ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2016
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- Busso Rothbauer
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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2016 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 08. April 2016 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : Teil I: Einkommensteuer 43,0 Teil II: Gewerbesteuer 16,0 Teil III: Körperschaftsteuer 12,0 Teil IV: Abgabenordnung 10,0 Teil V: Umsatzsteuer 19,0 Note: Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:
2 Teil I Einkommensteuer (43,0 ) Bearbeitungshinweis: Der Prüfungsteil Einkommensteuer besteht aus zwei zusammenhängenden Sachverhalten. Es ist zweckmäßig, zunächst den Sachverhalt 1 zu bearbeiten. Sachverhalt 1 (32,5 ) 1. Persönliche Verhältnisse Die alleinerziehende Manuela Müller (geb. am ) ist konfessionslos und wohnt seit 2014 mit ihrem Freund in einem eigenen Einfamilienhaus in Düsseldorf. Sie ist seit Juli 2013 rechtskräftig geschieden und seitdem verpflichtet, an ihren geschiedenen Ehemann David Müller Unterhalt zu zahlen. Die Anlage U (s. Anlage) liegt dem Finanzamt vor. Aus der Ehe von Manuela Müller und David Müller ist der gemeinsame Sohn Fabian (geb. am ) hervorgegangen. Fabian studierte im ganzen Veranlagungszeitraum (VZ) 2015 Rechtswissenschaften an der Universität München und wohnt dort in einem Studentenwohnheim. Er begann dieses Studium unmittelbar nach dem Abitur. Bei seiner Mutter ist er in Düsseldorf mit Nebenwohnsitz gemeldet. Manuela Müller unterstützte ihren Sohn im ganzen VZ 2015 mit monatlich 700,00. Außerdem übernahm sie dessen Beiträge zur studentischen Basiskrankenversicherung von monatlich 130,00 und zur gesetzlichen Pflegeversicherung von monatlich 25,00 und überwies die Beiträge an die Krankenversicherung. Fabian verfügt weder über eigene Einkünfte noch über Vermögen. Seit August 2015 erhält Fabian ein Stipendium einer privaten Stiftung von monatlich 150,00 zur Förderung seiner wissenschaftlichen Arbeit. Da David Müller keinen Unterhalt an den gemeinsamen Sohn Fabian zahlen kann, haben die Eltern beantragt, mögliche steuerliche Vergünstigungen nur bei Manuela Müller zu berücksichtigen. 2. Einkünfte der Manuela Müller im VZ 2015 a) Manuela Müller ist als Rechtsanwältin in ihrer eigenen Praxis in Düsseldorf tätig. Die Einnahmenüberschussrechnung weist für den VZ 2015 einen zutreffenden Gewinn in Höhe von ,00 aus. b) Manuela Müller interessiert sich bereits seit Jahren für japanische Miniaturvasen. Am konnte sie günstig eine Sammlung für 3.100,00 erwerben. Diese hat sie aber bereits wieder am für 3.740,00 veräußert. Manuela Müller musste 50,00 für eine Anzeige in einem Sammlermagazin bezahlen. 3. Sonstige Ausgaben im VZ 2015 Manuela Müller hat im VZ 2015 noch die folgenden Versicherungsbeiträge geleistet: private Basiskrankenversicherung, jährlich 4.800,00 private Pflegeversicherung, jährlich 600,00 Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande NRW, monatlich 1.500,00 (vergleichbar mit Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) private Haftpflichtversicherung, monatlich 200,00 Unfallversicherung, monatlich 25,00 1
3 Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Nennung der Fachbegriffe für Manuela Müller für den VZ 2015 das zu versteuernde Einkommen. Bearbeitungshinweise Alle notwendigen Anträge zur Erlangung des höchstmöglichen steuerlichen Vorteils gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass die Berücksichtigung von Freibeträgen i. S. des 32 Abs. 6 EStG günstiger ist als die Gewährung von Kindergeld. Eine Günstigerberechnung i. S. des 31 EStG ist deshalb nicht erforderlich. Der Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt für den VZ 2015 insgesamt ,00. Auf eine Vergleichsberechnung i. S. des 10 Abs. 4a EStG für Vorsorgeaufwendungen ist aus Vereinfachungsgründen nicht einzugehen. Cent-Beträge können ggfs. gerundet werden. Nichtansätze sind kurz zu begründen. Benutzen Sie für Ihre Lösung ausschließlich die beigefügten Lösungsblätter I III. Beachten Sie für die Lösung außerdem den folgenden Auszug aus dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom (BGBl 2015 Teil I Seite 1202): Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes Das Einkommensteuergesetz.. wird wie folgt geändert:. 2. In 32 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe Euro durch die Angabe Euro ersetzt In 33a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe durch die Angabe ersetzt... 2
