ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
|
|
- Imke Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 02. April 2009 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 34,0 2. Aufgabenteil: 22,0 3. Aufgabenteil: 11,0 4. Aufgabenteil: 33,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
2 1. Aufgabenteil (34,0 Punkte) Sachverhalt 1 (16,0 Punkte) Aus den Buchführungsunterlagen der Mandantin Petra Hessler, e. K., Großhandel für Büroartikel und EDV-Zubehör in Bonn, sind für das Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2008 folgende Daten (bei allen angegebenen Daten handelt es sich um bereits errechnete Nettowerte) zu entnehmen: Kontenstände Warenbestände , ,00 Forderungen aus Warenlieferungen , ,00 Verbindlichkeiten aus Wareneinkauf , ,00 Aus der Buchführung ergeben sich: Vereinnahmte Entgelte aus Warenverkauf: ,00 Bezahlte Wareneinkaufsrechnungen: ,00 Sonstige Aufwendungen: ,00 Aufgaben: Bestimmen Sie für das Wirtschaftsjahr 2008 a) den Wareneinsatz b) die Umsatzerlöse (Sollumsatz) c) den Rohgewinn d) den Reingewinn e) den Rohgewinnaufschlagsatz (Kalkulationszuschlag) f) den Rohgewinnsatz (Handelsspanne) Lösungen: zu a) zu b)
3 zu c) zu d) zu e) zu f)
4 Sachverhalt 2 (18,0 Punkte) Petra Hessler (siehe Sachverhalt 1) bittet um Auskunft, inwieweit sich Auswirkungen (erhöhend + / oder mindernd ) auf die einzelnen Bilanzposten die genau zu bezeichnen sind nach handelsrechtlichen Vorschriften ergeben. 1) Die Miete für ein aus ihrem Betriebsvermögen vermietetes Ladenlokal wird für Dezember 2008 vom Mieter erst am per Scheck beglichen. Die Optionsmöglichkeit gem. 9 UStG wird laut Mietvertrag nicht beansprucht. 2) Die Kfz-Versicherung in Höhe von 1.250,00 für das betrieblich genutzte Fahrzeug wird für den Zeitraum bereits am vom Privatkonto überwiesen. 3) Am hat sie erstmals aus den USA EDV-Artikel zum Nettowarenwert von ,00 $ erworben. Dieser Vorgang wurde ordnungsgemäß gebucht (Dollarkurs: 1 = 1,40 $). Welche Auswirkung hat eine vorzunehmende Jahresabschlussbuchung, wenn die erworbenen Waren erst am bezahlt wurden? Der Dollarkurs beträgt zum = 1,35 $. 4) Am hatte sie Büroartikel zum Wert von 8.000,00 zuzüglich gesetzliche USt bei einem Großhändler in Hannover erworben und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung per Banküberweisung beglichen. Der Vorgang wurde ordnungsgemäß gebucht. Zum haben diese Artikel allerdings nur noch einen Wert von 7.500,00. Eine Veräußerung oder Teilveräußerung dieser Artikel hat im Jahre 2008 nicht stattgefunden. 5) Petra Hessler hat einen Lieferanten aus Hamburg im November 2008 auf Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung verklagt. Dadurch werden in 2009 Gerichtskosten von etwa 1.000,00 für Frau Hessler fällig. 6) Das Konto Im Bau befindliche Anlagen weist für ein entstehendes Betriebsgebäude einen Saldo in Höhe von ,00 aus. Im Januar 2009 trifft der Bescheid der zuständigen Baubehörde über die am durchgeführte Fertigbauabnahme ein.
5 Lösungen: Auswirkungen auf die Bilanz vom Aktivseite (ohne -Angabe): Passivseite 1) Bilanzpositionen und Änderungen 2) Bilanzpositionen und Änderungen 3) Bilanzpositionen und Änderungen 4) Bilanzpositionen und Änderungen 5) Bilanzpositionen und Änderungen 6) Bilanzpositionen und Änderungen
6 2. Aufgabenteil (22,0 Punkte) Hans Werkslage (e. K.) betreibt in Gummersbach eine Elektrogroßhandlung. Er unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (Sollbesteuerung). Sachverhalt 1 (4,0 Punkte) Der Kunde Günter Glücklos hat trotz mehrfacher Mahnungen den zuletzt gesetzten Zahlungstermin am über eine Forderung in Höhe von ,00 nicht eingehalten. Am wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Es wird mit einem Forderungsausfall von 50 % gerechnet. Hinweis: Auszug Richtlinien USt 223: (5) 1 Die Pflicht zur Berichtigung der Steuer und des Vorsteuerabzugs nach 17 Abs. 1 UStG besteht auch dann, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist ( 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). 5 Wird über das Vermögen eines Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, werden die gegen ihn gerichteten Forderungen spätestens in diesem Zeitpunkt unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich im Sinne des 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG. Aufgaben: Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen (ohne Abschlussbuchungen) a) am und b) beim Jahresabschluss zum vor. c) Geben Sie die Gewinnauswirkung (Gewinn erhöhend, Gewinn mindernd, gewinnneutral ) in an. Lösungen: a) Buchung am b) Buchung am c) Gewinnauswirkung
7 Sachverhalt 2 (8,0 Punkte) Der Gesamtforderungsbestand am beträgt ,00. In diesem Betrag ist eine Forderung gegenüber der Stadt Köln in Höhe von ,00 sowie die Forderung gegenüber Glücklos enthalten. Das allgemeine Forderungsausfallrisiko beträgt laut Erfahrungswerten 2 %. In 2007 ist hierfür eine Wertberichtigung in Höhe von 2.557,00 gebildet worden. Aufgaben: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Pauschalwertberichtigung für 2008 und bilden Sie den erforderlichen Buchungssatz. Lösungen:
8 Sachverhalt 3 (10,0 Punkte) Nach Erstellung des Jahresabschlusses und Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen den Kunden Glücklos (siehe Sachverhalt 1) gehen am bei einer Insolvenzquote von 60 % ,00 von der ursprünglichen Forderung von ,00 auf das Bankkonto von Werkslage ein. Aufgaben: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den tatsächlichen Forderungsausfall und ggfs. den Ertrag bzw. den Aufwand, der sich aus diesem Vorgang ergibt und nehmen Sie die erforderliche Buchung in 2009 vor. Lösungen:
9 Raum für Notizen
10 3. Aufgabenteil (11,0 Punkte) Anton Schmitz betreibt einen Bürobedarfshandel in Aachen. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 4 Abs. 1 i. V. m. 5 EStG durch Betriebsvermögensvergleich und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (Sollversteuerung). Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für das Einzelunternehmen wird jeweils zum eines jeden Kalenderjahres der Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Folgende Sachverhalte sind noch nicht berücksichtigt worden: Sachverhalt 1 (8,0 Punkte) Von Albert Kaufmann Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs. 1 UStG kaufte er einen Gabelstapler (siehe dazu nächste Seite: Beigefügte Rechnung und Auszug aus 7g EStG alter Fassung). Er handelte einen Kaufpreis in Höhe von 5.236,00 aus. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Er bezahlte die Rechnung unter Abzug von Skonto von seinem privaten Bankkonto am Für den Kauf hatte er im Jahr 2006 eine Rücklage gem. 7g EStG in Höhe von 800,00 gebildet. Der Gewinn soll in 2008 niedrigstmöglich ausgewiesen werden. Lösungen: a) Buchung des Kaufs b) Buchung der Bezahlung c) Buchung der Abschreibung d) Buchung bezüglich der Rücklage
11 Rechnung zu Sachverhalt 1 O r G t e c Orgatechnik Albert Kaufmann, Amselweg 78, Bonn, Tel. u. Fax 0228/ Bürobedarfshandel Anton Schmitz Adalbertsteinweg Aachen Rechnung Bonn, Rechnungsnummer: Artikelnummer Anzahl Bezeichnung Einzelpreis Gesamtbetrag Gabelstapler Jupiter 4.900, , mit Einhandlenkrad Messerabatt -500,00 Zahlung: Innerhalb von 30 Tagen Rechnungsdatum netto Innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto Bankverbindung: Volksbank Bonn-Rhein/Sieg Kto.-Nr , BLZ Deutsche Bank Kto.-Nr , BLZ Zwischensumme 4.400,00 19 % MWSt 836,00 Summe in 5.236,00 Auszug aus Einkommensteuergesetz alte Fassung zu Sachverhalt 1 7g Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (1) Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach 7 Abs. 1 oder 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden (Hinweis: Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten als erfüllt.). (4) 1 Sobald für das begünstigte Wirtschaftsgut Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, ist die Rücklage in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen. 2 Ist eine Rücklage am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden, so ist sie zu diesem Zeitpunkt gewinnerhöhend aufzulösen.
