ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. November 2005 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 31,0 2. Aufgabenteil: 48,0 3. Aufgabenteil: 21,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

1. Aufgabenteil (31,0 Punkte) Allgemeine Angaben Fred Volta (F. V.) betreibt in Bottrop einen im Handelsregister eingetragenen Handel mit Elektrogeräten. Er ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG durch Betriebsvermögensvergleich und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Er gibt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Für die Einzelunternehmung wird jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres der Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Sachverhalt 1 (6,0 Punkte) F. V. hat am 3. April 2004 die ordnungsgemäße Rechnung für die Wartung der Telefonanlage für den Zeitraum vom 01. April 2004 bis zum 31. März 2005 über 1.200,00 zuzüglich 16 % Umsatzsteuer von 192,00 = 1.392,00 erhalten und am 6. April 2004 durch Banküberweisung bezahlt. Aufgaben a) Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen im Kalenderjahr 2004 und 2005 vor, die sich aus diesem Geschäftsfall ergeben. Buchungen 2004: Buchungen 2005: b) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus den Buchungen zu a) ergibt. 2004: 2005:

Sachverhalt 2 (11,5 Punkte) Die Nettogehälter und die einbehaltenen Abzüge für den Monat Dezember 2004 hat F.V. im Januar 2005 vom betrieblichen Bankkonto überwiesen. Aus den Gehaltsabrechnungen ergeben sich insgesamt folgende Beträge: Bruttogehälter 31.000.00 Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen 520,00 Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag 6.380,00 Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung 3.410,00 Vermögenswirksame Leistungen, insgesamt 1.040,00 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung 3.480,00 Aufgaben a) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Höhe der insgesamt vorzunehmenden Nettoauszahlung: b) Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen im Kalenderjahr 2004 und 2005 vor. Buchungen 2004: Buchungen 2005:

c) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus den Buchungen zu b) ergibt. 2004: 2005: Sachverhalt 3 (3,0 Punkte) Am 8. Juli 2004 wurde die Gewerbesteuernachzahlung für das Jahr 2003 in Höhe von 8.450,00 durch Banküberweisung bezahlt und wie folgt gebucht: Gewerbesteuer 8.450,00 an Bank 8.450,00. Die hierfür gebildete Rückstellung betrug 8.650,00. Aufgaben a) Nehmen Sie die erforderliche Berichtigungs- bzw. Ergänzungsbuchung vor. b) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus der Buchung zu a) ergibt. 2004:

Sachverhalt 4 (6,5 Punkte) Im November 2004 hatte F. V. von einem Lieferanten aus Belgien 20 Kaffeemaschinen zum Gesamtpreis von 400,00 inklusive Rechnung erhalten. Die ordnungsgemäße Rechnung enthält alle erforderlichen Angaben (u. a. auch die nationalen USt-Id.-Nr.). Am 05.12.2004 hatte F. V. diese Rechnung unter Abzug von 2 % Skonto durch Banküberweisung bezahlt. Der gesamte Sachverhalt wurde bisher noch nicht erfasst. Aufgabe Erstellen Sie alle notwendigen Buchungssätze zur korrekten und vollständigen Erfassung dieses Sachverhalts für 2004. November 2004: Dezember 2004: Sachverhalt 5 (4,0 Punkte) Ende November 2004 hatte F. V. ein Mikrowellengerät für 1.000,00 (netto) an den Unternehmer Van Burg in Enschede (Niederlande) auf Ziel verkauft, der das Gerät für sein Unternehmen in Enschede verwendet. Die Rechnung an Van Burg vom 30.11.2004 enthält alle erforderlichen Angaben (u. a. auch die nationalen USt-Id.-Nr.). Van Burg bezahlte die Rechnung am 10.12.2004 vereinbarungsgemäß unter Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung. Der gesamte Sachverhalt wurde bisher noch nicht erfasst. Aufgabe Erstellen Sie alle notwendigen Buchungssätze zur korrekten und vollständigen Erfassung des Sachverhalts für 2004. November 2004: Dezember 2004:

