NATIONALE INVESTITIONSFÖRDERUNG ITALIEN



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Transkript:

NATIONALE INVESTITIONSFÖRDERUNG ITALIEN

Italien (September 2014) Förderung von Beschäftigung bildet Schwerpunkt / Besondere Anreize in Süditalien Mailand (gtai) - Italien bietet eine bunte Mischung an Förderinstrumenten für Unternehmen, vor allem um Wachstum, Beschäftigung und Innovation voran zu treiben. Die umfangreichsten Fördermittel sind in den wirtschaftlich unterentwickelten Regionen Süditaliens verfügbar. Die starre Bürokratie bleibt jedoch ein großes Hindernis bei der Umsetzung der verschiedenen Programme. Es ist daher ratsam, mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zusammenzuarbeiten. (Kontaktanschriften) Allgemeine Fördermaßnahmen Trotz finanzieller Engpässe bietet Italien ausländischen Investoren ein breit gefächertes Angebot an europäischen, nationalen und regionalen Fördermaßnahmen: direkte Finanzhilfen, Steuervergünstigungen, zinsgünstige Darlehen, Kreditbürgschaften und Kapitalbeteiligungen sind die von der Regierung zur Verfügung gestellten Förderinstrumente. Anspruch haben in der Regel ausländische Unternehmen, die einen Geschäftssitz in Italien haben. Es soll jedoch auf häufig ändernde Gesetze und den Stand der Umsetzung der Förderprogramme geachtet werden. Unternehmen, die sich um Förderungen bewerben, müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Zweck der Investition (beispielsweise Produktion oder Forschung und Entwicklung), den Wirtschaftssektor oder die Größe der Bewerberfirma handeln. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen in den Genuss von Fördermitteln oder Subventionen kommt, hängt von den verantwortlichen Organisationen ab. In der Regel ist nicht nur die zeitliche Begrenzung der Ausschreibung für Investitionsförderung sondern auch die Gesamtsumme der Förderung zu beachten. Das Zeitfenster kann in bestimmten Fällen sehr knapp sein oder die zur Verfügung gestellten Mittel schnell aufgebraucht werden. In anderen Fällen wird die Nachfrage durch zu hohe bürokratischen Hürden ausgebremst, sodass einzelne Förderprogramme frühzeitig beendet werden. Detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderprogramme kann auf der Seite des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung abgerufen werden (Internet: www.sviluppoeconomico.gov.it). Zuständig für die Umsetzung der nationalen Investitionsförderung ist in der Regel INVITALIA, die Nationale Agentur für ausländische Investitionen und Unternehmensentwicklung, die unter anderem als erste Anlaufstelle für aktuelle Informationen über Fördermittel dient. Alleiniger Gesellschafter ist das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen. Eine geschätzte Beratungsinstanz für potenzielle Investoren ist zudem die Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK), die in Mailand ihren Sitz hat. Ein Gespräch mit diesen Institutionen ist empfehlenswert, um die sich häufig ändernden Bedingungen für den Einzelfall in Erfahrung zu bringen. Zahlreiche Investitionsfördermaßnahmen basieren auf nationalen Gesetzen, die etwa die Errichtung oder Erweiterung von Produktionsanlagen, die Wiederbelebung und Weiterentwicklung von Industriedistrikten oder die Förderung von Forschung- und Entwicklung (Fondo per la Crescita Sostenibile, Horizont 2020) unterstützen. Hauptziele der nationalen Fördermaßnahmen sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Italiens sowie die Steigerung der Beschäftigung. Germany Trade & Invest www.gtai.de 1

Italien (September 2014) Eine wichtige Quelle für Italien ist die europäische Union. Auf Basis der Kohäsionspolitik 2014 bis 2020 der Europäischen Kommission sind vor allem der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds in Italien von Bedeutung. Um die Effektivität der gezielten Förderprogramme zu verstärken hat die italienische Regierung die Planung der Verteilung europäischer und nationaler Mittel zusammengeführt und eine nationale Koordinierungsstelle (Agenzia Nazionale di Gestione dei Fondi Strutturali e FAS) aufgestellt. Die Konzentration der Fördermittel liegt vor allem in den unterentwickelten süditalienischen Regionen Kalabrien, Apulien, Kampanien, Basilikata sowie der Inselregion Sizilien. Schwerpunkte der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014 bis 2020 sind die Förderung von KMU, Innovation und Forschung, digitale Agenda sowie CO2-arme Wirtschaft. Auch die Förderung der Beschäftigung hat höchste Priorität. Italien hat im Bereich Forschung und Entwicklung erheblichen Nachholbedarf. Mit Blick auf den Wettbewerbsfähigkeitsverlust der italienischen Wirtschaft wurden in den vergangenen Jahren mehrere Programme ins Leben gerufen. Neben der europäischen Forschungsinitiative Horizont 2020 fördert Italien Jungunternehmen, die besonders innovativ sind. Mit dem Gesetzesdekret Decreto Crescita 2.0 vom Dezember 2012 wurden Steuererleichterungen und weitere Anreize für solche Unternehmen geschaffen. Hinzu kommen zusätzliche Mittel für die angewandte Forschung, die für die italienische Industrie besonders von Bedeutung ist. Steuerbegünstigungen In den Jahren seit der Wirtschaftskrise 2008 ist die Arbeitslosigkeit in Italien rasant angestiegen. Ende Juli 2014 lag sie bei 12,6%. Die südlichen Regionen sind mit einer Arbeitslosenquote von über 20% am stärksten betroffen. Bei jungen Italienern ist die Lage besonders gravierend. Vor diesem Hintergrund hat der Staat mehrere Förderprogramme eingeführt, um die Beschäftigung anzuregen. Schwerpunkt der Maßnahmen sind Steueranreize für Arbeitgeber. Unternehmen können bei der Einstellung von jungen Arbeitskräften und von Personen, die über zwei Jahre arbeitslos waren oder einer Umstrukturierung zum Opfer gefallen sind, Steuererleichterungen vom Staat oder den Regionen in Anspruch nehmen. Hinzu kommen Anreize für die Einstellung von Frauen und Arbeitnehmern über 50 Jahre. Auch die Beschäftigung von Wissenschaftlern wird gefördert. Grundsätzlich werden in diesen Fällen die Arbeitgeberanteile an den Lohnnebenkosten reduziert. Zahlreiche weitere Förderprogramme unterstützen Firmen abhängig von der Region, der Art der Investition, Firmengröße und Branche: Sogenannte Entwicklungsverträge ( Contratti di Sviluppo ) versuchen besonders relevante Wirtschaftszweige zu unterstützen. Projekte im Produktionsbereich, im Tourismus oder im Umweltsektor können bei Investitionen von mindestens 20 Mio. Euro direkte Subventionen, zinsgünstige Darlehen und Zinszuschüsse beantragen. Regionale Förderung, Sonderwirtschaftszonen Gemäß den EU-Richtlinien hängt die Höhe der maximal möglichen Investitionszuschüsse in Italien von der Region ab, in der sich der Standort befindet. Vor allem die Regionen Süditaliens bieten die meisten Fördermittel. Abhängig von der Firmengröße können direkte Investitionszuschüsse 2 Nationale Investitionsförderung

zwischen 20 und 50% der Investitionssumme in den Regionen Kalabrien, Apulien, Kampanien, Basilikata und Sizilien erhalten werden. Auch im Norden gibt es Möglichkeiten, auf Fördermittel zurückzugreifen. Investitionszuschüsse bis zu 30% für kleine Unternehmen sind beispielsweise in vielen nördlichen Regionen verfügbar. Außerdem gibt es unter dem ERDF das Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) Alpine Space Programme, das Investitionsprojekte in den Bergregionen bis zu 85% mitfinanziert. Ein Ziel des Programms ist die Förderung von Innovationen, unternehmerischen Initiativen und der Forschung und Entwicklung vor allem für KMU der Region. Deutschland, Italien und fünf weitere Alpenländer dürfen an den öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Zusätzlich gibt es landesweit eine Reihe von städtischen Sonderwirtschaftszonen (le zone franche urbane), in denen es Steuererleichterungen für Gründer gibt. Das Hauptziel ist die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von bestimmten städtischen Gebieten, die durch soziale und wirtschaftliche Herausforderungen gekennzeichnet sind und über Entwicklungspotenzial verfügen. KMU, die in diesen Gebieten ansiedeln, können von der Einkommensteuer, Regionalsteuer (IRAP), Immobiliensteuer und bestimmten Sozialbeiträgen befreit werden. Auch diese Zonen befinden sich vor allem im Süden des Landes. Detaillierte Informationen über die einzelnen Sonderwirtschaftszonen können über das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung bezogen werden. Sonderwirtschaftszonen in Italien Region SWZ Kampanien (9 SWZ) Aversa, Benevento, Casoria, Mondragone, Napoli, Portici (Centro storico, zona Costiera), San Giuseppe Vesuviano, Torre Annunziata Kalabrien (7 SWZ) Corigliano Calabro, Cosenza, Crotone, Lamezia Terme, Reggio Calabria, Rossano, Vibo Valentia Sardinien Carbonia-Iglesias Abruzzen Aquila Sizilien (18 SWZ) Aci Catena, Acireale, Bagheria, Barcellona Pozzo di Gotto, Castelvetrano, Catania, Enna, Erice, Gela, Giarre, Lampedusa e Linosa, Messina, Palermo (Brancaccio), Palermo (porto),sciacca, Termini Imerese, Trapani, Vittoria Apulien (11 SWZ) Andria, Barletta, Foggia, Lecce, Lucera, Manduria, Manfredonia, Molfetta, San Severo,Santeramo in Colle, Taranto Quelle: Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (http://www.sviluppoeconomico.gov.it/) Für einzelne Regionen wurden diverse Förderprogramme mit Blick auf lokale Gegebenheiten beschlossen. Beispielsweise wurden 100 Mio. Euro für Unternehmen in dem vom Erdbeben betroffenen Gebiet Abruzzen bereitgestellt. Außerdem gibt es Förderprogramme für die Belebung der verarbeitenden Industrie in Kampanien und Latium (Frosinone-Anagni und Fiuggi). Germany Trade & Invest www.gtai.de 3

Italien (September 2014) Kontaktanschriften Deutsch- Italienische Handelskammer Via Gustavo Fara 26 20124 Mailand Tel.: 0039/02-67 91 31 E-Mail: info@ahk-italien.it, Internet: www.ahk-italien.it Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung- Abteilung für Entwicklung und Kohäsion Via Sicilia 162/C Tel.: 0039/06-47 61 99 52 Internet: http://www.dps.mef.gov.it/ INVITALIA- Nationale Agentur für ausländische Investitionen und Unternehmensentwicklung Via Calabria 46 Tel.: 0039/06-42 16 01 E-Mail: info@invitalia.it, Internet: http://www.invitalia.it/ SIMEST Corso Vittorio Emanuele II, 323 00186 Rom Tel.: 0039/06 68 63 51 - Fax: - / 68 63 52 20 E-Mail: info@simest.it, Internet: http://www.simest.it/ SACE Piazza Poli 37/42 Tel.: 0039/06-67 36-1, Fax: -225 E-Mail: info@sace.it, Internet: http://www.sace.it Assocamere estere Via Sardegna, 17 III piano Tel.: 0039/06-44 23 13 14, Fax: -44 23 10 70 E-Mail: info@assocamerestero.it, Internet: http://www.assocamerestero.it/ CIPE- Interministerieller Ausschuss für Wirtschaftsplanung Via della Mercede, 9 Internet: http://www.cipecomitato.it/ 4 Nationale Investitionsförderung

Kontakt Impressum Herausgeber: Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbh Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: +49 (0)228/24993-0 Fax: +49 (0)228/24993-212 E-Mail: info@gtai.de Internet: www.gtai.de Hauptsitz der Gesellschaft: Friedrichstraße 60, 10117 Berlin Geschäftsführung: Dr. Benno Bunse, Erster Geschäftsführer Dr. Jürgen Friedrich, Geschäftsführer Autor: Robert Scheid, Mailand Redaktion/Ansprechpartne: Karl-Heinz Dahm, Tel.: +49 (0)228/24993-274, E-Mail: Karl.Dahm@gtai.de Redaktionsschluss: September 2014 Bestell-Nr.: 19410 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch teilweise - nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung. Trotz größtmöglicher Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt. Layout: Germany Trade & Invest Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.