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STAD - 2013 Schwechat, 08.10.2013 E I N L A D U N G zu der am 14. Oktober 2013, um 18:03 Uhr, im Festsaal des Rathauses stattfindenden 392. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat. Hinweis: Die in der Tagesordnung enthaltenen Punkte waren bereits Inhalt der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 07.10.2013, wobei aber mangels Beschlussfähigkeit über diese Tagesordnungspunkte nicht beraten werden konnte. Mit dieser Einladung wird gemäß 48 Abs. 2 NÖ Gemeindeordnung 1973 i.d.g.f. der Gemeinderat zum zweiten Male zur Beratung über dieselben Gegenstände berufen. In diesem Falle genügt zur Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates. Sind bei einer solchen Sitzung jedoch die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt (d. h. mindestens zwei Drittel der Gemeinderatsmitglieder sind zur Zeit der Beschlussfassung anwesend), so können auch andere Verhandlungsgegenstände durch Gemeinderatsbeschluss nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. T a g e s o r d n u n g : ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.) Projekt Trappenweg - Grundsatzbeschluss 2.) Projekt Trappenweg - Abschluss eines Sondernutzungsvertrages mit der ASFINAG 3.) Verzicht auf das Vorkaufsrecht - nachträgliche Berichterstattung 4.) Frauenfeld - Übersiedelung des Bezirksbüros und des Sozialmarktes (SOMA) der Volkshilfe - Abschluss eines Mietvertrages 5.) Weitergabe der Klagsakte von Dr. Deitzer an Dr. Doschek 6.) Resolution: Bekenntnis zum Fairen Handel 7.) 1. Nachtragsvoranschlag 2013 Bauer, Elisabeth Seite 1 05.12.2013

8.) Darlehensumwidmungen und Darlehensaufnahmen im Haushaltsjahr 2013 9.) Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der jährlichen Ausgaben für das Multiversum Schwechat 10.) Tätigkeit des Prüfungsausschusses NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 11.) Multiversum Schwechat; Haftungsübernahme für Darlehen 12.) Änderung der Nebengebührenordnung 13.) Allgemeine Personalangelegenheiten 14.) Ausnahme von den Wohnungsvergaberichtlinien - nachträgliche Berichterstattung 15.) Städtische Wohnhäuser; Einbringung von Klagen Der Bürgermeister Bauer, Elisabeth Seite 2 05.12.2013

N I E D E R S C H R I F T über die 392. Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Schwechat am 14. Oktober 2013 BGM Fazekas Hannes eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Anwesend waren: 1.) Vorsitzender BGM Fazekas Hannes 2.) VBGM Frauenberger Gerhard die Mitglieder des Stadtrates: 3.) STR Binder Mag. Beatrix 4.) STR Fuchs Wolfgang 5.) STR Howorka Peter 6.) STR Ottahal Wolfgang 7.) STR Vizral Ing. Markus 8.) STR Viehberger Ernst 9.) STR Krenn Mag. Brigitte 10.) STR Jakl Helmut die Mitglieder des Gemeinderates: 11.) GR Edelmayr Vera 12.) GR Fazekas Daniela Bakk. phil. 13.) GR Gerdenits Mag. Eva 14.) GR Jansel Anna 15.) GR Jelinka Margot 16.) GR Kratochvil Richard 17.) GR Mayer Herbert 18.) GR Mlada DI Inna 19.) GR Ottahal Irmgard 20.) GR Pickerbach Robert 21.) GR Schachlhuber Manuela 22.) GR Schaffer Walter 23.) GR Scharinger Monika 24.) GR Schnaitl Gerhard 25.) GR Wittmann Leopold 26.) GR Edelhauser Mag. Alexander 27.) GR Mag. Madel Claudia 28.) GR Schaider Johann 29.) GR Szikora Lukas 30.) GR Szikora Michael 31.) GR Liebenauer Jörg 32.) GR Pinka DI Peter 33.) GR Docar Wolfgang 34.) GR Ertl Johann 35.) GR Kaiser Andrea Entschuldigt waren: 36.) GR Dibon Denise 37.) GR Haschka Mag. Paul Unentschuldigt waren: - Sonstige Anwesende: Kirchner Peter Beginn der Sitzung: 18:03 Uhr Bauer, Elisabeth Seite 3 05.12.2013

Vor Eingang in die Tagesordnung teilt BGM Fazekas Hannes mit, dass folgende Tagesordnungspunkte abgesetzt werden: 11 BGM Abg. z. NR Fazekas teilt weiters mit, dass 2 Dringlichkeitsanträge eingelangt sind. Der 1. Dringlichkeitsantrag (DA1), eingebracht von der FPÖ, betrifft den Punkt "Multiversum Schwechat; Haftungsübernahme für Darlehen" und wird von GR Kaiser verlesen. Abstimmungsergebnis: Die Dringlichkeit wird mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und GRÜNEN nicht zuerkannt, der Antrag wird dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zugewiesen. Der 2. Dringlichkeitsantrag (DA2), eingebracht von der FPÖ, betrifft den Punkt "Projekt Trappenweg - Grundsatzbeschluss" und wird von GR Kaiser verlesen. Abstimmungsergebnis: Die Dringlichkeit wird mit den Stimmen der SPÖ nicht zuerkannt, der Antrag wird dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zugewiesen. Beilagen: 1_DA FPÖ - Haftungsübernahme M 2_DA FPÖ - Grundsatzbeschluss T Bauer, Elisabeth Seite 4 05.12.2013

Ende der Sitzung: 20:57 Uhr Der Vorsitzende: Bürgermeister Schriftführer: Stadtamtsdirektor Für die Fraktion der SPÖ: Für die Fraktion der ÖVP: Stadtrat Stadtrat Für die Fraktion der GRÜNEN: Für die Fraktion der FPÖ: Gemeinderat Gemeinderat Bauer, Elisabeth Seite 5 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 1 der Tagesordnung Projekt Trappenweg - Grundsatzbeschluss Antragsteller: Stadtrat Howorka Peter S A C H V E R H A L T Gegenüber den Vorberatungen in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat wird der Antrag gestellt, folgende Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Tagesordnungspunkt zu genehmigen: Auf dem gesamten Projektareal soll vorbehaltlich der Einigung der Gitabo mit der Verlassenschaft nach Dr. Patek hinsichtlich des Ankaufes der Liegenschaft GstNr. 126/35, KG Rannersdorf, entsprechend dem Flair Konzept eine Wohnhausanlage mit insgesamt 306 Wohnungen und 51 Häusern errichtet werden. Der adaptierte Tagesordnungspunkt lautet daher wie folgt: In Österreich haben derzeit bereits rund 55 Prozent der Bevölkerung ihren Wohnsitz in einer der 73 Städte mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen. Der Trend zum Zuzug in die Städte und vor allem in die Stadt-Umland-Gebiete wird sich in den nächsten Jahren noch mehr intensivieren. Dies zeigen uns sämtliche Entwicklungsprognosen, denen natürlich Rechnung zu tragen ist. In Schwechat gibt es trotz vieler Bauvorhaben in den letzten Jahren nach wie vor großen Bedarf an Wohnraum, da die Lebens- und Wohnqualität in der Stadt nachweislich eine der besten im Osten Österreichs ist. Deswegen gilt es für die Verantwortlichen, zusätzlich zum geförderten Wohnbau innovative Ideen zu entwickeln, die das Wohnen als eines der Grundbedürfnisse der Menschen in unserer Stadt ermöglichen. Daher ist im Bereich des Trappenweges gemeinsam mit dem Grundstücksbesitzer GITABO in der KG Rannersdorf seit einiger Zeit daran gedacht, ein neues Wohnprojekt umzusetzen, das sich zudem hinsichtlich Lebenswert und Gestaltungsqualität positiv von den bisherigen Rahmenbedingungen abhebt. Dies unter der Prämisse der Leistbarkeit und einer gesunden Durchmischung von Miete und Eigentum, um der gesamten Nachfrage gerecht zu werden. Bauer, Elisabeth Seite 6 05.12.2013

