BLOCKCHAIN Hype und Wirklichkeit Rechtliche Aspekte der Blockchain Barbara Jakubowics 1
THEMEN 1. Was sind Blockchain, Smart Contracts, Coins & Token aus rechtlicher Sicht? 2. Rechtliche Herausforderungen & Problemfelder Beziehungsgeflechte / Anonymität Internationalität Finalität der Transaktion Regulierte Märkte 2
BLOCKCHAIN & SMART CONTRACT Was ist die BLOCKCHAIN? Datenbank Präzisier: Eine kettenförmig strukturierte, chronologische in Clustern sortierte Datensammlung, deren Inhalte vollständige auf jedem Rechner des pseudonymen Peer to Peer Netzwerks abgelegt und regelmäßig up-gedated werden. Zwecks Reduzierung des Speicherplatzes werden die Daten komprimiert, gehasht. Was sind SMART CONTRACTS? Gemäß der Startseite von ethereum.org Ethereum is a decentralized platform that runs smart contracts: applications that run exactly as programmed (...) Aus juristischer Sicht nicht notwendigerweise Smart und kein Vertrag Computerprogramme, welche bestenfalls die automatisierte Abwicklung eines Vertragsabschlusses oder einzelner Vertragsbestimmungen eines unsmart abgeschlossenen Vertrages, ohne Zwischenschaltung eines Intermediäres sicherstellen können. 3
SMART CONTRACTS SMART CONTRACTS als Abwicklungswerkzeug Vertrag wird auf herkömmliche weise unsmart abgeschlossen Die Vertragsbestimmungen werden dann mittels SMART KONTRAKT völlig automatisch umgesetzt Anwendungsbeispiele: z.b. Fluglinien ( Entschädigung bei Verspätungen), Versicherungen (Anpassung der Prämien), Mietverträge etc. Echte Legal & SMART CONTRACTS? SMART CONTRACTS sollen zukünftig auch dazu dienen, Transaktionen für den Bedarfsfall automatisch zu suchen und nach festgelegten Regeln automatisch abzuwickeln. D.h. es werden tatsächlich automatisch Verträge abgeschlossen und voll automatisch abgewickelt. Die Einschaltung von Intermediären (Händlern, Maklern, Stromhändlern etc.) ist im Idealfall nicht mehr notwendig. Vertragserfüllung (z.b. Übertragung des Eigentums) wir in einer Vielzahl von Fällen off chain im realen Leben erfolgen müssen. AUS RECHTLICHER SICHT ZU BEACHTEN: Sowohl der vollautomatische Abschluss wie auch die vollautomatische Abwicklung von Verträgen hat im Rahmen geltender Gesetze zu erfolgen. Insbesondere konsumentenschutzrechtliche Vorgaben, sowie allgemein gültige Grundsätze des Vertragsrecht sind zu beachten. 4
COINS Rechtliche Einordnung von Bitcoin, Ether & Co Unterschiedliche Bezeichnungen auf nationaler und internationaler Ebene (z.b. Kryptowährungen, virtuelle Währungen etc.) Legal Definition existiert derzeit noch nicht Entwurf der 4. Geldwäsche-Richtlinie 2015/849/EU virtuelle Währungen eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde und nicht zwangsläufig an eine echte Währung angebunden ist, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Zahlungsmittel akzeptiert wird und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann. Sehr wahrscheinlich als Sachen (isd 285 ABGB) zu qualifizieren. In anderen Rechtsordnungen allerdings nicht so klar ob COINS assets sind 5
COINS Sind virtuelle Währungen Geld, E-Geld, Zahlungsmittel? Nein, da nicht von einer Nationalbank bzw. einem sonstigen Emittenten ausgegeben Konsequenz: Virtuelle Währungen unterliegen (mangels Emittenten) (noch) nicht der Aufsicht der FMA. Festzuhalten ist jedoch, dass für den Betrieb verschiedener auf Bitcoins basierender Geschäftsmodelle, eine Konzession der FMA (etwa nach BWG, AIFMG oder ZaDiG) und / oder ein Prospekt nach KMG erforderlich sein kann. 6
