Thalwil, 1. Januar Geschätzte Einbürgerungskandidaten

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Transkript:

Einbürgerungsausschuss Thalwil, 1. Januar 2018 Geschätzte Einbürgerungskandidaten Sie haben sich für das Schweizer Bürgerrecht beworben. In diesem Dossier sind die wichtigsten Fakten über das politische System und über gesellschaftliche, geschichtliche und geographische Fragen zusammengestellt. Der Gemeinderat wird Sie zu einem Gespräch einladen und Ihre Integration und Ihr Wissen über unser Land prüfen. Dieses Dossier unterstützt Sie bei Ihrer Vorbereitung. Weitere Auskünfte erhalten bei der Gemeinderatskanzlei Telefon 044 723 22 16 E-Mail: gemeinderatskanzlei@thalwil.ch GEMEINDERAT THALWIL, EINBÜRGERUNGSAUSSCHUSS GEMEINDEPRÄSIDENT Märk Fankhauser Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil Seite 1 von 27

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Die in diesem Dossier enthaltenen Personenbezeichnungen gelten sowohl für männliche als auch für weibliche Personen. Hinweis: Die orangen Wörter sind erklärt im Glossar. Geographie Land in Mitteleuropa Die Schweiz liegt in Mitteleuropa und gehört zu den kleinsten Staaten Europas. Die Schweiz grenzt an: Deutschland im Norden, an Österreich und Liechtenstein im Osten, an Italien im Süden und an Frankreich im Westen. Kantone Die Schweiz ist in Teilstaaten aufgeteilt. Diese Teilstaaten heissen Kantone. Die Schweiz hat 20 Voll-Kantone und 6 Halb-Kantone. Die Schweiz hat also insgesamt 26 Kantone. Die Voll-Kantone sind: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura. Die Halbkantone sind: Obwalden und Nidwalden, Basel-Stadt und Basel-Land, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Die Kantone sind in Gemeinden aufgeteilt. Vier geographische Regionen Die Schweiz wird in 4 geographische Regionen unterteilt: Das Mittelland, die Alpen, der Tessin und der Jura. Das Mittelland Das Mittelland macht ca. 30% der Fläche der Schweiz aus. Die grössten Städte der Schweiz liegen im Mittelland. Etwa 66% der Bevölkerung in der Schweiz lebt im Mittelland. Die Alpen Die Alpen machen ca. 60% der Fläche der Schweiz aus. Sie haben einen grossen Einfluss auf unser Wetter. Der einzige Nationalpark der Schweiz liegt in den Alpen im Kanton Graubünden. Der Tessin Das Tessin macht den grössten Teil der italienischen Schweiz aus. Es liegt auf der Alpensüdseite. Der Jura Der Jura ist eine Gebirgskette, die 300 km lang ist und reicht von Frankreich bis in die Schweiz und Deutschland. Seite 3 von 27

Hauptstadt Bern ist die Hauptstadt der Schweiz. Bern ist auch der Sitz der Regierung (Bundesrat) und des Bundesparlaments (Nationalrat und Ständerat). Der Bundesrat und das Bundesparlament treffen sich im Bundeshaus. Bekannte Berge Dufourspitze Matterhorn Jungfrau Mönch Eiger Säntis Pilatus Bekannte Seen und Flüsse Zürichsee Bodensee Vierwaldstättersee Thunersee Brienzersee Genfersee Neuenburgersee Bielersee Lago Maggiore Luganersee Rhein (mit dem Rheinfall im Kanton Schaffhausen) Aare Rhone Kanton Zürich Der Kanton Zürich liegt grösstenteils im schweizerischen Mittelland. Im Norden grenzt er an den Kanton Schaffhausen und an Deutschland. Im Westen grenzt der Kanton Zürich an den Kanton Aargau. Im Süden grenzt der Kanton Zürich an die Kantone Zug und Schwyz. Und im Osten grenzt er an die Kantone Thurgau und St. Gallen. Der Hauptort des Kantons Zürich ist die Stadt Zürich. Der Kanton Zürich ist einer der grössten Kantone der Schweiz und hat die meisten Einwohner. Die Gemeinden im Kanton Zürich verteilen sich auf 12 Bezirke. Gewässer und Berg im Kanton Zürich Zürichsee Limmat Schnebelhorn (höchster Punkt im Kanton Zürich) Uetliberg (Hausberg der Stadt Zürich) Seite 4 von 27

Gemeinde Thalwil Thalwil ist eine Seegemeinde am linken Zürichseeufer und liegt im Bezirk Horgen. Zum Bezirk Horgen gehören neben der Gemeinde Thalwil: Stadt Adliswil Gemeinde Hirzel Gemeinde Horgen Gemeinde Hütten Gemeinde Kilchberg Gemeinde Langnau am Albis Gemeinde Oberrieden Gemeinde Richterswil Gemeinde Rüschlikon Gemeinde Schönenberg Stadt Wädenswil Der Bezirk Horgen grenzt an die Kantone Zug und Schwyz. Thalwil grenzt an die Gemeinden Rüschlikon, Oberrieden und Langnau. Seite 5 von 27

