ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014
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- Elke Sachs
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1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 08. November 2013 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Aufgabe I: 46,0 Aufgabe II: 19,0 Aufgabe III: 12,0 Aufgabe IV: 23,0 Note: Unterschrift Erstzensor: Unterschrift Zweitzensor:
2 Aufgabe I: Gewerbesteuer/Einkommensteuer (46,0 Punkte) Punkte Bearbeitungshinweis: Die Aufgabe besteht aus zwei zusammenhängenden Sachverhalten. Sachverhalt 1: Gewerbesteuer/Einkommensteuer (22,0 Punkte) Klaus Hansen e. K. (K. H.) betreibt in Aachen, Krefelder Str. 10 (bis zum in gemieteten Räumen und ab dem in einem eigenen Gebäude), ein großes Möbelhaus. Der vorläufig zum ermittelte Gewinn beträgt ,00. Noch zu berücksichtigen sind folgende Sachverhalte: 1. Im September 2011 wurde auf dem zum Betriebsvermögen der Firma Hansen gehörenden unbebauten Grundstück (Einheitswert = ,00 ), das bisher als Parkplatz genutzt wurde, mit dem Bau mehrstöckiger, großer Verkaufs-, Ausstellungs- und Lagerhallen begonnen; die Fertigstellung erfolgte zum , die Gebäudeherstellungskosten betrugen , Zur Ausstattung der Ausstellungshallen nahm K. H. zum ein zusätzliches Fälligkeitsdarlehen in Höhe von ,00 auf; Laufzeit 5 Jahre, Auszahlung zu 95 %. Dafür bezahlte er für 2012 in 2012 Zinsen in Höhe von 2.800,00. In dem vorläufig ermittelten Gewinn sind enthalten: 1. Die Miete, die im Jahr 2012 bezahlt werden musste in Höhe von ,00 2. Finanzierungskosten in Höhe von ,00 3. Leasinggebühren für Maschinen und Computeranlage in Höhe von ,00 4. Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von ,00 5. Präsente an den Hauptlieferanten Jörg Meier in Höhe von insgesamt 2.800,00 (Umsatzsteuerlich wurde dieser Sachverhalt zutreffend behandelt.) 6. Präsente an zehn weitere Kunden in Höhe von jeweils (netto) 30,00 = 300,00 Aufgaben Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für K. H.: 1. die Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2. die Gewerbesteuerrückstellung Der Hebesatz der Gemeinde beträgt 450 %. Allgemeiner Bearbeitungshinweis: Benutzen Sie bitte für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter I II.
3 Name: Lösungsblatt I: Aufgabe I, Sachverhalt 1 zu 1. Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu 2. Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung
4 Name: Lösungsblatt II: Aufgabe I, Sachverhalt 1 noch zu 2. Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung
5 Name: Lösungsblatt III: Aufgabe I, Sachverhalt 2 zu 1. Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte zu 2. Ermittlung des Einkommens
6 Name: Lösungsblatt IV: Aufgabe I, Sachverhalt 2 noch zu 2. Ermittlung des Einkommens zu 3. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
7 Name: Lösungsblatt V: Aufgabe I, Sachverhalt 2 zu 4. Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer
8 Sachverhalt 2: Einkommensteuer (24,0 Punkte) Der 50-jährige, alleinstehende K. H. (vgl. Sachverhalt 1) wohnt zusammen mit seinem Sohn Max, geb. am , in Aachen, Krefelder Str. 1. Die von K. H. seit 3 Jahren getrennt in Hamburg lebende Ehefrau Helga Hansen kommt ihren Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Max in keiner Weise nach. K. H. zahlt ihr für ihren eigenen Unterhalt monatlich 1.500,00. Max besucht ein privates Gymnasium in Aachen. Der Vater zahlt für den Schulbesuch monatlich 650,00, darin sind pro Monat 100,00 für Betreuung und Verpflegung enthalten. Darüber hinaus zahlte K. H. für die Betreuung seines Sohnes im Jahre 2012 monatlich 300,00 an Frau M. Müller. Für Frau M. Müller wurden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See (Minijobzentrale) für 2012 von dem Konto des K. H. 516,60 eingezogen. In einen Rürup-Vertrag (zertifizierter Basisrentenvertrag, Laufzeitbeginn 2008) zahlte K. H. monatlich 2.000,00 ein. An seine Krankenversicherung zahlte K. H. monatlich 800,00 an Krankenversicherungsbeiträgen (Basisanteil = 70 %) und 55,00 an Beiträgen zur Pflegeversicherung. An eine politische Partei überwies er im November 2012 eine Spende in Höhe von 8.000,00. Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb hat K. H. noch weitere Einkünfte: K. H. und sein 28-jähriger Sohn Ralf sind zu je ½-Anteil Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Laut der einheitlichen und gesonderten Feststellung betragen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2012 insgesamt ,00. Aufgaben Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für K. H.: 1. den Gesamtbetrag der Einkünfte 2. das Einkommen 3. das zu versteuernde Einkommen 4. die festzusetzende Einkommensteuer. Bearbeitungshinweise: Alle notwendigen Anträge zur Erlangung des höchstmöglichen steuerlichen Vorteils gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. Gehen Sie davon aus, dass die Freibeträge nach 32 Abs. 6 EStG günstiger sind. Aus Vereinfachungsgründen ist von einem persönlichen Steuersatz in Höhe von 40,53 % auszugehen. Den Anspruch auf Kindergeld hatte der Vater in voller Höhe. Allgemeiner Bearbeitungshinweis: Benutzen Sie bitte für Ihre Lösung die beigefügten Lösungsblätter III V.
