ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
|
|
|
- Helmut Fromm
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 07. November 2014 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : Teil I - Einkommensteuer 41,0 Teil II - Gewerbesteuer 14,0 Teil III - Körperschaftsteuer 11,0 Teil IV - Abgabenordnung 13,0 Teil V - Umsatzsteuer 21,0 Note: Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:
2 Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 07. November 2014 Prüfungsfach: Steuerwesen Bearbeitungszeit: 150 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte : Teil I - Einkommensteuer 41,0 Teil II - Gewerbesteuer 14,0 Teil III - Körperschaftsteuer 11,0 Teil IV - Abgabenordnung 13,0 Teil V - Umsatzsteuer 21,0 Note: Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:
3 Teil I - Einkommensteuer I. Persönliche Verhältnisse (41,0 ) Carl Magerfeld, geboren am , konfessionslos und wohnhaft in Düsseldorf, ist seit Februar 2010 verwitwet. Carl Magerfeld hat im Februar 2013 Phil Stifte (geboren am , evangelisch) kennen gelernt. Seit dem leben beide Personen in der gemeinsamen Wohnung in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Düsseldorf. Phil Stifte hat seit Januar 2013 einen Grad der Behinderung von 70 %. Zu dem Haushalt gehören zwei leibliche Kinder des Carl Magerfeld: Tobias (geb. am ) hat seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten im Jahr 2012 beendet und ist seit dem Wintersemester 2012/13 Student der Rechtswissenschaften in München. Er ist dort in einem Studentenwohnheim mit Hauptwohnsitz gemeldet. Bei seinem Vater ist er in Düsseldorf mit Nebenwohnsitz gemeldet. Seit dem betreibt Tobias neben seinem Studium einen gewerblichen Internethandel mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und erzielte daraus im VZ 2013 Einkünfte in Höhe von insgesamt 9.000,00. Von seinem Vater wird Tobias finanziell nicht unterstützt. Sarah (geb. am ) ist aufgrund eines Unfalls schwer behindert. Der Grad der Behinderung beträgt 100 %; außerdem ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "H" (Hilflos) eingetragen. Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Behinderung der Tochter Sarah sind nicht angefallen. II. Angaben zu den Einkünften 1. Carl Magerfeld betreibt in Düsseldorf eine Zahnarztpraxis. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit wurde für den VZ 2013 zutreffend mit ,00 ermittelt. 2. Phil Stifte ist als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2013 können u. a. folgende Angaben entnommen werden: Bruttoarbeitslohn ,00 Einbehaltene Lohnsteuer 3.228,00 Einbehaltener Solidaritätszuschlag 177,54 Einbehaltene Kirchensteuer 290,52 Arbeitgeberanteil zur gesetzl. Rentenversicherung 3.616,04 Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Rentenversicherung 3.616,04 Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzl. Krankenversicherung 3.137,73 Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung 487,88 Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung 573,98 Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit sind nicht angefallen.
4 3. Ferner erhielt Phil Stifte im VZ 2013 eine Zinsgutschrift in Höhe von 1.000,00 für ein verzinsliches Privatdarlehen, das er seinem Bruder gewährt hat. Tatsächliche Werbungskosten im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung sind im VZ 2013 nicht angefallen. Der Bruder macht die gezahlten Zinsen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend. III. Sonstige Ausgaben im VZ 2013 Carl Magerfeld hat im VZ 2013 noch folgende Versicherungsbeiträge geleistet: Beiträge an das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein ,00 (vergleichbar mit Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) Beiträge zur privaten Krankenversicherung in Höhe von 5.176,00, davon entfallen auf die Basisabsicherung 4.182,00. Im VZ 2013 erhielt Carl Magerfeld eine Beitragsrückerstattung für 2012 von 1.524,00 ; davon entfallen auf die Basisabsicherung 1.252,00. Beiträge zur Pflegeversicherung 284,00 Aufgaben 1. Prüfen und begründen Sie, ob und ggfs. wie lange es sich bei Tobias um ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind handelt und nennen Sie die gesetzliche(n) Grundlage(n). Lösung:
