 vom 24. Mai 2013 die zulässigen Verwendungen für diese drei Wirkstoffe ein.

Verbot von Neonicotinoiden 2013 - EU EFSA 16.01. Neonicotinoids (Einstufung: bienengefährlich-b1) haben Risiko für Bienengesundheit Gefährdung über Saatgut-Staub, Guttation, Pollen/Nektar möglich KOM 15.03. Vorschlag (Teil-)Verbot B1-Neonics Verbot von B1-Neonics (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) in bestimmten Kulturen (Winterraps) ab 01. Juli 2013 für 2 Jahre in diesem Zeitraum Neubewertung der B1-Neonics KOM 24.05. Beschluss (Teil-) Verbot B1-Neonics wie Vorschlag vom Februar ab 01.Dezember 2013 15.03. Abstimmung KOM-Vorschlag 13 MS (+) 9 MS (-) 5 MS (0) keine qualifizierte Mehrheit! Berufungsausschuss 29.04. Abstimmung KOM-Vorschlag 15 MS (+) 8 MS (-) 4 MS (0) keine qualifizierte Mehrheit

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 485/2013 DER KOMMISSION Die Behörde ermittelte - für bestimmte Kulturen ein hohes akutes Risiko für Bienen aufgrund von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam Imidacloprid. -ein hohes akutes Risiko für Bienen bei mehreren Kulturen aufgrund der 1.Exposition gegenüber Staub, 2. bei einigen Kulturen aufgrund der Aufnahme von Rückständen in kontaminiertem Pollen und Nektar 3. bei Mais aufgrund der Exposition gegenüber Guttationsflüssigkeit. - mehrere Datenlücken. (Dies betrifft insbesondere die Langzeitrisiken für Honigbienen)

- Genehmigungskriterien gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 nicht länger entsprechen und dass ein hohes Risiko für Bienen nur dadurch ausgeschlossen werden kann, dass weitere Einschränkungen eingeführt werden. 1. die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die diese Wirkstoffe enthalten, auf gewerbliche Anwender beschränken. 2. die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sollte zur Saatgut- und Bodenbehandlung für Kulturen, die für Bienen interessant sind, und für Getreide mit Ausnahme der Verwendung in Gewächshäusern und von Wintergetreide verboten werden. 3. Das Verbot des Inverkehrbringens von behandeltem Saatgut sollte erst ab dem 1. Dezember 2013 gelten, um eine ausreichende Übergangsfrist zu gewährleisten. 4. Die Blattbehandlung sollte für Kulturen, die für Bienen interessant sind, und für Getreide mit Ausnahme der Anwendung in Gewächshäusern und der Anwendung nach der Blüte verboten werden. 5. die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen weitere Maßnahmen zur Risikominderung oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder die Verwendung festlegen.

Übergangsregelungen Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten bis zum 30. September 2013 erforderlichenfalls geltende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid als Wirkstoff enthalten. Aufbrauchfrist Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eingeräumte Aufbrauchfrist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 30. November 2013.

Anhang I TEIL A Nur gewerbliche Anwendungen als Insektizid dürfen zugelassen werden. Anwendungen zur Saatgutbehandlung oder Bodenbehandlung dürfen nicht für folgende Getreidearten zugelassen werden, wenn diese Getreidearten zwischen Januar und Juni ausgesät werden: Gerste, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum, Triticale, Weizen. Für folgende Getreidearten darf die Blattbehandlung nicht zugelassen werden: Gerste, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum, Triticale, Weizen. Anwendungen zur Saatgutbehandlung, Bodenbehandlung oder Blattbehandlung dürfen nicht für folgende Kulturen zugelassen werden, außer bei Anwendung in Gewächshäusern und außer zur Blattbehandlung nach der Blüte: Luzerne (Medicago sativa) Mandel (Prunus amygdalus; P. communis; Amygdalus communis) Anis (Pimpinella anisum); Sternanis (Illicium verum); Kümmel (Carum carvi); Koriander (Coriandrum sativum); Kreuzkümmel (Cuminum cyminum); Fenchel (Foeniculum vulgare); Wacholderbeere (Juniperus communis) Apfel (Malus pumila; M. sylvestris; M. communis; Pyrus malus) Aprikose (Prunus armeniaca) Avocadofrucht (Persea americana) Banane (Musa sapientum; M. cavendishii; M. nana) Bohne (Phaseolus spp.) Brombeere (Rubus fruticosus) Heidelbeere/Blaubeere/Bickbeere (Vaccinium myrtillus); amerikanische Strauchheidelbeere (V. corymbosum) Ackerbohne/Pferdebohne

TEIL B Der Antragsteller muss bestätigende Informationen vorlegen über a) das Risiko für andere bestäubende Insekten als Honigbienen; b) das Risiko für Honigbienen, die in Folgekulturen Nektar oder Pollen sammeln; c) die potenzielle Aufnahme über die Wurzeln blühender Unkräuter; d) das Risiko für Bienen, die Honigtau anderer Insekten aufnehmen; e) die potenzielle Exposition gegenüber Guttation, das akute und das langfristige Risiko für das Überleben und die Entwicklung von Bienenvölkern sowie das Risiko für Bienenlarven aufgrund einer solchen Exposition; f) die potenzielle Exposition gegenüber Staubabdrift bei Drillsaat, das akute und das langfristige Risiko für das Überleben und die Entwicklung von Bienenvölkern sowie das Risiko für Bienenlarven aufgrund einer solchen Exposition; g) das akute und das langfristige Risiko für das Überleben und die Entwicklung von Bienenvölkern sowie das Risiko für Honigbienenlarven aufgrund der Aufnahme kontaminierten Nektars und Pollens Der Antragsteller muss der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Behörde diese Informationen bis 31. Dezember 2014 vorlegen.

Anhang II In Artikel 2 genannte Liste der Saaten Saatgut, das mit Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wird und dessen Anwendung und Inverkehrbringen verboten ist: Gerste, Hirse, Hafer, Reis, Roggen, Sorghum, Triticale, Weizen, wenn diese Getreidearten zwischen Januar und Juni ausgesät werden. Luzerne (Medicago sativa) Anis (Pimpinella anisum); Sternanis (Illicium verum); Kümmel (Carum carvi); Koriander (Coriandrum sativum); Kreuzkümmel (Cuminum cyminum); Fenchel (Foeniculum vulgare); Wacholderbeeren (Juniperus communis) Bohne (Phaseolus spp.) Ackerbohne/Pferdebohne (Vicia faba var. major; var. equina; var. minor) Buchweizen (Fagopyrum esculentum) Rizinussaat (Ricinus communis) Kichererbse (Cicer arietinum) Chilipfeffer (Capsicum frutescens; C. annuum); Nelkenpfefferbaum/Pimentbaum (Pimenta officinalis) Klee (Trifolium spp.) Baumwolle (Gossypium spp.) Kaffee (Coffea spp. arabica, robusta, liberica) gemeine Kuhbohne/Augenbohne (Vigna unguiculata) Gurke

RAPS

Zugelassene Beizmittel in Raps Alle Zulassungen sind betroffen!

Zunehmender Schädlingsdruck (Anbaufläche) intensiver Einsatz von Insektiziden: Obwohl die Saatgutbeizungen in der Jugendentwicklung ausreichenden Schutz gegen Krankheiten und Schädlinge bieten sollte, muß im Herbst immer öfter gegen: - Rapserdfloh (Psylliodes chrysocephala) zusätzlich gespritzt werden

Auswirkungen in Raps Im Ergebnis wird die Entscheidung der EU-Kommission zu einem deutlichen Anstieg der Behandlungsintensität mit Pflanzenschutzmitteln bei Winterraps im Herbst ab der Aussaat 2014 führen. Eine Pflanzenschutzspritzung wirkt im Gegensatz zur Saatgutbeizung nicht selektiv auf Schädlinge an den jungen Pflanzen, sondern trifft gleichzeitig alle auf der Fläche vorhandenen Bienen, Laufkäfer und sonstigen Nützlinge. Zusätzliche Insektizidspritzungen mit Pyrethroden mögliche Resistenzbildung. Forschung neue Wirkstoffe zu finden für Saatgutbeizen?

Auch neue Schädlinge verursachen wirtschaftliche Schäden Foto: Farkas, I Foto: Farkas, I

Foto: Farkas, I Foto: Farkas, I Foto: Farkas, I

Grosser Rapsstängelrüssler Ceutorhynchus napi (Gyll.) Gefleckter Kohltriebrüssler Ceutorhynchus pallidactylus (Mrsh.) (Coleoptera; Curculionidae) Photos: Bechtold, M. /Farkas, I.

