Vierter Haushaltplan der Verfassten Studierendenschaft für das Haushaltsjahr bis

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Transkript:

Vierter Haushaltplan der Verfassten Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 01.04.2017 bis 31.12.2017

Inhalt Präambel... 2 Anmerkungen der Finanzreferenten... 2 Allgemeine Vorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Baden-Württemberg... 3 Gruppierungsplan... 4 Einnahmen... 4 Ausgaben... 5 Haushaltsplan 2017... 6 Einnahmen... 6 Ausgaben... 7 Anhang... 10 Stellenplan für das Haushaltsjahr 16/17... 10 Rücklagen... 10 Aufwandsentschädigungen... 10 1

Vierter Haushaltplan der Verfassten Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 01.04.2017 bis 31.12.2017 Präambel Der vorliegende Haushaltsplan mit einer Geltungsdauer vom 01. April 2017 bis 31. Dezember 2017 wurde durch die Verfasste Studierendenschaft (VS) der Universität Hohenheim auf Grundlage der Finanzordnung vom 04. Juli 2017 der Verfassten Studierendenschaft der Universität Hohenheim erstellt und am 05. Juli 2017 beschlossen. Die Beteiligung des Beauftragten für den Haushalt gemäß 65 b Abs. 2 Satz 1 Landeshochschulgesetz ist erfolgt. Das Rektorat der Universität Hohenheim hat den Haushaltsplan am 18. Juli 2017 genehmigt. Anmerkungen der Finanzreferenten Der Haushaltsplan wird gem. 4 der Finanzordnung (FO) für ein Haushaltsjahr aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt gemäß 3 (1) der Finanzordnung (FO), wobei der zur Erfüllung der Aufgaben der VS notwendige Bedarf berücksichtigt wird. Der Haushalt bildet die Grundlage der Verwaltung aller Erträge und Aufwendungen. Der aktuelle Haushaltsplan wurde auf der Grundlage aktueller Erfahrungswerte erstellt. Nachdem das vierte Studierendenparlament der Änderung der Finanzordnung in der 8. Sitzung am 24.05.2017 zugestimmt hat und vom Rektorat am 04. Juli dieser Änderung zugestimmt worden ist, wurde das Wirtschaftsjahr der VS an das Kalenderjahr angepasst. Aufgrund dieser Umstellung hat das Finanzreferat einen Haushalt für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.04.2017 bis 31.12.2017 aufgestellt. Gemäß 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) werden bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Der Entwurf des Haushaltsplanes ist durch den AStA-Vorstand, den Finanzreferenten und den Haushaltsbeauftragten zu erstellen. Nach Beratung und Bestätigung mit einfacher Mehrheit im AStA, muss der Haushalt dem StuPa bis spätestens drei Monate vor Beginn des Haushaltsjahres zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese zeitliche Fristsetzung konnte für den Haushaltsplan nicht eingehalten werden. Daher erfolgte die Aufstellung nachträglich. Ein Nachtragshaushalt ist laut FO 18 (1) dann zu erstellen, wenn die Ausgaben einer Hauptgruppe um 5% höher sind als erwartet. Ausgaben können nur mit einem genehmigten Finanzantrag von der VS übernommen werden. Hierbei sind die Formalitäten der FO und der LHO zu beachten und einzuhalten. Die VS der Universität Hohenheim hat als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft der Universität Hohenheim das Recht Beiträge zu erheben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Diese Aufgaben beinhalten u. a. die Förderung der politischen Bildung, sportlichen Aktivitäten, der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehung, sowie die Verbesserung des studentischen Lebens auf dem Campus der Universität Hohenheim. Gemäß der Beitragsordnung der VS werden 10 pro Studierende eingezogen. Hierbei wurde mit 8600 beitragspflichtig Studierende im Sommersemester 2017 und 9500 beitragspflichtig Studierende im Wintersemester 2017/2018 kalkuliert. Hohenheim, 28.06.2017 Roland Hufmann Lukas Groß 2

