Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Bad Waldsee
|
|
- Justus Holst
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinderat TOP 9 ös Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Bad Waldsee I. Zu beraten ist: Über den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR). II. Zum Sachverhalt: 1. Ausgangslage Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom wurde bundesweit der Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) bereitet. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsgesetz vom als Umstellungszeitpunkt der kameralistischen Buchführung auf die doppelte Buchführung (Kommunale Doppik) für die Kommunen in Baden- Württemberg den festgelegt. Nach der Landtagswahl im März 2011 wurde zunächst von der neuen Landesregierung im Koalitionsvertrag ein Wahlrecht angedacht. Dieses Wahlrecht ist zwischenzeitlich mit Beschluss des Landtags vom zur Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaushaltsrechts vom nicht mehr vorgesehen. Die Übergangsfrist bis zum verbindlichen Umstellungszeitpunkt wurde jedoch um vier Jahre auf den verlängert. Zur Diskussion steht daher nicht mehr das ob, sondern nur noch wann und wie die Umstellung in der Stadt Bad Waldsee umgesetzt werden soll. Aufgrund der Erfahrungen anderer Städte ist mit einem Umstellungszeitraum bei der Größenordnung von Bad Waldsee von zwei Jahren auszugehen. Das Projekt Umsetzung des Neuen Haushalts- und Rechnungswesens bei der Stadt Bad Waldsee wird in dieser Zeit Personalkapazitäten in allen Bereichen der Verwaltung binden. Insbesondere bei der Stadtkämmerei wird es in der Umstellungsphase zu einer deutlichen Mehrbelastung kommen, da unabhängig von der Migration auf INFOMA DOPPIK alle bisherigen Verfahrensabläufe in der Kameralistik zeitgleich erledigt werden müssen. Seite 1 von 7
2 Die Erfahrung bei der Umstellung der Finanzsoftware von FIWES Classic auf IN- FOMA Kameral hat bereits gezeigt, dass es gut ist nicht zu den ersten, aber auch nicht zu den letzten Umstellungskommunen zu gehören. Da die Umstellung im Wesentlichen neben dem laufenden Geschäft der Verwaltung erfolgt, sollte umgehend mit der Erfassung und Fortschreibung der Vermögensbewertung begonnen werden. Für die Ersterfassung des unbeweglichen Vermögens wurde bereits am das iib-institut beauftragt, durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr kam es aber zu Verzögerungen bei diesem Büro. Die Verwaltungsführung hat sich eindeutig für den Einführungsprozess positioniert. Ebenfalls wurden die personellen Rahmenbedingungen für einen Projektstart im ersten Schritt geschaffen. Mit der Projektleitung und gleichzeitig mit dem ersten Auftrag, die Projektstruktur sowie den Projektzeitplan zu erarbeiten und den Grundsatzbeschluss zur Einführung des NKHR in Bad Waldsee durch den Gemeinderat herbeizuführen, wurde Frau Yvonne Sonntag beauftragt. Unerlässlich für ein in Bezug auf Dauer und Umfang sicher einmaliges Projekt der Stadtkämmerei und der gesamten Verwaltung ist jedoch die Entscheidung und Unterstützung des Gemeinderats. 2. Zeitplan zur Umstellung Zu Beginn des Umstellungsprojekts ist die Festlegung eines Stichtags für die Einführung des NKHR zwingend. Nach Art. 13 IV des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts kann ein Umstellungszeitpunkt vor dem Haushaltsjahr 2020 beschlossen werden. Seitens der Verwaltung wird aus den unter Ziffer 1 genannten Gründen als Stichtag für die Eröffnungsbilanz der (damit 2018 erster doppischer Haushalt) als sinnvoller Zeitpunkt erachtet. Seite 2 von 7