4 Sachverhalt 2 (10,5 ) Der geschiedene David Müller (s. Sachverhalt 1) (geb. am ) ist konfessionslos und wohnt seit der Scheidung alleine in einer Eigentumswohnung in Oberhausen. Neben den erhaltenen Unterhaltszahlungen (s. Anlage U ) hat David Müller noch Einnahmen aus einer typischen (echten) stillen Beteiligung an der Leber GmbH in Essen, an der er zu 20 % beteiligt ist. (Hinweis auf 32d Abs. 2 Nr. 1 b) EStG). Aus dieser Beteiligung wurde seinem privaten Bankkonto am unter Berücksichtigung von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag ein Gewinnanteil in Höhe von 8.835,00 gutgeschrieben. Eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung liegt vor. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Nennung der Fachbegriffe für David Müller für den VZ 2015 das zu versteuernde Einkommen. Bearbeitungshinweis Auf eine Vergleichsberechnung i. S. des 10 Abs. 4a EStG für Vorsorgeaufwendungen ist aus Vereinfachungsgründen nicht einzugehen. 3
5 Lösung zu Teil I Einkommensteuer / Sachverhalt 2 4
6 Teil II Gewerbesteuer Sachverhalt (16,0 ) Die Kai Muster OHG betreibt in Krefeld (Hebesatz: 480 %) einen Gewerbebetrieb für Blech- und Stahlverarbeitung. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für den Erhebungszeitraum (EZ) 2015 beträgt der nach 238 Abs. 1 HGB i. V. mit 5 Abs. 1 EStG vorläufig ermittelte handelsrechtliche Gewinn ,00. Die folgenden Einzelsachverhalte, die sich bei der Gewinnermittlung erfolgswirksam ausgewirkt haben, sind noch zu beurteilen: 1. Die vierteljährlichen Gewerbesteuervorauszahlungen betrugen jeweils 9.000,00 und wurden auf dem Konto Gewerbesteuer erfasst. 2. Der OHG-Gesellschafter Kai Muster erhielt für seine Tätigkeit als kaufmännischer Leiter im EZ 2015 insgesamt ,00 ausgezahlt. Dieser Betrag wurde von der OHG auf dem Konto Gehälter gebucht. 3. Aus betrieblichen Mitteln wurden im EZ 2015 folgende Spenden gezahlt und dem Konto Sonstige Aufwendungen belastet: politische Partei 4.000,00 Universität Düsseldorf 2.000,00 4. Am hat die Kai Muster OHG bei der Sparkasse Krefeld ein betriebliches Darlehen in Höhe von ,00 aufgenommen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum Für dieses Darlehen wurden im EZ 2015 folgende Beträge gezahlt und auf dem Konto Zinsaufwendungen verbucht: Schuldzinsen 7.000,00 Disagio (5 %) ,00 5. Von einem benachbarten Unternehmen wurde seit Januar 2015 eine Produktionshalle in der Poststr. 37 einschließlich Einrichtungsgegenstände gepachtet. Die gezahlte Jahrespacht in Höhe von ,00 entfällt zu 20 % auf die Einrichtungsgegenstände. 6. Der Einheitswert des eigenen Betriebsgrundstücks (Poststr. 35) beträgt ,00 (Wertverhältnisse ). Das Gebäude wurde im EZ 2015 zu 75 % betrieblich und zu 25 % als Privatwohnung des Kai Muster und dessen Familie genutzt. Eine Grundsteuerbefreiung liegt nicht vor. 7. Wegen zunehmendem Raumbedarf verlagerte die Kai Muster OHG die Verwaltungsabteilung in ein bebautes Nachbargrundstück (Poststr. 33), das die OHG im Mai 2015 erworben hatte. Der Einheitswert beträgt ,00 (Wertverhältnisse ). Das Gebäude wurde zu 100 % betrieblich genutzt. Es gehört zum Betriebsvermögen der OHG. Aufgabe Ermitteln Sie für die Kai Muster OHG in einer übersichtlichen Darstellung für den EZ 2015 die Gewerbesteuerrückstellung bzw. den Gewerbesteuererstattungsbetrag. Nichtansätze sind kurz zu begründen. Der Gewerbesteuermessbetrag und/oder die Gewerbesteuer ist/sind ggfs. auf volle Euro abzurunden. 5
7 Lösung zu Teil II Gewerbesteuer 6
