ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009"

Transkript

1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 02. April 2009 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: 1. Aufgabenteil: 34,0 2. Aufgabenteil: 22,0 3. Aufgabenteil: 11,0 4. Aufgabenteil: 33,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:

2 1. Aufgabenteil (34,0 Punkte) Sachverhalt 1 (16,0 Punkte) Aus den Buchführungsunterlagen der Mandantin Petra Hessler, e. K., Großhandel für Büroartikel und EDV-Zubehör in Bonn, sind für das Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2008 folgende Daten (bei allen angegebenen Daten handelt es sich um bereits errechnete Nettowerte) zu entnehmen: Kontenstände Warenbestände , ,00 Forderungen aus Warenlieferungen , ,00 Verbindlichkeiten aus Wareneinkauf , ,00 Aus der Buchführung ergeben sich: Vereinnahmte Entgelte aus Warenverkauf: ,00 Bezahlte Wareneinkaufsrechnungen: ,00 Sonstige Aufwendungen: ,00 Aufgaben: Bestimmen Sie für das Wirtschaftsjahr 2008 a) den Wareneinsatz b) die Umsatzerlöse (Sollumsatz) c) den Rohgewinn d) den Reingewinn e) den Rohgewinnaufschlagsatz (Kalkulationszuschlag) f) den Rohgewinnsatz (Handelsspanne) Lösungen: zu a) zu b)

3 zu c) zu d) zu e) zu f)

4 Sachverhalt 2 (18,0 Punkte) Petra Hessler (siehe Sachverhalt 1) bittet um Auskunft, inwieweit sich Auswirkungen (erhöhend + / oder mindernd ) auf die einzelnen Bilanzposten die genau zu bezeichnen sind nach handelsrechtlichen Vorschriften ergeben. 1) Die Miete für ein aus ihrem Betriebsvermögen vermietetes Ladenlokal wird für Dezember 2008 vom Mieter erst am per Scheck beglichen. Die Optionsmöglichkeit gem. 9 UStG wird laut Mietvertrag nicht beansprucht. 2) Die Kfz-Versicherung in Höhe von 1.250,00 für das betrieblich genutzte Fahrzeug wird für den Zeitraum bereits am vom Privatkonto überwiesen. 3) Am hat sie erstmals aus den USA EDV-Artikel zum Nettowarenwert von ,00 $ erworben. Dieser Vorgang wurde ordnungsgemäß gebucht (Dollarkurs: 1 = 1,40 $). Welche Auswirkung hat eine vorzunehmende Jahresabschlussbuchung, wenn die erworbenen Waren erst am bezahlt wurden? Der Dollarkurs beträgt zum = 1,35 $. 4) Am hatte sie Büroartikel zum Wert von 8.000,00 zuzüglich gesetzliche USt bei einem Großhändler in Hannover erworben und die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung per Banküberweisung beglichen. Der Vorgang wurde ordnungsgemäß gebucht. Zum haben diese Artikel allerdings nur noch einen Wert von 7.500,00. Eine Veräußerung oder Teilveräußerung dieser Artikel hat im Jahre 2008 nicht stattgefunden. 5) Petra Hessler hat einen Lieferanten aus Hamburg im November 2008 auf Schadenersatz wegen mangelhafter Lieferung verklagt. Dadurch werden in 2009 Gerichtskosten von etwa 1.000,00 für Frau Hessler fällig. 6) Das Konto Im Bau befindliche Anlagen weist für ein entstehendes Betriebsgebäude einen Saldo in Höhe von ,00 aus. Im Januar 2009 trifft der Bescheid der zuständigen Baubehörde über die am durchgeführte Fertigbauabnahme ein.

5 Lösungen: Auswirkungen auf die Bilanz vom Aktivseite (ohne -Angabe): Passivseite 1) Bilanzpositionen und Änderungen 2) Bilanzpositionen und Änderungen 3) Bilanzpositionen und Änderungen 4) Bilanzpositionen und Änderungen 5) Bilanzpositionen und Änderungen 6) Bilanzpositionen und Änderungen