Geschichte Mythos über die Gründung der Schweiz Der Rütlischwur Über die Gründung der Schweiz (Eidgenossenschaft) gibt es einen Mythos. In diesem Mythos geht es um den sogenannten Rütlischwur. Am 1. August 1291 haben sich auf der Rütliwiese beim Vierwaldstättersee 3 mutige Männer getroffen. Deshalb auch der Name Rütlischwur. Diese Männer waren aus den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden. Sie gaben sich das Versprechen, für die Freiheit zu kämpfen und sich nicht mehr von den fremden Habsburgern, die die Schweiz besetzt hatten, unterdrücken zu lassen. 1979 wurde der Kanton Jura als letzter Kanton der Schweiz gegründet. Der Kanton entstand nach einer Abspaltung vom Kanton Bern. Der Abspaltung musste die ganze Schweiz an einer Abstimmung zustimmen. Gründung der modernen Schweiz Die heutige Schweiz wurde im Jahr 1848 gegründet. In diesem Jahr haben die Bürger aller Kantone die Schweizer Bundesverfassung angenommen und Bern ist die Hauptstadt der Schweiz geworden. Bis im Jahr 1848 hatte der Bund in der Schweiz meist nur wenig Einfluss. Seit 1848 müssen die Kantone ihre Macht aber mit dem Bund (also dem Schweizer Staat) teilen. Neutralität Die Schweiz ist ein neutraler Staat. Neutrale Staaten dürfen sich nicht an Kriegen beteiligen und auch nicht in Kriege eingreifen. Ein neutraler Staat muss sich ausserdem selbst verteidigen können. Die Unabhängigkeit der Schweiz wurde zum ersten Mal mit Deutschland, England, Frankreich, Österreich und Russland in einem Vertrag gesichert. Dies war im Jahr 1815. Dafür musste die Schweiz versprechen, dass sie in Konflikten oder Kriegen neutral bleibt und sich nicht beteiligt. Seither gilt die Schweiz als ein neutraler Staat. Internationale Organisationen Weil die Schweiz ein neutraler Staat ist, haben viele internationale Organisationen seit über 100 Jahren ihren Sitz in der Schweiz. Ein berühmtes Beispiel sind die Vereinten Nationen (UNO). Sie haben ihren europäischen Hauptsitz in Genf. Aber auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat seinen Sitz in der Schweiz. In der Schweiz gibt es auch berühmte Sportorganisationen, zum Beispiel das Internationale Olympische Komitee (IOC) in Lausanne. Insgesamt beherbergt die Schweiz über 250 internationale Organisationen. Kanton Zürich Die Grenzen des Kantons Zürich von 1803 sind immer noch die heutigen Kantonsgrenzen. 1351 ist der Kanton Zürich der Eidgenossenschaft beigetreten. Seite 6 von 27

Gemeinde Thalwil Ursprünglich war Thalwil ein kleines Dorf, zu dem auch Gattikon und Langnau gehörten. 1713 wurde Langnau eine eigenständige Gemeinde, Gattikon blieb ein Ortsteil von Thalwil. Mit der Erstellung der Seestrasse um 1840 und dem Bau der Eisenbahn die Eröffnung des Bahnhofs Thalwil fand am 20. September 1875 statt begann Thalwil sich zu entwickeln. Das Textilgewerbe siedelte sich an, der Aufschwung begann. Heute sind diese grossen Betriebe verschwunden. Wohnüberbauungen sowie kleinere und mittlere Betriebe haben ihren Platz eingenommen. Thalwil hat sich zu einem vielfältigen und dienstleistungsorientierten Ort gewandelt. Seite 7 von 27

Politik Rechtsstaat Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Das heisst: Auch der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen sich immer an die Gesetze halten. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden dürfen die Gerichte nicht beeinflussen. Das heisst: Sie dürfen keinem Richter sagen, wie er entscheiden soll. So sind die Rechte und die Freiheiten der Menschen in der Schweiz geschützt. Alle Personen in der Schweiz dürfen sich frei bewegen und sie dürfen auch sagen, wenn sie etwas an der Schweizer Regierung nicht gut finden. Das Gegenteil von einem Rechtsstaat ist ein Machtstaat, wie zum Beispiel eine Diktatur oder eine absolute Monarchie. In einem Machtstaat hat der Herrscher die ganze Macht. Er darf das Gesetz selber bestimmen und ändern. Föderalismus Definition Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das heisst: Die Schweiz ist in Teilstaaten, also Kantone, aufgeteilt. In einem föderalistischen Staat ist die Macht aufgeteilt. Ein Teil der Macht liegt in der Zentralregierung (Bund). Deshalb hat der Bund eine eigene Verfassung, eigene Gesetze, eine eigene Exekutive, eine eigene Legislative und eine eigene Judikative. Gesetze des Bundes gelten für alle Menschen in der Schweiz. Auch die Teilstaaten (Kantone, Gemeinden) haben Macht. Deshalb haben sie auch eine eigene Verfassung, eigene Gesetze, eine eigene Exekutive, eine eigene Legislative und eine eigene Judikative. Diese Gesetze sind dann nur für die Bewohnerinnen und Bewohner des Teilstaates gültig. Die Gemeinden besitzen ebenfalls eine gewisse Selbständigkeit (Gemeindeautonomie), um über ihre eigenen Angelegenheiten bestimmen zu können. Die Wörter «Bund» und «Eidgenossenschaft» bedeuten in der Schweiz «Staat». Aufgaben teilen Aufgaben des Bundes Aufgaben der Kantone Aufgaben der Gemeinden - Aussenpolitik - Schule - Bauwesen (kommunal) - Wirtschaftspolitik - Bauwesen (regional und - Bau und Unterhalt der kantonal) Gemeindestrassen - Währungspolitik - Gesundheitswesen - Wasser und Abwasser - Militär - Umweltschutz - Bau von Schulhäusern - Zoll und Mehrwertsteuer - Polizei - Feuerwehr - Berufsbildung - öffentlicher Verkehr - Führung Volksschule - Gemeindepolizei Seite 8 von 27

Gewaltenteilung Definition In der Schweiz ist die Macht aufgeteilt. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden haben Macht. In einem Staat, der eine Gewaltentrennung hat, gibt es nochmals eine Aufteilung der Macht: Innerhalb der Teilstaaten (Bund, Kanton, Gemeinde) ist die Macht auch aufgeteilt. Man sagt: Es gibt verschiedene Gewalten in einem Teilstaat. Alle Gewalten haben einen Teil der Macht. Und alle Gewalten kontrollieren einander wechselseitig. Die Gewaltenteilung ist sehr wichtig in einer Demokratie. Achtung: «Gewalt» bedeutet hier nicht physische oder psychische Gewalt, sondern Macht. Es gibt 3 Gewalten: Die Exekutive (= die Regierung) Die Legislative (= der Gesetzgeber) Die Judikative (= die rechtsprechende Gewalt) Alle diese 3 Gewalten haben eine andere Macht: Die Exekutive regiert den Teilstaat und setzt die Gesetze durch. Die Legislative bestimmt die Gesetze und wählt die Mitglieder der Exekutive (Regierung) und der Judikative (Gerichte). Die Legislative prüft, ob die Exekutive die Gesetze richtig durchsetzt. Die Judikative prüft, ob die Regeln und Gesetze der Schweiz eingehalten werden. Die Judikative macht dies nicht von sich aus. Man muss zur Judikative gehen, wenn man findet, dass man Unrecht erlitten hat. Gewaltentrennung im Bund Im Bund gibt es diese Gewalten: Die Exekutive (= die Regierung, also der Bundesrat) Die Legislative (= das Bundesparlament, also die Bundesversammlung) Die Judikative (= das Bundesgericht) Seite 9 von 27