TOKEN Rechtliche Einordnung von TOKEN TOKEN werden in Rahmen von ICOs (auch Token Sales) von Unternehmen begeben (d.h. gegen eine gängige Kryptowährung getauscht) TOKEN sind virtuelle Gutscheine, welche je nach Geschäftsmodell verschiedenste Werte oder Rechte verkörpern können: ein Gutschein für eine Dienstleistung oder ein Produkt des Unternehmens (sog. Utility Token),oder einen dividenden- oder zinsähnlichen Anspruch oder Mitspracherechte gegenüber dem Unternehmen begründen (sog. Securities Token). Securities Token unterliegen dem Wertpapieraufsichtsrecht; dies bedeutet u.a., dass vor dem öffentlichen Angebot ein Prospekt nach dem Kapitalmarktgesetz erstellt werden muss, sofern der Token Sale nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt. 7
Rechtliche Herausforderungen & Problemfelder Einordnung von Bitcoin, Ether & o. Beziehungsgeflechte / Anonymität Wer ist / sind meine Vertragspartner? Wie ist das vertragliche und rechtsgeschäftliche Beziehungsgeflecht rechtlich einzuordnen? Wer ist wofür verantwortlich und wird ggf. Schadenersatzpflichtig? Halten die in den AGBs der Provider angeführten Haftungsausschlüsse vor Gericht? Werden eventuell Gesellschafter- / Mitgliedschafts-ähnliche Beziehungen begründet? 8
Rechtliche Herausforderungen & Problemfelder Einordnung von Bitcoin, Ether & o. Internationalität Welche Rechtsordnung kommt zur Anwendung? Wo kann ich meinen Vertragspartner klagen? Kann ich mein Gerichtsurteil im Heimatstaat meines Vertragspartners durchsetzen? 9
Rechtliche Herausforderungen & Problemfelder Einordnung von Bitcoin, Ether & o. Finalität der Transaktion Blockchain-Technologie soll die Abwicklung der Transaktionen unveränderbar, unstoppbar und unwiderruflich machen. Vermeintlich keine Auseinandersetzungen vor Intermediären, Gerichten und Behörden nötig! Widerspricht zwingenden Prinzipien des Privatrechts und Konsumentenschutzes. 10
Rechtliche Herausforderungen & Problemfelder Einordnung von Bitcoin, Ether & o. Regulierte Märkte Finanzwirtschaft Prospektpflicht für ICOs / Token Sales wenn Token mit Wertpapier - oder Veranlagungscharakter verkauft/getauscht werden. Mögliche Konzessionspflicht für Teilnehmer an ICOs und Transaktionen mit Token und Coins. Mögliche Konzessionspflicht und / oder Prospektipflicht ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und bestenfalls vorab mit der FMA abzustimmen. Bei Missachtung der Prospektpflicht und Konzessionspflicht drohen Verwaltungsstrafen und ggf. gerichtliche Strafen. Energiewirtschaft Unterliegt der Aufsicht der E-Control Marktregularien und aufsichtsrechtliche Vorgaben müssen beachtet werden 11
FAZIT Blockchain - ein unbespieltes Feld Dennoch kein rechtsfreier Raum Bestehende Gesetze und aufsichtsbehördliche Vorgaben müssen eingehalten werden um Haftungen und Strafen zu vermeiden. 12
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. Mag. Barbara Jakubowics Rechtsanwältin EMAIL b.jakubowics@northcote.at T: +43 1 715 11 15 Northcote.Recht ist eine Marke für selbständige RechtsanwältInnen in Kooperation und keine Rechtsanwaltsgesellschaft. Jede/r RechtsanwältIn vertritt selbständig. www.northcote.at Northcote on Facebook 13