6 2. Aufgabenteil (22,0 Punkte) Hans Werkslage (e. K.) betreibt in Gummersbach eine Elektrogroßhandlung. Er unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (Sollbesteuerung). Sachverhalt 1 (4,0 Punkte) Der Kunde Günter Glücklos hat trotz mehrfacher Mahnungen den zuletzt gesetzten Zahlungstermin am über eine Forderung in Höhe von ,00 nicht eingehalten. Am wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Es wird mit einem Forderungsausfall von 50 % gerechnet. Hinweis: Auszug Richtlinien USt 223: (5) 1 Die Pflicht zur Berichtigung der Steuer und des Vorsteuerabzugs nach 17 Abs. 1 UStG besteht auch dann, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist ( 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). 5 Wird über das Vermögen eines Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, werden die gegen ihn gerichteten Forderungen spätestens in diesem Zeitpunkt unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich im Sinne des 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG. Aufgaben: Nehmen Sie die erforderlichen Buchungen (ohne Abschlussbuchungen) a) am und b) beim Jahresabschluss zum vor. c) Geben Sie die Gewinnauswirkung (Gewinn erhöhend, Gewinn mindernd, gewinnneutral ) in an. Lösungen: a) Buchung am b) Buchung am c) Gewinnauswirkung

7 Sachverhalt 2 (8,0 Punkte) Der Gesamtforderungsbestand am beträgt ,00. In diesem Betrag ist eine Forderung gegenüber der Stadt Köln in Höhe von ,00 sowie die Forderung gegenüber Glücklos enthalten. Das allgemeine Forderungsausfallrisiko beträgt laut Erfahrungswerten 2 %. In 2007 ist hierfür eine Wertberichtigung in Höhe von 2.557,00 gebildet worden. Aufgaben: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Pauschalwertberichtigung für 2008 und bilden Sie den erforderlichen Buchungssatz. Lösungen:

8 Sachverhalt 3 (10,0 Punkte) Nach Erstellung des Jahresabschlusses und Abschluss des Insolvenzverfahrens gegen den Kunden Glücklos (siehe Sachverhalt 1) gehen am bei einer Insolvenzquote von 60 % ,00 von der ursprünglichen Forderung von ,00 auf das Bankkonto von Werkslage ein. Aufgaben: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den tatsächlichen Forderungsausfall und ggfs. den Ertrag bzw. den Aufwand, der sich aus diesem Vorgang ergibt und nehmen Sie die erforderliche Buchung in 2009 vor. Lösungen:

9 Raum für Notizen

10 3. Aufgabenteil (11,0 Punkte) Anton Schmitz betreibt einen Bürobedarfshandel in Aachen. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 4 Abs. 1 i. V. m. 5 EStG durch Betriebsvermögensvergleich und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (Sollversteuerung). Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für das Einzelunternehmen wird jeweils zum eines jeden Kalenderjahres der Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften erstellt. Folgende Sachverhalte sind noch nicht berücksichtigt worden: Sachverhalt 1 (8,0 Punkte) Von Albert Kaufmann Kleinunternehmer i. S. d. 19 Abs. 1 UStG kaufte er einen Gabelstapler (siehe dazu nächste Seite: Beigefügte Rechnung und Auszug aus 7g EStG alter Fassung). Er handelte einen Kaufpreis in Höhe von 5.236,00 aus. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Er bezahlte die Rechnung unter Abzug von Skonto von seinem privaten Bankkonto am Für den Kauf hatte er im Jahr 2006 eine Rücklage gem. 7g EStG in Höhe von 800,00 gebildet. Der Gewinn soll in 2008 niedrigstmöglich ausgewiesen werden. Lösungen: a) Buchung des Kaufs b) Buchung der Bezahlung c) Buchung der Abschreibung d) Buchung bezüglich der Rücklage

11 Rechnung zu Sachverhalt 1 O r G t e c Orgatechnik Albert Kaufmann, Amselweg 78, Bonn, Tel. u. Fax 0228/ Bürobedarfshandel Anton Schmitz Adalbertsteinweg Aachen Rechnung Bonn, Rechnungsnummer: Artikelnummer Anzahl Bezeichnung Einzelpreis Gesamtbetrag Gabelstapler Jupiter 4.900, , mit Einhandlenkrad Messerabatt -500,00 Zahlung: Innerhalb von 30 Tagen Rechnungsdatum netto Innerhalb von 10 Tagen 2% Skonto Bankverbindung: Volksbank Bonn-Rhein/Sieg Kto.-Nr , BLZ Deutsche Bank Kto.-Nr , BLZ Zwischensumme 4.400,00 19 % MWSt 836,00 Summe in 5.236,00 Auszug aus Einkommensteuergesetz alte Fassung zu Sachverhalt 1 7g Sonderabschreibungen und Ansparabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (1) Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den vier folgenden Jahren neben den Absetzungen für Abnutzung nach 7 Abs. 1 oder 2 Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden (Hinweis: Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten als erfüllt.). (4) 1 Sobald für das begünstigte Wirtschaftsgut Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, ist die Rücklage in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen. 2 Ist eine Rücklage am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden, so ist sie zu diesem Zeitpunkt gewinnerhöhend aufzulösen.