Bund Parlament (Legislative) Regierung (Exekutive) Gericht (Judikative) Aufgabe = macht Gesetze Aufgabe = regiert Aufgabe = richtet - Nationalrat - Bundesrat - Bundesgerichte - Ständerat - Bundeskanzler - Bundespräsident Bundesrat Die Regierung der Schweiz heisst Bundesrat und hat 7 Mitglieder. Alle Mitglieder des Bundesrats haben gleich viel Macht und sind für 4 Jahre gewählt. Der Bundesrat hat einen Bundespräsidenten und einen Vizepräsidenten. Diese werden für 1 Jahr gewählt. Bundesparlament Bundesparlament = Bundesversammlung = Nationalrat und Ständerat Das Bundesparlament ist aufgeteilt in den Nationalrat und den Ständerat. Die Mitglieder im Nationalrat vertreten die Bürger. Der Nationalrat hat 200 Mitglieder (nach Bevölkerungszahl auf die Kantone aufgeteilt). Die Mitglieder im Ständerat vertreten die Kantone. Der Ständerat hat 46 Mitglieder (je zwei pro Kanton und je einer pro Halbkanton). Das Volk wählt den Nationalrat und den Ständerat. Der Nationalrat und der Ständerat zusammen sind die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung wählt: Die Bundesräte (für 4 Jahre) Den Bundespräsidenten (für 1 Jahr) Den Vizepräsidenten (für 1 Jahr) Die Bundesrichter (für 6 Jahre) Den General der Armee (nur, wenn es in der Schweiz Krieg gibt) Bundesgericht Das Bundesgericht ist das oberste Gericht in der Schweiz. Es fällt Urteile über die Einhaltung der Regeln und Gesetze der Schweiz. Der Sitz des Bundesgerichtes ist in Lausanne, das eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern, das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Die Bundesversammlung wählt die Richter. Sie werden alle 6 Jahre gewählt. Seite 10 von 27

Kanton Parlament (Legislative) Regierung (Exekutive) Gericht (Judikative) Aufgabe = macht Gesetze Aufgabe = regiert Aufgabe = richtet - Kantonsrat - Regierungsrat - Obergericht Regierungsrat Die Regierung des Kantons Zürich heisst Regierungsrat. Der Regierungsrat hat 7 Mitglieder, welche alle 4 Jahre von den Zürcher Stimmberechtigten gewählt werden. Kantonsrat Das kantonale Parlament heisst Kantonsrat und hat 180 Mitglieder, welche alle 4 Jahre ebenfalls von den Zürcher Stimmberechtigten gewählt werden. Gemeinde Thalwil Gemeindeversammlung Gemeinderat Friedensrichter (Legislative) (Exekutive) (Judikative) Aufgabe = macht Gesetze Aufgabe = regiert Aufgabe = richtet Gemeindeversammlung Thalwil hat kein Parlament sondern die Gemeindeversammlung, welche in der Regel 4x pro Jahr stattfindet. An der Gemeindeversammlung können die Stimmberechtigten mitdiskutieren, Anträge stellen, Änderungen machen und mit Handzeichen abstimmen. Die Gemeindeversammlung ist direkteste Form der Demokratie. Gemeinderat Der Gemeinderat Thalwil hat 9 Mitglieder, welche alle 4 Jahre von den Thalwiler Stimmberechtigten gewählt wird. Finanzielle Kompetenzen in der Gemeinde Thalwil Es gibt unterschiedliche Kompetenzen. Je nach Höhe ist der Gemeinderat, die Gemeindeversammlung oder die Urnenabstimmung zuständig. Die Kompetenzen werden in der Gemeindeordnung geregelt. Seite 11 von 27

Demokratieformen In einer Demokratie hat das Volk die Macht. Das Volk kann durch Abstimmungen und Wahlen die Politik entscheiden. Es gibt verschiedene Arten der Demokratie. Die Schweiz ist eine halbdirekte Demokratie. Das Volk kann die Politik nicht immer direkt bestimmen: Es wählt die Mitglieder des Parlaments. Das Parlament macht dann die Politik: Das Parlament wählt die Regierung und die Judikative. Es macht auch die Gesetze. Das Volk kann die Politik aber auch direkt beeinflussen: Es kann abstimmen, eine Volksinitiative machen oder ein Referendum. In der Schweiz muss man also kein Politiker sein, um die Politik zu beeinflussen. Jeder Ausländer ist nach der Einbürgerung ebenfalls Schweizer und kann auch an der Schweizer Politik teilnehmen. Politische Rechte Alle Schweizer Bürger ab 18 Jahren haben diese politischen Rechte: Das Wahlrecht Das Stimmrecht Das Initiativrecht Das Referendumsrecht Mit den politischen Rechten können sie die Politik bestimmen. Das Wahlrecht Das Wahlrecht bedeutet, dass man eine Person in ein Amt oder eine Behörde wählen kann (aktives Wahlrecht). Und es bedeutet auch, dass man selber gewählt werden kann (passives Wahlrecht). In einer Demokratie ist es sehr wichtig, dass jede Person die Vertretung wählen darf, die sie möchte. Ohne dass jemand anders sagt, wen man wählen soll. Bund, Kantone und Gemeinden sind 3 politische Ebenen. Bund, Kantone und Gemeinden haben je eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament und eigene Gerichte. Auf allen 3 Ebenen können die Bürger eine Vertretung wählen. Für den Bund wählen die Schweizer nur das Bundesparlament (Nationalrat und Ständerat). Sie wählen es alle 4 Jahre. Das Bundesparlament wählt dann die Bundesregierung (Bundesrat) und die Judikative. Stimmrecht Das Stimmrecht bedeutet, dass man zu politischen Fragen Ja oder Nein sagen kann. Seite 12 von 27

Jede Person, die wählen darf, darf auch abstimmen. Bei einer Abstimmung geht es darum, ob die Bürger etwas möchten oder nicht (Ja oder Nein). Auf dem Stimmzettel steht eine Frage, die man mit Ja oder Nein beantworten kann. Zum Beispiel: Möchten Sie, dass es in Ihrem Quartier ein neues Schulhaus gibt? Wenn mehr als 50% der Teilnehmer mit Ja gestimmt haben, wird das neue Schulhaus gebaut. Auf Ebene des Bundes können Bürger über Änderungen in der Bundesverfassung abstimmen. Die Bürger können auch darüber abstimmen, ob die Schweiz einer internationalen Organisation beitreten soll. Zum Beispiel: Im März 2002 stimmten die Bürger darüber ab, ob die Schweiz den Vereinten Nationen (UNO) beitreten soll. Die Bürger können auch auf Ebene des Kantons abstimmen. Sie stimmen zum Beispiel ab über Änderungen der Kantonsverfassung. Sie können auch auf Ebene der Wohngemeinde abstimmen, zum Beispiel über Änderungen der Gemeindeordnung. Abstimmungen und Wahlen Etwa 4 oder 5 Mal im Jahr gibt es Wahlen (für Personen) und Abstimmungen (für Sachverhalte). Vor jeder Wahl und vor jeder Abstimmung bekommt jeder Bürger einen Brief mit den Unterlagen für die Wahl oder für die Abstimmung. Jede Person, die wählen oder abstimmen möchte, kann: den Brief zurückschicken oder den Brief vor oder am Tag der Wahl oder der Abstimmung in die Urne der Gemeinde werfen. Alle Bürger über 18 Jahre dürfen wählen und abstimmen. Bei den Wahlen darf man jeden Schweizer Bürger über 18 Jahre als Vertretung wählen. Wahlen und Abstimmungen sind ein Recht und keine Pflicht. Das heisst: Wählen und Abstimmen ist freiwillig. Jeder Bürger darf wählen und abstimmen. Initiativrecht Mit einer Volksinitiative auf Ebene des Bundes können die Bürger verlangen, dass man die Bundesverfassung ändert. Dazu müssen sie 100 000 Unterschriften sammeln. Danach gibt es eine Abstimmung. Bei einer Volksinitiative braucht es immer das Volksmehr und das Ständemehr. Das Volksmehr bedeutet, dass in der gesamten Schweiz mehr Personen mit Ja als mit Nein gestimmt haben. Das Ständemehr bedeutet, dass in mehr als der Hälfte der Kantone mehr Personen mit Ja als mit Nein gestimmt haben. Wenn es für eine Abstimmung ein Volksmehr und ein Ständemehr braucht, sagt man auch doppeltes Mehr. Die Bürger können auch für den Kanton oder die Gemeinde eine Initiative einreichen. Dann braucht es aber weniger Unterschriften. Die Zahl der Unterschriften, die es für eine Volksinitiative braucht, ist in jedem Kanton und in jeder Gemeinde unterschiedlich. Referendumsrecht Wenn das Bundesparlament ein neues Gesetz bestimmen möchte, können die Bürger mit einem Referendum eine Abstimmung verlangen. Der Ablauf sieht so aus: 1. Das Parlament beschliesst ein Gesetz. 2. Das Gesetz wird veröffentlicht. Seite 13 von 27

3. Danach haben die Bürger 100 Tage Zeit, um 50 000 Unterschriften zu sammeln. 4. Wenn sie das schaffen, darf die Regierung das neue Gesetz noch nicht einführen. Zuerst dürfen die Bürger darüber abstimmen. Die Bürger können auch im Kanton mit einem Referendum eine Abstimmung verlangen. Es braucht weniger Unterschriften als im Bund. Auch in der Gemeinde gibt es ein Referendum. Die Schweiz ein Spezialfall In vielen anderen Demokratien gibt es das Initiativrecht und das Referendumsrecht nicht. In der Schweiz gehören sie zu einer wichtigen Tradition. Das Initiativrecht und das Referendumsrecht machen die Schweiz deshalb zu einem Spezialfall. Deshalb wird die Schweiz oft als wahre Demokratie bezeichnet. Kirche und der Staat Die Kirche und der Staat sind in der Schweiz immer getrennt. Der Staat darf keine religiösen Symbole präsentieren. Zum Beispiel dürfen in Klassenzimmern keine Kruzifixe (Jesus-Kreuze) aufgehängt werden. Bei Gesetzen muss der Staat keine Rücksicht auf die Regeln der katholischen oder reformierten Kirche nehmen. Bundesverfassung, Grundrechte und Pflichten Die Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. In der Bundesverfassung findet man alle Grundregeln über den Aufbau des Bundes und über das Zusammenleben in der Schweiz. Die Bundesverfassung ist die Grundlage der modernen Schweiz, genauso wie der Bauplan eines Gebäudes. Die Bundesverfassung gilt für alle Menschen in der Schweiz, also auch für Ausländer. Sie beinhaltet die Grundrechte, die Freiheiten und die Pflichten für alle Menschen in der Schweiz. Grundrechte Die Grundrechte sind durch die Bundesverfassung garantiert. Sie schützen die wichtigsten Rechte von allen Menschen, die in der Schweiz leben. Die Grundrechte sind Rechtsansprüche, die man gegenüber dem Staat hat. Sie vermitteln aber auch Werte, die in der Schweizer Gesellschaft gelten. Hier einige Beispiele von Grundrechten: Gleichberechtigung In der Schweiz sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Das heisst: Frauen und Männer und auch Mädchen und Buben haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie haben Anspruch darauf, gleich behandelt zu werden. Recht auf Leben Jede Person hat ein Recht auf Leben. Das heisst: Es ist verboten, einen Menschen zu töten. Die Todesstrafe ist in der Schweiz verboten. Recht auf persönliche Freiheit Jede Person hat das Recht auf persönliche Freiheit. Das heisst: Es ist verboten, einem Menschen körperliche oder psychische Schmerzen zuzufügen. Jeder Mensch hat Seite 14 von 27