12 Sachverhalt 2 (1,0 Punkte) Bei der Auslieferung von Waren tankte Schmitz am im benachbarten Vaals (Niederlande). Er bezahlte die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung in Höhe von 50, % BTW (niederländische Umsatzsteuer) 9,50 = 59,50 aus privaten Mitteln. Lösung: Buchung: Sachverhalt 3 (2,0 Punkte) In Eupen (Belgien) kaufte Schmitz am unter Vorlage seiner UST-ID Nummer Arbeitskittel für seine Belegschaft. Er erhielt eine Rechnung in Höhe von 500,-- ohne Ausweis der belgischen Umsatzsteuer. Lösung: Buchung: 4. Aufgabenteil (33,0 Punkte) Allgemeine Angaben: Dr. Horst Recht ist in Aachen, Maxstraße 18, als Rechtsanwalt selbständig tätig. Er ist seit 3 Jahren verwitwet und bewohnt zusammen mit seiner 7-jährigen Tochter die Wohnung im 1. Obergeschoss des Hauses Maxstraße 18. Im Erdgeschoss betreibt er seine Rechtsanwaltskanzlei. Der durch Einnahme-Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG ermittelte vorläufige Gewinn zum beträgt ,00. Aufgaben: a) Ermitteln Sie zum unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte den niedrigstmöglichen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG - wobei 7g EStG nicht zu berücksichtigen ist - und begründen Sie Ihre jeweiligen Entscheidungen! Nichtansätze sind ebenfalls zu begründen! b) Stellen Sie die Gewinnermittlung auf dem beiliegenden Lösungsblatt dar!
13 Lösungsblatt (8,0 Punkte) Prüfungsnummer: Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG zum Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Gewinn zum
14 Sachverhalt 1 (10,0 Punkte) Am hatte Dr. Recht das Grundstück Maxstraße 15 erworben. Die Anschaffungskosten betrugen ,00. Auf diesem Grundstück wollte er für seine Kanzlei ein Bürogebäude errichten. Das Haus Maxstraße 18 hatte er von dem Eigentümer Hans Boos gemietet. Nachdem ihm Hans Boos das Haus im März 2008 zum Kauf angeboten hatte, verkaufte er am das Grundstück Maxstraße 15 zum Preis von ,00 und erwarb das bisher gemietete Gebäude Maxstraße 18 (Baujahr 1990) zum Kaufpreis von ,00 (Grund- und Bodenanteil = 30 %). Besitz, Nutzungen und Lasten sind zum auf Dr. Recht übergegangen. Ab dem nutzt Herr Dr. Recht ⅔ des Gebäudes zu beruflichen Zwecken und ⅓ zu privaten Wohnzwecken. [Bzgl. der Anschaffungsnebenkosten wird auf die Anlagen 1-4 verwiesen] Lösung: Sachverhalt 2 (7,5 Punkte) Von dem Bürohaus Müller erwarb Dr. Recht im Jahr 2008 für seine Kanzlei folgende Wirtschaftsgüter: 1. am Stühle zu je 120,00 zzgl. 19 % USt. 2. am einen Laptop für 900,00 zzgl. 19 % USt.
15
16
17
18
19
20 Sachverhalt 2 (7,5 Punkte) Von dem Bürohaus Müller erwarb Dr. Recht im Jahr 2008 für seine Kanzlei folgende Wirtschaftsgüter: 1. am Stühle zu je 120,00 zzgl. 19 % USt. 2. am einen Laptop für 900,00 zzgl. 19 % USt. 3. am einen Aktenschrank für 2.500,00 zzgl. 475,00 USt. Der Aktenschrank wurde noch am gleichen Tag geliefert. Den Rechnungsbetrag überwies Dr. Recht am Nutzungsdauer = 8 Jahre. Lösungen: zu 1.) zu 2.) zu 3.)
