ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006
|
|
|
- Thomas Brahms
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2005/2006 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 11. November 2005 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Aufgabenabschnitt I (KSt/ESt) 56,0 Aufgabenabschnitt II (GewSt) 13,0 Aufgabenabschnitt III (AO) 10,0 Aufgabenabschnitt IV (USt) 21,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
2 Aufgabenabschnitt I (56,0 Punkte) Bearbeitungshinweis: Dieser Aufgabenabschnitt besteht aus zwei zusammenhängenden Teilen. Es ist zweckmäßig, zunächst den Teil 1 zu bearbeiten. Teil 1 / Körperschaftsteuer (13,0 Punkte) A. Sachverhalt 1. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Die Kraut & Rüben GmbH hat ihren Sitz in Erkrath. Das Stammkapital beträgt seit der Gründung ,00 und ist voll eingezahlt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Alleiniger Gesellschafter ist Manfred Rüben, der auch der Geschäftsführer der GmbH ist. 2. Geschäftsergebnis und Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss zum weist einen vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von ,00 aus. In der Gesellschafterversammlung wurden am folgende Beschlüsse gefasst: Von dem Bilanzgewinn des Wirtschaftsjahres 2003 werden ,00 ausgeschüttet. Der Ausschüttungsbetrag ist vermindert um die Steuerabzugsbeträge am auf das Konto des Gesellschafters Rüben überwiesen worden. Eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung liegt vor. Das Gehalt des Geschäftsführers Rüben wird monatlich um 1.000,00 von bisher 6.000,00 auf 7.000,00 erhöht. Die Erhöhung wird rückwirkend zum wirksam. Nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf handelt es sich bei der Gehaltserhöhung um einen unangemessenen Betrag. Laut Gesellschafterversammlung vom erfolgte keine Gewinnausschüttung für das Wirtschaftsjahr Lohnaufwand Das Gehalt wurde regelmäßig am letzten Werktag eines jeden Monats ausbezahlt und als Aufwand Geschäftsführergehalt gebucht. Die Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2004 weist u. a. folgende Beträge aus:
3 Prüfungsnummer: Lösungsblatt I zu Aufgabenabschnitt I / Teil 1 (Körperschaftsteuer)
4 Übertrag: 10,0 Punkte Prüfungsnummer: Lösungsblatt II zu Aufgabenabschnitt I / Teil 2 (Einkommensteuer) Veranlagungsform Tarif (
5 Prüfungsnummer: Lösungsblatt III zu Aufgabenabschnitt I / Teil 2 (Einkommensteuer) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
6 Prüfungsnummer: Lösungsblatt IV zu Aufgabenabschnitt I / Teil 2 (Einkommensteuer) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
7 Prüfungsnummer: Lösungsblatt V zu Aufgabenabschnitt I / Teil 2 (Einkommensteuer) Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Benutzen Sie bitte ggfs. die Rückseite!
8 Bruttoarbeitslohn (7.000,00 x 12=) ,00 Lohnsteuer ,96 Kirchensteuer ev ,00 Solidaritätszuschlag 1.255,80 4. Kundengeschenk Die Kraut & Rüben GmbH schenkte einem ihrer Kunden im August 2004 ein antiquarisches Bild für seine Privatsammlung. Die Anschaffungskosten in Höhe von 1.500,00 wurden als sonstiger Aufwand gebucht. Die Umsatzsteuer in Höhe von 240,00 wurde bei der Erstellung der Umsatzsteuer- Voranmeldung als Vorsteuer abgezogen und über das Konto abzugsfähige Vorsteuer gebucht. 5. Steuerzahlungen In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden für den VZ 2004 folgende Aufwendungen für geleistete Vorauszahlungen gebucht: Gewerbesteuer ,00 Körperschaftsteuer ,00 Solidaritätszuschlag ,00 Säumniszuschlag zur KSt-Vorauszahlung III/ ,00 B. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung das zu versteuernde Einkommen der Kraut & Rüben GmbH für den VZ 2004! 2. Berechnen Sie für den VZ 2004 die Höhe der tariflichen Körperschaftsteuer in sowie den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag! Bearbeitungshinweise: Mögliche gewerbesteuerliche Auswirkungen sind nicht zu berücksichtigen. Nichtansätze sind mit 0 zu kennzeichnen und kurz zu begründen. Benutzen Sie für Ihre Lösung das beigefügte Lösungsblatt I.
