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R+V-ProfiPolice WKV plus Forderungen schützen und durchsetzen Das Wichtigste auf einen Blick! Die R+V-ProfiPolice WKV plus schützt Ihr Unternehmen vor Forderungsausfällen. Versicherungsschutz besteht für in Rechnung gestellte Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen, die durch Ihr Unternehmen im regelmäßigen Geschäftsbetrieb während der Laufzeit des Versicherungsvertrags ausgeführt werden. Ihre Forderungen sind versichert, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Lieferung oder Leistung die folgenden ALLGEMEINEN und die BESONDEREN VORAUSSETZUNGEN erfüllt sind. Allgemeine Voraussetzungen Diese sind in jedem Fall zu erfüllen, unabhängig von der Forderungshöhe! In den letzten 12 Monaten vor der Lieferung oder Leistung > hat Ihr Kunde alle berechtigten, unbestrittenen Forderungen innerhalb von zwei Monaten nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin vollständig bezahlt (diese Voraussetzung gilt nicht bei Neukunden). Wird die Forderung zunächst bestritten, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Forderung nicht mehr bestritten wird, z.b. nach erfolgreicher Behebung der Mängel. > lagen Ihnen über Ihren Kunden keine Informationen über Zahlungseinstellungen oder die Nichteinlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften vor. > haben Sie keine Mitteilung von R+V erhalten, dass künftige Forderungen gegen diesen Kunden nicht mehr versichert sind. Besondere Voraussetzungen Ihre Forderungen gegen einen Kunden betragen insgesamt bis einschließlich 20.000 EUR: In den letzten 12 Monaten vor der Lieferung oder Leistung >... haben Sie bei R+V für Ihren Kunden einen Antrag auf Festsetzung einer Versicherungssumme gestellt und eine schriftliche Entscheidung über eine Versicherungssumme erhalten. (Bitte nutzen Sie das R+V- Kreditportal oder den R+V-Vordruck.) oder >... hat Ihr Kunde alle berechtigten Forderungen innerhalb von 2 Monaten nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin bezahlt, wobei der Umsatz mit dem Kunden mindestens 4.000 EUR beträgt, oder >... haben Sie über Ihren Kunden eine schriftliche Vollauskunft von einer der Auskunfteien Bürgel, Creditreform, D&B, IHD-Service oder Schufa eingeholt, die die Kreditwürdigkeit Ihres Kunden bestätigt. Diese Vollauskunft darf: - weder ganz noch teilweise von einer Geschäftsverbindung oder Kreditvergabe abraten, - nicht auf auch teilweise Zahlungszielüberschreitungen, Zahlungsverzögerungen oder Zahlungserinnerungen hinweisen, - nicht zum Ausdruck bringen, dass der Kredit Sicherheiten erfordert, die Geschäftsverbindung der Kreditvergabe Vertrauenssache ist oder Vorsicht als geboten erklärt wird, und - keine Information über die Nichteinlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften enthalten. Ihre Forderungen gegen einen Kunden betragen insgesamt mehr als 20.000 EUR: >... Sie haben vor der Lieferung oder Leistung bei R+V für Ihren Kunden einen Antrag auf Festsetzung einer Versicherungssumme gestellt und eine Kreditentscheidung von R+V erhalten. Versicherungsschutz besteht in der Höhe der genannten Versicherungssumme. (Bitte nutzen Sie das R+V- Kreditportal oder den R+V-Vordruck.)