3 Hieraus ergäbe sich folgender Zeitplan: Grundsatzbeschluss zum NKHR durch den Gemeinderat, anschließend Präzisierung des Projektauftrags durch Projektverfügung des Bürgermeisters aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats Projektauftrag und Projektverfügung des Bürgermeisters an die Stadtkämmerei Formierung der Teilprojektgruppen Ab Beginn des Projekts wie in Anlage 2 dargestellt 1.Halbjahr 2017 Beginn Umstellung der Finanzsoftware INFOMA kameral auf INFOMA Doppik Herbst 2017 Haushaltsberatungen für den doppischen Haushalt das NKHR bei der Stadt Bad Waldsee ist realisiert. 3. Projektstruktur Die Umstellung auf das NKHR soll bei der Stadt Bad Waldsee im Rahmen eines Projekts erfolgen. Das Projekt wird in einer Art Stab-Linien-Projektorganisation (Anlage 1) durchgeführt. Ziel des Projekts Umsetzung des Kommunalen Haushalts-und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Bad Waldsee (kurz: NKHR in Bad Waldsee) ist die Einführung der doppelten Buchführung (Kommunale Doppik) mit der Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und- Verbrauchs (Ergebnisrechnung) einer Gesamtdarstellung des kommunalen Vermögens und der Schulden (Vermögensrechnung/Bilanz) der Darstellung der Liquiditätsentwicklung und der Investitionstätigkeit (Finanzrechnung) sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung bis zum Seite 3 von 7
4 Das Gesamtprojekt soll aufgrund der anstehenden umfangreichen Änderungen in folgende vier Teilprojekte untergliedert werden: Teilprojekt 1 (TP 1): Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz Ziel dieses Teilprojekts ist es, Klarheit über den tatsächlichen Stand von Vermögen und Schulden zu erhalten. Die Eröffnungsbilanz dient zugleich als Grundlage für die Eröffnungsbuchungen der künftigen Rechnungsperiode und stellt den Ausgangspunkt für die Erstellung zukünftiger Abschlüsse dar. Über eine Inventur und die Vermögensbewertung können die Daten der Eröffnungsbilanz ermittelt werden. Hinweis: In der bisherigen Vermögensrechnung wurde das Anlagevermögen in unterschiedlicher Tiefe erfasst. Da künftig das gesamte Anlagevermögen nach Grundlagen des NKHR zu erfassen ist, bedeutet dies eine vollständige Bewertung aller gemeindeeigener Gebäude, Grundstücke, Grünanlagen, Straßen etc. Diese Ersterfassung wurde bereits vom iib- Institut durchgeführt und muss nun fortgesetzt werden. Des Weiteren müssen alle beweglichen Ausstattungsgegenstände inventarisiert werden. Die Vermögensbewertung wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen und des gültigen Bilanzierungsleitfadens der Lenkungsgruppe NKHR Baden-Württemberg erfolgen und befindet sich damit im gesetzlichen und revisionssicheren Bereich. Hierzu ist es notwendig, dass auf Basis dieser Vorgaben eine eigene Bewertungsrichtlinie erarbeitet wird. Teilprojekt 2 (TP 2): Produktplan Ziel dieses Teilprojekts ist es, einen Produktplan zu erstellen, der die einzelnen Produkte (Leistungen der Verwaltung) der Stadt Bad Waldsee abbildet. Die Stadt muss sich daher zunächst einen Überblick über die von der Verwaltung erbrachten Leistungen und Produkte verschaffen. Diese Produkte sind auf Grundlage des Kommunalen Produktplans BW zu definieren, voneinander abzugrenzen und systematisch darzustellen, damit die entsprechenden Aufwendungen und Erträge bzw. Einzahlungen und Auszahlungen exakt den jeweiligen Produkten zugeordnet werden können. Zudem müssen Teilhaushalte gebildet und die Budgetierung erarbeitet werden Teilprojekt 3 (TP 3): Kosten- und Leistungsrechnung Ziel dieses Teilprojekts ist es, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in der Verwaltung zu implementieren. Die KLR hat die Aufgabe die Kosten und Erlöse verursa- Seite 4 von 7
