Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allgemeine BWL / Rechnungswesen Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen PM-BWG-S12-100918 Datum 18.09.2010 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe 1 2 3 4 5 Σ max. Punktzahl 20 18 20 24 18 100 Bewertung Prüfer ggf. Gutachter 1 Ergebnis: 0 49,5 Punkte = nicht bestanden Ο 50 100 Punkte = bestanden Ο (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Prüfer (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 1
Mantelbogen Anmerkungen Prüfer: Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 4
Studiengang Pflegemanagement Fach Allgemeine BWL / Rechnungswesen Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen PM-BWG-S12-100918 Datum 18.09.2010 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe 1 2 3 4 5 insg. max. Punktzahl 20 18 20 24 18 100 Viel Erfolg! PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 1 von 3
Klausuraufgaben Aufgabe 1: Betriebswirtschaftslehre und betriebliche Ziele 20 Punkte 1.1 Erläutern Sie, woraus sich die Notwendigkeit des Wirtschaftens ableitet. 5 Punkte 1.2 Nennen Sie die drei Bestimmungsfaktoren, die für alle Betriebe unabhängig vom Wirtschaftssystem kennzeichnend sind. 1.3 Unternehmensziele lassen sich in Abhängigkeit von der Fristigkeit bzw. dem Planungshorizont charakterisieren. Nennen Sie die entsprechenden drei Zielsetzungen mit zugehörigem Planungshorizont und geben Sie jeweils ein Beispiel für ein mögliches Ziel. 9 Punkte Aufgabe 2: Rechtsformen von Unternehmen 18 Punkte Theo Retisch und Hanna Kalkül planen nach ihrem erfolgreichen Pflegemanagement-Studium die Gründung eines gemeinsamen Pflegebetriebes. Als Rechtsform ziehen sie zwei Möglichkeiten in die engere Wahl: die GbR und die GmbH. 2.1 Erklären Sie kurz, welcher grundsätzliche Unterschied zwischen der GbR und der GmbH in Hinblick auf rechtliche Regelungen besteht. 2.2 Unterscheiden Sie die GmbH von der GbR in Hinblick auf die Aspekte: Haftung der Eigentümer (2 Punkte), Leitungsbefugnis (2 Punkte), steuerliche Belastung (4 Punkte). 8 Punkte 2.3 Erläutern Sie, was die Publizitätspflicht einer Gesellschaft beinhaltet. 4 Punkte Aufgabe 3: Leistungserstellung 20 Punkte Nachdem Theo und Hanna sich auf eine Rechtsform verständigt haben, befassen sie sich mit Fragen der betrieblichen Leistungserstellung. 3.1 Nennen Sie die vier klassischen betrieblichen Produktionsfaktoren (4 Punkte) und geben Sie zu jedem dieser Faktoren jeweils ein Beispiel aus dem Pflegebereich (4 Punkte). 3.2 Erläutern Sie, was man unter Abschreibungen versteht und für welchen Produktionsfaktor sie relevant sind. 3.3 Die menschliche Arbeitskraft gehört zu den Potenzialfaktoren. Erläutern Sie, was man darunter versteht (3 Punkte), und ziehen Sie eine mögliche Schlussfolgerung, die sich daraus für die betriebliche Personalarbeit ergeben könnte (4 Punkte). 8 Punkte 5 Punkte 7 Punkte PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 2 von 3
Klausuraufgaben Aufgabe 4: Betriebliche Finanzwirtschaft 24 Punkte Ein weiteres wesentliches Themenfeld der Betriebsplanung sind die finanzwirtschaftlichen Prozesse. 4.1 Erklären Sie, was man unter der betrieblichen Finanzwirtschaft versteht. 4.2 Nennen Sie drei Aspekte, die bei der Planung und Kontrolle der betrieblichen Zahlungsströme zu beachten sind. 4.3 Erläutern Sie den Unterschied zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung. Gehen Sie dabei 12 Punkte auch auf die Rechtsstellung der Kapitalgeber ein. Aufgabe 5: Marketing 18 Punkte Theo Retisch und Hanna Kalkül sind davon überzeugt, dass sie den Absatz ihrer pflegerischen Leistungen durch den Einsatz von Marketing fördern können. 5.1 Nennen Sie die Ihnen bekannten vier Marketinginstrumente und erklären Sie, was unter Marketing-Mix zu verstehen ist. 5.2 Nennen Sie zu den Marketinginstrumenten jeweils ein Beispiel in Bezug auf den Pflegebetrieb von Theo und Hanna. 5.3 Unterscheiden Sie die Begriffe Käufermarkt und Verkäufermarkt. PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 3 von 3
