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Transkript:

GEMEINDE 2123 KREUTTAL Nr: 2/2014 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die ordentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kreuttal am Montag, den 26. Mai 2014 im Veranstaltungssaal des Feuerwehrhauses in Hornsburg Beginn: 20:00 Uhr Ende: 23:00 Uhr Die Einladung zu dieser Gemeinderatssitzung erfolgte am 20. Mai 2014 per E-Mail bzw. per RSb. VON DEN MANDATAREN WAREN ANWESEND: 1. Bürgermeister KOLLER Markus 11. GR Ing. MÜLLER Philipp 2. Vizebgm. ESSL Rudolf 12. GR Mag. TITLBACH-SUPPER Martina 3. GfGR LINHART Ernst 13. entschuldigt 4. OV GfGR DIEWALD Karl 14. GR KRAUS Josef 5. GfGR KOHLFOCK Josef 15. GR HORVATH Andrea 6. GfGR WESTERMAYER Rudolf 16. GR DOPLER Walter 7. GR DI PERSCHL Christian 17. GR HACKL Silvia 8. GR GASSLER Birgit 18. GR MR Dr. KELLNREITNER Roman 9. GR CHALOUPKA Rudolf 19. GR MARCHESANI Katharina 10. GR CZECH Alfred jun. AUSSERDEM WAREN ANWESEND: 1. SPITZER Waltraud, Schriftführerin 2. 8 Zuhörer ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: 1. GR GASSLER Alois jun. NICHT ENTSCHULDIGT WAREN: ---------- VORSITZENDER: Bürgermeister KOLLER Markus Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 2 - TAGESORDNUNG: Öffentliche Tagesordnungspunkte Pkt. 1) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Pkt. 2) Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2014 Pkt. 3) Kassaprüfung vom 22. Mai 2014 Pkt. 4) Mietvertrag mit Fr. Dr. Renata Westerlund mit Gültigkeit ab 01.09.2014 Pkt. 5) Darlehensvergabe für die Umbauarbeiten der Arztpraxis in Unterolberndorf Pkt. 6) Auftragsvergabe Bauarbeiten für die Arztpraxis in Unterolberndorf Pkt. 7) Flächenwidmungsplan KG Hautzendorf Pkt. 8) Flächenwidmungsplan KG Hornsburg Pkt. 9) Flächenwidmungsplan KG Unterolberndorf Pkt. 10 Baukostenzuschuss L6 KG Hautzendorf, Teil 3 Pkt. 11) Asphaltierungsarbeiten KG Unterolberndorf, Föhrenwaldweg Pkt. 12) Asphaltierungsarbeiten KG Unterolberndorf, Feldgasse Pkt. 13) Erhöhung der Aufschließungsabgabe ab 01.07.2014 Pkt. 14) Vermessung Gemeinde-Haller-Schindler KG Hautzendorf Pkt. 15) Entwidmung öffentliches Gut, Teilfläche der Parz.Nr. 76/2, KG Hautzendorf Pkt. 16) Vermessung Gemeinde-Schneider- Holzer KG Hautzendorf Pkt. 17) Vermessung Gemeinde-Gaiser KG Unterolberndorf Pkt. 18) Verkauf Presshaus Pkt. 19) Dienstbarkeitsverträge mit Netz NÖ GmbH Pkt. 20) schadhafte Straßenlampen Pkt. 21) Beschlussfassung Teilnahme am Leader-Programm 2014-2020, Region Weinviertel Ost Pkt. 22) Veröffentlichung der Finanzdaten der Gemeinde Kreuttal Pkt. 23) Sondernutzungsvertrag Hochwasserschutz Bereich Kreuttalstraße-KG Unterolberndorf Pkt. 24) Vermietung Wohnung Sonnleitengasse 6 Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte Pkt. 25) Dienstvertrag Kohlfock Johannes Pkt. 26) Dienstvertrag Wiederkehr Birgit Pkt. 27) Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen Öffentlicher Tagesordnungspunkt Pkt. 28) Berichte **************************************************************************************************** VERLAUF DER SITZUNG: ÖFFENTLICHE TAGESORDNUNGSPUNKTE Zu Pkt. 1) Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit Bürgermeister Koller eröffnet die heutige Gemeinderatssitzung, begrüßt alle Gemeinderäte und Gemeinderätinnen, die Schriftführerin, Frau Spitzer sowie 8 Zuhörer. GR GASSLER Alois jun. hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt. Sodann wird von Herrn Bürgermeister Koller die Beschlussfähigkeit festgestellt. Zu Pkt. 2) Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 9. Dezember 2013 Bürgermeister Koller berichtet, dass das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2014 jedem Mitglied des Gemeinderates in Kopie zur Verfügung gestellt wurde. Die von Herrn Ing. Müller Philipp schriftlich vorgelegten Änderungswünsche wurden in das vorliegende Protokoll eingearbeitet und werden laut verlesen.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 3 - Da sonst keine weiteren Änderungswünsche eingelangt sind, gilt das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17. Februar 2014 als genehmigt. Der abgeänderte Sitzungspunkt wird nochmals an die Gemeinderäte übersendet. Zu Pkt. 3) Kassaprüfung vom 22. Mai 2014 Bürgermeister Koller berichtet, dass am 22. Mai 2014 im Gemeindeamt in Hautzendorf eine Kassaprüfung stattgefunden hat und ersucht GR Andrea Horvath den Gemeinderat über das Ergebnis der angesagten Kassaprüfung zu berichten. GR Horvath berichtet, dass der Bargeldbestand überprüft und folgender Kassastand ermittelt wurde: Bargeldbestand per 22.05.2014 688,82 Girokonto Nr. 500.504 bei der Raika Wolkersdorf per 21.5.2014-62.286,88 Girokonto Nr. 1-00500504 bei der Raika Wolkersdorf per 9.5.2014-8.532,-- Girokonto Nr. 7356.764 bei der PSK per 20.5.2014 172,79 Anlagecard Kto-Nr. 9900500.504 - Raika Wolkersdorf per 22.05.2014 195,85 Istbestand gesamt - 69.761,42 Frau GR Horvath dankt abschließend im Namen des Prüfungsausschusses für die vorbildhafte und ordnungsgemäße Kassenführung. Bürgermeister Koller dankt Frau Horvath Andrea für den Bericht. Zu Pkt. 4) Mietvertrag mit Frau Dr. Renata Westerlund mit Gültigkeit ab 1. 9. 2014 Auf Grund der Sanierung des Arzthauses in der Sonnleitengasse 6, 2123 Unterolberndorf, wurde eine Darlehensaufnahme ausgeschrieben. In Anlehnung an die Darlehenssumme wurde nunmehr der Mietvertrag mit Frau Dr. Renata Westerlund überarbeitet und ein Nachtrag zum Mietvertrag vom 25. 11. 2011 erstellt. Aus diesem Nachtrag geht hervor, dass sich der monatliche Mietzins auf Euro 1.180,-- zzgl. 20 % Umsatzsteuer, inkl. Wertsicherung, erhöhen wird. Dieser vorliegende Mietvertrag wurde mit allen Beteiligten im Vorfeld besprochen und soll nunmehr unterfertigt werden. Der Gemeinderat möge den vorliegenden Nachtrag zum Mietvertrag vom 25.11.2011 betr. Vermietung des Arzthauses in der Sonnleitengasse 6, 2123 Unterolberndorf, mit einem monatlichen Mietzins in der Höhe von Euro 1.180,-- zzgl. 20 % Umsatzsteuer, inkl. Wertsicherung, genehmigen und unterfertigen. Zu Pkt. 5) Darlehensvergabe für die Umbauarbeiten der Arztpraxis in Unterolberndorf Bürgermeister Koller berichtet, dass Herr Mag. Asinger Peter, Hornsburg, eine Darlehensausschreibung für ein Darlehen in der Höhe von Euro 400.000,-- durchgeführt hat. Nach Prüfung und Auswertung der Darlehensangebote übergab Mag. Asinger folgende Angebotsreihung: Die Angebote wurden auf Basis an den 6-Monats-Euribor 0,324 Gleichstellung vom 3. März 2014 - abgegeben:

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 4 - Kreditinstitut Angebot 1. BAWAG PSK + 0,81 % über Euribor 2. NÖ Landeshypo + 0,84 % über Euribor 3. Erste Sparkasse + 0,92 % über Euribor 4. Bank Austria Unicredit + 0,97 % über Euribor 5. Volksbank Obersdorf + 1,23 % über Euribor 6. Raiffeisenbank Wolkersdorf + 1,50 % über Euribor Die vorgelegte Bewertung wurde im Gemeinderat eingehend diskutiert und erläutert. Der Gemeinderat möge beschließen, dass auf Grund der Auswertung von Herrn Mag. Asinger, Hornsburg, die Darlehensvergabe in Höhe von Euro 400.000,-- an die BAWAG PSK erfolgen soll. Zu Pkt. 6) Auftragsvergabe Bauarbeiten für die Arztpraxis in Unterolberndorf Bürgermeister Koller führt aus, dass von Architekt DI Abendroth die Ausschreibung für diverse Arbeiten für das Projekt Sanierung Arzthaus durchgeführt und ausgewertet wurde. Folgende Gewerke mit den entsprechenden Auftragssummen netto sollen nunmehr vergeben werden: Fa. Lahofer, Baumeisterarbeiten Auftragssumme Euro 259.287,72 Fa. Wawerka, Installateur Auftragssumme Euro 31.112,55 Fa. Schmid, Wohnraumlüftung Auftragssumme Euro 26.677,98 Fa. Ecker, Elektroinstallationen Auftragssumme Euro 25.266,68 Die einzelnen Auftragssummen werden entsprechend erläutert und eingehend diskutiert. Die Auftragsvergabe für jene Gewerke, die eine geringe Auftragssumme (Bautischler etc.) aufweisen, wird in der nächsten Sitzung des Gemeindevorstandes erfolgen. Der Gemeinderat möge beschließen, dass nach Durchführung und Auswertung der Ausschreibung über diverse Arbeiten für das Projekt Sanierung Arzthaus folgende Gewerke mit den jeweiligen Netto-Auftragssummen genehmigt und vergeben werden: Fa. Lahofer, Baumeisterarbeiten Auftragssumme Euro 259.287,72 Fa. Wawerka, Installatuer Auftragssumme Euro 31.112,55 Fa. Schmid, Wohnraumlüftung Auftragssumme Euro 26.677,98 Fa. Ecker, Elektroinstallationen Auftragssumme Euro 25.266,68