21 Sachverhalt 3 (3,5 Punkte) a) Einem langjährigen Klienten schenkte Dr. Recht anlässlich dessen 60. Geburtstages am einen Bildband der Alpen. Die Anschaffungskosten betrugen 120,00 zzgl. 22,80 USt. [Hinweis: Auf 37b EStG ist nicht einzugehen] b) Für angemessene Bewirtungsaufwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartnern bezahlte Dr. Recht am an das Restaurant Zur Sonne 350, % USt = 66,50. Lösungen: zu a) zu b) Sachverhalt 4 (2,0 Punkte) Für seinen ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzten Pkw hat Dr. Recht am eine Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 3.500,00 zzgl. 19 % USt. geleistet. (Grundmietzeit 36 Monate) Lösung: Sachverhalt 5 (2,0 Punkte) Für die Betreuung seiner 7-jährigen Tochter bezahlte Dr. Recht im Jahr 2008 insgesamt 6.500,00. (Ordnungsgemäße Rechnungen mit Zahlungsnachweisen liegen vor). Lösung:
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,
MehrDie formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 120 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung
MehrAm 13.01.2007 bestellte die Möbelix GmbH diverse Möbel bei Ihrem Großhändler Funke. Am 16.01.2007 erhält die Möbelix Gmbh die folgende Rechnung:
Übungsaufgaben Betriebliches Rechnungswesen 1. Stellen Sie fest, ob es sich bei den untenstehenden Sachverhalten zum 31.12.2007 jeweils um einen ARAP, PRAP, Sonstige Forderung oder Sonstige Verbindlichkeit
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. April
MehrSteuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (9. November 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten
STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (9. November 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April
MehrSteuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (20. April 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten
STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (20. April 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten
Mehr1. Tag (29. März 2010)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (29. März 2010) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst a
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
MehrDie Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.
Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrÜbungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende
Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner
MehrIMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA)
überarbeitet am 12.11.2011, trotzdem keine Gewähr IMK-Modul Lernfeld 13 Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen Abschreibungen, Vermögensbewertung zum
MehrPeriodengerechte Abgrenzungen
Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
MehrÜbungsaufgaben Rechnungswesen
Übungsaufgaben Rechnungswesen Aufgabe 1 In der Eröffnungsbilanz des Jahres 2009 eines Unternehmens X sind die folgenden Werte gegeben: Vermögen 140.000,00 Schulden 70.000,00 Die Schlussbilanz des gleichen
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mehr1. Tag (1. November 2010)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (1. November 2010) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrC. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen
Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen
MehrTeil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz
Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.
MehrRechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher
Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrLeasing. Leasingvertragstypen
Leasing Leasingvertragstypen 1. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird eine Grundmietzeit vereinbart. Diese wird vorher festgelegt und ist unkündbar. Beim Finanzierungsleasing wird zwischen
MehrDie richtige Abschreibung nach Steuerrecht
Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam
MehrInhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,
1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte
MehrKlausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010
Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010 Aufgabe 1 (ca. 8 Minuten): Buchungen im Forderungsbereich
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrUmsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012
Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler
MehrDie Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.
Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST
MehrDas Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de.
Das Rechnungswesen 1 Für das Anlagevermögen ist ein Anlageverzeichnis anzulegen, das auch eine Abschreibungsübersicht enthalten muss. Aufwendungen, die nicht oder nur teilweise vom Ergebnis des Unternehmens
MehrEin von uns gewährtes Darlehen wird durch eine Barzahlung zurückgezahlt.
