ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17
|
|
|
- Anke Hauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2016/17 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 11. November 2016 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : Teil I: KSt, GewSt und ESt 36,5 Teil II: ESt 17,0 Teil III: GewSt 10,0 Teil IV: AO 12,0 Teil V: USt 24,5 Note: Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:
2 Teil I: Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer (36,5 ) Bearbeitungshinweis: Dieser Prüfungsteil besteht aus zwei zusammenhängenden Sachverhalten. Es ist zweckmäßig, zunächst den Sachverhalt 1 zu bearbeiten. Sachverhalt 1 (24,5 ) An der Hänsel & Gretel GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist u. a. der Gesellschafter Marc Hänsel zu 70 % beteiligt. Die Hänsel & Gretel GmbH weist in ihrer nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2015 folgende Positionen aus: vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2015 Aufwendungen Erträge Umsatzerlöse ,00 Investitionszulage 5.000,00 Wareneinsatz ,00 Personalaufwendungen ,00 Aufsichtsratsvergütungen ,00 Abschreibungen ,00 Darlehenszinsen 5.000,00 Gewinnanteil typisch stiller Gesellschafter ,00 Bewirtungsaufwendungen 6.300,00 Mietaufwendungen ,00 Sonstige betriebliche Aufwendungen ,00 KSt-Vorauszahlungen ,00 SolZ-Vorauszahlungen ,00 GewSt-Vorauszahlungen ,00 vorläufiger Jahresüberschuss ,00 Folgende Angaben / Sachverhalte sind noch zu berücksichtigen: Der GewSt-Hebesatz beträgt 440 % , ,00 Der Einheitswert des Betriebsgrundstücks beträgt ,00 (Wertverhältnisse vom ). Das Grundstück wird seit 2005 zu 100 % eigenbetrieblich genutzt. An den Gesellschafter Marc Hänsel wurden als Geschäftsführergehalt vom bis monatlich 4.000,00 gezahlt. Ab wurde dieses rückwirkend zum um monatlich 1.000,00 erhöht. Das Gehalt ist der Höhe nach angemessen. Der Gesamtbetrag in Höhe von ,00 ist in den gebuchten Personalaufwendungen enthalten. Von den gebuchten Aufsichtsratsvergütungen entfallen insgesamt 3.000,00 auf nachgewiesene und gesondert erstattete Reisekosten an einzelne Aufsichtsratsmitglieder. Die Bewirtungsaufwendungen sind nachgewiesen und angemessen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind sie zu 100 % ausgewiesen. Die Umsatzsteuer in Höhe von 1.197,00 wurde bei der Erstellung der Umsatzsteuer- Voranmeldung als Vorsteuer abgezogen und über das Konto abzugsfähige Vorsteuer gebucht. 1
3 Marc Hänsel hat der GmbH vom die Doppelgarage in seinem privaten Wohnhaus für monatlich 1.000,00 umsatzsteuerfrei vermietet. Die Jahresmiete in Höhe von ,00 wurde in der Buchführung der GmbH als Mietaufwendungen gebucht. Die ortsübliche Marktmiete für diese Garage beträgt monatlich 600,00. Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für die Hänsel & Gretel GmbH für den VZ 2015 das zu versteuernde Einkommen. 2. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Rückstellungen zum zur a) Körperschaftsteuer, b) Solidaritätszuschlag, c) sowie zur Gewerbesteuer. 3. Ermitteln Sie den endgültigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss der Hänsel & Gretel GmbH für das Wirtschaftsjahr Bearbeitungshinweise Cent-Beträge können auf volle Euro-Beträge gerundet werden. Benutzen Sie für Ihre Lösung ausschließlich die beigefügten Lösungsblätter I + II. Beachten Sie für die Lösung die folgenden Auszüge aus den Körperschaftsteuer- Richtlinien: Auszug aus Richtlinie 8.5 (1) Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. (2) Im Verhältnis zwischen Gesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist Auszug aus Richtlinie 10.3 (1) Vergütungen für die Überwachung der Geschäftsführung (Aufsichtsratsvergütungen) sind alle Leistungen, die als Entgelt für die Tätigkeit gewährt werden.. Darunter fällt jedoch nicht der dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied aus der Wahrnehmung seiner Tätigkeit erwachsene Aufwand, soweit ihm dieser Aufwand gesondert erstattet worden ist. 2
