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Transkript:

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 10. Jahrgang Dinslaken, 30.05.2017 Nr. 15 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken für das Haushaltsjahr 2017 vom 28.03.2017 Herausgeber: Stadt Dinslaken, Der Bürgermeister, Platz d Agen 1, 46535 Dinslaken Erscheinungsweise: Nach Bedarf Bezug: Abholung im Büro des Bürgermeisters Rathaus, Zimmer 127; auf schriftlichen Wunsch kostenlose Zustellung von Einzelexemplaren; kostenlose Versendung per Email; abrufbar im Internet unter www.dinslaken.de

Seite 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken für das Haushaltsjahr 2017 vom 28.03.2017 1. Haushaltssatzung der Stadt Dinslaken für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV.NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dinslaken mit Beschluss vom 28.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Dinslaken voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtertrag 199.472.642 Gesamtaufwand 210.721.200 im Finanzplan mit Gesamteinzahlungen aus Verwaltungstätigkeit 186.184.847 Gesamtauszahlungen aus Verwaltungstätigkeit 181.368.708 Gesamteinzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 31.289.229 Gesamtauszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 36.251.368 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 23.279.422 Von diesem Gesamtbetrag sind 1.635.426 für das Programm Gute Schule 2020 vorgesehen. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 34.608.084

Seite 2 4 Das Defizit im Ergebnisplan wird auf 11.248.558 Zum Ausgleich wird die allgemeine Rücklage herangezogen. Der Höchstbetrag der Kredite, der zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden darf, wird auf 70.000.000 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer Nach dem Gewerbeertrag auf 6 280 v.h. 648 v.h. 460 v.h. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben nach 83 GO NRW sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie im Einzelfall mindestens 40.000 ausmachen. Ausgenommen davon sind Aufwendungen und Ausgaben, unabhängig von ihrer Höhe, wenn sie aufgrund rechtlicher oder vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind. Die Grenze geringfügiger über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die im Einzelfall nicht nachgewiesen werden, wird auf 5.000 Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben unter 5.000 werden in Summe ausgewiesen. 8 Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 10.000. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekt ausgewiesen. 9 Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Zinssicherung abzuschließen (z.b. Derivate).

Seite 3 10 1) Produktbudget a) konsumtiv Alle Aufwandspositionen eines Produktes sind gegenseitig deckungsfähig, so dass Minderaufwendungen für Mehraufwendungen genutzt werden können. Hiervon ausgenommen sind: - Personalaufwendungen, - Versorgungsaufwendungen, - Verrechnungspositionen aus internen Leistungsbeziehungen und - bilanzielle Abschreibungen Eine automatische Deckungsfähigkeit ist i.d.r. im Buchungssystem (SAP) hinterlegt. Innerhalb eines Produktes können realisierte Erträge, die über den Planansatz hinausgehen, für Mehraufwendungen genutzt werden. Hiervon ausgenommen sind: - Verrechnungspositionen aus internen Leistungsbeziehungen und - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Sofern das Produktsaldo nicht verschlechtert wird, entscheidet die Fachdienstleitung oder der Produktverantwortliche über die Inanspruchnahme von Deckungsmitteln. Inanspruchnahme von Deckungsmitteln, die das Produktsaldo belasten, sind grundsätzlich unzulässig. Sie können nur dann ausnahmsweise durch die betreffende Geschäftsbereichsleitung genehmigt werden, wenn - die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit von der Fachdienstleitung oder dem Produktverantwortlichen dargelegt wird und - eine Deckung innerhalb des Geschäftsbereiches erfolgen kann. Für Verschlechterungen des Produktsaldos, die nicht durch diese Ausnahmeregelung aufgefangen werden können, muss rechtzeitig ein Antrag auf überplanmäßige oder außerplanmäßige Haushaltsüberschreitung gestellt und durch den Kämmerer genehmigt werden. b) investiv Innerhalb eines Produktes sind investive Ein- und Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Mehreinnahmen können für Mehrausgaben und Minderausgaben für Mehrausgaben verwandt werden. Zweckgebundene Mehreinnahmen dürfen nur zweckentsprechend genutzt werden. Sofern das Produktsaldo nicht verschlechtert wird, entscheidet die Fachdienstleitung oder der Produktverantwortliche über die Inanspruchnahme von Deckungsmitteln. Inanspruchnahme von Deckungsmitteln, die das Produktsaldo belasten, sind grundsätzlich unzulässig. Sie können nur dann ausnahmsweise durch die betreffende Geschäftsbereichsleitung genehmigt werden, wenn - die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit von der Fachdienstleitung oder dem Produktverantwortlichen dargelegt wird und - eine Deckung innerhalb des Geschäftsbereiches erfolgen kann. Für Verschlechterungen des Produktsaldos, die nicht durch diese Ausnahmeregelung aufgefangen werden können, muss rechtzeitig ein Antrag auf überplanmäßige oder außerplanmäßige Haushaltsüberschreitung gestellt und durch den Kämmerer genehmigt werden. 2) Personalkostenbudget Alle Personal- und Versorgungsaufwendungen sind untereinander deckungsfähig.

Seite 4 3) Schulbudgets Aufwendungen für Schulen, die von diesen eigenverantwortlich bewirtschaftet werden, können entgegen der bisherigen Regelungen nicht für investive Ausgaben verwendet werden. Ebenso können investive Ausgaben nicht zur Deckung von konsumtiven Aufwendungen herangezogen werden. 4) Budget Neue Medien Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren aus Sonderbeständen der Bibliothek (Vertragsgegenstandsart 3340) können für Mehraufwendungen des Festwertes Medien (7.000149) verwendet werden. Im Antrag auf Inanspruchnahme von Deckungsmitteln, mit dem die Mehrerträge auf den Festwert verschoben werden sollen, ist die für die Mehrerträge ab 2013 eingerichtete Kostenstelle als Sender anzugeben. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gem. 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Wesel mit Schreiben vom 29.03.2017 angezeigt worden. Der Landrat hat mitgeteilt, dass gegen die Veröffentlichung keine Einwände erhoben werden. Die Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen liegt zur Einsichtnahme im Rathaus beim Fachdienst Haushalt und Steuern, Platz d Agen 1, Zimmer 222, während der Dienststunden öffentlich aus. Dinslaken, den 30.05.2017 gez. Dr. Michael Heidinger Bürgermeister