Studiengang Pflegemanagement Fach Allgemeine BWL / Rechnungswesen Art der Leistung Studienleistung Klausur-Kennzeichen PM-BWG-S12-100918 Datum 18.09.2010 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Aufgabe 1 2 3 4 5 insg. max. Punktzahl 20 18 20 24 18 100 erreichte Punktzahl 0-49,5 Punkte = nicht bestanden 50-100 Punkte = bestanden Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 06.10.2010 bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / 35094-311 bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 1 von 5
Korrekturrichtlinie Lösung 1 Betriebswirtschaftslehre und betriebliche Ziele 20 Punkte 1.1 vgl. SB 2, S. 7 f. Die Notwendigkeit des Wirtschaftens ergibt sich daraus, dass die menschlichen Bedürfnisse praktisch unbegrenzt sind, die geeigneten Mittel zur Bedürfnisbefriedigung (menschliche und natürliche Ressourcen) aber von Natur aus begrenzt (knapp) sind. 1.2 vgl. SB 2, S. 13 Unabhängig vom Wirtschaftssystem kennzeichnet Betriebe der kombinierte Einsatz von Produktionsfaktoren unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips und der Einhaltung eines finanziellen Gleichgewichts. Bewertung: je Bestimmungsfaktor 2 Punkte, insgesamt. 1.3 vgl. SB 2, S. 19 Unternehmensziele in Abhängigkeit von der Fristigkeit: Strategische Ziele sind langfristig mit einem Planungshorizont von 5 bis 10 Jahren. Beispiele: Langfristige Existenzsicherung durch die kontinuierliche Optimierung der Produktpalette; als bester Anbieter bekannt sein usw. Taktische Ziele beziehen sich auf einen Planungshorizont von 1 bis 5 Jahre. Beispiele: Verdoppelung des Marktanteils innerhalb der nächsten drei Jahre; Mitarbeiterstamm erweitern usw. Operative Ziele werden kurzfristig (Planungshorizont < 1 Jahr) angestrebt. Beispiele: Gewinn in einer bestimmten Höhe für das laufende Geschäftsjahr; Sicherung der Zahlungsfähigkeit usw. Bewertung: je richtig genannter Zielart mit entsprechendem Planungshorizont und passendem Beispiel max. 3 Punkte, insgesamt 9 Punkte. 5 Punkte 9 Punkte Lösung 2 Rechtsformen von Unternehmen 18 Punkte 2.1 vgl. SB 2, S. 24 f. Bei der GbR handelt es sich um eine Personengesellschaft; es gilt somit der Persönlichkeitsgrundsatz, d. h., sämtliche Regelungen sind auf die Person der Gesellschafter ausgerichtet. (3 Punkte) Die GmbH stellt dagegen eine Kapitalgesellschaft dar, für die das Kapitalbeteiligungsprinzip gilt, d. h., die Person der Gesellschafter tritt hinter die im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung festzulegende Kapitaleinlage zurück. (3 Punkte) PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 2 von 5
Korrekturrichtlinie 2.2 vgl. SB 2, S. 28 ff. 8 Punkte Haftung der Eigentümer Leitungsbefugnis Steuerliche Belastung GbR Unbeschränkt und solidarisch (1 Punkt) Alle Gesellschafter (1 Punkt) Unternehmen ist keine juristische Person und somit kein eigenständiges Steuersubjekt. Gewinnanteile der Gesellschafter unterliegen der Einkommenssteuer. (2 Punkte) GmbH Beschränkt auf Kapitaleinlage (1 Punkt) Vorgeschriebene Organe: Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung (1 Punkt) Unternehmen ist juristische Person und somit eigenständiges Steuersubjekt. Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer. (2 Punkte) 2.3 vgl. SB 2, S. 36 Publizitätspflicht bedeutet, dass eine Gesellschaft ihren geprüften Jahresabschluss veröffentlichen muss durch Einreichung beim Handelsregister und Anzeige im Bundesanzeiger bzw. seit 2007 durch Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger. Bewertungshinweis: Sowohl der im Studienbrief zu findende Verweis auf Handelsregister und Bundesanzeiger als auch eine der aktuellen Praxis entsprechende Angabe zum elektronischen Bundesanzeiger sind als richtig anzuerkennen. 4 Punkte Lösung 3 Leistungserstellung 20 Punkte 3.1 vgl. SB 3, S. 5 ff. Klassische Produktionsfaktoren und Beispiele: Betriebsmittel, z. B.: Möbel, EDV; Material, z. B.: Handschuhe, Desinfektionsmittel; ausführende Arbeit, z. B.: pflegerische Versorgung, Angehörigenberatung; dispositive Arbeit, z. B.: Einsatzplanung, Geschäftsführung. Bewertung: je richtigem Produktionsfaktor mit passendem Beispiel max. 2 Punkte, insgesamt 8 Punkte. 3.2 vgl. SB 3, S. 9 Abschreibungen erfassen rechnerisch die Wertminderung der abnutzbaren Betriebsmittel, die im Laufe ihrer Nutzungsdauer durch physischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung eintritt. 8 Punkte 5 Punkte PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 3 von 5
