Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Freizeittrend Drohnenflug Die Fliegerei mit den kleinen, leichten Fluggeräten entwickelt sich immer mehr zu einem populären Hobby unter Technikliebhaberinnen und -liebhabern. 2
Was genau ist eine Drohne? Das Luftfahrtgesetz wurde aufgrund des immer beliebteren Betriebs der Drohnen erweitert. Es definiert Drohnen als unbemannte Geräte, die in unterschiedliche Klassen eingeteilt werden. 3
In welcher Klasse ist meine Drohne? Zwei Kriterien sind entscheidend: -- Welche Bewegungsenergie entwickelt die Drohne? -- Wozu wird die Drohne eingesetzt? Wollen Sie mit ihr zum Beispiel einen Film aufnehmen oder fotografieren? Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen unter www.bmvit.gv.at/drohnen 4
Unterhalb von 79 Joule Bewegungsenergie und unter 30 m ist eine Drohne ein Spielzeug und kann frei verwendet werden. Entwickelt sie mehr Energie, benötigen Sie zum Betrieb eine Haftpflichtversicherung und eventuell sogar Genehmigungen. Tipps für den sicheren Drohnenflug Wollen Sie die Drohne kommerziell einsetzen oder filmen und fotografieren, benötigen Sie immer eine Genehmigung. Welche Unterlagen Sie für welche Drohne benötigen, erfahren Sie bei der Austro Control bzw. beim Österreichischen Aero-Club. 5
Wie berechne ich die Bewegungsenergie? Die Bewegungsenergie der Drohne entsteht im Zusammenspiel von Gewicht und Geschwindigkeit. Als Faustregel gilt: Eine Drohne, die leichter als 250 Gramm ist und mit maximal 60 km/h fliegt, kann unterhalb von 30 Metern Flughöhe gefahrlos fliegen. 6
Wo kann meine Drohne fliegen? Drohnenflug Suchen Sie sich am besten eine unbewohnte, freie Fläche, um mit Ihrem Gerät zu fliegen. Tipps für den sicheren Drohnenflug Für Flüge über dicht besiedeltes Gebiet benötigen Sie eine Genehmigung der Austro Control. Näheres unter www.austrocontrol.at AustroDones / bmvit 7
Impressum Herausgeber und Kontakt Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2, 1030 Wien www.bmvit.gv.at infothek.bmvit.gv.at 2. Auflage Wien, Februar 2016
unbemannte Geräte = Drohnen... und was Sie darüber wissen müssen Zweck des Einsatzes bei unmittelbarer Sichtverbindung 500 m über 500 m Fliegen mit einem unbemannten Gerät in einem Umkreis bis zu 500 m Gewicht und Bewegungsenergie entscheidend Fliegen mit einem unbemannten Gerät in einem Umkreis von mehr als 500 m unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 unter 79 Joule/30 m Spielzeug über 79 Joule Flugmodell oder Fotografieren oder keine Betriebsbewilligung erforderlich Filmen und Fotografieren erlaubt unter 25 kg keine Betriebsbewilligung erforderlich Achtung: Haftpflichtversicherung notwendig über 25 kg Betriebsbewilligung erforderlich Filmen oder Transportieren oder zu kommerziellen Zwecken Betriebsbewilligung durch Österreichischen Aero-Club erforderlich www.prop.at Betriebsbewilligung durch Austro Control erforderlich www.austrocontrol.at Achtung: Bei allen Flügen ist die Gefährdung von Personen und Sachen u.a. von bemannten Luftfahrzeugen (zb Helikopter, Flugzeuge) auszuschließen! Beim Filmen und Fotografieren ist der Datenschutz zu beachten! Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 01/2016
Oktober 2015 Spielzeug - Bewegungsenergie maximal 79 Joule - Flughöhe maximal 30 Meter - Es dürfen keine Personen oder Sachen durch den Betrieb gefährdet werden! - Diese Spielzeuge fallen nicht in den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, können keine Bewegungsenergie von mehr als 79 Joule entwickeln und werden deshalb als Spielzeug betrachtet. Alle Details und Rechtsbestimmungen zum Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge unter: i www.bmvit.gv.at/drohnen www.austrocontrol.at Flugmodell - Bewegungsenergie über 79 Joule - Radius maximal 500 Meter - Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung - Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst (keine Foto- und Filmaufnahmen) - Flugmodelle benötigen eine Haftpflichtversicherung. Für die zulässige und bewilligungsfreie Verwendung von Flugmodellen suchen Sie sich daher am besten eine freie, unbewohnte Fläche außerhalb von Stadtgebieten, fern von Menschenansammlungen und nicht in der Nähe von Flugplätzen und achten darauf, das Fluggerät in einem Umkreis von höchstens 500 Meter immer in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zu behalten sowie eine Flughöhe von maximal 150 Metern einzuhalten. Flugmodelle über 25 Kilogramm benötigen eine Betriebsbewilligung durch Austro Control. Wenn Sie Fluggeschwindigkeit, Gewicht und die Steighöhe Ihres Modells kennen, helfen folgende Kurven bei der Einschätzung, ob Ihr Gerät ein Spielzeug oder ein Flugmodell ist.