Grundsatzbeschluss zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei der Stadt Mössingen zum

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Transkript:

STADT MÖSSINGEN DRUCKSACHE 2016/018 Fachbereich 1 Anlage(n): 2 Sachgebiet 1-3 Finanzen AZ: 902.05 Erstellt: 16.02.2016 Frau Conrad Gemeinderat am 07.03.2016 öffentlich Grundsatzbeschluss zur Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei der Stadt Mössingen zum 01.01.2019 Sachverhalt: 1. Ausgangslage und Grundlagen 1.1. Gesetzliche Verpflichtung zur Einführung Am 22.04.2009 hatte der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen. Danach waren alle Kommunen verpflichtet, bis spätestens 01.01.2016 ihre Haushaltswirtschaft auf das neue Recht umzustellen. Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde zunächst von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag ein Wahlrecht angedacht. Dieses Wahlrecht ist zwischenzeitlich mit Beschluss des Landtages vom 11.04.2013 zur Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes nicht mehr vorgesehen. Die Übergangsfrist zum verbindlichen Umstellungszeitpunkt wurde jedoch um 4 Jahre auf den 01.01.2020 verlängert. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Kommunen zwingend umgestellt haben. 1.2. Ziele des NKHR Mit der Umstellung auf das NKHR wird das bisherige Geldverbrauchskonzept (Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben) zu Gunsten des Ressourcenverbrauchskonzeptes (Verbuchung von Erträgen und Aufwendungen) abgelöst. Dieses neue Rechnungskonzept erfasst zusätzlich zu den reinen Zahlungsvorgängen, die in der Kameralistik nur den Geldverbrauch dokumentieren, auch den nicht zahlungswirksamen Werteverzehr. Daher werden künftig auch Abschreibungen, Zuführungen/Entnahmen aus Rückstellungen und Auflösungen aus Sonderposten in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt. Der gesamte Ressourcenverbrauch und das gesamte Ressourcenaufkommen eines Haushaltsjahres werden demnach vollständig und periodengerecht ausgewiesen. Der künftigen Haushalts- und Finanzpolitik liegt somit der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit zugrunde. Dieser besagt, dass jede Generation nur die Ressourcen verbrauchen soll, die sie selber durch Abgaben und Entgelte wieder ersetzen kann. Dadurch soll das Vermögen nicht verbraucht, sondern für künftige Generationen erhalten bleiben. Dieser Leitsatz ist vor allem auch Grundsatz für den künftigen Haushaltsausgleich. Seite 1 von 8

Demnach wird künftig für jedes Haushaltsjahr ein Ausgleich zwischen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen erforderlich werden. Auch zahlungsunwirksame Größen (Bsp. Abschreibungen) werden in den Ausgleich mit einbezogen. So wird sichergestellt, dass das kommunale Vermögen langfristig erhalten bleibt. Zusammenfassend stützt sich das NKHR auf eine sogenannte Drei-Komponenten- Rechnung. Diese beinhaltet: Ergebnishaushalt/-rechnung: Darstellung des Ressourcenaufkommens/-verbrauchs (Erträge, Aufwendungen, nicht zahlungswirksame Größen wie Abschreibungen, Rückstellungen) Finanzhaushalt/-rechnung: Darstellung der Ein- und Auszahlungen/Geldmittelverbrauch (Einnahmen, Ausgaben aus lfd. Verwaltungstätigkeit, Investitionsmaßnahmen und Finanzierungsmaßnahmen)= Liquidität Vermögensrechnung/Bilanz: Darstellung des Vermögens und der Schulden (Bestandsrechnung) Das neue Gemeindehaushaltsrecht sieht neben dieser Drei-Komponenten-Rechnung auch eine neue Struktur des Haushaltsplans vor. Statt einer Gliederung nach Einzelplänen ist künftig eine Gliederung nach Teilhaushalten vorgegeben. Der doppische Haushalt wird künftig wie folgt aussehen: Seite 2 von 8