9 Teil 2 / Einkommensteuer (43,0 Punkte) A. Sachverhalt 1. Persönliche Verhältnisse Der 41-jährige Manfred Rüben (vgl. Teil 1) ist seit drei Jahren verwitwet und lebt zusammen mit seinem 12-jährigen Sohn Sven in Erkrath. In dem Haushalt leben keine weiteren Personen. Die Spanierin Margareta Sanchez, wohnhaft in Düsseldorf, ist für Manfred Rüben seit dem tätig. Sie verursacht Aufwendungen in Höhe von monatlich 270,00, die zutreffend abgerechnet werden (Haushaltsscheckverfahren). Die 270,00 enthalten alle notwendigen Aufwendungen. Margareta Sanchez wird während ihrer Arbeitszeit wie folgt tätig: zu 20 % als Sprachlehrerin des Sven, weil Manfred Rüben ein begeisterter Spanienurlauber ist, zu 80 % betreut sie Sven. 2. Geschäftsführertätigkeit Am fand beim Arbeitgeber eine Lohnsteueraußenprüfung statt. Aus dem Bericht geht u. a. folgende Feststellung hervor: Auszug aus dem Bericht über die Lohnsteueraußenprüfung Die Kraut & Rüben GmbH (im Folgenden GmbH genannt) stellt ihrem Geschäftsführer Manfred Rüben im Rahmen seiner Tätigkeit unentgeltlich einen PKW zur Verfügung. Er nutzt das Fahrzeug auch zu privaten Zwecken und für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dieser Anspruch geht aus dem Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und der GmbH hervor und ist bei Geschäftsführern vergleichbarer Unternehmen üblich. Er fährt einen BMW 535i (Listenpreis ,00 einschließlich USt). Neben den Dienstreisen, die mit diesem PKW erledigt werden, nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug an 230 Tagen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfache Entfernung: 4 km). Aufzeichnungen über die privat gefahrenen Strecken oder ein Fahrtenbuch werden nicht geführt. Die PKW-Nutzung wurde für den gesamten VZ 2004 bisher nicht erfasst. Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass die Besteuerung beim Arbeitnehmer erfolgen soll. Erkrath, gez. Meurer, Lohnsteueraußenprüfer
10 3. Sonstige Angaben a) Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen für den VZ 2004 betragen 2.001,00. b) Der ESt-Bescheid 2003 vom weist folgende Erstattungsbeträge aus: Einkommensteuer 1.200,00 Kirchensteuer 108,00 Solidaritätszuschlag 66,00 Im VZ 2004 wurden keine Steuervorauszahlungen geleistet. c) Manfred Rüben unterstützte im gesamten VZ 2004 seine verwitwete Mutter mit einer monatlichen Zahlung von 500,00, weil sie lediglich eine kleine Altersrente von monatlich 450,00 bezieht (Ertragsanteil: 27 %). Anrechenbares Vermögen besitzt sie nicht. B. Aufgaben 1. Nehmen Sie mit einer kurzen Begründung Stellung zur Veranlagungsform und zum Tarif für den VZ 2004! 2. Ermitteln Sie für den VZ 2004 in einer übersichtlichen Darstellung unter Angabe der steuerlichen Fachbegriffe das zu versteuernde Einkommen für Manfred Rüben! Berücksichtigen Sie dabei auch die Auswirkungen aus dem Teil 1 / Körperschaftsteuer. C. Bearbeitungshinweise 1. Sämtliche Anträge gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. 2. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass die Berücksichtigung von Freibeträgen i. S. des 32 Abs. 6 EStG günstiger ist als die Gewährung von Kindergeld. Eine Günstigerberechnung i. S. des 31 EStG ist deshalb nicht erforderlich. 3. Benutzen Sie für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter II - V.