4 Diese Seite bleibt aus redaktionellen Gründen frei. 3
5 Sachverhalt 2 (12,0 ) Die Hänsel & Gretel GmbH (vgl. Sachverhalt 1) hat am für das Wirtschaftsjahr 2014 eine Bruttodividende in Höhe von insgesamt ,00 ordnungsgemäß beschlossen. Die entsprechenden Beträge wurden den Gesellschaftern am auf ihren privaten Bankkonten gutgeschrieben. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Angabe der Einkunftsart(en) für den Gesellschafter Marc Hänsel die Summe der Einkünfte für den VZ Bearbeitungshinweise Alle notwendigen Anträge zur Erlangung des höchstmöglichen steuerlichen Vorteils gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. Das gilt insbesondere auch für den Antrag auf Versteuerung nach 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) EStG i. V. mit 3 Nr. 40 Buchst. d) EStG. Beziehen Sie in Ihre Lösung auch die Besteuerungsgrundlagen für Marc Hänsel mit ein, die sich aus dem Sachverhalt 1 ergeben. Lösung zu Teil I Sachverhalt 2: 4
6 Fortsetzung der Lösung zu Teil I Sachverhalt 2: 5
7 Teil II: Einkommensteuer (17,0 ) Der ledige und kinderlose Jürgen Mörtel (geb. am ) aus Krefeld gab im März 2015 wegen einer schweren Erkrankung seine bisherige Tätigkeit als angestellter und ausgebildeter Maurermeister auf. Seine elektronische Lohnsteuerbescheinigung weist für den VZ 2015 u. a. folgende Beträge aus: Bruttoarbeitslohn 9.000,00 einbehaltene Lohnsteuer 1.356,99 einbehaltener Solidaritätszuschlag 74,60 einbehaltene Kirchensteuer 122,00 Von Januar 2015 bis März 2015 ist Jürgen Mörtel an insgesamt 62 Tagen mit seinem Pkw zur Arbeit gefahren. Die kürzeste Straßenverbindung beträgt genau 42,4 km. Tatsächlich benutzte Jürgen Mörtel aber eine landschaftlich schönere Straßenverbindung (Länge 47,3 km). Die Fahrt auf dieser Strecke dauerte nur wenige Minuten länger. Kontoführungsgebühren macht Jürgen Mörtel in pauschaler Höhe geltend. Von April 2015 bis Dezember 2015 bezog Jürgen Mörtel von seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von insgesamt ,00. Zum Sommersemester 2015 begann Jürgen Mörtel in Aachen ein Studium als Bauingenieur (Erststudium). Im Zusammenhang mit dem Studium entstanden ihm im VZ 2015 folgende Aufwendungen: Semesterbeiträge für zwei Semester, insgesamt 476,00 Fahrtkosten 46 x nach Aachen (einfache Entfernung: 90 km) Fachbücher 450,00 Die Einkommensteuer-Veranlagung 2014 führte zu einer Erstattung in Höhe von 2.290,00 (Einkommensteuer 2.000,00, Solidaritätszuschlag 110,00, Kirchensteuer 180,00 ) und wurde vom Finanzamt am auf das Girokonto des Jürgen Mörtel überwiesen. Die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen betragen für den VZ 2015 insgesamt 1.478,00. Aufgaben 1. Wie sind die Aufwendungen für das Erststudium einkommensteuerrechtlich zu behandeln? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. (Eine Berechnung ist nicht erforderlich.) Lösung: 6
8 2. Wie ist das bezogene Krankengeld einkommensteuerrechtlich zu behandeln? Nennen Sie dazu auch die genaue(n) gesetzliche(n) Grundlage(n). Lösung: 3. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung unter Nennung der Einkunftsart(en) für Jürgen Mörtel das zu versteuernde Einkommen für den VZ Lösung: 7