2. Aufgabenteil (48,0 Punkte) F. V. (siehe 1. Aufgabenteil) stellt seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) auf. Falls die Handelsbilanz Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, werden diese Ansätze oder Beträge gem. 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV durch Zusätze oder Anmerkungen (außerbilanziell) den steuerlichen Vorschriften angepasst. Soweit Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte bestehen, ist davon auszugehen, dass der niedrigstmögliche steuerliche Gewinn ausgewiesen werden soll. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 sind die nachfolgenden Sachverhalte 1 bis 4 zu bearbeiten: Bearbeitungshinweis: Die Voraussetzungen des 7g EStG liegen nicht vor.

Sachverhalt 1 (9,0 Punkte) Bei der Abstimmung der Kreditoren wird festgestellt, dass F. V. eine Rechnung vom 07.12.2004 über 420,00 zuzüglich 67,20 USt für den Kauf eines betrieblichen Aktenvernichters unter Abzug von 2,5 % Skonto am 09.12.2004 von seinem privaten Bankkonto bezahlt hat. Bisher wurde gebucht: Büroeinrichtung 420,00 Vorsteuer 67,20 an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 487,20 Aufgaben a) Nehmen Sie alle sich aus dem o. a. Sachverhalt ergebenden Buchungen zum Jahresabschluss vor! b) Schildern Sie kurz unter Angabe der Rechtsvorschrift des EStG welche Auswirkungen sich durch diese Buchungen auf die Höhe des steuerlichen Gewinns (Angabe in ) für das Jahr 2004 ergeben und begründen Sie kurz Ihre Entscheidung! zu a) zu b)

Sachverhalt 2 (7,0 Punkte) F. V. ist seit 1992 mit 15 % am Stammkapital der Strom & Spannung GmbH in Dortmund beteiligt. Die Beteiligung gehört zu seinem Betriebsvermögen. Auf Grund eines Ausschüttungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der o.a. GmbH vom 18.10.2004 für das Wirtschaftsjahr 2003 wurde dem betrieblichen Bankkonto des F.V. am 20.10.2004 ein Betrag in Höhe von 7.890,00 gutgeschrieben. Die ordnungsgemäße Steuerbescheinigung für diese Gewinnausschüttung liegt vor. Bisher wurde gebucht: Bank 7.890,00 an Erträge aus GmbH-Beteiligung 7.890,00 Aufgaben a) Nehmen Sie die ggf. erforderliche Ergänzungsbuchung vor! b) Nennen Sie die Höhe ( -Angabe erforderlich) der Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral), die sich aus der Buchung zu a) ergibt. c) Prüfen Sie unter Angabe der Rechtsvorschrift des EStG -, ob und ggf. in welcher Höhe ( -Angabe erforderlich) der steuerliche Gewinn im Rahmen des 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV angepasst werden muss!

PRÜFUNGSNUMMER: ANLAGE ANLAGESPIEGEL (VERKÜRZT) BOTTROP, HORSTER STR. 2A Anschaffungs- Zeitpunkt Wirtschaftsgut bzw. Nutzungs- AfA- AfA Herstellungskosten der dauer Methode AfA- im Wj. (EURO) Anschaffung (Jahre) 2004 bzw. Rechts- Satz (EURO) Herstellung vorschrift des EStG (%) Grund und Boden 01.02.2004 ----- --------- --- ----------- Buchwert am 31.12.2004 (EURO) Geschäftsbauten (Fabrikationsu. Büroräume) Geschäftsbauten (Hausmeisterwohnung) 15.12.2004 40 15.12.2004 40 Lastenaufzug/ Betriebsvorrichtung 15.12.2004 8