5 chungsgerecht auf die Kostenträger (Produkte) zu verteilen, sowie die Wirtschaftlichkeit der Produkterstellung zu beurteilen und zu kontrollieren. Zu diesem Zweck muss ein KLR-Konzept erarbeitet werden, das Aussagen zum Aufbau der Kostenarten sowie der Kostenstellen und Kostenträger enthält. Außerdem müssen im KLR-Konzept die Leistungsbeziehungen zwischen den Kostenstellen und den Kostenträgern dargestellt werden. Teilprojekt 4 (TP 4): Organisation des Rechnungswesens/ Mitarbeiterqualifikation Ziel dieses Teilprojekts ist es, die Umstellung auf das NKHR im Rechnungswesen vorzubereiten, neu zu organisieren und die Mitarbeiter für das NKHR zu qualifizieren. Vom Umstieg auf ein doppisches Rechnungswesen mit veränderten Planungs- und Rechnungsgrößen und Kontierungsobjekten, ist nicht nur die Kämmerei betroffen, sondern auch alle Fachämter. Ferner sind von allen mit der Haushaltsplanung und - Bewirtschaftung betrauten Stellen gute Kenntnisse im und mit dem NKHR erforderlich. Neben einem betriebswirtschaftlichen Verständnis für die neuen Elemente des NKHR, sind auch Kenntnisse über die künftigen Bearbeitungsprozesse der Buchhaltung unabdingbar. 4. Zuständigkeiten Die folgenden grundlegenden Entscheidungen stellen aufgrund ihrer strategischen Ausrichtung sowie der für die Gemeinde inhaltlichen und wirtschaftlichen herausragenden Bedeutung kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar ( 44 II Gemeindeordnung GemO). Sie sind daher der Entscheidungszuständigkeit des Gemeinderats zuzuordnen und bleiben dem Gemeinderat vorbehalten: Festlegung Umstieg auf das NKHR vor 2020 (Art. 13 Abs. 4 Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts) Verzicht auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse nach 52 Abs. 3 Nr. 2.2 GemHVO in der Eröffnungsbilanz (Wahlrecht) ( 62 abs. 6 Satz 2 GemHVO) 1 1 Gemäß 40 Absatz 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und entsprechend dem Zuwendungsverhältnis aufgelöst werden. 62 Absatz 6 Satz 2 GemHVO sieht jedoch für die Eröffnungsbilanz eine wesentliche Erleichterung vor. Demzufolge kann auf den Ansatz geleisteter Investitionszuwendungen und zuschüsse nach 52 Abs. 3 Nr. 2.2 in der Eröffnungsbilanz verzichtet werden. Seite 5 von 7
6 Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung ( 39 Abs. 2 Nr. 14, 81 Abs. 1 GemO) Beschluss des Finanzplans mit Investitionsprogramm ( 85 Abs. 4 GemO) Feststellung des Jahresabschlusses ( 39 Abs. 2 Nr. 14, 95 b Abs. 1 Satz 1 GemO) Im ersten Schritt ist somit für die Einführung des NKHR ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur Festlegung des Umstellungszeitpunkts erforderlich. Ausgehend von diesem Grundsatzbeschluss ist es für einen reibungslosen Projektablauf aus Sicht der Verwaltung erforderlich, dass Entscheidungen (insbesondere zur Vermögensbewertung, der Gliederung in Teilhaushalte, zur Aufstellung des Produktplans, dem Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung) im Rahmen des Projekts direkt getroffen werden können. Dadurch ist gewährleistet, dass flexibel auf die jeweiligen Projektphasen reagiert und zügig in allen Teilprojekten weitergearbeitet werden kann. Es wird daher vorgeschlagen, diese Entscheidungen (mit Ausnahme der o.g. dem Gemeinderat vorbehaltenen Entscheidungen) dem Bürgermeister zu übertragen. 5. Finanzsoftware Mit Gemeinderatsbeschluss vom 09. Mai 2011 wurde die Finanzsoftware von FIWES classic des Rechenzentrums auf newsytem kommunal der Firma INFOMA im Hosting-Verfahren mit dem Rechenzentrum Ulm umgestellt. Rückblickend zu dieser Entscheidung kann festgestellt werden, dass die Entscheidung für newsystem kommunal im Jahr 2011 richtig war, da das Rechenzentrum ab 2020 die Finanzsoftware KIRP nicht mehr weiterbetreibt und durch INFOMA ersetzt. Nachdem bereits einige größere Kommunen ohne das Rechenzentrum mit INFOMA auf die Doppik umgestellt haben, hat das Rechenzentrum reagiert und INFOMA ebenfalls in das Portfolio aufgenommen. INFOMA wird damit als zweites großes Finanzverfahren neben SAP - beim Rechenzentrum angeboten. Seite 6 von 7