Vorgabe war und ist auch, die angrenzenden Liegenschaften und deren Bewohner von zu erwartenden Beeinträchtigungen größtmöglich zu verschonen und zukunftsorientierte Lösungen anzubieten. Um all diese Anforderungen bestmöglich in einem Projekt umzusetzen, wurde mit Flair Upland als Beratungsunternehmen ein kompetenter Lizenzpartner gefunden, der große Erfahrung in der qualitätsvollen Wohnraumschaffung vorweisen und nachweislich maßgeschneiderte Konzepte liefern kann. Gemeinsam mit der GITABO und der Flair wurde nachfolgendes Konzept entwickelt:.) Auf dem gesamten Projektareal soll vorbehaltlich der Einigung der Gitabo mit der Verlassenschaft nach Dr. Patek hinsichtlich des Ankaufes der Liegenschaft GstNr. 126/35, KG Rannersdorf, entsprechend dem Flair Konzept eine Wohnhausanlage mit insgesamt 306 Wohnungen und 51 Häusern errichtet werden..)die Gitabo (bzw. ein von der Gitabo namhaft zu machender Dritter) verkauft 1/3 der Einheiten (51 Häuser und 68 Wohnungen), die aufgrund ihrer Lage qualitativ am hochwertigsten sind. Die Kaufpreise richten sich nach dem frei-finanzierten Markt und ermöglichen gemeinsam mit Baukosten, welche sich jedenfalls am geförderten Wohnbau orientieren, dass die Gesamtprojektkosten derart reduziert werden, dass die restlichen 2/3 Wohneinheiten zu attraktiven und leistbaren Mieten vergeben werden können..) Für diese 2/3, das sind 238 Wohnungen (jede Wohnung mit Terrasse, Balkon, Loggia oder Eigengarten sowie einem Garagenplatz), schließt die Stadt Schwechat mit der GITABO (bzw. einem von der Gitabo namhaft gemachten Dritten) einen entsprechenden unbefristeten Generalmietvertrag mit einem Kündigungsverzicht auf maximal 15 Jahre und sichert sich dadurch die Projektmitgestaltung, die freie Vergabe der angemieteten Wohnungen und die mögliche Übernahme der Hausverwaltung. Die wertgesicherte Nettomiete - exklusive BK und MWST sowie inklusive eines Garagenplatzes (VPI 2010 - Basis Durchschnitt 2013) - bei dieser Mietform gibt es keinen Eigenmittelanteil - darf 7,- pro m² Wohnnutzfläche keinesfalls übersteigen. Damit ist jedenfalls gewährleistet, dass das Mietniveau der Größenordnung des geförderten Wohnbaus entspricht..) Es wird dazu ein entsprechendes Mietmodell für eine sozial verträgliche Weitervermietung der einzelnen Einheiten erarbeitet..) Ein weiterer Vorteil dieses Modells ist, dass die zukünftigen Mieter der Stadtgemeinde Schwechat die Möglichkeit haben, die Wohnung zu kaufen. Auch hier soll ein entsprechendes Modell erarbeitet werden..) Die Zufahrt zu dieser Anlage soll ausschließlich von Süden her erfolgen, damit kommt es zu keinen wesentlichen zusätzlichen Belastungen für die Anrainer des Trappenweges..) Die GITABO (bzw. ein von der Gitabo namhaft zu machender Dritter) wird im Zuge der Projekterrichtung die Errichtung der Zufahrtsstraße in Abstimmung mit den Fachabteilungen der Stadtgemeinde Schwechat auf ihre Kosten durchführen. Im Gegenzug sollen ihr die Aufschließungsabgaben nach der NÖ Bauordnung, jedoch Bauer, Elisabeth Seite 7 05.12.2013

maximal in der Höhe der Errichtungskosten, erlassen werden. Hierüber ist eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen..) Um genügend Stellplätze für dieser Wohnhausanlage anbieten zu können, sollen am gemeindeeigenen Grundstück Nr. 124/2, KG Rannersdorf auf Kosten der Gitabo (bzw. eines von der Gitabo namhaft zu machenden Dritten) rund 70 oberirdische Stellplätze errichtet werden. 60 dieser oberirdischen Stellplätze sollen dem Bauprojekt im Zuge der Baugenehmigung (Stellplatzverpflichtung) angerechnet werden. Für diese Sicherstellung soll ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen werden..) Da in unmittelbarer Nähe zwei große Kinderspielplätze vorhanden sind, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, die Spielplatzflächen entsprechend dem NÖ Spielplatzgesetz auszuführen. Ebenso soll hinsichtlich einer vorzuschreibenden Ausgleichsabgabe eine entsprechende Lösung gefunden werden. Hierüber ist ebenso eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen..) Die Realisierung des Bauvorhabens soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen, wobei mit den ersten Arbeiten im Frühjahr 2014 begonnen werden soll. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt das im Sachverhalt beschriebene Konzept vorbehaltlich der Einigung der Gitabo mit der Verlassenschaft nach dem verstorbenen Dr. Rudolf Patek. Die abzuschließenden Verträge sowie das Mietmodell für die Weitervermietung der einzelnen Mietwohnungen sind jedenfalls dem Gemeinderat gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kanzlei Winkler Reich-Rohrwig Illedits Wieger, Gonzagagasse 14, 1010 Wien, wird mit der Erstellung der Verträge beauftragt, wobei sämtliche Kosten für die Erstellung des Generalmietvertrages und des notwendigen Dienstbarkeitsvertrages von der GITABO (bzw. ein von der Gitabo namhaft zu machendem Dritten) zu tragen sind. Wechselrede: GR Schaider (2x), der im Zuge seiner Wechselreden einen Gegenantrag (Beilage) stellt. STR Mag. Krenn STR Jakl STR Viehberger GR Mag. Edelhauser (2x) STR Howorka GR Kaiser (2x) GR Liebenauer BGM Abg. z. NR Fazekas (2x) GR DI Pinka GR Szikora Lukas Bauer, Elisabeth Seite 8 05.12.2013