Anspruch darauf, sein Leben so zu gestalten, wie er es möchte (z.b. Hobbies, Arbeit, Beziehungen). Glaubensfreiheit und Gewissensfreiheit Jede Person hat die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Das heisst: Sie hat das Recht, ihre Religion oder Überzeugung selber zu wählen. Manchmal sind die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder Regeln nicht mit den schweizerischen Gesetzen, Rechten und Pflichten vereinbar. Dann gehen die schweizerischen Gesetze, Rechte und Pflichten den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und Regeln vor. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit Jede Person hat die Meinungsfreiheit. Das heisst: Jede Person darf sich selber eine Meinung bilden, diese vertreten, gegen aussen mitteilen und auch verbreiten. Die Meinungsfreiheit kann eingeschränkt werden, wenn andere durch die Meinungsäusserung verletzt oder beleidigt werden. Jede Person hat die Informationsfreiheit. Das heisst: Jede Person darf sich über das informieren, was sie möchte. Erwerb von Rechten als Schweizer Bürger/Bürgerin Eine Person mit Schweizer Bürgerrecht hat folgende Rechte: politische Rechte (Stimm- und Wahlrecht) konsularischer Schutz im Ausland Niederlassungsfreiheit Recht, immer wieder in die Schweiz zurückzukehren Ausweisungsverbot Auslieferungsverbot Pflichten für Personen in der Schweiz Neben den Grundrechten und den Freiheiten gibt es aber auch Pflichten, die man befolgen muss: Alle Schweizer und alle Ausländer in der Schweiz müssen sich an das Schweizer Recht (Verfassung, Staatsverträge, Gesetze, Verordnungen) halten. Jede Person über 18 Jahre muss Steuern bezahlen. Männliche Schweizer Bürger müssen in den Militärdienst. Die Volksschule (Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe I) ist obligatorisch = Schulpflicht. Jedes Kind muss die Volksschule besuchen. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter versichern lassen (Art. 3 Krankenversicherungsgesetz). Seite 15 von 27

Gesellschaft Grundrechte Die Grundrechte sind das Fundament der Gesellschaft. Sie gewähren Freiheit und Schutz. Sie gelten für alle Menschen in der Schweiz. Grundrechte sind: Menschenwürde (Art. 7 der Bundesverfassung) Rechtsgleichheit (Art. 8 der Bundesverfassung) Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 der Bundesverfassung) Pflichten Gesetze und Vorschriften sind verbindlich, Pflichten müssen befolgt werden. Auswahl einiger Pflichten: Beginn der Schulpflicht: Eintritt in die Primarschule (kantonal unterschiedlich geregelt). Steuerpflicht: Ab 18 Jahren müssen alle Personen in der Schweiz ihr Einkommen und ihr Vermögen selber versteuern. Versicherungspflicht: Wer erwerbstätig ist, muss ab 18 Jahren unter anderem AHV/IV- Beiträge (Erklärungen finden Sie nach der Grafik unten) bezahlen. Soziale Sicherheit in der Schweiz Die Sozialversicherungen und die öffentliche Sozialhilfe bilden die Grundlage für das System der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Das Hauptziel ist, Armut in der Schweiz zu verhindern. Die Bundesverfassung nennt dazu folgende Sozialziele (Art. 41 Bundesverfassung): Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist. Sozialversicherungen In der Schweiz gibt es heute verschiedene Sozialversicherungen. Diese Versicherungen schützen alle Menschen in der Schweiz vor Risiken mit grossen finanziellen Belastungen. Das heisst: In einigen Situationen bekommt man Geld von der Versicherung. Die Versicherungsbeiträge werden in Form von Lohnprozenten bezahlt. Den Arbeitnehmer werden sie vom Bruttolohn abgezogen und den Versicherungen überwiesen; die Arbeitgeber bezahlen ihren Prozentteil den zuständigen Versicherungen. Die gilt für die AHV/IV, die PK, die ALV, die UV und für die EO (Erklärungen finden Sie nach der Grafik unten). Seite 16 von 27

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) Durch die AHV soll bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge von Alter oder Tod der Existenzgrundbedarf gedeckt werden. Die AHV erbringt Leistungen im Alter (Altersrente) oder an die Hinterlassenen (Witwen, Witwer- und Waisenrenten). Die Leistungen sind abhängig von der Höhe des bisherigen Einkommens und der Beitragsdauer. Grundsätzlich sind alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind oder arbeiten, in der AHV obligatorisch versichert. IV (Invalidenversicherung) Die Invalidenversicherung ist ein wichtiges Element des schweizerischen Systems der Sozialen Sicherheit. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen Folgen einer gesundheitlich bedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit zu vermindern oder zu beseitigen. PK (Pensionskasse, berufliche Vorsorge) Die berufliche Vorsorge hat die Aufgabe, den Versicherten die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Ziel ist es, zusammen mit der AHV rund 60 Prozent des letzten Lohnes zu erreichen. ALV (Arbeitslosenversicherung) Die Arbeitslosenversicherung erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Ausfällen oder bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer. Selbständigerwerbende sind nicht versichert. UV (Unfallversicherung) Die Unfallversicherung versichert alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und im Prinzip auch gegen Nichtberufsunfälle. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wiedergutzumachen, der bezüglich Gesundheit und Erwerbstätigkeit entsteht, wenn die Versicherten verunfallen oder beruflich erkranken. Seite 17 von 27

EO (Erwerbsersatzordnung) Die Erwerbsersatzordnung ersetzt Personen, die Militärdienst oder Zivilschutz leisten, einen Teil des Verdienstausfalls. Seit 2005 deckt die EO ebenfalls den Lohnausfall bei Mutterschaft. Die Versicherung ist obligatorisch, Beiträge leisten all jene Personen, die auch an die AHV und IV Beiträge bezahlen. Krankenkassen Jede Person, die in der Schweiz lebt oder arbeitet muss eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse haben. Das ist obligatorisch. Die Krankenkassen dürfen keine Person für eine Grundversicherung ablehnen. Sie müssen auch alle Personen gleich behandeln. Sie Grundversicherung kostet nicht bei allen Krankenkassen gleich viel. Aber die Leistungen sind überall gleich. Die Grundversicherung hilft finanziell bei Krankheit, Mutterschaft und Unfall. Familienzulagen Essen und Bildung für ein Kind kostet viel Geld. Deshalb erhalten die Eltern Familienzulagen. Die Eltern erhalten für Kinder unter 16 Jahren Geld. Wenn die Kinder 16 Jahre alt sind und noch eine Ausbildung machen, bekommen die Eltern auch Geld. Aber nur bis das Kind 25 Jahre alt ist. Die Höhe der Familienzulagen ist in allen Kantonen unterschiedlich. Bevölkerung Anzahl Einwohner In der Schweiz leben über 8 Millionen Menschen. Im Kanton Zürich leben am meisten Menschen (etwa 1,4 Millionen). Im Kanton Appenzell wohnen am wenigsten Menschen (etwa 15 800). Etwa 24 Prozent der Menschen in der Schweiz sind Ausländer (diese Zahl ist aus dem Jahr 2014). Landessprachen In der Schweiz gibt es 4 Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch: 65.6% der Menschen sprechen Deutsch. 22.8% der Menschen sprechen Französisch. 8.4% der Menschen sprechen Italienisch. 0.6% der Menschen in der Schweiz sprechen Rätoromanisch. Rätoromanisch spricht man nur in einigen Teilen des Kantons Graubünden. Die restlichen 2.6% verteilen sich auf verschiedene andere Sprachen. Seite 18 von 27

Fr = Französisch; De = Deutsch; It = Italienisch; Ru = Rätoromanisch Traditionen und Feiertage Feiertage In der Schweiz bestimmen die Kantone die Feiertage. Nur der Nationalfeiertag am 1. August ist als Feiertag für die ganze Schweiz festgelegt. Deshalb haben die Kantone unterschiedliche Feiertage. Es gibt aber einige Ereignisse, die in allen Kantonen ein Feiertag sind: 25. Dezember: Weihnachten 1. Januar: Neujahrstag Ostern Auffahrt Pfingsten 1. August: Nationalfeiertag Die meisten Feiertage haben einen christlichen Ursprung. Brauchtum und Traditionen Für viele Menschen ist die Religion nicht mehr so wichtig. Aber es gibt immer noch viele Traditionen, die ursprünglich christlich sind. Zum Beispiel das Glockenläuten. Oder dass man am Sonntag nicht arbeitet (viele Geschäfte sind am Sonntag geschlossen). Die Schweizer feiern auch viele christliche Feste, zum Beispiel Weihnachten oder Ostern. Es gibt in allen Jahreszeiten Feste. Im Frühling ist zum Beispiel das "Sechseläuten" in Zürich bekannt. Im Herbst gibt es viele Märkte und im Winter an vielen Orten die Fasnacht. Die Bräuche unterscheiden sich je nach Kanton. Erst-August-Feier Nach einem Mythos wurde die Schweiz am 1. August 1291 gegründet. Deshalb ist am 1. August der Nationalfeiertag der Schweiz. Seite 19 von 27

Sport Viele Schweizer machen Sport. Beliebt sind: Wandern, Radfahren ("Velofahren"), Schwimmen und Joggen. Sehr beliebt ist aber auch das Skifahren. Man sagt auch: Das Skifahren ist eine Schweizer National-Sportart. Zwei traditionelle National-Sportarten sind zum Beispiel das Hornussen und das Schwingen. Schwingen Das Schwingen ist eine spezielle Form vom Ringen. Das Schwingen gibt es schon sehr lange. Es ist in den ländlichen Gegenden des Deutschschweizer Voralpengebiets am beliebtesten. Die Schwinger kämpfen auf Sägemehl gegeneinander. Die Schwinger tragen eine kurze Hose. An dieser greifen sie sich und versuchen, den Gegner auf den Rücken zu zwingen. Einen Wettkampf nennt man Schwing-Fest. Das bekannteste Schwing-Fest ist das "Eidgenössische Schwing- und Älplerfest". Es findet alle 3 Jahre statt und ist der grösste Sportanlass der Schweiz. Den Sieger nennt man Eidgenössischer Schwingerkönig. Hornussen Das Hornussen ist ein Mannschaftssport. Es ist in den ländlichen Kantonen des Mittellandes am beliebtesten. Es ist ein Schlag- und Fangspiel. Eine Mannschaft versucht, eine Art Puck (man sagt: "Nuoss") möglichst weit in das gegnerische Spielfeld zu schlagen. Die andere Mannschaft muss den anfliegenden Puck so früh wie möglich mit einem Brett (der Schindel) stoppen. Notfallnummern Polizei 117 Ambulanz 144 Notruf 112 Rega 1414 Kanton Zürich Die Amtssprache im Kanton Zürich ist Deutsch. Obligatorische Schule Die Volksschule ist obligatorisch. Das heisst, alle Kinder, die in der Schweiz leben, müssen die Volksschule besuchen. Es gibt auch ein Grundrecht auf den Besuch der Volksschule. Der Besuch der öffentlichen Volksschule ist gratis und dauert 11 Jahre. Seite 20 von 27

Öffentlicher Verkehr Der Kanton Zürich hat ein sehr gut ausgebautes Verkehrsnetz. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) organisiert den öffentlichen Verkehr. Man kann den Zug (Schweizerische Bundesbahn = SBB) den Bus das Tram (in der Stadt Zürich) oder das Schiff benutzen. Flughafen Zürich Der Flughafen Zürich ist der grösste Flughafen der Schweiz und schafft viele Arbeitsplätze. Zeitungen Aktuelle Informationen bekommt man unter anderem in den Zeitungen Tages-Anzeiger, Zürichsee-Zeitung und in Thalwil mit dem Thalwiler Anzeiger. Anlässe im Kanton Zürich Sechseläuten Das Sechseläuten ist ein Fest, um den Winter zu vertreiben und den Frühling zu beginnen. Knabenschiessen Das Knabenschiessen ist ein Wettbewerb im Schiessen für Knaben und Mädchen (Mädchen erst seit 1991). Das Knabenschiessen ist das grösste Volksfest der Schweiz. Neben dem Schiesswettbewerb findet noch die Chilbi statt, was das Fest hauptsächlich ausmacht. Sport Weltklasse Zürich ist eine Leichtathletikveranstaltung und findet jedes Jahr im Sommer im Letzigrund-Station statt. Es können nur die besten Athleten der Welt daran teilnehmen. Seite 21 von 27

Gemeinde Thalwil Wappen Das Wappen von Thalwil zeigt zwei gekreuzte Rohrkolben Anlässe Die 1. August-Feier der Gemeinde Thalwil findet jeweils bereits am 31. Juli statt und gilt auch als Sommerfest. Jeweils im August und Anfang Dezember wird die Gotthardstrasse am Nachmittag für den Verkehr gesperrt. Im August für den traditionellen Gotthardstrassenmarkt und Anfang Dezember für den Weihnachtsmarkt. Für die letzte Chilbi im Bezirk Horgen ist Thalwil zuständig. Sie dauert von Samstag bis Montag auf dem Chilbiplatz an der Dorfstrasse. Alle zwei Jahre ist die Gemeinde Thalwil im Sommer in den Händen der Kultur. Während drei Wochen werden verschiedene Programme gezeigt und überall können kulinarische Leckerbissen genossen werden. Freizeit und Vereine Thalwil ist lebendig und lebensfreundlich. Das Angebot im kulturellen, sportlichen oder Freizeit-Bereich ist trotz der nahen Stadt Zürich vielfältig. Rund 140 Vereine und Gruppierungen sind massgeblich für die zahlreichen Aktivitäten und Freizeitangebote in der Gemeinde verantwortlich. Seite 22 von 27

Glossar absolute Monarchie Eine absolute Monarchie ist ein Machtstaat. Machtstaat bedeutet: Eine adelige Person alleine hat die ganze Macht. Diese Person alleine darf das Gesetz bestimmen und ändern. Diese Person muss sich selber nicht an das Gesetz halten. In einer absoluten Monarchie kann das Volk die Politik nicht beeinflussen. abstimmen/abstimmung Abstimmen heisst: Man sagt, ob man etwas möchte oder nicht. Man kann Ja oder Nein zu etwas sagen. Eine Abstimmung wird angenommen, wenn mehr als 50% der Teilnehmer dafür sind. Sie wird abgelehnt, wenn mehr als 50% dagegen sind. Amtssprache Die Amtssprache ist die offizielle Sprache. Die Behörden benutzen sie. Es werden zum Beispiel alle amtlichen Publikationen in der Amtssprache veröffentlicht. Bundesgericht Das Bundesgericht ist das oberste Gericht in der Schweiz. Es ist die Judikative. Es fällt Urteile über die Einhaltung der Regeln und Gesetze der Legislative. Man kann fast nie direkt vor das Bundesgericht. Sondern man muss meistens zuerst den Instanzenzug ausschöpfen. Das heisst: Man muss zuerst vor die lokalen Gerichte. Bundesparlament Das Bundesparlament ist die Legislative im Bund. In einer Demokratie wählt das Volk die Mitglieder des Bundesparlaments. Das Bundesparlament bestimmt die Gesetze und kontrolliert die Regierung. In der Schweiz besteht das Bundesparlament aus dem Nationalrat und dem Ständerat. Man nennt das Bundesparlament manchmal auch Bundesversammlung. Bundesrat Der Bundesrat ist die Regierung, also die Exekutive der Schweiz. Der Bundesrat hat 7 Mitglieder. Diese 7 Mitglieder heissen Bundesräte. Das Bundesparlament wählt die 7 Bundesräte alle 4 Jahre. Bundesverfassung Die Bundesverfassung ist das Grundgesetz der Schweiz. In der Bundesverfassung findet man alle Grundregeln über den Aufbau des Bundes und über das Zusammenleben in der Schweiz. Zum Beispiel steht in der Bundesverfassung: Alle Menschen sind gleich und man darf niemanden wegen seiner Herkunft oder seiner Hautfarbe benachteiligen. Bundesversammlung Die Bundesversammlung ist das Parlament der Schweiz, also die Legislative. Die Bundesversammlung sind der Nationalrat und der Ständerat zusammen. Seite 23 von 27

Chilbi Die Chilbi ist ein Volksfest. Es gibt einen Markt. Auf dem Markt kann man zum Beispiel essen kaufen. Man kann auch andere Dinge kaufen. Es gibt auch Chilbi-Bahnen. Die Chilbi-Bahnen sind vor allem für die Kinder. Demokratie Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes, das heisst: Das Volk hat die grösste Macht. Das Volk entscheidet in politischen Fragen. In einer Demokratie sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und alle Einwohnerinnen und Einwohner achten das Gesetz. Diktatur Eine Diktatur ist ein Machtstaat. Machtstaat bedeutet: Eine Person alleine hat die ganze Macht. Diese Person alleine darf das Gesetz bestimmen und ändern. Diese Person muss sich selber nicht an das Gesetz halten. In einer Diktatur kann das Volk die Politik nicht beeinflussen. Exekutive Die Exekutive ist die Regierung eines Staates oder Teilstaates. Die Exekutive setzt die Gesetze durch. Die Exekutive darf die Gesetze nicht ändern. Fasnacht Die Fasnacht ist ein Fest. Es gibt einen Fasnacht-Umzug. Die Leute machen Musik. Und sie verkleiden sich. Die Fasnacht dauert meistens mehrere Tage. Die Fasnacht wird nicht überall gefeiert. Zum Beispiel in Zürich ist die Fasnacht nicht sehr bekannt. Aber in Basel und Luzern ist sie zum Beispiel sehr bekannt. Die Fasnacht ist an allen Orten unterschiedlich. Sie ist auch nicht überall am gleichen Datum. Aber sie ist meistens nach Neujahr. Feiertag Ein Feiertag ist ein spezieller Tag. Man denkt an ein besonderes Ereignis der Vergangenheit. Meistens ist es ein gesellschaftliches oder religiöses Ereignis. Die Leute müssen an einem Feiertag nicht arbeiten. Föderalismus/Föderalistischer Staat Föderalismus bedeutet, dass ein Staat in verschiedene Teilstaaten aufgeteilt ist (Kantone, Gemeinden). Jeder Teilstaat hat eine eigene Regierung, ein eigenes Parlament, eigene Gerichte und eigene Gesetze. Die zentrale Regierung des Staates regelt nur die wichtigsten Dinge für alle Teilstaaten. Gemeinde Die Kantone in der Schweiz sind in Gemeinden unterteilt. Genauso wie die Kantone haben auch die Gemeinden eine eigene Regierung und eine gesetzgebende Gewalt und können vieles selber entscheiden. Die grossen Gemeinden haben auch ein Parlament. Der Kanton Zürich hat 168 Gemeinden. Die Stadt Zürich ist die grösste Gemeinde der Schweiz. Seite 24 von 27

Gemeindeordnung Die Gemeindeordnung ist die Verfassung der Gemeinde. Sie regelt die Organisation der Gemeinde. Die Bürger müssen über die Gemeindeordnung abstimmen. Gewaltentrennung Gewaltentrennung heisst, dass die Macht aufgeteilt ist und niemand die Kontrolle über mehr als eine Gewalt hat. Es gibt 3 Gewalten: Die Exekutive (= die Regierung) Die Legislative (= der Gesetzgeber) Die Judikative (= die Gerichte) Die 3 Gewalten kontrollieren sich gegenseitig. Halbdirekte Demokratie In der halbdirekten Demokratie kann das Volk die Politik nicht immer direkt bestimmen: Das Volk wählt Mitglieder des Parlaments. Das Parlament wählt die Regierung und die Judikative. Es macht auch die Gesetze. Das Volk kann die Politik aber auch direkt beeinflussen: Es kann abstimmen, eine Volksinitiative machen oder ein Referendum. Initiative Die Initiative ist ein politisches Recht der direkten Demokratie, mit welchem das Volk auf die Einführung, die Aufhebung und die Änderungen der Verfassung, eines Gesetzes oder auf eine sonstige politische Willensbildung direkt Einfluss nehmen kann. Die Initiative gibt es auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. invalid Wenn man invalid ist, kann man wegen der Gesundheit nicht mehr arbeiten. Man muss 1 Jahr oder länger nicht arbeiten können. Es gibt Leute, die gar keinen Job mehr machen können. Sie haben keinen Lohn mehr. Einige Leute können nicht mehr den Job machen, den sie vorher gemacht haben. Sie haben deshalb einen tieferen Lohn. Auch sie sind invalid. Weil man einen tieferen Lohn oder gar keinen Lohn mehr hat, bekommt man Geld, damit man überleben kann. Judikative Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt eines Staates oder Teilstaates. Man nennt sie auch "Gericht". Das Gericht ist unabhängig von der Regierung und vom Parlament. prüft, ob die Regeln und Gesetze eingehalten werden. Die Judikative macht dies nicht automatisch. Man muss zur Judikative gehen, wenn man findet, dass man Unrecht erlitten hat. Legislative Die Legislative bestimmt die Gesetze und Gesetzesänderungen. Auf Bundesebene und im Kanton Zürich können das Parlament und das Volk die Gesetze bestimmen und Seite 25 von 27

ändern. In den Gemeinden kann auch das Volk die Gesetze bestimmen und ändern. In einigen Gemeinden gibt es ein Parlament. Mythos Ein Mythos eine Erzählung. Ein Mythos erzählt zum Beispiel von Helden und was sie getan haben. Puck Der Puck ist eine harte und kleine Scheibe. Sie ist aus Gummi. Man spielt zum Beispiel beim Eishockey mit dem Puck. Referendum Wenn die gesetzgebende Behörde ein Gesetz beschlossen hat, können die Schweizer mit dem Referendum verlangen, dass es eine Abstimmung über das Gesetz gibt. Damit es zur Abstimmung kommt, braucht es genug Leute, die das Referendum unterschreiben. Rütlischwur Der Rütlischwur ist ein Mythos. Drei mutige Männer aus den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden gaben sich das Versprechen, für die Freiheit zu kämpfen und sich nicht mehr von Fremden unterdrücken zu lassen. Sekundarstufe I Die Sekundarstufe I kommt nach der Primarstufe. Sie geht 3 Jahre. Sie ist auch obligatorisch. Die Sekundarstufe I ist die Sekundarschule und das Untergymnasium. Sozialversicherungen Es gibt viele obligatorische Versicherungen. Diese Versicherungen machen es möglich, dass jeder Einwohner in der Schweiz genug Geld zum Leben hat. Wenn jemand krank wird oder keine Arbeit findet, erhält er von den verschiedenen Sozialversicherungen (zum Beispiel Arbeitslosenversicherung) Geld für Essen und für die Miete einer Wohnung. Alle Menschen, die arbeiten und Geld verdienen, müssen aber auch Geld für die Sozialversicherungen bezahlen. Verkehrsnetz Zum Beispiel die Autobahnen und die Schienen für den Zug gehören zum Verkehrsnetz. Das Verkehrsnetz besteht aus allen Wegen, auf denen sich Menschen fortbewegen können. Das Verkehrsnetz besteht auch aus den Wegen, auf denen man Dinge transportieren kann. Volksinitiative Mit einer Volksinitiative können die Bürger das Recht ändern. Eine Volksinitiative ist ein Vorschlag, über den die Bürger abstimmen. Damit man über den Vorschlag abstimmen kann, müssen genug Leute die Volksinitiative unterschreiben. Mit einer Volksinitiative im Bund können die Bürger die Bundesverfassung ändern. Im Kanton Zürich können sie die Kantonsverfassung und die kantonalen Gesetze ändern. In der Gemeinde kann man zum Beispiel die Gemeindeordnung ändern. Seite 26 von 27

Volksschule Der Besuch der Volksschule ist obligatorisch. Die Volksschule nennt man manchmal auch Grundschule. Die Volksschule geht im Kanton Zürich 11 Jahre. Sie besteht aus dem Kindergarten, der Primarstufe und der Sekundarstufe I. wählen Wählen heisst: Man bestimmt die Mitglieder für ein Amt oder eine Behörde. Man kann zum Beispiel eine Person für die Exekutive, Legislative und Judikative wählen. Witwe/Witwer Wenn der Ehemann stirbt, dann nennt man seine Ehefrau "Witwe". Und wenn die Ehefrau stirbt, dann nennt man ihren Mann "Witwer". Seite 27 von 27