Allgemeine Vorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Baden-Württemberg 1. Gruppierungsplan 1.1 Hauptgruppen, Obergruppen und Gruppen Der Gruppierungsplan gliedert sich nach der Haushaltssystematik übereinstimmend in Hauptgruppen - Gliederungseinheit bestehend aus einer Ziffer Obergruppen - Gliederungseinheit bestehend aus zwei Ziffern Gruppen - Gliederungseinheit bestehend aus drei Ziffern Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0 bis 9. Dabei stehen die Ziffern 0 bis 3 auf der Einnahmenseite und die Ziffern 4 bis 9 auf der Ausgabenseite. Die zweite und dritte Ziffer aus der Obergruppe bzw. Gruppe beginnt jeweils mit der Ziffer 1 bis 9. Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. 1.2 Zuordnungen der Einnahmen und Ausgaben Einnahmen oder Ausgaben sollen dann zusammengefasst werden, wenn ersichtlich ist, dass die Trennung in Form von verschiedenen Titelnummern nicht auf ein geringstes Maß an Titelnummern zurückführt. 1.3 Titel Die Titelnummer entspricht der dreistelligen Gruppe des Gruppierungsplans und enthält fünf Stellen. Sie entsteht indem an die jeweilige Gruppe des Gruppierungsplans (3 Stellen), unter Freilassung eines Zwischenraums, weitere zwei Stellen angehängt werden. Bsp.: Titelnummer: 425 01 Die erste Ziffer "4" beinhaltet die Information, dass die Hauptgruppe auf der Ausgabeseite ist und für Personalausgaben steht. Die ersten beiden Ziffern 42 stehen für die Obergruppe: Bezüge und Nebenleistungen. Die ersten drei Ziffern 425 stehen für die Gruppe: Vergütungen der Angestellten. An den Gruppentitel wurde die Ziffern 01 hinzugefügt, somit wird die Titelnummer erzeugt. Also bedeutet dies, dass unter der Gruppe 425 die erste Titelnummer 425 01 ist. Die Titelnummern werden für den Haushaltsplan erzeugt und definieren, für welche Einnahmen oder Ausgaben sie stehen. Aus dem Haushaltsplan kann man entnehmen, dass die Titelnummer 425 01 für Vergütungen der Angestellten steht. Die Titelnummern dienen somit einer genaueren Definition, woraus die Einnahmen oder Ausgaben bestehen. Außerdem können so Einnahmen oder Ausgaben in einer Gruppe differenziert werden, sofern innerhalb einer Gruppe min. zwei Titelnummern existieren. 3

Gruppierungsplan Einnahmen 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Hauptgruppe 1 11 Verwaltungseinnahmen Obergruppe 11 111 Gebühren, sonstige Entgelte Gruppe 111 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen Obergruppe 12 125 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit Gruppe 125 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Hauptgruppe 3 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken Obergruppe 35 352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage Gruppe 352 38 Haushaltstechnische Verrechnungen Obergruppe 38 382 Durchlaufende Posten Gruppe 382 Ausgaben 4 Personalausgaben Hauptgruppe 4 41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige Obergruppe 41 412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Gruppe 412 42 Bezüge und Nebenleistungen Obergruppe 42 425 Vergütung der Angestellten Gruppe 425 5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst Hauptgruppe 5 51 Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppe 51 511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Gruppe 551 517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Gruppe 517 52 Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppe 52 527 Dienstreisen Gruppe 527 53 Sächliche Verwaltungsausgaben Obergruppe 53 531 Sonstiges Gruppe 531 4

6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahmen für Investitionen Hauptgruppe 6 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche Obergruppe 68 684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Gruppe 684 7 Baumaßnahmen Hauptgruppe 7 71 Baumaßnahmen für die Verfasste Studierendenschaft Obergruppe 71 711 Baumaßnahmen für die Verfasste Studierendenschaft Gruppe 711 9 Besondere Finanzierungsausgaben Hauptgruppe 9 91 Zuführung an Rücklagen, Fonds und Stöcke Obergruppe 91 912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage Gruppe 912 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 982 Durchlaufende Posten 5

