Gleichstellung Leistungsauftrag der Abteilung Gleichstellung (AGL)

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Gleichstellung Leistungsauftrag der Abteilung Gleichstellung (AGL) Abteilung Gleichstellung

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Leitsätze und Kernaufgaben 3 2 Gleichstellungspolitische Ziele der Universität Zürich 3 3 Spezifische Aufgaben der AGL 3 3.1 Umsetzung des Verhaltenskodexes Gender Policy 3 3.2 Geschlechterdifferenzierte Nachwuchsförderung 4 3.3 Vereinbarkeit Familie, Studium und Beruf 4 3.4 Beratung bei Diskriminierung und sexueller Belästigung 5 3.5 Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung 5 4 Commitment und Ressourcen 5 Seite 2/5 19.10.2010

Leitsätze und Kernaufgaben 1 Leitsätze und Kernaufgaben Die Abteilung Gleichstellung (AGL) ist die zentrale Fachstelle der Universität Zürich (UZH) zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Forschung, Lehre und Verwaltung. Als Dienstleistungsstelle steht sie allen Universitätsangehörigen offen. Die AGL berät und unterstützt die Universitätsangehörigen in Gleichstellungsfragen und entwickelt im Rahmen der universitären Strukturen Massnahmen und Angebote zur Verwirklichung der strategischen und gleichstellungsrelevanten Ziele der Universitätsleitung. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der AGL ist die Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses beim wissenschaftlichen akademischen Nachwuchs. Die AGL arbeitet bei der Realisierung und Entwicklung der akademischen Nachwuchsförderungspolitik der UZH mit, indem sie gleichstellungsspezifische Gesichtspunkte einbringt. Die AGL arbeitet eng mit der Gleichstellungskommission (GLK) zusammen und führt deren Geschäftsstelle. Die AGL arbeitet in nationalen und internationalen Fachgruppen und Kommissionen mit und nimmt an Fachkongressen zur Gleichstellungsthematik teil. Sie vermittelt Grundlagenwissen über den aktuellen Forschungsstand und über Diskussionen zu Genderpolicy. 2 Gleichstellungspolitische Ziele der Universität Zürich Die Universität Zürich strebt die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann und eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in allen universitären Funktionen und Gremien an. Die gleichstellungspolitischen Ziele der Universität Zürich sind im Universitätsgesetz, in der Universitätsordnung, im Leitbild der UZH und im Verhaltenskodex Gender Policy festgeschrieben. Der Verhaltenskodex Gender Policy ist die Grundlage für die Entwicklung von gleichstellungsförderlichen Führungsinstrumenten. Die UZH schützt zudem die Universitäts-angehörigen mit einem Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung. 3 Spezifische Aufgaben der AGL 3.1 Umsetzung des Verhaltenskodexes Gender Policy Die AGL fördert die Konkretisierung und Umsetzung des Verhaltenskodexes Gender Policy und begleitet die Integration der gleichstellungsrelevanten Anliegen in die Führungsinstrumente der Universität und der Fakultäten. Die AGL bietet Anregungen, Unterstützung und Vernetzung für Stellen, Gremien und Institute, die Massnahmen zur Umsetzung der Chancengleichheit treffen wollen. Im Zentrum der Aktivitäten der AGL stehen: Seite 3/5 19.10.2010

