Reglement über die Infrastrukturund Leistungskosten Stadt Dübendorf



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Transkript:

Reglement über die Infrastrukturund Stadt Dübendorf

Reglement über die Infrastrukturund Stadt Dübendorf

Inhaltsverzeichnis Art. Zweck 4 Art. Infrastrukturkosten 4 Art. 3 4 Art. 4 Containerleerung 4 Art. 5 Sperrgut 5 Art. 6 nach Gewicht 5 Art. 7 Öki-Bus 5 Art. 8 Hauptsammelstelle 6 Art. 9 Unkostenbetrag für Abfallsünder 7 Art. 0 Abfallbussen 7 Art. Infrastrukturkosten für auswärtige Kunden 7 Art. Abholung 7 Art. 3 Rechnungsstellung 8 Art. 4 Inkrafttreten 8 Der Stadtrat erlässt, gestützt auf Art. 4, Ziffer der Abfallverordnung der Stadt Dübendorf, folgendes Reglement über die Infrastruktur- und : 3

Zweck Infrastrukturpreis Infrastrukturkosten Art. Dieses Reglement regelt den periodisch festzusetzenden Infrastrukturpreis gemäss Art. der Abfallverordnung der Stadt Dübendorf. Art. (gemäss SRB 0-39 vom 4..00) pro Haushalt pro Gewerbebetrieb Endverkaufspreis pro Rolle Abfallsäcke Containerleerung für die Leerung Der Infrastrukturpreis pro Haushalt beträgt inkl. MwSt. jährlich Fr. 76.40 monatlich Fr. 6.37 Der Infrastrukturpreis pro Gewerbebetrieb beträgt inkl. MwSt. jährlich Fr. 76.40 monatlich Fr. 6.37 Art. 3 Der Endverkaufspreis pro Rolle Abfallsäcke beträgt inkl. MwSt.: 7 l Inhalt Fr. 0.65 (0 Abfallsäcke pro Rolle) 35 l Inhalt Fr. 0.00 (0 Abfallsäcke pro Rolle) 60 l Inhalt Fr. 5.45 (5 Abfallsäcke pro Rolle) 0 l Inhalt Fr. 3.80 (5 Abfallsäcke pro Rolle) Art. 4 Die für die Leerung eines Containers bis. max. 800 l Inhalt ungepresst betragen inkl. MwSt. Fr. 8.00 (= Gebührenbändel) Die für die Leerung eines Containers bis max. 800 l Inhalt gepresst betragen inkl. MwSt. Fr. 56.00 (= Gebührenbändel) 4

Art. 5 Sperrgutmarke; die für brennbaren Kehricht sowie brennbares Sperrgut an der Strasse betragen inkl. MwSt. für 0 kg Fr. 4.00 (= Marke) Art. 6 Die für gewogenen brennbaren Kehricht sowie brennbares Sperrgut betragen inkl. MwSt. für kg Fr. 0.40 Art. 7 Die im Öki-Bus abgegebener Fraktionen betragen inkl. MwSt.: Flaschenglas bis 50 kg, darüber Fr..00/kg Flach- / Bruchglas bis 0 kg, darüber Fr. 0.40/kg Bauschutt bis 0 kg, darüber Fr. 0.40/kg Kleinmetalle / Eisen bis 50 kg, darüber Fr..00/kg Karton bis 30 kg, darüber Fr. 0.40/kg Elektromaterial Papier PET-Getränkeflaschen Kleinbatterien Textilien Bücher / CDs Sperrgut Sperrgutmarke nach Gewicht brennbarer Kehricht, brennbares Sperrgut Öki-Bus Öki-Bus 5

Hauptsammelstelle Hauptsammelstelle 6 Art. 8 Die an der Hauptsammelstelle betragen (inkl. MwSt.): Sperrgut kg Fr. 0.40 Holz kg Fr. 0.40 Kunststoffe / Plastik kg Fr. 0.40 Flaschenglas bis 50 kg, darüber Fr..00/kg Flach- / Bruchglas bis 0 kg, darüber Fr. 0.40/kg Bauschutt bis 0 kg, darüber Fr. 0.40/kg Kleinmetalle / Eisen / Aludosen bis 50 kg, darüber Fr..00/kg Karton bis 30 kg, darüber Fr. 0.40/kg Alt- / Speiseöl bis 0 l, darüber Fr..00/l PW-Pneus mit Felge Stück Fr. 6.00 PW-Pneus ohne Felge Stück Fr. 8.00 Elektromaterial Papier PET-Getränkeflaschen Kochherd / Tumbler / Wasch- / Abwaschmaschine TV- / PC-Bildschirme Kühlgeräte Kleinbatterien Textilien Kleintierkadaver Korkzapfen Nespresso-Kaffee-Kapseln Sparlampen / Neonröhren Autobatterien Stück Fr. 0.00 Sonderabfälle (Chemikalien, Lösungsmittel usw.) werden nicht entgegengenommen Biogene Abfälle (Grüngut, Häckselgut) werden nicht entgegengenommen Hauskehricht wird nicht entgegengenommen

Art. 9 Personen, welche nachweisbar Kehrichtsäcke oder ähnliche Gebinde stehen lassen und so eine Widerhandlung gegen die Abfallgesetzgebung begehen, wird eine Unkostenpauschale von Fr. 300.00 in Rechnung gestellt. Art. 0 Das Verunreinigen von öffentlichem oder privatem Grund durch Wegwerfen von Abfällen wird gemäss Polizeiverordnung geahndet. Abfallbussen werden dem Verursacher unabhängig von einem allfälligen Strafverfahren in Rechnung gestellt. Art. Unkostenbetrag für Abfallsünder Abfallbussen Verunreinigen Abfallbussen Unkostenpauschale Infrastrukturkosten für auswärtige Kunden Grundpauschale Allen Personen, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz in Dübendorf nicht nachweisen können, wird auf alle an der Hauptsammelstelle abgegebenen Fraktionen zusätzlich zu den regulären Kosten eine Grundpauschale von Fr. 0.00 in Rechnung gestellt. Die Mitarbeiter der Abteilung Tiefbau sind berechtigt, Kunden zu kontrollieren (Ausweis usw.). Art. Für eine Gebühr von Fr. 60.00, zuzüglich Betrag der kostenpflichtigen Fraktionen, können nach Absprache mit der Stadtverwaltung Dübendorf, Abteilung Tiefbau, auch Abholungen vereinbart werden (keine Möbel, Grossteile usw.). Kontrollen Abholung Abholungen durch die Stadt 7

Rechnungsstellung Rechnungsstellung leerstehende Wohnungen Inkrafttreten Art. 3 Die Infrastrukturkosten werden gleichzeitig mit der Stromrechnung durch die Glattwerk AG in Rechnung gestellt. Bei leerstehenden Wohnungen, die länger als drei Monate nicht vermietet sind, werden die Infrastrukturkosten dem Hauseigentümer belastet. Art. 4 erlassen durch den Stadtrat Dieses Reglement tritt per. April 0 in Kraft. Erlassen durch den Stadtrat mit Beschluss Nr. 0-73 vom. März 00. 8