BERATUNGSUNTERLAGE NR. 35/2015

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1 BERATUNGSUNTERLAGE NR. 35/2015 Vorberatung AMT: KÄMMEREI Datum: Aktenz.: Li GREMIUM Sitzung am öffentlich nichtöffentlich Beschlussfassung Gemeinderat Verwaltungsausschuss VERHANDLUNGSGEGENSTAND Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) bei der Gemeinde Pleidelsheim - Grundsatzbeschluss FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN / HAUSHALTSPLAN Der Beschlussantrag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussantrag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig ab dem Jahr Haushaltsplan S. Haushaltsstelle Haushaltsansatz Die Ausgaben werden planmäßig finanziert: Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt Ja Nein Keine Auswirkungen Beschlussantrag berücksichtigt soziale Gerechtigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökonomische Nachhaltigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökologische Nachhaltigkeit B E S C H L U S S A N T R A G 1. Das Rechnungswesen für die Gemeinde Pleidelsheim wird zum auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. 2. Der Beauftragung der Kämmerei als federführendes Amt für das Projekt NKHR sowie der Übertragung der Projektleitung an Herrn Linge wird zugestimmt.

2 3. Die Durchführung des Projekts NKHR soll entsprechend des in Anlage 1 beigefügten und im Sachverhalt genannten Zeitplanes erfolgen. 4. Sach- und Personalkosten für die NKHR-Umstellung sowie den Beratungs- und Schulungsaufwand sind jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung (inkl. Stellenplan) bereitzustellen. ANLAGEN: Projekt/Zeitplan zur Umstellung auf NKHR bei der Gemeinde Pleidelsheim SACHVORTRAG 1. Ausgangslage Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom wurde bundesweit der Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen bereitet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsgesetz vom als Umstellungszeitpunkt der kameralen Buchführung auf die doppelte Buchführung in Konten (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden-Württemberg den festgelegt. Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde zunächst von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag ein Wahlrecht angedacht. Dieses Wahlrecht ist zwischenzeitlich mit Beschluss des Landtags vom zur Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom nicht mehr vorgesehen. Die Übergangsfrist bis zum verbindlichen Umstellungszeitpunkt wurde jedoch um 4 Jahre auf den verlängert. Zur Diskussion steht daher nicht mehr das "ob", sondern nur noch "wie" und zu welchem Zeitpunkt die Umstellung in der Gemeinde Pleidelsheim umgesetzt werden soll. Aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen ist mit einem Umstellungszeitraum bei der Größenordnung von Pleidelsheim von mindestens 2-4 Jahren auszugehen. Das Projekt "Umsetzung des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens bei der Gemeinde Pleidelsheim" wird in dieser Zeit Personalkapazitäten in allen Bereichen der Verwaltung binden. Insbesondere bei der Kämmerei wird es in der Umstellungsphase zu einer deutlichen Mehrbelastung kommen, da unabhängig von der Migration auf ein neues Softwareprogramm und den Vorarbeiten zur Erfassung und Bewertung des Vermögens alle bisherigen Verfahrensabläufe in der Kameralistik zeitgleich erledigt werden müssen. Die Erfahrung bei der Ablösung der bis 2010 verwendeten Finanzsoftware von FIWES Classic auf ein neues Verfahren hat bereits gezeigt, dass es gut ist, nicht zu den ersten, aber auch nicht zu den letzten Umstellungskommunen zu gehören. Die anstehende Umstellung auf ein neues Rechnungswesen ist jedoch wesentlich umfangreicher als der damalige Umstieg auf eine neue Software. Auch beim Projekt Doppik ist als Teilprojekt eine Softwareumstellung notwendig. Da die Umstellung im Wesentlichen neben dem laufenden Geschäft der Verwaltung erfolgen muss, darf keine Zeit mehr verloren werden, sondern es muss umgehend mit den Vorbereitungen wie der gesamten Bewertung und Erfassung des Vermögens begonnen werden. Unerlässlich für ein in Bezug auf Dauer und Umfang sicher einmaliges Projekt der Kämmerei ist jedoch die grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats, dass das NKHR in der Gemeinde Pleidelsheim eingeführt und das Projekt ausdrücklich vom Gemeinderat unterstützt wird.

