Protokoll der Gemeinderatssitzung

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Transkript:

GR Seite 10 Protokoll der Gemeinderatssitzung 2. Sitzung 2017 Montag, 20. Februar 2017, 20.00 Uhr Gemeinderatszimmer, Gemeindehaus Beginn: Schluss: Vorsitz: Protokoll: Anwesende: 20.00 Uhr 22.25 Uhr Hans-Peter Berger, Gemeindepräsident Katia Crimella, Protokollführerin Adrian Marti, Daniel Hürlimann, Ivan Flury, Urs Bentz, Patrick Suter, Gisela Schultis, Monika Roth Mock, Andrea Kronenberg Kurt Kohl, Gemeindeverwalter Zusätzlich zu Traktandum 2: Anton Suter, Präsident Spitex-Verein Langendorf-Oberdorf und Claudia Strähl, Betriebsleiterin Spitex-Verein Langendorf-Oberdorf Zusätzlich zu Traktandum 3: Franz Aebi, Präsident Bürgergemeinde Langendorf Zusätzlich zu Traktandum 4: Pascal Arn, Feuerwehrkommandant Gäste: - Presse: Nadine Schmid, Solothurner Zeitung Entschuldigungen: - Traktanden: 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 1 vom 30. Januar 2017 2. Spitex-Verein Langendorf-Oberdorf: Vorstellung Fusionsprojekt Spitex Region Solothurn 3. Antrag Bürgergemeinde Langendorf: Öffentliche Auflage Quellschutzzone Brüggmoos 4. Antrag Feuerwehrkommission: Vergabe Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug 5. Wahlantrag Verwaltung: Sachbearbeiterin Steuerwesen 6. Antrag Baukommission: Reduktion Anstellungspensum Bauverwalter 7. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung 8. Informationen aus den Ressorts 9. Mitteilungen und Verschiedenes

GR Seite 11 1. Gemeinderatsprotokoll Nr. 1 vom 30. Januar 2017 Das Protokoll wird einstimmig genehmigt. 2. Spitex-Verein Langendorf-Oberdorf: Vorstellung Fusionsprojekt Spitex Region Solothurn Die beiden Spitex-Vereine Solothurn und Langendorf-Oberdorf haben sich entschlossen, einen Zusammenschluss ihrer Organisationen im Detail zu prüfen. Aus Sicht der Vorstände sowie der Betriebsleitungen macht es Sinn, eine gemeinsame Organisation zu bilden. Diese neue Organisation soll allen angegliederten Einwohnern und Gemeinden die Möglichkeit bieten, ambulante Pflege und Betreuung während 365 Tagen rund um die Uhr mit allen erforderlichen Angeboten im ambulanten Bereich in Anspruch zu nehmen. Diese Dienstleistung soll wirtschaftlich sinnvoll, zweckmässig und wirkungsvoll sein. Folgende Argumente sprechen für eine engere Zusammenarbeit resp. Fusion: Wachsende Komplexität Druck zu grösseren Einheiten Wirtschaftlichkeit verbessen Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitexen hat sich bewährt Synergien sollen genutzt werden Eine Fusion ist für die Spitex-Vereine Solothurn und Langendorf-Oberdorf aus den vorgenannten Gründen der sachlogische nächste Schritt. Anton Suter und Claudia Strähl stellen anhand einer Präsentation die Tätigkeiten des Spitex-Vereins Langendorf-Oberdorf vor und berichten über die Fusionsabsichten mit dem Spitex-Verein Solothurn. Nach Erstgesprächen in Jahr 2014 und Vorabklärungen hat sich mehr und mehr herauskristallisiert, dass für die Spitex-Vereine Solothurn und Langendorf-Oberdorf eine Fusion sinnvoll ist, damit eine rundum professionelle, zukunftsgerichtete und kostenoptimale Spitex-Organisation in der Region angeboten werden kann. Bereits zum heutigen Zeitpunkt werden gewisse Tätigkeiten in Zusammenarbeit beider Vereine ausgeführt (z.b. 24 Std. Notruf-Dienst). Sollte die Fusion zu Stande kommen, wäre die Rechtsform der Institution nach wie vor ein Verein. Es würde einen Hauptsitz in Solothurn mit einem Stützpunkt in Langendorf geben. Geplant ist, eine Gründungsversammlung im Juni 2017 abzuhalten. Der Gemeinderat wird gebeten, dem Spitex-Verein Langendorf-Oberdorf mitzuteilen, ob dieser mit der Fusion des Spitex-Vereins Langendorf-Oberdorf mit dem Spitex-Verein Solothurn zum neuen Verein Spitex Region Solothurn einverstanden ist, die Gemeinde Mitglied des neuen Vereins werden möchte und ob die Gemeinde gewillt ist, den Leistungsauftrag mit dem neuen Spitex-Verein weiterzuführen. Die Stellungnahme der Gemeinde wird bis zum 31.3.2017 gewünscht. Das Traktandum wird an der nächsten Gemeinderatssitzung vom 20. März 2017 nochmals traktandiert, gibt der Gemeindepräsident zu Protokoll.