4. Stengelschädlinge in Frühjahr Monitoring: Die Aufstellung und Auswertung der Gelbschalen ab Mitte-Ende Februar bis 2007: Schäden nur des gefleckten Kohltriebrüsslers (Ceutorhynchus pallidactylus) 2007: Die ersten wirtschafliche Schäden des großen Rapsstängelrüsslers (Ceutorhynchus napi) in Ungarn Sorkifalud (Komitat Vas) 2008: Weitere wirtschafliche Schäden des großen Rapsstängelrüsslers : Sorkifalud, Sárvár, Szeleste (Meldungen auch von Nord-Ungarn Bozsik, 2008) ab 2009: Monitoring und Beratung - rechtzeitige Bekämpfungen

Zusammenfassung Stengelschädlinge 1. Der Große Rapsstängelrüssler: Eiablage kurz nach dem Zuflug!! 2. Der Gefleckte Kohltriebrüssler: längerer Reifungsfraß (10-12 Tage) 3. Eine wirksame Bekämpfung muss vor der Eiablage der Stängelrüssler vorgenommen werden. 4. Kontrolle der Gelbschalen: in kurzen Zeitabständen (mindestens 3 tagig) 5. Die Larven in dem Rapsstängel kann man nicht mehr mit Insektiziden erreichen 6. Schadbild von C napi - großflächige Infektionsmöglichkeiten für Phoma lingam Das Auftreten der ersten wirtschafliche Schäden des großen Rapsstängelrüsslers erfordert ein Umdenken bei der Bekämpfung.

Monitoring Leerung: : 2 2 pro Woche Komitate: 2009 Nógrád, Vas 2010 - Nógrád, Vas, Zala, GYMS, Somogy, Baranya, BAZ, 2011 - Nógrád, Vas, Zala, GYMS, Somogy, Baranya, BAZ, Szolnok, Veszprém, Heves, Komárom, Hajdú- Bihar

Die Kleine Kohlfliege (Delia radicum) als gefährlicher Rapsschädling auch in Ungarn Wurzeln von umgefallenen Pflanzen Fotó: Farkas I. Ende Mai: Durch die Herbst- und die erste Frühlingsgeneration erledigte Pflanze Fotó: Farkas I.

Mais

In Mais zugelassene Saatgutbeizmittel (Stand: 07/2013 ) Produkt Gaucho 600 FS Poncho 600 FS, Pro Cruiser 350 FS; 600 FS Cruiser Force Mais Seed Oprid 600 FS Wirkstoff imidacloprid clothianidin thiametoxam thiametoxam + tefluthrin imidacloprid Aufwandmenge 2,25 ul/korn 104 ml/u 3,6 ul/korn Korn; 5,2l/t 2,5 ul/korn 2,25 ul/korn Cosmos 500 FS fipronil 35 ml/ 50000 Korn

Bodenwirksame Insektizide mit Zulassung für Mais (Stand: 07/2013 ) Produkt Wirkstoff Aufwandmenge (kg/ha /ha,, l/ha) Applikation Bemerkung Dursban 480 EC chlorpyrifos 5-6 2 Flächenbehandlung Saatreihenbehandlung Auch im Jugendstadium des Maises 2 l/ha Dursban Delta Cs chlorpyrifos 3,5 Saatreihenbehandlung Force 1,5 G tefluthrin 12-15 15 Saatreihenbehandlung Force 10 CS tefluthrin 1,2 0,3-0,4 0,4 Flächenbehandlung Saatreihenbehandlung Auch im Jugendstadium des Maises 1 l/ha Santana clothianidin 11 Saatreihenbehandlung Cheyenne 1 G clothianidin 11 Saatreihenbehandlung Pyrinex 48 EC chlorpyrifos 5-6 2 Flächenbehandlung Saatreihenbehandlung Auch im Jugendstadium des Maises 2 l/ha Pychlorex Neo(Cyren EC) chlorpyrifos 5-6 2 Flächenbehandlung Saatreihenbehandlung Auch im Jugendstadium des Maises 2 l/ha Kentaur 5 G chlorpyrifos 8-10 Saatreihenbehandlung

Auswirkungen in Mais Im Mais ist die Verwendung der bisherigen Insektizid- Beizen in 2014 nicht möglich (aber fipronil wie lange?) Bodenapplikation: der Marktführer ist geblieben (Force 1,5 G) Immer mehr Landwirte sind für Ausbringung von Granulaten beim Aussat vorbereitet Nutzung von B4-Neonicotinoide? derzeit unklar Biologische Pflanzenschutznittel?? eigene Erfahrungen Perspektiven von B1-Neonics als Beizen im Mais in der EU ab 2015 derzeit unklar