12 Sachverhalt 2 (1,0 Punkte) Bei der Auslieferung von Waren tankte Schmitz am im benachbarten Vaals (Niederlande). Er bezahlte die ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung in Höhe von 50, % BTW (niederländische Umsatzsteuer) 9,50 = 59,50 aus privaten Mitteln. Lösung: Buchung: Sachverhalt 3 (2,0 Punkte) In Eupen (Belgien) kaufte Schmitz am unter Vorlage seiner UST-ID Nummer Arbeitskittel für seine Belegschaft. Er erhielt eine Rechnung in Höhe von 500,-- ohne Ausweis der belgischen Umsatzsteuer. Lösung: Buchung: 4. Aufgabenteil (33,0 Punkte) Allgemeine Angaben: Dr. Horst Recht ist in Aachen, Maxstraße 18, als Rechtsanwalt selbständig tätig. Er ist seit 3 Jahren verwitwet und bewohnt zusammen mit seiner 7-jährigen Tochter die Wohnung im 1. Obergeschoss des Hauses Maxstraße 18. Im Erdgeschoss betreibt er seine Rechtsanwaltskanzlei. Der durch Einnahme-Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG ermittelte vorläufige Gewinn zum beträgt ,00. Aufgaben: a) Ermitteln Sie zum unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte den niedrigstmöglichen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG - wobei 7g EStG nicht zu berücksichtigen ist - und begründen Sie Ihre jeweiligen Entscheidungen! Nichtansätze sind ebenfalls zu begründen! b) Stellen Sie die Gewinnermittlung auf dem beiliegenden Lösungsblatt dar!

13 Lösungsblatt (8,0 Punkte) Prüfungsnummer: Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG zum Betriebseinnahmen Betriebsausgaben Gewinn zum

14 Sachverhalt 1 (10,0 Punkte) Am hatte Dr. Recht das Grundstück Maxstraße 15 erworben. Die Anschaffungskosten betrugen ,00. Auf diesem Grundstück wollte er für seine Kanzlei ein Bürogebäude errichten. Das Haus Maxstraße 18 hatte er von dem Eigentümer Hans Boos gemietet. Nachdem ihm Hans Boos das Haus im März 2008 zum Kauf angeboten hatte, verkaufte er am das Grundstück Maxstraße 15 zum Preis von ,00 und erwarb das bisher gemietete Gebäude Maxstraße 18 (Baujahr 1990) zum Kaufpreis von ,00 (Grund- und Bodenanteil = 30 %). Besitz, Nutzungen und Lasten sind zum auf Dr. Recht übergegangen. Ab dem nutzt Herr Dr. Recht ⅔ des Gebäudes zu beruflichen Zwecken und ⅓ zu privaten Wohnzwecken. [Bzgl. der Anschaffungsnebenkosten wird auf die Anlagen 1-4 verwiesen] Lösung: Sachverhalt 2 (7,5 Punkte) Von dem Bürohaus Müller erwarb Dr. Recht im Jahr 2008 für seine Kanzlei folgende Wirtschaftsgüter: 1. am Stühle zu je 120,00 zzgl. 19 % USt. 2. am einen Laptop für 900,00 zzgl. 19 % USt.

15

16

17

18

19

20 Sachverhalt 2 (7,5 Punkte) Von dem Bürohaus Müller erwarb Dr. Recht im Jahr 2008 für seine Kanzlei folgende Wirtschaftsgüter: 1. am Stühle zu je 120,00 zzgl. 19 % USt. 2. am einen Laptop für 900,00 zzgl. 19 % USt. 3. am einen Aktenschrank für 2.500,00 zzgl. 475,00 USt. Der Aktenschrank wurde noch am gleichen Tag geliefert. Den Rechnungsbetrag überwies Dr. Recht am Nutzungsdauer = 8 Jahre. Lösungen: zu 1.) zu 2.) zu 3.)