7 Die Haushaltsmittel für die Doppik-Migration (ca ,- ) sowie den Beratungsund Schulungsaufwand sind als einmalige Kosten im Rahmen der Haushaltsjahre 2016/2017 zur Verfügung zu stellen oder aus vorhandenen Haushaltsresten zu finanzieren. Im Übrigen sind die Sach- und Personalkosten für die NKHR- Umstellung jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung (inkl. Stellenplan) bereitzustellen III. Beschlussvorschlag: 1. Das Rechnungswesen für die Stadt Bad Waldsee wird zum auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt. 2. Die Durchführung des Projekts NKHR erfolgt entsprechend der dargestellten Projektstruktur (Anlage 1). 3. Entscheidungen innerhalb des Projekts mit Ausnahme der grundlegenden dem Gemeinderat vorbehaltenden Entscheidungen (Ziffer 4 des Sachverhalts) werden auf den Bürgermeister übertragen. 4. Sach- und Personalkosten für die NKHR-Umstellung sowie den Beratungs- und Schulungsaufwand sind jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung (inkl. Stellenplan) bereitzustellen. Bad Waldsee, Gez. Manz Verteiler: BM Amt 20 SF (Frau Prinz) Seite 7 von 7
8 Anlage 1 Lenkungsgruppe BM Weinschenk(stellvertetender Vorsitzender), 1.BG Manz (Vorsitz), AL 10,20,30,60, Personalrat Projektverantwortlicher: Al Kämmerei Entscheidungsebene keine Vertretung bei Verhinderung Projektleitung Frau Sonntag Projektcontrolling alle Teilprojektleiter + Projektleiter + Projektverantwortliche Teilprojekt 1 Teilprojekt 2 Teilprojekt 3 Teilprojekt 4 Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz Frau Sonntag /Herr Klink Produktplan und Budgetierung Frau Bringmann Kosten und Leistungsrechnung Frau Bucher Finanzsoftware Mitarbeiterqualifizierung Frau Kratzert
9 Anlage 2 Gesamtprojektzeitplan Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen NKHR in Bad Waldsee TP 1 TP 2 TP 3 TP 4 Vermögensbewertung und Eröffnungsbilanz Produktplan und Budgetierung Kosten-und Leistungsrechnung Rechnungswesen Mitarbeiterqualifikation NKHR in Bad Waldsee zum
BERATUNGSUNTERLAGE NR. 35/2015
BERATUNGSUNTERLAGE NR. 35/2015 Vorberatung AMT: KÄMMEREI Datum: 16.03.2015 Aktenz.: 902.05-Li GREMIUM Sitzung am öffentlich nichtöffentlich Beschlussfassung Gemeinderat Verwaltungsausschuss 16.04.15 VERHANDLUNGSGEGENSTAND
MehrEinführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee. I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee.
Gemeinderat 09.05.2011 TOP 9 ös Einführung neue Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee - Programmentscheidung - I. Zu beraten ist: über die Einführung einer neuen Finanzsoftware bei der Stadt Bad Waldsee.
MehrStadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl
Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
MehrBundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007
Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher
MehrNKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?
Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz
MehrZur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht
Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)
MehrEröffnungsbilanz zum 01.01.2008
Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes
MehrNeues Kommunales Finanzrecht
Neues Kommunales Finanzrecht Einführungsunterstützung durch KUBUS-Kommunalberatung und Service GmbH GeKom Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbh 1 Den Kommunen im Norden verpflichtet.
MehrFort- und Ausbildung. Ergebnisse der Projektgruppe 1.6. Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen. Innovationsring NKR-SH
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen Ergebnisse der Projektgruppe.6 Fort- und Ausbildung Gliederung ➊ Allg. Doppik-Projektorganisation ➋ Empfehlung für die Fortbildung ➌ Empfehlung zum Aufbau
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.
MehrÜberleitung von der Kameralistik zur Doppik
Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
MehrIndikatoren-Erläuterung
Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrVorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011
Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt
MehrPersonal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC
Telefon 233-2 62 30 Telefax 233-2 15 48 Herr Schwarz Personal- und Organisationsreferat Geschäftsleitung / Referatscontrolling GL 1/RC Umsetzung des Neuen Steuerungsmodells im Personal- und Organisationsreferat;
MehrPrüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrDas Doppikprojekt der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld viertgrößte Stadt in Sachsen-Anhalt Gründung zum 01.07.2007 Zusammenschluss der Städte und Gemeinden Bitterfeld, Greppin, Holzweißig,
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g
H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrParadigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung
Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3928 6. Wahlperiode 21.05.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einsatz der Bildungscard im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrFeiertage in Marvin hinterlegen
von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,
MehrSteuerungssysteme. Die KLR ist eingeführt, erste produktorientierte Informationen, Berücksichtigung von fachlichen und finanziellen Kennzahlen
Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse einer bundesweiten Abfrage zum Einführungsstand von integrierten Fach- und verfahren in den Bundesländern vom Januar 2005 Stand 14.01.2005 Baden-Württemberg
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz HGrGMoG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12060 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz
MehrU m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K
U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick
MehrInhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen
4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Mehrder Landeshauptstadt Wiesbaden für die
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.
MehrAmtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015
Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen
MehrBeschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung, die sich betriebswirtschaftliche Kernkompetenzen aneignen wollen
Grundlagenwissen der Verwaltungsbetriebslehre - das Seminar für den schnellen in das neue doppische Rechnungswesen (Themenbereiche 1 und 3 der Zertifizierung zum EPMC) Seminarnummer: Online-Code 35737
MehrUmstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht
Umstellung des Rechnungswesens auf das neue Haushaltsrecht Ausgangssituation 2009 kamerales Buchungssystem, Ausgaben/Einnahmen orientiert keine umfassende Vermögenserfassung keine Darstellung der Kosten
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
Mehr2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrFinanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen
Überörtliche Kommunalprüfung Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen Richard Höptner, Präsident des EURORAI Panel 3 Santa Cruz de Tenerife, Gliederung der Präsentation Übersicht Niedersachsen
MehrUmsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse
Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen
MehrKirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1
Haushaltsgesetz HhG 600 A Kirchengesetz über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen 1 Vom 22. Mai 1984 KABl.1984, S. 53, zuletzt geändert durch
Mehr- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden
- Auszug - Anlage Rechenschaftsbericht 2014 für das Sondervermögen Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden Erstellt von der Geschäftsführung des Sozialfonds Bürger helfen Bürgern Winnenden zur Ergänzung
MehrInformation zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 7 Landeshaushaltsordnung BW Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Kosten- und Leistungsrechnung (1) Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
MehrGesamtabschluss. wirklich selbst schaffen. kostenloses 2- Tages- Seminar! GESAMT- ABSCHLUSS
Gesamtabschluss wirklich selbst schaffen kostenloses 2- Tages- Seminar! GESAMT- ABSCHLUSS Was erwartet Sie hier? Der kommunale Gesamtabschluss ist für alle neu. Möglicherweise haben Sie schon das eine
MehrSwissSupplyChain Musterprüfung
Prüfungsfach: Prüfungsdauer: 1 Stunde Maximale Punktzahl 60 Anzahl Aufgabenblätter 6 Anzahl Lösungsblätter... Bitte bei den Lösungsblättern nicht auf die Rückseite schreiben! Bitte beachten Sie: Sollten
MehrRechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351
MehrKommunaler Buchhalter nach NKHR-MV
Kommunaler Buchhalter nach NKHR-MV - berufsbegleitender modularer Kompaktlehrgang mit Zertifikat - Zielgruppe: Fachkräfte aus der kommunalen Finanzverwaltung Inhalte der Veranstaltung: Grundlagenmodul
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015
H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund
MehrStadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft
Telefon: 0233-92129 Stadtkämmerei Telefax: 0233-28998 Hauptabteilung 11/23 Betriebswirtschaft Messestadt Riem; Ablösung von maßnahmebezogenen Krediten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 31.03.2011 Sitzungsvorlage
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrEinführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf doppischer Grundlage in der Stadtverwaltung Zwickau
Datum: 29.03.2007 Drucksachen-Nr. 059/07 Stadt Zwickau Beschlussvorlage Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Finanz- und Liegenschaftsausschuss am: 18.04.07 ja nein
MehrInformation über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung
Version gültig bis Einschulung SJ 08/09! Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung - Schwerpunkt Wirtschaft Klassen 11 und 12 Information über Abschlüsse, Prüfung und Versetzung Klasse 11 1. Was kann ich
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehram 23.10.2013 TOP Ö 143
Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Stadt Amt/Sachbearbeiter Hauptamt / Herr Eszterle Betreff: Kinderkrippe Tausendfüßler UG AZ.: 465.051 Anlagen Anl. 1: Darlehensangebot Anl.
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrNr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage
Nr 449 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und J. Ebner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.
MehrErgebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung
Ergebnis und Auswertung der BSV-Online-Umfrage zur dienstlichen Beurteilung Es waren exakt 237 Rückmeldungen, die wir erhalten, gesammelt und ausgewertet haben und damit ein Vielfaches von dem, was wir
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrHaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Durch den Beschluss des Stiftungsvorstandes vom 28.01.2015 wurde der Haushaltsplan bestätigt. Stiftungsvorstand der Kultur- und Sportstiftung Lübbenau/Spreewald
Mehr20-686. B e s c h l u s s
B e s c h l u s s 20-686 des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrPrüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrHilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014
Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten
MehrBerechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien
Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die
MehrStatus und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung
Kämmerertagung Niederbayern Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung Armin Thoma M.A. Hochschullehrer und Praxisbeauftragter
Mehr95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk
Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/4962 20. Wahlperiode 21.08.12 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 15.08.12 und Antwort des Senats Betr.:
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrReglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)
Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,
MehrFachkraft Buchhaltung. Zielgruppe. Ihr Gewinn. Zertifikat. Klausur. Leitung. Entgelt. Dauer
I551 Fachkraft Buchhaltung Zielgruppe Interessierte aller Bereiche, die täglich Geschäftsvorfälle beurteilen müssen Vorkenntnisse: I510 oder vergleichbare Kenntnisse Ihr Gewinn Nach dem Besuch dieses Seminars
MehrBekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015
Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
Mehr8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen
8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt
MehrUND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGES
GEMEINSAMER BERICHT DES VORSTANDS DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN CAPITAL AG UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER MPC MÜNCHMEYER PETERSEN LIFE PLUS CONSULTING GMBH ÜBER DIE ÄNDERUNG DES AM 03. JANUAR 2005 ABGESCHLOSSENEN
MehrKleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1659 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am 29.07.2009 Zwischenbilanz nach vier
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Technischen Ausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 30. April 2013 Sitzung des Technischen Ausschusses Nr. 4/2013 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrInformationsblatt Induktionsbeweis
Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrSeminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des Erstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit
K D M I in Produkt der Schüllermann Consulting GmbH Seminarreihe Jahresabschluss: Beseitigung des rstellungsstaus und Strategien zur Wiedergewinnung der Gesetzmäßigkeit Seminarnummer: NI-15-006 (Anmeldeformular
MehrTagesordnung. 1 Beschlussfähigkeit der MV. 6 Entlastung des Vorstands. 2 Tagesordnung und Protokollarisches
Nächste ordentliche Mitgliederversammlung 2008 mv2007-1 TOP 1&2: Beschlussfähigkeit & Protokollarisches Aus der Satzung: 11 Ablauf der Mitgliederversammlung (1) Leitung Die Mitgliederversammlung leitet
MehrJahresrechnung zum 31. Dezember 2014
PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag
MehrWinVetpro im Betriebsmodus Laptop
WinVetpro im Betriebsmodus Laptop Um Unterwegs Daten auf einem mobilen Gerät mit WinVetpro zu erfassen, ohne den Betrieb in der Praxis während dieser Zeit zu unterbrechen und ohne eine ständige Online
Mehr152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)
152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten
MehrCorporate Governance Bericht/ Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB
Stand: 26. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 AktG... 1 2. Angaben zu angewandten Unternehmensführungspraktiken... 2 3. Zusammensetzung
MehrHAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010
HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
Mehr5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters
MehrGemeinde Oberreichenbach Landkreis Calw
Gemeinde Oberreichenbach Landkreis Calw BEILAGE DES GEMEINDERATS 24.04.2015 Grundsatzbeschluss zur Umsetzung TOP 5 des Neuen Kommunalen Haushaltsöffentlich und Rechnungswesens (NKHR) bei der Gemeinde Oberreichenbach
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
MehrOberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Tourismus der Großen Kreisstadt M O S B A C H 7. November 2012 Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Tourismus
Mehr