Finanzkrise Kurswechsel in Europa?

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Die Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Niedersachsen Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen 06.2012 06. Juni 2012 Finanzkrise Kurswechsel in Europa? www.gew-nds.de

02 EuW 06.2012 Kommentar 03 Kommentar 04 08 Wann wird die Klassenobergrenze herabgesetzt? Althusmann: Das hängt davon ab, ob die Lehrkräfte die Rückgabe des Lehrerarbeitszeitkontos verschieben von Eberhard Brandt Thema 17 Arbeitsplatz Impressum 19 Inhalt Titelbild: fotolia Dass ich am 13. März richtig zugehört hatte, als Kultusminister Dr. Bernd Althusmann bei einer CDU-Wahlveranstaltung in Langenhagen angekündigt hatte, er wolle die Klassenobergrenze ab dem Schuljahr 1012/13 an allen Schulformen auf 28 begrenzen, bestätigten etliche Pressemeldungen. Doch schon im Mai stand der Minister nicht mehr zu seiner Ankündigung, wie aus der Beantwortung einer mündlichen Anfrage der SPD-Abgeordneten Frauke Heiligenstadt hervorgeht. Ist Althusmann womöglich doch nur ein Sprücheklopfer? Zunächst ein Beispiel dafür, dass auch CDU-Politiker die frohe Botschaft genauso gehört hatten wie ich. Im Gandersheimer Kreisblatt vom 20. März war zu lesen: Der bildungspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Northeim, Malte Schober, nahm vergangene Woche am Niedersachsen Forum Bildung 2020 der CDU Niedersachsen in Hannover teil. Am Rande der Veranstaltung sprach er mit dem Niedersächsischen Kultusminister, Dr. Bernd Althusmann. Dieser versprach, dass im Schuljahr 2012/13 die Klassengrößen aller Schulformen auf maximal 28 Schülerinnen und Schüler reduziert werden sollen. Die schwarz-gelbe Rotstift- 04 politik ist nicht alternativlos! Soziale Ungleichheit 06 zersetzt demokratische Werte Bildung Unterrichtsreihe Zwangs- 16 heirat zum Ausleihen SchLAu macht Schule! 17 Streikrecht, auch für Beamte? 08 Neues zum Tarif- 10 vertrag der Länder (TV-L) Aus für den Schultrojaner 12 Große Unzufriedenheit mit 13 geringer Leitungszeit Althusmann verweigert weiter 14 gute Ganztagskonzepte Immer im Heft Redaktionschluss der E&W 07/08.2012 ist der 12. Juni 2012 Aus der Organisation 18 Informationen aus 24 den Personalräten Verstorbene 27 Jubilare 28 Termine 30 Herausgeber: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen, Berliner Allee 16 30175 Hannover, Telefon 0511 / 33804-0 Fax: 0511 / 33804-46, email@gew-nds.de Vorsitzender: Eberhard Brandt, Hannover Verantwortlicher Redakteur: Richard Lauenstein Redakteurin: Nicole Puscz Postanschrift der Redaktion: Berliner Allee 16, 30175 Hannover Fax 0511 / 33804-21 E-Mail: R.Lauenstein@GEW-Nds.de Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen (EuW) erscheint ab Januar 2012 8x 9x jährlich. (Doppelausgaben im Januar, April, Juli und November). Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für Nichtmitglieder beträgt der Bezugspreis jährlich 7,20 zzgl. 11,30 Zustellgebühr (einschl. MwSt.). Redaktionsschluss ist der 17. Januar, der 26. März, der 17. April, der 14. Mai, 12. Juni, der 21. August, der 23. Oktober und der 12. Dezember 2012. Später eingehende Manuskripte können nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Grundsätzlich behält sich die Redaktion bei allen Beiträgen Kürzungen vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Verantwortung übernommen. Die mit dem Namen oder den Initialen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion dar. Verlag mit Anzeigenabteilung: STAMM Verlag GmbH, Goldammerweg 16 45134 Essen, Tel. 0201 / 84300-0 Fax: 0201 / 472590 E-Mail: anzeigen@stamm.de Internet: www.erziehungundwissenschaft.de Verantw. für Anzeigen: Mathias Müller Gültige Preisliste Nr. 31 vom 1. Januar 2012 Anzeigenschluss siehe Terminplan Editorial Design: Aron Jungermann mediendesign aronjungermann, Hannover Druck: DruckWerk Peter-Michael Thiem e.k. Bergstraße 19, 31688 Nienstädt Tel. 0511 / 621162 ISSN 0170-0723 Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, die Abgeordnete Frauke Heiligenstadt, fragte im Landtag nach: Ab wann werden die Klassengrößen auf maximal 28 Schülerinnen und Schüler an jeder Schulform gesenkt? Wie sieht das Konzept der Landesregierung zur Reduzierung der Klassengrößen aus, und wie viele zusätzliche Mittel sind dafür vorgesehen? Die Antwort des Ministeriums kann ich nur als peinlichen Rückzieher betrachten. Anstatt zu seinem Wort zu stehen, ließ Althusmann erklären: Zeitungsmeldungen, in denen Aussagen von Dritten über Gesprächsfragmente mit Mitgliedern der Landesregierung wiedergegeben werden, werden von der Landesregierung nicht kommentiert. Althusmann steht also nicht zu dem, was er vor vielen Ohren in Langenhagen erklärt hat. Auch in der Sache machte er einen Rückzieher. Der angekündigte Termin war nicht so gemeint. Und Althusmann macht die Lehrkräfte dafür verantwortlich, wann es zu einer Reduzierung der Klassenobergrenzen kommt. Wann weitere Schritte auf dem Weg zu niedrigen Klassenfrequenzen gemacht werden können, ist von der Entwicklung der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos der Lehrkräfte abhängig. Je nach dem, in welchem Umfang die Lehrkräfte die angesammelten Stunden auf ihrem verpflichtenden Arbeitszeitkonto abbauen oder die Ausgleichsphase verschieben, stehen Lehrerstunden für weitere Absenkungen der Schülerhöchstzahlen zur Verfügung. Hallo, was ist das denn? Eine faule Ausrede? Einfach den Spieß umdrehen und sich selbst aus der Verantwortung ziehen? Peinlich! Erst sonnt sich der Minister im Glanz der Medienberichte über die Ankündigung seiner Wohltat, und beim ersten Nachfassen bei einer Anfrage im Landtag stellt sich heraus, dass das nur mal so gesagt war und keineswegs ernsthaft in den Haushalt eingestellt und in die Rechtsform einer Verordnung gegossen werden soll. Es bleibt also bei der unverbindlichen Ankündigung. Wie bereits von Minister Dr. Althusmann in seinen Ausführungen bei der Einbringung des Haushalts 2011 im Kultusausschuss dargelegt, hat sich die Landesregierung entschlossen, die Stellen der sogenannten Demografierendite im System zu belassen. Damit bietet sich dem Kultusministerium mittelfristig ein gewisser Handlungsspielraum für weitere Verbesserungen in unseren Schulen. Wir dürfen also nicht locker lassen. Es wird Zeit, dass kleinere Klassen verbindlich festgelegt werden. In allen Schulstufen und vor allem bei Inklusion. Eberhard Brandt ist Vorsitzender der GEW Niedersachsen

04 EuW 06.2012 Thema 05 Strategien in der Krise Die schwarz-gelbe Rotstiftpolitik ist nicht alternativlos! Ob vor oder nach den Präsidentschaftswahlen in Frankreich, den Nationalparlamentswahlen in Griechenland oder den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein- Westfalen: die Eurokrise und der Streit darüber, wie sie am besten zu bewältigen sei, beherrschten und beherrschen Schlagzeilen und Kommentare. Der neu gewählte französische Präsident Hollande, den Kanzlerin Merkel lieber nicht im Elysée-Palast gesehen hätte, verlangt, dass der 2013 zur Ratifizierung anstehende europäische Fiskalpakt neu verhandelt und um eine Wachstumsperspektive ergänzt wird. Hollande wurde im zweiten Wahlgang von einer wieder erstarkten französischen Linken mit gewählt, die weiter gehende Forderungen erhebt. Auch die WählerInnen in Griechenland haben klar gemacht, dass sie einen Kurswechsel wollen. Eine von einer Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank und Weltwährungsfonds überwachte rigide Kürzungspolitik sollte das in erster Linie durch die nicht abgefederte Konkurrenz mit stärkeren Ökonomien, aber auch durch Misswirtschaft und Gier seiner herrschenden Eliten in eine massive Krise geratene Land sanieren. Nur wer Neoliberalismus immer noch für eine ernsthafte wissenschaftliche Doktrin hält, kann aber daran glauben, dass eine Ökonomie gesundet, wenn man ihr vollends die Luft zum Atmen nimmt. Die Zeche sollten einmal mehr die kleinen Leute zahlen. Auch wenn das ZDF und andere Mainstream-Medien nicht müde werden, das Gegenteil zu behaupten: extremistisch sind nicht die Forderungen des linken Parteienbündnisses Syriza, sondern eher der Starrsinn der deutschen schwarz-gelben Bundesregierung. Syriza verlangt, wie es andernorts linke Sozialdemokraten tun, keine Einschränkungen grundlegender Arbeitsrechte, die Rücknahme der Kürzungen von Gehältern/Pensionen und im Sozialbereich, einen starken öffentlichen Sektor, die öffentliche Kontrolle des Bankensystems und dessen Einsatz zur Stärkung kleiner und mittelständischer Unternehmen, einen Spitzensteuersatz für Millionäre von 75 Prozent (wurde auch von Hollande und der deutschen Linken propagiert), ein Schuldenmoratorium und die Entwicklung einer nachhaltigen europäischen Lösung. Inzwischen mehren sich die Krisenanzeichen in Italien, Portugal und Spanien, wird auch dort vermehrt gegen die Austeritätspolitik der eigenen Regierungen und der EU auf die Straße gegangen. Während SPD-Vorsitzender Gabriel während des französischen Wahlkampfes den Schulterschluss mit Hollande praktizierte, machte Altkanzler Schröder sich für die inhaltliche und personelle Fortführung seiner Agenda 2010-Politik stark, die deutschen Unternehmen viele Konkurrenzvorteile und seiner Partei Wahlniederlagen en gros sowie den Verlust hunderttausender Mitglieder beschert hatte. In Schleswig-Holstein und Nordrhein- Westfalen waren SPD-PolitikerInnen sichtlich bemüht, wieder dem Publikum zugewandter zu agieren und einige Veränderungen an der bisherigen, auch von der SPD mitgetragenen TINA (There is no alternative)-politik anzukündigen. Der personell und auch konzeptionell zerstrittenen Linken dagegen gelang es weder, ihre inhaltlichen Alternativen zur Austeritätspolitik erfolgreich zu kommunizieren, noch ihre StammwählerInnen ausreichend zu mobilisieren. Viele ProtestwählerInnen hat sie inzwischen an die Piraten verloren, eine tendenziell linksliberale Partei, die ideologisch anspruchsloser ist und vielen auch weniger anstrengend erscheinen dürfte. Die zeitweise vor allem von zahlreichen Medien wiederbelebte FDP inszenierte sich als konsequente Kämpferin gegen Schuldenpolitik und für die Segnungen wenig regulierter Märkte in allen Bereichen, was im Ergebnis auf noch mehr Vorteile für wenige und Nachteile für viele hinausliefe. Auch Kanzlerin Merkel und ihre Union stellen die Dominanz der (Finanz-) Märkte keineswegs in Frage, sondern halten unbeirrt fest an Schuldenbremse und Fiskalpakt als Haupthebel zur Krisenbewältigung. Lediglich als rhetorische Konzession an die Kritik französischer Sozialisten und deutscher Sozialdemokraten war zu vernehmen, selbstverständlich gehe es der Bundesregierung nicht nur um Sparen, sondern auch um Wachstum. Ein Wachstum auf Pump sei mit ihr aber nicht zu machen; nötig seien vielmehr weitere das Wachstum fördernde Strukturreformen. Bankenrettung auf Pump und zu Lasten der Mehrheit der Bevölkerung scheint indes kein Problem zu sein. Das Beharren auf Strukturreformen bedeutet nicht mehr und nicht weniger als das Festhalten an den bekannten neoliberalen Konzepten der Verbilligung von Arbeitskraft, des Abbaus sozialstaatlicher Regelungen und Leistungen, der Ermöglichung weiterer profitabler Kapitalanlagen und der Inkaufnahme eines schwachen Binnenmarktes zu Gunsten gesteigerter Exporterlöse. Seit Mitte der 1970er Jahre ist dieses, in Nuancen verschieden, die in der kapitalistischen Wirtschaftswelt vorherrschende Antwort auf Überakkumulation von Kapital in seinen traditionellen Anlagefeldern, auf geringere Gewinnzuwächse in Folge gestiegener Kapitalintensität, auf rückläufige Gewinnmassen in Folge des Herausrationalisierens von immer mehr lebendiger Arbeit aus dem Wirtschaftsprozess. Überschüssiges Kapital durchdrang und eroberte seitdem insbesondere die Bereiche bislang öffentlich organisierter Daseinsvorsorge und katapultierte die immer schon wichtige Kreditwirtschaft in ungeahnte Höhen. Unter dem Dach des Euro wurden schließlich ohne weitere Abpufferungen und Koordinierungen deutlich unterschiedlich entwickelte Volkswirtschaften zu einem Wirtschaftsraum zusammengefasst, in dem die Stärkeren lange Zeit am meisten profitierten und den Schwächeren, weniger Wettbewerbsfähigen zugleich das Geld leihen konnten, mit dem diese die eigenen Exporte übersteigende Importe und auch staatliche Strukturen finanzierten. Staatliche Schulden sind spätestens seit den 1920er Jahren selbstverständlicher Bestandteil erwerbswirtschaftlich geordneter Ökonomien. Aus laufenden Einnahmen allein könnten Staaten ihre gewachsenen Aufgaben nicht mehr finanzieren; zugleich entstehen dadurch in der Regel verlässliche, lukrative Anlagemöglichkeiten für private Investoren. Die Schulden der einen sind immer auch Einkünfte von anderen. Selbst die laufende Refi- nanzierung von Staatsschulden durch neue ist kein Problem, solange Wirtschaften insgesamt prosperieren und die Kreditzinsen dauerhaft unter den Wachstumsraten liegen. Durch das Platzen der US-amerikanischen Finanzmarktblase in 2008 ist eine Kettenreaktion entstanden und sind danach auch im Euroraum lange Zeit nur überdeckte Ungleichgewichte massiv aufgebrochen. Die Staatsverschuldung der Euroländer hat einen deutlichen zusätzlichen Schub erfahren. Mit öffentlichen Geldern wurden und werden in die Krise geratene Banken gerettet, das Finanzdebakel im Grunde nur gestreckt und verlagert. Die neoliberale Konsequenz lautet natürlich nicht, reregulierend, gar wirtschaftsdemokratisch in den Wirtschaftsprozess einzugreifen, endlich Schluss zu machen mit der Umverteilung von unten nach oben und alle gesellschaftlichen Gruppen ohne Ausnahme angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Die Staatsschuldenkrise wird stattdessen in eine Sozialstaatsschuldenkrise umgedeutet und auf altbekannten Pfaden eine Flucht nach vorn angetreten. Durch Schuldenbremsen im nationalen und im europäischen Maßstab (Fiskalpakt) soll der weiteren Schuldenentwicklung Einhalt geboten und ebenso weiteren Privatisierungen und Umverteilungen im Interesse weniger Vorschub geleistet werden. Neoliberales Denken läuft letztlich darauf hinaus, mikroökonomische, kapitalistisch betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte zu volkswirtschaftlicher, makroökonomischer Vernunft zu verallgemeinern bzw. zu überhöhen. In der Kapitallogik wurden Löhne und Gehälter schon immer primär als einzelbetriebliche Kosten betrachtet, mochten sie auch noch so wichtig sein als kaufkräftige Nachfrage für die Produkte und Leistungen anderer Unternehmen. In den Wirtschaftkrisen schlug dieses dann immer wieder als insgesamt auch zu knappe Endnachfrage auf viele Unternehmen zurück. Die durch nachhaltige Verbilligung der Arbeitskräfte gekennzeichnete, hohe Exportüberschüsse einfahrende deutsche Wirtschaft hat im Euroraum lange Zeit von einem weniger produktiven Umfeld profitiert, das nun aber in teilweise existenzielle Nöte geraten ist. Gleichwohl wird unterstellt, das deutsche Erfolgsmodell sei auch die Lösung für die ganze EU; diese könne dadurch zu einem ganz großen global player werden. Zugrunde liegt die Annahme, es müssten nur die Angebotsbedingungen optimal, das heißt einzelkapitalfreundlich gestaltet werden, die Nachfrage stelle sich dann quasi von selbst ein. Angebot und Nachfrage fallen freilich nur beim Natural- bzw. Produktentausch zweier Anbieter unmittelbar zusammen, nicht jedoch in einer komplexen geldvermittelten Ökonomie mit Millionen voneinander François Hollande, neuer französischer Präsident, will den Fiskalpakt nachverhandeln und andere Akzente setzen. unabhängiger Privatproduzenten und -anbieter. Gefordert sind andere Maßnahmen, wie sie in diesem Beitrag schon mehrfach angesprochen wurden und wie sie inzwischen zunehmend auch von Gewerkschaften, alternativen WissenschaftlerInnen, politischen Kräften des linken Spektrums und von sozialen Bewegungen thematisiert und gefordert werden. Ob es aber gelingen wird, eine Finanztransaktionssteuer durchzusetzen, eine gemeinsame Bürgschaft der Eurozone für Staatsanleihen zu realisieren, die Staatsfinanzen von den Kapitalmärkten zu entkoppeln, die europäische Geldpolitik außer auf Geldwertstabilität auch auf qualitatives Wachstum und Beschäftigung zu verpflichten und Europa zu einer demokratischen Wirtschafts- und Sozialunion weiter zu entwickeln, ist und bleibt eine Frage von Kräfteverhältnissen und sonst gar nichts. Foto: imago Richard Lauenstein ist Geschäftsführer des GEW-Landesverbandes Niedersachsen und verantwortlicher Redakteur der EuW Niedersachsen