21 Sachverhalt 3 (3,5 Punkte) a) Einem langjährigen Klienten schenkte Dr. Recht anlässlich dessen 60. Geburtstages am einen Bildband der Alpen. Die Anschaffungskosten betrugen 120,00 zzgl. 22,80 USt. [Hinweis: Auf 37b EStG ist nicht einzugehen] b) Für angemessene Bewirtungsaufwendungen für die Bewirtung von Geschäftspartnern bezahlte Dr. Recht am an das Restaurant Zur Sonne 350, % USt = 66,50. Lösungen: zu a) zu b) Sachverhalt 4 (2,0 Punkte) Für seinen ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzten Pkw hat Dr. Recht am eine Leasing-Sonderzahlung in Höhe von 3.500,00 zzgl. 19 % USt. geleistet. (Grundmietzeit 36 Monate) Lösung: Sachverhalt 5 (2,0 Punkte) Für die Betreuung seiner 7-jährigen Tochter bezahlte Dr. Recht im Jahr 2008 insgesamt 6.500,00. (Ordnungsgemäße Rechnungen mit Zahlungsnachweisen liegen vor). Lösung:

ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15

ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,

Mehr

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist. Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 120 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung

Mehr

Am 13.01.2007 bestellte die Möbelix GmbH diverse Möbel bei Ihrem Großhändler Funke. Am 16.01.2007 erhält die Möbelix Gmbh die folgende Rechnung:

Am 13.01.2007 bestellte die Möbelix GmbH diverse Möbel bei Ihrem Großhändler Funke. Am 16.01.2007 erhält die Möbelix Gmbh die folgende Rechnung: Übungsaufgaben Betriebliches Rechnungswesen 1. Stellen Sie fest, ob es sich bei den untenstehenden Sachverhalten zum 31.12.2007 jeweils um einen ARAP, PRAP, Sonstige Forderung oder Sonstige Verbindlichkeit

Mehr

Finanzwirtschaft Wertpapiere

Finanzwirtschaft Wertpapiere Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig

Mehr

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.

Bitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei. Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008

ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. April

Mehr

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (9. November 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (9. November 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (9. November 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120

Mehr

Exkurs: Gewinnermittlung

Exkurs: Gewinnermittlung NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)

Mehr

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013

ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April

Mehr

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (20. April 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (20. April 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (20. April 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten

Mehr

1. Tag (29. März 2010)

1. Tag (29. März 2010) Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (29. März 2010) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst a

Mehr

InformationsZentrum für die Wirtschaft

InformationsZentrum für die Wirtschaft InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann

Mehr

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand.

Die Reisekosten des Unternehmers sind die Fahrtkosten und die Übernachtung jeweils netto sowie die 18,00 Verpflegungsmehraufwand. Sachverhalt 1 1. brutto netto Vorsteuer Fahrtkosten 113,68 98,00 15,68 Übernachtung 81,20 70,00 11,20 Verpflegung 78,88 68,00 10,88 37,76 2. Die tatsächliche Verpflegung darf nicht gesetzt werden sondern

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende

Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner

Mehr

IMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA)

IMK-Modul. Abschreibungen, Vermögensbewertung zum Bilanzstichtag (Absetzung für Abnutzung = AfA) überarbeitet am 12.11.2011, trotzdem keine Gewähr IMK-Modul Lernfeld 13 Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen Abschreibungen, Vermögensbewertung zum

Mehr

Periodengerechte Abgrenzungen

Periodengerechte Abgrenzungen Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als

Mehr

8.4 Zeitliche Abgrenzungen

8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des

Mehr

Übungsaufgaben Rechnungswesen

Übungsaufgaben Rechnungswesen Übungsaufgaben Rechnungswesen Aufgabe 1 In der Eröffnungsbilanz des Jahres 2009 eines Unternehmens X sind die folgenden Werte gegeben: Vermögen 140.000,00 Schulden 70.000,00 Die Schlussbilanz des gleichen

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

1. Tag (1. November 2010)

1. Tag (1. November 2010) Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (1. November 2010) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen

C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2014 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink C. Buchungen von komplexen Geschäftsvorfällen 1. Überblick 2. Buchungen im Anlagevermögen

Mehr

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz

Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Teil 3: Fälle zum Umsatzsteuergesetz Allgemein 1) Erklären Sie die Begriffe Bestimmungslandprinzip und Ursprungslandprinzip! 2) Wer ist Unternehmer isd UStG? 3) Was ist Steuertatbestand im Umsatzsteuergesetz.