Sachverhalt 3 (20,0 Punkte) F. V. hat von der Stadt Bottrop das an sein Betriebsgrundstück Bottrop, Horster Str. 2 angrenzende unbebaute Grundstück Bottrop, Horster Str. 2a erworben, das er im Jahre 2004 (Bauantrag 20.01.2004) mit einem Betriebsgebäude für eigene betriebliche Zwecke bebaute. Bezüglich dieses Bauvorhabens liegen für die Jahresabschlussarbeiten 2004 folgende Sachverhalte vor: Kaufpreis Grund und Boden 150.000,00 hierauf entfallende Notar- und Gerichtskosten 8.750,00 Grunderwerbsteuer 5.250,00 164.000,00 Herstellungskosten Gebäude: - Produktions- und Büroräume 800.000,00 - Hausmeisterwohnung im Betriebsgebäude 100.000,00 900.000,00 Herstellungskosten Lastenaufzug (Betriebsvorrichtung) 36.000,00 Tag der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes (einschl. Bezug der Hausmeisterwohnung) sowie aller Bestandteile und Anlagen 15.12.2004 Die im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wurde zutreffend gebucht. F.V. hat bisher gebucht: Gebäude im Bau 1.100.000,00 an Geldkonto 1.100.000,00 Aufgaben 1. Nehmen Sie die erforderlichen Korrekturbuchungen zum Ausweis der entsprechenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung vor! 2. Vervollständigen Sie den beigefügten Anlagespiegel (ANLAGE) für das Objekt Bottrop, Horster Str. 2a! Hinweis: Die Buchung der von Ihnen im Anlagespiegel ermittelten AfA-Beträge für die jeweiligen Wirtschaftsgüter ist nicht erforderlich. Lösung zu 1.

Sachverhalt 4 (12,0 Punkte) Im Rahmen der Abschlussarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2004 sind die nachfolgend geschilderten Sachverhalte entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung zu bearbeiten: Die voraussichtliche Gewerbesteuer-Abschlusszahlung für den Erhebungszeitraum 2004 beträgt 34.500,00. Aufgaben a) In welcher Weise ist dieser Sachverhalt beim Jahresabschluss zum 31.12.2004 zu berücksichtigen? b) Nennen Sie die Gewinnauswirkung (gewinnerhöhend, gewinnmindernd oder gewinnneutral)! Die Angabe in ist nicht erforderlich. Lösung zu a): Lösung zu b): F.V. hatte im November 2004 mit einem Lebensmitteldiscounter einen Werkvertrag über die Lieferung und den Einbau von Kühltheken bis Ende Januar 2005 abgeschlossen. Nachdem Anfang Dezember 2004 ein Zulieferer von Bauteilen für diese Kühltheken insolvent geworden war, musste F.V. Ende Dezember 2004 diese Komponenten zu einem wesentlich höheren Preis bei einem anderen Hersteller einkaufen, um den Liefertermin Ende Januar 2005 einhalten zu können. Die Nachkalkulation für diesen Auftrag ergab, dass der mit dem Lebensmitteldiscounter vereinbarte Preis unter den Selbstkosten des F. V. lag. Aufgabe In welcher Weise ist dieser Sachverhalt beim Jahresabschluss zum 31.12.2004 handelsrechtlich bzw. steuerlich zu berücksichtigen? Begründen Sie Ihre Entscheidung jeweils durch Angabe der Rechtsvorschrift des HGB bzw. des EStG!

F.V. hat im November 2004 festgestellt, dass die Kellerwände am alten Betriebsgebäude Bottrop, Horster Str. 2 wegen Feuchtigkeit saniert werden müssen. Die Arbeiten konnten jedoch wegen der schlechten Witterung erst Anfang Februar 2005 begonnen werden und waren im März 2005 beendet. Die Schlussrechnung für diese Sanierungsarbeiten lautete über 20.000,00 zuzüglich 3.200,00 Umsatzsteuer. Aufgaben a) Prüfen Sie, ob F.V. handelsrechtlich im Jahresabschluss 2004 hierfür eine Rückstellung bilden muss, darf oder ob eine Rückstellung unzulässig ist! Begründen Sie Ihre Entscheidung durch Angabe der Rechtsvorschrift des HGB! b) Prüfen Sie, ob F.V. bei der steuerlichen Gewinnermittlung für das Jahr 2004 20.000,00 als Betriebsausgaben (Bildung einer entsprechenden Rückstellung) in Ansatz bringen muss, darf oder ob eine Rückstellung unzulässig ist! Begründen Sie Ihre Entscheidung durch Angabe der Rechtsvorschrift des EStG! c) Wie wäre der Sachverhalt handelsrechtlich zu beurteilen, falls F.V. mit den Sanierungsarbeiten an den Kellerwänden erst im Mai 2005 begonnen hätte? Begründen Sie Ihre Entscheidung durch Angabe der Rechtsvorschrift des HGB! Lösung zu a) Lösung zu b) Lösung zu c)

