GEMEINDERAT 6. Sitzung vom 27. März 2018 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Kommunale Behördenwahlen 2018 Anordnung 2. Wahlgang 10.06.2018 mit Beiblatt Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2018 2022 RPK/BPK Erwahrung Hochwasserschutz Aumüli Stucklibach 2. Etappe Bauabrechnung Genehmigung Hochwasserschutz Aumüli Stucklibach 3. Etappe Wasserbauprojekt Kredit Zufahrt Irggeli Instandstellung Kredit Arbeitsvergabe Netzausbau Müsli (Bliggi) bis Tobel Projektierung und Bauleitung Zusatzkredit
ABSTIMMUNGEN, WAHLEN, GEMEINDEVERSAMMLUNGEN A2 Abstimmungen und Wahlen A2.01 Einzelne Abstimmungen und Wahlen A2.01.02 Kommunale Behördenwahlen 2018 Anordnung 2. Wahlgang am 10.06.2018 mit Beilage eines Beiblattes zu den Wahlunterlagen Protokollvorgang: GRB Nr. 17 vom 23.01.2018 Es zeichnet sich ab, dass am 15.04.2018 (1. Wahlgang) nicht bei allen neu zu wählenden Behörden ein absolutes Mehr erreicht wird (vor allem bei der Wahl eines Mitgliedes der Rechnungsprüfungskommission). Tritt dieser Umstand ein, wird für die nicht besetzten Stellen am 10.06.2018 ein 2. Wahlgang stattfinden. Wenn im 2. Wahlgang Personen gewählt werden, welche die Wahl gemäss 25 ff Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) ablehnen oder die Stellen aus anderen Gründen nicht besetzt werden können, ist am 23.09.2018 ein 3. Wahlgang durchzuführen. Sofern bei den einzelnen Erneuerungswahlen des Gemeinderates, der Primarschulpflege sowie der Rechnungsprüfungskommission ein 2. Wahlgang am 10.06.2018 notwendig sein sollte (bei einem 2. Wahlgang werden immer leere Wahlzettel benutzt), empfiehlt es sich, den Stimmberechtigten als Wahlhilfe wiederum ein Beiblatt gemäss 61 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und 31 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) zu den Wahlunterlagen beizulegen. Da das Vorverfahren sowie die stille Wahl bei einem 2. Wahlgang ausgeschlossen sind, hat der Gemeinderat eine 7-Tage-Frist anzuordnen, innert der sich Personen melden können, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten. Die Personen geben die Angaben gemäss 24 VPR bekannt. Auf dem Beiblatt werden die Namen der Kandidierenden in alphabetischer Reihenfolge geordnet und mit den Angaben gemäss 26 Abs. 1 ergänzt. Auf dem Beiblatt wird ausdrücklich erwähnt, dass dieses nicht als Wahlzettel verwendet werden darf und dass die Stimme auch andern wahlfähigen Personen gegeben werden kann. Der Einsatz eines Beiblattes muss mangels Bestimmungen in der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat im Einzelfall angeordnet werden. 1. Der Gemeinderat ordnet an, dass ein allfälliger 2. Wahlgang am 10.06.2018 stattfindet. 2. Im Sinne von 61 Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und 31 Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) wird den Wahlunterlagen des 2. Wahlganges vom 10.06.2018 (Gemeinderat, Primarschulpflege und Rechnungsprüfungskommission) ein Beiblatt beigelegt. Auf dem Beiblatt werden die Personen aufgeführt, die sich öffentlich zur Wahl aufstellen. Dabei wird eine Frist von sieben Tage festgesetzt, innert welcher sich Personen melden können, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten. Die Personen geben der Gemeindekanzlei die Angaben gemäss 24 Abs. VPR schriftlich bekannt.
3. Dieser Beschluss ist öffentlich. Der Einsatz des Beiblattes wird in der amtlichen Publikation vom 17.04.2018 anlässlich der Publikation der Wahlprotokolle des 1. Wahlganges vom 15.04.2018 mit Rechtsmittelbelehrung bekanntgegeben (sofern ein 2. Wahlgang nötig). Die Frist endet am 24.04.2018. Unabhängig davon kann die Wahlstimme allen stimmberechtigten Personen, die den politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben, gegeben werden.
