Sicherheitsregeln für Biogasanlagen auf Basis der BetrSichV Vorschlag von:

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Transkript:

Sicherheitsregeln für Biogasanlagen auf Basis der BetrSichV Vorschlag von: LFG- & Biogas-Technology und weiteren Sachverständigen aus dem In und Ausland DAS IB GmbH LFG - & Biogas - Technology Biogas-, Klärgas- und Deponiegastechnologie: Beratung, Planung, Projektierung Schulung von Betreiberpersonal Sachverständigentätigkeit u.a. nach 29a BImSchG und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der IHK zu Kiel Kaufm. Sitz: Flintbeker Str. 55 D-24113 Kiel Techn. Sitz: Preetzer Str. 207 D-24147 Kiel Tel.: # 49 / 431 / 683814 Fax.: # 49 / 431 / 2004137 S. 1

Biogasanlagen Hinweis für Planung, Ausführung und Betrieb VDMA Einheitsblatt 4330, Februar 2006 und 3 DWA Merkblätter aus April 2008 Herkunft, Aufbereitung und Verwertung von Biogas Technische Ausrüstung von Faulgasanlagen auf Kläranlagen Sicherheitsregeln für Biogasbehälter mit Membrandichtung und NUN: Sicherheitsregeln für Biogasanlagen auf Basis der BetrSichV (Vorschlag: März 2008 DAS IB GmbH S. 2

RANGFOLGE für die Regelungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Richtlinien der Europäischen Union, die der Staat in nationales Recht umzusetzen hat, Gesetze und Verordnungen des Staates Unfallverhütungsvorschriften und Normen DIN Normen und ähnliche Regelwerke werden in ihrer Bedeutung nicht selten überschätzt. S. 3

u.a. Alt und damit FALSCH z.b. Zonendefinition: Zone 0 umfasst Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, die aus einem Gemisch von Luft und Gasen, Dämpfen oder Nebeln besteht, ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist. Zone 1 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen oder Nebeln gelegentlich auftritt. Zone 2 umfasst Bereiche, in denen nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen oder Nebeln auftritt, aber wenn sie dennoch auftritt, dann aller Wahrscheinlichkeit nach nur selten und während eines kurzen Zeitraumes. S. 4

Frage an die Juristen und die Verwaltung: Darf man wissentlich etwas falsche Genehmigen / Vorschreiben / Auferlegen? S. 5

Aktuell: Richtlinien der Europäischen Union, hier EU 99/92 Biogas,- Deponiegas u. Klärgasanlagen sind keine Überwachungsbedürftige Anlagen, können aber aus Komponenten bestehen die Überwachungsbedürftig sind z.b. EX Gaswarnanlage, Druckluftsystem S. 6

Ziel dieser Sicherheitsregeln ist es sowohl für Betreiber, Planer als auch mit dem Bau beauftragten Fachfirmen eine Strategie zur Errichtung und zum Betrieb sicherer Biogasanlagen (Fermentationsanlagen) aufzuzeigen. Abweichungen von diesen Strategien sind möglich, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. Die endgültigen Fixierungen hat der Arbeitgeber im Sinne der BetrSichV zu beschreiben. Eine Gefahren- und Risikoanalyse muss vom Arbeitgeber zwingend vor der Inbetriebnahme der Anlage schriftlich erfolgen. So also nicht, sondern primäre Abwehrmaßnahmen sind gefragt S. 7

Primärer rer Explosionsschutz: Durch Vermeidung der Bildung explosionsgefährlicher Atmosphäre z.b.: Gasanlage betriebsmäßig optimieren und überwachen, Inertisieren, Sicherheitstechnische Überwachung d.h. Konzentrationsbegrenzung unterhalb der unteren oder oberhalb der oberen Explosionsgrenze, Lüften & Messen Vermeidung von Explosionen Sekundärer Explosionsschutz Durch Vermeidung der Zündung explosionsgefährlicher Atmosphäre Zündquellen siehe - > EN 1127-1 Tertiärer rer Explosionsschutz Durch Vermeidung / Verminderung der Auswirkung z.b. Druck(stoß)festes Material Quelle: Biogas- und Deponiegashandbuch ISBN-Nr.: 3-88312-296-3 Herausgeberin: DAS IB GmbH S. 8

99/92/EG (ATEX 137) BetrSichV Arbeitgeber / BETREIBER Festlegung der Zoneneinteilung Auswahl geeigneter Betriebsmittel Zone 1 / 21 Zone 2 / 22 94/9/EG (ATEX 95) 11.GPSGV ExVO HERSTELLER Definition des Einsatzbereiches Zuordnung zu einer Kategorie Kategorie 2 Kategorie 3 Quelle: Biogas- und Deponiegashandbuch ISBN-Nr.: 3-88312-296-3 Herausgeberin: DAS IB GmbH Welche Konformitätsbescheinigungen / - erklärungen haben Sie als Betreiber? Welche Konformitätserklärungen erstellen Sie als Hersteller z.b. Foliendach, Schauglas, Überdrucksicherung, Motor mit FU, S. 9

99/92/EG (ATEX 137) BetrSichV Arbeitgeber / BETREIBER Festlegung der Zoneneinteilung Auswahl geeigneter Betriebsmittel Zone 1 Zone 2 Konkret: 40 50 m3/h Abblasen ergaben in 20 30 cm H 2 S Gefahr und ca. 1 m 100 % UEG Methan und höher Quelle: Biogas- und Deponiegashandbuch ISBN-Nr.: 3-88312-296-3 Herausgeberin: DAS IB GmbH S. 10

99/92/EG (ATEX 137) BetrSichV Arbeitgeber / BETREIBER Festlegung der Zoneneinteilung Auswahl geeigneter Betriebsmittel 94/9/EG (ATEX 95) 11.GPSGV ExVO HERSTELLER Definition des Einsatzbereiches Zuordnung zu einer Kategorie Zone 0 / 20 Zone 1 / 21 Zone 2 / 22 Einhaltung der Installationsvorschriften Durchführung einer Gefährdungsanalyse Erstellung eines Explosionsschutzdokument Regelmäßige Aktualisierung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Einhaltung der relevanten Normen Durchführung einer Zündquellenanalyse Ausstellung der Konformitätsbescheinigung / - erklärung Sicherung der Ausführung z.b. QM S. 11

Zone 1 Alt: Umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel gelegentlich auftritt. Neu: ist ein Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Zone 1 können z. B. sein 1. die nähere Umgebung der Zone 0, 2. der nähere Bereich von Messstutzen, Ausblasleitungen, Auslösung der Raumluftüberwachungen 3. der nähere Bereich um Verbindungen, die betriebsmäßig regelmäßig gelöst werden (Dichtigkeitsprüfung?), 4. das Innere von Gruben und Schächten (z. B. Gasbrunnenkopf im Überdruck und keine Dichtigkeitsprüfungen), 5. wie Zone 0, Punkt 1-3, wenn durch Bauart oder Messungen sichergestellt ist, dass explosionsfähige Gemische nur gelegentlich auftreten können. Was ist Ihr NORMALBETRIEB?? Auf Ihrer (Arbeitgeber) Anlage! Quelle: Biogas- und Deponiegashandbuch ISBN-Nr.: 3-88312-296-3 Herausgeberin: DAS IB GmbH S. 12

Zone 2 Alt: Umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt. Neu: ist ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Zone 2 können z. B. sein 1. Bereiche, die die Zonen 0 oder 1 umgeben, 2. Bereiche um lösbare Verbindungen von Rohrleitungen, Dichtigkeitsprüfungen? 3. wie Zone 0, Punkt 1-3, wenn durch Bauart oder Messungen sichergestellt ist, dass explosionsfähige Gemische nur kurzzeitig auftreten können. Ausreichende Lüftungen? Und Kontrollmeßungen? Was ist Ihr NORMALBETRIEB?? Auf Ihrer (Arbeitgeber) Anlage! Quelle: Biogas- und Deponiegashandbuch ISBN-Nr.: 3-88312-296-3 Herausgeberin: DAS IB GmbH S. 13

Was ist Ihr NORMALBETRIEB?? Auf Ihrer (Arbeitgeber) Anlage! Nach EU 99/92 und BetrSichV also ARBEITGEBER nicht Dritte wie z.b.: Behörde, Sachverständiger, BG oder S. 14

Was ist Ihr NORMALBETRIEB?? Auf Ihrer (Arbeitgeber) Anlage! Unter Berücksichtigung z.b. von: Betrieb: z.b. Input / Gasproduktion in Qualität und Quantität und Gasruck Gasnutzungen mit Notfackel? Kontrollen / Wartungen des Gassystems mit allen Armaturen und Rohren etc. Stichwort: gasdichte Ausführung S. 15

Struktur der Sicherheitsregeln 1 Allgemeines & Verantwortungen 1.1 Begriffe 1.2 Eigenschaften von Biogas 1.3 Gefahren 1.3.1 Explosion 1.3.2 Verpuffung 1.3.3 Brand 1.3.4 Blitzschutz 1.3.5 Erstickung 1.3.6 Vergiftung 1.3.7 Wartung 1.3.8 EVU - Netzausfall / Notstrom / Datensicherung 1.3.9 Zündquellen nach EN 1127-1 S. 16

Struktur der Sicherheitsregeln 1.4 Geltende Gesetze und Vorschriften 1.4.1 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 1.4.211. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 11. GPSGV 1.4.3 WHG 1.4.4 Materialien 1.4.5 Elektrotechnik / Sicherheitstechnische Verschaltungen 1.4.6 Hilfreiche & nützliche Normen und Richtlinien18 S. 17

Struktur der Sicherheitsregeln 2 Strategien für sichere Anlagen 2.1 Einsatzstofflager / Anmaischbehälter 2.1.1 Normalbetrieb 2.1.2 Wartung 2.1.3 Störung 2.2 Vorbehandlung / 2.3 Fermenter und Nachgärer.. 2.4 Gasspeicher / 2.5 Gärrestelager.. 2.6 Gastransportleitungssystem.. 2.7 Gasverdichterstation / Rohgasüberwachung - Rohgasanalysen 2.8 Gasaufbereitung 2.9 Blockheizkraftwerk (Gasmotore und Zündstrahlmotore) 2.10 Biogasbrenner und Notfackel... S. 18

Struktur der Sicherheitsregeln 3 Konformitätsbescheinigungen / Konformitätserklärungen 4 Später nach Diskussion noch Anhänge, Beispiele etc. S. 19

S. 20

V Hinweis zur ausreichenden Dimensionierung der Be- oder Ablüftung am Beispiel CH 4 : bei max. Gasförderung bzw.- entstehung V V max, CH4 Biogas Luft der Be- und Entlütung 50 % UEG CH 4 in Luft S. 21

Element Prüfung Vorschrift Beispiel Bemerkung Allgemeines, Arbeitsschutz Fixierung des Normalbetriebes / Anlagenparameter BetrSichV und TRBS 2152, 97/23/EG bei p > 0,5bar Betriebsdruck GU / Betreiber Gefährdungsbeurteilung ArbSchG, GefahrstoffV, BetrSichV Betreiber / Hersteller BEIDE Gefährdungsbeurteilungen TRBS 1111 Hersteller & Betreiber Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe BioStoffV, TRBA 500 (Hygiene), TRBA 230 (Landwirtschaftliche Nutztierhaltung) TRBA 214 (Biologische Abfallbehandlung)z.B. besondere Inputmaterialien Betreiber Dokumentation der BGA u.a. mit: R&I - Verfahrensfließbild, Stückliste, Aufstellplan und Wartungsanweisungen / Inbetriebnahmeprotokolle von Bauteilen und Baugruppen BetrSichV Prüfplan zur Überwachung der Arbeitsmittel / Befähigte Person GU Betriebsanweisung BetrSichV bestimmungsgemäßer Betrieb, nicht bestimmungsgemäßer Betrieb Betreiber S. 22

EN 62305 / DIN V VDE 0185-305- 2 DIN VDE 0100 Elektroausführungen / Installationen Hersteller / GU DIN VDE 0165 Elektrischer ExSchutz (Ausführung) Hersteller / GU Elektrote chnik: Kabel, Leitunge n und Betriebsmittel Gesamtanlage Potentialausgleich, Erdung, Äußerer Blitzschutz NOT-AUS-Kette, Ausführung der Sicherheitstechnik FAIL SAFE BGV A2 (VBG 4) EN 60079 Elektroanlagen in ex Bereichen ENV 61024-1 (Überspannungsschutz) EN 954-1 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen), EN 13463 (Geräte und Schutzsysteme), EN 13478 (Geräte und Schutzsysteme), VDI 2180, ISO 13850, EN 61310 (Sicherheit von Maschinen), EN 60204 (Sicherheit von Maschinen und Elektr. Ausrüstung), EN ISO 13849 (Sicherheit von Maschinen Sicherheitsbez. Teile von Steuerungen), Hersteller / GU GU S. 23

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! und vielleicht auf einem unserer Seminare zur weiteren Diskussion in Dessau und hier im Anschluß: DAS IB GmbH LFG - & Biogas - Technology Biogas-, Klärgas- und Deponiegastechnologie: Beratung, Planung, Projektierung Schulung von Betreiberpersonal Sachverständigentätigkeit u.a. nach 29a BImSchG und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der IHK zu Kiel Kaufm. Sitz: Flintbeker Str. 55 D-24113 Kiel Techn. Sitz: Preetzer Str. 207 D-24147 Kiel Tel.: # 49 / 431 / 683814 Fax.: # 49 / 431 / 2004137

Diskussion: 2 mobile Mikrofone im Saal (Frau Lentz / Herr Kusche / Herr Hiemstra) Auf dem Podium alle Referenten Kurze präzise Fragen / Antworten / Beiträge DAS IB GmbH LFG - & Biogas - Technology Biogas-, Klärgas- und Deponiegastechnologie: Beratung, Planung, Projektierung Schulung von Betreiberpersonal Sachverständigentätigkeit u.a. nach 29a BImSchG und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bei der IHK zu Kiel Kaufm. Sitz: Flintbeker Str. 55 D-24113 Kiel Techn. Sitz: Preetzer Str. 207 D-24147 Kiel Tel.: # 49 / 431 / 683814 Fax.: # 49 / 431 / 2004137