3. Aufgabenteil (21,0 Punkte) Allgemeine Angaben Peter Petersen hat im Juni 2004 seine juristische Ausbildung beendet und sich am 01.07.2004 als selbstständiger Rechtsanwalt in Essen niedergelassen. Er ermittelt seinen Gewinn gemäß 4 Abs. 3 EStG. Um Ausgaben zu sparen, hat er seine laufenden Geschäftsfälle ab dem 01.07.2004 selbst täglich in einem Journal erfasst. Zum 31.12.2004 ergeben sich folgende Summen in den einzelnen Spalten: Einnahmen Vereinnahmte Umsatzsteuer Personalausgaben Raumausgaben Bürobedarf, Porto, Telefon Versicherungen, Beiträge Sonstige Ausgaben Zinsausgaben (Kontokorrentkonto) Vorsteuer Umsatzsteuer-Erstattung Entnahmen Einlagen Darlehen Annuitätszahlungen (6 x 750,00 ) 35.000,00 H 5.600,00 H 7.000,00 S 3.600,00 S 5.000,00 S 500,00 S 5.000,00 S 800,00 S 5.100,00 S 1.500,00 H 12.000,00 S 3.000,00 H 20.000,00 H 4.500,00 S Aufgabe Ermitteln Sie für 2004 den niedrigstmöglichen Gewinn unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte. Bearbeitungshinweis Im Lösungsfeld ist jeweils einzutragen: 1. die jeweilige Begründung und 2. Betriebseinnahmen (mit -Angabe) o d e r Betriebsausgaben (mit -Angabe) o d e r keine Auswirkung Sachverhalt 1 Die Gebühren für sein laufendes betriebliches Bankkonto wurden für den Monat Dezember 2004 erst am 02.01.2005 dem Konto in Höhe von 185,00 belastet.

Sachverhalt 2 Laut Jahreskontoauszug für das Darlehen (Darlehenssumme 20.000,00 ) betrug der Darlehensstand 16.100,00 per 31.12.2004. Die Darlehenszinsen für den Zeitraum vom 01.07.2004 31.12.2004 betrugen insgesamt 600,00. Sachverhalt 3 Am 28.12.2004 hat P. Petersen u.a. Kopierpapier für 100,00 zuzüglich 16,00 USt gekauft. Der Rechnungsbetrag wurde am 03.01.2005 vom betrieblichen Bankkonto abgebucht.

Sachverhalt 4 Am 20.12.2004 hat P. Petersen in Köln eine Espressomaschine (Nutzungsdauer 6 Jahre) für sein Büro zum Preis von 900,00 zuzüglich 144,00 USt gekauft und in Betrieb genommen. Er hat mit Kreditkarte bezahlt. Die Abrechnung der Kreditkarte erhielt er am 15.01.2005. Die Belastung auf seinem betrieblichen Bankkonto erfolgte am 20.01.2005. Geben Sie zusätzlich zu Ihrer Begründung die gesetzliche Vorschrift an und prüfen Sie die Möglichkeit der Abschreibung nach 7g EStG. Sachverhalt 5 Am 10.07.2004 hat Petersen seine Bürohaftpflicht für die Zeit vom 01.07.2004 bis zum 30.06.2005 in Höhe von 1.500,00 vom privaten Bankkonto bezahlt. Dieser Vorgang wurde bisher nicht erfasst.

Ermittlung des Gewinns: