Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 145. zu Entwürfen von Grossratsbeschlüssen. Genehmigung von vier Bauabrechnungen

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Transkript:

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 145 zu Entwürfen von Grossratsbeschlüssen über die Genehmigung von vier Bauabrechnungen 27. August 2002

Übersicht Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat vier Abrechnungen über folgende Investitionsvorhaben zur Genehmigung: Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen, Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl, Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern, Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee. Die drei Bauvorhaben Restaurierung Schloss Heidegg, Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl und Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die HWV, die der Grosse Rat mit Dekreten genehmigt hat, konnten mit Kostenunterschreitungen abgeschlossen werden. Die bewilligten Kredite wurden für die Restaurierung des Schlosses Heidegg um rund 224 000 Franken, für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl um rund 85 000 Franken und die Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die HWV im Bahnhofgebäude Luzern-West mit rund 892 000 Franken unterschritten. Der Projektierungskredit für die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee wurde nur rund zur Hälfte beansprucht. Aus finanzpolitischen Gründen hat der Regierungsrat 1996 beschlossen, die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee zu verschieben. Die bereits eingeleitete Planung wurde sistiert und eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Lösungen für die unmittelbar anstehenden Raumprobleme und eines neuen Ausbaukonzepts beauftragt.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen folgende vier Abrechnungen zur Genehmigung: Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen, Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl, Ausstattungen und Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern, Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee. A. Teuerungsberechnung In den Abrechnungen, die gemäss 24 des Finanzhaushaltgesetzes zu erstatten sind, werden die Kostenvoranschläge gemäss ständiger Praxis aufgrund des Luzerner Baukostenindexes der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern nach folgendem Verfahren aufgerechnet: 1. Der Kredit ist im Dekret oder im Grossratsbeschluss mit einem Preisstand bezeichnet, der die Basis für die Teuerungsberechnung darstellt. 2. Die Teuerungsberechnung umfasst die indexgebundenen Baukostenteuerungen für die Zeit ab Kostenvoranschlag bis Offertstand und für die Zeit nach Abschluss der Werkverträge die eingetretenen, nachgewiesenen und effektiv bezahlten Baukostenteuerungen. Der Luzerner Baukostenindex (Gesamtkosten beim Wohnungsbau) entwickelte sich während der Bauphasen der abzurechnenden Bauten wie folgt: Jahr Stand 1. April Stand 1. Okober Indexbasis 1985 Indexbasis 1977 Indexbasis 1985 Indexbasis 1977 1991 126,0 Punkte 173,1 Punkte 126,0 Punkte 173,1 Punkte 1992 126,8 Punkte 174,2 Punkte 123,1 Punkte 169,2 Punkte 1993 121,9 Punkte 167,5 Punkte 121,3 Punkte 166,7 Punkte 1994 122,0 Punkte 167,6 Punkte 122,1 Punkte 167,7 Punkte 1995 125,1 Punkte 171,9 Punkte 124,9 Punkte 171,6 Punkte 1996 123,4 Punkte 169,5 Punkte 122,3 Punkte 168,0 Punkte 1997 117,0 Punkte 160,7 Punkte 116,4 Punkte 159,9 Punkte 1998 115,9 Punkte 159,2 Punkte 114,6 Punkte 157,4 Punkte 1999 115,8 Punkte 159,0 Punkte 116,0 Punkte 159,3 Punkte Die in die Monate Januar bis Juni fallenden Stichtage werden zum Stand vom 1.April, jene der Monate Juli bis Dezember zum Stand vom 1. Oktober des betreffenden Halbjahres berücksichtigt.