5 2. Für den VZ 2013 ist zu prüfen, welche Veranlagungsform Carl Magerfeld und Phil Stifte beantragen sollten, die Zusammenveranlagung von Lebenspartnern oder die Einzelveranlagung der Lebenspartner. Auszug aus dem Einkommensteuergesetz 2 Abs. 8 EStG n. F. Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden. Ermitteln Sie für den VZ 2013 in einer übersichtlichen Darstellung a) für den Fall der Zusammenveranlagung von Lebenspartnern das zu versteuernde Einkommen von Carl Magerfeld und Phil Stifte und die tarifliche Einkommensteuer bei einem Steuersatz von 22,54 %. b) für den Fall der Einzelveranlagung der Lebenspartner das zu versteuernde Einkommen von Carl Magerfeld und die tarifliche Einkommensteuer (Steuersatz 25,03 %). das zu versteuernde Einkommen von Phil Stifte und die tarifliche Einkommensteuer (Steuersatz 18,17 %). 3. Entscheiden Sie aufgrund Ihrer Berechnungen zu 2 a) und 2 b), welche Veranlagungsform den Lebenspartnern für den VZ 2013 zu empfehlen ist (Angabe des Unterschiedsbetrages in erforderlich!). Bearbeitungshinweise Alle notwendigen Anträge zur Erlangung des höchstmöglichen steuerlichen Vorteils gelten als gestellt und die dazu erforderlichen Nachweise als erbracht. Abweichende Anträge im Sinne des 26a Abs. 2 Satz 2 EStG werden nicht gestellt. Gehen Sie bei der Lösung davon aus, dass die Berücksichtigung von Freibeträgen i. S. des 32 Abs. 6 EStG günstiger ist als die Gewährung von Kindergeld. Eine Günstigerberechnung i. S. des 31 EStG ist deshalb nicht erforderlich. Auf eine Vergleichsberechnung i. S. des 10 Abs. 4a EStG für Vorsorgeaufwendungen ist aus Vereinfachungsgründen nicht einzugehen. Cent-Beträge können gerundet werden. Benutzen Sie für Ihre Lösung ausschließlich die beigefügten Lösungsblätter I V.
6 Name: Lösungsblatt I: Teil I - Einkommensteuer zu Aufgabe 2 a) zu versteuerndes Einkommen / Zusammenveranlagung
7 Name: Lösungsblatt II: Teil I - Einkommensteuer noch zu Aufgabe 2 a) zu versteuerndes Einkommen / Zusammenveranlagung
8 Name: Lösungsblatt III: Teil I - Einkommensteuer zu Aufgabe 2 b) zu versteuerndes Einkommen / Einzelveranlagung Carl Magerfeld
9 Name: Lösungsblatt IV: Teil I - Einkommensteuer zu Aufgabe 2 b) zu versteuerndes Einkommen / Einzelveranlagung Phil Stifte
10 Name: Lösungsblatt V: Teil I - Einkommensteuer zu Aufgabe 3: Entscheidung zur Veranlagungsform
11 Diese Seite bleibt aus redaktionellen Gründen frei!
12 Teil II - Gewerbesteuer Sachverhalt (14,0 ) Don R. Balken betreibt einen Groß- und Einzelhandel mit Sanitärartikeln. Bis zum war er mit seiner Unternehmung in München (Hebesatz 490 %) ansässig. Seit dem ist er mit seinem Unternehmen nach Weeze (Hebesatz 411 %) umgezogen. Für den Erhebungszeitraum (EZ) 2013 ergibt sich ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnung ein Gewinn in Höhe von ,00. Hierbei sind Gewerbesteuervorauszahlungen für 2013 in Höhe von insgesamt ,00 gewinnmindernd berücksichtigt worden. Aus den Unterlagen ergibt sich außerdem Folgendes: a) Am erfolgte die Zuteilung eines betrieblichen Darlehens durch die Stadtsparkasse München. Die gezahlten Zinsen für den EZ 2013 in Höhe von ,00 wurden als Aufwand gebucht. b) Das Geschäftsgebäude in München gehört seit 2009 zum Betriebsvermögen des Don R. Balken. Der Einheitswert (Wertverhältnisse: ) beträgt ,00. Bis zum Umzug nach Weeze wurde das Gebäude seit dem Erwerb in 2009 zu 80 % betrieblich und zu 20 % privat genutzt. c) Seit dem wird ein unbebautes Grundstück angemietet, das von Don R. Balken als Kundenparkplatz genutzt wird. Die im EZ 2013 gezahlte Miete betrug ,00. Der Vorgang wurde zutreffend gebucht. d) Von einem benachbarten Unternehmen wurde ab dem ein Geschäftsgebäude gepachtet. Die im EZ 2013 gezahlte Pacht in Höhe von ,00 entfällt zu 40 % auf bewegliche Einrichtungsgegenstände. Der Vorgang wurde ordnungsgemäß gebucht. e) Die gezahlten Lohn- und Gehaltsaufwendungen betrugen für den EZ 2013 insgesamt ,00. Hiervon entfällt auf Weeze ein Anteil in Höhe von ,00.
13 Aufgaben 1. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung den Gewerbesteuermessbetrag für den EZ Lösung:
14 2. Führen Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages für den EZ 2013 durch. 3. Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung die Gewerbesteuerentlastung 2013, die sich aufgrund der Betriebssitzverlegung von München nach Weeze ergibt. Cent-Beträge sind auf volle -Beträge abzurunden. Lösungen: zu 2. Gesamt München Weeze zu 3.
15 Diese Seite bleibt aus redaktionellen Gründen frei!
16 Teil III - Körperschaftsteuer Sachverhalt (11,0 ) Die Kraut & Rüben GmbH mit Sitz in Mönchengladbach hat im Veranlagungszeitraum (VZ) 2013 einen vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss in Höhe von ,00 erzielt. Zu der Gewinn- und Verlustrechnung 2013 (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) liegen u. a. folgende Informationen vor: 1. Der Gesellschafter Peter Rüben hat der GmbH ab dem bis zum ein Einfamilienhaus für eine Monatsmiete von 2.737,00 vermietet. Dieser Betrag enthält 19 % Umsatzsteuer. Die GmbH nutzt das Gebäude als Lagerraum. Alle Mieten wurden im VZ 2013 als Aufwand gebucht und der Vorsteuerabzug wurde geltend gemacht. Die ortsübliche Miete für ein vergleichbares Gebäude beträgt monatlich netto 1.300, Im Laufe des Wirtschaftsjahres 2013 sind als Aufwand gewinnmindernd gebucht worden: Vorauszahlungen für Körperschaftsteuer ,00 Vorauszahlungen für Solidaritätszuschlag ,00 Vorauszahlungen und Rückstellung für Gewerbesteuer ,00 3. Im Umlaufvermögen der GmbH befinden sich festverzinsliche Wertpapiere. Die Zinsen für 2013 wurden bei der Ermittlung des Jahresüberschusses zutreffend gewinnerhöhend erfasst. In diesem Zusammenhang hat die GmbH die Kapitalertragsteuer in Höhe von 1.000,00 und den Solidaritätszuschlag in Höhe von 55,00 (nicht enthalten in dem bei Nr. 2 genannten Betrag) gewinnmindernd als Aufwand erfasst. 4. Aus betrieblichen Mitteln geleistete Spenden sind im VZ 2013 in voller Höhe gewinnmindernd erfasst worden: Spende an die evangelische Kirchengemeinde Rheydt 6.000,00 Spende an die Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach ,00 Spende an eine politische Partei (Ortsverband Mönchengladbach) 5.000,00 Ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigungen liegen jeweils vor. Aufgaben 1. Welche Einkunftsart(en) i. S. des EStG erzielt Peter Rüben durch die Vermietung des Einfamilienhauses an die GmbH im VZ 2013? Lösung:
17 2. Ermitteln Sie für die Kraut & Rüben GmbH in einer übersichtlichen Darstellung für den VZ 2013 a) das zu versteuernde Einkommen und b) die Rückstellung für die Körperschaftsteuer (ohne Rückstellung für den Solidaritätszuschlag). Lösungen: zu 2 a) zu 2 b)
18 Teil IV - Abgabenordnung Sachverhalt 1 (13,0 ) Mario Nette war bisher als Arbeitnehmer bei der Mustermann GmbH in Duisburg beschäftigt. Seit Oktober 2014 ist er in Essen als selbstständiger Versicherungsvertreter tätig. Mario Nette hat am seine Versicherungsagentur angemeldet. Für das 4. Quartal 2014 sind folgende Steuerzahlungen zu entrichten: Einkommensteuer-Vorauszahlung 4.500,00 Gewerbesteuer-Vorauszahlung 400,00 Auszug aus dem Kalender 2014 Aufgaben Mo Di Mi Do Fr Sa So Oktober 2014 November 2014 Dezember Zu welchen Zeitpunkten (Angabe des Datums erforderlich!) sind die Einkommensteuer- Vorauszahlung und die Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das 4. Quartal 2014 fällig? Lösungen: ESt-Vorauszahlung: GewSt-Vorauszahlung: 2. Mario Nette möchte wissen, ob er die fälligen Steuerzahlungen mit Verrechnungsscheck oder per Banküberweisung tätigen soll. Erläutern Sie ihm die sich aus der jeweiligen Zahlungsweise ergebenden Unterschiede bezüglich der rechtzeitigen Zahlung und nennen Sie die steuerliche Nebenleistung, mit der er bei verspäteter Zahlung zu rechnen hat. Lösungen: Banküberweisung: Verrechnungsscheck: steuerliche Nebenleistung:
19 Sachverhalt 2 Kurt C. Hose ist selbstständiger Kfz-Meister in Neuss und vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten. Infolge einer längeren Krankheit konnte er sowohl die Einkommensteuerabschlusszahlung 2012 in Höhe von 7.755,00, fällig am , und die einbehaltene Lohnsteuer laut Lohnsteueranmeldung für September 2014 in Höhe von 4.444,50 im Oktober 2014 nicht bezahlen. Kurt C. Hose bekommt keine weiteren Kredite bei seiner Bank, da sämtliche Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Er könnte jedoch dem Finanzamt entsprechende Sicherheiten leisten. Aufgaben 1. Prüfen Sie die Erfolgsaussichten eines Stundungsantrags hinsichtlich der zu zahlenden ESt- Abschlusszahlung 2012 und der einbehaltenen Lohnsteuer für September Lösungen: ESt-Abschlusszahlung 2012: Lohnsteuer September 2014: 2. In seinem Stundungsantrag hatte Kurt C. Hose bezüglich der Einkommensteuer- Abschlusszahlung folgende Teilzahlungen vorgeschlagen: 2.500,00 am , 2.500,00 am und 2.755,00 am Mit welcher steuerlichen Nebenleistung muss Kurt C. Hose rechnen und ermitteln Sie unter Angabe des Rechenweges die Höhe dieser steuerlichen Nebenleistung in, falls das Finanzamt die Stundung ab Fälligkeit antragsgemäß gewährt. Lösung:
20 Lösungsblatt zu Teil V - Umsatzsteuer Name: Sachverhalt Gesetzliche Grundlage für die Art der Leistung Gesetzliche Grundlage für den Ort der Leistung steuerbar (ja / nein) steuerfrei mit gesetzlicher Grundlage steuerpflichtig (ja /nein) Bemessungsgrundlage EUR USt EUR Vorsteuer EUR Bitte wenden!
21 Sachverhalt Gesetzliche Grundlage für die Art der Leistung Gesetzliche Grundlage für den Ort der Leistung steuerbar (ja / nein) steuerfrei mit gesetzlicher Grundlage steuerpflichtig (ja / nein) Bemessungsgrundlage EUR USt EUR Vorsteuer EUR
22 Teil V - Umsatzsteuer Allgemeine Angaben (21,0 ) Der Konditormeister Timo Beil ist in Wuppertal Inhaber einer Bäckerei mit Verkaufsraum und eines Cafés. Timo Beil versteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten und ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt. Alle erforderlichen beleg- und buchmäßigen Nachweise und Rechnungen liegen vor und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aufgabe Die folgenden acht Sachverhalte sind für den VZ 2013 unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen unter umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten aus der Sicht des Timo Beil zu beurteilen. Alle beteiligten Unternehmer verwenden jeweils ihre gültige nationale Umsatzsteuer- Identifikationsnummer. Verwenden Sie für Ihre Lösung ausschließlich das als Anlage beigefügte Lösungsblatt. Die dort entwerteten Felder sind nicht auszufüllen. Sachverhalte 1. Einnahmen aus dem Barverkauf von Backwaren in der Bäckerei ,00 2. Einnahmen aus dem Barverkauf von Fruchtsäften in der Bäckerei 5.136,00 3. Einnahmen aus dem Verkauf von Kaffee und Kuchen zum Verzehr im Café ,00 4. Einkauf von 100 kg Bitterschokolade beim Hersteller in Belgien für die Bäckerei. Rechnungsbetrag 500,00 5. Gemäß Richtsatzsammlung der Finanzverwaltung setzt Timo Beil für übliche Sachentnahmen zulässigerweise die pauschalen Werte an, die für eine Bäckerei gelten. Timo Beil ist verheiratet und kinderlos. Die Jahresnettowerte für eine Person betragen für den VZ 2013 lt. Richtsatztabelle zu 7 % 1.133,00 zu 19 % 382,00 6. Am wurde eine neue Teigknetmaschine für ,00 zzgl. 19 % USt angeschafft. Die alte Knetmaschine gab