06 EuW 06.2012 Thema 07 Grafik: fotolia Forschungsstudien belegen zunehmende gesellschaftliche Spaltung Soziale Ungleichheit zersetzt demokratische Werte Unabhängig voneinander liefern drei Forschungsstudien aus jüngerer bzw. jüngster Zeit zentrale diagnostische Befunde, die übereinstimmend und sich gegenseitig verstärkend auf eine bedrohliche gesellschaftliche Spaltung und Demokratieentleerung in Deutschland hinweisen. Die Studien weisen nach, dass unter den gesellschaftspolitischen Bedingungen wachsender sozialer Ungleichheit Angehörige der oberen sozialen Schichten zunehmend sozial schwache Bevölkerungsgruppen ausgrenzen. Die sozial abgehängten Schichten reagieren auf den Verlust sozialer Teilhabe und dem daraus resultierenden Mangel an politischen Wirksamkeitsüberzeugungen mit Hoffnungslosigkeit und Desinteresse an politischer Partizipation. Dass mit wachsender Ungleichheit in Deutschland auch die Zahl der Menschen in sozial benachteiligten und prekären Lebenslagen zunimmt, ist eine bekannte Tatsache. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass Angehörige der oberen Einkommens- und Statusgruppen im Umgang mit sozial Schwachen rechtspopulistische Einstellungen zeigen. Prof. Wilhelm Heitmeyer, Leiter für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung an der Universität Bielefeld, hat seit 2000 im Rahmen einer zehnjährigen Langzeitstudie Erscheinungsweisen, Ursachen und Entwicklungen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Deutschland erforscht und die Ergebnisse unter dem Titel Deutsche Zustände jährlich veröffentlicht. Im zehnten Band stellt er 2010 heraus, dass in zunehmendem Maße Angehörige der oberen Schichten eine geringe Bereitschaft zur Unterstützung schwacher Gruppen zeigen und ihre Privilegien mit der Stigmatisierung dieser Gruppen verteidigen. Auch namhafte Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Medien, Kultur und Wissenschaft macht Heitmeyer verantwortlich für die Verbreitung der Ideologie der Ungleichwertigkeit und für einen semantischen Klassenkampf von oben gegen die da unten. Es gibt keine Scheu, sich im Jargon der Verachtung über Hartz IV-Empfänger, Langzeitarbeitslose und Migranten auszulassen und damit soziale Ungleichheit offensiv zu legitimieren. Sarrazins Thesen gegen Migranten und die mediale Aufmerksamkeit, die man ihm dafür gewidmet hat, bezeugen dies. Das Heidelberger SINUS-Institut für Markt- und Sozialforschung hat unter anderem im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung Lebenswelten von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren erforscht und die Ergebnisse unter dem Titel Wie ticken Jugendliche 2012 veröffentlicht. Die qualitative Grundlagenstudie lässt die Jugendlichen aus allen Milieus authentisch zu Wort kommen: in Einzelinterviews, mit eigenen schriftlichen Aufzeichnungen und Fotos von ihren Zimmern. Die Forschergruppe kommt zu ähnlich alarmierenden Ergebnissen wie Heitmeyer. Sie kann nachweisen, dass die soziale Ungleichheit zu sozialer Spaltung unter den Jugendlichen führt. Jugendliche aus den oberen sozialen Schichten grenzen sich von sozial benachteiligten Jugendlichen ab. Sie werfen ihnen Faulheit, Mangel an Leistungsbereitschaft und an Eigenverantwortung vor. Abgehängte Jugendliche aus dem prekären Milieu reagieren darauf mit Resignation und Pessimismus. Sie erleben vor allem Schule als Ort des Konflikts, des Misserfolgs und der Demütigung. Deckungsgleich zeigt sich bei Erwachsenen und Jugendlichen aus begünstigten Milieus die tendenzielle Bereitschaft, anstelle des Solidarprinzips gnadenlos das Selbstverschuldungsprinzip gegen leistungsschwächere Gruppen anzuwenden. Die gesellschaftliche Lektion ist bei den Jugendlichen angekommen. Sie haben die Abwertungsmuster ihrer sozialen Milieus und der rabiaten Elite übernommen und vollziehen sie in ihren Einstellungen nach. Die Otto Brenner Stiftung hat in einem Projekt soziale Ungleichheit und politische Partizipation in Deutschland erforschen lassen und die Ergebnisse im Februar 2012 veröffentlicht. Autor Sebastian Bödeker weist nach, dass Bildung in Verbindung mit dem sozioökonomischen Status der entscheidende Faktor für politische Wirksamkeitsüberzeugung und Partizipation ist. Je prekärer die Lebenslage, desto weniger Beteiligung. Das gilt für Wahlen, aber in einem noch stärkeren Maße für nicht institutionalisierte Partizipationsformen wie Proteste. Seine zentrale These lautet, dass aufgrund der sozialen Bedingtheit politischer Partizipation unter den Bedingungen sozialer Ungleichheit in Deutschland das demokratische Prinzip der politischen Gleichheit ausgehöhlt wird. Das strategische Handeln von politischen Eliten, die um die soziale Verzerrung der Wahlbeteiligung wissen, kann somit insgesamt zu einem System der Interessenvermittlung zu Lasten der sozial Schwachen führen, so der Autor. Die sozial selektiven Effekte bei Wahlen konnte sich z.b. die elitäre Elterninitiative Wir wollen lernen beim Hamburger Volksentscheid zunutze machen. Sie konnte u. a. wegen der geringen Wahlbeteiligung benachteiligter Bevölkerungsgruppen die Verlängerung der Grundschulzeit von vier auf sechs gemeinsame Jahre verhindern. Dieser kleine Schritt zu mehr Bildungsgerechtigkeit für Kinder der unteren sozialen Schichten scheiterte am Eigennutz von Angehörigen der oberen sozialen Schichten. Angesichts der alarmierenden Befunde muss beunruhigen, dass die Politik im Zeichen der Menschenrechtskonvention Inklusion als gesellschaftliches Ziel zwar verbal willkommen heißt, aber vor inklusionsfeindlichen gesellschaftlichen Strukturen, Praktiken und Gruppeninteressen kapituliert, die Ungleichheit und Spaltung fördern. Dies zeigt sich besonders deutlich in der Bildungspolitik: Das gegliederte Schulsystem reproduziert soziale Ungleichheit, fördert soziale Spaltung durch Segregation, entlässt eine große Zahl an Jugendlichen bildungsarm und perspektivlos in die Gesellschaft und unterhöhlt damit die Demokratie. Dennoch scheut die Politik vor bildungspolitischen Konsequenzen zurück, die mit der Bildungsprivilegierung von Kindern aus den oberen sozialen Schichten brechen. Dr. Brigitte Schumann

08 EuW 06.2012 Arbeitsplatz 09 Beamtenpolitik Streikrecht, auch für Beamte? Beamtinnen und Beamte legen die Arbeit nieder! Diese Schlagzeile in den Medien war und ist in Niedersachsen nicht unbekannt. So haben verbeamtete Lehrkräfte schon 1979, 1989 und 1994 aus Protest gegen Arbeitzeiterhöhungen bzw. um der Forderung nach einer Senkung der Unterrichtsverpflichtung Nachdruck zu verleihen die Arbeit für jeweils einen Tag niedergelegt. Waren die Arbeitsniederlegungen, die von der GEW ausgerufen wurden, damals mehr oder weniger symbolische Akte des Protests gegen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen durch den Dienstherren, so hat die Beteiligung von Beamtinnen und Beamten an Streiks im Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunden 2009 und 2011 eine andere Qualität. Die an den Warnstreiks teilnehmenden Beamtinnen und Beamten traten gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten zur Durchsetzung der Tarifforderungen in den Ausstand. Eines war aber bisher allen Beamtenstreiks gemeinsam: der Dienstherr reagierte mit dem Disziplinarrecht und die Gerichte bestätigten die herrschende Rechtsauffassung, dass Beamtinnen und Beamten kein Streikrecht zustehe. Die nach Artikel 33, Abs. 5 hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums wie Treuepflicht, Dienstleistungspflicht, Gehorsamspflicht und Alimentationsprinzip schlössen ein Streikrecht kategorisch aus, so jedenfalls die bis vor kurzem kaum hinterfragte herrschende Rechtsmeinung. Nun ist Bewegung in die Frage des Beamtenstreikrechts gekommen. Ausgelöst wurde sie durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die neuere Rechtsprechung des EGMR aus den Jahren 2008 und 2009 hat anerkannt, dass Kollektivverhand- lungen zum Kernbereich von Artikel 11 der Menschenrechtskonvention (EGMK) gehören mit der Folge, dass ein generelles Streikverbot von verbeamteten Lehrkräften konventionswidrig ist. Vor diesem Hintergrund hat sich eine Differenzierung der hier bisher herrschenden Rechtsprechung ergeben, die bis dahin ein Beamtenstreikrecht unter Bezugnahme auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz verneint hat. Mittlerweile gibt es erstinstanzlich drei Urteile und in der zweiten Instanz ein Urteil, die sich unterschiedlich, aber zum Teil sehr eingehend, mit der Frage des Streikverbots für Beamte und Beamtinnen beschäftigen. Vorauszuschicken ist hierbei, dass es um verbeamtete Lehrkräfte geht, die nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägte Aufgaben wahrnehmen. Mit Entscheidung vom 15. Dezember 2010 31 K 3904/10.O hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die erste in der deutschen Rechtsprechung bahnbrechende Entscheidung gefällt, in der das Gericht zwar das Streikverbot bestätigt hat, aber in der darauf beruhenden Sanktion einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention gesehen hat. D.h. es besteht zwar nach wie vor ein Streikverbot für verbeamtete Lehrkräfte, die Disziplinarmaßnahme ist aber nicht zulässig. Mit Entscheidung vom 27. Juli 2011 28 K 1208/10.KS.D hat das Verwaltungsgericht Kassel zum ersten Mal ein Streikrecht von verbeamteten Lehrkräften anerkannt und dies mit Artikel 11 der Menschenrechtskonvention und den o. g. Entscheidungen des EGMR begründet. In den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 19. August 2011 9 A 1/11 und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. März 2012 3d A 317/11.O (das zweitinstanzlich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erfolgt ist) wird wieder der alten Sichtweise gefolgt und der neuen Rechtssprechung eine Absage erteilt. Interessant ist, dass die Fachgerichte zu so unterschiedlichen Entscheidungen kommen, hat sich doch das BVerfG schon am 14. Oktober 2004 2 BvR 1481/04 ausführlich mit der Frage der Wirkung von Entscheidungen des EGMR und der Menschenrechtskonvention auf das innerdeutsche Recht befasst und die Gerichte zur Berücksichtigung der Rechtssprechung des EGMR verpflichtet. Letztendlich geht es um die Frage, wie die Menschenrechtskonvention in der Bundesrepublik Anwendung findet. Bei der Menschenrechtskonvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, dem der Bundesgesetzgeber nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes zugestimmt hat und dem Vertrag damit den Rang eines Gesetzes mit dem entsprechenden Rechtsanwendungsbefehl erteilt hat (so Klaus Lörcher in Der Personalrat 2011, S. 454). Das Verwaltungsgericht Kassel befolgt dies, indem es auf die Fortentwicklungsklausel von Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz ( Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ) verweist und diese gleichsam im Lichte des Artikel 11 der Menschenrechtskonvention auslegt. Das Verwaltungsgericht Osnabrück und das Oberverwaltungsgericht Münster gehen diesen Weg nicht mit. Sie argumentieren, dass sich das Streikrecht der Beamten in Deutschland nicht aus dem Völker- und Europarecht herleiten lässt und die Entscheidungen des EGMR nicht parallel auf andere Fälle übertragbar sind, sondern nur zwischen den Parteien wirken. Sie verweisen hier auf die Zuständigkeit des BVerfG oder des Gesetzgebers. In Niedersachsen wird sich das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am 12. Juni 2012 20 BD 7/11 und 20 BD 8/11 mit dieser Frage beschäftigen müssen. Zur Entscheidung stehen dann die Klagen von zwei GEW- Kollegen. Egal, wie diese Entscheidungen in Niedersachsen ausfallen werden: Für die Parteien ist hiergegen nur noch die Verfassungsbeschwerde an das BVerfG möglich und danach ist schon der EGMR gefragt. Vermutlich wird der EGMR derjenige sein, der diese Frage abschließend beantworten und das Verhältnis zwischen nationalem Verfassungsrecht und europäischem Recht neu bestimmen wird. Neben der juristischen Klärung der Fragen des Beamtenstreikrechts steht mindestens mit ebenso viel Gewicht die politische Auseinandersetzung um die Grundfragen des Beamtenrechts. Verkürzt gesagt: Was beinhalten die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und in welchem Verhältnis stehen sie zu den Grundrechten. Die GEW wird sich verstärkt mit diesen Fragen auseinandersetzen müssen. Egal, wie die juristische Klärung schlussendlich aussieht, es wird erhebliche Auswirklungen auf die Beteiligten haben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: a. den Dienstherren, b. den Beamtinnen und Beamten Gesetzt den Fall, der EGMR bestätigt ein Streikrecht der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst, so könnten die Dienstherren entweder dieses akzeptieren und fürderhin auf Sanktionen verzichten, oder sie hätten die Möglichkeit von zukünftigen Verbeamtungen abzusehen. Auch in der Vergangenheit haben einige Länder auf die Verbeamtung von Lehrkräften verzichtet, so die neuen Bundesländer, Berlin und eine Zeit lang auch Schleswig-Holstein. Mögen die offiziellen Begründungen auch verschieden gewesen sein, so ist doch feststellbar, dass überwiegend finanzielle Aspekte bei der Verbeamtung bzw. Nichtverbeamtung die tragende Rolle gespielt haben. Die Verbeamtung ist für die Dienstherren vorrangig eine finanzielle und nur bedingt eine ideologische Frage. Für die einzelne Beamtin, den einzelne Beamten stellt sich die Situation etwas anders dar. Den Beschäftigten ist an einer größtmöglichen sozialen und finanziellen Absicherung und guten Arbeitsbedingungen gelegen. Die Frage des Status ist dabei nur dann von Belang, wenn es erhebliche Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten- und Beamtenstatus gibt. Unter den gegebenen Bedingungen ist wohl kaum zu bestreiten, dass das Beamtenverhältnis hier aktuell vorteilhafter ist. Die GEW wird die Diskussion über die Fortentwicklung des Berufsbeamtentums daher offensiv führen müssen, um gegenüber der Politik und den Dienstherren erreichte soziale Standards zu erhalten und einen Ausbau der Rechte der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft durchzusetzen. Ein Wegducken vor den möglichen Folgen der Entscheidung zum Beamtenstreik wäre der völlig falsche Weg! Heidemarie Schuldt Rüdiger Heitefaut