Die Verbreitung von Maiswurzelborer (Diabrotica virgifera virgifera) in Ungarn 1995-2003

Monitoring zur Messung der Populationsdichte mittels Pheromonfallen und Gelbtafeln Seit dem Erstauftreten des Schädlings, in allen Komitaten. Während des Monitorings wird Jahr für Jahr im gleichen Maisschlag/bzw. nächstliegenden Maisschlag Pheromonfallen und Gelbtafeln aufgestellt (10. Juni bis Ende Oktober) und regelmässig (alle 10 Tage) kontrolliert. Die Fangergebnisse ändern sich Jahr für Jahr, vor allem wegen der unterschiedlichen Witterungsbedingungen. Im allgemeinen ist eine Zunahme der Populationsdichte in den meisten Komitaten seit 2007 nicht mehr zu beobachten (1400-1500 Käfer/Pheromonfalle)

Monitoring der Larvenschaden nach dem ersten grossflächigen wirtschaftlichen Larvenschaden in 2001 weiter intensiviert (Inspektoren) Jährlich werden ungarnweit zirka 50 000-55 000 ha (etwa( 1400-1500 Schläge ge) bis 10. Juli kontrolliert. In den Jahren, wo vor allem im April,, Mai und Juni mindestens eine durchschnittliche Niederschlagmenge zu verzeichnen waren, fand man im allgemeinen wenig Larvenschaden.. (2006 1387 ha) Nach Trockenperioden allerdings mit lang anhaltend starkem Wind und gleichzeitigem Regen kam es zu gehäuftem Umfallen der befallenen Pflanzen.. (2003 10922 ha; 2007 14407ha) Um massive Gänsehalssymptome zu verursachen brauchten die Käfer mindestens fünf Jahre.

Beispiel - Komitat Vas 2001- Erstauftreten in Komitat Vas Sárvár, r, Pheromonfalle,, 1 Exemplar 2005- Celldömölk, lk, erste Larvenschaden (noch keine ökonomische Schaden) 2007- Erste umgefallene Pflanzen (15m2), Ende Juni, Kleinproduzent, Masproduktion für Tierhaltung, Maismonokultur seit 8 Jahre Lagerung im Juli auch an mehreren Standorten - 2011- Wirtschaftliche Schaden auch in südlichem Teil des Komitats (Körmend, Alsósz szölnök, Vasalja, Gasztony)

Bekämpfungsm mpfungsmöglichkeitenglichkeiten Die effektivste Bekämpfungsmaßnahme: Fruchtfolge Keine chemische Bekämpfung hat vergleichbar hohen Wirkungsgrad Ungarn: Die nationalen Richtlinie 7/2001 (I. 17.) FVM schreibt vor, dass auf dem Schlag, wo Larven von Maiswurzelbohrer festgestellt worden sind, im nächsten Jahr kein Mais angebaut werden darf. Die Rentabilität der Maisproduktion: I. Platz Kleinbetriebe, Betriebe mit Tierhaltung Maismonokultur - Chemische Bekämpfung erforderlich

Bekämpfungsm mpfungsmöglichkeitenglichkeiten Gegen Larven -Saatgutbehandlung -Bodeninsektizide (flächenhaft/in der Reihe) gleichzeitig mit Saat nach Auflaufen Gegen Käfer Lufftapplikation Stelzenschlepper

Wirtschaftliche Schadschwellen je nach Produktionsziel In Pheromonfallen (massenhaftes Fliegen) In Gelbfalle (massenhaftes Fliegen) Saatgut, Zuckermais, pop corn Exemplar/Falle Falle/Tag 10-20 1-3 Körnermais, Silomais 30-40 5-6 Pflanzenbeschau (früh morgen) Exemplar/Pflanze 0,5-1 3-5

Tendenzen und Erfahrungen Seit 2005 sind zu beobachten: 1. Bodenisektiziden (zur Maisaussaat) spielen eine immeri grössere Rolle im Vergleich zu Saatgutbeizmittel Weitere Anstieg des Verbrauchs von Bodenisektiziden (zur Maisaussaat), verstärkt rkt durch die Einführung von Santana (Clothianidin in Granulatform zur Saatfurchen-Applikation seit 2009) Möglichen Ursachen: Die Wirksamkeit der Bodenisektiziden ist in fast allen Jahren besser, als die Wirksamkeit von Saatgutbeizmittel. Meldungen von mehreren Komitaten: In trockenen Jahren fielen die Pflanzen schon im zweitem Jahr Mais trotz Beizung um. (D. h. es ist nicht genügend gend, gebeiztes Saatgut zu haben auf zweites Jahr Maisfeld.) (Komitat Vas: 8 Jahre nach dem Erstauftreten /2009/ )

Tendenzen und Erfahrungen 2. Die Maisbauer entscheiden bewusst! Gezielte Bekämpfung des Käfers (nur wenig preventive Spritzung mehr) Applikation bis zur Ende der Blütezeit tezeit, nur wenn die Schadschwelle erreicht ist. Nach der Blüte wird, wenn es nötig ist, bei Produktionsziele Saatgut, Zuckermais, popcorn noch einmal gespritzt.