Grundbegriffe des Rechnungswesens 1. In welchem Fall liegt eine ktiv-passiv-mehrung vor? Ein von uns gewährtes arlehen wird durch eine arzahlung zurückgezahlt. Wir kaufen einen betrieblichen omputer auf
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
Mehr5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
5.1 Übungen zu Kauf und Verkauf von Anlagen 5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Ein Unternehmen kauft einen Firmenwagen (PKW) und die Lieferfirma stellt folgende Rechnung:
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2
ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrAufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer)
Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer) Ein Gewerbetreibender in Leipzig hat durch Inventur zum 31.12.2008 folgende Bestände ermittelt: Geschäftsausstattung 60.000 Waren 290.000 Forderungen
MehrTechnik des Rechnungswesens I. Buchführung
Dr. Christian Klein Lehrstuhl für Rechnungswesen und Finanzierung UNIVERSITÄT HOHENHEIM Technik des Rechnungswesens I Buchführung Übung Teil 1 Wintersemester 2006/2007 2 Aufgabenübersicht Teil 1 1. Kapitel:
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
MehrDie formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Zwischenprüfung 2014 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 60 Minuten Erreichbare Punktzahl: 50 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung der Lösungen
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrInhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert
MehrRechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrDiplom - Bachelor - Master - Prüfung
Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Klausur zur Vorlesung und Übung Buchführung und Unternehmensrechnung
MehrUNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DIPLOM VORPRÜFUNG / BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DIPLOM VORPRÜFUNG / BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 15. Februar 2010 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER:
MehrAbgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur
1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrAufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung
Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung a) Erläutern Sie kurz die Begriffe Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung! b) Bei welchem der folgenden Geschäftsvorfälle
MehrGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz
MehrUMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung
UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrKlausur- Buchführung SoSe 2011
Seite 1 / 7 Klausur- Buchführung SoSe 2011 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle der "Gerber-Blechverarbeitungs-GmbH" im Hinblick auf den anstehenden Jahresabschluss
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
Mehr35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R)
35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R) ( statement of revenues and expenditures) Lernziele: Sie wissen, wie man den Erfolg eines Unternehmens ermitteln kann. Sie wissen, wer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
MehrVorlesung Buchführung / Bilanzierung
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrLösung Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss
6. Übung - Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss Kontoeröffnung, laufende Buchungen und Kontenabschluss Aufgabenteil 1: a) Erstellen Sie zunächst eine gegliederte
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrDr. Alfred Brink Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-1
Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2013 Handelswaren 1. Begriff und Grundlagen der Verbuchung von Handelswaren (ohne Umsatzsteuer)
MehrUNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen
MehrDer Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.
Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche
MehrKlausur BWL I Buchführung WS 2011/2012
Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle
MehrAnleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"
Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der
MehrAndere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")
Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im
MehrAuswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital
Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine
MehrAufgabenstellungen für Ihr Webinar
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse
Mehr2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben
2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
Mehr1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2)
1 REWE ÜBUNG 4 Inhalte: Umsatzsteuerberichtigungen, Sofortrabatte, Rücksendungen, Nachlässe 1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2) Neben
MehrArcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG
Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...
Mehr23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr.
23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge Dr. Alfred Brink 1 Buchungen in einem Anlagenkonto Anfangsbestand: Wert der
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Mehreasy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1
easy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1 Anfangsbestand Kasse: Am 1.1. buchen Sie den Anfangsbestand Ihrer Kasse, im Beispiel mit EUR 2700,- In der Buchungsmaske wählen
MehrÜbungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)
Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrInhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I
Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I Folie 1. Übersicht 2 2. Privatkonten 3-5 3. Umsatzsteuer 6-9 4. Wareneinkauf und Warenverkauf 10-14 5. Löhne und Gehälter 15-18 Prof. Dr. Robert Ott
MehrSo geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung
So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema So geht s: Erstellen einer Netto-Rechnung / Rechnung ohne Mehrwertsteuer Version/Datum ab 15.00.10.300 Um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer
MehrFreiburg International Business School e.v.
Freiburg International Business School e.v. Institute of Higher Education 79098 Freiburg, Friedrichring 11, Tel.: 0761-3840609-0, Fax 0761-3841985-38 Bachelor of Arts (Honours) International Management
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom
MehrRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK)
Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) RBK Ausfertigungsdatum: 25.11.1949 Vollzitat: "Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses
Mehr