R+V-ProfiPolice WKV plus Forderungen schützen und durchsetzen Was Sie sonst noch wissen sollten! Antrag auf Festsetzung einer Versicherungssumme Mit diesem Antrag beauftragen Sie R+V, die Bonität Ihres Kunden zu prüfen und eine Versicherungssumme festzusetzen. Er ist zeitlich vor jeder Lieferung oder Leistung online oder per R+V-Vordruck zu stellen. Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ihrer Lieferung oder Leistung. Zusätzlich ist erforderlich, dass Ihre Forderung in Rechnung gestellt wird. Einreden oder Einwendungen gegen Ihre Forderung Ihr Kunde macht Einreden gegen Ihre Forderung geltend, wenn er behauptet, dass Sie die Bezahlung dieser Forderung nicht (mehr) verlangen können. Häufig werden Einreden wegen Verjährung erhoben, aber auch wegen nicht vertragsgemäß gelieferter Ware bzw. erbrachter Werkleistung. Einwendungen beziehen sich hingegen darauf, dass der Kunde einen Sachverhalt behauptet, nach dem die Forderung selbst nicht entstanden ist. Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz endet mit Eintritt des Versicherungsfalls, mit Wegfall einer der Allgemeinen Voraussetzungen zur Kundenbonität oder mit den ersten Maßnahmen im Insolvenzverfahren (z.b. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters). Fabrikationsrisiko Sie produzieren für Ihren Auftraggeber Sonderanfertigungen, die Sie nicht anderweitig verkaufen können, wenn dieser vor der Abnahme zahlungsunfähig wird. In diesem Fall erstattet R+V die Ihnen speziell durch diesen Auftrag entstandenen Kosten (Selbstkosten) sowie die zusätzlichen Aufwendungen für die Einlagerung der Sonderanfertigung. Voraussetzung dafür ist, dass die Fabrikation oder Fertigstellung innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten nach Auftragserteilung beendet wurde. Späteste Fälligkeit Versichert sind nur Forderungen, die spätestens 6 Monate nach jeder einzelnen Lieferung oder Leistung fällig werden. Bitte beachten Sie bei Rechnungsstellung, dass der vereinbarte Zahlungstermin die Frist von 6 Monaten nicht überschreitet. Umsatzmeldung/Beitragsberechnung Zu Beginn eines Versicherungsjahrs erhalten Sie von uns eine Abschlagsrechnung, die auf der Grundlage der Beitragsrechnung des Vorjahrs erstellt wird. Die endgültige Beitragsberechnung mit Erstattung oder Nacherhebung eines ggf. anfallenden Differenzbetrags erfolgt auf der Basis Ihres beitragsrelevanten Umsatzes des Vorjahrs. Bitte melden Sie uns diesen bis zum 28.2. des Folgejahrs. Erhalten wir von Ihnen keine Umsatzmeldung, erheben wir auf den Beitrag für das laufende Jahr einen Zuschlag. Ursprünglicher Fälligkeitstermin Der ursprüngliche Fälligkeitstermin ist der im Vertrag oder auf der Rechnung zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zuerst vereinbarte Zahlungstermin, an dem er spätestens bezahlt haben soll. Nachträgliche Veränderungen dieses Zahlungstermins werden nicht berücksichtigt. Fehlt eine Vereinbarung zur Fälligkeit, gilt die gesetzliche Fälligkeit, d.h. die unverzügliche Zahlungsverpflichtung nach Rechnungserhalt. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Versicherungsfälle sind der Nichtzahlungstatbestand, der Protracted default und die Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden. > Nichtzahlungstatbestand bedeutet: Ihre Forderung gegen einen Inlandskunden wurde 2 Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin nicht bezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie uns den Forderungsausfall innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalls melden müssen. > Protracted default bedeutet: Ihre Forderung gegen einen Auslandskunden wurde nicht bezahlt. Innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin beauftragen Sie R+V, ein Inkassounternehmen einzuschalten. Hat das Inkassounternehmen innerhalb weiterer 3 Monate keinen Erfolg, ist der Versicherungsfall eingetreten.

> Zahlungsunfähigkeit bedeutet bei Inlands- und Auslandskunden gilt: - Ein gerichtliches Insolvenzverfahren ist eröffnet oder dessen Eröffnung ist vom Gericht mangels Masse abgewiesen worden, oder - die Annahme eines Schuldenbereinigungsplans ist vom Insolvenzgericht festgestellt worden, oder - mit sämtlichen Gläubigern wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, oder - eine von Ihnen betriebene Zwangsvollstreckung ist erfolglos geblieben. bei Auslandskunden gilt zusätzlich: - Die Bezahlung der Forderung erscheint aussichtslos, weil eine Zwangsvollstreckung keinen Erfolg verspricht oder die beantragte Zahlungseinstellung vom Insolvenzgericht angenommen wird. Ihre Forderung wird bestritten Was nun? Ihr Inlandskunde zahlt Ihre Rechnung nicht, da er z.b. die Qualität Ihrer Leistung bemängelt. Er macht Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüche geltend. Im Rahmen der bisher beschriebenen Versicherungsfälle kann keine Entschädigung erfolgen. Als besondere Serviceleistung beauftragt R+V externe Fachleute den streitigen Sachverhalt aufzuklären. Ihnen entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten. Dank dieses Mediationsverfahrens klärt sich eine Vielzahl dieser Fälle bereits im Vorfeld. War dieses Verfahren nicht erfolgreich, bietet R+V Ihnen als einziger Anbieter am Markt die folgenden Lösungen in einer Police: Ihr Inlandskunde bestreitet die Forderung vollständig: > Sie erhalten von R+V die schriftliche Information, dass keine Entschädigungsleistung gezahlt werden kann, verbunden mit der Rufnummer unserer Rechtsschutz-Hotline. > Sie melden dort Ihren Bedarf auf Übernahme der Rechtsverfolgungskosten für die Durchsetzung Ihrer Forderung an. > Sie erhalten von R+V die Rechtsverfolgungskosten zurück. Ihr Inlandskunde bestreitet die Forderung teilweise: > R+V entschädigt den unbestrittenen Teil der Forderung. > R+V macht im Rahmen des Regresses Ihre Forderung (bestrittener und unbestrittener Teil) geltend. > Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wird Ihre Forderung gerichtlich bestätigt, aber Ihr Kunde zahlt trotzdem nicht, entschädigt R+V den versicherten Forderungsausfall. Was geschieht mit Ihrer Forderung nach Entschädigung durch R+V? Nachdem wir die Entschädigung an Sie gezahlt haben, fordern wir diese in der Regel zusammen mit Ihrer Selbstbeteiligung von Ihrem Kunden zurück (Regress). Dazu schalten wir auch Inkassobüros oder Rechtsanwälte ein. Haben diese Regressmaßnahmen keinen Erfolg, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Erzielen wir bei Ihrem Kunden Regresserlöse, werden diese zunächst mit den uns entstandenen Kosten verrechnet. Alle weiteren Beträge leiten wir im Verhältnis von Selbstbeteiligung zum versicherten Ausfall an Sie weiter. Damit verringert sich die von Ihnen getragene Selbstbeteiligung. Im Idealfall wird Ihre Rechnung vollständig ausgeglichen. Wir informieren Sie zeitnah über Regresseingänge. Hinweis: Der von R+V erzielte und an Sie ausgezahlte Regresserlös stellt eine steuerpflichtige Einnahme für Sie dar. In dieser Höhe besteht kein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt. Sofern Sie bereits eine Steuererstattung erhalten haben, ist der erhaltene Regresserlös wieder zu versteuern ( 17 Abs.2 Nr.1 UStG). BERECHNUNGSBEISPIEL 1 (Vollständiger Ausgleich der Rechnung) Schadenfall: Nichtzahlungstatbestand mit Verteilung von Regresserlösen > Berechnung der Entschädigung Rechnungsbetrag (brutto) 40.000, EUR Abzüglich 30% Selbstbeteiligung 12.000, EUR Versicherungsleistung aus Nichtzahlungstatbestand 28.000, EUR > Verteilung der Regresserlöse Zahlungen Ihres Kunden: Hauptforderung 40.000, EUR Verzugszinsen 4.500, EUR Regresskosten 4.000, EUR Gesamt 48.500, EUR Abzüglich Regresskosten 4.000, EUR Keine Umsatzsteuerpflicht für Entschädigungsleistungen Die Leistungen aus der R+V-ProfiPolice WKV plus unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Sie stellen Ersatzleistungen und keine Gegenleistungen für eine Lieferung oder sonstige Leistung dar. Es handelt sich um einen nicht zu versteuernden Schadenersatz (Umsatzsteuer-Richtlinien, Abschnitt 3, Abs. 6). Steuererstattung bei Forderungsausfall Für die von Ihnen an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer gilt Folgendes: Ist das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder Leistung uneinbringlich geworden, ist der dafür geschuldete Steuerbetrag zu berichtigen ( 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Uneinbringlichkeit liegt insbesondere vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist (Umsatzsteuer-Richtlinien, Abschnitt 223, Abs. 5), ein Zahlungsverzug reicht nicht aus. Die Finanzämter haben bei der Entscheidung, ob die Uneinbringlichkeit einer Forderung vorliegt, einen Entscheidungsspielraum. Grundsätzlich ist eine einfache Mitteilung über den Forderungsausfall im Rahmen Ihrer Umsatzsteuererklärung ausreichend. Allerdings muss die Uneinbringlichkeit ggf. mit entsprechenden Nachweisen belegt werden. Wird die Uneinbringlichkeit einer Forderung vom Finanzamt angenommen, führt die veränderte Bemessungsgrundlage zu einer Erstattung der Umsatzsteuer. Allein dadurch kann sich die von Ihnen zu tragende Selbstbeteiligung auf bis zu 14% des Forderungsausfalls reduzieren. (vgl. Berechnungsbeispiel 2) Regresserlös 44.500, EUR Verteilung: Anteil R+V (70%) 31.150, EUR Zahlung an Sie (30%) 13.350, EUR Sie erhalten insgesamt: 41.350, EUR

BERECHNUNGSBEISPIEL 2 Schadenfall: Nichtzahlungstatbestand mit Verteilung von Regresserlösen und Anspruch auf Erstattung von 19% MwSt. > Selbstbeteiligung Warenwert 25.000, EUR Darauf von Ihnen berechnete und an das Finanzamt abgeführte MwSt. (19%) 4.750, EUR Berechnungsgrundlage für Schadenabwicklung: Rechnungsbetrag 29.750, EUR Abzüglich 30% Selbstbeteiligung 8.925, EUR Versicherungsleistung aus Nichtzahlungstatbestand 20.825, EUR > Verteilung der Regresserlöse (in diesem Beispiel): Zahlung Ihres Kunden 10.000, EUR Abzüglich Regresskosten 1.500, EUR Regresserlös 8.500, EUR Verteilung: Anteil R+V (70%) 5.950, EUR Zahlung an Sie (30%) 2.550, EUR > Steuererstattung Anschließend wird Ihr Kunde insolvent. Weitere Zahlungen sind nicht zu erlangen. R+V teilt Ihnen dies schriftlich mit. Ihren endgültigen Forderungsausfall und damit Ihren Anspruch auf MwSt.-Ersattung berechnen Sie gegenüber dem Finanzamt wie folgt: Rechnungsbetrag (inkl. MwSt.) 29.750, EUR Abzüglich Regresserlöse 8.500, EUR Uneinbringliche Rest-Forderung inkl. MwSt. 21.250, EUR In dieser uneinbringlichen Brutto-Restforderung von EUR 21.250, ist ein MwSt.-Anteil von 19% enthalten (EUR 3.392,85). Anspruch auf MwSt.-Erstattung gegenüber dem Finanzamt 3.392,85 EUR > Ihre endgültige Schadenabrechnung Rechnungsbetrag 29.750, EUR abzgl. Versicherungsleistung der R+V 20.825, Von der R+V erhaltener Regressanteil 2.550, Rückerstattung MwSt. Ihr tatsächlicher Forderungsausfall beträgt in diesem Beispiel nur: EUR EUR 3.392,85 EUR 2.982,15 EUR Für den Fall, dass Sie aus gesetzlichen Gründen keine MwSt. erheben dürfen, reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 20%. Das Berechnungsbeispiel ändert sich entsprechend. Weitere Informationen: R+V-Kreditportal Mit dem R+V-Kreditportal können Sie rund um die Uhr schnell und unkompliziert unseren Online-Service nutzen. Mit wenigen Mausklicks stellen Sie neue Kreditanfragen und beantragen Limitänderungen. Die Dokumente kommen dann zeitnah per Fax zu Ihnen ins Haus. Selbstverständlich können Sie auch Ihre jährliche Umsatzmeldung oder Ihre Schadenanzeigen über das R+V-Kreditportal online übermitteln. Sie rufen www.kredit.ruv.de auf und melden sich mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort an. Dadurch erhalten Sie einen gesicherten Zugriff auf das R+V-Kreditportal. Wichtige Fristen: > Nichtzahlungstatbestand Spätestens 1 Monat nach Eintritt des Versicherungsfalls: Schadenmeldung an R+V (A 3 Nr. 2.1 AVB WKV plus) > Protracted default Spätestens 3 Monate nach dem ursprünglichen Fälligkeitstermin: Inkasso-Vermittlungsauftrag an R+V (A 3 Nr. 2.2 AVB WKV plus) > Zahlungsunfähigkeit des Kunden Spätestens 6 Monate nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit: Schadenmeldung an R+V (A 3 Nr. 1.3 AVB WKV plus) Ihre Service-Nummer: Unter der Telefon-Nr.: 0611 533 9519 erhalten Sie: > Vordrucke zur Schadenmeldung > Anträge auf Festsetzung einer Versicherungssumme > Inkasso-Vermittlungsaufträge Sprechen Sie mit Ihrem R+V-Berater.

Ihre Vorteile auf einen Blick: > Umfassender Schutz vor den Folgen von Forderungsausfällen > Vertrauensschutz bei zugesagten Kreditlimiten > Leistung bereits bei Zahlungsverzug Ihres Kunden > Absicherung bei in- und ausländischen Kunden > Mediationsverfahren bei bestrittenen Forderungen > Attraktiver Beitrag > Übernahme der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsschutz) > Optimale Sicherung von Liquidität und Bonität für Ihr Unternehmen > Kein Kostenrisiko durch Regressverfahren der R+V Versicherung > Forderungen gegenüber Privatkunden ohne Beitragszuschlag mitversichert > Absicherung des Fabrikationsrisikos ohne Beitragszuschlag Informationen erhalten Sie in den Volksbanken, Raiffeisenbanken, R+V-Agenturen sowie bei der Direktion der R+V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Bereich Banken/Kredit und unter www.ruv.de Oder senden Sie uns ein Fax: 0611 533 6882 00 234 70 0184 001 0 07.11