Spezifische Aufgaben der AGL Die Entwicklung und Umsetzung eines Gleichstellungsmonitorings für die Universität Zürich in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Management-Informationssystem (MIS). Die Kommunikation des Verhaltenskodex Gender Policy und seiner Umsetzung in Zusammenarbeit mit der unicommunication. 3.2 Geschlechterdifferenzierte Nachwuchsförderung Die AGL arbeitet für die Integration der Gleichstellungsanliegen in die akademische Nachwuchsförderungspolitik der Universität Zürich und stimmt ihre Aktivitäten mit den gesamtuniversitären Massnahmen und Angeboten der Nachwuchsförderung ab. Dabei trägt sie den spezifischen Bedürfnissen der Fakultäten und Fachbereiche Rechnung. Sie setzt sich insbesondere dafür ein, dass Frauen und Männer bei der Vergabe von Forschungsmitteln, Stipendien, Mittelbaustellen und Assistenzprofessuren ausgewogen vertreten sind. Ergänzende Nachwuchsförderungsangebote werden nach bedarfsspezifischer Abklärung gemischtgeschlechtlich oder für Frauen konzipiert und umfassen namentlich Mentoring- und Coachingprogramme, anrechenbare Module und Kurse für fachübergreifende Kompetenzen auf Doktoratsstufe, Förderung von Genderkompetenz in der Lehre, Laufbahnberatung für den wissenschaftlichen Nachwuchs. 3.3 Vereinbarkeit Familie, Studium und Beruf Die AGL ist Anlauf- und Beratungsstelle für Frauen und Männer, die Studium, wissenschaftliche Karriere und Familie vereinbaren wollen. Sie setzt sich für familienfreundliche Kontextbedingungen an der UZH ein und fördert damit die Positionierung der Universität Zürich als familienfreundliche Arbeitgeberin. Sie entwickelt Massnahmen und Projekte mit folgenden Akzenten: aktive Förderung wissenschaftlicher Karrieren von Forscherpaaren (Dual Career-Modelle), Unterstützung der Sicherung und des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote an der Universität Zürich, 1 Ermöglichung von Teilzeitstudium und Teilzeitforschung, Erleichterung eines Wiedereinstiegs nach einer familienbedingten Unterbrechung des Studiums oder der wissenschaftlichen Laufbahn. 1 Um die Kinderbetreuungsangebote im Hochschulraum Zürich zu fördern, hat die UZH zusammen mit der ETHZ die Stiftung kihz gegründet. Die AGL unterstützt die Universitätsleitung darin, die Anliegen der UZH in der Stiftung kihz zu vertreten. Seite 4/5 19.10.2010

Commitment und Ressourcen 3.4 Beratung bei Diskriminierung und sexueller Belästigung Die AGL informiert und berät Universitätsangestellte und Studierende bei Fragen zu Chancengleichheit und Gleichstellung an der Universität Zürich, insbesondere bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung und bei sexueller Belästigung. Gestützt auf das Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung amtet die Leiterin der AGL zusammen mit weiteren Personen als Ansprechperson für die Universitätsangehörigen. Sie ist verantwortlich für die Jahresberichterstattung über diese Tätigkeit. 3.5 Sensibilisierung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung Im Rahmen der Kommunikationsaufgaben und der Öffentlichkeitsarbeit der Universität Zürich setzt sich die AGL für die Sensibilisierung für die Anliegen der Chancengleichheit ein. Dazu stellt sie Informationsunterlagen zur Verfügung und erteilt Auskünfte über die Situation des Geschlechterverhältnisses, der Chancengleichheit und der damit verbundenen Rechtslage an der Universität Zürich. Sie organisiert eigene Anlässe zu spezifischen Themen, nach Bedarf auch in Kooperation mit universitären oder externen Partnern. Die AGL vernetzt sich universitätsintern und -extern. Sie koordiniert und unterstützt Aktivitäten zur Förderung der Chancengleichheit. 4 Commitment und Ressourcen Die AGL arbeitet eigeninitiativ, auf Weisung der Universitätsleitung und der Prorektorate sowie in Absprache mit der Gleichstellungskommission. Dabei orientiert sie sich an den gesamtuniversitären rechtlichen Grundlagen und den Spielregeln der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Die AGL kann Partnerschaften eingehen und ist berechtigt, aktive Drittmittelakquisition zu betreiben. Die Universitätsleitung unterstützt die AGL in der Erfüllung der in diesem Leistungsauftrag erwähnten Aufgaben und Leitsätze und bestätigt ihr die erforderlichen Kompetenzen. Sie begrüsst die AGL bei Vernehmlassungen. Vernehmlassungen zum Thema Gleichstellung kann die AGL im Auftrag der Gleichstellungskommission durchführen. Durch die Universitätsleitung genehmigt am 4. Oktober 2007 Seite 5/5 19.10.2010