Ein vereinfachter Vergleich mit der kameralen Systematik zeigt die Veränderungen auf: Haushaltsplan: Kamerale und doppische Haushaltsgliederung: Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bedeutet eine komplette Umstellung der derzeitigen Haushaltssystematik und seiner vertrauten Strukturen. 2. Mössingens Weg zum Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) Die Umstellung auf das NKHR erfolgt im Rahmen eines Projektes. Um ein Projekt dieser Größenordnung umsetzen zu können sind diverse Vorüberlegungen und die Einbindung aller städtischer Fachbereiche/Stabstellen notwendig. Die Aufgabe der Projektvorbereitung besteht darin, neben den inhaltlichen auch die personellen, organisatorischen, zeitlichen, finanziellen, systemtechnischen und kommunikativen Aspekte für das Gesamtprojekt festzulegen. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt. Seite 3 von 8

2.1. Ziel des Projektes Ziel des Projektes NKHR in Mössingen ist die Einführung der doppelten Buchführung (kommunale Doppik) mit der Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und verbrauchs (Ergebnisrechnung) einer Gesamtdarstellung des kommunalen Vermögens und der Schulden (Vermögensrechnung/kommunale Bilanz) der Darstellung der Liquiditätsentwicklung und der Investitionstätigkeit (Finanzrechnung) sowie einer Kosten-Leistungsrechnung bis zum 01.01.2019. 2.2. Projektstruktur (Anlage 1) Es ist vorgesehen, das Gesamtprojekt in drei Aufgaben- und Verantwortungsbereiche zu untergliedern. Die Lenkungsgruppe als höchstes Gremium wird mit Entscheidungsträgern/innen, sowie mit einem/r Vertreter/in des Rechnungsprüfungsamtes als auch des Personalrates besetzt. Die Leitung obliegt der Fachbediensteten für das Finanzwesen, Frau Bernhard. Die Lenkungsgruppe ist für alle richtungsweisenden Entscheidungen innerhalb des Projektes verantwortlich. Sie genehmigt Gesamt- und Teilprojektaufträge, verabschiedet den Projektplan mit Meilensteinen, beauftragt ggf. Externe und erteilt die Freigabe der Ratsvorlagen und der Zwischenberichte. Die nachfolgende Instanz stellt die Projektleitung dar. Sie berichtet der Lenkungsgruppe und ist für die Koordination aller Teilprojekte verantwortlich. Der Projektleitung sind wiederum die Teilprojektleitungen unterstellt, welche die eigentliche Projektarbeit übernehmen. Das Gesamtprojekt wird aufgrund der anstehenden umfangreichen Änderungen in fünf Teilprojekte untergliedert: Teilprojekt 1 (TP1): Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz Inhalt: Erfassen und Bewerten sämtlichen Vermögens und aller Schulden sowie Zusammenfassung in einer Eröffnungsbilanz Hinweis: Die bislang geltende Mindestanforderung an die Vermögensrechnung verlangte lediglich den Ansatz des Anlagevermögens der kostenrechnenden Einrichtungen. Da künftig das gesamte Anlagevermögen der Gemeinde zu erfassen ist, bedeutet dies, dass eine vollständige Bewertung aller stadteigener Gebäude, Grundstücke, Grünanlagen, Spielplätze, Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung etc. erfolgen muss. Darüber hinaus müssen alle beweglichen Ausstattungsgegenstände inventarisiert werden. Zudem ist eine Inventur künftig regelmäßig durchzuführen. Die Vermögensrechnung wird entsprechend den gesetzlichen Regelungen und des gültigen Bilanzierungsleitfadens der Lenkungsgruppe NKHR Baden-Württemberg (Innenministerium BW, Gemeindeprüfungsanstalt BW, Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Datenverarbeitungsverbund BW) erfolgen und befindet sich damit im gesetzlichen und revisionssicheren Bereich. Für die Aufstellung einer revisionssicheren Eröffnungsbilanz ist die Hinzuziehung eines externen Beratungsbüros vorgesehen. Ebenso für die Bewertung der Infrastruktur. Geplant ist, diese zusammen mit einer ingenieurtechnischen Zustandsbewertung durchführen zu lassen. Seite 4 von 8