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 5 - Zu Pkt. 7) Flächenwidmungsplan KG Hautzendorf Bürgermeister Koller berichtet, dass der Entwurf betr. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Hautzendorf in der Zeit von 17. März 2014 bis zum 28. April 2014 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist. Betroffene Grundstückseigentümer wurden von der bevorstehenden Änderung der Flächenwidmung persönlich mit Einzelschreiben verständigt. Die eingelangten vorliegenden Stellungnahmen sowie die Unterschriftenlisten werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Hierauf erfolgt eine zum Teil sehr emotional geführte Debatte. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, Flächenwidmung, in der KG Hautzendorf lt. aufliegender Plandarstellung 3231a, DI Fleischmann, durchgeführt wird. Zu Pkt. 8) Flächenwidmungsplan KG Hornsburg Bürgermeister Koller berichtet, dass der Entwurf betr. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Hornsburg in der Zeit von 17. März 2014 bis zum 28. April 2014 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist. Betroffene Grundstückseigentümer wurden von der bevorstehenden Änderung der Flächenwidmung persönlich mit Einzelschreiben verständigt. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, Flächenwidmung, in der KG Hornsburg lt. aufliegender Plandarstellung 3233a, DI Fleischmann, durchgeführt wird. Zu Pkt. 9) Flächenwidmungsplan KG Unterolberndorf Bürgermeister Koller berichtet, dass der Entwurf betr. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes in der KG Unterolberndorf in der Zeit von 17. März 2014 bis zum 28. April 2014 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen ist. Betroffene Grundstückseigentümer wurden von der bevorstehenden Änderung der Flächenwidmung persönlich mit Einzelschreiben verständigt. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, Flächenwidmung, in der KG Unterolberndorf lt. aufliegender Plandarstellung 3234b, DI Fleischmann, durchgeführt wird und gleichzeitig folgende Verordnung genehmigt wird: Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal beschließt in seiner Sitzung am 26. Mai 2014 nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 6 - Verordnung 1 Aufgrund des 22 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgsetzes 1976 idgf wird das örtliche Raumordnungsprogramm für die Gemeinde Kreuttal KG Hautzendorf, Unterolberndorf und Hornsburg dahingehend abgeändert, dass für die auf der hiezu gehörigen Plandarstellung (Pläne Nummer 3231a, 3233a und 3234b) rot umrandeten Grundflächen die auf der Plandarstellung durch rote Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauf folgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Zu Pkt. 10) Baukostenzuschuss L6 KG Hautzendorf, Teil 3 In Hautzendorf soll der 3. Teilabschnitt der Neugestaltung der Hauptstraße im heurigen Jahr fertiggestellt werden. Dieser Abschnitt umfasst den Bereich von der Hauptstraße beim Zunftbaum (Fam. Dopler/Schindler) bis zur Ortsausfahrt Richtung Wolkersdorf. L 6 Ortsdurchfahrt Hautzendorf OD I BDS NA (Zunftbaum-Ortsausfahrt) Die Baulastzahlung für dieses Projekt beträgt nach Kostenschätzung ca. Euro 220.000,-- Bürgermeister Koller stellt folgenden Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Baulastzahlung für das Projekt Ortsdurchfahrt Hautzendorf, 3. Teilabschnitt, in der Höhe von ca. Euro 220.000,-- von der Gemeinde Kreuttal übernommen und die vorliegende Erklärung gem. 15 Abs. 3 NÖ Straßengesetz unterfertigt wird. Zu Pkt. 11) Asphaltierungsarbeiten KG Unterolberndorf, Föhrenwaldweg Nach Fertigstellung von Arbeiten am Kanalstrang und dem Wasserleitungsstrang soll der Föhrenwaldweg neu asphaltiert werden. Nach Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung sind folgende Angebote eingelangt: Firma Held & Francke Leithäusl STRABAG Pittel+Brausewetter Angebotssumme 35.922,79 39.423,50 40.250,84 38.722,93 35 922,7

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 7 - Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für Asphaltierungsarbeiten in der KG Unterolberndorf, Föhrenwaldweg, an die Fa. Held&Francke mit einer Auftragssumme von Euro 35.922,79 excl. MwSt. vergeben wird. Zu Pkt. 12) Asphaltierungsarbeiten KG Unterolberndorf, Feldgasse Nach Durchführung einer entsprechenden Ausschreibung sind folgende Angebote für die Asphaltierungsarbeiten in der Feldgasse, KG Unterolberndorf, eingelangt: Firma Held & Francke Leithäusl STRABAG Pittel+Brausewetter Feldgasse 71.556,61 76.879,- 81.450,79 77.039,52 Der Gemeinderat möge beschließen, dass an die Fa. Held&Francke der Auftrag zur Durchführung der Asphaltierungsarbeiten in der Feldgasse, KG Unterolberndorf, mit einer Auftragssumme von Euro 71.556,61 excl. MwSt. vergeben wird. Diese Arbeiten werden nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel der Gemeinde Kreuttal durchgeführt werden. Zu Pkt. 13) Erhöhung der Aufschließungsabgabe ab 01.07.2014 Bgm. Koller teilt mit, dass die NÖ Landesregierung, Gruppe Innere Verwaltung, Abteilung Gemeinden, mit Schreiben vom 9. April 2014 mitgeteilt hat, dass die Bedarfszuweisung I nicht ausgezahlt sondern gesperrt wird. Als Begründung für die Sperre wurde angegeben, dass die Gemeinde Kreuttal den Einheitssatz der Aufschließungsabgabe auf den Mindestsatz von Euro 450,-- zu erhöhen hat. Nach Vorlage eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses unter Vorlage der Verordnung wird die Sperre aufgehoben. Der gegenständliche Sachverhalt wird diskutiert. Der Gemeinderat möge folgende Verordnung beschließen: VERORDNUNG gemäß 59 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 i.d.g.f. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2014 gemäß 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200 i. d. g. F., den Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit Wirkung festgesetzt. ab 1. Juli 2014 mit 450,--

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 8 - Diese Verordnung tritt mit dem der 14-tätigen Kundmachungsfrist nächstfolgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Gemeinde Kreuttal vom 20. Juli 2011 betreffend die Festsetzung der Aufschließungsabgabe außer Kraft. Zu Pkt. 14) Vermessung Gemeinde-Haller-Schindler KG Hautzendorf Entsprechend von Vorgesprächen mit den Familien Haller und Schindler sowie allfälliger Beschlüsse in den Gemeindegremien liegt nunmehr folgendes Ergebnis vor: Fam. Haller erwirbt eine Fläche von 214 m², Fam. Schindler eine Fläche von 67 m², jeweils zu einem Kaufpreis von Euro 70,-- je m². Die Kosten für die Durchführung der Vermessung sowie der Grundbuchseintragung müssen von den Käufern übernommen werden. Anhand eines diesbezüglichen Teilungsplan-Vorentwurfes von DI Swatschina wird von Bgm. Koller weiters erklärt, dass sich die Parz.Nr. 76/4 nach unentgeltlicher Abtretung im Eigentum Gemeinde Kreuttal befindet. Entsprechend 12 Abs. 7 der NÖ Bauordnung kann jener Teil dieser Parzelle, der nicht als Verkehrsfläche vom Eigentümer genutzt wird bzw. aufgehoben wurde, wieder an den ehemals abtretenden Grundeigentümer zur unentgeltlichen Übernahme in sein Eigentum anzubieten ist. Der Gemeinderat möge beschließen, dass lt. vorliegendem Teilungsplan-Entwurf von DI Swatschina, GZ 6037/14 67 m² der Parz.Nr. 76/2 an die Familie Schindler sowie 214 m² an die Familie Haller zu einem Betrag von Euro 70,-- je m² verkauft werden. Gleichzeitig wird die Parzelle 76/4 gemäß 12 Abs. 7 NÖ Bauordnung unentgeltlich wieder an den ehemals abtretenden Grundeigentümer, Fam. Haller, übergeben. Zu Pkt. 15) Entwidmung öffentliches Gut, Teilfläche der Parz.Nr. 76/2, KG Hdf. Die Parz. 76/2, KG Hautzendorf, befindet sich im Eigentum der Gemeinde Kreuttal und weist lt. Flächenwidmungsplan die Widmung öffentliches Gut/Verkehrsfläche, auf. Da Teile der Parz. Nr. 76/2 verkauft werden, müssen diese Flächen mit Verordnung aus dem öffentlichen Gut ausgeschieden werden. Der Gemeinderat möge beschließen: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Kreuttal vom 26. Mai 2014 Gemäß 6 Abs. 1 NÖ Straßengesetz, LGBl. 8500, in der geltenden Fassung, wird ein Teil der Parz. 76/2, EZ 1070, KG Hautzendorf, aus dem öffentlichen Gut der Gemeinde Kreuttal ausgeschieden. Die Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 8 - Zu Pkt. 16) Vermessung Gemeinde-Schneider-Holzer, KG Hautzendorf In der gegenständlichen Angelegenheit hat eine Vermessung stattgefunden und es liegt nunmehr ein Teilungsplan-Vorausplan von DI Swatschina, GZ 4404-1/14, vor. Anhand dieses Teilungsplanes erläutert Bgm. Koller die Einzelheiten: Bei der Vermessung ist zutage getreten, dass die Grundgrenze zwischen dem Grundstück 1365/5 und 1365/1 sowie Parz. 1667 zum Grundstück Parz.Nr. 1362/1, Fam. Holzer Hermann und Renate, in der Natur durch einen Zaun begrenzt ist. Diese Grundgrenze entspricht jedoch nicht der Grundbuchsordnung. Herr Holzer Hermann hat ein Schriftstück vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Errichtung des Zaunes vom damaligen Eigentümer genehmigt wird. Es wurden daraufhin alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft und beschlossen, dass die Grundgrenze im Grundbuch an jene in der Natur angeglichen werden soll. Wie bereits bekannt, hat Herr Schneider Andreas für die neu entstehende Parz. 1365/5, Eigentümer Gemeinde Kreuttal, das Vorkaufsrecht. Herr Schneider erwirbt demnach lt. vorliegendem Teilungsplan 270 m² sowie eine Fläche mit 778 m², insgesamt 1048 m², zu einem Betrag von Euro 10,-- je m². Holzer Hermann und Renate erwerben Flächen im Ausmaß von 60 m² und 65 m², insgesamt also 125 m². Der eingegangene Verkaufserlös soll zur außerordentlichen Tilgung des bestehenden Darlehens Zeillinger verwendet werden. Der Gemeinderat möge beschließen, die lt. vorliegendem Teilungsplan-Entwurf von DI Swatschina, GZ 4404-1/14, entstehenden Teilflächen 3 und 4 im Ausmaß von 270 m² sowie 778 m² zum Kaufpreis von Euro 10,-- je m² an Herrn Schneider Andreas, Hauptstraße 126a, Hdf., zu verkaufen. Gleichzeitig soll die Grenzberichtigung zum Grundstück Parz. 1362/1, Eigentümer Fam. Holzer Hermann und Renate, durchgeführt werden. Fam. Holzer erwirbt demnach Flächen im Ausmaß von 60 m² und 65 m² zum Kaufpreis von Euro 10,-- je m². Die Kosten für den Teilungsplan sowie die grundbücherliche Durchführung tragen zu je 1/3 die Fam. Schneider Andreas, Fam. Holzer Hermann und die Gemeinde Kreuttal. Der eingegangene Verkaufserlös soll zur Tilgung des bestehenden Darlehens Zeillinger verwendet werden. Zu Pkt. 17) Vermessung Gemeinde-Gaiser KG Unterolberndorf Das Grundstück Parz. 447/1, Schulstraße 19, hat Fam. Gaiser Michaela und Christian, erworben. Auf dem Grundstück soll ein neues Wohnhaus errichtet werden. Bei der Planerstellung wurde festgestellt, dass die Grundgrenze in die bestehende Fahrbahn hineinragt. Es hat eine Grenzberichtigung gegeben und dabei wurde festgelegt, dass Fam. Gaiser 45 m² kostenlos und lastenfrei an die Gemeinde Kreuttal, öffentliches Gut/Verkehrsfläche, abtreten muss. Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde Kreuttal lt. vorliegendem Teilungsplan-Entwurf GZ 2107-1/14, DI Swatschina, das Teilstück 1 im Ausmaß von 45 m² kostenlos und lastenfrei ins öffentliche Gut, Verkehrsfläche, übernimmt. Die Kosten für den Teilungsplan und die grundbücherliche Durchführung werden von der Fam. Gaiser übernommen.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 9 - Zu Pkt. 18) Verkauf Presshaus Folgende Angebote zum Erwerb des Presshauses Parz.Nr..152, KG Hautzendorf, Kellergasse, wurden abgegeben und werden nunmehr geöffnet: Fam. Winter Josef und Renate, Hauptstraße 84, Hdf. Euro 4.650,-- Fam. Wiehart Markus und Hoheiser-Wiehart Michaela Rohrwiesensiedlung 32, Hdf. Euro 3.600,-- Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass das Presshaus Parz.Nr..152, KG Hautzendorf, Kellergasse, nach Öffnung der abgegebenen Angebote an den Bestbieter Fam. Winter Josef und Renate, Hauptstraße 84, Hautzendorf, zu einem Betrag in der Höhe von Euro 4.650,-- verkauft wird. Der eingegangene Verkaufserlös soll zur außerordentlichen Tilgung des bestehenden Darlehens verwendet werden. Zu Pkt. 19) Dienstbarkeitsverträge mit Netz NÖ GmbH Von der Netz NÖ GmbH, Deutsch-Wagram, Ing. Haider, wurden folgende Dienstbarkeitsverträge zur Genehmigung und Unterfertigung vorgelegt: V2010/0571, Trafostation Uo., Kreuttalstraße samt Anschlussleitungen V2010/0569, Trafostation Uo., Kirche samt Anschlussleitungen V2014/0194, Transformatorstation Schleinbach, Am Rußbach Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge die vorliegenden Dienstbarkeitsverträge der Netz NÖ GmbH, Deutsch-Wagram, V2010/0571, V2010/0569 sowie V2014/0194 genehmigen und gemeindemäßig unterfertigen. Zu Pkt. 20) schadhafte Straßenlampen Bgm. Koller ersucht Frau GR Mag. Titlbach-Supper um ihre Ausführungen: Zu Straßenlampen groß (historische Problematik): Im Dezember 2013 erfolgte im Beisein von Bgm. Koller und mir ein Gespräch in der Kanzlei Nistelberger&Parz. Bei diesem Gespräch wurden die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Rechtsverfolgung diskutiert. Es stellt sich so dar, dass für die Sanierung der Straßenlampen eine Kostenschätzung in der Höhe von ca. Euro 150.000,--. Auf Basis dieser Kostenschätzung wurden von der Kanzlei Nistelberger&Parz die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung errechnet: Die eigenen Kosten (Klägerkosten) liegen bei ca. Euro 15.000,-- plus Euro 7.000,-- bei Verlust der Klage, das ergibt voraussichtliche Gesamtkosten von Euro 22.000,-- plus allfälliger Kosten für Sachverständigengutachten. Es wurde danach der Sachverhalt nochmals erörtert und festgestellt, dass nicht eindeutig davon ausgegangen werden kann, dass die Klage gewonnen

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 10 - wird. Es gab daher die Empfehlung der Rechtsvertretung der Fa. Ing. Gindl anzubieten, über einen Teil dieser Straßenlampen zu prozessieren. Dies wurde auch gemacht, ein diesbezüglicher Schriftverkehr liegt vor. Die Gegenseite hat das Angebot jedenfalls abgelehnt. Es ist daher abzuwiegen, ob eine Klage mit zu erwartenden oben angeführten Kosten eingebracht wird, bei der ein Prozessrisiko besteht und die Obsiegenswahrscheinlichkeit sehr gering einzuschätzen ist. Es sollte demnach auch überlegt werden, die Rechtsverfolgung in der gegenständlichen Angelegenheit nach Beratung durch die Kanzlei Nistelberger&Parz einzustellen. Die gegenständliche Verfahrenssituation wird eingehend erörtert und besprochen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass in der gegenständlichen Causa an das Land NÖ eine Anfrage gestellt wird, ob in einem Prozess ein Rechtsbeistand kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Zu Straßenlampen klein : Im Jahre 2009 wurde mit der Fa. Ing. Gindl ein Werkvertrag abgeschlossen hinsichtlich des Austausches von Vorschaltgeräten für 18 Straßenlampen. Diese Vorschaltgeräte sind im Normalfall Jahrzehnte funktionstüchtig, die von der Fa. Ing. Gindl eingebauten waren bereits nach 4 Jahren zu tauschen. Die Straßenlampen sind von der Fa. Ing. Elektro Ecker repariert worden zu einem Betrag von Euro 2.132,87. Die Kanzlei Nistelberger&Parz hat ein Aufforderungsschreiben an die Fa. Ing. Gindl gerichtet, diese Kosten an die Gemeinde Kreuttal zu refundieren. Die Fa. Ing. Gindl ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Auch in diesem Fall soll überlegt werden, ob nunmehr gegen die Fa. Ing. Gindl gerichtlich vorgegangen werden soll oder ob die gegenständliche Sache nicht mehr weiter verfolgt wird. Die Kostenschätzung ist so, dass die eigenen Kosten bei ca. Euro 1.500,-- liegen plus Kosten für ein allfälliges Sachverständigengutachten und bei Verlust des Prozesses noch zusätzlich Kosten der Gegenseite in Höhe von Euro 1.500,--. Die Einschätzung der Kanzlei Nistelberger&Parz, dieses Verfahren zu gewinnen, liegt deutlich höher als beim oben angeführten Schadensfall. Die gegenständliche Verfahrenssituation wird eingehend erörtert und besprochen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass in der gegenständlichen Causa an das Land NÖ eine Anfrage gestellt wird, ob in einem Prozess ein Rechtsbeistand kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Zu Pkt. 21) Beschlussfassung Teilnahme am Leader-Programm 2014-2020, Region Weinviertel Ost Die LEADER Region Weinviertel Ost wurde 2007 auf Vereinsbasis gegründet und dient den 57 Mitgliedsgemeinden sowie verschiedensten Akteuren aus diesen Gemeinden seither als gemeinsame Plattform zur Umsetzung von Projekten und Initiativen im ländlichen Raum. In den ersten 7 Jahren wurden insgesamt rund 380 Projekte unterstützt und Fördermittel im

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 11 - Ausmaß von über 13 Millionen Euro in die Region gelotst. Nach der erfolgreichen LEADER- Periode 2007-2013 wird eine neuerliche Bewerbung der Region für das LEADER Programm 2014-2020 angestrebt und vorbereitet. Grundlage dafür bietet der einstimmige Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.10.2013 sowie das Programm für die Ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 (kurz: Programm LE 2020). Bestandteil der Bewerbung ist eine detaillierte Lokale Entwicklungsstrategie der Region, welche auch eine Ausweisung der Gebietskulisse und damit der teilnehmenden Gemeinden zu enthalten hat. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal beschließt die Teilnahme am LEADER-Programm 2014-2020 als Mitglied der LEADER Region Weinviertel Ost. Das Programm für die ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 (kurz: Programm LE 2020) sowie zugehörige spezielle Kriterien für die Maßnahme LEADER gelten dabei als Grundlage. Im Sinne der Aufbringung ausreichender Eigenmittel wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 1,- je Einwohner auf Basis der Einwohnerstatistik per 01.01.2014 festgelegt. Die Lokale Entwicklungsstrategie der Region stellt eine der wesentlichsten Grundlagen des LEADER-Programmes dar. Deren Gestaltung erfolgt unter Beteiligung der Mitgliedsgemeinden, regionaler Strukturen und Organisationen sowie der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit. Für die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG) verantwortlich. Für die Koordination und laufende Programmbegleitung wird auf Ebene der LEADER Region Weinviertel Ost ein der Lokale Entwicklungsstrategie entsprechend dimensioniertes LAG-Management eingerichtet. Die Laufzeit des gegenständlichen LEADER-Programmes erstreckt sich grundsätzlich über die Jahre 2014-2020. Dementsprechend bleibt die Einhebung der Mitgliedsbeiträge auch auf diesen Zeitraum beschränkt. Im Hinblick auf zusätzliche Umsetzungszeiträume für die Abwicklung, Abrechnung und Evaluierung der eingereichten Projekte und entsprechend den geforderten Zugangskriterien des Programms LE 2020 werden über eine anteilige Rechnungsabgrenzung jedoch ausreichend Eigenmittel für das LAG- Management bis 2023 sichergestellt. Zu Pkt. 22) Veröffentlichung der Finanzdaten der Gemeinde Kreuttal Um den Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung ( 73, 84) gerecht zu werden, sollen die Finanzdaten der Gemeinde (Rechnungsabschluss, Voranschlag) über das Portal offenerhaushalt.at veröffentlicht werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge beschließen, dass die Finanzdaten der Gemeinde (Rechnungsabschluss und Voranschlag) über das Portal offenerhaushalt.at veröffentlicht werden. Zu Pkt. 23) Sondernutzungsvertrag Hochwasserschutz Bereich Kreuttalstraße - KG Unterolberndorf Zum Zwecke der Errichtung des Projektes Hochwasserschutz Bereich Kreuttalstraße, Projektant Team Kernstock, GZ 1345/2014, ist es erforderlich, einen Sondernutzungsvertrag