GR Fazekas Daniela bakk.phil. Schlusswort: STR Howorka GEGENANTRAG: (Gemeinderat Schaider Johann) Projekt Trappenweg - Grundsatzbeschluss Über den im vorliegenden Antrag formulierten Grundsatzbeschluss wird solange nicht abgestimmt, bis der Bericht des Rechnungshofes und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft dem Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat vorliegen. Zuerst lässt Bürgermeister Fazekas Hannes über den Gegenantrag von Gemeinderat Schaider Johann abstimmen: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der ÖVP, GRÜNE und FPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Stadträtin Binder Mag. Beatrix(SPÖ), Gemeinderätin Edelmayr Vera(SPÖ), Gemeinderätin Fazekas Daniela Bakk. phil. (SPÖ), Bürgermeister Fazekas Hannes(SPÖ), Vizebürgermeister Frauenberger Gerhard(SPÖ), Stadtrat Fuchs Wolfgang(SPÖ), Gemeinderätin Gerdenits Mag. Eva(SPÖ), Stadtrat Howorka Peter(SPÖ), Gemeinderätin Jansel Anna(SPÖ), Gemeinderätin Jelinka Margot(SPÖ), Gemeinderat Kratochvil Richard(SPÖ), Gemeinderat Mayer Herbert(SPÖ), Gemeinderätin Mlada DI Inna(SPÖ), Gemeinderätin Ottahal Irmgard(SPÖ), Stadtrat Ottahal Wolfgang(SPÖ), Gemeinderat Pickerbach Robert(SPÖ), Gemeinderätin Schachlhuber Manuela(SPÖ), Gemeinderat Schaffer Walter(SPÖ), Gemeinderätin Scharinger Monika(SPÖ), Gemeinderat Schnaitl Gerhard(SPÖ), Stadtrat Vizral Ing. Markus(SPÖ), Gemeinderat Wittmann Leopold(SPÖ) Der Antrag gilt als nicht beschlossen. Sodann lässt Bürgermeister Fazekas Hannes über den Hauptantrag von Stadtrat Howorka Peter abstimmen: Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderätin Mag. Madel Claudia(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Szikora Michael(ÖVP), Stadtrat Viehberger Ernst(ÖVP), Stadträtin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ertl Bauer, Elisabeth Seite 9 05.12.2013

Johann(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderätin Kaiser Andrea(FPÖ) Der Antrag ist somit mehrstimmig angenommen. Beilage zum Gegenantrag: GA ÖVP - Trappenweg Grundsa Bauer, Elisabeth Seite 10 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 2 der Tagesordnung Projekt Trappenweg - Abschluss eines Sondernutzungsvertrages mit der ASFINAG Antragsteller: Stadtrat Howorka Peter S A C H V E R H A L T Die Zufahrt zum Projekt "Flair Living Schwechat" am Trappenweg soll vom Süden her erfolgen. Kurz vor der Einfahrt in die Tiefgarage wird der S1 Tunnel Rannersdorf gequert. Entsprechend den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes ist mit der ASFINAG ein entsprechender Sondernutzungsvertrag abzuschließen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt hinsichtlich der Realisierung der Zufahrt zum Projekt "Flair Living Schwechat" den Abschluss des beiliegenden Sondernutzungsvertrages, welcher einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt. Beilagen: 1_Sondernutzung Flair Schwechat - ASF 2_ASFINAG Beilage 1.pdf 3_ASFINAG Beilage 2.pdf 4_ASFINAG Beilage 3.pdf Wechselrede: STR Viehberger GR Schaider GR Kaiser Schlusswort: STR Howorka Bauer, Elisabeth Seite 11 05.12.2013

Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderätin Mag. Madel Claudia(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Szikora Michael(ÖVP), Stadtrat Viehberger Ernst(ÖVP), Stadträtin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ertl Johann(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderätin Kaiser Andrea(FPÖ) Der Antrag ist somit mehrstimmig angenommen. Bauer, Elisabeth Seite 12 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 3 der Tagesordnung Verzicht auf das Vorkaufsrecht - nachträgliche Berichterstattung Vortragender: Stadtrat Howorka Peter S A C H V E R H A L T Bei einigen ehemals gemeindeeigenen Liegenschaften war die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Vorkaufsrechtes nicht mehr gegeben. Für diese Liegenschaften wurden aufgrund der Fristen im ABGB mittels Sofortmaßnahme durch den Bürgermeister Löschungserklärungen ausgestellt, die hiemit dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht werden. Nach Vorberatung im zuständigen Gemeinderatsausschuss IV und im Stadtrat bringe ich das dem Gemeinderat gemäß 38 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung zur Kenntnis Für nachfolgende Liegenschaften wurden Löschungserklärungen ausgestellt: EZ 342 KG Rannersdorf, Bauer Herbert und Henriette, Frauenbachgasse 28 EZ 188 KG Mannswörth, Maier Johann und Gertraude, Steinriegelgasse 5 EZ 600 KG Mannswörth, Schimanko Anneliese, Hausleithnergasse 1 EZ 1470 KG Schwechat, Matzinger Karl und Elfriede, Schlackenhausgasse 16 EZ 555 KG Rannersdorf, Slavik Andreas, Hutweidestraße 55 EZ 679 KG Rannersdorf, Gartner KG, Reinhartsdorfgasse 13 EZ 1886 KG Schwechat, Pesti Renate, Nußinselweg 4 EZ 840 KG Mannswörth, Stieler Walter, Hausleithnergasse 13 Bauer, Elisabeth Seite 13 05.12.2013

Wechselrede: keine Bauer, Elisabeth Seite 14 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 4 der Tagesordnung Frauenfeld - Übersiedelung des Bezirksbüros und des Sozialmarktes (SOMA) der Volkshilfe - Abschluss eines Mietvertrages Antragsteller: Stadtrat Howorka Peter S A C H V E R H A L T Die Service Mensch GmbH./Volkshilfe NÖ möchte ihr Bezirksbüro sowie den Sozialmarkt in das ehemalige "Billa Lokal" am Frauenfeld, Gladbeckstraße 1,Stiege 16, Top I verlegen. Der Sozialmarkt soll für Personen mit geringem Einkommen in gewohnter Form weitergeführt werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages mit der Service Mensch GmbH./Volkshilfe NÖ für das Geschäftslokal Gladbeckstraße 1, Stiege 16 Top I, ab 01.11.2013 unter nachfolgenden Bedingungen: 1.) Die monatliche Gesamtmiete bei einer Nutzfläche von ca. 317 m² wird rund 1.575,- betragen. 2.) Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden. 3.) Die Stadtgemeinde Schwechat subventioniert wie bisher die Jahresmiete 4.) Der Sozialmarkt soll für Personen mit geringem Einkommen in gewohnter Form weitergeführt werden. Wechselrede: GR Ertl BGM Abg. z. NR Fazekas STR Howorka STR Mag. Krenn Bauer, Elisabeth Seite 15 05.12.2013

Schlusswort: STR Howorka Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den Antrag. Bauer, Elisabeth Seite 16 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 5 der Tagesordnung Weitergabe der Klagsakte von Dr. Deitzer an Dr. Doschek Antragsteller: Stadtrat Howorka Peter S A C H V E R H A L T Derzeit beauftragt die Stadtgemeinde Schwechat die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Doschek GmbH, Reisenerstraße 29/7, 1030 Wien, mit der Einbringung der Mietzinsund Räumungsklagen. Früher wurde die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wolfgang Deitzer, Wiener Straße 36-38/1/24, 2320 Schwechat, mit derartigen Klagen betraut. Da viele dieser Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und auch nicht mehr zu unserer Zufriedenheit erledigt werden, sollen nun die bestehenden Akte von Dr. Wolfgang Deitzer auf die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Doschek GmbH übertragen werden. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat genehmigt die Übertragung der Klagsakte von Dr. Wolfgang Deitzer an die Rechtsanwaltskanzlei GmbH Dr. Doschek um eine raschere Abwicklung zu gewährleisten. Wechselrede: GR Ertl BGM Abg. z. NR Fazekas STR Howorka Bauer, Elisabeth Seite 17 05.12.2013