9 Teil III: Gewerbesteuer (10,0 ) Sachverhalt Die Kraut & Rüben OHG betreibt in Oberhausen einen Sportartikelgroßhandel. Darüber hinaus wird eine Filiale in Neuss unterhalten. Der für den Erhebungszeitraum (EZ) 2015 zutreffend festgestellte Gewerbesteuermessbetrag beträgt ,00. Insgesamt hat die OHG im EZ 2015 auf dem Konto Löhne und Gehälter einen Betrag in Höhe von ,00 gebucht. Dieser Betrag verteilt sich auf die einzelnen Betriebsstätten wie folgt: Oberhausen: ,00 Neuss: ,00 Der Steuerberater der OHG stellt fest, dass in der Summe der gebuchten Löhne und Gehälter u. a. auch nachfolgende Beträge enthalten sind: a) An die am Sitz in Oberhausen beschäftigten Auszubildenden wurden im EZ 2015 insgesamt Vergütungen in Höhe von ,00 gezahlt. b) In Zeiten hoher Auftragsbelastung werden Leiharbeiter der Firma Personalleasing GmbH eingesetzt. Der OHG wurden hierfür im EZ 2015 Aufwendungen in Höhe von insgesamt ,00 netto in Rechnung gestellt. Von diesen Betrag entfallen auf Oberhausen ,00 und auf Neuss ,00. c) Die beiden Gesellschafter Arne Kraut und Till Rüben sind lediglich am Sitz der Gesellschaft in Oberhausen tätig. Die Filiale in Neuss wird von einem Angestellten geleitet. Der Arbeitslohn betrug ,00. Weiterhin hat der Filialleiter im EZ 2015 eine gewinnabhängige Gratifikation in Höhe von ,00 erhalten. Aufgabe Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung für den Erhebungszeitraum 2015 die Zerlegungsanteile, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen. Bearbeitungshinweis Die Zerlegungsanteile sind auf volle -Beträge nach unten abzurunden. 8
10 Lösung zu Teil III Gewerbesteuer: 9
11 Teil IV: Abgabenordnung (12,0 ) Sachverhalt Ulf Hansen, wohnhaft im FA-Bezirk Wuppertal-Elberfeld, ist Gesellschafter der Elektronik Hansen und Müller KG mit Sitz im FA-Bezirk Wuppertal-Barmen. Ulf Hansen erzielt keine weiteren Einkünfte. Die Steuererklärungen wurden bei den jeweils zuständigen Finanzämtern eingereicht und die Steuerbescheide mit einfachem Brief wie folgt ordnungsgemäß zugestellt: Einkommensteuererklärung 2009 Abgabe: Mai 2010 Einkommensteuerbescheid 2009 Zustellung: darin berücksichtigter Gewinnanteil aus der KG ,00 Feststellungserklärung der KG 2009 Abgabe: März 2013 Feststellungsbescheid 2009 Zustellung: darin enthaltener Gewinnanteil Ulf Hansen ,00 Der Feststellungsbescheid 2009 stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß 164 Abs. 1 AO. Im August 2013 begann bei der KG eine Außenprüfung. Der geänderte Gewinnfeststellungsbescheid 2009 wurde der KG am bekanntgegeben. Darin wurde der Gewinnanteil des Ulf Hansen auf ,00 abgeändert. Aufgrund des geänderten Feststellungsbescheides wurde am (Montag) für den Gesellschafter Ulf Hansen ein geänderter Einkommensteuerbescheid 2009 bekanntgegeben. Auszug aus dem Kalender 2016/2017 Aufgaben Mo Di Mi Do Fr Sa So Dezember 2016 Januar Bestimmen Sie die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer 2009 des Ulf Hansen unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen. 2. Welches Finanzamt (übliche Bezeichnung und Ort) ist örtlich zuständig für den Erlass des Einkommensteuerbescheides 2009 des Ulf Hansen? Geben Sie die gesetzliche Grundlage an. 3. Bestimmen Sie die Festsetzungsfrist für die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung 2009 der Hansen und Müller KG. 4. Nach welcher Korrekturvorschrift (genaue Angabe erforderlich) konnte der Feststellungsbescheid 2009 der KG geändert werden? 5. Konnte der Einkommensteuerbescheid 2009 des Gesellschafters Ulf Hansen am noch geändert werden? Begründen Sie Ihre Entscheidung und geben Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n) an. 10