4 B. Abrechnungen I. Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen 1. Bauabwicklung Beginn: Frühjahr 1995 Fertigstellung: Herbst 1999 2. Kredit und Teuerung a. Bewilligter Kredit Mit Dekret vom 22. November 1994 hat Ihr Rat dem Projekt für die Restaurierung des Schlosses Heidegg zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. April 1994) bewilligt: 6 840 000. b. Teuerungsberechnung Die Berechnung der zulässigen Baukostenteuerung ergibt folgende Beträge: Teuerung ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss 42 925.90 Effektive Teuerung (MwSt.) 45 200. Baukostenteuerung 88 125.90 c. Kostenrahmen Bewilligter Kredit 6 840 000. Baukostenteuerung 88 125.90 Baukredit total 6 928 125.90

5 3. Baukosten Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag rev. Effektive gemäss Botschaft inkl. Teuerung Kosten Vorbereitungsarbeiten 541 000. 493 015.90 473 273.60 Gebäude 4 598 000. 3 637 730. 3 941 528.75 1 Betriebseinrichtungen 56 000. 49 130. 40 530.80 Umgebung 532 000. 396 210. 551 911.95 2 Baunebenkosten und Übergangskonten 196 000. 1 587 340. 1 132 051.60 3 Ausstattung 917 000. 719 500. 565 114.35 4 Baukredit gemäss Botschaft 6 840 000. 6 882 925.90 Mehraufwand MwSt. auf Honorare und Reisespesen 45 200. 45 200. Bewilligter Gesamtkredit 6 885 200. 6 928 125.90 Total Erstellungskosten 6 704 411.05 Gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit ergibt sich somit eine Kostenunterschreitung von 223 714.85. Begründung der wesentlichen Kostenabweichungen: 1 aufwändige statische Sanierung aufwändige Stuckaturarbeiten Wiederaufbereitung von alten Holzbodenbelägen 2 aufwändige Umgebungsarbeiten / Gärtnerarbeiten 3 reduzierte Kanalisationsanschlussgebühren kleinerer Aufwand für Kopierkosten und Reisespesen nur teilweise Beanspruchung der Position «Unvorhergesehenes» 4 einfacheres Restaurationskonzept für die Möbel

6 4. Subventionen und Beiträge Für dieses Bauvorhaben erhält der Staat folgende Beiträge: Bundesamt für Kultur / Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege 1 113 229. Bisher für dieses Bauvorhaben erhaltene Beiträge: Einwohnergemeinde Gelfingen: Anteil Standortbeitrag 296 796. Kantonale Gebäudeversicherung: Anteil Wasserlöschposten 1 600. Anteil Blitzschutzanlage 334. Anteil Brandmeldeanlage 4 598. 1 416 557. II. Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl 1. Planung und Projektablauf Am 27. Juni 1995 bewilligte Ihr Rat einen Kredit für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl von 19 Millionen Franken. Die Baubewilligung der Gemeinde Littau wurde am 29. Januar 1996 erteilt. Der Spatenstich für den Erweiterungsbau mit Klassentrakt und einem gemeinsamen Aulatrakt für die Kantonsschule und die Gemeinde Littau erfolgte am 1. April 1996. Mit dem Sanierungspaket II haben wir Ihrem Rat 1996 vorgeschlagen, auf den mit der Gemeinde Littau geplanten Neubau einer Aula zu verzichten und damit rund 3,5 Millionen Franken einzusparen. Am 11. Juli 1996 wurden zur Klärung der Kostenbeteiligung der Gemeinde Littau die Arbeiten am Aulatrakt eingestellt. Die Bauarbeiten des Klassentrakts wurden, soweit sie nicht vom Baustopp tangiert wurden, weitergeführt. Die Schulzimmer konnten grösstenteils wie ursprünglich vorgesehen im Herbst 1997 bezogen werden. Am 8. Juli 1997 lehnten die Littauer Stimmbürger den erhöhten Gemeindebeitrag an den Aulatrakt ab. In der Folge wurden ein reduziertes Raumprogramm für den Schulbedarf und eine Projektanpassung des Aulatrakts ausgearbeitet. Mit Dekret vom 30. Juni 1997 stimmte Ihr Rat der Änderung des Projekts für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl zu. Für das geänderte Projekt haben Sie einen Kredit von 14,1 Millionen Franken bewilligt. Nach der Detailplanung des geänderten Projekts konnten die eingestellten Bauarbeiten im Frühjahr 1998 wieder aufgenommen werden. Die Fertigstellung und Einweihung der gesamten Erweiterungsbauten erfolgten am 29. April 1999.

7 2. Kredit und Teuerung a. Bewilligter Kredit Mit Dekret vom 30. Juni 1997 haben Sie dem abgeänderten Projekt für die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. Oktober 1997) bewilligt: 14 100 000. b. Teuerungsberechnung Die Berechnung der zulässigen Baukostenteuerung ergibt folgenden Betrag: Minus-Teuerung ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss 21 921. Minus-Teuerung 21 921. c. Kostenrahmen Bewilligter Kredit 14 100 000. Baukostenteuerung 21 921. Baukredit total 14 078 079.

8 3. Baukosten Kostenschätzung Kostenvoranschlag rev. Effektive gemäss Botschaft inkl. Teuerung Kosten Vorbereitungsarbeiten 473 613. 314 486.85 1 Gebäude 10 461 086. 10 390 962.90 Betriebseinrichtungen 606 000. 789 242.35 2 Umgebung 453 359. 535 863.95 3 Baunebenkosten und Übergangskonten 1 067 000. 931 303. 4 Umbau Bibliothek 266 353. 332 756.10 5 Reserve 47 000. Ausstattung 703 668. 697 795.40 Baukredit gemäss Botschaft 14 100 000. Bewilligter Gesamtkredit 14 078 079. Total Erstellungskosten 13 992 410.55 Gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit ergibt sich somit eine Kostenunterschreitung von 85 668.45. Begründung der wesentlichen Kostenabweichungen: 1 Minderkosten Baustelleninstallation und Provisorien 2 Einbau einer festen Bühne / Mehraufwendungen Bühneneinrichtungen 3 zusätzliche Auto- und Veloabstellplätze 4 reduzierte Anschlussgebühren und Bauzeitversicherungen 5 Mehraufwendungen Planung und Betriebseinrichtungen 4. Subventionen und Beiträge Für dieses Bauvorhaben erhielt der Staat folgende Beiträge: Kantonale Gebäudeversicherung: Anteil Blitzschutzanlage 817. Alpina-Versicherung, Zürich: Entschädigung Bauschaden 2 830. 3 647.

III. Technische Einrichtungen und Ausstattung von Unterrichts- und Büroräumen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Luzern (HWV) im Westtrakt des Bahnhofs Luzern 9 1. Bauabwicklung Beginn Betriebseinrichtungen/Ausstattungen: April 1996 Bezug / Schulbeginn: September 1997 2. Kredit und Teuerung a. Bewilligter Kredit Mit Dekret vom 23. November 1992 hat Ihr Rat dem Projekt für den Ausbau und die Ausstattung von Unterrichts- und Büroräumen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Luzern (HWV) im Westtrakt des Bahnhofs Luzern zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. April 1991) bewilligt: 5 453 000. Mit Dekret vom 27. November 1995 haben Sie dem Projekt für den Ausbau der als Raumreserve vorgesehenen 700 Quadratmeter Nutzfläche im ersten Obergeschoss des Schulgebäudes Bahnhof-Westtrakt Luzern für die Höhere Wirtschaftsund Verwaltungsschule (HWV) Luzern zugestimmt und den Sonderkredit (Preisstand 1. April 1995) bewilligt: 220 000. 5 673 000. b. Teuerungsberechnung Die Berechnung der zulässigen Baukostenteuerung ergibt folgende Beträge: Minus-Teuerung ab Kostenvoranschlag bis Vertragsabschluss 122 084. Effektiv bezahlte Teuerung ab Vertragsabschluss. Baukostenteuerung 122 084.

10 c. Kostenrahmen Bewilligter Kredit 5 673 000. Baukostenteuerung 122 084. Baukredit total 5 550 916. 3. Baukosten Kosten- Effektive voranschlag Kosten Betriebseinrichtungen: Kantine mit Regenerierküche, Buffetanlage, Kühlzellen, Musikanlage für die Cafeteria sowie Sprachlaboreinrichtungen (ohne Mobiliar) und Archiv mit Rollschrankanlage 1 105 000. bauseitige Verkabelung EDV-System 210 000. 1 315 000. 1 275 968.25 1 Ausstattung: Mobiliar mit Stühlen, Tischen u. Ä. 2 970 000. übrige Ausstattung 2 038 000. Wert der in der HWV in Horw vorhandenen Ausstattungen 870 000. 4 138 000. 3 382 736.80 2 Baukredit gemäss Botschaft 5 453 000. Zusatzkredit für die Ausstattung des 1. Obergeschosses 220 000. Baukostenteuerung 122 084. Bewilligter Gesamtkredit 5 550 916. Total Erstellungskosten 4 658 705.05 Gegenüber dem bewilligten Gesamtkredit ergibt sich somit eine Kostenunterschreitung von 892 210.95.

Begründung der wesentlichen Kostenabweichungen: 1 Sprachlabor nicht ausgeführt (Konzeptentscheid) Einbauschränke anstelle einer Rollschrankanlage 2 Einbauschränke anstelle freier Büroschränke/Finanzierung durch Pensionskasse Planung, Einkauf und Ausführung der Möblierung durch Hochbauamt/günstige Konditionen Weiterverwendung von vorhandenem Mobiliar günstigere Umzugskosten durch Eigenleistungen der HWV 11 4. Subventionen und Beiträge Für dieses Bauvorhaben erhielt der Staat folgende Beiträge: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) 1 551 616. Luzerner Kantonalbank, Luzern: Sponsoring der Badge-Aufschriften auf den Plastikschlüsseln 93 000. 1 644 616. IV. Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee 1. Kredit Mit Dekret vom 21. November 1994 hat Ihr Rat für die Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee einen Kredit von 1,29 Millionen Franken bewilligt. 2. Baukosten Kostenvoranschlag Effektive gemäss Botschaft Kosten Planungskredit gemäss Botschaft 1 290 000. Bestandesaufnahmen, Vorprojekt Gesamtausbau, Nebenkosten 670 578.85 Bewilligter Gesamtkredit 1 290 000. Total Kosten der Vorprojektierung 670 578.85

12 Der Projektierungskredit für die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee wurde nur rund zur Hälfte beansprucht. Aus finanzpolitischen Gründen hat der Regierungsrat 1996 beschlossen, die Erweiterung und den Umbau des Kantonalen Spitals Sursee zu verschieben. Die bereits eingeleitete Planung wurde sistiert und eine Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung von Lösungen für die unmittelbar anstehenden Raumprobleme und eines neuen Ausbaukonzepts beauftragt. Diese Projektierung ist weit fortgeschritten, sodass das Projekt dem Grossen Rat im Frühling 2003 zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Im Interesse einer klaren Abgrenzung der beiden Projektierungen wird der 1994 bewilligte Projektierungskredit abgerechnet. V. Finanzierung der Bauschuld Die Aufwendungen für diese Bauvorhaben wurden in der Investitionsrechnung, Abschnitt 61.10., verbucht und im Verwaltungsvermögen des Kantons aktiviert. Die aktivierten Baukosten werden im Sinn des Finanzhaushaltgesetzes mit jährlichen Raten von zehn Prozent des Restbuchwertes zulasten der allgemeinen Laufenden Rechnung des Staates abgeschrieben. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen, den Entwürfen zu den vier Grossratsbeschlüssen zuzustimmen. Luzern, 27. August 2002 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Ulrich Fässler Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler

Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Restaurierung des Schlosses Heidegg, Gelfingen, wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:

Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Erweiterung der Kantonsschule Reussbühl wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:

Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Ausstattungen und die Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Ausstattungen und die Betriebseinrichtungen für die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) im Bahnhof-Westtrakt, Luzern, wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber:

Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über die Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 27. August 2002, beschliesst: 1. Die Abrechnung über die Projektierung der Erweiterung und des Umbaus des Kantonalen Spitals Sursee wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Der Staatsschreiber: