EU-Verbraucherrechterichtlinie Neues Recht für den Online-Handel seit 13. Juni 2014
Verbraucherrechterichtlinie - VRRL Verbraucherrechterichtlinie Verbraucherrechterichtlinie RL 2011/83/EU VRRL vereinigt Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge RL 85/577/EWG und Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Internet RL 97/7/EG neu: Vollharmonisierung bisher: Mindestharmonisierung Vereinheitlichung der Normen verlässlicher hoher Verbraucherschutz Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen Inkrafttreten der Richtlinie: 12.12.2011 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.9.2013 Verkündung am 27.9.2013 im Bundesgesetzblatt 2013, Teil 1 Nr. 58, S. 3642 ff Inkrafttreten des Gesetzes: 13.6.2014 keine Übergangsfrist! Folie 2
Informationspflichten Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312d BGB Informationspflichten nach Maßgabe des Art. 246a 1 4 EGBGB 1 Absatz 1 Nr. 1 16 allgemeine Informationen Nr. 1: wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung in [ ] angemessenem Umfang Nr. 2: seine Identität [.] seine Telefonnummer und ggf. seine Telefaxnummer [ ] Nr. 4: den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgabe [ ] sowie ggf. alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten und alle sonstigen Kosten, oder in den Fällen, in denen diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können Nr. 6: Kosten für den Einsatz des für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittels, sofern dem Verbraucher Kosten berechnet werden, die über die Kosten für die bloße Nutzung des Fernkommunikationsmittels hinausgehen Nr. 7: die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Ware liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, [ ] Nr. 8: das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts Nr. 9: das Bestehen und die Bedingungen von [ ] Garantien Nr. 14: Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen[ ] Nr. 15: Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität [ ] soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen Folie 3
Informationspflichten Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312d BGB 1 Absatz 2 Informationen über den Widerruf Nr. 1: die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren [ ] sowie über das Muster- Widerrufsformular Nr. 2: ggf. [ ]dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat, und [ ] über die Kosten für die Rücksendung [ ], wenn die Waren auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesendet werden können Nr. 3: Wertersatz beim Widerruf von begonnenen Dienstleistungen 1 Absatz 3 Informationen über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts Nr. 1: dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nicht zusteht, dass der Verbraucher seine Willenserklärung nicht widerrufen kann Nr. 2: das Widerrufsrecht des Verbrauchers [ ] vorzeitig erlöschen kann, über die Umstände, unter denen der Verbraucher ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht verliert. Formalen Anforderungen Art. 246a 4 Abs.1 EGBGB: Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Informationen nach den 1 3 vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen. in einer dem benutzten Kommunikationsmittel angepassten Weise Folie 4
Informationspflichten Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr 312i, 312j BGB Allgemeine Informationspflicht 312i BGB Nach Maßgabe des Art. 246c Nr. 1 5 EGBGB (technischen Schritte, Speicherung Vertragstext, Eingabefehler, Sprachen, Kodizes) Mitteilung rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung, klar und verständlich Besondere Pflichten gegenüber Verbrauchern 312j BGB Angaben zu Lieferbeschränkungen, akzeptierte Zahlungsmittel, Informationen 312i auf Webseiten: spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs, klar und deutlich Informationspflichten nach Art. 246a 1 Abs.1 Satz 1 Nr.1, 4, 5, 11, 12 EGBGB unmittelbar vor Abgabe der Bestellung, klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Buttonlösung: Umsetzung der RL erfolgte bereits am 1.8.2012 Fehlerhafte Beschriftung kein Vertragsschluss! kaufen zahlungspflichtig bestellen x Anmeldung weiter kostenpflichtig bestellen bestellen Folie 5
Widerrufsrecht Das Widerrufsrecht und Ausnahmen bei Fernabsatzverträgen Neu: 312g, 355 BGB Widerruf Rückgabe x Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatz ein Widerrufsrecht gemäß 355 BGB zu. Belehrung des Verbrauchers als Informationspflicht kein Widerrufsrecht: 312g Abs. 2 Nr. 1 13 BGB Nr.1 Nr.3 Nr.4 Nr.5 Nr.6 Nr.7 Nr.9 Nr.11 Kundenspezifikationen, individuelle Auswahl, persönliche Bedürfnisse - Maß gefertigte Vorhänge zur Rückgabe ungeeignete entsiegelte Ware Gesundheitsschutz/Hygiene (NEU) zur Rücksendung ungeeignet aufgrund untrennbarer Vermischung - Lieferung von Brennstoffen, Heizöl Lieferung alkoholischer Getränke (NEU) - Verträge über Wein (Wert des Weines ist abhängig von Marktpreisschwankungen) entsiegelte körperliche Datenträger - Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, CD-ROM, DVD Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten - Ausnahme: Abonnement-Verträge Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken, Lieferung von Speisen, Dienstleistungen im Bereich Freizeit, wenn Termin oder Zeitraum vorgesehen (NEU) - Anmietung Hotelzimmer, Bestellung Catering, Kultur- und Sportveranstaltung dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten bei Aufforderung (NEU) - Ausnahme: weitere DL in diesem Zusammenhang oder Lieferung nicht notwendiger Ersatzteile Folie 6
Widerrufsrecht Ausübung des Widerrufs 355 BGB bisher: Widerruf: Erklärung in Textform oder Rücksendung Rückgabe: Rücksendung der Ware, ggf. Rücknahmeverlangen neu: ausdrückliche Widerrufserklärung Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrages muss eindeutig aus der Erklärung hervorgehen unioneinheitliches oder eigene unmissverständliche Formular Formulierung (Brief, Telefonanruf) kein Textformerfordernis Widerruf auf der Website 356 Abs.1 BGB : Unternehmer kann das Widerrufsformular oder eine andere Erklärung auf seiner Website zum Ausfüllen für den Verbraucher zur Verfügung stellen Zwingende Folge:Widerrufszugang ist dem Verbraucher auf dauerhaftem Datenträger zu bestätigen (z.b. E-Mail) Folie 7
Widerrufsrecht Widerruf bei Dienstleistungen & Lieferung digitaler Inhalte 356 Abs. 4, 5 BGB Widerrufsrecht erlischt (vorzeitig) Dienstleistungen: bisher: auf ausdrücklichen Wunsch und beidseitiger Vertragserfüllung neu: Beginn nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers Unternehmer hat Dienstleistung vollständig erbracht Verbraucherbestätigung, dass er Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts hat, wenn Unternehmer vollständig erfüllt (bloße Hinnahme reicht nicht) Lieferung digitaler Inhalte (Download) neue gesetzliche Regelung Beginn nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist die Ausführung startet Verbraucherbestätigung, dass er Kenntnis vom Verlust seines Widerrufsrechts hat, wenn Unternehmer mit der Ausführung beginnt Ich stimme hiermit ausdrücklich zu, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen. Ich weiß, dass ich durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung mein Widerrufsrecht verliere. Folie 8
Sonstiges weitere Neuerungen Vertragsbestätigung: 312f Abs. 2 BGB: Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Neu: Verbraucher hat die unmittelbaren Rücksendekosten zu tragen Voraussetzungen: Erfüllung der Informationspflicht Art. 246a 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 Tatsache, dass Verbraucher Rücksendekosten zu tragen hat und Höhe der Rücksendekosten, wenn die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf normalem Postweg zurückgesendet werden kann Belehrung durch Muster-Widerrufsbelehrung Ausnahme: Unternehmer erklärt sich bereit, die Rücksendekosten zu tragen Neu: Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers 357 Abs. 4 BGB bis Ware eintrifft bzw. Versendungsnachweis durch Verbraucher erbracht ist Rückzahlung: 357 Abs. 3 BGB mit demselben Zahlungsmittel, das Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat Ausnahme: ausdrückliche Vereinbarung und keine Kosten für den Verbraucher Folie 9
Sylvia Knöfel Recht und Steuern Tel. 0365 8553 303 Fax 0365 8553 77 303 knoefel@gera.ihk.de IHK Ostthüringen zu Gera Gaswerkstraße 23 07546 Gera Tel.: +49 365 8553-0 Fax: +49 365 8553-77100 info@gera.ihk.de www.gera.ihk.de