Zusammenfassung, Ausblick Die effektivste Bekämpfungsma mpfungsmaßnahme: Fruchtfolge Die Witterungsbedingungen (Niederschlag) sind entscheidend für die Schäden Saatgutbeizung bei dier hohen Populationsdichte in Ungarn keine sichere Lösung in Trockenjahren (niemand kann die Witterung vorhersagen) Bodenapplikation bevorzugt Beispiel Produzent in Komitat Vas Maisanbaugebiet Monokultur Mais seit Jahren Saatgutwahl Sorten mit robustem Wurzelwachstum und Wurzelregenerierungsvermögen Säen bis 20. April in gut vorbereiteten Boden Gleichzeitige Bodenapplikation Tefluthrin (Force) Gleichzeitige Düngemittel-Schub Unkrautbekämpfung vor Aflaufen/Preemergent Bisher keine Gänsehals-Symptome

Clothianidin in Ungarn Produkt Ellado Blue, Modesto Poncho 600 FS, Pro Poncho Beta Santana 1 G Raps Mais Zuckerrübe Mais Kultur Yunta Quattro Apacs 50 WG Yunta Quattro Winterweizen, Gerste Kartoffel Winterweizen, Gerste

Imidacloprid in Ungarn Gaucho 600 FS Seed Oprid 600 FS Chinook 200 Fs, Blue Monceren G Prestige 290 FS Yunta Quattro Produkt Mais,Sonnenblume Sonnenblume, Zuckerrübe Mais,Sonnenblume Sonnenblume, Zuckerrübe Raps Kartoffel Kartoffel Kultur Winterweizen, Gerste Confident 200 SL, confidor 200 SL/OD,West 200 SL, Kohinor 200 SL, Midash 20 SL, Might 20 SL, Mido 20 SL, Warrant 200 SL

Thiametoxam in Ungarn (Ackerland) Cruiser 600 FS Cruiser OSR 322 FS Cruiser 70 WS Eforia 065 ZC Celest top Actara Produkt Cruiser 350 FS Cruiser Force Mais/Force Zea Mais,Sonnenblume Sonnenblume, Erbse Mais, Sonnenblume, Raps Mais Zuckerrübe Raps Weizen, Gerste,Roggen Roggen, Hafer, Tritikale Kartoffel Kultur!! Speiserübe und Rübsen (Brassica rapa var. rapifera und oleifera spp.) nicht gleich Zuckerrübe (Beta vulgaris)

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten bis zum 30. September 2013 erforderlichenfalls geltende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Clothianidin, Thiamethoxam oder Imidacloprid als Wirkstoff enthalten. Erst ab Oktober, aufgrund der Zulassungsänderungen kann man exakte Informationen haben Dieser Vortrag ist nur meine Auslegung der Verordnung

VielenDank DankfürIhre Aufmerksamkeit

Imker: Systemische Insektizide / Neonicotinoide sind aufgrund ihrer systemischen Eigenschaften wasserlöslich und beständig im Boden. Durch Aufnahme von Pflanzenwurzeln gelangen sie bis in den Nektar und Pollen der Wildpflanzen und Kulturen, wo sie von Bestäubern abgenommen werden. Die Dosis ist dort nicht letal, die Hinweise aus Beobachtungen verdichten sich jedoch, dass subletale Effekte den Honigbienen und daher vermutlich auch anderen Bestäubern Probleme bereiten. Die Wasserlöslichkeit und die Beständigkeit führt weiter zur Verbreitung und Anreicherung im Naturhaushalt mit nicht abzuschätzenden Folgen. Auf diese Weise gelangen Neonicotinoide in den Nahrungskreislauf des Menschen mit ebenfalls unbekannten langfristigen Folgen. Die große Unbekannte ist das Subletale. Die nicht-tödliche Dosierung und deren Auswirkungen.