Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf Bearbeiter: Dipl.-Ing. (TU) Elke Urland Tel.: 03528 /411001 Anzahl der Seiten: 7 Datum der Abgabe: 26.05.2017 rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 1
Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Gegebenheiten 3 3. Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen 4 4. Geräuschemission 5 5. Geräuschimmission 5 6. Schallschutzmaßnahmen 6 7. Vorschlag für Festsetzungen im B-Plan 6 8. Literatur 7 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Lageplan der Emittenten Emissionskontingente der gewerblichen Flächen Geräuschimmission an repräsentativen Immissionsorten mit Darstellung der Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 2
1. Aufgabenstellung Das Ingenieurbüro rgoumwelt GbR wurde von den Bauherren Nadine Richter/Ricardo Bartsch beauftragt, für den Wohn- und Gewerbestandort in Kindisch, eine schalltechnische Untersuchung zur Erstellung eines Bebauungsplanes An der Hohle durchzuführen. Für den Bebauungsplan sind für die von den Bauherren vorgegebenen Teilflächen die höchstzulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel als Schallemissionskontingente L EK gemäß DIN 45691 1 anzugeben, um die nach DIN 18005 2 zulässigen Orientierungswerte für die benachbarte Bebauung und das geplante Eigenheim sicher einzuhalten. 2. Örtliche Gegebenheiten Das Gebiet des Bebauungsplanes An der Hohle wird südlich und westlich von Grundstücken mit Wohnhäusern (Hochsteinstraße), nördlich und östlich von Feldern begrenzt. Die Wohnhäuser liegen im Dorfgebiet. Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden zwei Flächen werden als Gewerbeflächen ausgewiesen. Auf den Gewerbeflächen befinden sich eine Werkstatt und Stellflächen für Kraftfahrzeuge. Die gewerbliche Tätigkeit auf dem Gelände des Bebauungsplanes ist auf den Fachhandel und den Service von Autos ausgelegt. Die Tätigkeiten im Rahmen des Autoservice werden innerhalb der Werkstatt bei geschlossenen Toren ausgeführt. Die Außenbauteile der Werkstatt sind schalldämmend ausgeführt. Die Werkstatt enthält eine Be- und Entlüftungsanlage. Darüber hinaus werden Luftdruckschrauber, eine Schleifmaschine/Flex, ein Staubsauger, ein Kompressor nach Bedarf eingesetzt. Die Betriebszeit ist auf den Tagzeitraum beschränkt. Es ist geplant, die Betriebswohnung der Bauherren in einem separaten Gebäude auf der westlichen Gewerbefläche zu errichten. Die benachbarte Wohnbebauung ist als Mischgebiet ausgewiesen, die Betriebswohnung auf der Gewerbefläche des Bebauungsplanes wird mit der Schutzbedürftigkeit eines Gewerbegebietes bewertet. Von außen auf das Gewerbegebiet einwirkende Geräuschquellen sind nicht vorhanden. 1 DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 2 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen, Mai 1987 rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 3
3. Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen Beurteilungsgrundlagen Gemäß 1 Abs. 6 Bundesbaugesetz 3 sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Lärmschutz wird dabei für die Praxis durch die DIN 18005 2 Schallschutz im Städtebau konkretisiert. In der DIN 18005 4 werden folgende Orientierungswerte genannt, die am Rand der Bauflächen oder überbaubaren Grundstücksfläche (Einordnung nach BauNVO 5 ) nicht überschritten werden sollten: Gebiet nach BauNVO Orientierungswert in db(a) tags nachts 6.00 bis 22.00 Uhr 22.00 bis 6.00 Uhr reines Wohngebiet (WR) 50 40..35 allgemeines Wohngebiet (WA) 55 45..40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 50..45 Gewerbegebiete (GE) 65 55..50 Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Lärmquellen (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und bewertet werden. Für Geräuschimmissionen, die durch Gewerbebetriebe erzeugt werden, gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm 6 : Gebiet nach BauNVO Immissionsrichtwert in db(a) tags nachts 6.00 bis 22.00 Uhr 22.00 bis 6.00 Uhr reines Wohngebiet (WR) 50 35 allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40 Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) 60 45 Gewerbegebiete (GE) 65 50 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Als nähere Konkretisierung können die folgenden Regelungen der TA Lärm 7 angesehen werden: Bezugszeitraum während der Nacht ist die lauteste Stunde Für Kleingärten und den Spielplatz wird nur der Tagzeitraum zur Bewertung herangezogen. 