Teilprojekt 2 (TP2): Produktplan und Haushaltsstruktur Inhalt: Erarbeiten eines Produktplans, Entwicklung der Struktur des neuen Haushaltes, Bildung von Teilhaushalten, Budgetierung, Definition von Zielen und Ermittlung von Kennzahlen auf Basis der Produkte Teilprojekt 3 (TP3): Kosten-Leistungsrechnung, Controlling Inhalt: Aufbau einer flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung, interne Leistungsverrechnung, Erarbeiten eines Kostenstellenplans, Aufbau eines Steuerungskonzeptes für Berichtswesen und Controlling Teilprojekt 4 (TP4): Organisation Rechnungswesen und Softwareumstellung Inhalt: Anpassen des Buchungsbetriebes an das NKHR, Aufbau einer Geschäftspartnerbuchhaltung, Berechtigungskonzept, Anbindung der Schnittstellen der Vorverfahren, Überprüfung Arbeitsabläufe in Bewirtschaftung und Kasse. Teilprojekt 5 (TP5): Kommunikation und Qualifizierung Planung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Projektmitglieder, dem Gemeinderat sowie Mitarbeiter/innen, Projektmarketing und Öffentlichkeitsarbeit. 2.3. Zeitplanung (Anlage 2) Die Festlegung eines Stichtages für die Einführung des NKHR ist zwingend. Nach Art. 13 IV zur Reform des Gemeindehaushaltrechts kann ein Umstellungszeitpunkt vor dem Haushaltsjahr 2020 beschlossen werden. Aus Erfahrungen anderer Städte ist mit einem Umstellungsprozess bei der Größenordnung von Mössingen mit ca. drei Jahren zu rechnen. Insofern ist eine Umstellung zum 01.01.2019 realistisch. Hieraus ergibt sich folgender Zeitplan: 07.03.2016 Grundsatzbeschluss zum NKHR durch den Gemeinderat anschließend danach Sommer 2017 ab Mitte 2018 Projektauftrag und Projektverfügung durch den Oberbürgermeister, detaillierte Aufstellung der Teilprojektplanung Verlauf des Projektes wie in Anlage 2 dargestellt Beginn der Migration auf die EDV-Lösung dvv.finanzen (SAP)-NKHR der doppische Haushalt steht und kann beplant werden 01.01.2019 das NKHR bei der Stadt Mössingen ist Wirklichkeit 2.4. Ressourcen und finanzielle Auswirkungen Der Umstellungsprozess wird überwiegend mit eigenem Personal durchgeführt. Die personellen Rahmenbedingungen wurden bereits geschaffen, in dem 2 Vollzeitstellen für die Teilprojektleitungen vom Gemeinderat genehmigt wurden. Zwischenzeitlich konnten 1,5 Stellen besetzt werden. Die Projektleitung nimmt ihre Aufgabe zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft war. Seite 5 von 8

Das Kernprojektteam setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Frau Antje Conrad Projektleitung, Teilprojektleitung TP 4 Frau Anja Ehmann, Teilprojektleitung TP 1 Frau Rosa Hinrichs, stellv. Projektleitung und Teilprojektleitung von TP 2 und 5 Frau Anja Streck, stellv. Projektleitung und Teilprojektleitung TP 3 Das Projekt wird jedoch nicht nur die Finanzverwaltung betreffen, sondern Auswirkungen auf die Arbeit des Oberbürgermeisters, des Gemeinderats, sowie aller Organisationseinheiten der Stadt Mössingen haben. Für das Gelingen des Gesamtprojekts ist die Mitarbeit aller notwendig. Um eine revisionssichere Eröffnungsbilanz zu erstellen ist vorgesehen, auf die Beratung eines externen Dienstleisters zurück zu greifen. Die systemtechnische Umstellung erfolgt mit Unterstützung des kommunalen Rechenzentrums Reutlingen-Ulm (KIRU). Für die Einführung des NKHR in Mössingen wird aus heutiger Sicht mit rd. 400.000 gerechnet, die sich wie folgt zusammensetzen: Personalausgaben rd.: 255.000 Leistungen KIRU rd.: 65.000 Sonstiges (Beratung externer DL, Schulungen) rd. 80.000 3. Zuständigkeiten Die folgenden grundlegenden Entscheidungen stellen aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung sowie der für die Gemeinde inhaltlich und wirtschaftlich herausragenden Bedeutung kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar ( 44 II Gemeindeordnung). Sie sind daher der Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats zuzuordnen und bleiben dem Gemeinderat vorbehalten: Festlegung Umstieg auf das NKHR vor 2020 (Art. 13 Abs. 4 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts) Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionskostenzuschüsse nach 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz (Wahlrecht) ( 62 Abs. 2 Satz 2 GemHVO) Beratung und Beschluss Haushaltssatzung ( 39 Abs. 2 Nr. 14, 81 Abs. 1 GemO) Beschluss des Finanzplans mit Investitionsprogramm ( 85 Abs. 4 GemO) Feststellung des Jahresabschlusses ( 39 Abs. 2 Nr. 14, 95b Abs. 1 Satz 2 GemO) Seite 6 von 8

