Musterformular zum Thema: Hinweise zum Verwarnungsgeld

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Musterformular zum Thema: Hinweise zum Verwarnungsgeld Erläuterung: Dieses Formular enthält allgemeine Hinweise für den Fall, dass Sie vor Ort von einem Beamten eine Verwarnung erhalten und ein Verwarnungsgeld zahlen sollen. Mehr Rechtsschutz-Services: Anwalts-Notruf-App Prozesskostenrechner Bußgeldkatalog Weitere Informationen finden Sie auf: www.oerag.de

Einleitung Das Verwarnungsgeld ist in 56 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt. 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde (1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. (2) Die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 ist nur wirksam, wenn der Betroffene nach Belehrung über sein Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort zahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, bei der hierfür bezeichneten Stelle oder bei der Post zur Überweisung an diese Stelle einzahlt. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro. (3) Über die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1, die Höhe des Verwarnungsgeldes und die Zahlung oder die etwa bestimmte Zahlungsfrist wird eine Bescheinigung erteilt. Kosten (Gebühren und Auslagen) werden nicht erhoben. (4) Ist die Verwarnung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam, so kann die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, unter denen die Verwarnung erteilt worden ist.

Worin besteht der Unterschied zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld? Verwarnungs- und Bußgelder sind Formen der Geldbuße im Rahmen von begangenen Ordnungswidrigkeiten. Der Unterschied ergibt sich aus folgenden Aspekten: 1. Höhe Eine Behörde kann ein Verwarnungsgeld nur in Höhe von 5 bis 55 aussprechen oder von einem Verwarnungsgeld absehen. Wenn allerdings der Bußgeldkatalog für den vorgeworfenen Tatbestand eine höhere Geldbuße vorsieht, so wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet und ein Bußgeld festgelegt. 2. Gebühren Bei einer Verwarnung mit einer Zahlungsaufforderung fallen keine weiteren Gebühren und Auslagen an. 3. Zahlungsfrist Die Zahlungsfrist eines Verwarnungsgeldes ist kürzer (meist 1 Woche) als beim Bußgeld (vier Wochen). 4. Einspruch Gegen ein Verwarnungsgeld kann kein Einspruch eingelegt werden. Wenn der Betroffene mit der Verwarnung bzw. dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden ist, muss er zunächst die Zahlungsfrist verstreichen lassen und das dann eingeleitete Bußgeldverfahren abwarten. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens wird dem Betroffenen ein Bußgeldbescheid zugesandt gegen den das Rechtsmittel des Einspruchs möglich ist.

Wie verhalte ich mich im Falle einer mündlichen Verwarnung vor Ort? Sollten Sie direkt von einem Beamten angehalten werden, erfolgt eine Verwarnung in aller Regel unmittelbar mündlich. Unter Umständen erhalten Sie vor Ort einen Verwarnungsgeldbescheid gleich vor Ort. Jetzt haben Sie die Wahl: 1. Sie können sich mit der Verwarnung und dem entsprechenden Verwarnungsgeld einverstanden erklären. Dann haben Sie das Recht, sich dies innerhalb einer Woche zu überlegen und die Zahlung des Verwarnungsgeldes innerhalb dieser Frist vorzunehmen. 2. Wenn Sie sich nicht mit der Verwarnung einverstanden erklären, können Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen. Da der Verwarnungsgeldbescheid auch gleichzeitig als Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren dient, kann die Behörde unverzüglich nach Ablauf der Zahlungsfrist einen Bußgeldbescheid erlassen. ACHTUNG! Mit dem Bußgeldbescheid kommen neben dem ursprünglichen Verwarnungsgeld auch weitere Kosten hinzu (Gebühren und Auslagen in Höhe von mindestens 28,50 ). Jetzt können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, hierdurch können aber noch weitere Kosten, wie z.b. Anwalts- und Gerichtskosten, entstehen. Sie sollten also rechtzeitig durch einen zugelassen Anwalt prüfen lassen, ob ein Vorgehen gegen den Verwarnungsgeldbescheid sinnvoll ist. TIPP: In den meisten Fällen hilft diskutieren mit dem Beamten vor Ort nicht. Viel erfolgversprechender ist es, Einsicht zu zeigen und freundlich um Verständnis zu bitten. Denn im Einzelfall kann von dem Verwarnungsgeld auch abgesehen werden. Einen Anspruch darauf, dass es bei der mündlichen Verwarnung bleibt, haben Sie nicht.

Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass dieser Text ein unverbindliches Muster darstellt und im konkreten Einzelfall gegebenenfalls ergänzt werden muss. Es kann in verschiedenen Fällen nicht geeignet sein, den gewünschten Zweck zu erzielen und ersetzt nicht einen anwaltlichen Rat. Bei rechtlichen Fragen sollte in jedem Fall ein Anwalt konsultiert werden. Die ÖRAG übernimmt keinerlei Haftung für Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Beteiligten. Bitte beachten Sie zudem, dass in vielen Fällen Fristen laufen können, wenn Sie diese versäumen, bringt Ihnen das Nachteile. Das Musterschreiben erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und es dient als Anregung und Hilfe für Formulierungen. Nutzungsrecht: Wir weisen darauf hin, dass die auf dieser Website veröffentlichten Musterformulare und/oder Musterverträge dem deutschen Urheberrecht unterliegen. Jede Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der ÖRAG. Downloads und Kopien dieser Inhalte sind nur für den rein privaten Eigengebrauch, nicht für den kommerziellen oder sonstigen Gebrauch gestattet. Rechtsinhaber: ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, www.oerag.de