Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, aktueller denn je. ermöglichen. Worum geht es?



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Transkript:

1 Rede von Dr. Hans-Ulrich Krüger zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Ausverkauf von Krediten an Finanzinvestoren stoppen Verbraucherrechte stärken", BT-Drs. 16/8182 am 21.02.2008 Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Probleme mit Verkäufen von Krediten sind aktueller denn je. Die SPD-Fraktion hat dieses Problem bereits seit einiger Zeit erkannt und diskutiert und prüft wie Sie ja sehr gut wissen gesetzliche Maßnahmen, um einen verbesserten und effizienten Verbraucherschutz beim Kredithandel zu ermöglichen. Worum geht es? In erster Linie bezieht sich die derzeitige Diskussion auf den Verkauf von notleidenden Krediten; in den in Frage stehenden Fällen werden diese von Bankinstituten an eine auf MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, PLH E.443, S. 1/11

2 größt mögliche und schnelle renditeorientierte Finanzinvestoren verkauft. Man schätzt hierbei, dass das gehandelte Volumen ca. 10 bis 12 Milliarden Euro pro Jahr ausmacht, bei einer Gesamtsumme von existierenden notleidenden Krediten in Höhe von 160 bis 300 Milliarden Euro. Lassen Sie mich an dieser Stelle kurz auch auf den Verkauf von "ordnungsgemäß bedienten Krediten" also gesunden Krediten eingehen. In der letzten Zeit wurde insbesondere durch Medien der Eindruck erweckt, dass auch beim Verkauf von gesunden Krediten der einzelne Kreditnehmer kurz vor der Zwangsvollstreckung stünde. Diese Berichterstattungen, meine Damen und Herren, haben zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung geführt. Richtig ist zwar, dass unter bestimmten Umständen eine solche Maßnahme drohen kann, Gott sei Dank ist sie nur unter besonderen Umständen möglich: MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 2/11

3 Die gesetzliche Lücke, die dies bisher ermöglichte, werden wir daher schließen. Das weit aus größere Problem stellen die so genannten notleidenden Kredite dar. Ein Kredit ist dann notleidend, wenn er durch das Kreditinstitut bereits gekündigt bzw. jederzeit außerordentlich kündbar ist. Momentan ist es dabei noch so, dass die Banken in ihren AGB's regeln, ab welchem Zeitpunkt der Kredit des in Verzug geratenen Kreditnehmers fällig gestellt werden kann. Meistens ist dies bei zwei oder drei hintereinander ausfallenden Kreditraten der Fall. Es ist leider zu beobachten, dass viele Banken sich des Risikos entledigen und diese Kredite an einen Finanzinvestor veräußern. Dass dieser dann nichts Gutes im Schilde führt, ist jedem von uns sicherlich klar. Finanzinvestoren haben in erster Linie ein Interesse daran, schnelle und effiziente Renditen zu erzielen, und betreiben daher häufig unmittelbar die MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 3/11

4 Zwangsvollstreckung, um die Immobilie dann veräußern zu können. An einer Zusammenarbeit mit dem Schuldner, um Lösungen und Wege zu finden, diesen aus der Schuldenfalle zu holen, haben derartige Institute daher kein Interesse. Im Gegenteil: Da sie häufig keine Vollbanken sind, können sie eventuelle Anschlussfinanzierungen auch gar nicht bewilligen. Für den Haus- oder Wohnungseigentümer, der lange und häufig unter großer Eigenleistung sich den Traum seines Eigenheimes realisiert hat, bedeutet diese Praxis dann den Verlust seines Eigentums, ohne auch nur die geringste Chance auf Lösung seines Problems zu erhalten. Eine solche Entwicklung können wir nicht länger akzeptieren und werden sie deshalb stoppen. In diesem Zusammenhang möchte ich auch immer wieder die arrogante Argumentation einiger Bankinstitute zitieren, die belegt, welche MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 4/11

5 Beweggründe sie treiben, vor allem notleidende Kredite zu veräußern. So heißt es in der Info-Broschüre "Deutsche Bank Research" vom 5. April letzten Jahres auf den Seiten 7 und 8: "Während Banken im Allgemeinen und vorwiegend regional tätige Institute im Besonderen Rücksicht auf ihren Ruf nehmen und deshalb bei der Abwicklung von Krediten behutsamer vorgehen, können Abwicklungsgesellschaften ihre bzw. die Interessen ihrer Auftraggeber bei den Verhandlungen und im Falle des Scheiterns bei der Zwangsvollstreckung offener durchzusetzen versuchen." Eine Kommentierung dieser doch ganz klaren Aussage erspare ich mir. Sie unterstreicht aber die dringende Notwendigkeit, gesetzgeberisch einzugreifen, und den Kreditnehmer im Falle des Verkaufs der Forderung erheblich besser zu schützen. MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 5/11