Unter geleistete Investitionskostenzuschüsse fallen u.a. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter, wie z. B. für den Bau einer Kindertagesstätte durch einen freien Träger. Nach dem NKHR sind diese Zuschüsse den Eigeninvestitionen gleichzustellen. Sie werden in der Vermögensrechnung (Bilanz) als Sonderposten ausgewiesen und Jahr für Jahr aufgelöst. Da die Erhebung der früher gewährten Zuschüsse einen erheblichen Verwaltungsaufwand darstellt, sieht der Gesetzgeber bei der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz vor, dass auf den Ansatz geleisteter Investitionskostenzuschüsse verzichtet werden kann. Zur Vermeidung eines unverhältnismäßig großen, vom Ergebnis nicht zu rechtfertigenden Aufwands wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat von diesem Wahlrecht Gebrauch macht. Diese Regelung gilt nicht für die Investitionszuschüsse, die die Stadt erhalten hat (insbesondere von Bund und Land). Für einen reibungslosen Projektablauf ist es aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, dass Entscheidungen (insbesondere zur Vermögensbewertung, Gliederung in Teilhaushalte, zur Aufstellung des Produktplans, dem Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) im Rahmen des Projektes direkt getroffen werden. Dadurch ist gewährleistet, dass flexibel auf die jeweiligen Projektphasen reagiert und zügig in allen Teilprojekten weitergearbeitet werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, diese Entscheidungen mit Ausnahme der o.g. dem Gemeinderat vorbehaltenen Entscheidungen dem Oberbürgermeister bzw. der Lenkungsgruppe zu übertragen. 4. Projektstatus und Ausblick Im Bewusstsein des immensen Umfangs des Gesamtprojekts und vor allem des Teilprojekts Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz wurden bislang folgende Maßnahmen durchgeführt: Einstieg in die Vermögensbewertung mit der Bewertung der beweglichen Anlagegüter, Grundstücke und teilweise auch Gebäude Einführung des SAP-Moduls FI-AA (Anlagenbuchhaltung) Konfiguration der Inventarisierungssoftware KAI Planung von Projektstruktur und grobe Zeitschiene Vorgespräche mit der KIRU bezüglich der Unterstützung bei der systemtechnischen Umstellung Im Anschluss an den Grundsatzbeschluss folgen als nächste Schritte: Erstellung Projektauftrag und Projektverfügung Erstellung einer Überstundenregelung Erstellung einer Geschäftsordnung für das Projekt grundsätzliche Planung der Teilprojekte mit detaillierter Zeitschiene Erstellen von Handreichungen für den Gemeinderat, Ortschaftsrat und Mitarbeiter/Innen mit Basisinformationen zum NKHR Seite 7 von 8

Beschlussvorschlag: 1. Das Rechnungswesen der Stadt Mössingen wird zum 01.01.2019 auf das Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. 2. Das Sachgebiet 1-3 Finanzen wird federführend mit der Umsetzung des Umstellungsprojektes beauftragt. Der Übertragung der Projektleitung an Frau Conrad (stellvertretende Fachbedienstete für das Finanzwesen) wird zugestimmt. 3. Die Durchführung des Projektes NKHR in Mössingen soll entsprechend der dargestellten Projektstruktur (Anlage 1) erfolgen. 4. Entscheidungen innerhalb des Projektes mit Ausnahme der grundlegenden dem Gemeinderat vorbehaltenen Entscheidungen (Ziffer 3 Sachverhalt) werden auf den Oberbürgermeister übertragen. 5. Sach- und Personalkosten für die Umstellung auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen, sowie für den Beratungs- und Schulungsaufwand sind jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung (inkl. Stellenplan) bereitzustellen. 6. Auf den Ansatz geleisteter Investitionskostenzuschüsse in der Eröffnungsbilanz wird verzichtet ( 62 Abs. 6 Satz 2 i.v.m. 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO). Anlagen: Projektstruktur Zeitplanung Seite 8 von 8