9 Aufgabe II: Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer (19,0 Punkte) Sachverhalt Die Rödel Car-Light-Online GmbH hat sich als Zubehörspezialist für Autobeleuchtung aller KFZ-Marken in den vergangenen Jahren sowohl mit ihrem Geschäftslokal in Köln-Ehrenfeld als auch mit einem überaus erfolgreichen Online-Shop einen guten Ruf erworben. Die Firma ist mit ihrem Geschäftssitz beim Amtsgericht Köln eingetragen (HRB 98567). Alleingesellschafter und Geschäftsführer ist Robert Rödel, wohnhaft in Köln. Als Anlage und zur Bearbeitung ist die Gewinn- und Verlustrechnung der Rödel Car-Light- Online GmbH für das Geschäftsjahr 2012 beigefügt! Aufgaben Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung ausgehend von der beigefügten Anlage 1. das zu versteuernde Einkommen für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2012 Bearbeitungshinweis: Die Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage ist erforderlich! Lösung: Berechnung Einkommen / zu versteuerndes Einkommen
10 Anlage zu Aufgabe II: Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer Auszug aus dem vorläufigen Jahresabschluss der Rödel Car-Light-Online GmbH (Köln) Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 (vorläufig / noch ohne Steuerrückstellungen) (vorläufig) Umsatzerlöse ,00 Sonstige betriebliche Erträge ,00 Wareneinsatz ,00 Personalaufwand ,00 Abschreibungen ,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen ,00 Betriebsergebnis ,00 Finanzergebnis (Zinsergebnis) ,00 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ,00 Außerordentliches Ergebnis ,00 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ,00 Jahresüberschuss ,00 Einstellungen in Gewinnrücklagen ,00 Bilanzgewinn ,00 Bearbeitungshinweis: Beachten Sie die jeweiligen Fußnoten zu den verschiedenen GuV-Positionen! 1 In den Personalaufwendungen sind ,00 enthalten, die als Geschäftsführervergütung an Robert Rödel gezahlt wurden. Im branchenüblichen Fremdvergleich wäre eine monatliche Geschäftsführervergütung in Höhe von ,00 als angemessen zu beurteilen. 2 Hierin sind angemessene Bewirtungsaufwendungen enthalten, die folgendermaßen gebucht wurden: Bewirtungskosten 3.500,00 Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 1.785,00 Abziehbare Vorsteuer (19 %) 665,00 an Bank 5.950,00 Die Aufzeichnungspflichten gemäß 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG sind erfüllt; ein ordnungsgemäßer Rechnungsbeleg über brutto 5.950,00 liegt der Buchung zugrunde. 3 Unter dieser Position sind bisher lediglich die geleisteten Steuervorauszahlungen des Geschäftsjahres 2012 in folgender Höhe erfasst: Körperschaftsteuervorauszahlungen ,00 Solidaritätszuschlagvorauszahlungen 4.125,00 Gewerbesteuervorauszahlungen , ,00
11 Noch zu Lösung Berechnung Einkommen / zu versteuerndes Einkommen 2. die notwendigen Rückstellungen für den VZ 2012 für die Körperschaftsteuer, für den Solidaritätszuschlag und für die Gewerbesteuer. Bearbeitungshinweis: Bei der Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung ist ein Saldo aus Hinzurechnungen und Kürzungen von insgesamt ,00 zu berücksichtigen und von einem Hebesatz von 475 % auszugehen! Lösung: Berechnung der Rückstellungen
12 Aufgabe III: Abgabenordnung Sachverhalt (12,0 Punkte) Punkte Hans Schmitz (H. S.), wohnhaft in Bornheim (FA-Bezirk St. Augustin), ist Gesellschafter der Stahlwaren Schmitz & Schulz OHG mit Sitz in Hürth (FA-Bezirk Brühl). Die Steuererklärungen wurden bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht. Im Zeitablauf ergab sich Folgendes: Einkommensteuererklärung 2006 Abgabe Oktober 2008 Einkommensteuerbescheid 2006 vom zugestellt darin berücksichtigter Gewinnanteil aus der OHG ,00 Feststellungserklärung der OHG 2006 Abgabe Januar 2010 Feststellungsbescheid 2006 vom zugestellt darin enthaltener Gewinnanteil Schmitz ,00 Der Feststellungsbescheid stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß 164 Abs. 1 AO. Im August 2011 begann bei der OHG eine Außenprüfung. Der geänderte Gewinnfeststellungsbescheid 2006 vom wurde der OHG am zugestellt. Darin wurde der Gewinnanteil des Gesellschafters H. S. auf ,00 festgesetzt. Aufgrund des geänderten Feststellungsbescheides wurde mit Datum vom für den Gesellschafter H. S. ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2006 zur Post gegeben. Aufgaben a) Bestimmen Sie die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2006 des H. S. unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen. b) Welches Finanzamt ist zuständig für die einheitliche Gewinnfeststellung der OHG? Geben Sie Bezeichnung und Ort für das Finanzamt an sowie die gesetzlichen Grundlagen. c) Bestimmen Sie die Festsetzungsfrist für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2006 der Schmitz & Schulz OHG. d) Konnte der Einkommensteuerbescheid 2006 des Gesellschafters H. S. zum noch geändert werden? Begründen Sie Ihre Entscheidung und geben Sie die gesetzliche Grundlage an.