Korrekturrichtlinie 3.3 vgl. SB 3, S. 5 und 18 ff. Potenzialfaktoren sind Produktionsfaktoren, die während einer Periode in ihrem Bestand erhalten bleiben und nur von ihrem Leistungspotenzial Leistungen an den Betrieb abgeben. (3 Punkte) Mögliche Schlussfolgerungen, die sich aus diesem Umstand für die betriebliche Personalarbeit ziehen lassen, sind z. B.: Der Personalentwicklung kommt eine besondere Bedeutung zu, um das Leistungspotenzial der Beschäftigten auf Dauer zu erhalten. Motivation z. B. durch entsprechende Engeltgestaltung oder Personalführung ist wichtig, damit die Beschäftigten ihr Leistungspotenzial im Betrieb optimal einsetzen. Mögliche Burnout-Effekte können das Leistungspotenzial der Beschäftigten auf Dauer beeinträchtigen. Dem kann z. B. durch sorgfältige und aufgabenadäquate Personalauswahl und Stellengestaltung vorgebeugt werden. Bewertung: für eine plausible Schlussfolgerung max. 4 Punkte. 7 Punkte Lösung 4 Betriebliche Finanzwirtschaft 24 Punkte 4.1 vgl. SB 3, S. 14 Finanzierung und Investition kennzeichnen zusammen den Funktionsbereich der betrieblichen Finanzwirtschaft. Sie beziehen sich auf Vorgänge und Resultate der Aufbringung und Verwendung von Kapital mit dem Ziel der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts. 4.2 vgl. SB 3, S. 15 Bei der Planung und Kontrolle der betrieblichen Zahlungsströme sind zu beachten: die betragsmäßige Übereinstimmung und die zeitliche Übereinstimmung von Ein- und Auszahlungen sowie der gezielte Aufbau einer Liquiditätsreserve. Bewertung: je Aspekt 2 Punkte, insgesamt. 4.3 vgl. SB 3, S. 16 f. Im Rahmen der Eigenfinanzierung fließt dem Unternehmen Eigenkapital von innen (aus dem Betrieb heraus) oder von außen in der Form der Einlagen- und Beteiligungsfinanzierung zu. Die Bereitstellung von Eigenkapital erfolgt in der Regel zeitlich unbefristet. Der Kapitalgeber hat grundsätzlich eine (Mit-) Eigentümerstellung und haftet mindestens in Höhe des bereitgestellten Kapitals, nimmt am Gewinn und Verlust teil und ist in der Regel zur Leitung berechtigt. () Bei der Fremdfinanzierung fließen die finanziellen Mittel von außen zu und zwar in Form von Fremdkapital (meistens Kreditfinanzierung). Die Bereitstellung von Fremdkapital erfolgt zumeist befristet. Der Kapitalgeber hat grundsätzlich eine Gläubigerstellung, keine Haftung für die betrieblichen Verbindlichkeiten, einen Zins- und Rückzahlungsanspruch, weder Gewinn- noch Verlustbeteiligung und ist von der Leitung ausgeschlossen. () 12 Punkte PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 4 von 5
Korrekturrichtlinie Lösung 5 Marketing 18 Punkte 5.1 vgl. SB 4, S. 31 ff. Zu den Marketinginstrumenten gehören Produktpolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik und Distributionspolitik (4 Punkte). Da diese Instrumente immer kombiniert eingesetzt werden, spricht man von einem Marketing-Mix (2 Punkte). 5.2 vgl. SB 4, S. 32 f. Beispiele für Produktpolitik: das Leistungsangebot des Pflegebetriebes, z. B. stationäre Kurzzeitpflege; Kommunikationspolitik: z. B. die Werbung in Form von Flyern oder Anzeigen; Kontrahierungspolitik: Preis- und Konditionenpolitik, z. B. die Zahlungsziele für die Pflegekunden; Distributionspolitik: Absatzwege, z. B. im Rahmen von Netzwerken im Gesundheitswesen. Bewertung: je passendem Beispiel 1,5 Punkte, insgesamt. 5.3 vgl. SB 4, S. 31 ff. Im Verkäufermarkt hat der Verkäufer die günstigere Position. Die Nachfrage ist größer als das Angebot. Das Verkaufen der Güter und Dienstleistungen ist für den Verkäufer bzw. das Unternehmen unproblematisch. Auf Verkaufsaktivitäten wie zum Beispiel Werbung und Verkaufsförderung kann im Wesentlichen verzichtet werden. (3 Punkte) Im Käufermarkt hat der Käufer die günstigere Position. Das Angebot an Gütern und Dienstleistungen ist größer als die Nachfrage. Der erfolgreiche Verkauf der Güter und Dienstleistungen gestaltet sich für die Unternehmen daher schwieriger. Sie müssen umfangreiche Aktivitäten entwickeln, um ihre Produkte im Markt zu platzieren, bekanntzumachen und zu verkaufen. (3 Punkte) PM-BWG-S12-100918 2010 GmbH Seite 5 von 5