11 Aufgabenabschnitt II / Gewerbesteuer (13,0 Punkte) A. Sachverhalt Sebastian Tenner (S. T.) betreibt einen Groß- und Einzelhandel mit Sanitärartikeln. Bis zum war er mit seiner Unternehmung in München (Hebesatz 490 %) ansässig. Seit dem ist er mit seinem Unternehmen nach Köln (Hebesatz 450 %) umgezogen. Der steuerliche Gewinn i. S. des 7 GewStG für den Erhebungszeitraum (EZ) 2004 beträgt ,00. Für die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages 2004 ist noch der folgende Sachverhalt, der sich erfolgswirksam ausgewirkt hat, zu berücksichtigen: S. T. hatte im EZ 2003 ein Darlehen in Höhe von ,00 zu folgenden Bedingungen aufgenommen: Laufzeit: 10 Jahre Zinssatz: 8,75 % fest für die gesamte Laufzeit Tilgung: in einer Summe am Ende der vereinbarten Laufzeit des Darlehens Auszahlungskurs: 98 % Die Darlehensauszahlung wurde ordnungsgemäß gebucht. Die Lohn- und Gehaltsaufwendungen betrugen im EZ 2004 insgesamt ,00. Hiervon entfällt auf Köln ein Anteil von ,00. B. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Gewerbesteuermessbetrag für den EZ 2004! 2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Gewerbesteuerentlastung 2004, die sich auf Grund der Betriebssitzverlegung nach Köln ergibt! Lösung:
12 Fortsetzung Lösung Gewerbesteuer:
13 Aufgabenabschnitt III / Abgabenordnung (10,0 Punkte) A. Sachverhalt Der Einzelunternehmer Uwe Langer reichte am seine USt-Jahreserklärung 2004 bei dem örtlich zuständigen Finanzamt ein. Er hat folgenden Erstattungsanspruch ausgerechnet: Umsatzsteuer aus Lieferungen und Leistungen 7.000,00 Vorsteuerbeträge./ ,00 Verbleibender Überschuss./ ,00 Vorauszahlungssoll 2004./ ,00 Erstattungsanspruch./ ,00 Das Finanzamt ordnete vor der Bearbeitung der Erklärung eine USt-Sonderprüfung an. Die USt-Sonderprüferin prüfte auch den Zeitraum 2004, gab anschließend am (Mittwoch) einen endgültigen Bescheid zur Post und setzte die Umsatzsteuer des Jahres 2004 auf insgesamt./ ,00 fest. Am verglich Langer noch einmal seine Unterlagen und stellte fest, dass im VZ 2004 noch weitere Vorsteuerbeträge von 2.300,00 angefallen waren. Da die Belege falsch abgeheftet waren, konnte die USt-Sonderprüferin diesen Betrag nicht berücksichtigen. Langer reichte daraufhin am (Mittwoch) eine berichtigte USt-Jahreserklärung 2004 ein. B. Aufgaben 1. Handelte es sich bei der abgegebenen USt-Jahreserklärung 2004 vom um eine wirksame Steuerfestsetzung? Begründen Sie Ihre Entscheidung! Lösung:
14 2. Wann (Angabe des Datums erforderlich!) und mit welchem Betrag in wurde die Steuerfestsetzung wirksam? Begründen Sie Ihre Entscheidung! Lösung: 3. Kann das Finanzamt die Angaben in der berichtigten USt-Jahreserklärung 2004 vom noch berücksichtigen, in dem es eine Änderung nach 164 Abs. 2 AO vornimmt? Begründen Sie Ihre Entscheidung! Bearbeitungshinweis: Auf die Einspruchsfrist und andere Berichtigungsvorschriften ist nicht einzugehen! Lösung:
15 Aufgabenabschnitt IV / Umsatzsteuer (21,0 Punkte) Elektromeister Günter Kehr (G. K.) betreibt in Leverkusen ein Elektroinstallationsgeschäft sowie einen Einzelhandel für Elektrogeräte. G. K. versteuert nach vereinbarten Entgelten, unterliegt mit seinen Umsätzen der Regelbesteuerung und ist Monatszahler mit einer vom Finanzamt Leverkusen eingeräumten Dauerfristverlängerung. Bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2004 sind noch die folgenden Sachverhalte umsatzsteuerlich zu beurteilen: Bearbeitungshinweis: Sachverhalt 1 Erforderliche Belege und Aufzeichnungen sind vorhanden und entsprechen den Vorschriften des 14 UStG. (5,0 Punkte) An G. K. wurde am ein PKW geliefert. Die Rechnung des Autohauses über insgesamt (28.000, ,00 USt=) ,00 beglich G. K. am durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto. Der PKW wird ausweislich des ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs lediglich zu 7,5 % für unternehmerische Fahrten genutzt. Am wurde G. K. mit diesem PKW auf einer Fahrt zu einem Geschäftskunden in einen Unfall verwickelt. Die Reparaturaufwendungen für den Schaden in Höhe von 1.500,00 zuzüglich 240,00 Umsatzsteuer musste G. K. selbst tragen. Die Rechnung der Werkstatt ist am bei G. K. eingegangen und wurde von ihm am durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen. Aufgaben Prüfen und begründen Sie, ob und ggf. in welchem Voranmeldungszeitraum G. K. die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer 1. aus der Anschaffung des PKW (4.480,00 ) bzw. 2. aus den Reparaturaufwendungen (240,00 ) als Vorsteuer abziehen kann! Nennen Sie jeweils die genaue gesetzliche Grundlage aus dem UStG! Lösungen: zu 1. zu 2.
16 Sachverhalt 2 (9,0 Punkte) G. K. erwarb im Juli 2004 von seinem Großhändler aus Düsseldorf zehn gleichwertige Stereoanlagen, die zum Weiterverkauf an belgische Unternehmer bestimmt waren. Die Rechnung des Großhändlers über insgesamt ,00 zuzüglich 16 % Umsatzsteuer ging am bei G. K. ein und wurde einen Tag später durch Überweisung vom betrieblichen Bankkonto beglichen. Seiner in Antalya (Türkei) lebenden Tochter hat G. K. zum 25. Geburtstag eine von den im Juli 2004 erworbenen Stereoanlagen geschenkt. Die Übergabe des Geschenks erfolgte während seines Sommerurlaubs am in Antalya. Umsatzsteuerliche Konsequenzen hat G. K. aus diesem Sachverhalt bislang nicht gezogen. Er vertritt dazu folgende alternativen (!) Ansichten: 1. Aus dem Erwerb der zehn Stereoanlagen steht mir kein Vorsteuerabzug zu, da sie für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen bestimmt sind. 2. Die Schenkung ist nicht steuerbar, weil ich für das Geschenk keine Gegenleistung erhalten habe und außerdem die Übergabe im Ausland stattgefunden hat. Aufgaben Nehmen Sie zu den von G. K. geäußerten Ansichten Stellung und nennen Sie jeweils die gesetzliche Grundlage aus dem UStG! Lösungen: zu 1. zu 2. Bitte umblättern!
17 Sachverhalt 3 (7,0 Punkte) G. K. führte in den Monaten Juni 2004 bis September 2004 im Auftrag der Stadt Leverkusen in der Käthe-Kollwitz-Schule in Leverkusen-Rheindorf umfangreiche Elektroinstallationsarbeiten durch. Vereinbart war ein Festpreis von ,00 (einschließlich 16 % Umsatzsteuer). Die Stadt Leverkusen überwies im Juli 2004 ohne gesonderte Rechnungsstellung vertragsgemäß eine Anzahlung in Höhe von ,00. Im September 2004 wurden die Arbeiten durch G. K. fertig gestellt und der Stadt Leverkusen am eine ordnungsgemäße Schlussrechnung über die Restzahlung von ,00 übergeben. Die Stadt Leverkusen hat am einen Betrag in Höhe von ,00 überwiesen. Der Restbetrag wurde in beiderseitigem Einvernehmen wegen inzwischen festgestellter Mängel einbehalten. Hierüber wurde eine entsprechende Gutschrift erteilt. Bearbeitungshinweis: Eine Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG liegt vor. Aufgaben Nehmen Sie die Lösung laut dem vorliegenden Schema vor: Bemessungsgrundlage 7/2004 in Umsatzsteuer 7/2004 in genaue Rechtsgrundlage in Bezug auf die Entstehung der Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage 9/2004 in Umsatzsteuer 9/2004 in genaue Rechtsgrundlage in Bezug auf die Entstehung der Umsatzsteuer Bemessungsgrundlage 10/2004 in Umsatzsteuer 10/2004 in genaue Rechtsgrundlage in Bezug auf die Bemessungsgrundlage
Bereits in 00 wurde gebucht: Sonstige Vermögensgegenstände 42.000 Sonstige betriebliche Erträge 42.000
1. Klausuraufgabe Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre Körperschaftsteuer Sachverhalt Die Plastik GmbH mit Sitz in Essen stellt seit Jahren Kunststoffe her und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 03. April 2009
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 06. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11.
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2016
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2016 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 08.
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag,
Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht
Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Referent: WP/StB Karsten Röhrich IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 19. Januar 2016 1 2 Gliederung 1. Steuerarten und Gewinnermittlung 2. Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 05.
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2011/2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2011/2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10.
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November
5.1 Grundlagen des Steuerrechts erklären Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnen Gewerbesteuer berechnen 20
3.5 Modul 5: Stunden 5.1 Grundlagen des Steuerrechts erklären 20 5.2 Einkommen- und Körperschaftsteuer berechnen 80 5.3 Gewerbesteuer berechnen 20 5.4 Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes anwenden 40
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2014
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 04. April 2014
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 23. März 2012
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen. des Umsatzsteuergesetzes. anhand von Beispielen
Überblick der aktuellen Gesetzesänderungen des Umsatzsteuergesetzes anhand von Beispielen Soll- oder Istbesteuerung Unternehmer A hat im Jahre 2005 einen Gesamtumsatz i. S. des 19 Abs. 3 UStG i. H. von
Übungsskript 4 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 4 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: 15 EStG: Betriebsvermögensvergleich (Fall 1) nach 4 (1) EStG U betreibt ein Handelsgewerbe. Sein Gewinn lt. Stb. des Jahres 09 beträgt 65.000. Das Eigenkapital
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 09. November
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich
CD Ausgabe " Umsatzsteuer im Ein- und Verkaufsbereich 1. Welche Rechtsgrundlagen regeln die Besteuerung des Umsatzes? Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung Inhalt: 1. von Lieferungen und sonstigen
50% oder weniger ja 1%-Methode darf nicht angewendet werden
Prüfungsschema: Private PKW-Nutzung PKW im Betriebsvermögen Umfang der betrieblichen Nutzung mehr als 50% Aufzeichnung der Fahrten oder Glaubhaftmachung nein ja Fahrtenbuch oder 1%-Methode 50% oder weniger
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 08. November
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
1 An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 2 Steuernummer 3 4 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs. 1 Nr.
Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Potsdam, Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Erste Schritte in die Selbständigkeit 1. Rechtsformwahl 2. Gründung - Was ist zu beachten/ zu klären? (allgemein) 3. Gewinnermittlung/ Aufzeichnungspflichten
(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN
STEUERLICHE HINWEISE FÜR UNTERNEHMEN BEI GEWINNRÜCKGANG ODER VERLUSTEN Dipl.-Betriebswirt Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 27. Mai 2009 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Inhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2010 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2010 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Steuerwesen Teil I Teil II Teil III Teil IV Teil V Einkommensteuer Körperschaftsteuer
1. Tag (1. November 2010)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (1. November 2010) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst
Vorwort 5 Benutzungshinweise 6
Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 1. Einkommensteuer 13 Aufgabel: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (1) 14 Aufgabe 2: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (2) 15 Aufgabe 3: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Allgemeine Hinweise zur Klausur:
WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur
Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 24. und 25.
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. April
Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer
Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie. Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo
Keine Angst vor dem Finanzamt und der Bürokratie Hans Happel, Dipl. Kfm. Steuerberater Lemgo Gewerbesteuer Einkommensteuer Steuern des Existenzgründers Umsatzsteuer Körperschaftsteuer Neugründung oder
Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 22. April
Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen, Anleitung beachten
Zeile 1 An das Finanzamt Bitte weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen Anleitung beachten 2014 Eingangsstempel 2 nummer 3 4 Umsatzsteuererklärung 121 5 6 7 8 9 10 12 13 14 Berichtigte erklärung (falls ja
Knappworst & Partner
Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere
Übungsklausur. zur Prüfungsvorbereitung: Steuerfachangestellte(r)
Übungsklausur zur Prüfungsvorbereitung: Steuerfachangestellte(r) TEIL I / Einkommensteuer 1. Aufgabe Der Mandant Max Meier, St.Nr. 107/5031/0050, Finanzamt Duisburg-Hamborn, wohnt in 47279 Duisburg, Märchenweg
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen
1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/16
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/16 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 06. November
Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004
1 Merkblatt Dienstwagen und Lohnsteuer 2004 Ermittlung des Sachbezugs bei privater Pkw-Nutzung durch Arbeitnehmer (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) In unserem Beispielsfall erhält der
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km. K fuhr 2012 insgesamt an 200 Tagen zur Arbeit.