12 Lösungen zu Teil IV Abgabenordnung: zu 1.: Beginn der Frist: mit gesetzlicher Grundlage : Dauer der Frist: mit gesetzlicher Grundlage : Ende der Frist: zu 2.: übliche Bezeichnung: Ort: gesetzliche Grundlage: zu 3.: Beginn der Frist: Dauer der Frist: Ende der Frist: zu 4.: zu 5.: 11
13 Teil V: Umsatzsteuer (24,5 ) Sachverhalt 1 (15,5 ) Allgemeine Angaben Oliver Stein betreibt in Kleve einen Baumaschinenhandel und eine Baumaschinenvermietung. Außerdem hat er eine Niederlassung in Venlo. Er versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Alle erforderlichen beleg- und buchmäßigen Nachweise und Rechnungen liegen vor und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aufgabe Die folgenden vier Einzelsachverhalte sind für den VZ 2015 unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten aus der Sicht des Oliver Stein in Kleve zu beurteilen. Alle beteiligten Unternehmer verwenden jeweils ihre gültige nationale Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Verwenden Sie für Ihre Lösung ausschließlich das als Anlage beigefügte Lösungsblatt. Die dort entwerteten Felder sind nicht auszufüllen. Einzelsachverhalte 1. Oliver Stein erwarb am einen Posten Kugellager von dem Unternehmer Müller aus Düsseldorf für ,00 zzgl ,00 gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Diese Kugellager veräußerte Oliver Stein am an den niederländischen Unternehmer Jan de Vries mit Sitz in Venlo für ,00 (netto). Oliver Stein transportierte die Kugellager mit eigenem LKW von Kleve nach Venlo. 2. Für zwei Monate vermietete Oliver Stein einen Kettenbagger an den niederländischen Bauunternehmer Van der Vaart in Venlo. Die Miete in Höhe von 3.000,00 ging zu Beginn der Mietzeit auf das Bankkonto ein. Der Bagger wurde während der Mietzeit ausschließlich in Venlo genutzt. 3. Van der Vaart war mit dem Bagger so zufrieden, dass er ihn von Oliver Stein am für einen Kaufpreis in Höhe von ,00 erwarb. Der Bagger befand sich zu dem Zeitpunkt des Kaufes in Venlo. Van der Vaart zahlte den vereinbarten Kaufpreis am Ein angestellter Mitarbeiter von Oliver Stein streicht unentgeltlich die Privatwohnung des Oliver Stein in Goch am Niederrhein. Die entstandenen Arbeitskosten betragen 2.000,00 und die Materialkosten 200,00. 12
14 Sachverhalt 2 (9,0 ) Manuela Klein ist Inhaberin eines Transportunternehmens in Leverkusen; sie versteuert ihre Umsätze nach vereinbarten Entgelten und gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Mit notariellem Kaufvertrag vom veräußerte Manuela Klein ein betrieblich genutztes bebautes Grundstück in Leverkusen an den Unternehmer Jens Adam aus Köln. Das Grundstück war zu 100 % dem Unternehmensvermögen der Manuela Klein zugeordnet und Jens Adam erwarb das Grundstück für sein Unternehmen in Köln. In dem notariellen Kaufvertrag verzichten die beiden Vertragsparteien wirksam auf die Umsatzsteuerbefreiung, zumal Jens Adam ausschließlich Umsätze tätigt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Der notarielle Kaufvertrag entspricht einer ordnungsgemäßen Rechnung i. S. des 14 UStG. Der Kaufpreis in Höhe von ,00 (netto) wurde am Tag des Übergangs von Besitz, Nutzungen und Lasten am vereinbarungsgemäß entrichtet. Aufgabe Beurteilen Sie diesen Sachverhalt umsatzsteuerrechtlich und tragen Sie Ihre Lösung in das nachfolgende Lösungsschema ein. Art der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Ort der Leistung mit gesetzlicher Grundlage Steuerbarkeit (ja / nein) mit gesetzlicher Grundlage gesetzliche Grundlage für die grundsätzliche Steuerbefreiung gesetzliche Grundlage(n) für die wirksame Verzichtserklärung Bemessungsgrundlage in und Höhe der Umsatzsteuer in Steuerschuldner mit genauer gesetzlicher Grundlage(n) Entstehung der Steuer mit gesetzlicher Grundlage Vorsteuerabzug in mit gesetzlicher Grundlage 13