8 Teil III Körperschaftsteuer Aufgaben (12,0 ) Ermitteln Sie für die GmbH in einer übersichtlichen Darstellung für den VZ 2015 das zu versteuernde Einkommen und die Körperschaftsteuerrückstellung (ohne Rückstellung für den Solidaritätszuschlag). Das zu versteuernde Einkommen und/oder die Körperschaftsteuer ist/sind ggfs. auf volle Euro abzurunden. Sachverhalt Die Holzgroßhandlung Daniel Becker GmbH (GmbH) mit Sitz in Neuss hat für den VZ 2015 einen vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von ,00 ermittelt. Zu der Gewinn- und Verlustrechnung 2015 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) liegen u. a. folgende Informationen vor: 1. Die GmbH hat im November 2015 einen Kaufvertrag über 200 Holzplatten zu je 50,00 abgeschlossen. Der Gesamtpreis betrug ,00. Die Lieferung erfolgte im Februar Zum Bilanzstichtag ist der beizulegende Wert der Holzplatten auf 40,00 gesunken. Die GmbH hat deshalb zum handelsrechtlich zutreffend eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von 2.000,00 aufwandswirksam gebildet. Bearbeitungshinweis: Nennen Sie auch die gesetzliche Grundlage. 2. Die GmbH ist zu 5 % an der Mustermann AG in Düsseldorf beteiligt. Die von der Mustermann AG im Mai 2015 für 2014 gezahlte Dividende wurde nach Abzug von 3.750,00 Kapitalertragsteuer und 206,25 Solidaritätszuschlag in Höhe von ,75 dem Bankkonto der GmbH gutgeschrieben. Die GmbH buchte wie folgt: (ordnungsgemäße Steuerbescheinigung liegt vor) Bank ,75 Kapitalertragsteuer 3.750,00 Solidaritätszuschlag 206,25 an Erträge aus Beteiligungen ,00 Bearbeitungshinweis: Beurteilen Sie auch die körperschaftsteuerliche Behandlung des Dividendenertrags. (Hinweis auf 8b Abs. 4 KStG) 3. Die GmbH hat mit der volljährigen Sarah Becker, Tochter des Alleingesellschafters Daniel Becker, zum einen Ausbildungsvertrag für ein duales Studium abgeschlossen. Sarah Becker unternahm ab dem zunächst für sechs Monate eine Weltreise und bezog dennoch ihre vereinbarte Ausbildungsvergütung. Der Bruttoarbeitslohn und der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von monatlich insgesamt 2.000,00 wurde auf dem Konto Gehaltsaufwendungen erfasst; der Nettobetrag wurde auf das Girokonto der Sarah Becker überwiesen. 4. Im VZ 2015 hat die GmbH an die Stadt Essen bzw. an das Finanzamt Essen-NordOst folgende Beträge von dem betrieblichen Bankkonto überwiesen und als Aufwendungen gewinnmindernd gebucht: Vorauszahlungen für Gewerbesteuer ,00 Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer ,00 Vorauszahlungen für Solidaritätszuschlag ,00 7
9 Auszug aus R 36 KStR (1) 1 Eine vga i. S. des 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i. S. des 4 Abs. 1 Satz 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. 2 Bei nicht buchführungspflichtigen Körperschaften ist auf die Einkünfte abzustellen. 3 Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist auch dann gegeben, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Körperschaft zugunsten einer nahe stehenden Person erfolgt. Lösungen zu Teil III Körperschaftsteuer 8
10 Teil IV - Abgabenordnung Sachverhalt (10,0 ) Der Einzelunternehmer Uwe Bär betreibt in Goch eine Spielwarengroßhandlung. Das zuständige Finanzamt Kleve hat ihm für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 eine Fristverlängerung bis zum gewährt. Uwe Bär hat die Einkommensteuererklärung 2013 aber tatsächlich erst am beim Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt hat daraufhin am (Poststempel) den Einkommensteuerbescheid 2013 mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung zur Post gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2013 weist nach Anrechnung der festgesetzten und geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 4.000,00 eine Nachzahlung über 9.000,00 aus. Ferner hat das Finanzamt wegen der verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 ermessensfehlerfrei einen Verspätungszuschlag von 2 % festgesetzt und im Einkommensteuerbescheid 2013 ebenfalls ausgewiesen. Auszug aus dem Kalender 2016 Mo Di Mi Do Fr Sa So Februar 2016 März Aufgaben : Rosenmontag : Fastnacht : Aschermittwoch 1. Überprüfen Sie durch eine übersichtliche Fristenberechnung, zu welchem Zeitpunkt die Festsetzungsverjährung für die Einkommensteuer 2013 eingetreten ist und nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Lösung: 9