Einkommensteuer Aufgabe 1 47,5 Punkte 12,0 Punkte Sachverhalt Karl Meier (K), geboren am 15. Aug. 1947, ist seit 20 Jahren mit Anna Meier (A), geboren am 1. Sep. 1950, verheiratet. Die Eheleute wohnen
Diese Aufgabe besteht aus drei zusammenhångenden Teilen. Es ist zunåchst der Teil 1 zu bearbeiten.
2 KLAUSURENTRAINING Steuerwesen (1) Von Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer, Leverkusen (Bearbeitungszeit: 150 Minuten = 100,0 Punkte) Aufgabe I / ESt, USt, GewSt, AO (57,0 Punkte) Bearbeitungshinweis
Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2013/2014. A u f g a b e n. Fach: S t e u e r r e c h t I
Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in 2013/2014 Fach: S t e u e r r e c h t I Teil I : Einkommensteuer Teil II: Gewerbesteuer/ Einkommensteuer Teil III : Körperschaftsteuer A u f g a b e n Bearbeitungszeit:
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/2016
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2015/2016 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 5. November
Gewerbesteuer in Berlin
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 14542 Gewerbesteuer in Berlin Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den sogenannten Gewerbesteuerhebesatz
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München
Besteuerung der Kleinunternehmer nach 19 UStG von Dr. Oliver Zugmaier, München I. Vorbemerkungen Zweck der Kleinunternehmerregelung des 19 UStG ist es, im Wesentlichen in Form einer Bagatellgrenze zu einer
Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (9. November 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten
STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (9. November 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120
Steuerrecht. der Existenzgründer als Steuerbürger
Steuerrecht der Existenzgründer als Steuerbürger Dipl. Finanzwirt (FH), RR Werner Bauer, Sachgebietsleiter beim Finanzamt Cham, Außenstelle Waldmünchen Die Einkunftsart entscheidet über den Weg zum Finanzamt
Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (20. April 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten
STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (20. April 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten
KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft
KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Information ist alles!!! Steuerfallen für Gründer Sie sparen Geld Zeit Ärger Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 2 Kernfragen für den Gründungsprozess:
Abschlussprüfung Winter 2011 (nach Prüfungsordnung vom ) Steuerwesen
Seite 1! ACHTUNG! ZWINGEND AUSFÜLLEN! Kenn-Nr.: Ausbildungs- und Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Abschlussprüfung Winter 2011 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006)
Buchungen im Sachanlagenbereich
Buchungen im Sachanlagenbereich 1 Rechnungswesen - Jahresabschluss Buchungen im Sachanlagebereich -Begriffe Sachanlagen Der materielle Teil des Anlagevermögens eines Unternehmens, zu dem Grundstücke, Maschinen
Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:
Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen
Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer
GFS Seite 1 Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer (aktualisiert für Steuerberaterprüfung / Steuerberaterexamen 2016) A. Allgemeines Die 2014 gegründete A-UG (haftungsbeschränkt)
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. April
Aufgabe 9 (Betriebsaufspaltung II)
Aufgabe 9 (Betriebsaufspaltung II) 1. Die RRR GmbH betreibt in Ulm eine Spezialwerkstatt für Sportwagen. Im Wirtschaftsjahr 2004 erzielte sie ein handelsbilanzielles Ergebnis vor Steuerrückstellungen in
Abschlussprüfung Sommer Aufgaben
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel Postfach 4164 24114 Kiel Hopfenstr. 2 d Tel. 0431/57049-0 Fax 0431/57049-10 Abschlussprüfung Sommer 2013 Steuerfachangestellte
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November
Bauleistungen im Steuerrecht
Bauleistungen im Steuerrecht Vielleicht ist Ihnen schon öfters in letzter Zeit der Begriff Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe bzw. Steuerabzug bei Bauleistungen in den Medien aufgefallen.
