Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Fontanehafen Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung E-Mail: post@amt-scharmuetzelsee.de Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de
A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachung der Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz 1.1. Wahlbekanntmachung 04 2. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 24. Sitzung am 27.08.2013 gefasst wurden 07 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 3.1. Bekanntmachung der 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB 08 3.2. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemende Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB 10 3.3. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 028 An den Rehwiesen der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB 12 3.4. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 051 Bauhof der Gemeinde Bad Saarow gemäß 3 BauGB 14 3.5. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow-Mitte der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB 16 4. Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 28.08.2013 gefasst wurden 18 2
B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Pressemitteilung des Standortältesten Storkow, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 19 3
A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungder Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz 1.1. Wahlbekanntmachung Wahlbekanntmachung 1. Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr. 2. Das Wahlgebiet / die Wahlgebiete des Amtes Scharmützelsee / der amtsangehörigen Gemeinden ist / sind insgesamt in 13 allgemeine nachstehende Wahlbezirke eingeteilt: WB-Nr. Anschrift der Wahllokale Kurzbezeichnung 0001 15526Bad Saarow, Scharmützelseehalle, Pieskower Str.31 BS 01 Sch.Halle 0002 15526 Bad Saarow, DJH, Dorfstraße 20 BS 02 DJH 0003 15526 Bad Saarow, SSVaW, Alte Eichen 3 BS 03 SSVaW 0004 15526 Bad Saarow, SaarowCentrum, Ulmenstraße 15 * BS 04 SaarowC. 0005 15526 Bad Saarow, Bürgerhaus OT PE, Am See 3 BS 05 OT PE 0006 15526 Bad Saarow, Feuerwehrraum OT NG, Chausseestr. 27 BS 06 OT NG 0001 15864 Diensdorf-Radlow, Gemeindezentrum, Schulweg 1 DR 01 Gem.Z. 0001 15518 Langewahl, Gemeindezentrum, Chausseestr. 101 LW 01 Gem.Z. 0001 15526 Reichenwalde, Landgasthof Dolgensee, Dorfstr. 9 RW 01 OT DD 0002 15526 Reichenwalde, Dorfgemeinschaftshaus Kolpin, Am Kl. See 2 ** RW 02 OT KP 0003 15526 Reichenwalde, Dorfgemeinschaftshaus Reichenwalde, Am Graben 3 RW 03 OT RW 0001 15864 Wendisch Rietz, Haus des Gastes, Kl. Promenade 1 WR 01 H.d.G. 0002 15864 Wendisch Rietz, Haus der Vereine, Birkenweg 3 WR 02 H.d.V. * Wahlbezirk mit repräsentativer Wahlstatistik ** einschließlich Wahlgebiet: Neu Reichenwalde 4
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 19.08. bis 30.08.2013 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahlsonntag, den 22.09.2013 um 16.00 Uhr im Rouanet-Gymnasium, Breitscheidstraße 3 in 15848 Beeskow zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahl-vorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bad Saarow, den 10.09.2013 - Die Gemeindebehörde - - Siegel - gez. i.v. Freyer Krappmann/Amtsdirektor und Leiter der Wahlbehörde 6
2. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Amtsausschuss des Amtes Scharmützelsee in seiner 24. Sitzung am 27.08.2013 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 10-400-065/13 Grundsatzbeschluss für den Schulersatzneubau der Grundschule, Steinstraße 1 in Bad Saarow Bad Saarow, 28.08.2013 gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 7
3. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 3.1. Bekanntmachung der 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren gemäß 13 a BauGB Herstellung der Rechtskraft der 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Saarow hat in der Sitzung am 11.02.2013 die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 Zentraler Kurpark im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Bad Saarow zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 Zentraler Kurpark tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Geltungsbereich der Änderung 8
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 012, während der Dienststunden Dienstag Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, 02.09.2013 gez. - Siegel i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 9
3.2. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 21. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemende Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am 26.08.2013 mit Beschluß Nr. 11-561-331/13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 21. Änderung des Bebauungsplans Nr. 004 Zentraler Kurpark erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus. 30.09.2013 bis 08.11.2013 Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche zur Schaffung eines unterirdischen Baufeldes für einen Bademantelgang. Betroffen von der Planänderung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 11, Flurstücke 04; 270 und 272 (Teilflächen) Seestraße in 15526 Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 10
Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, 28.08.2013 gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 11
3.3. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 028 An den Rehwiesen der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am 26.08.2013 mit Beschluß Nr. 11-561-333/13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 028 An den Rehwiesen erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus. 30.09.2013 bis 08.11.2013 Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung der Nutzungsfestsetzung der Sondergebietsfläche "Klinik". Betroffen von der Planänderung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 02, Flurstück 96, An den Rehwiesen in 15526 Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 12
Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, 28.08.2013 gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 13
3.4. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 051 Bauhof der Gemeinde Bad Saarow gemäß 3 BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am 05.11.2007 mit Beschluß Nr. 11-500-416/07 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 051 Bauhof aufzustellen. Der Entwurf des Planes und dessen Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus. 30.09.2013 bis 08.11.2013 Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Aufstellung ist die Festsetzung neuer Gewerbeflächen ergänzend zum Bereich des bestehenden Amtsgewerbeparks und dem kommunalen Bauhof. Betroffen von der Planung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 20, Flurstücke 27; 28; 29; 30; 31; 40; 70 (TF); 124 (TF); 126; 371; 372; 374; 375; 378 (TF); 379 (TF); 58; 57; 257; 258; 41; 55; 56; 59; 53; 50; 51; 52; 60; 61; 62; 47; 48; 49; 63; 64; 67; 68; 65; 291; 293; 295; 297; 296; 298; 292; 294; 357; 358 Fürstenwalder Chaussee in 15526 Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 14
Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, 28.08.2013 gez. - Siegel - i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 15
3.5. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 045 Saarow-Mitte der Gemeinde Bad Saarow im vereinfachten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am 26.08.2013 mit Beschluß Nr. 11-561-332/13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 045 Saarow-Mitte erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus. 30.09.2013 bis 08.11.2013 Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche zur Schaffung eines unterirdischen Baufeldes für einen Bademantelgang. Betroffen von der Planänderung ist das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 10, Flurstücke 56 und 70 Seestraße in 15526 Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes 16
Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr donnerstags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 12.00 Uhr. Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, 28.08.2013 gez. - Siegel i.v. Freyer Krappmann Amtsdirektor 17
4. Bekanntmachung der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am 28.08.2013 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 09-561-283/13 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 03 Altenpflegeheim/Neue Mühle der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flst. 712 und 1051, Gemarkung Wendisch Rietz (Änderung des Baufeldes/Erweiterung der Bebaubarkeit) Am Kieferngrund 09-561-284/13 Beschluss zur Aufstellung einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB Am Scharmützeleck Wendisch Rietz 09-561-285/13 Beschluss zum Durchführungs- und Erschließungsvertrag des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes Erweiterung Feriendorf am Glubigsee Wendisch Rietz 09-523-286/13 Beschluss zur Verwendung der Mietüberschüsse der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Wendisch Rietz per 31.12.2012 09-400-287/13 Protokollbeschluss zur Bezuschussung von ehrenamtlichen Streckenposten des Rad- Scharmützel Nicht öffentlicher Teil 09-523-288/13 Beschluss zum Kauf einer Teilfläche des Grundstückes Wendisch Rietz, Dubrower Weg 1, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 1, Flurstück 281 in Größe von ca. 68 m² 09-523-289/13 Änderungsbeschluss zum Beschluss Nummer 09-523-065/09 zur unentgeltlichen Zuordnung der Glubigseenkette in der Gemarkung Wendisch Rietz mit dazugehörigen Kanälen und Grundstücken, Wasser- und Landseitig 09-523-290/13 Beschluss zum Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 363, gelegen in 15864 Wendisch Rietz, Strandstraße 5 09-523-291/13 Beschluss zur Übertragung des Flurstückes 1066, Flur 6, Gemarkung Wendisch Rietz, gelegen in Wendisch Rietz, Pappelallee Bad Saarow, 29.08.2013 gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 18
B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Pressemitteilung des Standortältesten Storkow, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 19
Impressum/Bezugsmöglichkeiten -/bedingungen Impressum: Herausgeber: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amt Scharmützelsee Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. 033631 45-141 oder 45-124 Fax: 033631 45-1811 Redaktion: Erscheinen: Hauptamt Frau Lüttschwager Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/amt/amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 13:00 Uhr 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung E-Mail Internet post@amt-scharmuetzelsee.de scharmuetzelsee.de www.amt-scharmuetzelsee.de 20