11 2. Entscheiden Sie, wann (Angabe des Datums) der Einkommensteuerbescheid 2013 wirksam geworden ist. Lösung: 3. Ermitteln Sie die Höhe des festgesetzten Verspätungszuschlages zur Einkommensteuer 2013 und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Lösung: 4. Stellen Sie durch eine übersichtliche Fristenberechnung dar, wann die Abschlusszahlung 2013 fällig gewesen ist und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. Lösung: 10
12 Teil V Umsatzsteuer Sachverhalt 1 Allgemeine Angaben (14,0 ) (19,0 ) Dominique Lanz betreibt in Remscheid ein Möbeleinzelhandelsgeschäft. Sie versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten und ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Alle erforderlichen beleg- und buchmäßigen Nachweise und Rechnungen liegen vor und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aufgabe Die folgenden vier Einzelsachverhalte sind für den VZ 2015 unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten aus der Sicht der Dominique Lanz in Remscheid zu beurteilen. Alle beteiligten Unternehmer verwenden jeweils ihre gültige nationale Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Verwenden Sie für Ihre Lösung ausschließlich das als Anlage beigefügte Lösungsblatt. Die dort entwerteten Felder sind nicht auszufüllen. Einzelsachverhalte 1. Dominique Lanz schenkte ihrer in Rom lebenden Tochter zum Geburtstag aus dem Lagerbestand eine neue Fernsehcouch. Der ursprüngliche Einkaufspreis dieser Couch betrug 1.500,00 (netto). Zum Zeitpunkt der Schenkung ist der Einkaufspreis um 10 % gestiegen. Zum Zeitpunkt des Erwerbs hatte Dominique Lanz die Vorsteuer aus der Eingangsrechnung geltend gemacht. 2. Dominique Lanz wurde im Juli 2015 bei einer Geschäftsreise mit ihrem Lieferwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ihren schrottreifen Unfallwagen veräußerte sie in Köln an Ort und Stelle an einen Unternehmer aus Bern für 1.000,00, der das Fahrzeug in die Schweiz verbrachte. 3. Dominique Lanz erwarb im März 2015 von einem niederländischen Unternehmer Bürosessel zum Gesamtpreis von ,00. Sie holte diese Bürosessel mit eigenem Fahrzeug in Venlo ab. 4. Dominique Lanz vermittelte im Dezember 2015 für ein französisches Unternehmen mit Sitz in Paris den Verkauf von Sitzgarnituren. Das französische Unternehmen erteilte Dominique Lanz für die Vermittlung eine Provisionsgutschrift in Höhe von 1.000,00. 11
13 Sachverhalt 2 (5,0 ) Ein Großhändler in Wuppertal hat in seinem Betriebsgebäude auch Wohnungen an eigene Mitarbeiter vermietet. Er macht für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2015 insgesamt 9.500,00 Vorsteuer geltend. Diese Vorsteuer ist den Umsätzen wie folgt zuzurechnen: den im Inland ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen 6.000,00 den steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen 1.750,00 den steuerfreien Vermietungen 125,00 Die restliche Vorsteuer entfällt auf allgemeine Verwaltungskosten und ist nicht den ausgeführten Umsätzen im Einzelnen zuzuordnen. Aufgrund innerbetrieblicher Abrechnungsunterlagen entfallen auf die Vermietung der Wohnungen an eigene Mitarbeiter 10 % der allgemeinen Verwaltungskosten. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die abzugsfähige Vorsteuer für den VZ 2015 und geben Sie dazu jeweils die genauen gesetzlichen Grundlagen an. Lösung: 12
14 Prüfungsnummer: Lösungsblatt I: Teil I Einkommensteuer Sachverhalt 1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Manuela Müller
15 Prüfungsnummer: Lösungsblatt II: Teil I Einkommensteuer Sachverhalt 1 Fortsetzung der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Manuela Müller
16 Prüfungsnummer: Lösungsblatt III: Teil I Einkommensteuer Sachverhalt 1 Fortsetzung der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von Manuela Müller
17 Lösungsblatt zu Teil II - Umsatzsteuer Prüfungsnummer: Sachver- halt Art des Umsatzes / der Leistung und gesetzliche Grundlage Ort des Umsatzes und gesetzliche Grundlage steuerbar (ja / nein) steuerfrei oder steuerpflichtig Bemessungsgrundlage in EUR und gesetzliche Grundlage USt EUR Vorsteuer in EUR und gesetzliche Grundlage
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ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17
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Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Punkte gesamt Zensur Datum Unterschrift d.