GR Seite 12 3. Antrag Bürgergemeinde Langendorf: Öffentliche Auflage Quellschutzzone Brüggmoos Die rechtsgültige Schutzzone zur Brüggmoosquelle, datiert vom 3. November 1981, genügt den aktuellen gewässerschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr. Bereits vor rund 15 Jahren hat die Bürgergemeinde Langendorf deshalb die Arbeiten zur Neuausscheidung der Quellschutzzone an die Hand genommen. Gegen die im März 2007 erstmals aufgelegte neue Planung haben drei betroffene Landwirte Einsprache erhoben. Diese Einsprachen haben bis dahin nicht erkannte Mängel der neuen Planung aufgezeigt, weshalb diese zurückgezogen und abermals weitreichend überarbeitet worden ist. Die grösste planerische Herausforderung bildete dabei die Aufrechterhaltung der Erschliessung aller landwirtschaftlichen Grundstücke im betroffenen Gebiet, und zwar bei gleichzeitiger Gewährleistung des jeweiligen Besitzstandes der betroffenen Grundeigentümer. Nach zwei durchlaufenen Vorprüfungsrunden bei den zuständigen kantonalen Ämtern kann heute dem Gemeinderat nicht nur der neue Schutzzonenplan mit zugehörigem Schutzzonenreglement vorgelegen werden, sondern auch die nötigen Anpassungen am Flurwegnetz regelnden Erschliessungsplan. Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Langendorf beantragt dem Gemeinderat, dass dieser vom Resultat der abschliessenden kantonalen Vorprüfung sowie von den entsprechend angepassten Entwürfen zum neuen Schutzzonenplan, zum neuen Schutzzonenreglement und zum zugehörigen Erschliessungsplan Kenntnis nimmt. Franz Aebi, Präsident der Bürgergemeinde Langendorf, freut sich, dem Gemeinderat das heutige Geschäft vorzustellen. Da es sich um ein komplexes Geschäft handelt und versucht wurde, auf die Bedürfnisse aller Betroffenen weitestgehend einzugehen, hat es sehr lange gedauert, bis die Schutzzone nun öffentlich aufgelegt werden kann. Zur Finanzierungsfrage kann heute noch keine klare Aussage gemacht werden. Gemäss groben Kostenschätzungen ist für die gesamte Planung und Realisierung mit zirka Fr. 250 000.00 zu rechnen. Für die Wegänderungen entfallen davon etwa Fr. 200 000.00. Die Kostenaufteilung zwischen der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde muss noch geregelt werden. Franz Aebi informiert, dass die Bürgergemeinde mit allen 27 Landeigentümern Kontakt aufgenommen hat und von allen eine schriftliche Einverständniserklärung vorhanden ist. Auf wann ist die Realisierung geplant, fragt der Gemeindeverwalter. Im Herbst 2017 soll der Startschuss sein und im 2018 könnte dann mit der Einwohnergemeinde abgerechnet werden, gibt Franz Aebi zu Protokoll. Patrick Suter appelliert, dass der Bauverwalter beim Projekt, welches durch Emch & Berger Solothurn durchgeführt wird, auch miteinbezogen werden soll. Das ist bereits so vorgesehen, informiert Franz Aebi. An dieser Stelle dankt Franz Aebi dem Bauverwalter und Ruedi Eng (Präsident Planungskommission) für die Unterstützung bei der Realisierung des Projekts.

GR Seite 13 Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Der Gemeinderat nimmt vom Resultat der abschliessenden kantonalen Vorprüfung sowie von den entsprechend angepassten Entwürfen zum neuen Schutzzonenplan, zum neuen Schutzzonenreglement und zum zugehörigen Erschliessungsplan Kenntnis. 2. Der Gemeinderat gibt die Entwürfe zum neuen Schutzzonenplan, zum neuen Schutzzonenreglement und zum zugehörigen Erschliessungsplan für die öffentliche Auflage nach 15 Abs. 1 PBG frei. Die Planung wird nach entsprechender Publikation im Amtsanzeigen vom 2. März 2017 vom 3. März 2017 bis am 3. April 2017 öffentlich aufgelegt. 3. Der Gemeinderat beschliesst den neuen Schutzzonenplan zur Brüggmoosquelle, das neue Schutzzonenreglement zur Brüggmoosquelle und den zugehörigen Erschliessungsplan Erschliessungen Quellschutzzonen Brüggmoos, Ziegelmattweg / Flurweg Heissacker / Flurweg Zilacker vorbehältlich ergehender Einsprachen zuhanden der Genehmigung durch den Regierungsrat. Desgleichen beschliesst der Gemeinderat die Aufhebung des rechtsgültigen Schutzzonenplans und des rechtsgültigen Schutzonenreglements vom 3. November 1981, mit Bezug auf die Brüggmoosquelle. 4. Der Bürgerrat und die Bauverwaltung der Einwohnergemeinde werden mit der Durchführung der erforderlichen Schritte (Veranlassung der Publikation und öffentlichen Auflage sowie im Falle ausbleibender Einsprachen der regierungsrätlichen Genehmigung) beauftragt. Allfällig eingehende Einsprachen sind laufend an die Bürgergemeinde weiterzuleiten. 5. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung der Parzellierung zwischen GB 454 und GB 90112 zu und ermächtigt den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeverwalter, den Mutationsplan zu unterzeichnen und die notwendigen Landverschreibungen bei der Amtschreiberei durchzuführen. 4. Antrag Feuerwehrkommission: Vergabe Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug Wie an der Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2016 erläutert, wurden Seitens des Feuerwehrinspektors, Herr Markus Grenacher, Bedenken zur Grösse des zu beschaffenden Fahrzeugs geäussert. In einer deshalb kurzfristig angesetzten Sitzung wenige Stunden vor der Gemeinderatssitzung sahen sich die Sitzungsteilnehmer damals gezwungen, weitere Abklärungen zu tätigen. Deshalb wurde der ursprüngliche Antrag an der Gemeinderatssitzung in veränderter Form beschlossen. Die Kommission wurde beauftragt, weitere Abklärungen zu tätigen. Zwischenzeitlich hat die Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2016 dem Kreditantrag zur Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug zugestimmt. Weiter hat die Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung die Beitragszusicherung für die Beschaffung des Tanklöschfahrzeugs gemäss der eingereichten Unterlagen (Offerte der Firma Feumotech AG) zu Handen der Gemeindeverwaltung ausgestellt. Alle drei Anbieter (Rosenbauer AG, Feumotech AG, Brändle AG) wurden via Gemeindeverwaltung beauftragt, Informationen über mögliche Kosteneinsparungen bei einer allfälligen Projektanpassung zu liefern. Basierend auf diesen Abklärungen und des ursprünglichen Gemeinderat-Antrags vom 24. Oktober 2016 kommt die Feuerwehrkommission zum Schluss, dass eine Umsetzung der Projektanpassung keine nachhaltige Lösung darstellt. Die Einsparmöglichkeiten liegen in einer Spanne zwischen rund Fr. 6 500.00 und Fr. 18 105.00. Die damit verbundenen Einbussen stehen jedoch in keinem ausgewogenen Verhältnis dazu. Der Gemeinderat wir gebeten, von der abgeklärten Projektanpassung abzusehen und den Zuschlag zur Umsetzung des Ursprungsprojekts der Firma Feumotech AG bekanntzugeben.

GR Seite 14 Pascal Arn (Feuerwehrkommandant) erklärt, dass die Spezial- und Feuerwehrkommission nach den getätigten Abklärungen zum Schluss kommt, eine Projektanpassung zu verwerfen und der Zuschlag dem ursprünglichen Gewinner der Ausschreibung zu vergeben ist. Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Der Gemeinderat sieht von der abgeklärten Projektanpassung ab. 2. Der Zuschlag zur Umsetzung des Ursprungsprojekts ist der Firma Feumotech AG bekanntzugeben und zwar zu einem Kostendach von Fr. 486 870.00. 3. Die Auftragsvergabe wird, nach Einhaltung der 30-tägigen Einsprachefrist, durch den Gemeindeverwalter eingeleitet. 4. Der Veräusserung des alten Tanklöschfahrzeugs an die Firma Feumotech AG zu einem Preis von Fr. 10 000.00 wird zugestimmt und der Erlös ist der Investition Ersatz Tanklöschzeug anzurechnen. 5. Wahlantrag Verwaltung: Sachbearbeiterin Steuerwesen Der Gemeinderat nahm an der Sitzung vom 19. Dezember 2016 den Altersrücktritt von Frau Margrit Bürgin, Sachbearbeiterin Steuerwesen per 31. Juli 2017 zur Kenntnis. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, die Stelle öffentlich auszuschreiben und die Verwaltung habe dem Gemeinderat einen Wahlantrag zu unterbreiten. Das Stelleninserat wurde im Azeiger am 12. Januar 2017 und in der Solothurner Zeitung am 13. Januar 2017 publiziert. Auf das Stelleninserat haben sich bis zur Eingabefrist Ende Januar 2017 29 Personen beworben. Die eingegangenen Bewerbungsunterlagen wurden durch den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeverwalter geprüft. Nach Rücksprache mit dem Gemeindevizepräsidenten wurden 3 Personen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Gespräche fanden letzte und diese Woche durch den Gemeindepräsidenten und den Gemeindeverwalter statt. Den restlichen Personen wurde schriftlich abgesagt. Aufgrund des persönlichen Gesamteindrucks anlässlich des Bewerbungsgespräches, der Übereinstimmung mit dem Anforderungsprofil, den bisherigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnissen sind der Gemeindepräsident und der Gemeindeverwalter überzeugt, dass Frau Petra Carulli-Stöckli am besten ins kollegiale Verwaltungsteam der Einwohnergemeinde Langendorf passt. Die Verwaltung schlägt hiermit Frau Petra Carulli-Stöckli, Lohn- Ammannsegg, geboren 3.5.1970 zur Wahl als Sachbearbeiterin Steuerwesen vor. Keine Wortbegehren Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Frau Petra Carulli-Stöckli wird als Sachbearbeiterin Steuerwesen mit einem Pensum von 50% gewählt. 2. Der Stellenantritt erfolgt am 1. Juni 2017. 3. Die Anstellungsbedingungen richten sich nach der Dienst- u. Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde Langendorf. 4. Als Anfangsbesoldungseinstufung gemäss DGO gilt Lohnklasse 12 und Erfahrungsstufe 11.