Abstimmungsergebnis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates stimmen für den Antrag. Bauer, Elisabeth Seite 18 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 6 der Tagesordnung Resolution: Bekenntnis zum Fairen Handel Antragsteller: Stadträtin Krenn Mag. Brigitte S A C H V E R H A L T Fair gehandelte Produkte sind Waren, die aus etwa 60 verschiedenen Entwicklungsländern nach Österreich importiert werden und das FAIRTRADE-Siegel tragen, das garantiert, dass die Kriterien des fairen Handels eingehalten werden. Fairer Handel verbessert die Lebensbedingungen von vielen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht und trägt zu einem Wandel der Gesellschaft bei. Zur Demokratisierung, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften und zur Einführung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in den betroffenen Ländern. Fairer Handel bedeutet existenzsichernde Preise für sozial Benachteiligte sowie Vorfinanzierung und langfristige Abnahmeverträge mit Kleinbauern beziehungsweise faire Löhne und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte und ist somit eine der effizientesten Formen der Armutsbekämpfung. Es ist daher wichtig, dass sich Institutionen der Öffentlichen Hand aufgrund ihrer Vorbildwirkung zum Fairen Handel bekennen und entsprechende Handlungen setzen. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat möge nachfolgende Resolution beschließen: Bei der Beschaffung von Produkten durch die Stadtgemeinde Schwechat, deren Rohstoffe bei uns aufgrund der klimatischen Verhältnisse nicht oder nicht ausreichend angebaut werden können, sind fair gehandelte Produkte im Sinne einer Bauer, Elisabeth Seite 19 05.12.2013

Vorbildwirkung bevorzugt zu berücksichtigen. Bei der Beschaffung von fair gehandelten Produkten ist der zur Verfügung stehende rechtliche Handlungsspielraum bestmöglich auszunützen. Als FAIRTRADE-Gemeinde wird die Stadtgemeinde Schwechat "FAIRTRADE-Produkte wie FAIRTRADE-Kaffee, Orangensäfte etc. bei Sitzungen und anderen Anlässen anbieten. Durch das Auflegen von Infomaterialien von FAIRTRADE Österreich Mitarbeiter und Gäste über das Engagement der Gemeinde informieren. In "Ganz Schwechat", auf der Homepage und in Aussendungen ebenfalls über FAIRTRADE und die Aktivitäten der Stadtgemeinde im Rahmen des FAIRTRADE- Gemeindeprojekts informieren. "Die lokalen Einzelhändler zu motivieren FAIRTRADE-Produkte anzubieten. Die Wirtschaftstreibenden der Stadtgemeinde motivieren ihren Mitarbeitern FAIRTRADE-Produkte anzubieten und FAIRTRADE zu unterstützen. Einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin oder MitarbeiterInnengruppe mit der Verantwortung für die Betreuung des FAIRTRADE-Gemeindeprojektes und der jährlichen Evaluierung beauftragen. Einschlägige Veranstaltungen organisieren und geeignete Werbemaßnahmen durchführen. Die Stadtgemeinde Schwechat beantragt bei FAIRTRADE Österreich die Ernennung zur FAIRTRADE Gemeinde. Wechselrede: STR Jakl (2x) BGM Abg. z. NR Fazekas STR Mag. Krenn Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ, ÖVP und GRÜNE. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ertl Johann(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderätin Kaiser Andrea(FPÖ) Der Antrag ist somit mehrstimmig angenommen. Bauer, Elisabeth Seite 20 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 7 der Tagesordnung 1. Nachtragsvoranschlag 2013 Antragsteller: Bürgermeister Fazekas Hannes Sehr geehrte Damen und Herren! S A C H V E R H A L T Aufgrund außerplanmäßiger und überplanmäßiger Ausgaben war gemäß 75 der NÖ Gemeindeordnung ein 1. Nachtragsvoranschlag 2013 durch den Bürgermeister zu erstellen. Ich darf Ihnen die Eckdaten des 1. Nachtragsvoranschlagsentwurfes 2013 zur Kenntnis bringen: Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts des NVA 2013: 68.399.200 Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts des VA 2013: 67.138.400 - das ist eine Erhöhung um 1.260.800 Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushalts des NVA 2013: 35.308.300 Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushalts des VA 2013: 8.818.500 - das ist eine Erhöhung um 26.489.800 Darlehensaufnahmen NVA 2013: 5.784.700 Darlehensaufnahmen VA 2013: 5.784.700 - das ist gleichbleibend Neu hinzu kommt eine Namensschuldverschreibung in Höhe von 24.465.000 Der Gesamtrücklagenstand am 31.12.2013 wird voraussichtlich 329.300 betragen, davon entfallen auf die Betriebsmittel- und Ausgleichsrücklage 265.100 und auf die Spezialrücklagen 64.200 (Wohnbauförderungsrücklage: 8.900, Kindergartenrücklage: 53.000, Umweltfondrücklage: 800, Spielplatzausgleichsabgabenrücklage: 1.500). Bauer, Elisabeth Seite 21 05.12.2013

Gestatten Sie mir nun, meine geschätzten Damen und Herren des Gemeinderates, einige Details zum 1. Nachtragsvoranschlag 2013 bekannt zu geben: In der Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung - gibt es Ausgabenerhöhungen von 211.600. Der größte Teil dieses Betrages findet sich auf den VASt-en 1/010-6400 mit 100.000 und 1/010-6420 mit 60.000 und betrifft mehr Rechts- und Beratungskosten der Stadtgemeinde Schwechat. In der Gruppe 7 - Wirtschaftsförderung - sind Mehrausgaben in der Höhe von 340.000 zu verzeichnen, die mit 192.000 vor allem auf der VASt. 1/780-7280 zu finden sind. Hier handelt es sich um die Kosten für den Nahversorger in Mannswörth. Die Gruppe 8 - Dienstleistungen - weist mit 472.600 die höchsten Mehrausgaben aus. Dieser Betrag setzt sich aus vielen VASt-en zusammen, wie z.b.: 1/815-4550 mit 15.000 (mehr Salzverbrauch im Winterdienst), 1/8395-6030 mit 11.900 und 1/853-6030 mit 33.000 für erhöhte Energiekosten (Fernwärme), 1/8395-6140 mit 43.800 für Reparaturen des Hallenbaddaches und des Eislaufplatzdaches, 1/850-6120 mit 26.100 zur Reparatur von vermehrten Wassergebrechen, 1/853-6520 mit 69.900 für Kosten von Bankgarantien für die Jahre 2010-2013, 1/853-7000 mit 15.000 für mehr leerstehende Wohnungen, 1/853-7100 mit 73.600 für Grunderwerbsteuerzahlungen usw.. Das waren die wichtigsten Mehrausgaben des ordentlichen Haushaltes im 1. Nachtragsvoranschlag 2013. Zu den bereits geschilderten Ausgabenerhöhungen kommen auch einige Mindereinnahmen. Zu Mindereinnahmen kommt es in der Gruppe 8 - Dienstleistungen - unter anderem bei der VASt. 2/851+8502 mit 70.000 und der VASt. 2/851+8524 mit 30.000, da weniger Großprojekte in Angriff genommen bzw. fertig gestellt wurden. Das hat zur Folge, dass geringere Kanaleinmündungs- und Kanaleinmündungsergänzungsabgaben fällig wurden und werden. Weiters gibt es Mindereinnahmen auf der VASt. 2/853+8248 mit 177.000 aufgrund geringerer Betriebskostenerhöhungen als noch zum Voranschlag 2013 angenommen. Mehreinnahmen sind in der Gruppe 9 - Finanzwirtschaft - zu finden, wobei der größte Betrag auf der VASt. 2/981+2980 mit 839.700 veranschlagt ist und das ist die Erhöhung der Rücklagenentnahme. Damit habe ich den ordentlichen Haushalt abgeschlossen und komme nun zum außerordentlichen Haushalt, bei dem ich mich kurz halten möchte. So findet sich im außerordentlichen Haushalt ein neues Vorhaben, welches die Körnerhalle betrifft. Mit diesem Vorhaben soll der Verkauf der Körnerhalle verbucht werden und ist mit 450.000 auf der VASt. 6/3801+0000 dotiert. Die mit Abstand größte Änderung habe ich bereits bei den Eckdaten zuvor genannt - und zwar betrifft das die Namensschuldverschreibung, welche die Stadtgemeinde Schwechat für das Vorhaben Multiversum begibt. Diese Namensschuldverschreibung findet sich auf der VASt. 6/8941+3590 in Höhe von 24.465.000, die dazu dienen Bauer, Elisabeth Seite 22 05.12.2013