13 Lösungen: Zu a) Beginn: Gesetzliche Grundlagen: Ende: Zu b) Bezeichnung und Ort: Gesetzliche Grundlagen: Zu c) Beginn: Ende: Zu d)
14 Aufgabe IV: Umsatzsteuer Allgemeine Angaben (23,0 Punkte) Punkte Thomas Thom (T. T.) betreibt seit dem Jahr 2001 einen Handel für Berufs- und Freizeitkleidung. Der Geschäftssitz befindet sich in Bonn und T. T. ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bonn eingetragen. T. T. verfügt über eine deutsche USt-ID-Nummer, versteuert sämtliche Umsätze nach vereinbarten Entgelten, ist voll vorsteuerabzugsberechtigt und erstellt monatliche USt- Voranmeldungen. Folgende Buchung wurde für den Erwerb von zehn Skianzügen im Oktober 2012 vorgenommen, da beim Erwerb im Oktober 2012 noch nicht beabsichtigt war, diese teilweise an Mitarbeiter oder andere Personen zu verschenken. Wareneinkauf 2.500,00 Anschaffungsnebenkosten 100,00 Vorsteuer 494,00 an Bank 3.094,00 Der reine Wareneinkaufspreis war wegen des frühen Wintereinbruchs ab dem um 10 % gestiegen. Der Verkaufspreis in Deutschland lag bei einem Preis von 398,00 inkl. 19 % USt. Der Nettoverkaufspreis gilt auch für andere Staaten innerhalb der Europäischen Union. Sachverhalt 1 (9,0 Punkte) Der im Unternehmen von T. T. tätige Angestellte Claudio Conti feierte am seinen 50. Geburtstag. Anlässlich der Geburtstagsfeier überreichte T. T. als Geschenk einen der zehn Skianzüge, die er im Oktober für sein Unternehmen erworben hatte. Aufgaben Beurteilen Sie die Behandlung dieses Geschenkes in umsatzsteuerlicher Hinsicht unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit mit gesetzlicher Grundlage Steuerbefreit bzw. steuerpflichtig mit Begründung Bemessungsgrundlage (in ) mit gesetzlicher Grundlage Voranmeldungszeitraum, in dem die Umsatzsteuerschuld entsteht mit gesetzlicher Grundlage
15 Sachverhalt 2 (7,0 Punkte) Punkte Ein weiterer Skianzug wurde am dem Geschäftsfreund Ludwig Konz aus Köln aufgrund langjähriger Kundentreue geschenkt. Aufgaben Beurteilen Sie die Behandlung dieses Geschenkes in umsatzsteuerlicher Hinsicht unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Steuerbarkeit Steuerbefreit bzw. steuerpflichtig Umsatzsteuerliche Konsequenzen ( -Angabe erforderlich) mit Begründung und Angabe der gesetzlichen Grundlagen
16 Sachverhalt 3 (7,0 Punkte) T. T. hat im Jahr 2012 Waren im Wert von insgesamt ,00 an Privatpersonen in Luxemburg versendet. Die Lieferschwelle liegt diesbezüglich bei ,00 und wurde im Vorjahr überschritten. Ein Skianzug wurde am an die Privatperson Anne Anda nach Echternach (Luxemburg) versendet. Bearbeitungshinweis: Der USt-Satz in Luxemburg beträgt für Textilien 15 %. Aufgaben Beurteilen Sie den Versand des Skianzugs in umsatzsteuerlicher Hinsicht unter Verwendung des nachfolgenden Lösungsschemas: Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort des Umsatzes mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit Steuerbefreit bzw. steuerpflichtig Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht für diesen Vorgang? Wer führt die USt ab? Ermitteln Sie den Rechnungsendbetrag in!
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