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Rechnungsabgrenzungsposten. Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Prof. Dr. W. Hufnagel Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB Aufwendungen und Erträge sind in den Wirtschaftsjahren zu erfassen, in denen

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Leasing. Leasingvertragstypen

Leasing. Leasingvertragstypen Leasing Leasingvertragstypen 1. Finanzierungsleasing Beim Finanzierungsleasing wird eine Grundmietzeit vereinbart. Diese wird vorher festgelegt und ist unkündbar. Beim Finanzierungsleasing wird zwischen

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Ab einem bestimmten Wert dürfen Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht sofort im Jahr der Anschaffung vollständig steuerwirksam

Mehr

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten,

Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, 1 REWE ÜBUNG 6 Inhalte: Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten, Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen 1. Zeitliche Abgrenzung der Aufwendungen und Erträge (relevante Abschnitte

Mehr

Klausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010

Klausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010 Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I (B.Sc.) Buchführung WS 2009/2010 Aufgabe 1 (ca. 8 Minuten): Buchungen im Forderungsbereich

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer

Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB

Mehr

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:

FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten

Mehr

Umsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012

Umsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012 Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.

Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28. Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch

a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST

Mehr

Das Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de.

Das Rechnungswesen. Siehe www.bundesfinanzministerium.de. Das Rechnungswesen 1 Für das Anlagevermögen ist ein Anlageverzeichnis anzulegen, das auch eine Abschreibungsübersicht enthalten muss. Aufwendungen, die nicht oder nur teilweise vom Ergebnis des Unternehmens

Mehr

Ein von uns gewährtes Darlehen wird durch eine Barzahlung zurückgezahlt.

Ein von uns gewährtes Darlehen wird durch eine Barzahlung zurückgezahlt. Grundbegriffe des Rechnungswesens 1. In welchem Fall liegt eine ktiv-passiv-mehrung vor? Ein von uns gewährtes arlehen wird durch eine arzahlung zurückgezahlt. Wir kaufen einen betrieblichen omputer auf

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)

5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) 5.1 Übungen zu Kauf und Verkauf von Anlagen 5.1.1 Kauf von Anlagevermögen Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) Ein Unternehmen kauft einen Firmenwagen (PKW) und die Lieferfirma stellt folgende Rechnung:

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2 ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer)

Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer) Aufgabe 11: Buchungen im Handelsbetrieb (ohne Umsatzsteuer) Ein Gewerbetreibender in Leipzig hat durch Inventur zum 31.12.2008 folgende Bestände ermittelt: Geschäftsausstattung 60.000 Waren 290.000 Forderungen

Mehr

Technik des Rechnungswesens I. Buchführung

Technik des Rechnungswesens I. Buchführung Dr. Christian Klein Lehrstuhl für Rechnungswesen und Finanzierung UNIVERSITÄT HOHENHEIM Technik des Rechnungswesens I Buchführung Übung Teil 1 Wintersemester 2006/2007 2 Aufgabenübersicht Teil 1 1. Kapitel:

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012

Rechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012 Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-

Mehr

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.

Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist. Zwischenprüfung 2014 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 60 Minuten Erreichbare Punktzahl: 50 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung der Lösungen

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert

Mehr

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Diplom - Bachelor - Master - Prüfung

Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Wirtschaftswissenschaftliches Prüfungssekretariat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplom - Bachelor - Master - Prüfung Klausur zur Vorlesung und Übung Buchführung und Unternehmensrechnung

Mehr

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DIPLOM VORPRÜFUNG / BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DIPLOM VORPRÜFUNG / BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DIPLOM VORPRÜFUNG / BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 15. Februar 2010 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER:

Mehr

Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur

Abgleich der Soll- bzw. Buchbestände der Finanzbuchhaltung mit den Ist- Beständen der körperlichen und buchmäßigen Inventur 1 II. Jahresabschluss Einzelunternehmer Nichtkaufleute und Freiberufler nur GuV = Einnahmen- Ausgaben- Überschussrechnung Einzelunternehmer und Personengesellschaften Bilanz und GuV Kapitalgesellschaften

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung

Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung Aufgabe 6: Aktiv-/Passivtausch; Bilanzverlängerung/-verkürzung a) Erläutern Sie kurz die Begriffe Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung! b) Bei welchem der folgenden Geschäftsvorfälle

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Sammelposten (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - (Wahlrechte in Steuerbilanz und Handelsbilanz) Leonberg, im Februar 2011 Die Spielregeln für die Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Mehr

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung

UMSATZSTEUER SPEZIAL. zeitlicher Abgrenzung UMSATZSTEUER SPEZIAL Umsatzsteuerbehandlung bei Umsatzsteuerbehandlung bei zeitlicher Abgrenzung Soll oder Ist Besteuerung? Hier ein Beispiel: Es würde uns schon helfen, wenn der Staat die ungerechten

