Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen. Teil A (Allgemeines)

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Transkript:

STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 01/2017/011 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Vergabe einer Dienstleistung Unterstützung bei der Programmierung im Bereich der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A (Allgemeines) 19.05.2017 Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Sachgebiet 132 Vergabestelle Mainzer Str. 14-16 56130 Bad Ems Seite 1 von 6

Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung... 3 2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen... 3 2.1 Verfahrensgrundlage... 3 2.2 Vergabestelle... 3 2.3 Ansprechpartner... 3 2.4 Form des Angebots und Abgabetermin... 3 2.5 Zuschlags- und Bindefrist... 4 2.6 Aufteilung in Lose... 4 2.7 Aufhebung der Ausschreibung... 4 2.8 Berichtigung, Ergänzung oder Änderung... 4 2.9 Rückgabe der Unterlagen... 4 2.10 Veröffentlichung... 4 2.11 Verschwiegenheit... 4 2.12 Vergütung... 4 2.13 Vertragsbestandteile... 4 2.14 Ausschlusskriterien... 5 2.15 Zusätzliche formale Bestimmungen... 5 2.16 Verhandlungs- und Vertragssprache... 5 2.17 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen... 5 2.18 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen... 6 2.19 Bewertung der Angebote... 6 2.20 Subunternehmer... 6 2.21 Ansprechpartner des Bieters... 6 Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 2 von 6

1. Gegenstand und Ziel der Ausschreibung Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz schreibt folgende Leistungen aus: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Umfang von 180 Personentagen (siehe Teil B, Ziffer 5.1) bei der Programmierung im Bereich der Landwirtschaftlichen Betriebsdatenbank. Als Datenbanksystem wird Oracle 12c eingesetzt. Die Entwicklung erfolgt mit Java EE. Kenntnisse des Windows 2012 Server Betriebssystems sind erforderlich. 2. Allgemeine Ausschreibungsbedingungen 2.1 Verfahrensgrundlage Die ausschreibende Stelle verfährt nach UVgO (2017). Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung dieser Bestimmung besteht nicht. 2.2 Vergabestelle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Sachgebiet 132 Vergabestelle Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon: 02603 71-1638 E-Mail: vergabe@statistik.rlp.de 2.3 Ansprechpartner Bei fachlichen Fragen: Herr Matthias Wiebecke, Telefon 02603 71-3020. Bei Fragen zur Ausschreibung: Frau Katharina Hombrink, Telefon 02603 71-1638. Rückfragen zur Ausschreibung werden nur in schriftlicher Form bzw. per E-Mail an die in Ziffer 2.2 genannte Adresse zugelassen (Stichwort: Öffentliche Ausschreibung Nr. 01/2017/011 ). Sie werden vor Ablauf der Abgabefrist beantwortet. Zusätzliche Informationen für Bieter, Ergänzungen oder die Beantwortung von Bieterrückfragen werden auf folgender Internet-Seite veröffentlicht: http://www.statistik.rlp.de/de/service/ausschreibungen/ Interessenten, die sich an der Ausschreibung beteiligen möchten, müssen sich hier periodisch über eventuelle neue Angaben informieren. 2.4 Form des Angebots und Abgabetermin Das Angebot (Angebotsaufbau: siehe Teil B, Ziffer 4) ist einschließlich aller ergänzenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung, rechtsverbindlich unterschrieben, in einem Umschlag ohne Fenster und ohne Absenderangabe mit der Aufschrift Achtung Angebot Öffentliche Ausschreibung Nr. 01/2017/011 zu verschließen und kostenfrei in einem zweiten äußeren Umschlag mit Absenderangabe an das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, zu senden. Der Preis ist als Tagespreis (bei 8 Stunden pro Tag) anzugeben. Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 3 von 6

Ablauf der Angebotsfrist ist der 12.06.2017, 10:00 Uhr. Nicht form- bzw. fristgerecht eingehende sowie unvollständige Angebote werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. 2.5 Zuschlags- und Bindefrist Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt bis spätestens 16.06.2017. Die Gültigkeit der Angebote (Bindefrist) hat sich deshalb bis zum 16.06.2017 um 24:00 Uhr zu erstrecken. 2.6 Aufteilung in Lose Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht. 2.7 Aufhebung der Ausschreibung Sollte die Ausschreibung (ganz oder teilweise) aufgehoben werden, wird dies den Bietern schriftlich mitgeteilt. 2.8 Berichtigung, Ergänzung oder Änderung Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen der Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist (siehe oben Punkt 2.4) schriftlich vorgenommen werden. Auch hierfür gelten die Form- und Fristvorschriften gemäß Punkt 2.4. 2.9 Rückgabe der Unterlagen Wünscht ein Bieter im Falle der Nichtberücksichtigung die Rückgabe der ggf. dem Angebot beigefügten ergänzenden Unterlagen, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist oder durch entsprechende Hinweise im Angebot zurückzufordern. Hierfür hat er einen Freiumschlag zur Verfügung zu stellen. 2.10 Veröffentlichung Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. 2.11 Verschwiegenheit Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase über die ihm bei der Ausschreibung bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter und entsprechende Unterauftragnehmer zu verpflichten. 2.12 Vergütung Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. 2.13 Vertragsbestandteile Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage des Teil B der Vergabe und Vertragsordnung abgeschlossen wird, sind in der nachstehenden Reihenfolge: 1. die vollständigen Ausschreibungsunterlagen 2. das Zuschlagsschreiben Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 4 von 6

3. das Angebot des Bieters 4. EVB-IT-Dienstvertrag: http://www.cio.bund.de/shareddocs/publikationen/de/it-beschaffung/evb-it_vertrags typen/evb-it_dienstleistung/evb_it_dienstleistungen_dienstvertrag_pdf_download.pdf? blob=publicationfile 5. ergänzende Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen EVB- IT-Dienstleistung : http://www.cio.bund.de/shareddocs/publikationen/de/it-beschaffung/evb-it_vertrags typen/evb-it_dienstleistung/evb_it_dienstleistungen_ergaenzende_vertragsbedingunge n_beschaffung_it_dienstl_pdf_download.pdf? blob=publicationfile 6. ergänzend die Regelungen des BGB sowie der VOL/B Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind dabei ausgeschlossen. Legt ein Bieter seine AGB dennoch bei, gilt dies als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen, was den Ausschluss seines Angebots zur Folge hat. Ebenso gelten individual-vertraglich gestaltete Abweichungen von den vorgenannten Vertragsbestandteilen als unzulässige Abänderung der Vergabeunterlagen, die den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Dieses Änderungsverbot hinsichtlich der vertraglichen Regelungen gilt auch für Nebenangebote und Änderungsvorschläge. Hinweis: Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Werden Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots bei der Wertung ( 42 Abs. 1 Nr. 4 der UVgO). 2.14 Ausschlusskriterien Die Ausschlusskriterien sind im Pflichtenheft zur Ausschreibung (Teil B) genannt. Wird mindestens ein Ausschlusskriterium erfüllt, wird das Angebot nicht berücksichtigt. 2.15 Zusätzliche formale Bestimmungen Das Angebot nicht lediglich das Anschreiben ist mit Stempel und Unterschrift zu versehen. Antworten, Hinweise und Erläuterungen sind formfrei, aber möglichst konkret abzufassen. Verweise auf Literatur oder Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Antworten bzw. Erläuterungen werden hierdurch nicht ersetzt. Gegebenenfalls zusätzlich referenzierte Literatur ist auf Anforderung unentgeltlich für die Zeit der Angebotsauswertung zur Verfügung zu stellen. 2.16 Verhandlungs- und Vertragssprache Verhandlungs- und Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 2.17 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen Mit der Abgabe des Angebots werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich anerkannt. Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 5 von 6

2.18 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. 2.19 Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote erfolgt auf der Grundlage einer Leistungs- und Kostenbewertung. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den in der Anlage 1(Teil B der Ausschreibungsunterlagen) genannten Kriterien. 2.20 Subunternehmer Alle ausgeschriebenen Leistungen sind vom Bieter in der Rolle des Generalunternehmers anzubieten. Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner, er ist für die angebotenen Leistungen allein verantwortlich. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Subunternehmer, so sind diese im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen. Der Generalunternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz vereinbart sind. Der Generalunternehmer hat bei Einholung von Angeboten für Unterauftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. 2.21 Ansprechpartner des Bieters Bis zum Ende der Zuschlagsfrist ist vom Bieter ein Ansprechpartner zu benennen, der Auskünfte über technische, vertragliche und kaufmännische Fragen geben kann. Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen Teil A Seite 6 von 6