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 12 - über die Benützung von öffentlichem Wassergut im Bereich des Rußbaches, Parz.Nr. 1243, abzuschließen. Seitens der NÖ Landesregierung, Abt. Wasserrecht und Schifffahrt, wurde ein diesbezüglicher Vertrag vorgelegt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal möge den vorliegenden Sondernutzungsvertrag WA 1-ÖWG-57023/103-2014, über die Benützung von öffentlichem Wassergut im Bereich des Rußbaches, Parz.Nr. 1243, für die Errichtung der Hochwasserschutzmaßnahmen in der KG Unterolberndorf, Kreuttalstraße, genehmigen und gemeindemäßig unterfertigen. Zu Pkt. 24) Vermietung Wohnung Sonnleitengasse 6 Bürgermeister Koller berichtet, dass im Zuge der Umbauarbeiten der Arztpraxis für Allgemeinmedizin, Sonnleitengasse 6, 2123 Unterolberndorf, auch eine 42m² Garconniere errichtet. Diese Wohnung inkl. eines 500 m² großen Gartens soll von der Gemeinde Kreuttal voraussichtlich ab Anfang Oktober vermietet werden. Die Höhe der Miete wurde noch nicht festgelegt. In der nächsten Gemeindezeitung soll eine diesbezügliche Veröffentlichung inkl. Monatsmiete vorgenommen werden. Die einlangenden Bewerbungsschreiben sollen vorerst im Gemeindeamt in Hautzendorf gesammelt werden Der Gemeinderat möge beschließen, dass die im Zuge der Umbauarbeiten der Arztpraxis, Sonnleitengasse 6, 2123 Unterolberndorf, errichtete Wohnung (Garconniere) im Ausmaß von ca. 42 m² von der Gemeinde Kreuttal vermietet wird. Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte Zu Pkt. 25) Dienstvertrag Kohlfock Johannes Siehe Protokoll Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.05.2014. Zu Pkt. 26) Dienstvertrag Wiederkehr Birgit Siehe Protokoll Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.05.2014. Zu Pkt. 27) Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen Siehe Protokoll Nicht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 26.05.2014. ÖFFENTLICHER TAGESORDNUNGSPUNKT Zu Pkt. 28) Berichte Bürgermeister Koller berichtet: - Die Rot-Kreuz-Dienststelle in Niederkreuzstetten sucht dringend interessiertes ehrenamtliches Personal für den Sanitätsdienst (Rettungsfahrten etc.).

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 13 - - Der Baubeginn für den 3. Teilabschnitt Neugestaltung der Hauptstraße in Hautzendorf wurde bereits gestartet. - In der KG Unterolberndorf hat ein Gespräch mit Landwirten und Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Flächen stattgefunden. Es wurden Lösungen für zukünftige Bewirtschaftungen erarbeitet, um bei Starkregen die Erosion hintanzuhalten. - Bei Bauansuchen kommt es immer wieder vor, dass die angeführten Bauführer bzw. Planverfasser keine Genehmigung von der Wirtschaftskammer vorweisen können. GR Gassler Birgit gibt bekannt, dass sie ihre Funktion als Jugendgemeinderätin auf Grund der beruflichen Situation zurücklegt. Der Gemeinderat möge bitte einen entsprechenden Ersatz finden. Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, schließt Bgm. Koller um 23:15 Uhr die Sitzung und dankt für die gute, konstruktive Zusammenarbeit.

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2014 Seite - 14 - Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Gemeinderatssitzung am... genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt....... Bürgermeister Schriftführerin............ Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat