Internationales Multiples Myelom Symposium für PatientInnen und Angehörige 5.Mai 2007 Kardinal König Haus in Wien



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Transkript:

Internationales Multiples Myelom Symposium für PatientInnen und Angehörige 5.Mai 2007 Kardinal König Haus in Wien Ein Vortrag von Frau DSA Erika Kober Bundessozialamt, Landesstelle Wien Soziale Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Behinderung Das Bundessozialamt wurde nach dem 1. Weltkrieg als Landesinvalidenamt errichtet, damals in der Hauptabsicht Kriegsopfer zu versorgen. Heute versteht sich das Bundessozialamt mit seinen 9 Landesstellen als Drehscheibe für Anliegen der Menschen mit Behinderungen, besonders im Hinblick auf die berufliche Integration. In jeder Landeshauptstadt gibt es eine Landesstelle des Bundessozialamts. Das Bundessozialamt bietet diverse Informationsbroschüren zum Thema Behinderung an. (Einblick 1-8, werden derzeit überarbeitet sind teilweise vergriffen) Zusätzlich gibt es noch Folder zu verschiedenen Begünstigungen. Die Leistungen sind aber auch auf der Homepage www.basb.bmsg.gv.at ersichtlich. Leistungsbereiche des Bundessozialamtes: Beruf/Arbeitswelt Entschädigungen Familie Soziales /Gesellschaft BERUF/ ARBEITSWELT: FESTSTELLUNGSBESCHEID - BEGÜNSTIGTE/R BEHINDERTE/R Beantragt man einen Feststellungsbescheid - ab 50% Behinderung -, gilt man als "begünstigte/r Behinderte/r".

Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten bringt Vor- und Nachteile im Berufsleben. Vorteile: - Erhöhter Kündigungsschutz: Arbeitgeber/innen müssen vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses bei der jeweiligen Landesstelle des Bundessozialamtes einholen. Bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Enden eines befristeten Arbeitsverhältnisses durch Zeitablauf oder berechtigter fristloser Entlastung besteht der Schutz nicht. Während der ersten sechs Monate eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses gilt der Kündigungsschutz nicht! - Entgeltschutz: Das Entgelt darf wegen der Behinderung nicht gemindert werden. - Zusatzurlaub sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. - Förderungen: DienstgeberInnen: verschiedene Beiihilfen zur Erlangung und Erhaltung des Abreitsplatzes DienstnehmerInnen: Beihilfen und Zuschüsse zur Erlangung und Erhaltung des Arbeitsplatzes Der Feststellungsbescheid kann nicht rückgängig gemacht werden - außer der Gesundheitszustand bessert sich so weit, dass der Grad der Behinderung unter 50% fällt. Dies betrifft Personen, die bis zur Pensionierung in ihrer Firma arbeiten wollten und daher den Kündigungsschutz (Feststellungsbescheid) beantragt hatten. Der Antrag für einen Feststellungsbescheid ist eine individuelle Entscheidung, bei der man Vor- und Nachteile gut abwägen muss. Nur der Feststellungsbescheid hat Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, nicht der Behindertenpass! Führerschein: Das Bundessozialamt gibt dem Verkehrsamt keine Daten über die Behinderung weiter Nachteile können bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz eintreten, denn wenn man einmal zum Kreis der begünstigten Behinderten zählt, muss man dies dem Arbeitgeber vorweisen. Größere Firmen sind verpflichtet, bei 25 Arbeitnehmern eine/n Behinderte/n anzustellen. Leider zahlen viele Firmen lieber eine Ausgleichstaxe und verzichten auf die steuerlichen Vergünstigungen bei Einstellung eines begünstigten Behinderten, weil sie meist unbegründet Nachteile befürchten... Entschädigungen für: Kriegsopfer

Kriegsgefangene Heeresbeschädigte Impfgeschädigte Verbrechensopfer FAMILIE Beratung und Diagnostik (Kinder und Jugendliche, nicht in allen Bundesländern, Wien nur 11.Bezirk und angrenzende Bezirke) Familieninfostelle: Anlaufstelle für Familien mit behinderten Kindern ( Bezug (erhöhte) Familienbeihilfe) SOZIALES /GESELLSCHAFT Behindertenpass Beim Bundessozialamt kann (Formular und einem Passfoto und Befunden) beantragt werden. Der Grad der Behinderung wird vom ärztlichen Dienst nach einer Untersuchung oder bei Vorliegen aklueller Befunde durch ein aktenmäßiges Gutachten festgestellt - mit einem Bescheid eingestuft, gegen den man auch Berufung einlegen kann. Alle Eingaben und die Ausstellung des Behindertenpasses sind gebührenfrei. Ab 50% Behinderung erhält man den Behindertenpass (amtlicher Lichtbildausweis), womit man - in der Steuererklärung beim Finanzamt die Freibetragspauschale (ab 25% Behinderung) und unter außergewöhnlichen Belastungen aufgrund von Behinderungen die Krankheitskosten (Rezeptgebühren, Arzt-, Kurkosten u.a.) geltend machen kann und dadurch weniger Lohn- / Einkommenssteuer bezahlt. Pensionisten, die keine Lohnsteuer bezahlen, können keine Negativsteuer geltend machen - Preisermäßigungen / Sondertarife in Museen, bei manchen Veranstaltungen, Konzerten und Kinos, Bädern, Liften, Seilbahnen, Mitgliedsbeitrag bei Autofahrerclubs nach deren Richtlinien, Grundgebührenermäßigung bei einer Mobiltelefongesellschaft u.a. erhält - Ermäßigung der ÖBB-Vorteilscard für begünstigte behinderte Menschen bei mindestens 70% Behinderung erhält - Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem GdB von 25 vh) beim Finanzamt beantragt werden - Zusatzeintragung: Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gibt es weitere Begünstigungen (Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer, kostenlose Jahresvignette, Voraussetzung für NOVA- Refundierung bei Neuwagenkauf). Hat man nur den Behindertenpass, muss man seine Behinderung dem Dienstgeber NICHT mitteilen.

Bei Veränderung des Gesundheitszustands kann man die Neufestsetzung des Grads der Behinderung beantragen. UNTERSTÜTZUNGSFONDS Förderung für behinderungsbedingt unbedingt erforderliche Maßnahmen: - Antrag wird beim Bundessozialamt gestellt. Unterlagen werden an mögliche weitere Kostenträger weitergeleitet. - Personenkreis: vorrangig Kinder und Pensionisten - Bei baulichen Maßnahmen ( Wien ) gleichzeitig bei MA 50 Antrag stellen. Abgeltung der Normverbrauchsabgabe Bei erstmaliger Zulassung eines KFZ in Österreich ist die Normverbrauchsabgabe an das Finanzamt abzuführen. Das Bundessozialamt refundiert die NOVA unter bestimmten Voraussetzungen (Eintragung Benützung öffentliche Verkehrsmittel unzumutbar oder Ausweis gem 29 b StvO, Rechnung und Zulassung lauten auf den Behinderten) bis zu einem Bruttohöchstkaufpreis von 20.000,-- zuzüglich behinderungsbedingter Kosten (Automatik etc.) Bei Kredit bzw. Leasing kann die NOVA erst nach Übergang des KFZ ins Eigentum refundiert werden. Es besteht ein Rechtsanspruch, die Abgeltung der NOVA ist alle 5 Jahre (Datum der Zulassung) möglich. Pensionshärteausgleich Für Pensionisten, mit Pensionsantritt zwischen dem 1.1.2004 und 1.12.2006 erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalig Geldleistung Zuwendung für pflegende Angehörige Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können bei Vorliegen einer sozialen Härte an nahe Angehörige einer pflegebedürftigen Person, der zumindest Pflegegeld der Stufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz gebührt, gewährt werden, wenn sie diese seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und an der Erbringung der Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind. Pilotprojekt Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige Die Durchführung dieses Pilotprojektes erfolgt im Zeitraum 1. Februar 2007 bis 31. Jänner 2008. Investive Maßnahmen: Förderung für Gesundheitseinrichtungen barrierefreier Zugang Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen: Schlichtung, Barrierefreiheit

Sozialservice Abhaltung von Sprechtagen, Vorträgen etc.) Beratung / qualifizierte Weiterverweisung über sonstige Leistungen Erhöhte Familienbeihilfe: Antragstellung erfolgt beim zuständigen Finanzamt, dieses leitet die Grunddaten an die zust. Landesstelle des Bundessozialamt weiter, das die Untersuchung durchführt und das Sachverständigengutachten an das Finanzamt zurückschickt. Bescheiderteilung erfolgt durch das Finanzamt. Erhöhte Familienbeihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen lebenslang bezogen werden. Pflegegeld Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause). Antragstellung erfolgt bei der Pensionsauszahlenden Stelle bzw. beim Land. Sozialhilfe Zuständigkeit beim Land Sicherung des Lebensunterhaltes Beihilfen: Wohnen Wien: Wohnbeihilfe, Mietbeihilfe, Mietzinsbeihilfe (einkommensabhängige Leistungen) Befreiungen Rezeptgebühr, Rundfunkgebühr, Zuschuss zum Fernsprechentgelt einkommensabhängig bzw. an öffentliche Leistung z.b. Pflegegeld, Arbeitslosengeld etc. - gebunden Das Bundessozialamt steht Ihnen jederzeit gerne für Auskünfte unter Tel: 059988 zur Verfügung.