3 2. Zeitplan zur Umstellung Zu Beginn des Umstellungsprojekts ist die Festlegung eines Stichtags für die Einführung des NKHR zwingend. Nach Art. 13 IV Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts kann ein Umstellungszeitpunkt vor dem Haushaltsjahr 2020 beschlossen werden. Seitens der Verwaltung wird aus den unter Ziffer 1 genannten Gründen als Stichtag für die Eröffnungsbilanz der (damit 2019 erster doppischer Haushalt) als sinnvollster Zeitpunkt erachtet. Hieraus ergibt sich folgender Zeitplan: Grundsatzbeschluss zum NKHR durch den Gemeinderat April 2015 Beginn 1. Projektphase (Aufstellung Teilprojektplanung usw.) Verlauf des Projekts wie in Anlage 1 dargestellt mit folgenden Meilensteinen : Herbst 2015 Auswahl der neuen Finanzsoftware Anfang 2017 Beginn EDV-Schulungen und Migration auf neue EDV-Lösung Herbst 2018 Haushaltsberatungen und Beschluss für den ersten doppischen Haushalt das NKHR bei der Gemeinde Pleidelsheim ist Wirklichkeit. Juli 2019 Feststellung Eröffnungsbilanz (nach letztem kameralen Abschluss 2018) Juni 2020 Feststellung des ersten doppischen Abschlusses Projektstruktur Die Umstellung auf das NKHR soll bei der Gemeinde Pleidelsheim im Rahmen eines Projektes erfolgen. Die Projektdurchführung soll im Rahmen der bestehenden Verwaltungsorganisation von der Kämmerei erfolgen. Andere Ämter werden, sofern notwendig, mit beteiligt. Ziel des Projektes "Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bei der Gemeinde Pleidelsheim" (kurz: NKHR in Pleidelsheim) ist die Einführung der doppelten Buchführung (Kommunale Doppik) mit der Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs (Ergebnisrechnung) einer Gesamtdarstellung des kommunalen Vermögens und der Schulden (Vermögensrechnung/Bilanz) der Darstellung der Liquiditätsentwicklung und der Investitionstätigkeit (Finanzrechnung) sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung bis zum

4 Das Gesamtprojekt soll aufgrund der anstehenden umfangreichen Änderungen in folgende fünf Teilprojekte untergliedert werden: Teilprojekt 1 (TP 1): Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz Inhalt: Erfassen und Bewerten sämtlichen Vermögens und aller Schulden. Zusammenfassung in einer Eröffnungsbilanz, Aufbau einer flächendeckenden Anlagebuchhaltung Hinweis: In der bisherigen Vermögensrechnung wurde entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderung nur das Anlagevermögen der kostenrechnenden Einrichtungen erfasst. Da künftig das gesamte Anlagevermögen der Gemeinde zu erfassen ist, bedeutet dies, dass eine vollständige Bewertung aller gemeindeeigener Gebäude, Grundstücke, Grünanlagen, Spielplätze, Straßen, Gehwege, Straßenbeleuchtung etc. erfolgen muss. Des Weiteren müssen alle beweglichen Ausstattungsgegenstände inventarisiert werden, eine Inventur ist künftig durchzuführen. Die Vermögensbewertung wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen und des gültigen Bilanzierungsleitfadens der Lenkungsgruppe NKHR Baden-Württemberg (Innenministerium BW, Gemeindeprüfungsanstalt BW, Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, Datenverarbeitungsverbund BW) erfolgen und befindet sich damit im gesetzlichen und revisionssicheren Bereich. Zunächst war von der Verwaltung vorgesehen, die Vermögensbewertung nicht selbst durchzuführen, sondern die Kommunale Datenzentrale Region Stuttgart damit zu beauftragen. Nachdem die Bedingungen des vorgestellten Angebotes jedoch sowohl preislich weit über den Vorstellungen der Verwaltung lag und zudem noch ein erheblicher Aufwand bei den Mitarbeitern der Gemeinde verblieben wäre (Ermittlung der Anschaffungskosten usw.), hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Bewertung des Vermögens in Eigenleistung zu erbringen. Teilprojekt 2 (TP 2): Produktplan und Haushaltsstruktur Inhalt: Erarbeiten eines Produktplans und eines Kontenplans, Entwicklung der Struktur des neuen Haushalts, Bildung von Teilhaushalten, Budgetierung, Definition von Zielen und Ermittlung von Kennzahlen auf Basis der Produkte. Aufbau eines Berichtswesens, Interne Leistungsverrechnungen, Erarbeiten eines Kostenstellenplans Teilprojekt 3 (TP 3): Organisation des Rechnungswesens Inhalt: Anpassen des Buchungsbetriebs an das NKHR, SHV-Prozesse, Bearbeitungsprozesse/Workflow, Organisatorische Auswirkungen der NKHR Einführung, Kasse /Rechnungswesen. Teilprojekt 4 (TP 4): Softwareumstellung Inhalt: Auswahl des Softwareverfahrens, Vorbereitung EDV-technische Umstellung, Anbindung Schnittstellen (Vorverfahren), Altdatenübernahme, Berechtigungskonzept, Überführung kaufmännischer Buchungskreise. Hinweis: Die Software Umstellung ist zwar nur ein Teilprojekt der Umstellung des Rechnungswesens, die Auswahl des Softwareverfahrens spielt aber trotzdem eine wesentliche Rolle, sowohl in finanzieller als auch in Hinsicht auf den notwendigen Arbeitsaufwand bei der Migration der Daten. Derzeit arbeitet die Verwaltung mit dem autonomen Verfahren Finanz+ der Firma Data Plan. Dieses Verfahren ist seit einigen Jahren nun auch im Portfolio beim Rechenzentrum Stuttgart mit aufgenommen. Die Firma Dataplan bietet auch eine Lösung für die kommunale Doppik an. Die Umstellungskosten wurden durch die Verwaltung bereits beim Rechenzentrum angefragt.

5 Vorteil bei dieser Lösung wäre natürlich, dass die komplette Bearbeitungsoberfläche für die Mitarbeiter in der Kämmerei mit nur wenigen Änderungen gleich bleibt. Auch die bestehenden Schnittstellen zu anderen Verfahren (zum Beispiel Personalwesen, Sozialstation) sind bereits vorhanden. Die Erfahrungen mit dem Programm Finanz+ sind positiv. Als weitere Softwarelösung wird vom Rechenzentrum Stuttgart ein modifiziertes Programm der Firma SAP angeboten. Die bisherige Erfahrung auch bei anderen Kommunen zeigt jedoch, dass nicht nur ein erheblicher Migrationssaufwand beim kompletten Wechsel der Software entstehen würde, sondern auch die Lizenzkosten wesentlich höher sein werden als bei dem von der Verwaltung favorisierten Programm der Firma Dataplan. Sobald die tatsächlich entstehenden Kosten für die Software Umstellung durch ein Angebot des Rechenzentrums Stuttgart vorliegen, kann über diesen Punkt entschieden werden. Teilprojekt 5 (TP 5): Qualifizierung und Kommunikation Inhalt: Planung und Durchführung der Projektkommunikation, Information aller Beteiligten (Internetpräsenz, Infoveranstaltungen), Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter / Gemeinderat. 4. Zuständigkeiten Die folgenden grundlegenden Entscheidungen stellen aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung sowie der für die Gemeinde inhaltlichen und wirtschaftlichen herausragenden Bedeutung kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar ( 44 II GemO). Sie sind daher der Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats zuzuordnen und bleiben dem Gemeinderat vorbehalten: 1. Festlegung Umstieg auf das NKHR vor 2020 (Art. 13 Abs. 4 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts) 2. Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz (Wahlrecht) ( 62 Abs. 6 Satz 2 GemHVO) 3. Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung ( 39 Abs. 2 Nr. 14, 81 Abs. 1 GemO) 4. Beschluss des Finanzplans mit Investitionsprogramm ( 85 Abs. 4 GemO) 5. Feststellung des Jahresabschlusses ( 39 Abs. 2 Nr. 14, 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO). Ausgehend vom Grundsatzbeschluss ist es für einen reibungslosen Projektablauf aus Sicht der Verwaltung unabdingbar, dass Entscheidungen (insbesondere zur Vermögensbewertung, der Gliederung in Teilhaushalte, zur Aufstellung des Produktplans, dem Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) im Rahmen des Projekts direkt getroffen werden können. Dadurch ist gewährleistet, dass flexibel auf die jeweiligen Projektphasen reagiert und zügig in allen Teilprojekten weitergearbeitet werden kann. Alle diese Arbeiten gelten als Geschäft der laufenden Verwaltung und sind durch gesetzliche Vorgaben reglementiert. Der Gemeinderat wird in regelmäßigen Abständen über den Fortgang des Projektes informiert und eingebunden. Ralf Trettner Bürgermeister

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