GR Seite 15 6. Antrag Baukommission: Reduktion Anstellungspensum Bauverwalter Bei der Ausarbeitung des Stellenprofils für die Bauverwaltung wurde die Höhe des Pensums innerhalb der Gemeinde diskutiert. Schliesslich wurde die Stelle des Bauverwalters mit einem Pensum von 80-100% ausgeschrieben. Angestellt wurde der Bauverwalter dann per 1. Juli 2013 mit einem Pensum von 100%. Dies hat sich gerade während der Zeit des Aufbaus der Bauverwaltung und in der Zeit der Weiterbildung des Bauverwalters als richtigen Entscheid erwiesen. Anfang 2016 hat der Bauverwalter seine Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen (Diploma of Advanced Studies (DAS) Öffentliches Gemeinwesen Bauverwalter/in). Die Einarbeitung in die Aufgabe des Bauverwalters ist abgeschlossen. Die Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Kommissionen und weiteren Behörden hat sich seit Stellenantritt eingespielt. Zum Aufbau der Bauverwaltung wurde unter anderem das Archiv der Baukommission elektronisch erfasst. Aufgrund der Vaterschaft des Bauverwalters seit dem 10.10.2016 hat der Bauverwalter beim Gemeindepräsidenten den Wunsch geäussert, sein Pensum von 100% auf 80% reduzieren zu können um sich unterwöchig während eines Tages um die Kinderbetreuung zu kümmern. Bei diversen Gesprächen zwischen dem Gemeindepräsidenten, dem Präsidenten der Baukommission und dem Ressortleiter Bau des Gemeinderates wurden Lösungen gesucht, um die Bauverwaltung auch bei einer Reduktion des Anstellungspensums weiterhin ohne Einschränkung der Dienstleistungen und unter Berücksichtigung der Kosten für die Gemeinde erbringen zu können. Dabei wurde das Ziel verfolgt, die durch die Pensenreduktion fehlenden Ressourcen möglichst innerhalb der Baukommission abdecken zu können. Die vertiefte Einbindung eines BK-Mitglieds in die BK-Tätigkeit ermöglicht eine breitere Abstützung der Kompetenzen, welche insbesondere mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Baugesetzgebung von grossem Nutzen ist. In der Person von Wolfgang Aeberhard (Inhaber WA-Architektur GmbH) besteht die Möglichkeit, Fehlressourcen der Bauverwaltung in Zukunft nach Bedarf abzudecken. Wolfgang Aeberhard ist seit 2012 als Ersatzmitglied und seit Juli 2013 (laufende Legislatur) als Vollmitglied der Baukommission tätig. In Gesprächen mit Wolfgang Aeberhard wurden die Rahmenbedingungen für die Abwicklung künftiger Aufträge der Bauverwaltung geklärt und festgelegt. Insbesondere geht es um die Detailprüfung von Baugesuchen, evtl. abgestuft durch die Komplexität der jeweiligen Gesuche. Mit dieser Massnahme darf die Gemeinde mit Einsparungen von ca. 10% gegenüber dem heutigen Besoldungsbudget des Bauverwalters rechnen. Wie hoch wird die Einsparung durch die Pensenreduktion sein, fragt Adrian Marti. Die Einsparungen werden gemäss Antrag der Baukommission mit 10% gegenüber den heutigen Besoldungskosten des Bauverwalters beziffert, gibt der Gemeindeverwalter zu Protokoll. Gisela Schultis unterstützt grundsätzlich den Wunsch des Bauverwalters um Pensenreduktion, weist jedoch darauf hin, dass gemäss Anhang III der Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) Entschädigung für nebenamtliche Funktionen Spezialaufgaben der Baukommission mit Fr. 30.00/Stunde vergütet werden. Ist eine Entschädigung von Fr. 100.00/h somit rechtens? Der Gemeindepräsident argumentiert, dass eine Vergabe der Baugesuchsprüfung an eine externe Stelle mit einem Salär von mind. Fr. 120.00/Stunde zu berechnen wäre. Somit kann mit der Lösung der Baugesuchsprüfung durch Wolfgang Aeberhard immer

GR Seite 16 noch von einer kostengünstigen Lösung gesprochen werden. Der Gemeindepräsident verweist auf die langjährige Entschädigungspraxis für Architekturleistungen, welche vor der Einführung der Bauverwaltung galt. Damals wurden die Aufwendungen zu Stundensätzen von Fr. 120.00 oder Fr. 125.00 vergütet. Zudem gibt Gisela Schultis zu Protokoll, das grundsätzlich Aufträge oft an Wolfgang Aeberhard vergeben werden, ohne andere Anbieter zu berücksichtigen. Daniel Hürlimann erwähnt an dieser Stelle nochmals, dass nicht grundsätzlich jedes Baugesuch an Wolfgang Aeberhard zur Prüfung übergeben wird. Dies erfolgt nur bedarfsweise und in vorgängiger Absprache mit dem Präsident der Baukommission und dem Bauverwalter. Die Baukommission will, um das Know-How innerhalb der Kommission zu behalten, die Baugesuchsprüfung durch ein Kommissionsmitglied bearbeiten lassen, so der Gemeindepräsident. Wolfgang Aeberhard ist Mitglied der Baukommission und die ideale Person, da er als Mitglied der Baukommission bereits mit Hintergrundwissen bestückt ist. Andrea Kronenberg kann den vorliegenden Antrag unterstützten. Schliesslich kann sich Wolfgang Aeberhard seine Aufträge zur Baugesuchsprüfung ja nicht selbst zuhalten. Gisela Schultis stellt den Antrag, dass der Pensenreduktion des Bauverwalters auf 80% per 01.03.2017 grundsätzlich zugestimmt wird, in welcher Form und durch wenn die Prüfung der Baugesucht in Zukunft erfolgt, soll nochmals geprüft werden. Der Gemeindepräsident lässt über den Antrag von Gisela Schultis abstimmen. Antrag Gisela Schultis Dem Antrag von Gisela Schultis, der Pensenreduktion des Bauverwalters auf 80% per 01.03.2017 zuzustimmen, jedoch nochmals zu prüfen, wie die Prüfung der Baugesuche in Zukunft erfolgen soll, wird mit 4 JA zugestimmt. Antrag Verwaltung Dem Antrag der Verwaltung wird mit 5 JA zugestimmt. Somit gilt folgender Beschluss: Der Gemeinderat beschliesst einstimmig: 1. Die Reduktion des Pensums des Bauverwalters auf 80% erfolgt per 01.03.2017. Der Gemeinderat beschliesst mit 5:4 Stimmen: 2. Die formelle Prüfung der Baugesuche erfolgt grundsätzlich durch den Bauverwalter. 3. Bei Bedarf werden Baugesuche zur Detailprüfung vom Bauverwalter in Abstimmung mit dem Präsidenten der Baukommission an Wolfgang Aeberhard in Auftrag gegeben. 4. Der Aufwand für die Prüfung von Baugesuchen wird von Wolfgang Aeberhard nach Gesuch und Stunden erfasst. Für die Entschädigung wurde ein Stundensatz von Fr. 100.- /exkl. MwSt. festgelegt. 5. Die dafür anfallenden Kosten werden im Jahr 2017 dem Konto 0222.3010.00, Besoldung Bauverwaltung belastet. 6. Für das Budget 2018 ist das Konto 0222.3132.00, Honorare externe Berater, Gutachter, Fachexperten etc. entsprechend anzupassen oder ein neues Konto zu eröffnen.

7. Informationen zum Projekt Schulraumerweiterung GR Seite 17 Wie an der letzten Gemeinderatssitzung vom 30. Januar 2017 besprochen, wurde nochmals mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) Kontakt aufgenommen, mit der Anfrage, den Entwurf für die Ausschreibung zu überprüfen. Der SIA stimmt der Ausschreibung nun vollumfänglich zu und die Publikation im Simap ist erfolgt. 8. Informationen aus den Ressorts GESLOR Andrea Kronenberg informiert, dass die neue Schulleiterin Kindergarten und Primarschule von Rüttenen, Stephanie Wüthrich, ihre Arbeit aufgenommen hat. Auch Susanne Zimmermann hat ihre Stelle im Schulsekretariat GESLOR begonnen. Die ganzen Einarbeitungsprozesse sind im Gange. Zusätzlich gibt Andrea Kronenberg zu Protokoll, dass Ende Januar die Vergleichsarbeiten durchgeführt wurden. Die Verfügungen mit den Ergebnissen werden im April 2017 eröffnet. Elektrakommission Die Elektrakommission beschäftigt sich nach wie vor, zusammen mit der Verwaltung, der Firma Mollet Energie AG (Planer) und der GA Weissenstein GmbH, mit dem Ausbau des Glasfasernetzes der GAW und den damit verbundenen Kosten. Eine nächste Sitzung findet am 9. März 2017 statt, so Patrick Suter. Finanzkommission Die Finanzkommission setzt sich zurzeit mit der Rechnung, Schwerpunkt Prüfung des Kostenverteilers Schule, auseinander. Feuerwehrkommission Gisela Schultis informiert, dass Marc Grüring nach Rückkehr seines Auslandaufenthaltes wieder Mitglied der Feuerwehrkommission ist (Offizier). 9. Mitteilungen und Verschiedenes Gemeinderatsausflug Die Protokollführerin startet erneut eine Terminumfrage zwecks Terminfindung für den anstehenden Gemeinderatsausflug, da bis jetzt noch kein passendes Datum gefunden wurde. Präferiert wird ein Datum zwischen August und September 2017. Für das Protokoll: Katia Crimella Protokollführerin