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Klausur- Buchführung SoSe 2011

Klausur- Buchführung SoSe 2011 Seite 1 / 7 Klausur- Buchführung SoSe 2011 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle der "Gerber-Blechverarbeitungs-GmbH" im Hinblick auf den anstehenden Jahresabschluss

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes

Mehr

35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R)

35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R) 35 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-R) ( statement of revenues and expenditures) Lernziele: Sie wissen, wie man den Erfolg eines Unternehmens ermitteln kann. Sie wissen, wer eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08 Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403

Mehr

Lösung Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss

Lösung Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss 6. Übung - Gesamtübung: Eröffnungsbilanz Buchen von Geschäftsvorfällen Jahresabschluss Kontoeröffnung, laufende Buchungen und Kontenabschluss Aufgabenteil 1: a) Erstellen Sie zunächst eine gegliederte

Mehr

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)

A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:

Mehr

Dr. Alfred Brink Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-1

Dr. Alfred Brink Universitätsstr. 14-16 48143 Münster Dr. Alfred Brink Folie 1-1 Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Dr. Alfred Brink Vorlesung Buchführung & Abschluss Sommersemester 2013 Handelswaren 1. Begriff und Grundlagen der Verbuchung von Handelswaren (ohne Umsatzsteuer)

Mehr

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen

UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG. FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen UNIVERSITÄT LEIPZIG WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT BACHELOR PRÜFUNG DATUM: 05. August 2011 FACH / MODUL: Betriebswirtschaftliche Grundlagen TEILGEBIET: KLAUSURDAUER: PRÜFER: Technik des Rechnungswesen

Mehr

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr

Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012

Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012 Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre Seite 1 / 7 Name ( WiWi / Wi-Ing) Matr.-Nr. Platz Klausur BWL I Buchführung WS 2011/2012 1) Zu buchende Geschäftsvorfälle Buchen Sie die folgenden Geschäftsvorfälle

Mehr

Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - EÜR Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der

Mehr

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen B1) Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im

Mehr

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital

Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Auswirkung von Geschäftsvorfällen auf das Eigenkapital Bedeutung des Ob und Wie der Bilanzierung 1. Der Kaufmann erwirbt am 2.1. einen LKW für 50 (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer = 5 Jahre) und eine

Mehr

Aufgabenstellungen für Ihr Webinar

Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse

Mehr

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben 2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2)

1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2) 1 REWE ÜBUNG 4 Inhalte: Umsatzsteuerberichtigungen, Sofortrabatte, Rücksendungen, Nachlässe 1. Sofortrabatte und Bezugskosten (relev. Abschnitte im Schmolke/Deitermann: Abschnitt C, 1.3.1 1.3.2) Neben

Mehr

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG

Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Arcavis Backend - Invoice Baldegger+Sortec AG Inhalt 1.0 Einstellungen... 3 1.1 Grundeinstellungen... 3 2.0 Rechnungen erstellen und verwalten... 4 2.1 Rechnungen erstellen... 4 2.2 Rechnungen verwalten...

Mehr

23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr.

23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge. Dr. 23. Buchungen relevanter Sachverhalte und Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen 231. Buchung der Anfangsbestände und der Zugänge Dr. Alfred Brink 1 Buchungen in einem Anlagenkonto Anfangsbestand: Wert der

Mehr

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung) Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).

Mehr

easy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1

easy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1 easy2000 Software Praxisbeispiele Einnahmen-Ausgaben Buchhaltung Seite 1 Anfangsbestand Kasse: Am 1.1. buchen Sie den Anfangsbestand Ihrer Kasse, im Beispiel mit EUR 2700,- In der Buchungsmaske wählen

Mehr

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I

Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I Folie 1. Übersicht 2 2. Privatkonten 3-5 3. Umsatzsteuer 6-9 4. Wareneinkauf und Warenverkauf 10-14 5. Löhne und Gehälter 15-18 Prof. Dr. Robert Ott

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Büro 365 Thema So geht s: Erstellen einer Netto-Rechnung / Rechnung ohne Mehrwertsteuer Version/Datum ab 15.00.10.300 Um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer

Mehr

Freiburg International Business School e.v.

Freiburg International Business School e.v. Freiburg International Business School e.v. Institute of Higher Education 79098 Freiburg, Friedrichring 11, Tel.: 0761-3840609-0, Fax 0761-3841985-38 Bachelor of Arts (Honours) International Management

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK)

Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) RBK Ausfertigungsdatum: 25.11.1949 Vollzitat: "Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses

Mehr