6 Deshalb sind für uns Sozialdemokraten Verbraucherinteressen von besonderer Bedeutung. Ein Häusle-Bauer entscheidet sich bei der Finanzierung einer Immobilie ganz bewusst für eine bestimmte Bank, der er vertraut, bei der er sich gut beraten und aufgehoben fühlt und bei der er die Option auf Anschlussfinanzierung eines Kredites erhält. Wird nun sein Kredit verkauft, ist diese Option meist nicht mehr gegeben, da der Aufkäufer keine Vollbank ist und keine Kredite vergeben darf. Zudem erfährt der Kreditnehmer vom Verkauf meist gar nichts und ist daher zu Recht völlig entsetzt, wenn eines Tages der "böse Onkel aus Amerika" vor der Tür steht und nach seinem Grundstück lechzt. Auch werden beim Verkauf von Krediten häufig datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, die Möglichkeit eines Finanzinvestors an ein MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 6/11

7 Grundstück eines in Schwierigkeiten gekommenen Schuldners zu kommen, sind relativ einfach, zumal fast jeder Kreditnehmer sich den Banken doppelt in Form der Bestellung einer Grundschuld sowie eines abstrakten Schuldanerkenntnisses unterwirft und zudem fast immer eine Vollstreckbarkeitserklärung beim Notar unterzeichnet, die die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück ohne aufwendiges und lang andauerndes gerichtliches Verfahren möglich macht. Zwar hat jeder Schuldner Möglichkeiten, sich gerichtlich gegen die Zwangsvollstreckung zu wehren, aber realistischerweise muss man davon ausgehen, dass die meisten in Not geratenen Schuldner ein solches Verfahren zum einen nicht finanzieren können und zum anderen dieses aufgrund der Situation auch keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Es ist deshalb erforderlich, hier gesetzgeberisch einzugreifen und die Rechte der Kreditnehmer deutlich zu verbessern. MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 7/11

8 Viele gute Überlegungen haben wir daher bereits getätigt, die zurzeit intensiv diskutiert, rechtlich geprüft und in Gesetzestext formuliert werden. Auch die Experten-Anhörung zum Risikobegrenzungsgesetz wird zurzeit ausgewertet und geprüft. Um es vorab zu sagen: Sachgerechte Vorschläge für einen verbesserten Verbraucherschutzes sind auf dem Tisch. So sollen Banken verpflichtet werden, ihre Kreditnehmer von jedweder Zession zu informieren, mit anderen Worten: Die gängige Praxis der stillen Abtretung (also Verkauf und Abtretung der Forderung und der Grundschuld ohne Wissen des Schuldners) soll zukünftig nicht mehr möglich sein. Auch sollte man darüber nachdenken, ein Abtretungsverbot in den Darlehensvertrag mit aufzunehmen. Entgegen der Drohung vieler MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 8/11

9 Banken muss dies nicht zu einer Verteuerung der Kredite führen. Ein wichtiges Kriterium erscheint mir darüber hinaus, gesetzlich festzulegen, ab welchem Zeitpunkt ein Kredit notleidend wird. Damit wird die zurzeit unterschiedliche Praxis der AGB's der Banken vereinheitlicht und wir würden Rechtssicherheit für die Verbraucher aber auch für die Kredit gebende Bank herstellen. Es kann nicht sein, dass ein Verbraucherkredit über 5.000 umfangreichen gesetzlichen Schutz findet, ein Immobilienkredit über 100.000 jedoch nicht. Zuletzt, meine Damen und Herren, sollten wir auch weiterhin über ein Sonderkündigungsrecht nachdenken, welches selbstverständlich um den Verbraucher aber auch den Unternehmer nicht übermäßig zu belasten Regelungen bezüglich der Vorfälligkeitsentschädigungen, die nicht selten im fünfstelligen Euro-Bereich liegen, enthalten muss. MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 9/11

10 Auch bei der Wahl von Disagio-Varianten ist über eine anteilige Rückzahlung des Disagios nachzudenken. Ich denke unser wichtigstes und primäres Ziel bei den anstehenden Gesetzesänderungen muss es sein, Möglichkeiten auszuloten, gerade in Not geratenen Schuldner eine Chance einzuräumen, ihre häufig auch für das Alter erworbene Immobilie erhalten zu können bzw. mit ihrer Hausbank Lösungen zu erarbeiten, wieder ordentlich ihre Kredite bedienen zu können. Selbstverständlich darf in der Abwägung aller Interessen auch der Gläubigerschutz nicht zu kurz kommen. Der Handel mit Krediten in Deutschland wird in Zukunft um ein Vielfaches ansteigen. Es besteht also dringender politischer Handlungsbedarf. Wir Sozialdemokraten setzen uns deshalb gezielt für die Stärkung der Verbraucherrechte ein, denn der Kreditnehmer darf nicht der Dumme sein und MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 10/11

11 der Traum von den eigenen vier Wänden darf nicht zum Alptraum werden. Vielen Dank! MdB Dr. Hans-Ulrich Krüger, SPD, S. 11/11