15 Name: Lösungsblatt I: Teil I: Körperschaft-, Gewerbe und Einkommensteuer, Sachverhalt 1 Zu 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Hänsel & Gretel GmbH: Zu 2. a) KSt-Rückstellung zum :
16 Name: Lösungsblatt II: Teil I: Körperschaft-, Gewerbe und Einkommensteuer, Sachverhalt 1 Zu 2. b) SolZ-Rückstellung zum : Zu 2. c) GewSt-Rückstellung zum : Zu 3. Endgültiger handelsrechtlicher Jahresüberschuss:
17 Lösungsblatt zu Teil V - Umsatzsteuer Name: Art des Umsatzes / der Leistung und gesetzliche Grundlage Ort des Umsatzes und gesetzliche Grundlage steuerbar (ja / nein) steuerfrei oder steuerpflichtig und gesetzliche Grundlage bei Steuerfreiheit Sachver- halt Bemessungsgrundlage in EUR und gesetzliche Grundlage USt EUR Vorsteuer in EUR und gesetzliche Grundlage
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 06. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag,
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 08. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 03. April 2009
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2012/13 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 08. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 23. März 2012
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2001/2002
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2001/2002 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Termin: Donnerstag, 15. November 2001
1. Teil: Umsatzsteuer (14 Punkte)
BWL 3 STEUERN SS 05 ÜBUNGSKLAUSUR. Teil: Umsatzsteuer (4 Punkte).. Von der Elektrofuchs AG mit Sitz in Gießen werden IT-Beratungsdienstleistungen erbracht und Computerzubehör per Postversand verkauft.
Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
Merkblatt Gewerbesteuer
Merkblatt Gewerbesteuer Stand: Juni 2011 Mit der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Gewerbesteuer zum 1.1.2008 grundlegend geändert. Dieses Merkblatt erläutert die wichtigsten Elemente der Gewerbesteuer.
Steuerrecht. der Existenzgründer als Steuerbürger
Steuerrecht der Existenzgründer als Steuerbürger Dipl. Finanzwirt (FH), RR Werner Bauer, Sachgebietsleiter beim Finanzamt Cham, Außenstelle Waldmünchen Die Einkunftsart entscheidet über den Weg zum Finanzamt
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/2014 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07.
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2008 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 10. April
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/14
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2013/14 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. November
S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g
Name:... Platzziffer: Gesamtpunktzahl: 100 Erreichte Punkte: Note: S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g Körperschaft des öffentlichen Rechts Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte
Die formalen und gesetzlichen Vorschriften werden eingehalten, soweit nichts anderes angegeben ist.