soll die Umschuldung bei der Multiversum Schwechat Betriebsges.m.b.H. durchzuführen und zu finanzieren. Und damit komme ich auch schon zum Schluss meiner Rede. Der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf 2013, der in dieser schwierigen Zeit nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erstellt worden ist, ist in der Zeit vom 17. September bis einschließlich 1. Oktober 2013 zur öffentlichen Einsichtnahme im Schwechater Rathaus aufgelegen. Jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei wurde ordnungsgemäß eine Ausfertigung des 1. Nachtragsvoranschlagsentwurfes ausgefolgt. Gemäß 75 NÖ Gemeindeordnung kann innerhalb der Auflagefrist jedes Gemeindemitglied schriftlich Stellungnahmen zum Nachtragsvoranschlag beim Gemeindeamt einbringen. Ich kann Ihnen mitteilen, dass kein Gemeindemitglied von diesem Recht innerhalb der Auflagefrist Gebrauch gemacht hat und daher keine Stellungnahme zum 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf 2013 eingelangt ist. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat möge nach erfolgter Beratung dem 1. Nachtragsvoranschlag 2013 seine Zustimmung geben. Beilage: 1 NVA 2013 für Versand und Homepag Wechselrede: keine Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderätin Mag. Madel Claudia(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Szikora Michael(ÖVP), Stadtrat Viehberger Ernst(ÖVP), Stadträtin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ertl Bauer, Elisabeth Seite 23 05.12.2013

Johann(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderätin Kaiser Andrea(FPÖ) Der Antrag ist somit mehrstimmig angenommen. Bauer, Elisabeth Seite 24 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 8 der Tagesordnung Darlehensumwidmungen und Darlehensaufnahmen im Haushaltsjahr 2013 Antragsteller: Bürgermeister Fazekas Hannes S A C H V E R H A L T Im Voranschlag des Haushaltsjahres 2013 sind für die Finanzierung diverser Vorhaben Darlehensaufnahmen bei Finanzunternehmungen von insgesamt 5.784.700,-- vorgesehen. Aufgrund der Entwicklungen im laufenden Haushaltsjahr haben sich bei einigen Vorhaben geringere Fremdfinanzierungen ergeben, dafür werden bei anderen Vorhaben mehr Finanzierungsmittel benötigt. Insgesamt bleibt jedoch die Summe der notwendigen Darlehensaufnahmen gleich. Darlehensaufnahmen 2013 VAST. Vorhabenbezeichnung VA 2013 (alt) 1. NVA 2013 (neu) 6/2122/3460 Hauptschule Dr. A. Schärf 0 107.200 6/2407/3460 Kindergarten Frauenfeld - Sanierung 157.900 0 6/2690/3460 Sport - div. Maßnahmen 400.000 400.000 6/4803/3460 Wohnh.anlagen - Subjektförderungen 100.000 100.000 6/4806/3460 Wohnbauförderung 99.100 144.100 6/611/3460 Landesstraßen 49.200 0 6/612/3460 Gemeindestraßen 521.500 616.500 6/6394/3460 Schutzwasserbau Liesing - Renatur. 180.000 40.000 6/815/3460 Neugestaltung Kinderspielplätze 70.000 140.000 6/8504/3460 Wasserversorgung (11.BA.) 558.000 558.000 6/8514/3460 Kanalisation Stadtgebiet (13.BA.) 383.000 412.900 6/8517/3460 Kanalisation Stadtgebiet (14.BA.) 40.000 0 6/8534/3460 Wohn-&Geschäftsgeb.-San.Restl.KG's 775.000 775.000 6/8539/3460 Wohn-&Geschäftsgeb.-Sa.KG Schw. 1.275.000 1.275.000 6/8941/3460 Multiversum Schwechat 1.176.000 1.216.000 Darlehensaufnahmen gesamt: 5.784.700 5.784.700 Die Beträge unter "Darlehensaufnahmen 2013 - VA 2013 (alt)" sind EU-weit in einem offenen Verfahren ausgeschrieben worden, wobei folgende 4 Banken - HYPO NÖ Gruppe Bank AG, UniCredit Bank Austria AG, Hypo Alpe-Adria-Bank AG und BAWAG-P.S.K. AG - Angebote termingerecht abgegeben haben. Bauer, Elisabeth Seite 25 05.12.2013

Ausgeschrieben waren 4 Verzinsungsvarianten: Variante 1.1.: variable Verzinsung auf Basis 6 M EURIBOR, Laufzeit 15 Jahre Variante 1.2.: variable Verzinsung auf Basis 3 M EURIBOR, Laufzeit 15 Jahre Variante 2.1.: Fixverzinsung auf Basis 5 Jahres-ISDA Fixing, Laufzeit 10 Jahre und Variante 2.2.: Fixverzinsung auf Basis 8 Jahres-ISDA Fixing, Laufzeit 15 Jahre. Die Angebotsöffnung erfolgte am 28.08.2013 in den Räumlichkeiten der Abteilung 1, bei der auch diverse Bankenvertreter anwesend waren. AUSWERTUNG: Eine Prüfung der Abteilung 1 gemeinsam mit der Stabsstelle Rechtsangelegenheiten (Mag. Happel) ergab, dass folgende Angebote nicht behebbare Mängel aufweisen und daher aus dem Vergabeverfahren auszuscheiden waren ( 129 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006). Dabei handelt es sich um folgende Angebote: 1. Hypo Alpe-Adria-Bank AG: Grund: Es wurde unter Gremiumsvorbehalt angeboten, dies entspricht einem unverbindlichen Angebot und es waren nur verbindliche Angebote zugelassen. 2. BAWAG P.S.K. AG: Grund: Angebot wurde nur über einen Teilbetrag ( 4.608.700,--) gelegt, ein Teilangebot entspricht einer Variante und Varianten waren nicht zugelassen. 3. UniCredit Bank Austria AG: Grund: Die UniCredit Bank Austria AG hat bei den variablen Verzinsungsvarianten zusätzliche Angebote gelegt, welche Varianten der zu legenden Angebote entsprechen. Varianten waren nicht zugelassen, weshalb diese Angebote der UniCredit Bank Austria AG bei der Auswertung unberücksichtigt blieben. Somit sind die Angebote folgender Banken zur Vergabe zugelassen worden: HYPO NÖ Gruppe Bank AG und UniCredit Bank Austria AG. Die Auswertung der zulässigen Angebote ergab nun folgende Reihung: Variante 1.1.: Variable Verzinsung auf Basis des 6 Monats-EURIBOR's (0,320%, Stand 18.06.2013): 1. HYPO NÖ Gruppe Bank AG: Aufschlag 0,890%-Punkte, Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 6.332.869,98. 1. UniCredit Bank Austria AG: Aufschlag 0,890%-Punkte, Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 6.332.870,00. Variante 1.2.: Variable Verzinsung auf Basis des 3 Monats-EURIBOR's (0,210%, Stand 18.06.2013): 1. HYPO NÖ Gruppe Bank AG: Aufschlag 0,990%-Punkte, Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 6.319.517,95. 1. UniCredit Bank Austria AG: Aufschlag 0,990%-Punkte, Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 6.319.517,96. Bauer, Elisabeth Seite 26 05.12.2013

Variante 2.1.: Fixverzinsung über die Laufzeit von 10 Jahren auf Basis 5 Jahres-ISDA-Fixing, indikativ berechnet mit Stand 01.08.2013: 1. HYPO NÖ Gruppe Bank AG: 2,273% (5 Jahres-ISDA-Satz 1,143% + Aufschlag 1,130%-Punkte), Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 6.484.754,63. 2. UniCredit Bank Austria AG: 2,413% (5 Jahres-ISDA-Satz 1,143% + Aufschlag 1,270%-Punkte), Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 6.517.520,22. Variante 2.2.: Fixverzinsung über die Laufzeit von 15 Jahren auf Basis 8 Jahres-ISDA-Fixing, indikativ berechnet mit Stand 01.08.2013: 1. HYPO NÖ Gruppe Bank AG: 2,676% (8 Jahres-ISDA-Satz 1,676% + Aufschlag 1,000%-Punkt), Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 7.001.531,40. 2. UniCredit Bank Austria AG: 2,876% (8 Jahres-ISDA-Satz 1,676% + Aufschlag 1,200%-Punkte), Gesamtaufwand lt. Tilgungsplan 7.074.051,80. Vergleicht man die Angebote, so ist über die gesamte Laufzeit bei der variablen Verzinsung die Bindung an den 3M EURIBOR durch die etwas geringere Verzinsung und auch die geringere Gesamtbelastung die Günstigere. Bei der Fixzinsvariante ist die 10 Jahresbindung durch die wesentlich geringere Gesamtbelastung gegenüber der 15 Jahresbindung die Günstigere. Zur Überlegung ob der variablen Verzinsung oder der Fixverzinsung der Zuschlag erteilt werden soll, ist zu bemerken, dass wie aus den Angeboten ersichtlich ist, das günstigste Angebot der variablen Verzinsung jenes auf Basis des 3 M-EURIBOR's sowohl der HYPO NÖ Gruppe Bank AG mit 6.319.517,95 als auch der UniCredit Bank Austria AG mit 6.319.517,96 mit Stand 18.06.2013 ist. Bei der ebenfalls von der HYPO NÖ Gruppe Bank AG angebotenen günstigsten Fixzinsvariante mit einer Laufzeit von 10 Jahren beträgt der Gesamtaufwand 6.484.754,63, das ist um 165.236,68 mehr als das billigste Angebot auf variabler Basis. Der Vorteil der Fixverzinsung liegt darin, dass diese über die gesamte Laufzeit gewährt wird, derzeit sehr tief ist und auf die gesamte Laufzeit Budgetierungssicherheit gegenüber der variablen Verzinsung gewährleistet ist. Bei der variablen Verzinsung ist dem 3 M-EURIBOR nicht nur wegen dem niedrigeren Gesamtaufwand gegenüber des 6 M-EURIBOR's der Vorzug zu geben, sondern auch deshalb, weil bei einem Anstieg der Zinsen erfahrungsgemäß der 3 M- EURIBOR und der 6 M-EURIBOR auseinanderdriften und so der 3 M-EURIBOR noch günstiger im Vergleich zum 6 M-EURIBOR sein wird. Bei der Fixzinsvariante ist zu beachten, dass der Zinssatz erst zum Zeitpunkt der Zuzählung fixiert wird und zwar derart, dass hierzu der ISDA-Satz von 2 Bankarbeitstage vor der Zuzählung herangezogen und um den Aufschlag des Angebotes erhöht wird. Dieser Fixzinssatz gilt dann über die gesamte Laufzeit. Des Weiteren ist die Fixzinsvariante für beide Seiten unkündbar, was beim derzeitigen Zinssatz keinen Nachteil darstellt. Auch in Hinblick auf das Portfolio der Stadtgemeinde Schwechat und des niedrigen Fixzinswertes sollte die Entscheidung Richtung 5 Jahres-ISDA-Satzes gehen. Es wurde daher wie vom Hauptausschuss am 23.09.2013 empfohlen, die weitere Entwicklung der Referenzzinssätze - 3M EURIBOR und 5 Jahres-ISDA-Fixingsatz bis 02.10.2013 zu beobachten und auf Basis der Entwicklung dieser Zinssätze den Zuschlag zu erteilen - durchgeführt. Mit 02.10.2013 sind folgende Werte der Referenzzinssätze veröffentlicht worden: 3M EURIBOR: 0,225% Bauer, Elisabeth Seite 27 05.12.2013

5 Jahres-ISDA-Fixingsatz: 1,259% Diese ergeben per 02.10.2013 folgende Zinssätze und Gesamtbelastungsbeträge: Indikativ auf Basis 3M EURIBOR: 1,215%; Gesamtbelastung: 6.320.616,30; Indikativ auf Basis 5Y-ISDA-Fixingsatz: 2,389% (Wert < 3%); Gesamtbelastung: 6.510.231,54. Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die im VA 2013 budgetierten Darlehensaufnahmen entsprechend der im Sachverhalt dargestellten Neuzuordnung - entsprechend dem 1. Nachtragsvoranschlag 2013 - umzuwidmen, wobei das im VA 2013 budgetierte Gesamtdarlehensvolumen bei Finanzunternehmungen in Höhe von 5.784.700,-- gleich bleibt. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat beschließt die Aufnahme der Darlehen für die diversen Finanzierungen im Haushaltsjahr 2013 beim Billigstbieter auf Basis der ausgeschriebenen Variante 2.1. - Fixverzinsung mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf Basis des 5 Jahres-ISDA-Fixings - das ist die HYPO NÖ Gruppe Bank AG - in einer Gesamthöhe von 5.784.700,-- zu den nachstehend angeführten Bedingungen. Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister den Zuzählungszeitpunkt innerhalb des genannten Zeitrahmens nach Bedarf anzuordnen. Bedingungen: Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in 20 fortlaufenden Halbjahresraten per 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres, auf Basis 360/360, unter Zugrundelegung des 5Y-ISDA- Satzes 2 Bankarbeitstage vor dem Zuzählungszeitpunkt und einem Aufschlag von 1,130%-Punkten. Die Darlehen sind beiderseits unkündbar. Sicherstellungen seitens des Darlehensgebers wurden keine gefordert. Die indikativ mit Stand vom 02.10.2013 berechnete Gesamtbelastung über die gesamte Laufzeit beträgt daher 6.510.231,54. Wechselrede: STR Jakl, der im Zuge seiner Wechselrede einen Gegenantrag (Beilage) stellt. GEGENANTRAG: (Stadtrat Jakl Helmut) Bauer, Elisabeth Seite 28 05.12.2013

Darlehensumwidmungen und Darlehensaufnahmen im Haushaltsjahr 2013 Von den Darlehensumwidmungen und Darlehensaufnahmen im Haushaltsjahr 2013 soll der Betrag für das Multiversum Schwechat nicht beschlossen werden. Zuerst lässt Bürgermeister Fazekas Hannes über den Gegenantrag von Stadtrat Jakl Helmut abstimmen: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der GRÜNE und FPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Stadträtin Binder Mag. Beatrix(SPÖ), Gemeinderätin Edelmayr Vera(SPÖ), Gemeinderätin Fazekas Daniela Bakk. phil. (SPÖ), Bürgermeister Fazekas Hannes(SPÖ), Vizebürgermeister Frauenberger Gerhard(SPÖ), Stadtrat Fuchs Wolfgang(SPÖ), Gemeinderätin Gerdenits Mag. Eva(SPÖ), Stadtrat Howorka Peter(SPÖ), Gemeinderätin Jansel Anna(SPÖ), Gemeinderätin Jelinka Margot(SPÖ), Gemeinderat Kratochvil Richard(SPÖ), Gemeinderat Mayer Herbert(SPÖ), Gemeinderätin Mlada DI Inna(SPÖ), Gemeinderätin Ottahal Irmgard(SPÖ), Stadtrat Ottahal Wolfgang(SPÖ), Gemeinderat Pickerbach Robert(SPÖ), Gemeinderätin Schachlhuber Manuela(SPÖ), Gemeinderat Schaffer Walter(SPÖ), Gemeinderätin Scharinger Monika(SPÖ), Gemeinderat Schnaitl Gerhard(SPÖ), Stadtrat Vizral Ing. Markus(SPÖ), Gemeinderat Wittmann Leopold(SPÖ), Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderätin Mag. Madel Claudia(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Szikora Michael(ÖVP), Stadtrat Viehberger Ernst(ÖVP) Der Antrag gilt als nicht beschlossen. Sodann lässt Bürgermeister Fazekas Hannes über seinen Antrag abstimmen: Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderätin Mag. Madel Claudia(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Szikora Michael(ÖVP), Stadtrat Viehberger Ernst(ÖVP), Stadträtin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ertl Johann(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderätin Kaiser Andrea(FPÖ) Der Antrag ist somit mehrstimmig angenommen. Bauer, Elisabeth Seite 29 05.12.2013

Beilage zum Gegenantrag: GA FPÖ-Darlehensaufnah Bauer, Elisabeth Seite 30 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 9 der Tagesordnung Maßnahmen zur nachhaltigen Finanzierung der jährlichen Ausgaben für das Multiversum Schwechat Antragsteller: Bürgermeister Fazekas Hannes S A C H V E R H A L T Im Zuge des Projektes "Strategische Haushaltskonsolidierung" war am 3.10.2013 eine Sitzung der Projektsteuerungsgruppe anberaumt, bei der nachhaltige Vorschläge im Ausmaß von EUR 2.547.033,-- zur Umsetzung im Jahr 2014 vorgesehen wurden. Davon entfallen EUR 1.006.000,-- (rd. 39,5%) auf Sachkosten, EUR 937.333,-- (36,8%) auf Personalkosten und EUR 603.700,-- (rd. 23,7%) auf zusätzliche Einnahmen. Damit kann die von der Aufsichtsbehörde geforderte nachhaltige Finanzierung der jährlichen Ausgaben für das Multiversum Schwechat bewerkstelligt werden. Folgende Änderungen sollen gegenüber dem ursprünglichen Antrag beschlossen werden: Als letzter Absatz wird eingefügt: "All jene aufgelisteten Maßnahmen, die das Personal der Stadtgemeinde Schwechat betreffen, werden noch mit der Personalvertretung verhandelt. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird darauf aufbauend ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung gelangen". Der adaptierte Antrag lautet daher wie folgt: Nach Vorberatung in den zuständigen Gemeinderatsausschüssen sowie im Stadtrat stelle ich zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgenden A n t r a g : Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, das unter./1 angeschlossene, einen integrativen Bestandteil dieses Beschlusses bildende, Maßnahmenpaket zur Bauer, Elisabeth Seite 31 05.12.2013

nachhaltigen Finanzierung der jährlichen Ausgaben für das Multiversum Schwechat zu realisieren. Dabei handelt es sich um jene Vorschläge, die in der Spalte "ja" den Vermerk "m.a." (= mehrheitlich angenommen) enthalten. Soweit es sich dabei um Angelegenheiten handelt, die nicht in den Kompetenzbereich des Gemeinderates fallen, hat der Grundsatzbeschluss in diesen Fällen lediglich empfehlenden Charakter. All jene aufgelisteten Maßnahmen, die das Personal der Stadtgemeinde Schwechat betreffen, werden noch mit der Personalvertretung verhandelt. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird darauf aufbauend ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Umsetzung gelangen. Beilage: 20131004_Protokoll_ PSG_inkl_Vorschläge.p Wechselrede: STR Mag. Krenn BGM Abg. z. NR Fazekas STR Viehberger STR Jakl (2x) GR Mag. Edelhauser GR Kaiser GR Liebenauer GR Ertl GR DI Pinka Abstimmungsergebnis: Für den Antrag stimmen die Mitglieder der SPÖ. Gegen den Antrag stimmen folgende Mitglieder des Gemeinderates: Gemeinderat Edelhauser Mag. Alexander(ÖVP), Gemeinderätin Mag. Madel Claudia(ÖVP), Gemeinderat Schaider Johann(ÖVP), Gemeinderat Szikora Lukas(ÖVP), Gemeinderat Szikora Michael(ÖVP), Stadtrat Viehberger Ernst(ÖVP), Stadträtin Krenn Mag. Brigitte(GRÜNE), Gemeinderat Liebenauer Jörg(GRÜNE), Gemeinderat Pinka DI Peter(GRÜNE), Gemeinderat Docar Wolfgang(FPÖ), Gemeinderat Ertl Johann(FPÖ), Stadtrat Jakl Helmut(FPÖ), Gemeinderätin Kaiser Andrea(FPÖ) Der Antrag ist somit mehrstimmig angenommen. Bauer, Elisabeth Seite 32 05.12.2013

392. Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Oktober 2013 Punkt 10 der Tagesordnung Tätigkeit des Prüfungsausschusses Vortragender: Gemeinderat Pinka DI Peter S A C H V E R H A L T Am 3.9.2013 fand eine unvermutete Kassakontrolle (Abt. 1) statt. Geprüft wurde der Buchungstag vom 28.8.2013 (Kontoauszüge, Tagesabschluss, Kassatagesbericht). Die hinsichtlich der Kautionen für die Gemeindewohnungen und das Seniorenzentrum erfolgte Änderung von der Sparbuchform zur Sammelkontomöglichkeit, mit Unterkonto für jeden einzelnen Mieter, weist einen Gesamtbetrag von 1,086.152,36 aus. Die Summe des Gesamt-Istbestandes beträgt 1.429.949,76. Es besteht derzeit ein Kassenkredit in Höhe von 3,394.701,57. Der Kassenkredit darf ein Zehntel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Haushaltes nicht übersteigen. Dies sind 6,713.840,--. Die heuer erfolgte maximale Beanspruchung des Kassenkredites betrug ca. 5,6 Mio. (12.7.2013). Weiters erfolgte die Prüfung des heutigen Barkassenbestandes. In diesem Zusammenhang war ein Kassenbestand in Höhe von 36.616,40 festzustellen. Es gab diesbezüglich keine Beanstandung. Zum wiederholten Male empfiehlt der Prüfungsausschuss in diesem Zusammenhang, den Barkassabestand im Foyerbereich möglichst gering zu halten und höhere Summen im Tresor zu verwahren. Die heutige Prüfung der Parkmünzenbestandsliste ergab ausgewiesene 2.201 Parkmünzen. Der tatsächliche Bestand beträgt 2.198 Parkmünzen. Von den drei fehlenden Münzen wurde eine Münze mittels Aktenvermerk vom 21.8.2013 erfasst, wobei lt. Aktenvermerk eine Ausbuchung zu erfolgen hat, diese wurde augenscheinlich noch nicht durchgeführt. Hinsichtlich der zwei weiteren fehlenden Münzen wird seitens des Prüfungsausschusses eine Abklärung (Aktenvermerk) empfohlen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. Anzumerken ist, dass der Parkmünzenbestand nicht unmittelbar mit der Bargeldprüfung im Zusammenhang steht. Bauer, Elisabeth Seite 33 05.12.2013

Seitens des Herrn Kirchner wurde auf Stellungnahmen verzichtet. Schriftliche Äußerung des Bürgermeisters: Äußerung erübrigte sich. Schriftliche Äußerung des Kassenverwalters: Stellungnahme zum Protokoll des Prüfungsausschusses vom 03.09.2013, Tagesordnungspunkt: unvermutete Kassakontrolle (Abt. 1) Aufgrund der Beanstandung, dass der Barkassenbestand im Foyerbereich möglichst gering zu halten ist und höhere Summen im Tresor zu verwahren sind, verweise ich auf den Aktenvermerk meines Vorgängers, Kammeramtsdirektor und Kassenverwalter Herrn Bruno Votava, vom 23.06.2010 in dem festgehalten wurde: ".. In meiner Funktion als Kassenverwalter wird das Barkassenpersonal daher angewiesen, im Kassenbereich des Bürgerservices nur die notwendige Wechselgeldmenge im Gesamtbetrag von maximal 5.000,-- zu lagern. Das restliche Bargeld ist ausschließlich im dafür vorhandenen Safe unter Verschluss zu halten. Weiters ist darauf zu achten, dass in der Regel der Gesamtbargeldbestand 15.000,-- nicht übersteigt...". Nach Rücksprache mit dem Bürgerservice- und Barkassenpersonal, das waren zum Zeitpunkt der Kassenprüfung durch den Prüfungsausschuss Frau Sabrina Pristusek (Kassierin) und Frau Sabine Hartl (Bürgerservice), die ich auf diesen Aktenvermerk angesprochen habe, gaben beide an, diesen zu kennen und sich an diesen zu halten. Weiters sagten sie, dass sich zum Zeitpunkt der Prüfung nur das unbedingt notwendige Wechselgeld in der Barkassa im Foyer befand und sich auch sonst immer nur dieses dort befindet. Das restliche Geld war im Tresor verschlossen aufbewahrt und wird auch sonst immer dort verschlossen aufbewahrt. Frau Sabine Hartl versicherte mir, dass diese Vorgangsweise auch vom übrigen Barkassenpersonal eingehalten wird. Zum überhöhten Barkassenbestand bei der Prüfung sei bemerkt, dass es am Donnerstag, den 29.08.2013, eine Barkassenabfuhr auf unser Girokonto bei der BAWAG P.S.K. AG in Höhe von 15.000,-- gab. Erhöhte Barkasseneinnahmen gab es am Montag, den 02.09.2013 und Dienstag, den 03.09.2013 - das war der Prüfungstag, durch die monatlich wiederkehrenden Mieteneinzahlungen, welche immer am Monatsanfang fällig sind. Eine Barkassenabfuhr war jedoch sowieso schon für Mittwoch, den 04.09.2013, geplant, da erfahrungsgemäß die ersten beiden Werktage jedes Monats durch die Mieteneinzahlungen die einnahmenstärksten Tage in der Barkassa sind. Diese Barkassenabfuhr auf das BAWAG P.S.K. AG-Girokonto wurde dann auch - wie geplant - in Höhe von 36.500,-- durchgeführt. Das Barkassenpersonal trachtet danach den Arbeitsaufwand gering zu halten, weshalb nicht jeden Tag Bargeld auf die Bank gebracht wird. Es sei noch erwähnt, dass der Tresor im Bürgerservice bis zu einer Summe von 70.000,-- versichert ist. Dem Bürgerservice steht zusätzlich noch ein Safe in den Räumlichkeiten der Abteilung 1 mit einer Versicherungssumme in der Höhe von 20.000,-- zur Verfügung. Die Abteilung 1 hat in ihren Räumlichkeiten einen weiteren Bauer, Elisabeth Seite 34 05.12.2013

Tresor mit einer Versicherungssumme in der Höhe von 75.000,--. Es besteht hier die Möglichkeit diesen Tresor bei Bedarf und in Absprache mit der Abteilung 1 kurzfristig zu nutzen. Es sind also genügend Möglichkeiten mit ausreichender Besicherung zur etwaigen Lagerung von Bargeld vorhanden. Zur Beanstandung des Parkmünzenbestandes ist Folgendes zu sagen: Die Ausbuchung einer von drei fehlenden Parkmünzen - laut Aktenvermerk vom 21.08.2013 - wurde bereits durchgeführt. Die beiden weiteren fehlenden Parkmünzen wurden im Aktenvermerk vom 20.09.2013 (siehe Beilage) dokumentiert und konnten nach eingehender Prüfung wie folgt aufgeklärt werden: die zwei fehlenden Parkmünzen wurden bei der Kontrolle der vorbereiteten Kuverts - zu je 50 Stück - gefunden, da sich in einem der Kuverts 52 statt der üblicherweise 50 Parkmünzen befanden. Soweit die Ausführungen zu den Beanstandungen des Prüfungsausschusses vom 03.09.2013. Der Kassenverwalter: Peter Kirchner Schwechat, am 20.09.2013/KP Beilage: Von: Claudia Bauer AKTENVERMERK vom 20. 9. 2013 Parkmünzenfehlstand Auf Grund der Kontrolle des Prüfungsausschusses am 03.09.2013 wurde bei den Parkmünzen ein Fehlbestand von 3 Münzen festgestellt. Eine Münze wurde bereits ausgebucht, da dies keine Parkmünze der Stadtgemeinde Schwechat war - siehe AV vom 21.08.2013. Zwei weitere Münzen haben sich bei der Kontrolle der vorbereiteten Kuverts im Safe des Bürgerservice aufgeklärt, da statt 50 Münzen 52 verpackt waren. Für die Organisationseinheit Claudia Bauer Bauer, Elisabeth Seite 35 05.12.2013