Timo Beil zum gemeinen Wert in Zahlung und entrichtete am einen Betrag von 5.500,00 und am den Rest in Höhe von 3.400,00. Bearbeitungshinweis: Tragen Sie für die Lösung des Sachverhaltes 6 in der Spalte Gesetzliche Grundlage für die Art der Leistung die gesetzliche Grundlage für die umsatzsteuerliche Bezeichnung des Gesamtvorgangs ein. 7. Einem seiner Arbeitnehmer veräußerte Timo Beil seine Getreidemühle, die noch mit einem Erinnerungswert von 1,00 zu Buche stand, für 100,00 bar. Die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt des Verkaufs betrugen 150,00 netto. 8. Timo Beil versandte im VZ 2013 Pralinen und Trüffeln aus eigener Herstellung an ein Kaufhaus in Brüssel. Die Einnahmen betrugen insgesamt ,00.
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2009/2010 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 06. November
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 03. April 2009
Übungsskript zur Vorlesung. Besteuerung von Unternehmen
Übungsskript zur Vorlesung Besteuerung von Unternehmen Aufgabe 1: Unternehmensbesteuerung Berechnen Sie zum Beispielfall im Skript, Folie 31, eine weitere Abwandlung. Unterstellen Sie, dass sich U statt
Besteuerung der Kapitalgesellschaft. Zusammenfassendes Beispiel. Lösung
Besteuerung der Kapitalgesellschaft Zusammenfassendes Beispiel Lösung 1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der AGmbH für den Veranlagungszeitraum Vorläufiger Jahresüberschuss 600.000 Ermittlung
Die Prüfungsaufgabe enthält 4 Sachverhalte, die unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge gelöst werden können.
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Prüfungsaufgaben 2014 aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Prüfungsnummer: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2014/15 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag,
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung
Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb
Ich beantrage als Groß-/Stiefelternteil, dass die in Betracht kommenden Kinder- und Betreuungsfreibeträge auf mich übertragen werden.
Steuernummer der antragstellenden Person Anlage K für den Veranlagungszeitraum 200 Zustimmung zur Übertragung von Kinder- und Betreuungsfreibeträgen/ zur Zuordnung von Kindern für den Haushaltsfreibetrag
# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,
Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen
130477 / 40270 Einkommensteuer 2005 18.09.2006 Finanzamt: Kassel-Spohrstraße Testholz, Peter Steuernummer: 25 000 00010
Berechnung der Einkommensteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer Festsetzung und Abrechnung Einkommensteuer Sol.-Zuschlag Kirchensteuer Sparzulage Festsetzung 10.543,00 385,60 714,06 0,00
Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
Periodengerechte Abgrenzungen
Periodengerechte Abgrenzungen Notwendigkeit der periodengerechten Erfolgserfassung: Würde man die Dezembermiete, die erst im Januar des neuen Geschäftsjahres überwiesen wird, auch erst im neuen Jahr als
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Freitag, 23. März 2012
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
Klasse: STM1 Fach: Steuerlehre Datum: 22.01.2013 Fachlehrerin: Fr. Vogel Klaus-Steilmann-Berufskolleg Thema: SA, agb
Übungen zu SA Nennen Sie die jeweiligen Rechtsgrundlagen! Aufgabe 1 für den VZ 2012. S. hat ein GdE von 40.000,00 und macht folgende Spenden an die CDU 1.800,00 Spenden an die katholische Kirche 600,00
Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005
Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen
Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.
