Termina Winlohn Update auf Version 2015-1 Änderungen im T-Winlohn 2015-1 - Änderung in der Lohnsteuerberechnung für 2015 - ELSTER Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung für 2015 - Kurzarbeitergeldberechnung 2015 - Erweiterung des ELStAM Verfahrens bei Anfragen, An- Ab- und Ummeldungen - Zusatzbeitrag für Krankenkassen - Anpassung der Soz.Vers.-Berechnungsformel im Niedriglohnbereich Installation Das Update kann nach der Dezemberabrechnung 2014 installiert werden. Es kann auch mit dem Update 2015-1 noch in 2014 abgerechnet werden, da alle Vorjahreswerte für das Jahr 2014 erhalten bleiben. Sichern Sie unbedingt vor der Installation alle Mandanten und überprüfen Sie vor der Installation, dass sich alle Mandanten in der aktuellen Abrechnung befinden, und nicht in einem Vormonat. Brennen Sie vor der Installation das komplette T-Winlohn xp Verzeichnis auf eine CD. So sind alle Mandanten mit Mandantenverwaltung und Programmversion 2014 gesichert. Legen Sie die T-Winlohn Update 2015-1 CD in das CD-Laufwerk ein. 1. Rufen Sie im Windows Menü START - AUSFÜHREN D:\SETUP (Vorausgesetzt Ihr CD- Laufwerk ist D sonst entsprechend) auf, um das Setup- Programm auf der CD zu starten. Alternativ können Sie auch auf dem Desktop den Arbeitsplatz aufrufen. Dort rufen Sie Ihr CD- Laufwerk an, und starten durch einen Doppelklick die Anwendung SETUP. 2. Befolgen Sie den Anweisungen des Setupprogrammes. Beachten Sie, dass das Update auf den selben Lohnbereich kopiert werden muss, in dem sich auch Ihr aktueller Lohn befindet (Meist C:\T-Winlohn xp). 3. Sollte bei der Installation ein Versionskonflikt angezeigt werden, dass eine Datei, die kopiert wird nicht neuer ist als die Datei auf dem System, wählen sie bitte Nein, keine damit alle Dateien überschrieben werden. 4. Ist das Update eingespielt, muss das Lohn Update Umstellungsprogramm, zur Erweiterung der Lohndaten, aufgerufen werden. Das Lohn Update Programm befindet sich im Termina Winlohn Programmordner (Aufruf: Start-Programme T-Winlohn xp T-Winlohn xp updaten). 5. Wählen Sie, von welcher Version der Lohn umgestellt werden soll (Zur Zeit nicht notwendig und fest eingestellt). Starten Sie das Umstellungsprogramm durch die Schaltfläche OK im Startbildschirm. 6. Eine Meldung informiert Sie, wie viele Mandanten umgestellt werden. Nach Bestätigung mit Ja werden alle Mandanten auf die Version 2015-1 umgestellt. Zur Kontrolle wird jeder Mandant mit dem Vermerk Umgestellt aufgelistet. Bei dem Versuch bereits umgestellte Mandanten ein weiteres Mal umzustellen, werden diese übersprungen. 7. Nach dem Ende der Umstellung, können Sie über die Schaltfläche Protokoll drucken ein Umstellungsprotokoll ausdrucken. Nach der Installation wird der Lohn wie gewohnt aufgerufen. Hinweis: Sollte die Ausführung des Umstellungsprogramms (Punkt 4 weiter oben) mit einem Laufzeitfehler beendet werden, müssen Sie im Aufruf etwas ändern. Klicken Sie den Aufruf (Aufruf: Start-Programme T- Winlohn xp T-Winlohn xp updaten) mit der rechten Maustaste an und dann auf Eigenschaften. Im Reiter Verknüpfung ändern Sie im Ziel ganz rechts Lohn Update.mdb in Lohn Update.mde, also nur das b in ein e ändern. Danach mit Übernehmen und OK beenden. Jetzt wird eine (kompilierte) Version des Umstellungsprogramms aufgerufen, und der Laufzeitfehler kommt nicht mehr. T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 1 von 7
Änderungen im T-Winlohn 2015-1 Stammdaten / Konstanten 2015 Bemessungsgrenze KV & PV: West und Ost: 49.500,00 Bemessungsgrenze RV & AV West: 72.600,00 Ost: 62.400,00 Beitragssatz Rentenversicherung 18,7% (AN 9,35%, AG 9,35%) Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 3,0% (AN 1,5%, AG 1,5%) Beitragssatz Pflegeversicherung 2,35% (AN 1,175%, AG 1,175%) Pauschaler KV-Beitragssatz AG-Anteil 13% Pauschaler RV-Beitragssatz AG-Anteil 15% Pauschaler RV-Beitragssatz AN-Anteil 3,7% Die fett geschriebenen Bemessungsgrenzen ändern sich 2015. Das Umstellungsprogramm legt die Konstanten für 2015 automatisch an, sofern diese noch nicht von Ihnen angelegt wurden. Änderung der Lohnsteuer 2015 Die Lohnsteuerberechnung für 2015 wurde gemäß dem Programmablaufplan für die maschinelle der vom Arbeitlohn einzubehaltene Lohn- Kirchensteuer und Solizuschlag erweitert. Der für das Jahr 2015 geltende Steuertarif baut auf folgenden Eckpunkten auf: - Grundfreibetrag 8.354,- (Verheiratete 16.708,- ) - Eingangssteuersatz 14% - Spitzensteuersatz 45% (bei einem zu versteuernden Einkommen ab 250.731,- ) ELSTER Lohnsteueranmeldung 2015 Das Formular sowie der Datensatzaufbau für die ELSTER-Lohnsteueranmeldung wurden auf die Version 2015 umgestellt. ELSTER Lohnsteuerbescheinigung 2015 Der Datensatzaufbau für die ELSTER-Lohnsteuerbescheinigung wurde auf die Version 2015 umgestellt. Kurzarbeitergeldberechnung 2015 Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes sowie Abrechnungsliste und Leistungsantrag wurden nach den Eckdaten für 2015 angepasst. In den Stammdaten / Finanzamt Arbeitsamt kann jetzt für das Kug eine Ableitungsnr. erfasst werden, die auf dem Leistungsantrag ausgegeben wird. T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 2 von 7
Insolvenzumlage Die Insolvenzgeldumlage bleibt 2015 bei 0,15 %. Niedriglohnbereich Sozialversicherung Im Niedriglohnbereich zwischen 450,- und 850,- wurde die Gleitzonenformel zur Errechnung der SV- Beiträge an die für 2015 geltenden Beitragssätze angepasst. Beachten Sie bitte, dass die für 2013 und 2014 geltenden Bestands- und Übergangsregelungen auslaufen. Diese betrafen die Entgelte zwischen 400,- und 450,- sowie zwischen 800,- und 850,-, die durch die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450,- entstanden waren. Krankenkassen Zusatzbeitrag Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2015 den von den Mitgliedern allein zu tragenden Beitragsanteil von 0,9 abgeschafft und damit den allgemeinen Beitragssatz auf 14,6% und den ermäßigten auf 14% festgesetzt. Dazu kann die Krankenkasse einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erheben, der vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist. Für bestimmte Personengruppen ist an der Stelle des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz maßgebend. Dieser beträgt für das Jahr 2015 0,9%. (Siehe dazu auf der CD im Verzeichnis Unterlagen\Krankenkasse Zusatzbeitrag.pdf). Im Krankenkassenstamm erfassen Sie dazu für den Zeitraum ab 01.01.2015 beim Beitragssatz Normal 14,60%, Ermäßigt 14,00 und bei Zusatzbeitrag für AN den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Diesen können Sie dem Dokument Krankenkassenliste.pdf entnehmen, welches auf der CD im Verzeichnis Unterlagen\Krankenkasse gespeichert ist. TIPP: Statt einen neuen Betragssatz anzulegen, können Sie auch einen alten Beitragssatz überschreiben, der nicht mehr benötigt wird. Um einen Betragssatz zu löschen, markieren Sie die entsprechende Zeile, wählen im Menü Bearbeiten den Punkt Datensatz auswählen und danach im Menü Bearbeiten den Menüpunkt Löschen. Der Betragsnachweis für die Krankenkasse wurde dem Beitragsnachweis 2015 angepasst. Dort wird neu der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung ausgewiesen. Für freiwillig Krankenversicherte wird ebenso der Zusatzbeitrag ausgewiesen, dafür aber der Beitrag ohne Zusatzbeitrag zusammengefasst, und nicht mehr für Arbeitnehmer und Arbeitgeber getrennt ausgegeben. T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 3 von 7
Auf der Krankenkassenliste wird der Zusatzbeitrag auch ausgegeben. Neu ist dort auch, dass die in den SV- Beiträgen enthaltenen Beiträge für Einmalzahlungen gesondert ausgewiesen werden. Im Personalstamm / Sozialversicherung weisen Sie dann jedem Arbeitnehmer zu, ob der kassenindividuelle oder der gesetzliche Zusatzbeitrag von 0,9% für bestimmte Personengruppen abgerechnet werden soll. Bitte überprüfen Sie alle Arbeitnehmer auf die korrekte Zuordnung. Sonstige Änderungen und Informationen Private Krankenversicherung Für die Private Krankenversicherung ist der Arbeitgeberzuschuss für 2015 auf 301,13, für die Private Pflegeversicherung auf 48,47 (Sachsen 27,84 ) begrenzt (siehe Firmenstamm). ELStAM Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) Bei allen Elstam Meldungen (An-, Ab-, Ummeldungen und Anfragen) wird das Referenzdatum jetzt mit aufgelistet und kann manuell abgeändert werden. Mit dem für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu übermittelnden Referenzdatum bestimmt der Arbeitgeber, ab welchem Zeitpunkt die ELStAM für den Arbeitnehmer für den Abruf bereitgestellt werden sollen. Bei einer Anmeldung ist dieses der 1. Januar des aktuellen Jahres, bzw. der Beschäftigungsbeginn, wenn dieser nach dem 1. Januar des aktuellen Jahres liegt. Bei einer Abmeldung ist das Referenzdatum das Referenzdatum der Anmeldung. Dieses wird automatisch von der Anmeldung übernommen, wenn diese im T-Winlohn hinterlegt ist. Sonst kann auch dieses bei der Erstellung der Abmeldung manuell erfasst werden. Nun gibt es auch einige Sonderfälle, bei denen das Referenzdatum manuell abgeändert werden muss. Wurde z.b. ein Arbeitnehmer versehentlich angemeldet und das Feld Hauptarbeitgeber nicht gekennzeichnet (obwohl es dieser ist) bekommt dieser Arbeitnehmer die Steuerklasse 6 in ELStAM zugewiesen. Um das zu korrigieren, muss der Arbeitnehmer zuerst abgemeldet werden (Referenzdatum ist Referenzdatum der Anmeldung) und dann neu angemeldet werden (jetzt mit angekreuzten Hauptarbeitgeber). Bei dieser Neuanmeldung muss aber das Referenzdatum einen Tag nach dem Referenzdatum der ersten Anmeldung liegen. Das können Sie jetzt manuell in der Anmeldung abändern. T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 4 von 7
Auch neu ist, dass bei einer Anfrage ein Zeitraum angegeben werden kann. Es werden dann nur die Anmeldebestätigungs-, Monats-, Brutto- und Änderungslisten geschickt, die in diesem Zeitraum liegen. Geben Sie dazu unten das von-bis Datum an, oder wählen sie diese über die Schalftfächen Kalender. T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 5 von 7
Sonst ist es möglich, dass auch bereits erhaltene Listen erneut geschickt werden und es wird dadurch immer unübersichtlicher. Sie erkennen das in Perfidia, wenn dort in der Nummer der Anwortdatei ein von-bis Wert steht. So bedeutet z.b. Antwortdatei 12-20, dass auf die Anfrage insgesamt 9 Antwortdateien geschickt wurden. Diese befinden sich im Verzeichnis ofd/recv mit den Namen EELAF0_0000012.DAT bis EELAF0_0000020.DAT. Wichtig ist, dass alle diese Antwortdateien quittiert werden. Dazu wählen Sie die Schaltfläche ELStAM Antwort aus Perfidia einlesen, worauf die Dateiauswahl geöffnet wird. Wählen Sie alle Antwortdateien einzeln an, lesen Sie in den T-Winlohn ein (sofern Arbeitnehmerdatensätze enthalten sind) und quittieren diese. Im folgenden Beispiel wurde eine Antwortdatei eingelesen, die nur den Hinweis enthält, dass für die Arbeitnehmer keine Änderungen vorhanden sind. Diese Antwort wird nicht in den T-Winlohn eingelesen, muss aber quittiert werden (sonst kommt die immer wieder). T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 6 von 7
Neu in der Version 2015 ist auch, dass bereits quittierte Antworten erneut quittiert werden können. So muss man sich beim Quittieren mehrere Antworten nicht darum kümmern, ob diese bereits quittiert wurden. Ebenso neu ist die Möglichkeit alle Antwortdateien einer Anfrage auf einmal zu quittieren. Erhalten Sie z.b. auf eine Anfrage mehrere Antwortdateien (für mehrere Monate), in der immer steht, dass sich für die Arbeitnehmer nichts geändert hat, können sie diese auf einmal quittieren. Dazu muss die erste Antwortdatei (siehe bei Perfidia in der Spalte Antwortdateinummer von z.b. bei 1-12 die 1, und damit die Datei EELAF0_0000001.dat) angewählt werden. Danach werden über die Schaltfläche Alle ELStAM Antworten dieser Anfrage quittieren die nächsten, zu dieser Anfrage gehörenden, Antwortdateien quittiert. Auf der CD finden Sie im Unterverzeichnis Unterlagen\ELStAM mehrere Unterlagen zu ELStAM. Perfidia Standalone Update für ELSTER 2015 Auf der CD befindet sich im Unterverzeichnis Perfidia, die neueste Version des Programmes mit der ELSTER-Anpassung für die Lohnsteueranmeldung, Lohnsteuerbescheinigung und das ELStAM für 2015 (Version 3.50.128 Beta 1). Sie installieren dieses Update, in dem Sie dort das Programm psasetup128beta1.exe aufrufen. Dadurch wird das Perfidia Programm auf die aktuelle Version 3.50.128 Beta 1 umgestellt. T-Winlohn Updatebeschreibung 2015-1 Seite 7 von 7