10 EuW 06.2012 Arbeitsplatz 11 Umsetzung der Entgeltordnung zum TV-L Höhergruppierungen im Sozial- und Erziehungsdienst Im Gefolge des Tarifabschlusses 2011 sind die Verhandlungen zu einer Entgeltordnung zum TV-L erfolgreich abgeschlossen worden. Am 1.1.2012 ist die neue Entgeltordnung in Kraft getreten, allerdings weiterhin ohne Einschluss der Lehrkräfte. Anlass war, die seit 2006 weggefallenen Bewährungsaufstiege bis zur Entgeltgruppe 8/9 wieder abzubilden. Durch eine mögliche Höhergruppierung werden diese Verbesserungen umgesetzt. Im Organisationsbereich der GEW betrifft die verbesserte Eingruppierung pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine Ausbildung zur/zum ErzieherIn bzw. KinderpflegerIn/SozialassistentIn aufweisen und eine entsprechende Tätigkeit ausüben. Die Höhergruppierungen müssen laut Tarifeinigung schriftlich beantragt werden. Folgende Fallkonstellationen sind hierbei von Bedeutung: Der Demonstrationszug mit guter GEW-Präsenz auf dem Weg zum Klagesmarkt. An der Spitze u. a. Rüdiger Heitefaut, GEW Niedersachsen (ganz links), Stefan Weil, Oberbürgermeister Hannover und SPD-Spitzenkandidat zu den Landtagswahlen (4. von links), Eberhard Brandt, GEW-Landesvorsitzender (5. von links), Stefan Schostok, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion (5. von rechts), Andreas Gehrke, DGB (6. von rechts), Reinhard Schwitzer, IG Metall (2. von rechts), Nils Johannsen, GEW Hannover (ganz rechts) 1. Mai 2012 Tag der Solidarität: Mehr als 8.000 Kolleginnen und Kollegen nahmen an der Maikundgebung auf dem hannoverschen Klagesmarkt teil. Hauptredner war in diesem Jahr der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt, der in seiner Rede unter anderem die verfehlte Bildungspolitik der Landesregierung angriff. Er Tarifpolitik Neues zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) Im Jahr 2012 findet keine Tarifrunde für die Beschäftigten der Länder statt, dennoch geht die Tarifarbeit weiter. Drei Themen spielen in diesem Jahr zwischen den Tarifrunden eine bedeutende Rolle: a. Die Vorbereitung der Tarif- und Besoldungsrunde 2013 b. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Altersstaffelung des Urlaubs im TVöD c. Die Umsetzung der Entgeltordnung zum TV-L. Alle drei Themen berühren GEW-Mitglieder in unterschiedlicher Weise. Tarifrunde 2013 Die Vorbereitung der Tarif- und Besoldungsrunde 2013 betrifft anerkanntermaßen alle im Landesdienst Beschäftigten, ob Tarifbeschäftigte oder Beamte bzw. Beamtinnen. Die GEW-Landestarifkommission hat sich dafür ausgesprochen, die Forderung nach einer spürbaren Entgelterhöhung in den Mittelpunkt zu stellen. Hierbei ist der Tarifabschluss bei Bund und Kommunen (vgl. E&W Niedersachsen 5/2012, S. 10) der Maßstab. Ein Tarifabschluss unterhalb des TVöD sei nicht akzeptabel, so die einhellige forderte im Hinblick auf die kommenden Landtagswahlen eine Politik des sozialen Ausgleichs und verbesserter Bildungschancen. Die Gewerkschaften würden die zur Wahl stehenden Parteien hieran messen. Insbesondere müsse die zukünftige Landesregierung für gute Arbeits- und Ausbildungsbedingungen eintreten. Meinung der Mitglieder der Landestarifkommission. Die Entgelttabellen zum TV-L sind zum 31.12.2012 kündbar. Die Tarifrunde 2013 beginnt dann ab dem 1.1.2013. Wie schon im Bereich des Bundes und der Kommunen stellen sich die Gewerkschaften auf einen hartnäckigen Widerstand der Arbeitgeber ein. Sicherlich wird ein Abschluss nicht ohne Aktionen bis hin zu Warnstreiks erzielt werden können. Altersstaffelung beim Urlaub diskriminierend TV-L anpassen Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. März die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Alter in 26 des TVöD (vgl. E&W 5/2012, S. 11) als altersdiskriminierend verworfen und den Tarifparteien aufgegeben, hier Abhilfe zu schaffen. Im Bereich des TVöD wurde daraufhin ein einheitlicher Urlaubsanspruch von 29 Tagen im Jahr tarifvertraglich vereinbart. Ab dem 55. Lebensjahr wird dieser Anspruch auf 30 Tage erhöht. Besitzstandsregelungen verhindern, dass bereits erworbene Ansprüche geschmälert werden. Da der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV- L) eine wort- und inhaltsgleiche Formulierung in 26 aufweist, muss auch der TV-L diskriminierungsfrei gestaltet werden. Der Arbeitgeberverband der Länder, die Tarifge- meinschaft der Länder (TdL), hat nunmehr den Gewerkschaften Verhandlungen angeboten, um eine Lösung im Sinne des TVöD zu erreichen. Sie hat außerdem einseitig erklärt, den Übertragungszeitraum des Urlaubs 2012 bis zum 30.6.2013 zu verlängern, um eine Neuregelung im Zusammenhang mit der Tarifrunde 2013 zu vereinbaren. Bisher haben Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr einen Urlaubsanspruch von 26 Tagen, zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr beträgt er 29 Tage und ab dem 40. Lebensjahr gibt es 30 Tage Urlaub. Nach dieser noch bestehenden tariflichen Regelung haben Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen geringeren Anspruch als ältere Beschäftigte und könnten auf der Basis des Urteils des BAG erhöhte Urlaubsansprüche geltend machen. Da der Jahresurlaub 2012 noch bis zum 31.12.2012 genommen werden kann, in Ausnahmefällen auch bis zum 31.3.2013, besteht allerdings noch keine Eile, erhöhte Urlaubsansprüche geltend zu machen. Die GEW Niedersachsen empfiehlt, die ersten Gespräche der Gewerkschaften mit der TdL abzuwarten, bevor eine schriftliche Geltendmachung erfolgen sollte. Wir werden in den nächsten Ausgaben der E&W hierzu weiter berichten und Aktuelles über unsere Homepage www.gew-nds. de/tarifrunde2013 mitteilen. KinderpflegerInnen/SozialassistentInnen in Normaltätigkeit können aus der Entgeltgruppe (EG) 3 in die EG 5 höhergruppiert werden; KinderpflegerInnen/SozialassistentInnen mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten (z. B. in der Arbeit mit Behinderten) können aus der Gruppe 5 in die EG 6 aufsteigen; ErzieherInnen in Normaltätigkeit steigen aus der EG 6 in die EG 8 auf; ErzieherInnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten (z. B. an Förderschulen) haben die Möglichkeit aus der EG 8 in die kleine EG 9 höhergruppiert zu werden; Heilpädagoginnen können ebenfalls in die kleine EG 9 aufsteigen. Die kleine EG 9 zeichnet sich durch einen verlangsamten Stufenaufstieg und das Fehlen der Stufen 5 und 6 aus. Bei Neueinstellungen ab dem 1.1.2012 werden die Beschäftigten gleich in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert (ErzieherInnen EG 8, andere EG 5 oder 6). Beschäftigte, die bereits vor dem 1.1.2012 beim Land Niedersachsen beschäftigt waren, haben eine Wahlmöglichkeit, ob sie das neue oder das alte Eingruppierungsrecht in Anspruch nehmen. Bis zum 31.12.2012 kann dieser Personenkreis noch einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Generell lohnt sich für alle relativ jungen Beschäftigten eine Höhergruppierung. Da aber z. B. bisher gezahlte Strukturausgleiche bei aus dem BAT Übergeleiteten angerechnet werden, sind in Einzelfällen Konstellationen möglich, bei denen ein Höhergruppierungsantrag nicht sinnvoll ist. Wer bereits in der Endstufe seiner Entgeltgruppe angelangt ist oder mit einer individuellen Endstufe in den TV-L übergeleitet wurde, sollte sich durch die GEW beraten lassen. Da der Anspruch immer auf den 1.1.2012 zurückgerechnet wird, verliert niemand Ansprüche, auch wenn der Antrag auf Höhergruppierung erst zum Jahresende 2012 gestellt wird. Rüdiger Heitefaut Gewerkschaftssekretär, Referat Beamten- und Angestelltenrecht

12 EuW 06.2012 Arbeitsplatz 13 Neue Verhandlungen über Nutzung digitaler Medien Aus für Schultrojaner Arbeitszeitordnung Schule Große Unzufriedenheit mit geringer Leitungszeit Foto: fotolia Die Aktivitäten der GEW, der SchulleiterInnen und der Kollegien zeigen weitere Wirkung: Die Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verband Bildungsmedien haben sich Ende April darauf verständigt, dass es keine Software geben soll, mit der Schulen ausspioniert werden sollen. Im Sommer wollen die KMK und der Verband Bildungsmedien neue Verhandlungen aufnehmen, um den Einsatz digitaler oder digitalisierter Lehrmittel alltagstauglich und rechtssicher zu ermöglichen. Dreimal hatte das Kultusministerium über die Landesschulbehörde seit Ende Januar die Aufforderung an die niedersächsischen Schulleiterinnen und Schulleiter gerichtet, sie sollten erklären, dass sich auf den schuleigenen Speichermedien keine rechtswidrigen Digitalisate befinden. Falls erforderlich, sollten sie diese überprüfen. Sie wurden auch auf die Möglichkeit verwiesen, ihre Kolleginnen und Kollegen zu einer entsprechenden Erklärung zu veranlassen. Viele Schulleiterinnen und Schulleiter folgten dem Rat der GEW zu remonstrieren und zu erklären, dass sie sich objektiv nicht in der Lage sähen, dieser Aufforderung nachzukommen. Sie konnten zu diesem Zweck Druckvorlagen nutzen, die ihnen die GEW zugestellt hatte. Viele Schulleiterinnen und Schulleiter hatten den Kultusminister aufgefordert, mit den Schulbuchverlagen neue Verhandlungen aufzunehmen, um Lehrkräften die Möglichkeit zu geben, für ihren Unterricht erforderliche Digitalisate zu verwenden und dadurch die Praxis in den Schulen rechtlich abzusichern. Etliche Personalversammlungen hatten diese Forderungen unterstützt. Diese Auseinandersetzung fand Eingang in die Landesmedien und in überregionale Zeitungen. Unser Einsatz lohnt sich, wir bleiben am Ball! Kultusminister Bernd Althusmann erklärte Ende April in einem Hintergrundgespräch mit LandesjournalistInnen, dass er die Erklärungen der Schulleiterinnen und Schulleiter nicht länger einfordern will, weil sie offenbar nicht umsetzbar wären. Die GEW informierte die Schulen unmittelbar über diese Entscheidung des Ministers, auf dem offiziellen Dienstweg ist sie wohl noch unterwegs. Unser gemeinsamer Einsatz hat sich gelohnt. Wir können daraus lernen, dass es nicht sinnvoll ist, blindlings allen Weisungen aus dem Ministerium zu folgen, sondern auch auf den eigenen Verstand zu vertrauen. Die GEW weist alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die die geforderte Erklärung abgegeben haben, darauf hin, dass sie diese mit Verweis auf die Korrektur der Ministerentscheidung zurückfordern können. Es gibt auch die Anregung, dass diese vernichtet werden. In den Schulen, in denen Lehrkräfte zur Abgabe von Erklärungen verpflichtet wurden, sollten die Schulpersonalräte für die Vernichtung sorgen. Das schafft für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen mehr Rechtssicherheit. Erklärung von KMK und Verband Bildungsmedien im Wortlaut: Die Länder der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, und der Verband Bildungsmedien, die Branchenvertretung der Bildungs- und Schulbuchverlage, haben in einem Gespräch am 24. April 2012 beschlossen: Länder und Bildungsmedienhersteller wollen den Lehrkräften professionelle pädagogische Materialien für den Unterricht anbieten und ihnen Möglichkeiten zur digitalen Nutzung von Unterrichtswerken und -materialien geben. Für diese digitale Nutzung werden die Bildungs- und Schulbuchverlage wie die Länder in Gespräche eintreten, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Diese Lösung soll: rechtliche Vorgaben bei der Nutzung analoger und digitaler Materialien vereinfachen, um insbesondere Medienbrüche im Unterricht zu vermeiden; alltagstauglich und praxisorientiert sein; Rechtekontrollen überflüssig machen; Rechtssicherheit für Lehrkräfte und Schulen schaffen; die Rechte der Autoren und Verlage sichern. Die Gespräche sollen zügig noch in diesem Sommer beginnen, um baldmöglichst neue Vorschläge und eine neue Lösung vorstellen und realisieren zu können. Die von den Gesprächspartnern entwickelten Vorschläge sollen insbesondere auch mit den Lehrerverbänden diskutiert werden. Von dem bislang vorgesehenen Einsatz einer Scansoftware zur Überprüfung von Speichersystemen der Schulen und von der Einholung von Schulbestätigungen, dass sich keine digitalisierten Unterrichtswerke auf Schulrechnern befinden, wird im beiderseitigen Einvernehmen abgesehen. Länder und Verband Bildungsmedien werden die Schulen über die derzeit geltenden urheberrechtlichen Vorschriften mit einer speziellen Broschüre informieren. Die Schulleiterinnen und Schulleiter und die übrigen FunktionsträgerInnen an den niedersächsischen Schulen sind unzufrieden mit dem unzureichenden Umfang der Erhöhung der Leitungszeit in der im Mai vom Landeskabinett beschlossenen Arbeitszeitordnung Schule. Bekanntlich wurden 180 Stellen aus der Unterrichtsversorgung umgewidmet und auf die 3.400 niedersächsischen Schulleitungen verteilt. Aus diesem Grunde hatte die GEW der Verordnung nicht zugestimmt und weitere Veränderungen eingefordert. Massive Kritik kommt aus den Förderschulen: In der Verordnung ist die Inklusion überhaupt nicht berücksichtigt. Bereits bei der Einführung der Regionalen Integrationskonzepte werden die Förderschullehrkräfte an die Grundschulen abgeordnet. Die Förderschulen führen keine eigenen Grundschulklassen. Auch nach der neuen Arbeitszeitordnung erhalten die SchulleiterInnen der Förderschulen umso weniger Leitungszeit, je mehr ihrer Kollegiumsmitglieder an Grundschulen abgeordnet werden, denn die Leitungszeit wird an den Sollstunden der Förderschule bemessen. Tatsächlich erfordert die Koordination der Arbeit der abgeordneten Lehrkräfte und die Zusammenarbeit mit den Grundschulleitungen mehr und nicht weniger Leitungszeit. Auf die Notwendigkeit einer entsprechenden speziellen Regelung für die Förderschulen und Förderzentren haben GEW, VDS und andere Verbände die verschiedenen Kultusminister in den letzten Jahren massiv hingewiesen. Kultusminister Bernd Althusmann hat in den letzten beiden Beratungen versprochen, dass er beim Finanzminister im Rahmen der Umsetzung der Inklusion die erforderliche Anzahl von Stellen für die Neuordnung der Leitungszeit an den Förderzentren beantragen will. Eine entsprechende Änderung der Arbeitszeitordnung solle noch im Sommer 2012 erfolgen. Entgegen der Forderung der GEW wird in der Arbeitszeitordnung ausschließlich die Lehrkräfte-Sollstundenzahl für die Bemessung der Leitungszeit herangezogen. Die pädagogischen MitarbeiterInnen an Förderschulen und Grundschulen, die Ganztagskräfte, sowie das nichtlehrende Schulpersonal werden nicht berücksichtigt. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der kleinen Schulen sind enttäuscht, weil sie keine oder nur eine sehr geringe Entlastung feststellen können. Es tröstet sie wenig, dass die im Entwurf der Arbeitszeitordnung enthaltenen Verschlechterungen weggefallen sind. An den größeren Schulen, insbesondere an Berufsschulen, Gymnasien und Gesamtschulen fällt unangenehm auf, dass die übrigen Schulleitungsmitglieder (z.b. KoordinatorInnen) und die übrigen FunktionsträgerInnen, die einen großen Teil der Leitungsarbeit bzw. der Koordination der Kollegien leisten, keine Erhöhung ihrer Leitungszeit, bzw. mehr Entlastung bekommen. Im Gegenteil, die neue Arbeitszeitordnung nimmt nicht einmal die erheblichen Verschlechterungen zurück, die Kultusminister Bernd Busemann 2005 eingeführt hatte und die insbesondere die Gesamtschulen wesentlich schlechter stellen. Kultusminister Bernd Althusmann versprach in den letzten Verbändegesprächen, dass die weitere Entlastung der Leiterinnen und Leiter kleiner Schulen und die Entlastung der FunktionsträgerInnen in einer weiteren Stufe der Arbeitszeitordnung vorgenommen werden solle. Voraussetzung sei ein Ansteigen der Unterrichtsversorgung wegen der rückgängigen Schülerzahlen. Die GEW hatte sich in den Verbändegesprächen dafür ausgesprochen, dass die Stunden für Sekretariatskräfte deutlich angehoben werden, um die Schulleitungen zu entlasten. Insbesondere müssten die SekretärInnen auch für die Erledigung von Landesaufgaben, die vom Land auf die Schulen übertragen wurden (z.b. Personalmaßnahmen, Schulstatistik) zuständig sein. Bisher verbieten viele Schulträger den von der Kommune bezahlten SekretärInnen die Erledigung dieser Aufgaben. Um diese Änderung zu erreichen, muss das Land seine Zuweisungen an die Kommunen erhöhen. Ohne diese Erhöhung ist auch der Einsatz von Systemadministratoren nicht zu erreichen. Eine Antwort des Kultusministers auf diese wesentliche Anforderung steht bisher aus. In diesem Teil der Arbeitszeitordnung Schule geht es ausschließlich um die Schulleitungen. Es ist bekannt, dass die GEW für die Lehrkräfte und übrigen Beschäftigten eine Reduzierung der Arbeitszeit fordert. Darauf sei der Vollständigkeit halber hingewiesen. Foto: fotolia

14 EuW 06.2012 Arbeitsplatz 15 Rechtsbruch bei Ganztagsverträgen ist Ergebnis von bewusstem Handeln Althusmann verweigert weiter gute Ganztagskonzepte Foto: Bert Butzke Die seit 2004 verantwortliche politische Spitze des Kultusministeriums muss für den tausendfachen Rechtsbruch, für den bewussten Einsatz von Scheinselbständigkeit bei der Nachmittagsbetreuung an Schulen, juristisch zur Verantwortung gezogen werden, fordert der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt anlässlich der Ergebnisse der Akteneinsicht, die die SPD-Kultusexpertin Frauke Heiligenstadt Anfang Mai vorgestellt hat. Althusmann sollte aufhören, seine Amtsvorgänger in Schutz zu nehmen und deren Rechtsbruch durch seine Aktivitäten zu kaschieren. Das Einholen eines teuren externen Rechtsgutachtens und die Prüfungen der Ganztagsverträge durch die Schulbehörde dienten nur diesem Zweck und hätten nichts damit zu tun, für gute Ganztagsschulen zu sorgen. Auch die in diesen Tagen vom Ministerium vorgelegten neuen Hinweise für die Schulen enthalten nach Einschätzung der GEW schwerwiegende Mängel, so dass weiterhin neu abgeschlossene Honorarverträge als Scheinselbständigkeit gewertet werden könnten. Außerdem werden die Schulleiter nicht darauf hingewiesen, dass Kooperationsverträge gegen die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung verstoßen, wenn der Vertragspartner, z.b. ein Kindergarten, Beschäftigte einsetzt und bei der Arbeitsagentur keine Arbeitnehmerüberlassung beantragt hat. Die Schulen als Leihnehmer tragen das Risiko, diese Beschäftigten in unbefristete Arbeitsverträge übernehmen zu müssen, wenn die Arbeitsagentur feststellt, dass die Arbeitnehmerausleihe von ihr nicht genehmigt wurde. Das gilt auch dann, wenn Kooperationspartner Honorarkräfte als Scheinselbständige einsetzen. Honorarverträge weiter unsicher, vor allem an Gesamtschulen und Oberschulen Der Einsatz von Honorarkräften ist nach Auffassung der GEW insbesondere an Gesamtschulen und Oberschulen, an allen gebundenen Ganztagsschulen nur in Ausnahmefällen zulässig. Das MK habe die diesbezüglichen Warnungen der Berliner Gutachter ignoriert, Honorarkräfte in Schulen mit gebundenem oder teilweise offenem Ganztag einzusetzen. Der Erlass verlangt für diese Ganztagsschulen nicht Nachmittagsangebote, die Vormittagsunterricht ergänzen, sondern einen pädagogisch strukturierten Tagesablauf, in dem sich Phasen von unterschiedlicher Arbeitsintensität abwechseln und z.b. die individuelle Übung, Vertiefung und Förderung eingebunden ist. Aber auch bei offenen Ganztagsschulen könnten Honorarverträge nur bei Einhaltung besonderer Bedingungen abgeschlossen werden. Laut Ganztagserlass sollen nämlich auch Nachmittagsangebote im Offenen Ganztag auf den Vormittagsunterricht bezogen sein. Dies gilt auch für alle Gesamtschulen, die laut Schulgesetz Ganztagsschulen sind. Die Berliner Gutachter äußern sich vorsichtig und differenziert auf die Anfrage des Kultusministeriums, ob denn der Einsatz von Honorarkräften grundsätzlich ausgeschlossen sei. Er sei nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gutachter geben allerdings deutliche Hinweise, dass die Einbindung des Nachmittags, das komplexe Geflecht schulrechtlicher Bestimmungen und Weisungen sowie kollegiale Absprachen mit Lehrkräften dem Einsatz von Honorarkräften entgegenstehen können. In diesem Zusammenhang erörtern sie die besondere Rechtsstellung der Schulen, für die nach Schulgesetz bzw. Erlass ein Ganztagsbetrieb und nicht nur ein freiwilliges und mit dem Vormittag nicht verbundenes Nachmittagsangebot vorgesehen ist. Die Gutachter betonen, dass sie ihre Bewertungen nur auf Grundlage der ihnen vom Ministerium bekanntgemachten Informationen treffen können. Es komme auf den tatsächlichen Einsatz im Einzelfall an, z.b. auf den Inhalt eines Nachmittagsangebotes. Die Gutachter verweisen auf erhebliche Risiken, weil die Rechtsprechung und die Statusprüfungen durch die Rentenversicherung schwer zu kalkulieren seien. Es ist aus Sicht der GEW fraglich, ob die Prüfung der Verträge durch die Landesschulbehörde anhand von Rastern die tatsächlichen Gegebenheiten der Einzelfälle angemessen erfassen kann. Die Behauptung des Ministers, das Billigmodell für die Nachmittagsbetreuung sei nunmehr rechtssicher, ist sehr gewagt, betont Eberhard Brandt und kritisiert, dass den Schulbezirkspersonalräten bei den Entscheidungen in der Schulbehörde keinerlei Kontroll- und Mitbestimmungsrechte eingeräumt würden. Minister dürfen sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken Die studierten Juristen und ehemaligen Kultusminister Bernd Busemann und Elisabeth Heister-Neumann wussten, was sie taten, als sie gegen den eindringlichen Rat ihrer Spezialisten im Ministerium (Juristen und Haushälter) sowie der Landesschulbehörde den Ganztagserlass fundamental änderten und mit dieser Änderung den Rechtsbruch durch den Abschluss von Honorarverträgen in Gang setzten und auch dann noch weiter an diesen Vorgaben festhielten, als weitere Institutionen wie der Landesrechnungshof und das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) unter Verweis auf Statusfeststellungsverfahren und Arbeitsgerichtsverfahren vor den Honorar- und Kooperationsverträgen warnten. Eine solche Erlass-Änderung und ihre Konsequenzen, wie die mit dem Ganztagserlass von 2005 bewirkten, hat es in der niedersächsischen Schulgeschichte noch nicht gegeben. Da ist es absurd anzunehmen, sie seien kein bewusster Akt der politischen Spitze, urteilt der GEW-Landesvorsitzende und führt zur Begründung an, dass die Schulen und Schulträger politisch massiv gedrängt worden waren, Ganztagsanträge zu stellen, auf die im alten Erlass vorgesehenen zusätzlichen Stellen zu verzichten und Honorarverträge bzw. Kooperationsverträge abzuschließen. Beschwerden von Kollegien und SchulleiterInnen erreichten die GEW, weil sie vom Arbeitgeber über die Rechtslage im Unklaren gelassen wurden. Jahrelang haben die Juristen des MK und der Landesschulbehörde eindeutige Vorschriften eingefordert. Dies führte zum öffentlichen Eklat. Die politische Spitze des MK verweigerte der Behörde und den Schulen dennoch jahrelang saubere Rechtsauskünfte. Das war bewusstes Handeln der verantwortlichen Spitze des Ministeriums. Dr. Bernd Althusmann griff die Sache als Staatssekretär und Minister auf und erkannte dringenden Handlungsbedarf. Nun jagte eine veränderte Fassung der Ganztags- Hinweise die andere. Die Anforderungen an den Einsatz von Honorarkräften wurden peu à peu verschärft. Für diesen einzigartigen Vorgang hat Frauke Heiligenstadt in den Akten des Ministeriums viele Hinweise gefunden. Brandt kritisiert, dass die ehemaligen Kultusminister Busemann und Heister-Neumann sich vor ihrer Verantwortung drücken und statt dessen die Schuldfrage umdrehen und behaupten, die Schulleiterinnen und Schulleiter hätten die Honorarkräfte falsch eingesetzt. Brandt bedauert, dass Kultusminister Althusmann diese Legende weiter ausschmückt. Keinem anderen Ziel dient das 210.000 Euro teure Rechtsgutachten aus Berlin und die Kontrolle der Verträge durch die 120 zusätzlichen Beschäftigten in der Landschulbehörde. Offenbar sei die schwarz-gelbe Landesregierung nicht in der Lage, für die Vergangenheit grade zu stehen und für die Zukunft wieder ein rechtlich und pädagogisch verantwortliches Ganztagskonzept einzuführen, wie es bis 2004 bestand. Diese Unfähigkeit werde ihr im Wahlkampf erheblichen Schaden zufügen, denn Eltern und Schulträger forderten ein Recht auf gebundene Ganztagsschulen und ordentliche Verträge für qualifiziertes pädagogisches Personal. Eberhard Brandt

16 EuW 06.2012 Bildung 17 Materialien Unterrichtsreihe Zwangsheirat zum Ausleihen Schulaufklärung zu sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt SchLAu macht Schule! Gewalt im Namen der Ehre hat viele Gesichter: Bei Gewalt im Namen der Ehre handelt es sich um Gewalt, die zur Erhaltung der vermeintlichen Familienehre angewendet wird. Sie fängt an bei psychischem Druck und reicht von emotionaler Erpressung über körperliche und sexualisierte Gewalt bis hin zu Zwangsverheiratungen oder so genannten Ehrenmorden. Zwangsheirat ist eine Menschenrechtsverletzung Überall auf der Welt werden Mädchen und Frauen gegen ihren Willen verheiratet auch in Deutschland! Im Jahr 2011 wurde unter der Mitarbeit von TERRE DES FEMMES die Studie Zwangsverheiratung in Deutschland veröffentlicht. Darin wurde deutlich, dass in Deutschland jedes Jahr über 3.400 Mädchen und Frauen von einer Zwangsverheiratung betroffen oder bedroht sind. In der ebenfalls 2011 herausgegebenen Studie Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005 wurden 78 Fälle untersucht. Diese Untersuchungen ergaben, dass es 12 Ehrenmorde pro Jahr in Deutschland gab, die von der Justiz erfasst wurden. Zahlreiche Berichte von in Deutschland lebenden Migrantinnen und auch Migranten bestätigen die Brisanz des Problems. Zwangsheirat wird unabhängig von der Aufenthaltsdauer in Deutschland als traditionelles Muster der Familienbildung benutzt. Zwangsheirat ist nur die Spitze des Eisbergs Schon im Vorfeld einer Zwangsverheiratung werden Frauen und Mädchen in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt. Dabei stehen sie ständig im Konflikt zwischen der Kultur des Herkunftslandes einerseits und den Lebensformen der deutschen Gesellschaft andererseits. Aus Rücksicht auf die Traditionen ihrer Familie nehmen Frauen und Mädchen Einschränkungen und Verbote hin. Eine drohende Zwangsverheiratung macht den Konflikt schließlich unerträglich. Zahlreiche Hilfsangebote für von Zwangsheirat betroffene oder bedrohte junge Frauen existieren zwar bereits, Informationen dazu erreichen die Opfer allerdings leider vielfach zu spät oder gar nicht. Gerade an diesem Punkt kann Schule eine wichtige Funktion erfüllen, indem sie präventiv arbeitet. Für viele betroffene Mädchen ist die Schule der einzige Ort, an dem sie sich ohne die soziale Kontrolle der Familie frei bewegen können. TERRE DES FEMMES hat eine Unterrichtsmappe für Schulen entwickelt, die Schülerinnen und Schüler mit Texten, Aufgaben und Spielen an das Thema Zwangsheirat heranführt. Durch Diskussionen, eigene Beiträge und Mitmachtheater setzen sich die Jugendlichen aktiv mit dem Thema auseinander. Zeitungsartikel, Berichte Betroffener, Buch- und Filmausschnitte erklären das vielschichtige Problem der Zwangsheirat. Die Präventionsarbeit mit Hilfe des Unterrichtsmaterials soll einerseits die Mädchen stärken und ihnen das Selbstbewusstsein geben, NEIN zu sagen, wenn ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Andererseits kann sie die Verständigung verbessern, um ein wirkliches Kennenlernen von Werten und Traditionen der jeweils anderen Kultur zu ermöglichen. Deshalb hat das erste Kapitel der Unterrichtsreihe das Ziel, einen Austausch über die jeweils eigenen Gewohnheiten, Bräuche und religiösen Feste anzuregen. Nicht nur die in Deutschland fremde Kultur, sondern auch die positiven und negativen Aspekte der christlich geprägten Tradition sollen dabei betrachtet werden. Anhand von Texten und Zeitungsartikeln widmet sich das zweite Kapitel dem Thema Zwangsheirat, erläutert den tiefen Zwiespalt der betroffenen Mädchen und gibt Informationen über Hintergründe und Auswirkungen. Kapitel 3 geht einen Schritt weiter und gibt Anleitungen, um Auswege und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Die Schülerinnen und Schüler sind immer wieder gefordert, selbst initiativ zu werden und gemeinsam nach geeigneten Strategien zu suchen. Ergänzt wird die Unterrichtsmappe durch einen DVD-Film Wo Mädchen wenig wert sind, einer Broschüre Tatmotiv Ehre und einem Plakat Wer entscheidet, wen du heiratest?. Das Referat für Frauenpolitik bietet allen Kolleginnen und Kollegen an, das Material zum Ausleihen zu beziehen: Kontakt b.engelke@gew-nds.de oder Hlynsdottir@t-online.de Wencke Hlynsdóttir Referat Frauenpolitik Alter, in dem Menschen mit Zwangsheirat konfrontiert werden: 22 27 Jahre 19,5 28 Jahre und mehr 10,3 773 Fälle (736 Frauen, 37 Männer) = 100 Prozent Quelle: Studie Zwangsverheiratung in Deutschland 13 J. und jünger 2,1 14 15 Jahre 5,6 16 17 Jahre 20,8 18 21 Jahre 41,7 halb die Projekte von SchLAu Niedersachsen auf die Fahne geschrieben. SchLAu sind ehrenamtlich organisierte und durchgeführte Projekte, die über die Vielfalt von Lebensweisen, insbesondere von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*personen (LSBT*) 2 aufklären und informieren. Die Teamer_innen sind dabei selbst junge LSBT* Personen mit unterschiedlichsten Berufen und Bildungsgängen. Eine pädagogische Grundqualifizierung der Aufklärer_innen und regelmäßige Fortbildungen garantieren Qualitätsstandards in der SchLAu-Schulaufklärungsarbeit. Eingeladen werden die Aufklärungsprojekte häufig im Rahmen von Pro- Das ist ja voll schwul! so etwas ist auf Schulhöfen häufig zu hören. Schwul als Schimpfwort, ebenso wie Schwuchtel oder neuerdings auch gay : Die meisten Schüler_innen 1 verwenden diese Worte nicht, um tatsächlich Homosexuelle zu diskriminieren. Problematisch ist es trotzdem, denn so wird Homosexualität immer wieder als etwas Schwaches, Falsches und Unnormales dargestellt. Informieren, aufklären und etwas im Denken und Handeln der Jugendlichen verändern das haben sich desjektwochen oder Anti-Diskriminierungsarbeit, aber auch für Workshops innerhalb des regulären Unterrichts. In den Veranstaltungen werden die betreffenden Inhalte den Schüler_innen spielerisch vermittelt und sie zur Reflektion der eigenen Meinung und Einstellung bewegt. Im Zuge von moderierten Gruppengesprächen und Rollenspielen werden Begriffe geklärt und Fragen beantwortet. Dabei greifen die Teamer_innen auf ihre persönlichen Erfahrungen zurück. Gerade diesen autobiografischen Ansatz schätzen die Schüler_innen sehr, denn eine Grundregel bei SchLAu lautet: alles darf gefragt werden. Viele von ihnen haben hierbei das erste Mal persönlichen Kontakt mit LSBT*- Personen und nehmen die Möglichkeit, etwas aus deren Lebenswelt zu erfahren, dankend an, um dann meist erstaunt festzustellen: die sind ja gar nicht anders. Sexuelle Orientierung und Identität SchLAu an ihrer Schule? als ein Aspekt von Vielfalt sucht man nämlich im Lehrplan vieler Schulen vergebens. Dabei ist die Aufklärung von jungen Leuten nach wie vor relevant, wie auch der Bericht des UN- Menschenrechtsrats vom November 2011 zeigt. Nach wie vor werden auch in Deutschland LSBT*-Personen verbal und physisch angegriffen und diskriminiert. Der Menschenrechtsrat kritisiert, dass Regierungen und zwischenstaatliche Stellen die Zustände, in denen sich LSBT*-Menschen befinden, oft ignorieren und fordert, diese Lücke zu schließen. Genau in dieser Lücke positionieren sich die niedersächsischen SchLAu Projekte aus Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück und helfen somit Vorurteile abzubauen, Diskriminierungen vorzubeugen und Vielfalt als eine Bereicherung für alle Menschen zu begreifen. Weitere Informationen und Kontaktdaten zu den einzelnen Lokalprojekten sowie dem Netzwerk SchLAu Niedersachsen gibt es unter www.schlau-nds.de. 1 Der Gender_Gap steht für alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten und schließt somit auch Menschen ein, die sich in der vorherrschenden Geschlechterzweiteilung nicht wieder finden können. 2 Das * als Platzhalter steht für die verschiedenen Identitäten und Definitionen von transsexuell, transident, transgender, etc. Haben Sie Interesse an einem SchLAu-Besuch? Über www.schlau-nds.de erreichen Sie die regionalen Projekte in: Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück Nach Kontaktaufnahme werden mit Ihnen in einem Vorgespräch die Veranstaltung besprochen und sämtliche Fragen geklärt. Abgestimmt auf Ihre Klasse wird daraufhin der Workshop individuell zusammengestellt. Die Veranstaltung selber wird ohne Lehrkräfte durchgeführt im Nachgespräch findet jedoch eine Auswertung und Reflexion der Stunde mit Ihnen statt.

18 EuW 06.2012 Aus der Organisation 19 Lesepeter der AJuM Im Juni erhält den LesePeter das Jugendbuch: Bruton, Catherine Der Nine-Eleven-Junge Aus dem Englischen von Dietmar Schmidt Baumhaus 2011 ISBN 978-3-8339-0032-7 395 Seiten - 14,99 - ab 12 J. (für sehr gute Leser ab 11) Ben denkt fast ausschließlich in Manga-Bildern, die er unentwegt zeichnet. Er lebt, solange die Mutter in der Klinik ist, weil sie den Tod des Vaters bei 9/11 nicht verarbeitet hat, bei den Großeltern. Sein Vetter Jed kommt dazu und beide werden in Atem gehalten durch die quirlige Nachbarin Prit, deren Familie aus Pakistan stammt. Ihre Fantasie und die Vorurteile der Nachbarn setzen eine anwachsende Spirale von Bedrohung, Unterstellungen, Mordvermutungen und einer Entführung in Gang, die zu explodieren droht. Der LesePeter ist eine Auszeichnung der Arbeitsgemeinschaft Jugendliteratur und Medien (AJuM) der GEW für ein herausragendes, aktuelles Buch der Kinder- und Jugendliteratur. Die ausführliche Rezension (mit pädagogischen Hinweisen) ist im Internet unter www.ajum.de (Lese- Peter) abrufbar. Foto: fotolia Berufsausbildung in ländlichen Regionen Berufsvielfalt an Berufsbildenden Schulen sichern Die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen mussten sich in den vergangenen Jahren vielen neuen Herausforderungen und permanenten Veränderungsprozessen stellen, die sie als regionale Kompetenzzentren zunehmend eigenständig und eigenverantwortlich zu bewältigen hatten. Zudem wurde von ihnen immer gefordert, Bildungsangebote in der Region zu gewährleisten und angemessen und flexibel auf die regionalen Qualifizierungsbedarfe zu reagieren. Insbesondere für die sogenannten Bündelberufsschulen in der Fläche war es aufgrund der ministeriellen Vorgaben zur Klassenbildung schon in der Vergangenheit schwierig eine Beschulung für bestimmte Ausbildungsberufe vor Ort zu gewährleisten. In der Konsequenz mussten an nicht wenigen Berufsschulstandorten Ausbildungsgänge aufgegeben werden. Diese Problematik dürfte sich zukünftig noch verschärfen, denn der demografische Wandel wird auch die berufsbildenden Schulen erreichen. Sinkende Schülerzahlen und Rückgänge bei der Zahl der Ausbildungsverträge machen eine flächendeckende Beschulung in einigen Ausbildungsberufen und Regionen zunehmend schwierig. Die daraus resultierenden Konsequenzen sind vielschichtig und betreffen nicht nur die berufsbildenden Schulen, die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe, sondern auch die regionale Wirtschaftsentwicklung. Das Problem für die berufsbildenden Schulen ist, dass sie nur für Berufsschulklassen mit mindestens 14 SchülerInnen das volle Sollstundenbudget erhalten. Bei Klassen von 7 bis 13 SchülerInnen in einem Ausbildungsberuf werden lediglich 62,5 % des vollen Sollstundenbudgets berücksichtigt. Bereits jetzt beschulen viele berufsbildende Schulen in Niedersachsen in bestimmten Ausbildungsberufen eng an der Budgetgrenze von 14 SchülerInnen bzw. unterschreiten diese bereits sehr deutlich, wenn noch kleinere Klassen geführt werden. Dies belastet das Lehrkräftebudget der Schule insgesamt. Grundsätzlich haben die berufsbildenden Schulen im Rahmen der Budgetierung die Möglichkeit, die zugewiesenen Sollstunden zwischen den einzelnen Bildungsgängen so zu verteilen, dass auch kleinere Klassen geführt werden können. Erwirtschaftet werden diese durch die Bildung großer Klassen in jeweils anderen Bereichen, was zu einer deutlich erhöhten Arbeitsbelastung der dort unterrichtenden KollegInnen führt. Auch die gemeinsame Beschulung verwandter Bildungsgänge wird bereits praktiziert. Bei noch weiter zurückgehenden SchülerInnenzahlen werden diese Möglichkeiten jedoch kaum noch umzusetzen sein. Die Schließung weiterer Ausbildungsgänge in der Region ist absehbar, die Gewährleistung des Rechtes auf Ausbildung im ländlichen Raum somit mehr und mehr gefährdet. Ein Teufelskreis wird in Gang gesetzt: Für die Auszubildenden in der betroffenen Region ergeben sich zwangsläufig weite Wege bis zur nächsten Berufsschule. Wird eine Beschulung nur noch zentral in Landesfachklassen angeboten, kommen zu den Fahrtkosten noch Unterbringungskosten hinzu. Verpflichtet man die Betriebe zur Übernahme dieser Kosten, wird die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe in der Region weiter zurückgehen. Werden die Kosten hingegen allein auf die Auszubildenden abgewälzt, wird die Motivation sinken, diesen Beruf zu erlernen. Leistungsfähige berufsbildende Schulen mit einem breiten Ausbildungsangebot sind unverzichtbar, um das duale Ausbildungssystem in der Region abzusichern. Die Schließung von Ausbildungsgängen schwächt die Position der Berufsschule im dualen Ausbildungssystem und damit die Region insgesamt. Eine solche Entwicklung steht auch der politisch gewollten Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze im Wege. Zentralisierungstendenzen beschleunigen das Aussterben bestimmter beruflicher Bereiche an den Schulstandorten und in der Region. Ein bewusst akzeptierter Fachkräftemangel ist so vorprogrammiert, die Abwanderung in Ballungszentren unvermeidbar. Ländliche Schulen werden in ihrer Handlungsfähigkeit nachhaltig eingeschränkt, stattdessen werden maximal gefüllte Klassenzimmer in Ballungszentren die Folge sein. Die demografische Entwicklung wird die Hürden für ortsnahe Beschulung bei den berufsbildenden Schulen in der Fläche weiter erhöhen. Eine regionale Beschränkung der Beschulung auf nur einige wenige Fachklassen ist weder im Interesse der jugendlichen Auszubildenden noch der ausbildenden Wirtschaft. Eine Beschulung in Kleinstklassen sollte allerdings nicht angestrebt werden, da dies auch zu einer Gefährdung der Ausbildungsqualität führen kann. In diesen Fällen sind Absprachen zwischen den Schulträgern und den betroffenen Schulen unerlässlich, um über eine Schwerpunktbildung an bestimmten Schulen eine qualifizierte Beschulung in der Region zu sichern. Lediglich auf die Eigenständigkeit und Selbstverantwortung der berufsbildenden Schulen zu verweisen, ist fahrlässig und wird der Tragweite des Problems nicht gerecht. Deshalb fordert die GEW die Landesregierung auf auch bei einem prognostizierten Rückgang der SchülerInnenzahlen eine ortsnahe Beschulung für eine möglichst große Anzahl dualer Ausbildungsberufe zu sichern und damit das Recht auf Ausbildung insbesondere auch im ländlichen Raum zu gewährleisten, Selbst Berufe wie BäckerIn oder FleischerIn können aufgrund zurückgehender Ausbildungszahlen nicht mehr überall problemlos unterrichtet werden die entsprechenden rechtlichen Rahmenvorgaben für die berufsbildenden Schulen, insbesondere die Vorgaben zur Klassenbildung zu verbessern, so dass möglichst viele Ausbildungsberufe weiterhin ortsnah beschult werden können, zum Erhalt einer Angebotsvielfalt an Ausbildungsberufen in der Region Kooperationen zwischen den Schulträgern und den einzelnen berufsbildenden Schulen zu fördern und zu unterstützen, eine Koordinierungsstelle zur Sicherung einer ortsnahen Beschulung unter Beteiligung der Sozialpartner, der Kammern, der Schulträger, der Landesschulbehörde und des Kultusministeriums einzurichten und finanziell zu unterstützen, bei Ausbildungsverhältnissen mit wohnort- bzw. betriebsfernen Lernorten (z.b. Landesfachklassen) Kostenzuschüsse zu gewähren. Ein Flächenland wie Niedersachsen kann es sich nicht leisten, diese Problematik zu ignorieren bzw. einfach wie bisher weiterzumachen. Heiner Hermes Fachgruppe BBS

20 EuW 06.2012 Aus der Organisation 21 Fiktiver Leserinnenbrief Bezug: EuW März/April 2012 Zukunftstag für Chancengleichheit Lieber Zukunftstag, ich kenne dich seit 11 Jahren und schon beim allerersten Mal, als du bei uns in Niedersachsen noch den Namen und den Inhalt Girl s day hattest, gab es Proteste der Jungen: Wir wollen auch! Warum immer die Mädchen? Bei wir wollen auch! konnten wir nichts machen, aber natürlich gab es an diesem Tag ein Fußballturnier für die Jungen, sie sollten es schließlich auch gut haben. Beide Projekte wurden in nach Geschlecht getrennten Gruppenarbeiten vorbereitet. Die Mädchen schrieben Erwartungen auf, machten sich kundig über die männlichen Berufe ihrer Verwandten, die sie begleiten durften und schrieben hinterher ihre Erfahrungen auf. Die Jungen freuten sich auf ihr Turnier! Der Start war also sehr zwiegespalten. Nach ein paar Jahren entschloss sich das MK, den Jungen auch einen Einblick in weibliche Berufe zu geben und kreierte den Zukunftstag für Mädchen und Jungen (zu Beginn übrigens als verbindlicher Erlass für alle allgemein bildenden Schulen, in diesem Jahr eine Kann-Bestimmung ). Bei einem Vortrag von Professor Hurrelmann im letzten Jahr in der Leuphana Universität in Lüneburg nahm er den Girl s day als Mädchenförderung par excellence dahingehend ins Visier, dass es bisher viel Mädchenförderung gegeben habe, jetzt seien die Jungen auch einmal dran! Ich war echt ärgerlich und klärte ihn über den niedersächsischen Weg auf und fragte ihn, wo er denn viel Mädchenförderung gefunden habe? Diese Frage konnte er nicht beantworten und gab sie ins Plenum weiter aber auch da kannte niemand besondere Mädchen- Förder-Projekte. Immer wieder frage ich mich, woher dieses (Vor-)Urteil kommt, Mädchen würden immer gefördert, Jungen nicht. Mal so nebenbei: Ich persönlich bin davon überzeugt, dass vorwiegend Mütter in den 50er Jahren beschlossen haben: meine Tochter soll eine Schulbildung erhalten, die sie erwerbsfähig und damit selbstständig werden lassen kann. Deswegen sind mehr Mädchen auf die Gymnasien gegangen. Den Rest (u. a. die guten Abschlüsse) haben sie selbst gemacht, ganz ohne besondere Förderung! Die Frage bleibt aber: Warum wählen Mädchen immer wieder Berufe, die in der öffentlichen Wahrnehmung Frauenberufe sind, und Jungen so genannte typische Männerberufe? Kann der Zukunftstag tatsächlich zu einer Erweiterung des Berufsspektrums für Mädchen und Jungen beitragen? Ich sage ja, wenn er in seiner Grundaussage Mädchen in Männerberufe und Jungen in Frauenberufe wirklich erst genommen wird, gut vorbereitet und gut nachbereitet wird. Leider hat mir meine Erfahrung gezeigt, dass genau auf diese Unterscheidung viel zu wenig geachtet wird. Die Verantwortung für das Gelingen dieses Tages liegt in diesem Fall eindeutig bei der Schule! Apropos Schule: Warum gibt es eigentlich immer weniger Männer, die Lehrer werden wollen? Nachweislich gibt es in allen Schulformen (ohne BBS) mittlerweile überwiegend Lehrerinnen (1955 waren es 31,5 % und nach steti- ger Steigerung 2010 69,2 %. In allen Schulformen gibt es über 50 % Frauen, in Grundschulen sind es 89,5 % und an Gymnasien 53,1 %). Alle rufen nach mehr Männern in den Erziehungsberufen. Begleiten Jungen am Zukunftstag auch Lehrkräfte, um den Beruf kennen zu lernen? In meiner subjektiven Wahrnehmung kommt das überhaupt nicht vor; wenn doch, würde ich mich freuen, denn Vielfalt brauchen wir überall! Passend dazu lese ich heute morgen in unserer Tageszeitung (AZ der Lüneburger Heide vom 5.5.12) unter der Überschrift Den Beruf wählen von einer Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (Kathrin Leuze und Marcel Helbig) den Satz: Ein zentrales Ergebnis der Studie war außerdem, dass Mädchen mit schlechten Schulnoten sich eher für typische Frauenberufe wie Lehrerin oder Erzieherin entschieden. Da stockt mir der Atem!! Diese Studie muss ich mir unbedingt genauer anschauen! Vielleicht ist das der entscheidende Hinweis für die Frau Prof. Dr. Susanne Ihsen, TU München, die auf der Veranstaltung WoMenpower der Hannover-Messe, die ich am 26.4.2012 besuchte, aus ihrer Untersuchung das Fazit zog: Bis zum Abitur seien noch viele Mädchen bereit, sich für die so genannten MINT- Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) zu entscheiden, wenn es dann aber an das Einschreiben an der Uni geht, sind sie nicht da. Was passiert bis dahin? Warum schrecken sie dann doch zurück? Sie hatte keine eindeutige Erklärung, wirbt aber dafür, dass besonders Frauen aus diesen Berufszweigen gut durchdachte Vorträge und Workshops anbieten sollten, um bei jungen Frauen immer und immer wieder für MINT-Berufe zu werben, ja, junge Frauen regelrecht zu umwerben. Wie passt das jetzt eigentlich zusammen? Mädchen mit schlechten Schulnoten werden Lehrerinnen und Erzieherinnen und Mädchen mit guten Schulabschlüssen auch? Und Jungen mit guten oder schlechten Schulabschlüssen wählen alles andere? Ja, ich weiß, dass solche Fragen Unsinn sind. Aber ganz ehrlich, solche Schubladen sind toll! Nun braucht niemand mehr nachzudenken oder sich aufzuregen, auch ich nicht. Es ist, wie es ist und warum müssen wir das überhaupt ändern, das mit den Frauenberufen und den Männerberufen? Sind doch alle zufrieden, wenn es so bleibt wie es ist vor allem die Männer. Und jetzt mein Fazit: Ich will wieder den Girl`s Day, und Jungen, die sich tatsächlich und nachweislich in einem Frauenberuf umschauen wollen, dürfen diesen Tag nutzen andere nicht! Jedes Jahr bin ich bei diesem (jetzt) Zukunftstag engagiert, so auch in diesem Jahr. Nachdem ich 20 Mädchen und 20 Jungen aller allgemein bildenden Schulformen im Alter von 10 bis 16 Jahren über die Berufe in der NLSchB informiert habe, bat ich die jungen Menschen spontan, kurz über die Frage nachzudenken: Was denkt ihr, warum wollen immer weniger Männer Lehrer werden? Hier einige Antworten der Jungen (in ihrer eigenen Schreibeweise): Und nun Überlegungen der Mädchen: Männern ist der Job zu anstrengt, den Schülern alles zu erklären In der Schule sind die Kinder zu unruhig und bei uns auf der Schule haben angeblich die Lehrer angst in die Gänge zu gehen wie das angeblich so brutal ist Zu lange Arbeitszeit, wenig bezahlung Vielleicht denken manche Männer das es ein Frauenjob ist Weil die Schüler Frauen lieber mögen sie sind der Meinung mit ihnen kann man mehr Spaß haben Möglicherweise sind viele Menschen zu faul Ich denke, dass liegt daran das die Frauen meistens eine bessere verbindung zu Kindern haben als Männer. Außerdem sind Männer schneller gestreßt. Vllt. denken manche Männer dass es kein richtiger Männerberuf ist Haben keine Lust auf Kinder, da wir vllt. mehr und mehr frecher werden (?) Es gibt bessere Berufe für Männer. Sie wollen ihre Kraft mehr zum ausdruck bringen Weil die Männer sich vielleicht einen Job suchen, wo sie mehr Geld bekommen. Oder sie möchten lieber allein arbeiten also ohne Kinder. Vielleicht können sie nicht mit Kindern umgehen und haben zu wenig Geduld Ich denke, dass die Männer vielleicht angst davor haben mit Kindern zu arbeiten. Meistens bleiben ja auch die Frauen zu Hause. Und nun die gleiche Fragestellung drei Tage später an der Uni in Lüneburg. Anwesend sind 25 Studentinnen und ein Student für das Lehramt GHS: Geringes fachliches Niveau Anerkennung (gering in der Gesellschaft) Geringes Ansehen in der Öffentlichkeit Anerkennung fehlt Bild vom Mann wird durch Lehrerberuf nicht erfüllt. Unsicherheit im Umgang mit Kindern (sozialisationsbedingt) Männer sind weniger sozial bzw. weniger sozial interessiert. Bereits stark weibl. geprägtes Kollegium (schreckt ab) Kollegium aus Frauen ist abschreckend Karriere- und Gehaltsaussichten Hoher Frauenanteil im Kollegium Keine Aufstiegschancen Geringeres Einkommen typischer Frauenberuf Erziehung = Frauensache Vorurteil: Frauenberuf Wenig offensichtliche Karrierechancen/Aufstiegsmöglichkeiten Kaum Karrierechancen (+ Gehalt) Kein hohes Gehalt (im Gegensatz zu anderen Berufen) Da gibt es für die Zukunftstage, egal ob für Mädchen, für Jungen oder für Mädchen und Jungen für diesen Beruf verdammt viel zu tun, auch für meine Gewerkschaft! Elke Scherwinsky

22 EuW 06.2012 Professur Erwachsenenbildung und Weiterbildung an der Leibniz Universität Hannover Die Fachgruppe Erwachsenenbildung freut sich über die Berufung von Frau Prof. Dr. Steffi Robak zur Professorin für Bildung im Erwachsenenalter und Interkulturelle Bildung an die Leibniz Universität Hannover. Der vakante und zeitweise von Auflösung bedrohte Lehrstuhl von (Emeritus) Prof. Dr. Horst Siebert wurde bereits im März 2011 an der neu strukturierten Philosophischen Fakultät mit Prof. Robak besetzt. Neben dem Schwerpunkt der Erwachsenenbildung und Weiterbildung widmet sie sich der Mitarbeit in der neu eingerichteten Arbeitsstelle für Diversität, Migration und Bildung. In ihrer Antrittsvorlesung zum Thema Bildungspartizipation zwischen Freiheit und Zwang im Kontext neuer Lebenslaufregimes sprach Professorin Robak über gewerkschaftsrelevante Themen wie die unsichere Beschäftigung in der Weiterbildung, und die Prekarisierung des Personals in diesem Bildungsbereich, außerdem über gesellschaftliche Veränderungen in der Bildungs- und Arbeitsteilhabe vor dem Hintergrund der Prozesse des lebenslangen Lernens und ihrer Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Individuen. Prof. Robak hat Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Erwachsenen- und Weiterbildung sowie moderne Sinologie an der Humboldt- Universität Berlin studiert. Sie war Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Justus-Liebig Universität Gießen, Assistentin bei Frau Professor Dr. Wiltrud Giesecke am Lehrstuhl Erwachsenenpädagogik der Abteilung Erwachsenenbildung/Weiterbildung der Humboldt-Universität Berlin sowie Vertretungsprofessorin an der Universität Bremen. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen Bildungsmanagement und Professionalisierung in der Weiterbildung, Lernkulturentwicklungen in Unternehmen, Transkulturelle Bildung, Internationale Personalentwicklung und Globalisierung, Gender in der Weiterbildung, Wandel von Organisationen und Konsequenzen für professionelles Handeln. Der Fachgruppenvorstand der Fachgruppe Erwachsenenbildung freut sich auf konstruktive Gespräche und Debatten im Austausch von Theorie und Praxis in der Erwachsenen- und Weiterbildung mit dem Institut und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Meer entdecken für GrundschülerInnen Allgemeinbildung zur Diskussion Der OV Rheiderland hat sich Gedanken zur Allgemeinbildung und der tatsächlichen Situation an Schulen gemacht. Das Papier: Aspekte zum Problem Allgemeinbildung in Textsammlung zum Dienstrecht in Niedersachsen Bräth Nolte Ulrich Ausgabe 2012 Aus der Organisation 23 Gefahr von Hasso Rosenthal ist unter Aktuelles auf der Homepage des Ortsverbandes Rheiderland nachzulesen: www.gew-rheiderland.homepage.t-online.de/gew-ov. htm Textsammlung Dienstrecht in Niedersachsen Sonderausgabe für GEW-Mitglieder jetzt erhältlich Im Verlag LinkLuchterhand ist eine Sonderausgabe der Textsammlung zum Dienstrecht in Niedersachsen für die Gewerkschaften GEW, ver.di, den DGB und das ver.di Bildungswerk erschienen. Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Erlasse für Landesbedienstete sind in der Textsammlung enthalten. Es eignet sich daher vor allem für Mitglieder von Personalräten, aber auch andere an dienstrechtlichen Fragen Interessierte finden hier in kompakter Form wesentliche Rechtsquellen. Die GEW-Sonderausgabe Textsammlung Dienstrecht in Niedersachsen kann von GEW-Mitgliedern zu einem Preis von 13 zzgl. Versandkosten beim Landesverband erworben werden. Die Ozeane auf unserem Planeten gibt es seit Millionen von Jahren, aber die Menschen haben nur wenige Jahrzehnte benötigt, diese einzigartigen Lebensräume aus dem Gleichgewicht zu bringen: ölverseuchte Strände, Inseln aus Plastikmüll oder überfischte Meere die Zerstörung ist vielfältig. Um für das Thema Meeresschutz zu sensibilisieren, hat die Umweltorganisation Greenpeace kostenloses Unterrichtsmaterial für GrundschülerInnen der Klassen 3 und 4 entwickelt. Das achtseitige Material besteht aus Arbeitsblättern, die aktivierende, kindgerechte Aufgaben stellen. Außer einer Vorlesegeschichte, Quizfragen und anderen Anregungen bietet das Material ausgewählte Literatur-, Film- und Linktipps. Das kostenlose Grundschulmaterial zum Thema Meeresschutz ist als Download verfügbar unter www. greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_ upload/themen/meere/bildungsmaterial-meere_120404_greenpeace. pdf, oder auch zu bestellen über mail@greenpeace.de oder Tel. 040 / 306 18-0. Grafik aus : Greenpeace Grundschulmaterialien zum Meeresschutz Schuljahresplaner 2012/13 wird ab Juni ausgeliefert Bestellungen sind noch möglich! Der GEW-Schuljahresplaner 2012/13, der bereits im dritten Jahr erscheint, wird ab Anfang Juni ausgeliefert. Der Preis beträgt 10 zzgl. Versandkosten. Da das Schuljahr erst am 20. Juli endet, besteht noch genügend Zeit und Gelegenheit den Planer beim Landesverband zu bestellen. Am einfachsten geht das online auf der Startseite unserer Homepage unter www.gew-nds.de/schuljahresplaner Der GEW Schuljahresplaner ein unverzichtbarer Begleiter im Schulalltag. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Schuljahresplaner 2012/2013 www.gew-nds.de Schuljahresplaner 2012/2013 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen

24 EuW 06.2012 Immer im Heft 25 Informationen aus den Personalräten Druckversion fürs Schwarze Brett? Jetzt Code scannen oder Infos zum Download aufrufen unter: www.gew-nds.de/shpr/bildungsnotizen Höchstalter für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe gem. 16 Abs 2 NLVO Nach 16 Absatz II können Laufbahnbewerberinnen und -bewerber in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wenn sie das 45. Lebensjahr als schwerbehinderter Mensch das 48. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach Satz IV dieser Vorschrift erhöht sich die Altersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe um drei Jahre, wenn wegen Kinderbetreuung oder Pflege eines oder einer Angehörigen von einer Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst vor Vollendung des 40. Lebensjahres abgesehen wurde. Die Landesrechtsstelle der GEW hatte einen Fall zu betreuen, in dem die betroffene Kollegin kurz nach Vollendung des 45. Lebensjahres als Angestellte in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt worden ist. Man war nicht bereit, sie in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Zu klären war hier zunächst die Frage, ob ein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis unter dem Gesichtspunkt der Kinderbetreuung ( 16 Absatz I Nr. 1 NLVO) besteht. Das war fraglich, da die verspätete Einstellung auch darauf zurückging, dass die Kollegin für einen Zeitraum von drei Jahren ihren im Entwicklungsdienst tätigen Ehemann begleitet hatte. Es stellte sich dann noch die Frage, ob eine Einstellung nach 16 Absatz V NLVO (das Finanzministerium kann auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde Ausnahmen von den Höchstaltersgrenzen zulassen) in Betracht kommt. Das wäre dann der Fall gewesen, wenn der Dienstherr ein erhebliches dienstliches Interesse an der Einstellung gehabt hätte. Nachdem in dem hier vorliegenden Fall durch den vertretenden Rechtsanwalt mit einem Wechsel der in Mangelfächern tätigen Kollegin nach Schleswig-Holstein gedroht wurde, ist die Einstellung sodann erfolgt. Die Bestimmung des 16 wird von der GEW durchaus als erfreulich angesehen. Besonders diejenigen, die wegen Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen berufliche Verzögerungen in Kauf nehmen mussten, werden nicht mehr benachteiligt. Unstrittig ist hier die Tatsache, dass es sich bei diesem Personenkreis in der Regel um Frauen handelt, da sie fast immer diejenigen sind, die zugunsten von Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen auf berufliches Fortkommen verzichten. Allerdings ist es für die GEW unverständlich, dass nur diejenigen berücksichtigt werden sollen, die ihr Studium wegen Kindererziehungszeiten oder der Pflege Angehöriger unterbrochen haben oder das Referendariat aus diesem Grunde nicht im direkten Anschluss an das Studium begonnen haben. Ausgeschlossen von dieser Bestimmung werden Menschen, die ihr Studium aus dem gleichen Grund erst verspätet aufnehmen konnten. Wer direkt nach dem Abitur Kinderbetreuungszeiten in Anspruch nimmt, kann auch nicht viel früher mit dem Referendariat beginnen. Außerdem gilt die Regelung nicht für Quereinsteiger. Es stellt sich daher für die GEW die Frage, warum dieser Personenkreis ausgeschlossen wird. Die GEW versucht da- her die Regelung des 16 NLVO im Wege des politischen Verhandelns auch auf den Personenkreis derjenigen, die schon vor dem Studium Kinderbetreuungszeiten aufweisen können, zu erweitern. Darüber hinaus ist die Frage, ob die Altersgrenzenregelung im Beamtenrecht nicht eine Altersdiskriminierung darstellt, Gegenstand eines Vorlagebeschlusses der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 29.03.2010 9 K 3854/09.F an den Europäischen Gerichtshof. Stufenzuordnung, 16 Abs. 2 TV-L Definition des Begriffs einschlägige Berufserfahrung Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 15. November 2010 9 SA 573/10 E den Begriff in 16 Abs. 2 TV-L einschlägige Berufserfahrung definiert. Es ging um die zutreffende Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für de öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Klägerin, die ein Studium für das Lehramt Sonderpädagogik und einen entsprechenden Vorbereitungsdienst absolviert hatte und als Lehrkraft eingestellt wurde, war vor ihrem Studium zunächst als pädagogische Mitarbeiterin in unterrichtsbegleitender Funktion in einer Förderschule tätig. Sie nahm dabei u.a. die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Unterrichtsthemen in verschiedenen Bereichen wahr, übernahm die Vertretung der Klassenlehrkraft und wirkte bei der Elternarbeit mit. Ebenso führte sie Maßnahmen in den Fächern Mathematik und Deutsch durch. Nach ihrem Studium wurde sie als Lehrkraft in der Entgeltgruppe 13 Stufe 1 eingruppiert. Auf Grund ihrer zuvor ausgeübten Tätigkeit verlangte sie die Stufe 2. Das Landesarbeitsgericht wies ihre diesbezügliche Klage unter Verweis auf die Protokollerklärung zu 16 Abs. 2 TV-L ab. Dort heißt es:...einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder eine auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit... Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs führte das Landesarbeitsgericht aus: Eine einschlägige Berufserfahrung liegt nicht nur dann vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird, sondern auch, wenn eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit vorliegt. Ausschlaggebend dafür ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen auch für die neue Tätigkeit erforderlich und anwendbar sind....beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein. Auch die Vertretung der Klassenlehrkraft reichte für das Erfordernis der einschlägigen Berufserfahrung nicht aus, weil der Klägerin diese Tätigkeit seitens ihres Arbeitgebers das beklagte Land nicht übertragen worden ist. Die Protokollerklärung zu 16 Abs. 2 TV-L stellt auf die übertragene oder eine auf die Aufgabe bezogene entsprechende Tätigkeit ab. Fachbezogene Bildungsstandards für das länderübergreifende Abitur Die Kultusministerkonferenz (KMK) plant noch in diesem Jahr Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Englisch/Französisch und Mathematik zu verabschieden. Entsprechende Entwürfe hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen in Berlin (IQB) in Zusammenarbeit mit der KMK vorgelegt. Die zzt. für die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen in den o. g. Fächern geltenden einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) sollen durch Hinweise zur Prüfungsdurchführung einschließlich entsprechender Aufgabenbeispiele ersetzt werden. Im Oktober 2012 will die Plenarkonferenz der KMK über das Paket beschließen. Nach einem entsprechenden Beschluss werden dann die bundesweit anerkannten fachbezogenen Bildungsstandards für das Abitur, die fachbezogenen Hinweise zur Abiturprüfung sowie die fachbezogenen Aufgabenbeispiele für den Sek II-Unterricht und die schriftlichen Abiturprüfungen Grundlage sein für die in den Ländern gestalteten und durchgeführten Abiturprüfungen. Ab 2016/2017 soll dann den Ländern auch ein Aufgabenpool geeigneter Abiturprüfungsaufgaben zur Verfügung stehen. Abitur 2014 Die Länder Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein planen, bereits im Abitur 2014 gemeinsam vorzugehen. In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf erhöhtem Anforderungsniveau (später auch auf grundlegendem Niveau) sollen dann unter den sechs Ländern abgestimmte Aufgaben bzw. Aufgabenteile beim Abitur eingesetzt werden. Die beruflichen Gymnasien werden in Niedersachsen voraussichtlich ab 2015 einbezogen. Es wird in Niedersachsen bei der 20-minütigen Auswahl- und der 300-minütigen Bearbeitungszeit bleiben. Auch das übliche elektronische Zuleitungsverfahren ( downloads ) wird beibehalten. Wegen der unterschiedlichen Schul- und Ferienzeiten in den beteiligten Ländern ist 2014 allerdings nicht an gemeinsame Schreibtermine gedacht. Über einen gemeinsamen Aufgabenpool soll aber sichergestellt werden, dass die in einem Land verwendeten Aufgaben bzw. Aufgabenteile in den anderen Ländern nicht mehr eingesetzt werden. Vorbereitung auf das Abitur 2014 Im April 2012 hat das Niedersächsische Kultusministerium beispielhafte Musteraufgaben auf den entsprechenden Internetseiten zur Abiturprüfung des Niedersächsischen Bildungsservers veröffentlicht (vgl. http://www.nibis.de/ nibis.phtml?menid=1395). Im Herbst 2013 sollen in den drei Fächern in den sechs beteiligten Ländern zeitgleich Probeklausuren geschrieben werden. Es soll sich um normale Klausuren handeln, nicht um die Klausuren nach Art und Umfang einer Abiturklausur. Niedersachsen beabsichtigt zudem, die Klausuren nicht zusätzlich schreiben zu lassen, sie sollen an die Stelle der ansonsten zu schreibenden Klausuren treten und in die Bewertung der Kursleistung in diesem Schulhalbjahr eingehen. Die Zuleitung der Aufgaben bzw. Aufgabenteile einschließlich der entsprechenden Bewertungsvorgaben wird zeitlich so erfolgen, dass die Lehrkräfte in den Fächern Englisch und Mathematik genügend Zeit haben, die Aufgabenteile in die Gesamtaufgabenstellung für die Klausur einzupassen. (SchulVerwaltung Niedersachsen 05/2012, S. 136) Für die Probeklausuren sind folgende Termine geplant: Deutsch Ende September 2013, Englisch Anfang November 2013, Mathematik Mitte Dezember 2013. Die endgültige Festlegung der Termine wird den Schulen vor Beginn des Schuljahres 2012/2013 mitgeteilt. (Quelle: Rolf Bade: Bildungsstandards und länderübergreifende Abiturprüfung. Auf dem Weg zu mehr Gemeinsamkeit im Abitur. SchulVerwaltung Niedersachsen 05/2012, S. 134 ff.) Neu entwickeltes Verfahren der Schulinspektion In der Vergangenheit kursierten Gerüchte, die Schulinspektion würde abgeschafft. Das ist nicht der Fall. Die Abteilung Evaluation und Schulinspektion des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) entwickelt im Auftrag des Kultusministeriums ein neues Verfahren zur Durchführung von Schulinspektionen. Sie soll in Zukunft anlass- und schulformbezogen vorgenommen werden und unter der Fragestellung stehen, wie und mit welcher Wirkung Vorgaben umgesetzt werden. Grundlage sind Aspekte des Orientierungsrahmens Schulqualität. Die Inspektion erfolgt in drei Schritten: Datenanalyse, Distanzbefragung, Vor-Ort- Inspektion. Fachkonferenzleitung an Oberschulen In dem Erlassentwurf Verfahren zur Übertragung der Funktion einer Fachkonferenzleiterin oder eines Fachkonferenzleiters an der Oberschule wird das Verfahren zur Stellenbesetzung an Schulen mit mehr als 287 Schülern neu geregelt. Für die Fachkonferenzleiterinnen und -leiter der Fachbereiche Sprachen, Mathematik/Naturwissenschaften und Arbeit/Wirtschaft ist eine Stellenzulage in Höhe von 150 pro Monat vorgesehen. Nach der Zulagenverordnung-Lehr ist für Funktionen mit Gewährung einer Stellenzulage ein Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren erforderlich. Der Ausschreibungstext muss unter anderem dem Schulpersonalrat mitgeteilt werden. Die Bewerbungen für die Fachkonferenzleitungen sind direkt an die Schulleiterin oder den Schulleiter zu richten. Bei Mehrfachbewerbungen auf eine Konferenzleitung ist vom Schulleiter oder der Schulleiterin eine dienstliche Beurteilung vorzunehmen. Dazu gehören neben Unterrichtsbesuchen und der Berücksichtigung der fachlichen Leistung auch Auswahlgespräche, an denen der Schulpersonalrat ein Teilnahmerecht hat. Nach Abschluss des Verfahrens, das für Schulleitung und Schulpersonalrat zusätzliche Arbeit bedeutet, überträgt die Schulleiterin oder der Schulleiter durch Verfügung die ausgeschriebene Funktion. Einstellungsverfahren an den berufsbildenden Schulen Einstellungen an berufsbildenden Schulen sind seit Jahren auf die Schulen übertragen. Die Schulpersonalräte sind in der Mitbestimmung. Mit der Budgetierung der Schulen seit 1.1.2011 werden keine Stellen mehr an die

26 EuW 06.2012 Immer im Heft 27 Schulen zugewiesen, sondern die Schulleiterinnen und Schulleiter der berufsbildenden Schulen entscheiden selbstständig über die Ausschreibung von Stellen aus ihrem Stellenbudget. Diese Selbstständigkeit umfasst sowohl den Inhalt als auch den Zeitpunkt der Ausschreibung. Beim Inhalt sind sie allerdings an Rahmenvorgaben des Landes gebunden. Feste Einstellungstermine hingegen gibt es nicht mehr. Seit Mitte 2011 ist die Ausschreibung von Stellen nur noch über das Schulportal Niedersachsen EIS-Online-BBS möglich. Vor der Veröffentlichung prüft die Landesschulbehörde die formale Richtigkeit der Ausschreibung. Anschließend gilt eine Bewerbungsfrist von vier Wochen, in der sich Bewerberinnen und Bewerber über das Portal EIS- Online-BBS bewerben können. Ausschreibung und Bewerbung sind ausschließlich über dieses Portal möglich. Nach der vierwöchigen Bewerbungsfrist stehen BewerberInnenlisten zur Verfügung, die die Schulleiterin oder der Schulleiter sieben Tage nach Bewerbungsschluss einmal ausdrucken kann. Diese Listen sind nach Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber geordnet, sie sind Grundlage für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber und beinhalten alle wesentlichen Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern. Selbstverständlich hat auch der Schulpersonalrat ein Anrecht auf diese Listen, um die Auswahlentscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters im Rahmen der Mitbestimmung zu prüfen. Die Personalräte haben nach dem Nds. Personalvertretungsgesetz auch ein Anrecht auf die Teilnahme an Auswahlgesprächen und auf alle weiteren Unterlagen, die die Auswahlentscheidung begründen. Diverse Anfragen beim Schulhauptpersonalrat lassen die Vermutung zu, dass dieses Verfahren noch nicht in allen berufsbildenden Schulen Standard ist. Sowohl das Verfahren als auch die gesetzlichen Grundlagen für die Bewerberauswahl sind insbesondere in drei Erlassen festgelegt: Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen; Auswahlerlass vom 12.05. 2011 (SVBL. 6/2011 S. 186) Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen vom 29.07.211 (SVBL 8/2011 S.271) Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen vom 29.02.2012 (SVBL. 4/2012 S. 223). Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule wendet sich das Niedersächsische Kultusministerium mit Hinweisen zur Umsetzung an die kommunalen Schulträger. In diesem Schreiben werden die Begriffe und wesentlichen Bestimmungen des neuen Gesetzes für die Umsetzung in den Kommunen erläutert. Für die kommunalen Planungen sind die 4, 14, 178 und 183 c zu berücksichtigen. Ab dem Schuljahr 2013 ist allen Schülerinnen und Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu öffentlichen Schulen zu ermöglichen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten. Dies bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten alle Schulformen (von Förderschule bis Gymnasium) wählen können. Übergangsweise bis zum Schuljahr 2018 kann ein Schulträger eine Schwerpunktschule benennen, wenn für die Beschulung einer Schülerin oder eines Schülers mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bauliche Maßnahmen oder technische Ausrüstung erforderlich sind. Diese Schule muss in zumutbarer Entfernung (bis zu 1,25 Stunden Fahrtzeit und bis zu 30 Minuten Wartezeit) zu erreichen sein und ebenfalls in jeder Schulform, mit Ausnahme der Gesamtschule, vorgehalten werden. Ab dem Schuljahr 2013 werden für alle 1. und 5. Klassen keine neuen regionalen Konzepte oder I-Klassen mehr eingerichtet, weil sich durch die Einführung des Gesetzes zur inklusiven Schule dieses Genehmigungsverfahren erübrigt. Kooperationsklassen können dagegen weiterhin gebildet werden. Auch bleibt das System der Mobilen Dienste zur Unterstützung von Kindern mit den Förderschwerpunkten Körperliche und Motorische Entwicklung, Sehen, Hören und die Beratungs- und Unterstützungssysteme für den Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung erhalten. Aus dem 4 des neuen Schulgesetzes ergibt sich für die Förderschulen eine Gleichgewichtung der Aufgaben in Bezug auf Unterricht für Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, als auch in Bezug auf die Aufgaben als Förderzentren. Erstmalig werden die Aufgaben eines Förderzentrums detailliert aufgelistet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Förderzentren durch Schulträger und Kultusministerium so auszustatten, dass diese Aufgaben auch geleistet werden können. Die Förderzentren sind aber auch gefordert, sich dieser Aufgaben anzunehmen und gemeinsam mit dem Schulträger, Vertretern der allgemeinen Schulen und Elternvertretern ein Konzept zur Umsetzung dieser Vorgaben zu entwickeln. Darin liegen gute Chancen, den Prozess inklusiv zu gestalten. Das Dokument findet man unter folgendem Link: www.mk.niedersachsen.de/download/66896/einfuehrung_der_inklusiven_schule_-_hinweise_fuer_die_kommunalen_schultraeger_stand_10_05_2012.pdf Arbeits- und Gesundheitsschutz im Onlineportal Beratung und Unterstützung Unter nibis.de finden Kolleginnen und Kollegen das Onlineportal für Beratung und Unterstützung, hier bislang auch unter Schulentwicklung und Schulqualität den Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nach Intervention des SHPR, der die Verortung und die Verfahren für diesen Bereich an dieser Stelle aus Datenschutzgründen als höchst problematisch einstufte, wurden folgende Verbesserungen erreicht: Es gibt nun den gesonderten Themenkomplex Arbeitsund Gesundheitsschutz, Gesundheitsmanagement. Hier werden die Beratungsangebote der koordinierenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Arbeitspsychologinnen und -psychologen, die Suchtberatung sowie das arbeitsmedizinische Angebot aufgeführt. Wichtig ist hierbei, dass Beratungsanfragen von Einzelpersonen und Personalräten an die Arbeitspsychologie und Suchtberatung diese direkt erreichen und von diesen direkt bearbeitet werden. Beratungsanfragen zu diesen Bereichen, die sich auf das System Schule beziehen, werden ebenfalls direkt bearbeitet, ohne Passungsabfrage an die schulfachlichen Dezernenten. Diese werden nur über die Systemanfragen in Kenntnis gesetzt, ein Genehmigungsverfahren entfällt. Zweijährige Qualifikaktionsphase an Freien Waldorfschulen Das MK hat Mitte April einen Änderungsentwurf zur Verordnung über die Qualifikationsphase für freie Waldorfschulen und die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler vorgelegt. Die Verordnung soll nach den Sommerferien in Kraft treten und folgende Änderungen bringen: Die Qualifikationsphase umfasst 4 Semester. Die drei Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau werden doppelt gewichtet. Mit der Versetzung in den 13. Jahrgang ist der erweiterte Sekundarabschluss I erreicht. Wer am Ende des 13. Jahrgangs nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird oder die Abiturprüfung nicht besteht, hat bei entsprechenden Noten in festgelegten Fächern den schulischen Teil der Fachhochschulreife ohne zusätzliche Prüfung erreicht. Die Anhörung geht bis zum 1.6.2012. Der Entwurf ist nachzulesen unter www.mk.niedersachsen.de> Aktuelles>Aktuelle Erlasse und Anhörungsverfahren Hauptschulprofilierungsprogramm wird für vierzügige Oberschulen aufgestockt Mit dem Erlassentwurf Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung soll die derzeitige Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Programms zur Profilierung der Hauptschule und der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen auf Oberschulen erweitert werden. Die derzeitige Richtlinie, das sog. Hauptschulprofilierungsprogramm, regelt über die Zuwendung von 26.000 Euro (½ Schulsozialarbeiter/-innenstelle) an die Schulträger den Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte zur Unterstützung berufsorientierender Maßnahmen an Hauptschulen, Hauptschulzweigen in zusammengefassten Schulen, in KGSen und nachrangig in Förderschulen Lernen. Seit der Einrichtung von Oberschulen auch in diesen, ohne dass die Mittel erhöht wurden. Die neue Richtlinie sieht eine Erhöhung der Zuwendungen für mindestens vierzügige Oberschulen bis zu 39.000 Euro jährlich (¾-Sozialarbeiter/-innenstelle) vor. Der Schulhauptpersonalrat kritisiert in seiner Stellungnahme, dass der Zuwendungsschlüssel trotz Erhöhung viel zu gering ausfällt. Selbst wenn die sozialpädagogische Tätigkeit durch die im Erlass vorgegebene Beschränkung auf Berufsorientierung und Berufsvorbereitung erst ab Klassenstufe sieben oder acht beginnt, bleiben bei Vierzügigkeit über 400 Schülerinnen und Schüler, die mit einer ¾-Stelle versorgt werden müssen. Aus derzeitiger Sicht sind aber an vierzügigen Oberschulen mindestens zwei volle Stellen nötig. Ein Merkmal von Qualität pädagogischer Arbeit an Schulen ist Verlässlichkeit und Kontinuität. Diese ist weiterhin nicht im erforderlichen Umfang möglich, da im vorliegenden Erlass-Entwurf die Fristvertragsregelung durch Projektmittelvergabe an außerschulische Träger fortgeschrieben wird. Planungssicherheit für die Schulen und das sozialpädagogische Personal ist damit nicht gegeben. Auch die Teilhabe der sozialpädagogischen Fachkräfte an den Tariferhöhungen ist durch die festgelegten Projektmittel nicht möglich. Der Schulhauptpersonalrat betont in seiner Stellungnahme, dass sozialpädagogische Arbeit als Regelaufgabe an allen Schulen von fest angestellten sozialpädagogischen Fachkräften dauerhaft benötigt wird und fest etabliert werden muss. Der Erlassentwurf begrenzt durch seine neue Namensgebung die Tätigkeit der Schulsozialarbeiter/-innenstelle noch stärker als bisher auf Berufsorientierung und Berufsbildung. Diese Beschränkung geht an der Realität in den Schulen vorbei, in denen das ganze Spektrum guter Schulsozialarbeit benötigt wird. Wesentliche sozialpädagogische Tätigkeiten, wie Beratung in schwierigen Lebenslagen oder Angebote des sozialen Lernens werden damit ausgeklammert, obwohl die Schulen sie dringend einfordern. Eine Ausweitung der Arbeitsbereiche ist dringend geboten. Die Zusammenarbeit von gut qualifizierten Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften an allen Schulen kann die Qualität der pädagogischen Arbeit der Schulen erheblich verbessern, benötigt aber verlässliche und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse, also volle Stellen im Landesdienst für Schulsozialarbeit an allen Schulen.

28 EuW 06.2012 Unsere Jubilare Immer im Heft 27 Unsere Jubilare Immer im Heft 29 Die GEW gratuliert im Juni zum Geburtstag 25 Jahre in der GEW 92 Jahre Erika Schrader (Braunschweig) 08.06.1920 90 Jahre Wolfgang Rähmer (Wolfsburg) 05.06.1922 89 Jahre Rolf Hulke (Nienburg) 02.06.1923 Günter Kreie (Salzgitter) 13.06.1923 Robert Herchet (Hannover) 30.06.1923 Hildegard Peters (Norden) 30.06.1923 88 Jahre Gerhard Puhrsch (Nordstemmen) 04.06.1924 Oda Thies (Hannover) 16.06.1924 Dr. Hellmut Roemer (Göttingen) 24.06.1924 Hanna Schroeter (Friedland) 28.06.1924 87 Jahre Gertrud Krein (Cuxhaven) 08.06.1925 Antonio Circosta (Obernkirchen) 16.06.1925 Günter Plönges (Petershagen) 20.06.1925 Ursula Meyer (Braunschweig) 21.06.1925 86 Jahre Henning Klecha (Cuxhaven) 01.06.1926 Hans Lippelt (Vechelde) 22.06.1926 Bruno Krafft (Salzgitter) 24.06.1926 85 Jahre Winfried Suessmann (Walsrode) 08.06.1927 Theodor Blatz (Sande) 30.06.1927 80 Jahre Ingrid Schwarz (Buxtehude) 06.06.1932 Helmer Beenken (Oldenburg) 08.06.1932 Margrid Hruska (Hann Münden) 12.06.1932 Annelies Schwederski (Beverstedt) 14.06.1932 75 Jahre Klaus-J. Lips (Königslutter) 03.06.1937 Horst Erdbeer (Oberndorf) 04.06.1937 Hubert Sturm (Weyhe) 04.06.1937 Magdalene Lohse (Soltau) 06.06.1937 Sigrid Röseler (Brietlingen) 18.06.1937 Frerich Arends (Jaderberg) 20.06.1937 Dr. Karl Taubert (Springe) 21.06.1937 Herman Eimterbäumer (Auhagen) 22.06.1937 Richard Fichner (Aurich) 25.06.1937 Günter Füldner (Hann. Münden) 28.06.1937 70 Jahre Ewald Peters (Norden) 02.06.1942 Heinz-Peter Menke (Lüchow) 04.06.1942 Antje Grotelüschen (Oldenburg) 05.06.1942 Helche Schick (Schwülper) 10.06.1942 Henning Plaß (Burgdorf) 16.06.1942 Dagmar Pohl (Schneverdingen) 16.06.1942 Richard Sichler (Dissen) 16.06.1942 Ingrid Weirich (Grasberg) 16.06.1942 Axel Kleinecke (Hannover) 18.06.1942 Günter Mootz (Uchte) 18.06.1942 Heide Buttler (Auetal) 20.06.1942 Detlef Gerlach (Nordenham) 20.06.1942 Rolf Meyer (Hermannsburg) 20.06.1942 Torsten Süß (Oldenburg) 21.06.1942 Ingrid Steinmann (Lahstedt) 22.06.1942 Klara Mar Judenhagen (Wolfsburg) 23.06.1942 Gertraud Laroche (Stadthagen) 23.06.1942 Günther Masuch (Nordhorn) 23.06.1942 Hans-Jürgen Brauns (Adelebsen) 24.06.1942 Gustav Funke (Hoya) 24.06.1942 Almut Richter (Aurich) 29.06.1942 Ursula Ehringhaus-Quitz (Bremen) 30.06.1942 Zum 25-jährigen GEW-Jubiläum gratulieren wir im Juni folgenden Kolleginnen und Kollegen und danken für ihre langjährige Mitgliedschaft: Heidrun Achler (Osnabrück), Helga Bleckwedel (Braunschweig), Jürgen Bliefernicht (Celle), Christiane Bock (Osnabrück), Heike Böttcher-Backenköhler (Hude), Heike Campen (Weyhe), Uwe Gerkens (Hannover), Hans-Joachim Götting (Clausthal- Zellerfeld), Rüdiger Hadel (Edemissen), Irmgard Haefke (Wolfsburg), Willi Heidrich (Hildesheim), Barbara Hellige (Hannover), Meike Hobbensiefken (Wiefelstede), Michael Jahn (Hildesheim), Manfred Kepura (Osnabrück), Bärbel Koch (Elbingerode), Doris Kuper (Braunschweig), Karin Langner (Lehre), Gertrud Marwede (Wilhelmshaven), Ingrid Michel (Göttingen), Gertrud Moritz (Hannover), Gudrun Nasse (Belm), H. Rainer Neubert (Oldenburg), Ortrun Niethammer (Osnabrück), Brigitte Ortmayr Herbold (Hannover), Anna Pfeifer-Salten (Braunschweig), Ulrike Porteck (Twistringen), Beate Reichmann (Leer), Andrea Rudsinske (Hameln), Uwe Schimmel (Seesen), Jo-Anne Schmalstieg (Braunschweig), Monika Starkebaum (Diekholzen), Ida Tuitjer (Norden), Sabine Voigt (Barnstedt), Lutz Wilkening (Stade) 40 Jahre in der GEW Zum 40-jährigen GEW-Jubiläum im Monat Mai gratulieren wir nachträglich Kurt Bader (Lüneburg) und danken für die langjährige Mitgliedschaft Zum 40-jährigen GEW-Jubiläum gratulieren wir im Juni folgenden Kolleginnen und Kollegen und danken für ihre langjährige Mitgliedschaft: Prof. Manfred Baberg (Lüdenscheid), Barbara Bigott (Friedland), Lore Blanc (Hannover), Wilfried Boye (Wolfsburg), Eberhardt Braun (Delmenhorst), Johannes Brockmann (Hannover), Anne Burdewick-Roßmann (Oldenburg), Cornelia Cohnert (Göttingen), Anita Dunker-Strunk (Osnabrück), Fritz Everding (Nordhorn), Irma Finzel (Laatzen), Jochen Giese (Liebenburg), Friedrich Gille (Clausthal-Zellerfeld), Ursula Graf (Göttingen), Gerhard Grönke (Eystrup), Peter Heinken (Wildeshausen), Ursula Heinrich (Kreiensen), Dietrich Henke (Lauenau), Peter Henselmeyer (Lingen), Karl-Heinz Hesse (Rosdorf), Gerfried Hillmann (Oldenburg), Gabriele Hinze (Garbsen), Jürgen Jacobs (Hannover), Dirk Jenner (Osterholz-Scharmbeck), Friedhild Kokkelink (Bad Bentheim), Hans-Dieter Krüger (Bröckel), Anke Kunze (Grasberg), Elke Langendorf (Bremen), Christel Lüppen-Wolf (Asendorf), Jörg Miehe (Göttingen), Hans-Joachim Müller (Bad Zwischenahn), Gisela Neumann (Springe), Manfred Nötzel (Wolfenbüttel), Brigitte Pabusch (Gerdau), Alexander Paschek (Hannover), Elke Piel (Oldenburg), Karl Poprawa (Gersten), Renate Reichenbächer (Ovelgönne), Petra Röder (Bomlitz), Hans-Bernd Rübe (Hattorf), Hans- Otto Saatkamp (Weener), Fred Schlagowski (Hannover), Dr. phil. Gerhard Schmidt (Hannover), Apl. Prof. Dr. Axel Schulte (Hannover), Helmut Schulz (Hannover), Gisela Tamm (Bremen), Christiane Tesch (Syke), Florian Vaßen (Hannover), Joachim von Kauffmanns (Hessisch Oldendorf), Heidemarie Wallrabenstein (Hannover), Claus-Dieter Wittig (Hildesheim) 50 Jahre in der GEW Zum 50-jährigen GEW-Jubiläum gratulieren wir im Juni folgenden Kolleginnen und Kollegen und danken für ihre langjährige Mitgliedschaft: Margrit Gad (Hude), Horstmar Kirchner (Bad Pyrmont), Karl Nispel (Lehrte-Hämelerwald), Hiltrud Schreen (Melle) 60 Jahre in der GEW Zum 60-jährigen GEW-Jubiläum gratulieren wir im Juni folgenden Kolleginnen und Kollegen und danken für ihre langjährige Mitgliedschaft: Jürg Linkersdörfer (Bremervörde), Ilse Pietrucha (Uslar)

30 EuW 06.2012 Immer im Heft 31 Termine Landesfrauenausschuss Einladung zur Versammlung der GEW-Frauen in Niedersachsen Dienstag, 19. Juni 2012 Ort: Hannover, Hotel ANDOR Plaza am Hbhf., Fernroder Str. 9, 30161 Hannover 10.30 Uhr Ankommen / Begrüßung / Organisatorisches 10.45 Uhr Informationen zum BeamtInnenstreik (Heidemarie Schuldt) 11. 15 Uhr Referat: Sabine Eder (Dipl. Päd. mit dem Arbeitsschwerp. Medienpäd., Göttingen) Web 2.0 Gefahren und Chancen im www. 12.45 Uhr Mittagessen 13.30 Uhr Workshops: 1. Jessica Weiß (Violetta): Internet Was soll mir schon passieren? 2. Heidemari Schuldt und Anke Nielsen (Rechtsschutzsekretärinnen der GEW Niedersachsen): Teilzeit und Versorgungsrecht; aktuelle Gerichtsentscheidungen auch für Vollzeitkräfte (ggf. kann die Gruppe geteilt werden) 3. Karin Truelsen (Lehrerin und Fachkraft für Arbeitssicherheit): Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz am Arbeitsplatz Schule 4. Lea Arnold (DGB-Landesbez.), angefragt 5. Silke Beu (Referat Beamten-und Angestelltenrecht), angefragt 15.30 Uhr Abschlussrunde und Strategien für die weitere Arbeit 16 Uhr Bericht aus der Arbeit des LFA Arbeitsaufträge aus den Workshops Verschiedenes 16.30 Uhr Verabschiedung und Ende der Veranstaltung Teilnahme für GEW-Mitglieder kostenfrei; für Nichtmitglieder 40,- mit Verpflegung und 20,- ohne Mittagessen. Die Veranstaltung wird mitfinanziert vom Niedersächsischen Landesmedienrat! Bitte Sonderurlaub nach 2.1 der Sonderurlaubsverordnung beantragen. Kosten für die Kinderbetreuung werden auf Antrag von der GEW bezuschusst, bei Einzelbetreuung zu Hause zu den ortsüblichen Konditionen. Der Zuschuss entfällt bei der Kinderbetreuung durch Erziehungsberechtigte, Familienangehörige und LebenspartnerInnen. Anmeldung bitte mit Angabe des Workshops bis zum 12. Juni an: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Niedersachsen, Berliner Allee 16 30175 Hannover, Birgit Engelke, Tel: 0511/33 804 22 (Zentrale: 33 804 0), Fax: 0511/3 38 04 46, E-Mail: b.engelke@gew-nds.de Internet: www.gew-nds.de Gewalt gegen Gewerkschafter in Kolumbien Mit Büchern gegen Gewehrkugeln Buchvorstellung und Diskussion mit kolumbianischen Gewerkschaftern zu Problemen der Menschen- und Gewerkschaftsrechte mit besonderer Berücksichtigung des Freihandelsabkommens zwischen Kolumbien und der Europäischen Union Hannover: 15. Juni 2012, 16:30 Uhr, GEW, Berliner Allee 18 Mit: Tarsicio Mora (Vorstandsmitglied für Internationales des Gewerkschaftsbundes CUT), Miguel Enrique Morantes Sabogal (Vorstandmitglied für Kommunikation des Gewerkschaftsbundes CTC), Guillermo Correa (Vize-Direktor der nationalen Gewerkschaftsschule ENS) Kolumbien ist ein gefährliches Land für Gewerkschafter. In keinem anderen Land der Erde werden so viele Gewerkschafter bedroht und ermordet wie in Kolumbien. Mehr als 2.700 engagierte Kolleginnen und Kollegen wurden in den vergangen zwei Jahrzehnten umgebracht. Viele der Opfer waren Mitglieder der Lehrergewerkschaft FECODE, der größten Mitgliedsgewerkschaft im kolumbianischen Gewerkschaftsbund CUT. Trotz der fortgesetzten Verletzungen von Menschen- und Gewerkschaftsrechten in Kolumbien hat die Europäische Union ein Freihandelsabkommen mit dem lateinamerikanischen Land vereinbart, das im Herbst diesen Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet werden soll. Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in Kolumbien, in Deutschland und in Europa sprechen sich gegen ein solches Abkommen aus, solange keine grundlegenden Verbesserungen der Menschen- und Gewerkschaftsrechte in Kolumbien erkennbar werden. Im Rahmen einer Rundreise auf Einladung der GEW und einigen anderen kommen die Kollegen auch nach Hannover, um über die Menschen- und Gewerkschaftsrechtsverletzungen in ihrem Land zu berichten und darüber zu diskutieren, welche Einflussmöglichkeiten dagegen von Deutschland aus möglich wären. Anzeigen Norddeutsches Institut für Verhaltentherapie e.v. Informationen beim: NIVT Bredenstr. 11, 28195 Bremen Telefon: 0421-276598-0 Fax: 0421-276598-200 E-Mail: kjp@nivt.de Internet: www.nivt.de 5 Tage HP ab 99 p. P. alle Zimmer mit DU/WC max. 3-6 Bettzimmer Besichtigung des Schöpfwerks in Emden Wattwanderung durch UNESCO Weltnaturerbe Tagesfahrten zur Nordseeinsel Norderney Tel. 04931-936575 Norddeicher Str. 29/31 26506 Norden-Norddeich info@jugendherberge-ostfriesland.de www.jugendherberge-ostfriesland.de Norddeutsches Institut für Verhaltentherapie e.v. staatl. anerkanntes Ausbildungsinstitut bietet an: Ausbildung zum / zur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten / -in Vertiefungsgebiet Verhaltenstherapie für Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen oder Absolventen einer vergleichbaren Hochschulausbildung. Jährlicher Ausbildungsbeginn im Oktober Klassenfahrten auf den Bauernhof Landwirtschaft (er)leben www.internationaler-schulbauernhof.de Ansprechp: Axel Unger. Tel (0 55 05) 30 55 Beamten- und Angestellten-Darlehen Partner der Nürnberger Versicherung TOP - ZINSSÄTZE für Beamte und Tarifbeschäftigte ab 5-jähriger Beschäftigung, auch für Pensionäre bis 58 Jahre Darlehenshöhe ab 10.000,00 bis 80.0000,00, Festzinsgarantie, Laufzeiten 12, 15 und 20 Jahre, Sondertilgung und Laufzeitverkürzung möglich, auch ohne Ehepartner, für jeden Zweck: Anschaffungen, Ausgleich Girokonto, Ablösung anderer Kredite kostenlose Beratung: Mo - Fr von 8:00-20:00 Uhr Info-Büro: 0800 / 77 88 000 vermittelt: K. Jäckel, Am Husalsberg 3, 30900 Wedemark Fax: 05130 / 79 03 95, jaeckel@beamtendarlehen-center.de www.beamtendarlehen-center.de Lesen lernen mehrsprachig! Fibeln und Lesebücher aus Europa und Amerika Lesen und Schreiben lernen in mehr als einer Sprache? Beispiele von Unterrichtsmitteln aus fünf Jahrhunderten. Vom viersprachigen ABC-Buch des 16. Jahrhunderts bis zu aktuellen zweisprachigen Arbeitsmaterialien für Schulanfänger mit Migrationshintergrund. 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