Abschlussprüfung Winter 2014/2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Steuerwesen Arbeitszeit: 150 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine saubere und übersichtliche Darstellung
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 12. April 2013
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1
Herzlich Willkommen 04.09.2012 1 Dr. Mary Lachmann, LL.M. Rechtsanwältin Relevante Steuern für Gründer 04.09.2012 2 Gliederung A. Besteuerungsgrundsätze B. Einkommensteuer C. Körperschaftsteuer D. Gewerbesteuer
Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte _ Zwischenprüfung 18. November 2009 Steuerwesen _ Bearbeitungszeit:
STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe
STEUERBERATERKAMMERN Düsseldorf, Köln, Westfalen-Lippe Fortbildungsprüfung 2011/2012 Steuerfachwirt/in Fach: S t e u e r r e c h t I Aufgabenheft Teil I : Einkommensteuer Teil II : Gewerbesteuer Teil III
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 07. April
Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen
Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach
1. Tag (1. November 2010)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (1. November 2010) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie in Ihrem eigenen Interesse zunächst
Diese Aufgabe besteht aus drei zusammenhångenden Teilen. Es ist zunåchst der Teil 1 zu bearbeiten.
2 KLAUSURENTRAINING Steuerwesen (1) Von Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt Reinhard Schweizer, Leverkusen (Bearbeitungszeit: 150 Minuten = 100,0 Punkte) Aufgabe I / ESt, USt, GewSt, AO (57,0 Punkte) Bearbeitungshinweis
Grundstruktur der Einkommensteuer
ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer
Abschlussprüfung Sommer 2012 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006) Steuerwesen
! ACHTUNG! ZWINGEND AUSFÜLLEN! Kenn-Nr.: Ausbildungs- und Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Abschlussprüfung Sommer 2012 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006)
Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung
Gewerbesteuer 0 Inhaltliche Übersicht - Grobgliederung Einführende Grundlagen der Besteuerung und des deutschen Steuersystems Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer* S. Tetzlaff, Gunnar/Weichhaus,
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 05.
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Zwischenprüfung 13. April 2010 _ Steuerwesen _ Bearbeitungszeit: insgesamt 180 Minuten Steuerwesen: 60 Minuten Bitte beachten Sie: Lesen Sie
1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Postleitzahl Ort Telefon. Postleitzahl, Ort
1. Ausfertigung - Für das Finanzamt bestimmt (AVB KSt) Zutreffendes ankreuzen! Steuernummer/Geschäftszeichen A Angaben zum Verein 1. Bezeichnung des Vereins Straße, Hausnummer und Postfach Postleitzahl
Die Gewerbesteuer. Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover. 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover 1. Welche Bedeutung hat die Gewerbesteuer? Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer. Sie macht im Schnitt rund 43 Prozent der
Sitz Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. ggf. abweichender Ort der Geschäftsleitung Straße Haus-Nr. Haus-Nr.-Zusatz. Straße Haus-Nr. Haus-Nr.
An das Finanzamt Eingangsstempel oder -datum 1 2 Steuernummer 3 4 5 6 7 8 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung eines Vereins oder einer anderen Körperschaft des privaten Rechts i. S. des 1 Abs.
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 26. und 27.
Abschlussprüfung Winter 2011/12. Aufgaben
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel Postfach 4164 24114 Kiel Hopfenstr. 2 d Tel. 0431/57049-0 Fax 0431/57049-10 Abschlussprüfung Winter 2011/12 Steuerfachangestellte
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer
GFS Seite 1 Steuerberater Das Original Klausur aus dem Gebiet Körperschaftsteuer (aktualisiert für Steuerberaterprüfung / Steuerberaterexamen 2016) A. Allgemeines Die 2014 gegründete A-UG (haftungsbeschränkt)
Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.
Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf
I M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2012/15/0067 8 I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Zorn und die Hofrätin Dr. Büsser sowie die Hofräte
II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Januar 2010 (BStBl I S. XXX) I. Allgemeines Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine
1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen?