SS 2010 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 30. August 2010 Teil: Besteuerung von Unternehmen - Lösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
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Die Prüfungsaufgabe enthält 3 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2015 aus der Einkommensteuer vom 19.09.2015 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 24. und 25.
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2012 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2012 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Steuerwesen Teil I Teil II Teil III Teil IV Teil V Einkommensteuer Umsatzsteuer
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2007 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 29. März
Teil I: Einkommensteuer
Teil I: Einkommensteuer 47 Punkte Sachverhalt 1 15,5 Punkte Die unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gesine Heisenberg (H), 40 Jahre, ist seit dem 12. April 2016 verwitwet. Sie lebt seitdem allein mit
klausurenkurse.de Klausurenvertiefungskurs Steuerfachwirtprüfung 2015 Klausuraufgabe StFW ErtragSt
Klausurenvertiefungskurs Steuerfachwirtprüfung 2015 Klausuraufgabe StFW ErtragSt 240 Minuten 100 Punkte Teil I ESt 53 Punkte Teil II GewSt 21 Punkte Teil III KSt 26 Punkte Bearbeitungshinweise: Bitte heften
Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 09. November
tatsächliche Zahlungen 1.200, ,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag -624,00 106,00-106,00 7.
Einkommensteuer AEB für beide Sohn, 31 bzw. 32 Jahre im VZ 2005 agb 33 (I) EStG Unterhaltsleistungen tatsächliche Zahlungen 1.200,00 7.680,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag
Aufgabe 1 (15 Punkte)
Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2017
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2017 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 30. März
Berechnen Sie die Summe der Einkünfte des S für den Veranlagungszeitraum 2015!
Teil I: Einkommensteuer 42,0 Punkte Sachverhalt 1 12,5 Punkte Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Sven Sauerfeld (S) wurde am 30. Okt. 1962 geboren. Er ist ledig und lebt in Bremen. Aufgrund einer
StB Dipl.-Kfm. S. Gubanov
Teil I: Einkommensteuer/Umsatzsteuer Sachverhalt 1 / Aufgabe 1: Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 2 I Nr. 6 ivm 21 I Nr. 1 EStG) Ermittlung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 2. und 3. Mai
Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern
Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Interdisziplinäres Zentrum für Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 6: Abschlussfälle
Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Dienstag, 29.11.2016 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Steuerwesen Arbeitszeit: 150 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche
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Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, 08.06.2016 Welche Steuern sind bei nebenberuflicher Selbständigkeit zu beachten? Einkommensteuer
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2005 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 22. April 2005
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November
Allgemeine Hinweise zur Klausur:
SS 2009 II/2009 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min.. Juli 2009 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!! Heftklammer
Die ledige Hannah Marx (M) ist 35 Jahre alt und arbeitet seit Jahren als Fußpflegerin in einem Kosmetikstudio. Sie wohnt und arbeitet in München.
Teil I: Einkommensteuer 42,5 Punkte Sachverhalt 1 14,5 Punkte Die ledige Hannah Marx (M) ist 35 Jahre alt und arbeitet seit Jahren als Fußpflegerin in einem Kosmetikstudio. Sie wohnt und arbeitet in München.
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STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 29. und 30.
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Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft
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SS 2008 II/2008 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 07. Juli 2008 Teil: Besteuerung von Unternehmen Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur zurückzugeben!!!
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ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2011/2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2011/2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10.
A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15
Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen
STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe
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STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
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Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 2. Tag (29. November 2017) I. Steuerwesen. Bearbeitungszeit: 150 Minuten
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Berufungsentscheidung
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