1 Lösung zu Aufgabe 1: SACHVERHALT 1 - HAUSAUFGABE Gesamtbetrag der Einkünfte 145.000,00 Altersvorsorgeaufwendungen 17.129,00 anzusetzen mit 76 % 13.019,00 (Höchstbetrag = 76 % von 40.000,00 ) Beiträge
- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
e) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
Einkommensteuer 2012 Bescheidabgleich Mandant: 1 - Mustermann, Max und Erika Steuer-Nr.: 15 123 4567 7 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Bescheidabgleich Steuerbescheid über Einkommensteuer 2012 vom 25.02.2013 Abrechnung lt. Vorab- lt. Steuer- Berechnung bescheid ESt SolZ KiSt ESt SolZ KiSt Festsetzung 12.242,00 673,31 771,21 11.692,00
Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters
Preis-/Leistungsverzeichnis Ihres Steuerberaters Ihr Auftrag Ihr Auftrag lautet, dass wir bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung mitwirken, d.h. Sie nennen uns Ihre Daten, wir verarbeiten diese Daten
- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1
C.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende
Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner
Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
Aufgabe zu Fall 1: Welche steuerlichen Vergünstigungen können die Eltern im Jahr 2006 für WB erhalten? Begründen Sie, warum und berechnen Sie diese!
2007, Prüfungsteil Einkommensteuer Teil I (35 Punkte) Fall 1 (20 Punkte): Wolfgang Bauer (WB), einziges leibliches Kind seiner zusammenveranlagten Eltern, geboren am 19.07.1987, hat im Mai 2006 das Abitur
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung
1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):
ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:
Immobilien und Steuern. Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de
Albstraße 8 72581 Dettingen/Erms www.steuerberaterhw.de Inhaltsverzeichnis Erwerb von Immobilien Nutzung von Immobilien Veräußerung von Immobilien Sonderthemen Erwerb von Immobilien Grunderwerbsteuer Eigennutzung
Die besten Steuertipps für den Ruhestand
Beck kompakt Die besten Steuertipps für den Ruhestand von Bernhard Schmid 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 67358 0 Zu Inhalts- und Sachverzeichnis
Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Finanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG
Zusammenfassendes Beispiel zur steuerlichen Gewinnermittlung bei Personenhandelsgesellschaften A/B/C - OHG A. Sachverhalt Gesellschafter: A, B, C, D, E; Beteiligung zu je 20 %; Tätigkeit der OHG: Stahlhandel
Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen
- TABELLEN. Teil Ost (ohne Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil Ost (ohne Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge 0 1
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin
Hinweise zur Eingabe von Berechtigungsdaten für das Bundesland Berlin Allgemeine Hinweise Um für das nicht-persönliche Zertifikat (Organisationszertifikat) eine erfolgreiche Registrierung durchführen zu
VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
39b EStG Einkommensteuergesetz (EStG) Bundesrecht VI. Steuererhebung -> 2. Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) Titel: Einkommensteuergesetz (EStG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: EStG Gliederungs-Nr.:
Hinweise. Bitte dem Finanzamt mit drei Durchschriften einreichen. Weiße Felder ausfüllen oder ankreuzen.
Antrag für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer auf Erteilung einer Bescheinigung über die Freistellung des Arbeitslohns vom Steuerabzug auf Grund eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
7. M hat am 22.12.01 einen Ledersessel für sein Wartezimmer angeschafft. Die Anschaffungskosten von 600 wurden am gleichen Tag bezahlt.
Beispiel zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Sachverhalt: Dr. Thomas Müller (M) betreibt in Landshut eine Zahnarztpraxis. Er ermittelt seinen Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG. Bei seiner nach 164 Abs. 1 AO
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
Sonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
ELTERNKAMMER HAMBURG. Beschluss 642-02 Gebührenberechnung GBS
ELTERNKAMMER HAMBURG Geschäftsstelle p.a. BSB Hamburger Str. 31 22083 Hamburg 4 28 63-35 27 FAX 4 28 63-47 06 E-Mail: [email protected] http://www.elternkammer-hamburg.de Hamburg, den 26.05.2015
Stundungsantrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vorlage bei der Gemeinde Bad Sassendorf
Stundungsantrag mit Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Vorlage bei der Gemeinde Bad Sassendorf Antragsteller: Anschrift: Die Gemeinde Bad Sassendorf hat an den o.a. Antragsteller
Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012
Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen
Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
Wörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar
Aufgabenstellungen für Ihr Webinar Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer NEU! In kurzer Zeit perfekt vorbereitet für die Bilanzbuchhalter-Prüfung: 5-tägige Präsenzkurse
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2013 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11. April
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN
3. BESTEUERUNG 3.1 STEUERFREIE GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGEN Geringfügige Beschäftigungen, für die vom Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt werden, sind steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer.