Besteuerung von Nebentätigkeiten Inhalt 1. Sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten steuerpflichtig? Mit welchen Steuern ist zu rechnen? 2. Welche Einkunftsarten unterliegen der Einkommensteuer und wie wird
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern
Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 1. Teil: Vereinsorganisation und Steuern Ralf Stahl 1 Die Themen Vereinsorganisation Buchführung Umsatzsteuer Kostenrechnung 2
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts Fortbildungsprüfung 2005/2006 zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin am Donnerstag, 8. Dezember 2005 Fach: Teil I Teil II S t e u e
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 02. April
Jahresabschluss. 31. Dezember 2012. in EUR. 7P Infolytics AG. Bonner Straße 484-486 50968 Köln Köln-Süd 219 5820 0066
Jahresabschluss Deckblatt 31. Dezember 2012 in EUR 7P Infolytics AG Bonner Straße 484-486 50968 Köln Köln-Süd 219 5820 0066 13.05.2013 1-8 Bilanz AKTIVA Bereich EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer
Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen. Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2011
www.pwc.de Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök. Thorsten Vree Agenda der 8. Veranstaltung Fehlerhafter Steuerausweis Unrichtiger
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
1 An das Finanzamt Eingangsstempel -datum 2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zum Unternehmen 3 4 Firma (lt. Handelsregister)
Aktuelle Informationen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung für unsere Mandanten
Aktuelle Informationen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung für unsere Mandanten Lohnsteuer 01/2010 Inhaltsverzeichnis Lohnsteuerliche Folgen aus der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsumsätze
Übungsskript 3 zur Vorlesung. Monetäre BWL
Übungsskript 3 zur Vorlesung Monetäre BWL Aufgabe 1: Kosten der Lebenshaltung Sachverhalt: Frau Schön, die bei Steuerberater Fuchs ausgebildet wurde, weiß nicht, wie die folgenden Ausgaben des Mandanten
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
1 An das Eingangsstempel oder -datum 2 3 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit oder einer Vermietungstätigkeit
Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen
03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
1 An das Eingangsstempel oder -datum 2 Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft 3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Angaben zum Unternehmen (lt. Handelsregister)
Abschlussprüfung Sommer 2012
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel Postfach 4164 24114 Kiel Hopfenstr. 2 d Tel. 0431/57049-0 Fax 0431/57049-10 Abschlussprüfung Sommer 2012 Steuerfachangestellte
Existenzgründertag Weinheim 13.11.2012 www.kanzlei-dr-may.de
Steuerrecht für Existenzgründungen Wer wir sind eine hochqualifizierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit mehr als 20 Mitarbeiter/innen seit über 60 Jahren in Weinheim Weinheims erster
Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"
Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der
Herzlich willkommen zum
Herzlich willkommen zum Gründercafe Steuern kommt von steuern 2. August 2011 1 Gliederung des Vortrags 1. Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt 2. Meine erste Rechnung 3. Umsatzsteuerrechtliche Sonderthemen
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
Gewinnermittlungs-Fall 1
Gewinnermittlungs-Fall 1 Der buchführungspflichtige Einzelkaufmann S hat in seiner vorläufigen Saldenbilanz ein Eigenkapital zum 31.12.02 von 3.000.000 und einen Jahresüberschuss (01.01. - 31.12.02) von
Juli September: Ausgepunkteter Lösungsbogen zur schriftlichen Prüfung des ZVL 2013 - Teil EStG II -
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 2.09.203 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl: 35
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2002/2003
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2002/2003 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 14.
Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: 15 123 4567 7 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Bescheidabgleich Steuerbescheid über Einkommensteuer 2012 vom 25.02.2013 Abrechnung lt. Vorab- lt. Steuer- Berechnung bescheid ESt SolZ KiSt ESt SolZ KiSt Festsetzung 12.242,00 673,31 771,21 11.692,00
Verordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung)
Verordnung über die Erhebung von Kirchensteuern für den im Lande Nordrhein-Westfalen gelegenen Anteil der Erzdiözese Paderborn (Kirchensteuerordnung) Diözesangesetz vom 3. Juni 1969, in der Fassung der
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/0287-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH,
Am 13.01.2007 bestellte die Möbelix GmbH diverse Möbel bei Ihrem Großhändler Funke. Am 16.01.2007 erhält die Möbelix Gmbh die folgende Rechnung:
Übungsaufgaben Betriebliches Rechnungswesen 1. Stellen Sie fest, ob es sich bei den untenstehenden Sachverhalten zum 31.12.2007 jeweils um einen ARAP, PRAP, Sonstige Forderung oder Sonstige Verbindlichkeit
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 5. und 6. Mai
Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern
61 ESt Einzelveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern EStG 26, 26a, 33a Abs. 2, 33b, 35a Ab Veranlagungszeitraum 2013 haben Ehegatten und Lebenspartner neben der Zusammenveranlagung die Möglichkeit,
Seite - 40 - StB Dipl.-Kfm. M. Ermers
Lösungsvorschläge zu den Übungsaufgaben 1. Aufgabe Es kommt eine Hinzurechnung gem. 8 Nr. 1 in Betracht: Hierzu gehören (vgl. auch A. 45, 46 GewStR): Zinsen: 22.500,00 Damnum: 50.000,- : 5 J. x ½ J. 5.000,00
Steuerliche Einführung für Existenzgründer
Steuerliche Einführung für Existenzgründer 1 Steuergesetze Steuerpflichtiger Staat Natürliche Personen Unternehmen Finanzbehörden Finanzämter 2 1 Existenzgründer : Welche Steuern kommen auf mich zu? Umsatzsteuer
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)
Der neue Ort der sonstigen Leistung im Sinne des UstG Änderung seit dem 01. Januar 2010 I. Allgemeines Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die den Austausch von Leistungen (= Umsatz) besteuert. Sie ist eine
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 1 GZ. RV/0677-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 1. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG Körperschaft des öffentlichen Rechts Fortbildungsprüfung 2003/2004 zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin am Donnerstag, 11. Dezember 2003 Fach: Steuerrecht I Teil I Teil
Ein Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine
Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.
3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN
3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer
Die Besteuerung der Imker
Die Besteuerung der Imker Zentrale Frage: Unterliegen Imker der Einkommensteuer und/oder auch der Umsatzsteuer? Beispiel: Imker Anton bewirtschaftet zwei Bienenvölker und hat 30 Kilo Honig geschleudert.
Abschlussprüfung Winter 2013/2014. Aufgaben
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel Postfach 4164 24114 Kiel Hopfenstr. 2 d Tel. 0431/57049-0 Fax 0431/57049-10 Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Steuerfachangestellte
Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap
Wirtschaftswissenschaftliche Bücherei für Schule und Praxis Begründet von Handelsschul-Direktor Dipl.-Hdl. Friedrich Hutkap Verfasser: Klaus Hengstebeck Diplomökonom Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich
Keine Angst vor dem Finanzamt. Tipps und Tricks zur Überwindung. Bensberg, 28.2.2012 KONLUS
Keine Angst vor dem Finanzamt Tipps und Tricks zur Überwindung von Formalhürden Bensberg, 28.2.2012 Inhalt 1. Die steuerliche Erfassung 2. Allgemeine Angaben im Gründungsfragebogen 3. Steuerliche Abgrenzung
Abschlussprüfung Sommer 2011 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006) Steuerwesen
Seite 1! ACHTUNG! ZWINGEND AUSFÜLLEN! Kenn-Nr.: Ausbildungs- und Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Abschlussprüfung Sommer 2011 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006)
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die
e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
Reisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen
Steuerrechtliche Behandlung der bkv
Steuerrechtliche Behandlung der bkv Wichtige Hinweise zur AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bkv) Stand: Januar 2015 Steuerrechtliche Behandlung der AG-finanzierten betrieblichen Krankenversicherung
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen
1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger
IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt, Fach Steuern. Gewerbesteuer
IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt, Fach Steuern Gewerbesteuer IHK Kurs, Geprüfter Technischer Fachwirt, Fach: Steuern Seite 2 Inhalt Allgemeines zur Gewerbesteuer...
Xpert Business Selbsttest für Finanzbuchführung (2)
Business Xpert Business Selbsttest für Finanzbuchführung (2) Aufgabensatz mit Lösung Xpert Business Deutschland Raiffeisenstraße 14 70771 Leinfelden-Echterdingen Kontakt: Tel.: 0711/75900-36 Fax: 0711/75900-536