ABSTIMMUNGEN, WAHLEN, GEMEINDEVERSAMMLUNGEN A2 Abstimmungen und Wahlen A2.01 Protokolle, Wahlgenehmigungen A2.01.03 Erneuerungswahlen Gemeindebehörden Amtsdauer 2018 2022 Rechnungsprüfungskommission und Bau- und Planungskommission Feststellung der Rechtskraft Erwahrung der Ergebnisse Die Wahlprotokolle (GRB Nrn. 37 und 38) der Erneuerungswahlen von vier Mitglieder der Bau- und Planungskommission und von vier Mitglieder und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission vom 06.03.2018 (stille Wahlen) sind am 13.03.2018 im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern publiziert worden. Gegen die Wahlresultate konnte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern erhoben oder die Wahlablehnung beim Gemeinderat mitgeteilt werden. Die Rechtskraftbescheinigungen des Bezirksrates Affoltern liegen vor. Überdies ist festzustellen, dass innert Frist keine Wahlablehnungen eingereicht worden sind. Somit können die Wahlergebnisse der stille Wahl durch den Gemeinderat erwahrt werden. 1. Nachdem innert der 5-tägigen Frist kein Rekurs in Stimmrechtssachen gegen die Wahlbeschlüsse (stille Wahl) von vier Mitglieder der Bau- und Planungskommission und vier Mitglieder und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission für die Amtsdauer 2018-2022 erhoben worden ist sowie keine Wahlablehnungen eingegangen sind, werden die Wahlergebnisse im Sinne von 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) erwahrt.
GEWÄSSER, GEWÄSSERSCHUTZ G2 Gewässerschutz G2.02 Einzelne Bereiche G2.02.02 Hochwasserschutz Aumüli Stucklibach (ö. G. Nr. 17.0) - 2. Etappe Bauabrechnung - Genehmigung Mit Beschluss Nr. 156 vom 23.08.2017 genehmigte der Gemeinderat für die Realisierung der 2. Etappe der Hochwasserschutzmassnahmen am Stucklibach einen Bruttokredit von Fr. 252ꞌ000.--. Da die Beteiligung der Baudirektion Kanton Zürich noch nicht feststand, wurde ein Bruttokredit genehmigt. Der Kantonsanteil wurde auf 25 % festgesetzt. Dies ergäbe einen Gemeindeanteil von Fr. 189ꞌ000.--. Die Kosten für die Gemeinde Stallikon beliefen sich gemäss Bauabrechnung auf Fr. 122ꞌ194.30. Die Minderkosten konnten einerseits durch eine günstigere Arbeitsvergabe erreicht werden, anderseits waren Arbeiten nicht nötig, die im Kostenvoranschlag enthalten waren. 1. Die Bauabrechnung für die die Realisierung der 2. Etappe der Hochwasserschutzmassnahmen am Stucklibach mit Kosten zulasten der Investitionsrechnung (INV00043, 7410.5020.00) von Fr. 122'194.30 wird nach vorgenommener Prüfung genehmigt. 2. Dieser Beschluss ist öffentlich.
GEWÄSSER, GEWÄSSERSCHUTZ G2 Gewässerschutz G2.02 Einzelne Bereiche G2.02.02 Hochwasserschutz Aumüli Stucklibach (ö. G. Nr. 17.0) 3. Etappe Erarbeitung Wasserbauprojekt Kredit Fr. 14ꞌ500.-- Mit Beschluss Nr. 156 vom 23.08.2016 genehmigte der Gemeinderat die 2. Etappe der Hochwasserschutzmassnahmen am Stucklibach. Diese Etappe beinhaltete den Bau eines neuen Durchlasses im Staatsstrassenbereich im Rahmen der Sanierung der Bonstetterstrasse. In Betrieb ist nach wie vor der alte Durchlass, da der Anschluss des Stucklibachs an den neu erstellten Durchlass aus Bewilligungsgründen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden musste. Dieser Teil des Gewässers ist auch Teil der Konzession der Aumüli. Dadurch entstanden diverse Unsicherheiten, sodass eine rechtzeitige Erteilung der kantonalen Bewilligung auf Beginn der Sanierung der Bonstetterstrasse nicht mehr möglich war. Für die Erarbeitung des Wasserbauprojekts zuhanden der Bewilligungsbehörden sowie Planung des Einlaufbauwerks und des Anschlusses des Stucklibachs an den neuen Durchlass liegt die Offerte des Ingenieurbüros Holinger AG; Zürich, vor. Die Kosten werden auf Fr. 13ꞌ200.--, exkl. MwSt. geschätzt. 1. Für die Planungsarbeiten der 3. Etappe der Hochwasserschutzmassnahmen am Stucklibach wird zulasten der Investitionsrechnung (INV00043, 7410.5020.00) ein Kredit von Fr. 14'500.--, inkl. MwSt. bewilligt. 2. Mit der Erarbeitung des Wasserbauprojekts für den Anschluss des Stucklibachs am Durchlass Bonstetterstrasse wird das Ingenieurbüro Holinger AG gemäss Offerte vom 16.03.2018 beauftragt. 3. Dieser Beschluss ist öffentlich.