3 BauGB Baugesetzbuch vom 23.06.1960, neu gefasst 23.09.2004, zuletzt geändert 22.07.2011 4 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen, Mai 1987 5 BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) von 26.06.1962, zuletzt geändert 11.06.2013 6 TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TALärm), 26. August 1998 rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 4
Berechnungsgrundlagen Emittent Gewerbelärm Die Geräuschemission wird durch den in DIN 45691 7 definierten L EK als Emissionskontingent für die einzelnen emittierenden Flächen beschrieben. Für die Festsetzungen zum Bebauungsplan wird für jede der Teilflächen der zulässige Emissionskennwert L EK für den Tagzeitraum als Kontingent dargestellt. Die Flächenquellen werden mit einer Quellhöhe von 1m über Gelände angeordnet und so in die Berechnung mit dem kommerziellen Computerprogramm SoundPLAN 7.4 einbezogen. Zur Beurteilung werden die Orientierungswerte der DIN 18005 (Gewerbe) herangezogen. 4. Geräuschemission Im Sinne der Vorbelastung sind keine relevanten gewerblichen Geräuschquellen außerhalb des Plangebietes vorhanden. Die Emissionskontingente L EK der Teilflächen werden so optimiert, dass die Einhaltung der Orientierungswerte nach DIN 18005 8 an der schutzbedürftigen Bebauung erreicht wird. Im Lageplan der Anlage 1 sind die Teilflächen mit den zulässigen Emissionskontingenten L EK dargestellt. Die Emissionskontingente der Teilflächen des Plangebietes sind außerdem in der Anlage 2 als Computerausdruck aufgeführt. Tabelle 3: Quelle Emissionskontingent in db(a)/m² L EK tags L EK nachts GE1 60 - GE2 60 - Emissionskontingente für die gewerblich genutzten Flächen 5. Geräuschimmission Auf der Basis der unter Punkt 4 beschriebenen Emissionskontingente wurden an den vorhandenen Wohnbebauungen und der geplanten Betriebswohnung die Beurteilungspegel an den Fassaden und den aufgeführten Immissionsorten berechnet. Vorhandene Gebäudestrukturen der gewerblichen Bebauung auf dem Plangebiet gehen nicht in diese Berechnungen ein. Damit entfallen bei diesen Gebäuden sowohl Reflexionsflächen als auch Abschirmkanten. Die Emissionskontingente L EK (s. Anlage 2) führen zu der gewünschten Einhaltung der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 9 an den Immissionsorten der benachbarten schutzbedürftigen Wohnbebauung und an den Immissionsorten im Freien. In der Tabelle 3 ist eine Übersicht der Gesamtimmissionswerte an den ausgewählten Immissionsorten zusammengestellt. 7 DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 8 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen, Mai 1987 9 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen, Mai 1987 rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 5
6. Schallschutzmaßnahmen Eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 tritt nicht ein. Beim Neubau oder Ausbau von Außenbauteilen sind die unter Pkt. 7 ausgewiesenen Lärmpegelbereiche zu beachten. 7. Vorschlag für Festsetzungen im B-Plan Für die gewerblichen Flächen im B-Plan werden flächenbezogene Schallleistungspegel als Emissionskontingent L EK vorgegeben, die zur Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 bei allen benachbarten Anwohnern führen. Teilflächen GE1 GE2 Flurstücksnummer 426 426 L Ek in db(a)/m² Emissionskontingent Tagzeitraum L Ek in db(a)/m² Emissionskontingent Nachtzeitraum 60-60 - Beim Neubau oder Ausbau von Außenbauteilen der Gebäudehülle sind die Lärmpegelbereiche zu beachten. Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen zum Schutz von Aufenthaltsräumen in Wohnungen: Lärmpegelbereich I Hochsteinstraße 4, 6, 8, 12 III Betriebswohnung Bartsch/Richter maßgeblicher Außenlärmpegel in db(a) Erforderliches, resultierendes Bauschalldämm-Maß des Außenbauteils in db Aufenthaltsräume in Wohnungen bis 55 30 61 bis 65 35 Die Anforderungen sind auch bei Decken/Dächern von Aufenthaltsräumen der oberen Geschosse sowie Dachschrägen von ausgebauten Dachräumen zu erfüllen. rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 6
8. Literatur /1/ DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /2/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26. August 1998 /3/ VDI 2714 Schallausbreitung im Freien /4/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien /5/ DIN 45691 Geräuschkontingentierung /6/ DIN ISO 9613-2 Akustik; Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien; Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren rgoumwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR, Prießnitzblick 8, 01454 Radeberg OT Ullersdorf, Tel. (03528) 411 001 Seite 7
5671750 439500 5671750 Auftraggeber: Nadine Richter/Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Karte Bebaungsplan 1 425 427 "An der Hohle" 423 436/7 283/5 Gewerbegebiet "An der Hohle" 3/4 5/a 16 M 14 4 12 9 68 8 3 4 M 2 1 GE1 GE2 426 66/a 7 8 GE M 426/a 6 6 Schwarze Elster 5 4 71/2 M 2 Hochsteinstraße 71/1 1 75/6 283/2 75/4 287/2 4 287/ 6/1 2/1 20 18 7 60/a 60/2 67/a 10 70 22 9 49/b 49/c 59/a Kurze Gasse 61/1 3 Lageplan der Emittenten und der benachbarten Wohnbebauun Bearbeiter: Erstellt am: 26.05.2017 Bearbeitet mit SoundPLAN 7.4, Update 24.05.2017 Zeichenerklärung Baugrenze Flächenquelle Grünfläche Verkehrsfläche M Mischgebiet GE Gewerbegebiet Gewässer Hauptgebäude Nebengebäude 5 75/7 Flurstücke Gebietsnutzungen Pegeltabellen / Anlage 3 1 Fassadenpunkt ohne Überschreitung Orientierungswert 2 5671500 5671500 Maßstab 1:1000 0 5 10 20 30 40 m 439500 X:\Elke\Projekte-2015\DD-VCDB-Gleisschleife-Leutewitz\B-Plan Kindisch-sound\Anlage-1.sgs
Bebauungsplan "An der Hohle" Emissionskontingente für die Gewerbeflächen Anlage 2 Emissionen Name Quelltyp l oder S L'w Lw KI KT Tagesgang 500Hz m,m² db(a) Gewerbefläche GE1 Fläche 945,83 60,0 89,8 0,0 0,0 Tagzeitraum 89,8 Gewerbefläche GE2 Fläche 835,85 60,0 89,2 0,0 0,0 Tagzeitraum 89,2 db(a) db db db(a) 24.05.2017 rgoumwelt Ingenieur u. Planungsbüro Prießnitzblick 8 01454 Ullersdorf Seite 1 SoundPLAN 7.4
Bebauungsplan "An der Hohle" Emissionskontingente für die Gewerbeflächen Anlage 2 Emissionen Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit KT db Zuschlag für Tonhaltigkeit Tagesgang Name des Tagesgangs 500Hz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz 24.05.2017 rgoumwelt Ingenieur u. Planungsbüro Prießnitzblick 8 01454 Ullersdorf Seite 2 SoundPLAN 7.4
Bebauungsplan "An der Hohle" Anlage 3 Beurteilungspegel an Wohngebäuden Betriebszeit: Tagzeitraum 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr Emissionskontingent: 60 db(a)/m² Lfd. HFront SW Nutz Orientierungswert Beurteilungspegel Überschreitung OW Nr. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht in db(a) in db(a) in db(a) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 1 Betriebswohnung Bartsch/Richter SO EG GE 65 50 60,0 - - - SO 1.OG GE 65 50 58,8 - - - 2 NO EG GE 65 50 60,0 - - - NO 1.OG GE 65 50 58,5 - - - 3 NW EG GE 65 50 56,2 - - - NW 1.OG GE 65 50 53,8 - - - 4 SW EG GE 65 50 59,3 - - - SW 1.OG GE 65 50 57,0 - - - 5 Hochsteinstraße 4 NW EG MI 60 45 45,8 - - - NW 1.OG MI 60 45 47,0 - - - 6 Hochsteinstraße 6 NW EG MI 60 45 47,8 - - - NW 1.OG MI 60 45 49,4 - - - 7 Hochsteinstraße 8 N EG MI 60 45 46,7 - - - N 1.OG MI 60 45 48,1 - - - 8 Hochsteinstraße 12 SO EG MI 60 45 43,3 - - - SO 1.OG MI 60 45 46,5 - - - 9 NO EG MI 60 45 48,8 - - - NO 1.OG MI 60 45 50,2 - - - 26.05.2017 rgoumwelt Ingenieur u. Planungsbüro Prießnitzblick 8 01454 Ullersdorf Seite 1 SoundPLAN 7.4
Bebauungsplan "An der Hohle" Anlage 3 Beurteilungspegel an Wohngebäuden Betriebszeit: Tagzeitraum 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr Emissionskontingent: 60 db(a)/m² Spalten- Spalte Beschreibung nummer - Lfd. Laufende Punktnummer HFront SW Nutz Himmelsrichtung der Gebäudeseite Stockwerk Gebietsnutzung - Orientierungswert Orientierungswert gemäß DIN 18005t tags/nachts - Beurteilungspegel Beurteilungspegel tags/nachts - Überschreitung OW Überschreitung des Orientierungswertes DIN 18005 tags/nachts 26.05.2017 rgoumwelt Ingenieur u. Planungsbüro Prießnitzblick 8 01454 Ullersdorf Seite 2 SoundPLAN 7.4