Reform der Pflegeausbildung. Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Pflege

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Transkript:

Reform der Pflegeausbildung Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für Pflege

Reform der Pflegeberufe - Herausforderungen 2 2014 waren 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Für das Jahr 2030 werden 3,28 Millionen Pflegebedürftige prognostiziert, für 2050 4,4 Millionen. Entsprechend steigt der Fachkräftebedarf. Die Anforderungen an die Ausbildung steigen; Versorgungsstrukturen ändern sich. Z. B. gewinnen ambulante Versorgungsformen für alle Altersgruppen weiter an Bedeutung. In stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten steigt der Bedarf an behandlungspflegerischen Kompetenzen. Der Anteil der älteren und demenziell erkrankten PatientInnen steigt in den Krankenhäusern. Ihre spezifischen Bedarfe müssen besser berücksichtigt werden.

Ziele der Reform 3 Attraktivität der Pflegeausbildung und des Pflegeberufs erhöhen Einsatzflexibilität, Durchlässigkeit und berufliche Mobilität steigern Qualität der Pflege steigern: Gute Qualität in der Pflege setzt gut ausgebildete Pflegekräfte voraus. Ausbildungsqualität erhöhen: Wir modernisieren die Pflegeausbildung inhaltlich und verbessern Unterricht und praktische Pflegeausbildung

Ziele der Reform 4 Erwerb von Kompetenzen zur selbstständigen und umfassenden Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungssettings (Akutpflege, Langzeitpflege, ambulant/stationär). Pflegekräfte müssen z. B. in der ambulanten Pflege auch auf behandlungspflegerische Bedarfe eingehen können. Wir stellen sicher, dass die Ausbildung der wachsenden Bedeutung der Pflege älterer Menschen durch altenpflegerische Ausbildungsziele entspricht.

Kernpunkte der Reform 5 Generalistik: Zusammenführung der im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz geregelten Ausbildungen: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. So schaffen wir Grundlagen für ein neues Berufsbild, das den veränderten Anforderungen gerecht wird Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann Grundständige hochschulische Pflegeausbildung als weiteres Ausbildungsangebot Hochschulabsolventen führen Berufsbezeichnung mit akademischem Grad (z.b. Pflegefachfrau B.A. oder B.Sc)

Kernpunkte der Reform 6 Einpassung in ein transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem Gemeinsame und einheitliche Finanzierung Die Ausbildung ist kostenfrei für die Auszubildenden. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Vorbehaltsaufgaben werden erstmalig für den Kernbereich der Pflege geregelt: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses, Qualitätssicherung und -entwicklung der Pflege. Diese Aufgaben dürfen nicht von anderen Professionen erbracht werden

Kernpunkte der Reform 7 Die akademisch ausgebildeten Kräfte haben zusätzliche Ausbildungsinhalte für Leitungsfunktionen und für Delegation/Substitution ärztlicher Leistungen Die weitere Festlegung der Unterrichtsinhalte erfolgt in Rechtsverordnung. Bis dato liegen dazu Eckpunkte vor.

Grundstruktur der neuen Pflegeausbildung 8 3-jährige schulische und praktische Ausbildung in Vollzeit; in Teilzeit möglich in 5 Jahren Duale Grundstruktur mit Ausbildungsbetrieb als Träger der praktischen Ausbildung Praktische Ausbildung insgesamt überwiegend beim Träger der praktischen Ausbildung Die Ausbildung muss den Vorgaben der EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen genügen.

Neue Pflegeausbildung: Praktische Ausbildung 9 Drei gleich lange Pflichteinsätze in den allg. Versorgungsbereichen (Stationäre Akutpflege, stationäre Langzeitpflege, ambulante Akut- /Langzeitpflege) Zwei kürzere Pflichteinsätze in speziellen Versorgungsbereichen (pädiatrische Versorgung, psychiatrische Versorgung) Ein sonstiger (Kurz-)Einsatz (z.b. Beratung, Reha) Ein Orientierungsansatz am Anfang der Ausbildung und ein Vertiefungsansatz im Bereich eines Pflichteinsatzes stärken die Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung Staatliche Abschlussprüfung Einheitlicher Berufsabschluss mit im Zeugnis ausgewiesenem Vertiefungseinsatz

Neue Pflegeausbildung 10

Neue Pflegeausbildung: Zugang und Durchlässigkeit 11 Ausgangspunkt: mittlerer Schulabschluss Einstiegsmöglichkeit über Pflegehelferqualifikation eröffnet Zugang mit Hauptschulabschluss Jede abgeschlossene 10-jährige allg. Schulausbildung mit umfassender Evaluation der Regelung nach 5 Jahren Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen auf Antrag: einjährige Pflegehelferausbildung wird vollständig angerechnet

Neue Pflegeausbildung: Finanzierung - Eckdaten 12 Gesamtkosten nach Reform rund 2,7 Mrd. Euro (Status quo 2,4 Mrd. Euro) pro Jahr Mehrkosten in Höhe von 350 Mio. Euro (bessere Ausstattung Schulen, Praxisanleitung, Angleichung Ausbildungsvergütung) zzgl. Verwaltungspauschale 16,8 Mio. und Fachkommission/Beratung/Forschung 15 Mio. Euro Berechnung erfolgt auf 135.000 Auszubildende Ausbildung findet zurzeit statt in rd. 1.500 Alten- und Krankenpflegeschulen, 900 Krankenhäusern und rd. 10.000 Pflegeeinrichtungen

Neue Pflegeausbildung: Finanzierung - Grundsätze 13 Keine Deckelung der Ausbildungszahlen Kostenfreiheit für die Auszubildenden Einheitlich für alle Bereiche (Alten- Kranken- und Kinderkrankenpflege) Keine Wettbewerbsnachteile für ausbildende Betriebe (Umlageverfahren) Gemeinsam: alle bisherigen Kostenträger in bisherigen Anteilen durch Landesausbildungsfonds

Inkrafttreten 14 Dreistufiges Verfahren: 1. Verordnungs-Ermächtigungen, Regelungen zur Fachkommission und Beratung zur neuen Ausbildung treten am Tag nach der Verkündung in Kraft 2. Finanzierungsregelungen sollen zum 01.01.2017, d.h. 1 Jahr vor dem Start der neuen Ausbildung in Kraft treten 3. Neue Pflegeausbildung soll am 01.01.2018 starten Nach Altenpflegegesetz/Krankenpflegegesetz begonnene Ausbildungen können bis 2022 abgeschlossen werden