STRASSEN S4 Einzelne Strassen und Wege S4.03 Zufahrt Irggeli Instandstellung Kredit Fr. 53ꞌ000.-- Arbeitsvergabe Die Zufahrt zur Liegenschaft Irggeli soll im Rahmen der Sanierung der Reppischtalstrasse durch die Baudirektion Kanton Zürich ebenfalls instand gestellt werden. Die Sanierung der Kantonsstrasse in diesem Abschnitt findet zusammen mit den Arbeiten am Durchlass Törlibach voraussichtlich in Frühling 2018 statt. Im letzten Jahr wurde vorgängig die Wasserleitung im Strassenbereich der Zufahrt ersetzt. Die Submission wurde zusammen mit der Submission über die Strassenbauarbeiten an der Reppischtalstrasse durchgeführt. Die Kosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 26.07.2018 auf Fr. 53ꞌ000.--, inkl. MwSt. Die Ausgaben sind im Budget 2018 enthalten. 1. Für die Instandstellung der Zufahrt Irggeli wird ein Kredit zulasten der Investitionsrechnung (INV00121, Kto. 6150.5010.00) von Fr. 53'000.--, inkl. MwSt., bewilligt. Die Anschaffung ist der Anlagekategorie Strassen mit einer Nutzungsdauer von 40 Jahren zuzuordnen. Die Kapitalfolgekosten (Abschreibungen) betragen demnach jährlich Fr. 1ꞌ325.--. 2. Die Arbeiten werden gestützt auf die Vergabe des Strasseninspektorats an die Leuthard AG, Affoltern a.a., vergeben. Das Ingenieurbüro Solka & Partner AG, Stallikon, wird mit der Bauleitung beauftragt. 3. Dieser Beschluss ist öffentlich.
WASSERVERSORGUNG W1 Anlagen des Ortsnetzes W1.01 Einzelne Bauten, Leitungen und Anlagen, Schutzzonen W1.01.02 Netzausbau Müsli (Bliggi) bis Tobel Klappenschacht Gratstrasse Projektierung und Bauleitung - Zusatzkredit Fr. 9ꞌ000.-- Die Gemeindeversammlung hat am 07.12.2016 das Projekt über den Neubau einer Wasserleitung zwischen Müsli (Bliggi) und Tobel genehmigt und aufgrund der Kostenschätzung einen Kredit in der Höhe von Fr. 850'000.-- gesprochen. Mit Beschluss Nr. 106 vom 23.05.2017 wurden durch den Gemeinderat die Arbeiten vergeben und dafür ein Kreditrahmen von Fr. 585ꞌ000.-- genehmigt. Die Arbeiten sind mittlerweile ausgeführt. Nach Fertigstellung haben ergänzende hydraulische Abklärungen aufgezeigt, dass zur Verbesserung der Wasserqualität (Stagnation / Umwälzung) zwingend ein neuer Klappenschacht erstellt werden muss. Mit einer Klappe kann stehendes Wasser in der bestehenden sowie vor allem in der neu erstellten Reservoirableitung verhindert werden. Nach einer ersten Schätzung belaufen sich die Kosten auf Fr. 81ꞌ000.--, exkl. MwSt. Die nachträgliche Realisierung eines Klappenschachts führt nicht zu einer Überschreitung des von der Gemeindeversammlung genehmigten Kredits. 1. Für die Projektierung des Klappenschachts sowie Bauleitung wird ein Zusatzkredit zulasten der Investitionsrechnung (INV00039, Kto. 7101.5030.00) von Fr. 9'000.--, exkl. MwSt., bewilligt. Die Anschaffung ist der Anlagekategorie Kanal- und Leitungsnetze mit einer Nutzungsdauer von 50 Jahren zuzuordnen. Die Kapitalfolgekosten (Abschreibungen) betragen demnach jährlich Fr. 180.--. 2. Die Projektierung und Bauleitung wird aufgrund der Offerte vom 22.02.2018 an das Ingenieurbüro Holinger AG; Zürich, zum pauschalen Preis von Fr. 8ꞌ900.-- vergeben. 3. Dieser Beschluss ist öffentlich.