Aufgabe 45) Nennen Sie stichpunktartig Steuerobjekt, Steuerschuldner und Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer. Aufgabe 46) Nehmen Sie Stellung zu folgenden Aussagen: a) Kapitalgesellschaften wird im Gewerbesteuertarif
Eine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.
Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung
Bürgerentlastungsgesetz
Bürgerentlastungsgesetz Durch die Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes können die Beiträge zur Krankenund Pflegeversicherung seit 2010 steuerlich stärker berücksichtigt werden. 1. Allgemeines zum Bürgerentlastungsgesetz
1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
EINKOMMENSTEUER CHECKLISTE
EINKOMMENSTEUER CHECKLISTE Wir kümmern uns um Ihre Steuern für das Jahr Sie halten unsere Steuer Checkliste in den Händen. Wir bitten Sie, diesen auszufüllen und unterschrieben mit den notwendigen Belegen
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
Aufgabe zur 6. Vorlesung
Aufgabe zur 6. Vorlesung Aufgabe 6 Geben ie für folgende Geschäftsvorfälle die Buchungssätze an. Rechnen ie dabei mit einem vereinfachten Umsatzsteuersatz von 10%. Nutzen ie die Kontenbeschreibung gemäß
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie
B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Fall 1
Lehrbuch 377 91 B. Körperschaftsteuer 1 Einführung in die Körperschaftsteuer Der Gewinn unterliegt nicht der Körperschaftsteuer, weil der Gewinn nicht von einer juristischen Person erzielt worden ist.
Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige
2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
Mit ist bekannt, dass mit dem Empfang der Klausurunterlagen eine Prüfung beginnt.
Fachhochschule Frankfurt am Main University of Applied Sciences Fachbereich 3 Wirtschaft und Recht Prüfungsleistung im Rahmen der Vordiplomprüfung Fach: Dozent: Steuerrecht I und II Gabriele Glaser-Pausch
Richtlinie zur Berechnung und Festsetzung des Entgeltes für den Besuch einer städt. Tageseinrichtung für Kinder (Kindertageseinrichtung)
Redaktionelle Neuzusammenstellung aufgrund verschiedener Ratsbeschlüsse Bestandteile: 1. Richtlinie vom 23.04.2009 2. Änderungsrichtlinie vom 17.12.2009 Richtlinie zur Berechnung und Festsetzung des Entgeltes
11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und
Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005
Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung
Das Bürgerentlastungsgesetz
Kundenvorteile TP Kommunikation 17.08.2009 Neuregelungen im Überblick Umgestaltung des Sonderausgabenabzugs für so genannte sonstige Vorsorgeaufwendungen Alte Regelung Neue Regelung ab 2010 Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte. 1. Tag (9. November 2009) Bearbeitungszeit: 120 Minuten
STEUER BERATER KAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts STBK B Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (9. November 2009) I. Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I
Inhalte Modul 3: Verbuchung von Geschäftsvorfällen I Folie 1. Übersicht 2 2. Privatkonten 3-5 3. Umsatzsteuer 6-9 4. Wareneinkauf und Warenverkauf 10-14 5. Löhne und Gehälter 15-18 Prof. Dr. Robert Ott
Am 13.01.2007 bestellte die Möbelix GmbH diverse Möbel bei Ihrem Großhändler Funke. Am 16.01.2007 erhält die Möbelix Gmbh die folgende Rechnung:
Übungsaufgaben Betriebliches Rechnungswesen 1. Stellen Sie fest, ob es sich bei den untenstehenden Sachverhalten zum 31.12.2007 jeweils um einen ARAP, PRAP, Sonstige Forderung oder Sonstige Verbindlichkeit
- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2011 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge
Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007
KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
Steuerrecht für Schiedsrichter
1 Zur Person Berufsleben: Abitur Ausbildung im Bereich der Steuerberatung Abschluss zum Diplom-Kaufmann (FH) Bestellung zum Steuerberater, eigene Kanzlei Vereinsleben: Seit 1996 aktiver Fußballer im SV
8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
Fall 36 a)/ b)/ c) BRD. Holland
Fall 36 a)/ b)/ c) A-AG a) Die A-AG ist seit 1988 mit 15 % an der B-N.V. in den Niederlanden beteiligt, die umfangreiche Lizenzen verwaltet und Lizenzeinnahmen erzielt. In 2013 verkauft die A-AG ihre Beteiligung
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