Haushaltsplan 2017 Einnahmen 111 Gebühren, sonstige Entgelte 111 01 Studierendenbeiträge 185.000,00 Summe Obergruppe 11 185.000,00 125 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit 125 01 Einnahmen aus wirtschaftlicher Betätigung 120.000,00 Summe Obergruppe 12 120.000,00 Summe Hauptgruppe 1 305.000,00 352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage 352 01 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage 20.000,00 Summe Obergruppe 35 20.000,00 382 Durchlaufende Posten 382 01 Durchlaufende Posten Skriptenbüro 20.000,00 Summe Obergruppe 38 20.000,00 Summe Hauptgruppe 3 40.000,00 Gesamteinnahmen 345.000,00 6

Ausgaben Alle Ausgabentitel ausgenommen Hauptgruppe 6 sind innerhalb der Hauptgruppe gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabenermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Mindereinahmen der Hauptgruppen 1 und 3. 412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 412 01 Ehrenamtspauschalen und Aufwandsentschädigungen 13.000,00 Summe Obergruppe 41 13.000,00 425 Vergütungen der Angestellten 425 01 Vergütung der Angestellten 70.000,00 Summe Obergruppe 42 70.000,00 Summe Hauptgruppe 4 83.000,00 511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 511 01 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 30.000,00 517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 517 01 Betriebskosten der Thomas-Müntzer-Scheuer 20.000,00 Summe Obergruppe 51 50.000,00 527 Dienstreisen 527 01 Reisekosten 18.000,00 Summe Obergruppe 52 18.000,00 531 Sonstiges 531 01 Sächliche Verwaltungsausgaben 20.000,00 531 02 Ausgaben für wirtschaftliche Betätigung 110.000,00 Summe Obergruppe 53 130.000,00 Summe Hauptgruppe 5 198.000,00 7

Die Ausgabentitel 684 01 684 07 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar, sofern ein Beschluss des AStA und die Einwilligung der Referatsleitung vorliegen. 684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 684 01 Ausgaben Umweltreferat 1.500,00 684 02 Ausgaben Gleichstellungsreferat 1.500,00 684 03 Ausgaben Sportreferat 1.500,00 684 04 Ausgaben Politische Bildung 1.500,00 684 05 Ausgaben Öffentlichkeitsreferat 1.500,00 684 06 Ausgaben Kulturreferat 4.500,00 684 07 Ausgaben Hochschulpolitik 1.500,00 684 08 Ausgaben Chancengleichheit und Soziales 1000,00 684 09 Zuschüsse Fachschaften und Promovierendenkonvent 4.500,00 Summe Obergruppe 68 19.000,00 Summe Hauptgruppe 6 19.000,00 711 Baumaßnahmen für die Verfasste Studierendenschaft 711 01 Ausgaben für Baumaßnahmen 25.000,00 Summe Obergruppe 71 25.000,00 Summe Hauptgruppe 7 25.000,00 912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage 912 01 Zuführung zur Betriebsmittelrücklage 0,00 Summe Obergruppe 91 0,00 982 Durchlaufende Posten 982 01 Durchlaufende Posten Skriptenbüro 20.000,00 Summe Obergruppe 98 20.000,00 Summe Hauptgruppe 9 20.000,00 Gesamtausgaben 345.000,00 8

SALDO 0,00 9

Anhang Stellenplan für das Haushaltsjahr 16/17 Bezeichnung Stellenzahl TV-L Tariflich Beschäftigte E12 Haushaltsbeauftragter 0,1 E9 Verwaltungsangestellte_r 0,5 E6 Verwaltungsangestellte_r 0,5 E5 Geringfügig Beschäftigte studentische Hilfskraft 1 E3 Geringfügig Beschäftigte studentische Hilfskräfte 8 Rücklagen Art der Rücklage voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 16/17 voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 16/17 1. Allgemeine Betriebsmittelrücklage 11.079,41 4.665,92 2. Zweckgebundene Rücklagen 19.665,92 6.079,41 Rücklagen gesamt 30.745,33 10.745,33 Aufwandsentschädigungen Empfangsberechtigt Monatlicher Betrag pro Person AStA-Vorstand (aktuell 2 Personen) Max. 200 AStA-Finanzreferent (aktuell 2 Personen) Max. 200 StuPa-Präsidium (aktuell 3 Personen) Max. 100 10