Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Windenergienutzung und Bergbau Ein unlösbarer Widerspruch? 21. Windenergietage

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Transkript:

Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele 21. Windenergietage Forum 4 Recht, Steuern, Versicherungen und Finanzierung Windenergienutzung und Bergbau Ein unlösbarer Widerspruch?

ausschließlich öffentlich-rechtlich / bundesweit tätig 14 Anwälte und Anwältinnen Partner von Unternehmen und Kommunen Betreuung von Genehmigungs-, Planfeststellungs- und sonstigen Zulassungsverfahren, Bauleitplanung Erneuerbare Energien (Windenergie, Biomasse, PV) => Planungsverfahren => Anlagenplanung und Anlagenzulassungsverfahren => EEG-rechtliche Beratung: Netzanschluss, Vergütung Genehmigungs- und Verfahrensmanagement 2

Gliederung Projekt Windpark Große Schanze Ausgangslage Hürden im Genehmigungsverfahren Sicherheitskonzepte 3

Windpark Große Schanze 4

Projekt Windpark Große Schanze Windpark Große Schanze, Teutschenthal, Sachsen-Anhalt 08.11.2010 Genehmigungsantrag 21 WEA oberhalb ehemaliger Erdgaslagerstätte und Kavernenspeicher der Verbundnetzgas AG und der DOW Olefinverbund GmbH 09.02.2012 Genehmigung aller 21 WEA 01.09.2012 Inbetriebnahme aller WEA 5

Ausgangslage traditionelle Bergbauregion Erdgaslagerstätten und Solfeld (Kavernenspeicher) der VNG und DOW Speicherung von Erd- und Flüssiggas Gewinnung Sole für Chemie-Industrie Erweiterung geplant, Zeitrahmen offen 6

7

8

Ausgangslage überlagernde Zielfestsetzung im LEP Sachsen-Anhalt und im REP Halle: Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung und Untergrundgasspeicher Eignungsgebiet Windenergie im Vorranggebiet dürfen WEA den Abbau & die Speicherung nicht wesentlich erschweren oder verhindern => vereinbar? => Voraussetzung umstritten 9

Hürden im Genehmigungsverfahren VNG: Verhandlungen und Abschluss Gestattungsvertrag u.a. über Verpflichtung zu Sicherheitsabstand zwischen WEA und Leitungen/Bohrlochköpfen (durch Gutachten ermittelt) Zustimmung VNG zur Errichtung WEA Keine Kavernenerschließung während Betriebsdauer der WEA 10

Hürden im Genehmigungsverfahren DOW: Verhandlungen zunächst gescheitert, Einwände Bergwerkseigentum Raumordnungsrecht REP und LEP Schutzklausel 5 BImSchG => Anlagensicherheit, Gasleitungen 11

Hürden im Genehmigungsverfahren steht Bergwerkseigentum bzw. Bergrecht (BBergG) als öffentlich-rechtliche Vorschrift entgegen? Genehmigung unbeschadet privater Rechte Dritte vs. fehlendes Sachbescheidungsinteresse => Prüfung: besteht Abwehranspruch aus Bergwerkseigentum bzw. Bergrecht? 12

Bergwerkseigentum Bergwerkseigentum: Recht zum Aufsuchen, Gewinnen, Eigentumserwerb von bergfreien Bodenschätzen Trennung vom Grundstückseigentum Grundstückseigentümer weiterhin zur uneingeschränkten Nutzung berechtigt hier: Nutzungsrechte nur für WEA! 13

Bergwerkseigentum Kann der Abbau des Bodenschatzes [ ] nicht ohne gleichzeitige Inanspruchnahme der Erdoberfläche betrieben werden, muss sich der Unternehmer zusätzliche Rechte einräumen lassen, sei es durch freihändigen Grundstückserwerb oder durch die Vereinbarung eines Nutzungsverhältnisses mit dem Eigentümer, sei es zwangsweise in Form der bergrechtlichen Grundabtretung (BGH, 23.11.2000) 14

Raumordnung Vorranggebiete Rohstoffgewinnung vs. Eignungsgebiete Wind Vereinbarkeit beider Nutzungen? Zeithorizont => Beginn Erschließung weiterer Kavernen war unklar ausreichender Abstand zu Bohrköpfen und Gasleitungen wurde eingehalten => Abbau nicht erschwert oder verhindert! 15

Anlagensicherheit Schutzklausel 5 Abs. 1 Satz 1 BImSchG: Anlagen so zu errichten, dass keine sonstigen Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen Gutachten zu Abständen eingeholt => ausreichender Sicherheitsabstand zwischen WEA und Leitungen und Bohrlochköpfen (Flüssiggas) gewährleistet 16

Anlagensicherheit umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet => Erfahrungen aus früheren Projekten technische Lösungen, d.h. Maßnahmen während des Genehmigungsverfahrens während der Errichtung während des Betriebs ggf. abgelenkte Bohrungen, um Abstände herzustellen => Kostenbeteiligung 17

Ergebnis zunächst Widerspruch und Klage der DOW => Erfolgsaussicht? erneute Verhandlungen => Einigung und Abschluss Gestattungsvertrag Windenergienutzung und Bergbau Kein unlösbarer Widerspruch! 18

DOMBERTRECHTSANWÄLTE Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele Tel: 0331-620 4270, Fax: 0331-620 4271 post@dombert.de Notus Energy Projektleiter Windpark Große Schanze Sebastian Gessert/Anna Karson Tel: 0331-620 43 6218

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20