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 02. April
Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Freibeträge für Kinder auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf/
Prüfungsteil: Abgabenordnung/Beratungsbefugnis September 2011
Sachverhalt 1 (5½ Punkte) Der Steuerpflichtige Michael Müller kommt am 21.07.2011 in Ihre Beratungsstelle und bringt den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2009 mit. Er hatte die Steuererklärung
Übungsskript 1 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 1 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Steuern / Gebühren / Beiträge (1) Entscheiden Sie, ob folgende Abgaben Steuern, Gebühren oder Beiträge sind. Einfuhrabgaben Kurtaxen Branntweinsteuer
Zusammenfassende Übungsklausur
Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,
Buchführung und Bilanzierung. Probeklausur
Thomas Naumann Buchführung und Bilanzierung Probeklausur Zeit: Zugelassene Hilfsmittel: 120 Minuten Taschenrechner, Wirtschaftsgesetze, Steuergesetze, -richtlinien Aufgabe Soll-Punkte Ist-Punkte Aufgabe
Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM
Postleitzahl Ort Land. Ort der Geschäftsleitung (Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes)
An das Finanzamt Hannover Nord Postfach 167 30001 Hannover Steuernummer 25/279/ Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausländischer Kapitalgesellschaften/Unternehmen
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe
STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe Fortbildungsprüfung 2004/2005 Steuerfachwirt/in Fach: S t e u e r r e c h t I A u f g a b e n h e f t Teil I : Einkommensteuer Teil II : Körperschaftsteuer
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Pauschale Entschädigungen
Informationen zur Besteuerung von Entschädigungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz Pauschale Entschädigungen Rechtsgrundlagen Die ehrenamtlich tätigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und
Steuerliche Änderungen Eine Auswahl
Steuerliche Änderungen 2006 2008 Eine Auswahl Finnisch-Deutsche Handelsgilde Frankfurt den 8.2.2007 Dipl. Kffr.Sari M. Trosien Steuerberaterin Tel.: 06081 576 99 50 Email: [email protected], Web: www.tifcon.de
Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
Steuernummer der antragstellenden Person Identifikationsnummer der antragstellenden Person Anlage K ab dem Kalenderjahr 201_ Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs-
MCC Mastering-ConceptConsult
MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte
B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Steuerwesen Arbeitszeit: 150 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2012 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2012 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Steuerwesen Teil I Teil II Teil III Teil IV Teil V Einkommensteuer Umsatzsteuer
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I
Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige
Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine
Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden
Xpert Business Selbsttest für Finanzbuchführung (2)
Business Xpert Business Selbsttest für Finanzbuchführung (2) Aufgabensatz mit Lösung Xpert Business Deutschland Raiffeisenstraße 14 70771 Leinfelden-Echterdingen Kontakt: Tel.: 0711/75900-36 Fax: 0711/75900-536
Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Rechnungswesen Arbeitszeit: 120 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung
Mit ist bekannt, dass mit dem Empfang der Klausurunterlagen eine Prüfung beginnt.
Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Sciences Fachbereich 3 Wirtschaft und Recht Prüfungsleistung im Rahmen der Vordiplomprüfung Fach: Dozent: Steuerrecht I und II Gabriele Glaser-Pausch
Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.
Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht,
Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, 08.06.2016 Welche Steuern sind bei nebenberuflicher Selbständigkeit zu beachten? Einkommensteuer
Grundlegende Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie im Kindergeldmerkblatt.
Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH Kindergeld THEMATIK FAQ Kindergeld FAQ s Kindergeld Grundlegende Informationen zum Thema Kindergeld finden Sie im Kindergeldmerkblatt. Unsere Erfahrung
Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht)
Seite 1 von 6 Lösung zu den Wiederholungsfragen zur Vorlesung BStG (Übungsaufgaben, grds. keine Besprechung im Unterricht) 1. Wieso zahlt eine Personengesellschaft auf ihren Gewinn weder KSt noch ESt?
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07.
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 26. und 27.
1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
